Mit Rückenwind der EU – Die spanische Anti-Terror-Politik

von Peio M. Aierbe

Der 11. September 2001 hat die spanische Anti-Terror-Politik nicht grundsätzlich verändert. Eine willige öffentliche Meinung und die gewachsene Kooperationsbereitschaft anderer Staaten ermöglichten der Regierung vielmehr ein schnelleres Tempo auf dem bereits vorgezeichneten Kurs.

Die Anti-Terror-Politik der spanischen Regierung verfolgt seit Jahrzehnten ein grundsätzliches Ziel: die Bekämpfung der bewaffneten baskischen Organisation ETA und ihres Umfeldes. Die dafür notwendigen polizeilichen und geheimdienstlichen Strukturen, rechtlichen Grundlagen und politischen Bündnisse sind seit langem fest etabliert.

Schon in den Jahren vor 2001 konnte diese Politik auf eine Art Präventivjustiz bauen, die durch eine Vorverlagerung von Straftatbeständen und strafrechtlichen Interventionen gekennzeichnet ist. Diese richten sich nicht mehr nur gegen Beschuldigte und konkret Verdächtige, sondern in wachsendem Maße gegen ein breites Umfeld, das diesen zugerechnet wird. Unter Berufung auf Ausnahmesituationen hebelt der Staat im Rahmen der Terrorismusbekämpfung die gesetzliche Normalität aus und erweitert den Aktionsradius seiner strafrechtlichen Kontrolle auf weite Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.

Diverse Richter haben sich diese Logik zu Eigen gemacht. Unter ihnen nimmt Baltasar Garzón eine herausragende Stellung ein. Der international durch die Ermittlungen gegen den chilenischen Ex-Diktator Augusto Pinochet bekannt gewordene Garzón ist Untersuchungsrichter an der Audiencia Nacional, dem für Terrorismus- und große Drogenverfahren zuständigen zentralen Strafgerichtshof des spanischen Staates. Schon vor 2001 überschritten Garzón u.a. grundrechtliche Grenz­linien, die bis dahin mehr oder weniger respektiert waren. Deutlich wurde dies, als am 15. Juli 1998 mehrere Unternehmen, ein Radiosender und die Tageszeitung „Egin“ mit dem pauschalen Vorwurf geschlossen wurden, sie gehörten zur ETA.[1] Angesichts der rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Pressefreiheit war bis dahin die Schließung einer Zeitung undenkbar erschienen, wenn ihr nicht eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat vorausgegangen war. Im Falle „Egin“ reichte dem Richter bereits die Eröffnung der Strafuntersuchung. In zwanzig Jahren Demokratie hatte niemand einen solchen Schritt gewagt. In der Hysterie der Anti-Terror-Maßnahmen traf die Schließung der Zeitung nun auf die Zustimmung der öffentlichen Meinung und der politischen Klasse. Und auch der einhellige Protest der journalistischen Profession, den man hätte erwarten müssen, blieb aus.

Nach demselben Muster, d.h. aufgrund der bloßen Eröffnung des Verfahrens, wurden in der Folge verschiedene Organisationen verboten: Ekin, Haika, Xaki, Jarrai und die Gefangenen-Hilfsorganisation Gestoras pro amnistía. Ein Teil ihrer Führungen wanderte in den Knast.

Das Vorgehen Garzóns besteht darin, den terroristischen Charakter von Organisationen einfach zu behaupten, statt den Nachweis zu erbringen, dass konkrete Straftaten geplant bzw. illegale oder gewaltsame Mittel eingesetzt wurden. Kriminalisiert wird so jener breite Sektor der baskischen Bevölkerung, der sich durchaus legitim und in verschiedenen Formen mit den Gefangenen aus der ETA solidarisiert. Statt als Garanten der Freiheitsrechte zu agieren, übernehmen es die Richter, den Diskurs des Innenministeriums in die Praxis umzusetzen. Sie verletzen damit nicht nur die Unschuldsvermutung und die Freiheitsrechte einzelner Personen, sondern auch die Vereinigungsfreiheit, das Recht, sich für ein bestimmtes politisches Projekt zusammenzuschließen. Kriminalisiert werden nicht bestimmte einzelne Personen, sondern Organisationen und Aktionsfelder.

Die Absurdität dieser Maßnahmen wird noch dadurch unterstrichen, dass die Beschuldigungen häufig genug im weiteren Verlauf des Verfahrens modifiziert werden. So ersetzte Garzón am 3. Juli 2001, drei Jahre nach der Schließung von „Egin“, den ursprünglichen Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande“ durch die bloße „Unterstützung“. Mittlerweile sind fast sieben Jahre seit der Schließung der Zeitung vergangen, ohne dass der Fall vor Gericht verhandelt worden wäre.[2]

Illegalisieren und foltern

Das politische Klima nach dem 11. September 2001 verlieh dieser Politik erst recht Flügel. Im Februar 2003 ordnete Richter Juan del Olmo, wie Garzón Untersuchungsrichter an der Audiencia Nacional, erneut die Schließung einer Zeitung an. „Egunkaria“ war das einzige Blatt in baskischer Sprache. Neun in Kulturkreisen sehr bekannte Mitarbeiter der Zeitung wurden festgenommen, fünf verblieben in Untersuchungshaft, darunter Chefredakteur Martxel Otamendi, der später Anzeige wegen Folter erstattete.[3]

Bereits im Juni 2002 hatte das spanische Parlament ein neues Parteiengesetz beschlossen, das darauf abzielt, die des Sympathisierens mit der ETA verdächtigen Organisationen zu verbieten, ohne dass sie eine Straftat begangen hätten.[4] Die Vorgeschichte des Gesetzes ist in der Verfolgung der baskischen linksnationalistischen Partei Herri Batasuna (HB) seit Mitte der 90er Jahre zu suchen. HB verfügte über einen beachtlichen Wähleranteil im Baskenland und über Hunderte von gewählten VertreterInnen in den diversen Parlamenten. Im März 1997 verurteilte der Oberste Gerichtshof auf Betreiben Garzóns die 23 Mitglieder der HB-Parteiführung zu je sieben Jahren Gefängnis – ein Urteil, das zwei Jahre später, am 21. Juli 1999, vom Verfassungsgerichtshof wieder annulliert wurde. Die 23 Personen kamen nach Monaten der Haft wieder frei.[5] Am 21. November 2002 eröffnete Garzón wiederum ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in der ETA – diesmal gegen zwanzig Personen, die in den vorausgegangenen fünfzehn Jahren der Führung von Herri Batasuna angehört hatten.[6] Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Das neue Parteiengesetz ermöglicht es nun, sukzessive die politischen Organisationen, die in diesem Spektrum neu entstehen, zu verbieten. Der bloße Verdacht, dass sie eine bereits verbotene Organisation fortführten, reicht aus, um immer neue Gruppierungen für illegal zu erklären. Dieses Schicksal ereilte nicht nur legal registrierte politische Parteien wie Batasuna, die zunächst an die Stelle von HB getreten war und ihren Wählerstamm „geerbt“ hatte.[7] Bei den letzten Gemeindewahlen im Mai 2003 erklärte der Oberste Gerichtshof auch 225 von 249 Listen von kommunalen Wählervereinigungen für illegal, die vor allem in den Dörfern des Baskenlandes entstanden waren und für deren Zustandekommen zuvor Tausende von BürgerInnen ihre Unterschrift gegeben hatten.[8] Die Listen wurden in einem Schnellverfahren begutachtet: Die Richter entschieden einzig auf der Grundlage von Polizeiberichten. Für die Annullierung einer Liste reichte aus, dass darauf eine Person kandidierte, die bei irgendeiner früheren Wahl für eine der inzwischen verbotenen Organisationen der baskisch-nationalistischen Linken angetreten war.

Bei den Wahlen zum Parlament der baskischen Autonomieregion am 17. April 2005 wiederholte sich das Muster der sukzessiven Illegalisierung. Ausgeschlossen war nicht nur Batasuna, verhindert wurde auch die Teilnahme der Wählervereinigung Aukera Guztiak (Alle Optionen), die zuvor mit mehreren Tausend Unterschriften präsentiert worden war. Eine bisher unbekannte Organisation, die Kommunistische Partei der baskischen Lande, diente schließlich als Auffangbecken für die Stimmen, die zum Schweigen gebracht werden sollten. Sie konnte unerwartet 150.000 Wählerstimmen (12,5 Prozent) auf sich vereinigen und wird mit neun Personen im Parlament vertreten sein.

Die Justiz, das zeigen insbesondere die Verbotsverfügungen, hat sich definitiv den herrschenden Meinungen im Innenministerium untergeordnet. Sie stützt sich im Grundsatz auf ihre eigenen moralischen Überzeugungen bzw. auf die der ihr nahe stehenden polizeilichen Kreise. Das Ergebnis ist eine Art „anthropologischer“ Rechtsprechung, bei der nicht die Handlungen der Beschuldigten bewertet werden, sondern in erster Linie seine Haltungen, seine kulturelle Herkunft, seine Beziehungen etc.

Der 11. September verfestigte zudem das Schweigen über die systematische Praxis der Folter. Anzeigen wegen Folterungen gab es viele, nur in wenigen Fällen aber fanden sie Rückhalt bei der Justiz. Und wo dies tatsächlich geschah, konnten die Verantwortlichen mit ministeriellen Gnadenerlassen rechnen. Ein Beispiel: Wegen der Entführung, Folterung und Ermordung der Basken José Antonio Lasa und José Ignacio Zabala wurden am 26. April 2000 der Ex-General der Guardia Civil Enrique Rodríguez Galindo

,

der ehemalige Zivilgouverneur der Provinz Guipúzcoa, Julen Elgorriaga, sowie drei Beamte der Guardia Civil zu 71 Jahren Gefängnis verurteilt. Trotz der Abscheulichkeit des Verbrechens und der hohen Strafe wurde Rodríguez Galindo im September 2004 aus der Haft entlassen – aus „gesundheitlichen Gründen“. Mit derselben Rechtfertigung war Elgorriaga bereits am 23. Juni 2001 freigekommen – ein Jahr und zwei Monate nach seiner Verurteilung und noch bevor der Oberste Gerichtshof in der zweiten Instanz die Strafe auf 75 Jahre erhöhte.[9]

Bei der Vorstellung seines Jahresberichts für 2004 hielt das Anti-Folter-Kollektiv (Torturaren Aurkako Taldea – TAT) fest, dass im vergangenen Jahr 57 der 138 Personen, die nach ihrer Festnahme in Isolationshaft kamen, gefoltert wurden. Das spanische Strafprozessrecht erlaubt in Terrorismusfällen eine Kontaktsperre von fünf Tagen im Polizeigewahrsam und weiteren acht Tagen in einem Untersuchungsgefängnis. „Ohne Kontaktsperre-Regime“, so das TAT, „gäbe es keine Folter.“[10]

Im Rahmen der innen- und rechtspolitischen Kooperation der EU bildete die Terrorismusbekämpfung seit Jahren einen Schwerpunkt der Aktivitäten der spanischen Regierung. Dass die Zuständigkeit Europols bereits mit In-Kraft-Treten der Konvention 1999 auch auf den Terro­ris­mus erstreckt wurde, ist einer ihrer Erfolge. Am 1. Januar 2002 übernahm sie turnusgemäß für sechs Monate die Präsidentschaft der Union. Sie nutzte diese Rolle vor allem um Vereinbarungen zur Vereinfachung der Auslieferung durchzusetzen. In dieses Halbjahr fiel die Verabschiedung der Rahmenbeschlüsse über die gemeinsame Terrorismusdefinition und den Europäischen Haftbefehl, mit dem das traditionelle Auslieferungs­verfahren zwischen EU-Mitgliedstaaten durch eine bloße Übergabe­prozedur ersetzt wurde.[11]

Terrorismusbekämpfung oder Migrantenhatz

Am 11. März 2004 hinterließen vier aufeinander folgende Anschläge innerhalb von sechs Minuten ein Blutbad in Madrid: 191 Tote und 1.500 Verletzte. Drei Tage vor den Wahlen versuchte die Regierung von José Maria Aznar verzweifelt, die Anschläge der ETA in die Schuhe zu schieben – trotz der sich stündlich verdichtenden Indizien für eine Verantwortung islamistisch-fundamentalistischer Gruppen. Aznars Kalkül war klar: Die Behauptung einer Verantwortlichkeit der ETA sollte Vorteile an den Wahlurnen sichern. Ein Zusammenhang zwischen den Attentaten und der spanischen Beteiligung an der Besetzung des Iraks sollte auf jeden Fall vermieden werden. Dass diese Strategie versagt hat, ist bekannt. Die Bevölkerung hat Aznar die Quittung gegeben. Die Sozialistische Partei hat die Wahlen gewonnen.

Die öffentlichen Reaktionen auf die Attentate waren überwiegend von Ernst und Trauer bestimmt. Behörden, Medien und Organisationen aller Art bemühten sich, Vorurteile und Verallgemeinerungen und damit fremdenfeindliche Reaktionen in der Bevölkerung zu vermeiden. Dennoch kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Hinweise auf die islamistisch-fundamentalistische Ideologie und die mehrheitlich marokkanische Herkunft der Attentäter im kollektiven Unterbewusstsein auf fruchtbaren Boden fielen. Denn spätestens seit Anfang 2002 hatten Regierung und Polizei begonnen, Einwanderung unmittelbar mit Kriminalität in Beziehung zu setzen. Sie fanden dabei sowohl in den heimischen Medien als auch bei ihren europäischen Partnern die erwünschte Resonanz. Die neue Gleichung „Einwanderung=Islamismus=Terrorismus“ konnte auf einer bereits bestehenden aufbauen.

Im Januar 2002 hatte die Generaldirektion der Polizei mithilfe manipulierter Polizeistatistiken die Vorstellung lanciert, dass die Kriminalität steige und die ImmigrantInnen dafür verantwortlich seien. Die Idee war schnell über die Medien verbreitet, aber nur vier Monate später erwiesen sich die Zahlen, auf die sich dieser Diskurs stützte, als falsch.[12] Die Idee von der steigenden Ausländerkriminalität hatte sich jedoch bereits in der öffentlichen Meinung festgesetzt. Dazu hat auch die Praxis der Medien beigetragen, die in ihrer Kriminalitätsberichterstattung regelmäßig Nationalität und ethnische Zugehörigkeit mutmaßlicher Straftäter melden.

Noch Anfang 2002 spielte die Nationalität von Straftätern zwar in den Kriminalstatistiken, aber nicht im Bewusstsein der Bevölkerung eine Rolle. Im Oktober 2003 zeigten die Ergebnisse einer im Auftrag der Tageszeitung „El Mundo“ von Sigma in Madrid durchgeführten Umfrage ein ganz anderes Bild: 48 Prozent der Befragten gingen davon aus, dass der Anstieg der Kriminalität in starkem Maße auf die illegale Einwanderung zurückzuführen sei; 36,9 Prozent maßen diesem Faktor eine mittlere und 10 Prozent eine geringe Bedeutung zu. Anders ausgedrückt: 84,9 Prozent aller Interviewten sahen einen Zusammenhang von (irregulärer) Einwanderung und Delinquenz. Ein fast einstimmiges Ergebnis.[13]

Während ihrer Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2002 hat die spanische Regierung auch auf EU-Ebene eifrig dazu beigetragen, Einwanderungsfragen zu Sicherheitsproblemen umzudefinieren. Der Gipfel in Sevilla im Juni 2002 hatte die Bekämpfung der illegalen Einwanderung zum Hauptthema. Der 11. September diente als Legitimation, alle Ansätze zu einer Liberalisierung der Asyl- und Einwanderungspolitik der Union zu begraben. Polizeiliche Abschottung der Grenzen und der Kampf gegen Schleuser bestimmten nun die Tagesordnung der EU.

Dass die Netzwerke der Einschleusung illegaler MigrantInnen mit dem islamistischen Terrorismus verwoben seien, war ein Jahr später gemeinsame Auffassung der Innenminister Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens. Nicht umsonst hatten sich die Großen Fünf für ihr informelles Treffen am 19. Mai 2003 in Jerez de la Frontera die Themen „illegale Einwanderung“ und „Terrorismusbekämpfung“ vorgenommen, Der italienische Innenminister Giuseppe Pisanu hielt es für bestätigt, dass die Schleuserbanden das Vehikel für Drogenhandel, Terrorismus und organisierte Kriminalität seien. Es gelte nun eine Mauer gegen die klandestine Einwanderung zu errichten.[14]

Nach dem 11. März: Reorganisation der Apparate

Die Regierung hat inzwischen eine Reihe von Reorganisationen im Bereich der Polizeibehörden eingeleitet, die die Ineffizienz bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus beheben sollen. Diese hatte sich bisher in ganz verschiedener Weise gezeigt. So ergaben die Einvernahmen vor der Untersuchungskommission zum 11. März, dass die Polizeibehörden den ihnen vorliegenden Informationen und V-Mann-Berichten zu den Attentatsplänen nicht nachgegangen waren.[15] Eine ganz andere „Ineffizienz“ zeigte die „Operación Lago“ vom Januar 2003, bei der die Polizei 24 Personen festnahm, von denen 16 der Mitgliedschaft in Al Qaida beschuldigt wurden und in U-Haft blieben. War anfangs davon die Rede, man habe bei der Razzia chemische Stoffe („hausgemachtes Napalm“) sichergestellt, so entpuppte sich das beschlagnahmte Material schließlich als Reinigungs- und Lösungsmittel. Im Mai 2003 waren die Beschuldigten wieder frei. Im April 2004 ließ Richter Garzón vier von ihnen wegen angeblicher Verwicklung in die Anschläge vom 11. März wieder verhaften.[16]

Im Rahmen der Reorganisation übernimmt der Geheimdienst, das Centro Nacional de Inteligencia (CNI, früher CESID) die Führungsrolle bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. (Das CNI unterstützte bereits die 1994 (!) begonnenen Ermittlungen für das Verfahren gegen 24 angebliche Al Qaida-Mitglieder, das am 22. April 2005 vor der Audiencia Nacional begann.[17]) Im Staatshaushalt für 2005 wurden die Ausgaben für das CNI um 17 Prozent erhöht. Je 150 neue Stellen wurden bei Guardia Civil und Polizei geschaffen, weitere 350 bei den Informationsdiensten der beiden Korps. Das im Mai 2004 eingesetzte Centro Nacional Antiterrorista, in dem etwa 30 Bedienstete aus CNI, Guardia Civil und Polizei arbeiten, soll die Informationsströme koordinieren.[18]

Auch das Netz der Moscheen ist stärker ins Visier der Behörden gerückt. Man zeigt sich besorgt über die Vielzahl inoffizieller Gebetshäuser und die sie leitenden Prediger, über die der Staat keine Kontrolle habe. Hier herrsche – so argumentiert die Polizei – ein fanatischer Diskurs, der den Parolen islamistischer Terrororganisationen sehr nahe stehe.

Vor diesem Hintergrund kommen nicht nur erneut die traditionellen Praktiken der politischen Polizei (Telefonüberwachungen, Infiltration) zum Zuge. SOS-Rassismus berichtet über Festnahmen nur aufgrund äußerlicher Merkmale, Amnesty International über wiederholte Fälle von Folter.[19]

Peio Aierbe ist Redakteur der in Donostia/San Sebastian erscheinenden Zeitschrift Mugak.
[1] vgl. El País v. 16.7.1998 sowie www.contrast.org/egin/19jul-7.html
[2] Gara v. 4.7.2001
[3] El País v. 21.2.2003 und 26.3.2003
[4] El País v. 26.6.2002
[5] El País v. 22.7.1999
[6] El País v. 21.11.2002
[7] El País v. 29.3.2003
[8] El País und Gara v. 10.5.2003
[9] El País v. 27.4.2000, 24.7.2001 und 30.9.2004
[10] www.stoptorture.com
[11] Holzberger, M.; Busch, H.: Terrorismusbekämpfung in der EU, in: Bürgerrechte & Polizei CILIP 73 (3/2002), S. 37-46
[12] El País v. 3.1.2002, 29.4.2002 und 21.5.2002; vgl. Wagman, D.: Estadística, delito e inmigrantes, Donostia-San Sebastián 2002; Aierbe, P.: Inmigrantes delincuentes – una creación mediática, Donostia-San Sebastián 2002 (beides bei: Tercera Prensa)
[13] El Mundo v. 19.10.2003
[14] El País v. 20.5.2003
[15] El País, El Mundo v. 21.6.2004
[16] www.nodo50.org/csca/agenda2004/lago_16-04-04.html
[17] www.e-defensor.com/seccions/dossiers/temas/11-M/humo.asp
[18] El Periódico v. 20.5.2004; El Mundo v. 28.9.2004
[19] SOS Racismo: Informa anual 2005, Icaria 2005; Amnistía Internacional: España – Crisis de identitad, tortura y malso tratos con componente racista, 2002