von Anja Lederer
Bei den Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der „militanten gruppe“ scheinen Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft den Bogen überspannt zu haben. Angefacht durch die Proteste von WissenschaftlerInnen gegen die Verhaftung eines Kollegen ist die Reichweite des § 129a des Strafgesetzbuchs wieder in die öffentliche Debatte gelangt.
Im Herbst 2003 vermeldete die bürgerliche Presse einen angeblich kurz bevorstehenden Ermittlungserfolg des Bundeskriminalamtes (BKA) gegen die „militante Gruppe“ (mg): Vier Berliner seien als deren „konspirativer Kern“ identifiziert worden. Nach den Berichten sollte es sich bei dem „enttarnten Quartett“ um die „ideologischen Schreibtischtäter“ handeln. Andere „Komplizen“ würden dagegen die eigentlichen Brandsätze zünden.[1] Seit 2001 steht das BKA unter Fahndungsdruck, die 2003 angekündigten „Erfolge“ blieben allerdings aus. Am 31. Juli 2007 ließ das Amt in einer groß in Szene gesetzten Aktion vier andere Männer, die es der Mitgliedschaft in der „mg“ verdächtigt, festnehmen. Subjektiv terroristisch – § 129a StGB aktuell weiterlesen