Schlagwort-Archive: Kontrolle der Polizei

Die Hamburger „Polizeikommission“ – Tragfähiges Modell unabhängiger Polizeikontrolle?

von Rolf Gössner

Erstmalig in der Bundesrepublik wurde 1998 unter dem rot-grünen Senat der Freien und Hansestadt Hamburg eine spezielle außerparlamentarische Einrichtung zur Kontrolle der Polizei geschaffen. Es handelt sich zwar nicht um einen Polizeibeauftragten, wie ihn die Grün-Alternative Liste in der letzten Legislaturperiode noch gefordert hatte, sondern um eine Art Polizeikontroll-Kommission, die demgegenüber eine abgespeckte Aufgabengestaltung, aber vergleichbare Befugnisse aufzuweisen hat. Der Pferdefuß ist allerdings, dass diese Kommission vom Innensenator berufen wird und lediglich aus ehrenamtlich tätigen Personen zusammengesetzt ist.

Die Hamburger Grün-Alternative Liste (GAL) hatte 1995 ein Gesetz zur Einführung eines/r Polizeibeauftragten in die Bürgerschaft eingebracht. Dieses sah eine Art Mischmodell vor, in dem einem unabhängigen Polizeibeauftragten die Hauptrolle und einer Polizei-Kontroll-Kommission eine unterstützende Rolle zugewiesen wurde. In der Kommission sollten unabhängige Fachleute/WissenschaftlerInnen, VertreterInnen von Strafverteidiger- und Rechtsanwaltsvereinigungen, PolizeigewerkschafterInnen und sonstige PolizeirepräsentantInnen sowie die Datenschutz-, Ausländer-, Frauen-, Drogen- und Behinderten-Beauftragten beteiligt sein.[1] Dieser Entwurf scheiterte jedoch an den damaligen Machtverhältnissen. Erst mit der rot-grünen Regierungskoalition konnte der Versuch unternommen werden, aus den gerade in Hamburg erkannten Kontrolldefiziten im Zusammenhang mit den dortigen Polizeiskandalen der vergangenen Jahre politische Konsequenzen zu ziehen: So schuf man einerseits eine zentrale polizeiinterne Ermittlungsgruppe (Dezernat Interne Ermittlungen D.I.E.), die sich – allerdings als „Teil des Räderwerks“ – aller entsprechenden Vorfälle annehmen und sie ermitteln soll. Andererseits wurde – neben den traditionellen Organen der justiziellen und parlamentarischen Kontrolle – eine Polizeikommission ins Leben gerufen, die als niedrigschwellige Anlauf- bzw. Beschwerdestelle sowohl für BürgerInnen als auch für Polizeibedienstete konzipiert und mit besonderen Kontrollbefugnissen ausgestattet ist. Die Hamburger „Polizeikommission“ – Tragfähiges Modell unabhängiger Polizeikontrolle? weiterlesen

Bedingungen demokratischer Kontrolle – Lehren aus den Polizeiausschüssen der britischen Zone

von Kurt H. G. Groll

Von 1946 bis 1953 existierten in Teilen der britischen Besatzungszone (bzw. den entsprechenden Ländern) erstmals in Deutschland Institutionen zur demokratischen Kontrolle der lokalen Polizeien. Eine schon traditionell zu nennende deutsche Kontrollunwilligkeit führte dazu, dass diese auf Drängen der britischen Militärregierung eingerichteten Polizeiausschüsse abgeschafft wurden und in Vergessenheit gerieten. Deren Möglichkeiten, Leistungen, aber auch Mängel sollen am Wuppertaler Beispiel demonstriert werden.[1]

Im November 1996 rügte die UN-Menschenrechtskommission das Fehlen geeigneter Mechanismen für die Bearbeitung von Beschwerden und für die Kontrolle der Polizei in der BRD. Landesweit sollten unabhängige Gremien zur Untersuchung polizeilicher Übergriffe eingerichtet werden.[2] Spätestens seit diesem Zeitpunkt kann das Verlangen nach einer Erweiterung und Umgestaltung der Kontrolle polizeilichen Handelns nicht mehr allein als die unberechtigte Forderung linker SystemkritikerInnen und einer allzu herrschaftskritischen Soziologie abgetan werden. Dennoch haben die Innenminister bzw. -senatoren die Reklamation der Menschrechtskommission bis heute nicht einmal diskutiert. Bedingungen demokratischer Kontrolle – Lehren aus den Polizeiausschüssen der britischen Zone weiterlesen