von Heiner Busch
Die Innenministerkonferenz hat am 5. Dezember 2012 empfohlen, einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren zu nehmen. Ein Akt symbolischer Politik, der dem angeschlagenen Verfassungsschutz, der dafür eine Materialsammlung erstellt hat, mehr Legitimität beschert.
Außen billige, papp-süße Schokolade, innen hohl – das sind die Nikoläuse, die man Kindern in der Nacht zum 6. Dezember in die Stiefel steckt. Das Geschenk, das die Innenministerkonferenz (IMK) auf ihrer Dezembersitzung der bundesdeutschen Öffentlichkeit gemacht hat, ist von ähnlicher Qualität. Das neue NPD-Verbotsverfahren, das der Bundesrat inzwischen beschlossen hat, täuscht einen entschlossenen Kampf gegen den Rechtsextremismus vor, schmeckt aber vor allem nach der alten „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Weder die Neonazi-Szene noch der bis weit in die Mitte der Gesellschaft und – notabene – in die staatliche Migrationspolitik reichende Rassismus werden dadurch erledigt. Trotz allem: gegen das NPD-Verbot. Wer das Parteiverbot bestellt, kauft die fdGO mit ein weiterlesen →
Das Bundesverfassungsgericht möge „feststellen“: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist verfassungswidrig“. So hatte der Antrag der höchsten bundesdeutschen exekutiven und legislativen Instanzen – der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrats – gelautet. „Im Namen des Volkes“ hat das Gericht am 18. März 2003 „beschlossen: die Verfahren werden eingestellt.“[1]
Ob das höchste deutsche Gericht mit diesem Beschluss eine „der peinlichsten Schlappen der deutschen Innenpolitik“ besiegelt hat, kann füglich dahin gestellt bleiben.[2] Die Diskussion über das Verbot hat monate-, ja jahrelang die mehrheitlich verbotswilligen, minderheitlich verbotsgegnerischen Gemüter bewegt. „Das Gericht“ – so kommentierte zurecht die FAZ – habe, „mit seinem Beschluss, das NPD-Verbotsverfahren endgültig einzustellen, die Anständigen im Regen stehen lassen.“ Wer aber sind die „Anständigen“, von denen FAZ-Autor Gerd Roellecke redet? „Der mündige Bürger erinnert sich gut an den staatlich organisierten Aufstand der Anständigen gegen rechts, bei dem die Anständigen unter Führung der Spitzen von Staat und Parteien die Berliner Flaniermeile gen Westen gezogen sind.“[3] Keine Freiheit den Feinden der Freiheit? Die NPD, der Verfassungsschutz und das Verfassungsgericht weiterlesen →
Seit Mitte Januar wird über sie geredet: Zuerst war’s einer. Dann wurden es zwei, drei, schließlich fünf. Gemeint sind die V-Leute, die angeblich strikt im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes die NPD ausspähten. Dazu waren und sind diese in der Wolle gefärbten NPD-Schafe trefflich geeignet.
In der Zwischenzeit weiß man eines ganz genau: dass nämlich niemand die Zahl der doppelten Lottchen, der gleichzeitigen V- und NPD-Leutchen ganz genau kennt. Und niemand scheint mehr genau zu wissen, worin nun der Skandal besteht. Darin, dass V-Leute als ‚gestandene‘ NPD-Leute „enttarnt“ wurden; darin, dass dem Verfassungsgericht diese ‚beiläufige‘ Information nicht weitergeben wurde; darin, dass selbst der zuständige Innenminister keine Ahnung hatte; darin, dass V-Leute im amtlichen Verfassungsschutz eine solche Rolle spielen; darin, dass NPD und Verfassungsschutz V-Leute-kräftig zusammenarbeiten; darin, dass ein solcher in seinen V-Leuten und nationaldemokratischen Verflechtungen unübersichtlicher „Verfassungsschutz“ die Verfassung als demokratisch grundrechtliche nicht schützen kann; oder darin – das ist die größte Sorge der BefürworterInnen und BetreiberInnen des NPD-Verbotsantrags –, dass das Verbot der NPD durch diese Affäre gefährdet werden könnte? Die arme Verfassung – Verfassungsschutz, V-Leute und NPD-Verbot weiterlesen →
von Heiner Busch
Sowohl in der öffentlich zugänglichen Begründung des Verbotsantrags als auch in den nach wie vor als Verschlusssache behandelten Materialien präsentiert sich der Verfassungsschutz vor allem als Zeitungsausschnittdienst, der die ideologischen Irrungen und Wirrungen der NPD en detail nachvollzieht. Selbst die „Behördenzeugnisse“, die die geheimen Aktivitäten des Geheimdienstes abdecken, beziehen sich meist auf Äußerungen und nicht auf Handlungen der Partei.
Wer wie er Abhörprotokolle gelesen hätte, könne an der aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Haltung der NPD keine Zweifel mehr haben, aber auch das offen gelegte Material sei als Beweis ausreichend. So erklärte der bayerische Innenminister Günter Beckstein am 15. November 2000 vor dem Innenausschuss des Bundestages, wo er als Urheber der NPD-Verbotsforderung auftrat.[1] Wissen unter dem Schlapphut – Der Beitrag des Verfassungsschutzes zum NPD-Verbotsantrag weiterlesen →
von Annelie Buntenbach
Ein Verbot der NPD löst das Problem des Rechtsextremismus nicht. Es nährt allerdings diese Illusion, wenn sich die Debatte wie im Herbst 2000 ganz überwiegend darauf beschränkt. Rechtsextremismus ist kein Problem am Rand dieser Gesellschaft, sondern es kommt aus der Mitte.
Viel notwendiger als repressive sind zivile Maßnahmen, etwa ein Ende der ausgrenzenden Diskurse über Asyl und Einwanderung oder eine Politik der gleichen Rechte für Minderheiten, deren Ausgrenzung aus der Gesellschaft und Diskriminierung eine wesentliche Ursache auch für neonazistische Gewalt ist. Auch anderen Opfergruppen der Rechtsextremen, wie etwa Obdachlosen, wäre weit mehr geholfen, wenn die Armut bekämpft würde und nicht ihre Sichtbarkeit durch Ausgrenzung und Vertreibung aus den Innenstädten. Rechtsextreme und Neonazis ziehen ihre Legitimation für Gewalt aus diesem politischen und gesellschaftlichen Verhalten. Sie setzen in Gewalt um, was sie für den „Volkswillen“ halten. Diese Beispiele seien vorausgeschickt, um die beschränkte Wirksamkeit einer Verbotspolitik deutlich zu machen, die nicht in eine Gesellschaftsveränderung in Richtung Solidarität, Respekt und Toleranz oder mehr Demokratie eingebettet ist. Die Herauskehrung des autoritären Staates, die in der Handhabung des NPD-Verbots zum Ausdruck kommt, ist in dieser Hinsicht sogar kontraproduktiv. Trotzdem bin ich in der Sache für ein Verbot der NPD. Warum ich trotzdem für ein Verbot der NPD bin weiterlesen →
All das, was ich von und über die NPD kenne, belegt eindeutig und klar: diese Partei und die sich um sie herum gruppierenden Personen denken, propagieren und agieren undemokratisch. Sie achten nicht die Freiheit und die gleichen Lebensrechte der Andersdenkenden und anders Lebenden. Sie vertreten in ihren aggressiv geladenen, gewaltträchtigen Vorurteilen all das, was ich, wie glücklicherweise viele andere, radikal ablehne und mit allen menschenrechtlich demokratisch möglichen Mitteln bekämpfe.
Deswegen könnte die NPD auch zweifelsohne gemäß Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Ja, sie müsste verboten werden, auch wenn das Verfassungsgericht sich wiederum zu Recht nicht auf höchst zweifelhafte Zeugnisse verfassungsschützerischer V-Leute und deren Camouflage durch sog. Behördenzeugnisse einließe. Weshalb ich als radikaler NPD-Gegner fast ebenso radikal gegen ein Verbot derselben votiere weiterlesen →
Stellungnahme der CILIP-Redaktion
Der Versuch, die NPD durch das Verfassungsgericht verbieten zu lassen, hat in der deutschen Bürgerrechtsbewegung unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die CILIP-Redaktion vermutet, dass auch unsere LeserInnenschaft zwischen dem Abscheu vor der menschenverachtenden Politik der NPD und der Skepsis gegenüber dem Staatsapparat hin und her gerissen ist. Angesichts der Kontroverse, die durch die beiden nachfolgenden Artikel von Wolf-Dieter Narr und Annelie Buntenbach deutlich wird, möchten wir auf einige Gemeinsamkeiten und offene Fragen hinweisen.
Gemeinsam ist wohl allen Positionen in der Verbotsdebatte, dass ein Verbot der NPD weder den Rechtsextremismus noch rechte Gewalt in Deutschland beseitigen wird. Selbst die Antragserfinder aus Bayern und dessen staatsoffizielle Befürworter gestehen dies zu. Immer erscheint das NPD-Verbot als ein Element eines „Bekämpfungskonzepts“. Unterschiede zu explizit bürgerrechtlichen Positionen bestehen hingegen in der Rolle, die den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen mit Rechtsextremismus, seinen vielfältigen Erscheinungsformen und Ursachen zukommt. Narr und Buntenbach sind sich darin einig, dass nicht die staatlichen Repressionen die entscheidenden Instrumente im Kampf gegen rechts sind, sondern das Engagement der BürgerInnen gegen den alltäglichen Rassismus und gegen den „Extremismus der Mitte“. Der NPD-Verbotsantrag – Was bringt das Verbot Staat und BürgerInnen? weiterlesen →
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