Allgegenwärtig, aber wenig bekannt: Der polizeiliche Staatsschutz in Deutschland

von Mark Holzberger und Albrecht Maurer

Die deutsche Polizei verfügt vom Bund über die Länder bis in die meisten Kommunen über sog. Staatsschutzabteilungen – und kaum einer merkt’s oder stört sich daran. Dabei gewinnt der polizeiliche Staatsschutz seit Jahren stetig an Einfluss und die Grenzen zum Verfassungsschutz verschwimmen immer mehr.

Die Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes – so heißt es in der Selbstdarstellung des BKA – sei die Bekämpfung der „politisch motivierten Kriminalität“ (PMK). Die Zuordnung von Straftaten, auch von Alltagsdelikten, zur PMK erfolge – so das BKA weiter –, wenn Tatumstände und/oder Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie in strafbarer Weise den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder eines ihrer Wesensmerkmale richten.[1] Damit ist ein weites Feld eröffnet. Dazu kommen – neben den beiden Sonderbereichen „Spionage“ und „Proliferation“ – eine ganze Reihe so genannter klassischer Staatsschutzdelikte wie Volksverhetzung oder Propagandadelikte, bei denen (anders als beim Verfassungsschutz) eine bestimmte extremistische Motivation im Einzelfall nicht zwingend vorliegen muss.[2]

Die Abteilung ST beim BKA

Die Abteilung „Polizeilicher Staatsschutz“ (ST) ist eine von insgesamt neun Abteilungen des BKA.[3] Die Abteilung ST gliedert sich auf in vier Gruppen (ST 1-4). Die Sonderrolle des Staatsschutzes innerhalb des BKA lässt sich daraus ersehen, dass diese – große – Abteilung als einzige nicht bei der BKA-Zentrale in Wiesbaden angesiedelt ist, sondern zunächst in Bonn-Meckenheim und heute zusätzlich auch noch in Berlin-Treptow residiert. In Meckenheim sind drei ST-Gruppen[4] angesiedelt und in Berlin-Treptow eine.[5] Die Gruppen wiederum teilen sich auf in 24 Referate (16 in Meckenheim, 8 in Berlin). Dementsprechend teilen sich auch die Zuständigkeiten des BKA innerhalb der in den letzten Jahren gegründeten „Gemeinsamen Abwehrzentren“ auf: Berlin-Treptow beherbergt das GTAZ während das BKA in Meckenheim für das GETZ zuständig ist (s. u.).

Das BKA hat sich insgesamt seit seiner Gründung stark vergrößert:

  • 1951 nahm die SG Bonn mit 26 Kriminal-und Verwaltungsbeamten ihre Arbeit auf.[6]
  • 1970 hatte das BKA schon 964 Mitarbeiter (und einen Etat von 39 Mio. DM)
  • Bis 1980 explodierte sowohl die Zahl der Beschäftigten (3.500 Planstellen) als auch der Etat des BKA (300 Mio. DM)
  • Bis in das Jahr 2000 wurde die Zahl der Mitarbeiter noch einmal auf über 4.500 erhöht und der Etat praktisch (auf 300 Mio. €) verdoppelt.
  • Im Jahr 2011 standen dem BKA schließlich mehr als 5.500 Beschäftigte zu Verfügung (der Gesamtetat belief sich damals auf knapp 400 Mio. €).[7]

Die ehemalige Abteilung „Terrorismus“ des BKA wurde 1975 mit 233 Mitarbeitern bei der Sicherungsgruppe Bonn eingerichtet. Heute umfasst die Abteilung ST XY Planstellen (das sind YZ % des Gesamtpersonals beim BKA).

Die zunehmende Bedeutung des Staatsschutzes lässt sich daran erkennen, dass der größte Personalzuwachs zu Hochzeiten der Terrorismusbekämpfung erfolgte: In den von der Bekämpfung der RAF geprägten 70er Jahre erhöhte sich die Zahl der BKA-Beschäftigten um nicht weniger als 350%! Ganz so deutlich – aber immer noch signifikant – ist die Vergrößerung des BKA-Personals in den letzten 10 Jahren: Entgegen der rigiden Sparauflagen in allen Ressorts wurden im Zuge der diversen Terrorismusbekämpfungsgesetze beim BKA nicht weniger als 732 Planstellen zusätzlich eingerichtet – ein Plus von 16% im Hinblick auf den Gesamtpersonalbestands des BKA! (s. Kasten)

Haushaltsjahr Gesetz Etat Personal Für
2002 Anti-Terror-(Otto)Paket I rd 41 Mio € + 214 Planstellen

 

• Personenschutz

• Ermittlungen, Analyse, Auswertungen, Kriminaltechnik und Kommunikation,

• Einrichtung der der Zentralstelle für Geldwäscheverdachtsanzeigen

2003 Terrorbekämpfungsgesetz

(ATP/Otto II)

 

rd. 65,6 Mio + 316 Planstellen • Sachmittel „im Zusammenhang mit der Erweiterung der gesetzlichen Zuständigkeiten“ nach TBG
2009/10 Neue §§ 4a und 20 a BKAG durch Gesetz zur Abwehr von Gefahren des Int. Terrorismus rd 24,5 Mio + 130 Planstellen • Präventive Befugnisse gg internationalen TE
2007-2009 Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit (PSIS)  

rd 35 Mio

+ 72 Planstellen • Anti-Terror-Datei

• Verstärkung operativer Tätigkeiten

• Ausbau der Analysefähigkeiten, z.B. bei technischen

• Massendaten

• kriminaltechnische Ausstattung

• – Ausbau des polz. Infoaustauschs

Gesamt Rd 166 Mio 732

Polizeilicher Staatsschutz in den Ländern

In den Bundesländern differieren die Bezeichnungen, Zuordnungen und der konkrete Aufbau des polizeilichen Staatsschutzes zum Teil deutlich. Zu beachten ist hierbei, dass in allen Bundesländern zumindest eine Abteilung des Landeskriminalamtes für den polizeilichen Staatsschutz zuständig ist. In den Flächenländern werden Teile des Staatsschutzes zusätzlich auch in regionale Dienststellen der Landespolizei bearbeitet.[8]

Wie feingliedrig der polizeiliche Staatsschutz bis auf die kommunale Ebene präsent ist, lässt sich anhand des Beispiels von Sachsen-Anhalt nachzeichnen:

  • Hier ist beim LKA – wie so oft – zunächst die Abteilung 5 zuständig. Diese Abteilung gliedert sich hier in vier Dezernate und das „Gemeinsame Informations- und Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus“ (GIAZ) auf.
  • Auf der Ebene der sachsen-anhaltinischen Polizeidirektionen nimmt das Fachkommissariat 5 der Zentrale Abteilung Kriminalitätsbekämpfung (ZKB) die Aufgaben des polizeilichen Staatsschutzes wahr.
  • Und in den örtlichen Polizeirevieren wird der Staatsschutz im Sachgebiet 5 des jeweiligen Revierkriminaldienstes (RKD) bearbeitet.

Interessant ist zudem, dass in mindestens sieben Bundesländern die Staatsschutzabteilungen des LKA über sog. „Mobile Einsatzkommandos“ (MEK) verfügen.[9] Diese sind für die Observation und Festnahme von Tatverdächtigen zuständig, insbesondere (und in Abgrenzung zu einem SEK, das eher für statische Gefahrenlagen zuständig ist) in den Fällen, in denen der Ort einer Festnahme aufgrund der Mobilität der / des Täters vorher nicht feststeht.[10]

Zusammenarbeit zwischen dem Staatsschutz des Bundes und der Länder

Um die Arbeit der polizeilichen Staatsschutzabteilungen des BKAs und der Länder besser zu koordinieren existieren mindestens seit April 1975 eine (völlig unübersichtliche und intransparente) Vielzahl von Vereinbarungen und Leitlinien (mit jeweils unterschiedlichem Grad an Verbindlichkeit). An dieser Stelle sei – in der gebotenen Kürze – nur auf folgende ganz unvollständige Übersicht verwiesen:

Zum einen existieren allgemeine Absprachen, wie z. B.

  • die „Arbeitsteilung zwischen Bund und Länder bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus“ (2002) oder
  • die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit des BKA und der Polizeien der Länder bei der Bekämpfung von Terrorismus und der Politisch motivierten Gewaltkriminalität“ (zuletzt 2010)
  • der Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität-rechts (Fortschreibung eines Grundlagendokuments aus dem Jahr 2000 – hier: Stand 2011) oder
  • die Gesamtkonzeption zur Bekämpfung der politisch motivierten Gewaltkriminalität“ (jeweils für „rechts“ und „links“) (2012) aber auch
  • ein „Leitfaden über die Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz“ (2009)

Daneben existieren aber (seit 2001) auch verbindliche Vereinbarungen zur PMK

  • zum einen ein sog. Definitionssystem-PMK
  • einen eigenen Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD-PMK) sowie
  • Regelungen über Kriminaltaktische Anfragen in Fällen von PMK

Und schließlich gibt es Vereinbarungen über unmittelbare operative Maßnahmen, wie z. B.

  • Regelungen zur „Polizeilichen Beobachtung“ (PB 07), zur Verdeckten Ausschreibung (Art. 99 SDÜ), zur Häftlingsüberwachung sowie über „Standardmaßnahmen bei Gefährdern und relevanten Personen“ aber auch
  • das „Fahndungs- und Aufklärungskonzepts Staatsschutz“ oder
  • die „Sofortmaßnahmen im Falle von Politisch motivierter Kriminalität von länderübergreifender, bundesweiter und internationaler Bedeutung (Maßnahme 300)“.

Und über allem schwebt regelrecht ein Bericht der BKA-Abteilung ST aus dem Jahr 2007 über „Standort und Perspektiven des Polizeilichen Staatsschutzes“. Darin wird die Idee eines „einheitlichen Bekämpfungsansatzes“ dafür verwandt, sämtliche Grenzen polizeilichen Handelns verschwimmen zu lassen, sei es die zwischen Bund und Länder, zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, zwischen innerer und äußerer Sicherheit und – wie selbstverständlich – auch zwischen Polizei- und Geheimdienstarbeit.

Blackbox Innenministerkonferenz

Die Innenministerkonferenz (IMK) ist eine verschwiegene und damit undurchsichtige Plattform rein exekutiver Politikentwicklung in Deutschland – und dies ausgerechnet in dem grundrechtsrelevant so sensiblen Bereich der Arbeit von Polizei und Nachrichtendiensten: Hier wird nicht nur verabredet, dass / wie z. B. polizeiliche Konzepte oder bestehende Bundesgesetze möglichst bundeseinheitlich umgesetzt werden sollen. Es werden in der IMK auch Gesetze – zwar nicht formell beschlossen – aber doch akribisch so vorformuliert, dass dem eigentlichen Gesetzgeber (also Bundes- oder Landtage) unter Hinwies des in der IMK ja bereits erzielten länderübergreifenden Konsens faktisch kein Handlungsspielraum mehr bleibt. Dieses Procedere ist umso misslicher, als die Parlamente in der IMK über den Status eines – in der Regel auch noch uninteressierten – Zaungastes nicht hinauskommen. Hinzu kommt: Zwar veröffentlicht die IMK ihre Beschlüsse. Diese bestehen aber häufig nur in dem Hinweis, dass Beschlussvorlagen und Berichte der untergeordneten Gremien von der IMK gebilligt werden – und diese Basisdokumente bleiben geheim!

In der „Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder“ (so der offizielle Titel) tagen die Landesinnenminister zwei Mal im Jahr. Die laufende Arbeit der IMK wird durch eine Geschäftsstelle beim Bundesrat unterstützt). Der Bundesinnenminister nimmt an der IMK – formal – nur als „Gast“ teil. Gleichwohl darf man den Einfluss des Bundes in der IMK (und ihren nachfolgenden Gremien) nicht unterschätzen.

Gerade in Staatschutz- und Anti-Terrorismusfragen oder Frage der Sicherheitsarchitektur hat sich die IMK als gut und schnell funktionierendes Relais für die im BMI entwickelten Vorstellungen erwiesen. Die Gründung des Gemeinsamen Extremismus und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) ist dafür nur das jüngste Beispiel:

Erstmals wurde ein solches Zentrum auf der IMK am 28. August 2012 angeregt. Bereits zehn Tage später (am 7. September) beauftragt das BMI das BKA und das BfV, eine „umsetzungsreife Konzeption“ dafür vorzulegen. Alle Vorbereitungen wurden in den nicht mehr als zehn Wochen getroffen: Die Länder wurden zum ersten Mal im Oktober 2012 (über die AKs II und IV der IMK – s. u.) über die Vorbereitung zur Gründung des GETZ „informiert“. Und, erst am 7. November 2012 – also acht Tage (!) vor Eröffnung des GETZ – wurde den Ländern (über die IMK) die Konzeption des GETZ zugeschickt – verbunden mit der „höflichen Aufforderung“ zur Auftaktveranstaltung am 15. November doch Vertreter ihrer Landespolizei bzw. ihres LfV zu entsenden.[11]

Die IMK verfügt über insgesamt sechs Arbeitskreise.[12] An dieser Stelle interessiert aber lediglich der AK II (Innere Sicherheit)[13]. Dieser setzt sich im Kern zusammen aus (man achte auf die Rangfolge!) dem Präsidenten des BKA und den entsprechenden Abteilungsleitern der Innenministerien des Bundes und der Länder. Der AK II versteht sich als ein Gremium „zur Willensbildung innerhalb der IMK“ – eine höfliche Untertreibung. Tatsächlich werden hier in der Regel Entscheidungen der IMK en Detail vorformuliert. Der AK II betreibt fünf Unterausschüsse.[14] Gleichberechtigt daneben arbeitet die sog. AG Kripo. Diese Unterabteilungen operieren alle nach dem „Grundsatz der Selbstkoordinierung“, d. h. sie müssen nur solche Themen mit dem übergeordneten AK II abstimmen, „wenn die politisch bedeutsam werden könnten“. Berührungsängste mit dem Verfassungsschutz bestehen beim AK II nicht: Zumindest in 2009 und 2010 trafen sich AK II und AK IV zu gemeinsamen Sondersitzungen.

Die bereits 1950 gegründete AG Kripo (und ihre Untergliederungen) sind rein polizeilich zusammengesetzte Gremien. In ihr arbeiten die Leiter der LKÄs und des BKA zusammen. Vorsitz und die Geschäftsstelle liegen dauerhaft beim BKA. Die AG Kripo versteht sich als „strategisches Planungsgremium für Kriminalitätsphänomene, die einer nationalen oder internationalen Koordination bedürfen“. Die AG Kripo hat zwei allgemeine Aufgaben.

  • Beratung übergeordnete Instanzen respektive Vorbereitung der Beschlüsse der IMK
  • Operativ: Abstimmung der Tätigkeit von Polizeien des Bundes und der Länder.

Die AG Kripo trifft sich zwei Mal im Jahr (anlassbezogen führt sie jedoch Sondersitzungen und Telefonkonferenzen durch). Die AG Kripo arbeitet mit sechs Kommissionen.[15] Berührungsängste mit dem Verfassungsschutz kennt auch AG Kripo nicht: Gemeinsam mit der ALT wurde vor 2008 eine Projektgruppe eingerichtet, zur Ausarbeitung einer „Gesamtkonzeption zur Bekämpfung der PMK-Links (sic!).

Die Kommission Staatsschutz (K ST) ist eine der sechs Kommissionen der AG Kripo. Sie wurde 1976 als Nachfolger der „Arbeitstagung der Leiter der zentralen Kriminalpolizeibehörden der Länder für die Bearbeitung von Staatsschutzsachen mit dem BKA“ gegründet. Teilnehmer der K ST sind die Abteilungsleiter „Staatsschutz“ bei den LKÄ und dem BKA. Auch hier trifft man sich zwei Mal im Jahr. Allerdings werden hier regelmäßig alle zwei Wochen Telefonkonferenzen durchgeführt.

Unterhalb der K ST gibt es formalisierte „Sachbearbeitertagungen“. Neben den Themen, wie z. B. islamischer Terrorismus, Linksetxremismus und Spionagebekämpfung gibt es auch eine – 2009 eingerichtete – Sachbearbeitertagung mit dem Titel „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (BLAG PMK-rechts).[16] Hieran nehmen teil: Die LKÄs Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Sachsen und Sachsen-Anhalt – sowie das BKA und die GBA. Die Geschäftsführung obliegt dem BKA. Auftrag dieser BLAG ist die Überprüfung sowie ggf. die Fortschreibung und Aktualisierung von Handlungsempfehlungen (etwa des maßgeblich an die Polizei adressierten Berichts „Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der PMK-rechts“).

Hybridorgorganisationen zwischen Polizei und Geheimdiensten – von der Ausnahme zur Regel zur Gewohnheit

Polizei und Geheimdienste arbeiten in Deutschland schon immer gerne zusammen – Trennungsgebot hin oder her. Seit den 90er Jahren wurden hierfür zunächst informelle Zirkel gegründet, die sich keiner demokratischen Kontrolle verpflichtet fühlten und sie durch ihre Konstruktion faktisch unmöglich machten (deren bloße Existenz bzw. Arbeitsweise konnte – wenn auch das nur bruchstückhaft – nur dank jahrelanger hartnäckiger Fragetätigkeit (im wesentlichen LINKER-MdBs) aufgehellt werden). Fast jede dieser Hybrid-Organisationen war für sich genommen schon einmal Gegenstand einer CILIP-Veröffentlichung.[17] Das Novum hier ist die möglichst vollständige – wenngleich nur kursorische – Vorstellung dieser Zwittergremien.

  1. Koordinierungsgruppen (alle aufgelöst)

1991 wurde damit begonnen, auf Dauer angelegte, informelle Foren für eine unmittelbare Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten (damals sog. Koordinierungsgruppen) zu gründen. Diese wurde inzwischen aufgelöst und in andere Strukturen überführt.[18]

  1. Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung (KGT): Die KGT war 1991 die erste Koordinierungsgruppe. Teilnehmer waren: BfV und BKA, LfV und LKÄ sowie die GBA. Aufgabe der KGT war die – praktisch ausschließlich auf die damals noch aktive RAF bzw. die „Revolutionären Zellen“ ausgerichtete – Koordinierung eines schnellen und umfassenden Informationsaustausches, die Bewertung von Lagebildern, die Abstimmung von Maßnahmen bzw. des Ressourcen-Einsatzes von Ressourcen sowie die Fortschreibung bestehender und Entwicklung neuer Bekämpfungskonzepte.[19]
  2. Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/- terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte IGR: Schon ein Jahr später (1992) wurde in aller Heimlichkeit (zunächst als Untergruppe der KGT) die IGR eingerichtet (später wurde die IGR als selbständiges Gremium vom BfV geführt). An der IGR nahmen – zusätzlich zur KGT – auch die Landesjustizbehörden teil. Die Aufgaben der IGR waren: a) die Erstellung umfasster Lagebilder, b) Beobachtung und Analyse spezifischer Entwicklungen in der Neonazi-Szene (auch im internationalen Kontext), c) Optimierung der Zusammenarbeit und d) Initialisierung von zielgruppenspezifischen Auswerteprojekten (z. B. der Kameradschaftsszene). Man traf sich hierzu ein- bis zweimal jährlich. 2007 wurde die IGR in die neugegründete „Koordinierungsgruppe (KG) PMK-rechts“ überführt (s.u.).[20]
  3. Koordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus (KG InTE): Im September 2001 wurde – sieben Tage (!) nach den Anschlägen auf das „World Trade Center“ bzw. auf das „Pentagon“ – die KG InTE gegründet. Daran beteiligt waren: BKA (Federführung), BPol, BfV, BND, BGA, MAD, das BMI, die LfVs – sowie zwei Gremien aus der IMK.[21] Aufgabe der KGinTE war die ständige Bewertung und Fortschreibung von Lagebildern bzw. die Entwicklung alternativer Lageszenarien sowie die Empfehlung bundesweit abgestimmter polizeilicher Maßnahmen (Prävention und Repression) zur Terrorismusbekämpfung. Hierzu gründete die KG InTE auch diverse Bund-Länder-Arbeitsgruppen. 2004 wurde die KG IntTE in das neue GTAZ überführt (s. u..).
  4. „Koordinierungsgruppe PMK-rechts“ (KG PMK-rechts): Im Dezember 2011 – also nach Auffliegen des NSU, aber noch vor Gründung des GAR – beschloss die IMK – als bruchlose Nachfolgerin der IGR – die Einrichtung der KG PMK-rechts. Teilnehmer: BfV (Geschäftsführung), BKA, alle LKÄs und LfVs, MAD und die GBA. Im Zuge dieser Neugründung wurde auch die Zielgruppe auf das gewaltbereite, aber nicht notwendigerweise extremistische rechte Spektrum erweitert. Zudem sollten nunmehr nicht mehr ausschließlich strukturelle, sondern daneben auch personenbezogene Bekämpfungsansätze entwickelt werden.[22]
  5. „Koordinierungsgruppe PMK-links“ (KG-PMK-links): Von dieser KG ist nur bekannt, dass sie existiert(e) (und zwar schon vor der KG PMK-rechts!) und das in ihr das BKA (Federführung) sowie aller LKÄ und alle Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie der GBA zusammenarbeiten – mehr nicht.[23]
  6. Informationboards
  7. Aufgelöste Informationsboards
  8. „Netzwerk arabischer Mudjaheddin“: Nach einem versuchten islamistischen Terroranschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt (Ende 2000) wurde im März 2001 dieses informationboard gegründet. Es war ursprünglich nur auf ein Jahr befristet, wurde dann aber (nach dem 11. September) weitergeführt – bis es Ende 2004 in die (extrem wichtige) AG „Operativer Informationsaustausch“ des GTAZ überführt wurde. Teilnehmer des ursprünglichen Informationboard waren: BKA, BfV und BND.
  9. Pilotprojekt „Schleusungskriminalität“: Dieses Informationsboard, das die irreguläre Einwanderung entlang der Grenze zur Tschechischen Republik aufklären sollte, existierte 2001-2002 tatsächlich nur sechs Monate lange. Hieran beteiligt waren: BKA, BfV, BND, BGS, ZKA, BAMF, LKA und LfV Bayern sowie das LKA Sachsen.
  10. Bestehende Informationsboards
  11. AG „Operativer Informationsaustausch Rechtsextremismus“ (AG OIREX): 2003 wurde zunächst das „Operative Informations- und Analyseboards Kameradschaften“ (AG OIK) geschaffen, das später dann in „Operativer Informationsaustausch Rechtsextremismus“ (AG OIREX) umbenannt wurde. Teilnehmer: BKA (Geschäftsführung), BMI (Fachaufsicht), BfV, MAD und GBA. Aufgabe der AG OIREX ist „die Auswertung aller zugänglichen Informationen“ und deren „Umsetzung in exekutive Maßnahmen“. Hierdurch sollen „erkannte gewaltbereite Strukturen bereits im Ansatz zerschlagen werden“ – mit bahnbrechendem Erfolg, wie der NSU-Skandal zeigt. Die AG OIREX tagt lageangepasst, mindestens aber einmal pro Monat.[24]
  12. „Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus“ (KIAR): Auch dieses informationsboard wurde im Dezember 2011 eingerichtet – und dies ausdrücklich als „Flankierung“ – also außerhalb – des eigentlichen GAR. Teilnehmer des KIAR sind: BfV (Geschäftsführung), BKA[25] und MAD. Aufgabe des KIAR ist (ähnlich wie das GIZ im GTAZ) die strategische Auswertung rechter Internetaktivitäten. Die Initiierung diesbezüglicher Strafverfahren steht hier deutlich im Hintergrund.[26]

Unklar ist allerdings ob bzw. inwieweit die KG PMK-recht/links bzw. die AG OIREX und KIAR inzwischen in das GETZ (s.u.) integriert worden ist. Das ist anzunehmen, denn das GAR, dem die beiden flankierend dienen, soll ja unverändert im GETZ weiterarbeiten.

Zu beachten ist zudem, dass es auch heute noch zeitlich befristete Informationsboards gibt:

  • Die oben dargestellten Koordinierungsgruppen (und zumindest auch die beiden Informationboards AG OIREX und KIAR) verstehen sich als sog. Allgemeine Aufbauorganisationen (AAO), also um spezifische – aber zumindest auf eine mittelfristige Dauer angelegte – Organisationseinheiten gem. PDV 100 (Ziff. 1.4.2.1).
  • Davon zu unterscheiden sind sog. Besondere Aufbauorganisation (BAO). Hierin können (und werden auch zukünftig) Polizeibehörden und Nachrichtendienste zeitlich begrenzt, aber unmittelbar zusammenarbeiten, um (z. B. im Rahmen eines Ermittlungsverfahren, wie z. B. bei der sog. „Sauerlandgruppe“) oder bei besonderen Anlässe (wie z. B. den Gipfel in Heiligendamm) besonders umfangreiche und komplexe Aufgaben erledigen zu können. (PDV 100 – Anlage 20).

III. Gemeinsame Abwehrzentren

Inzwischen wurde die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten innerhalb sog. Gemeinsamer Abwehrzentren institutionalisiert – ein Quantensprung: Während man nämlich bislang (s.o.) zu den zeitlich weit auseinanderliegenden Treffen von Koordinierungsgruppen und Informationboards mühsam anreisen musste, erfolgt die Arbeit innerhalb dieser Abwehrzentren nun (wie beim GTAZ) täglich bzw. beim GETZ in einem wöchentlichen Rhythmus. Da lassen sich zwischen Polizei und Geheimdiensten nicht nur mehr Informationen, sondern diese auch schneller und informeller über den Tisch reichen – ein Problem nicht nur für den Datenschutz, sondern auch für die Transparenz von Strafverfahren, die sich aus dieser Kooperation ergeben und für die hierzulande sowieso nur rudimentär gegebenen Kontrollmöglichkeiten.

Da inzwischen alle vier relevanten Bereiche (Rechts, Links, Ausländer/Islam sowie Cyberkriminalität) mit solchen Abwehrzentren bedacht worden sind, dürfte die Gründungswelle vorläufig abgeschlossen sein, der innere Ausbau aber vor allem im GETZ wird weitergehen.

  1. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)[27]

Drei Jahre nach den Anschlägen des 11. September 2001 nahm im Dezember 2004 auf der Liegenschaft des BKA in Berlin-Treptow das GTAZ seine Arbeit auf.[28] Das GTAZ ist thematisch beschränkt auf den Bereich des islamistischen Extremismus/Terrorismus. Im GTAZ arbeiten insgesamt 40 Behörden des Bundes und der Länder zusammen: Acht Bundesbehörden (BKA[29], BfV, BND, MAD, BPol, ZKA, BAMF sowie die GBA) sowie 32 Länderbehörden (jeweils 16 LKÄ und LfVs). Das GTAZ ist aufgeteilt in zwei räumlich getrennte Auswertungs- und Analysezentren (der polizeilichen und der nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle PIAS bzw. NIAS). Die Zusammenarbeit erfolgt in sieben AGs (a) Tägliche Lagebesprechung, b) Gefährdungsbewertungen, c) Operativer Informationsaustausch (einer der Kernbereiche des GTAZ), d) Fallauswertung, e) Strukturanalysen, f) Auswertung „Islamistisch terroristisches Personenpotential“, g) Statusrechtliche / Aufenthaltsrechtliche Begleitmaßnahmen). Formal außerhalb – aber in die tägliche Lagebesprechungen des GTAZ eingebunden – arbeiten in Berlin-Treptow zwei weitere polizeilich-nachrichtendienstliche Kooperationsplattformen: das „Gemeinsame Internetzentrum“ (GIZ – zur anlasslosen Sichtung, Auswertung und Analyse islamistischer und jihadistischer Websites (und entsprechender Sozialer Netzwerke) mit Deutschlandbezug)[30] sowie das „Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration“ (GASIM – das inzwischen aber seinen operativen Charakter deutlich eingebüßt hat).[31]

  1. Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Extremismus- und Terrorismus (GETZ)

Innerhalb von vier Wochen nach Auffliegen des NSU wurde im Dezember 2011 das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) aus dem Boden gestampft. Ähnlich überfallartig wurde wenige Monate später im Herbst 2012 das nächste – und vorläufig letzte – Abwehrzentrum, installiert, das sich diesmal gegen „Extremismus- und Terrorismus“ richtet. Das GETZ umfasst als „behördenübergreifende Kommunikationsplattform“ jetzt die Bereiche Linksextremismus/Linksterrorismus, Ausländerextremismus/Ausländerterrorismus und Spionage/Proliferation – also die klassischen Aufgaben des polizeilichen Staatsschutzes bzw. des Verfassungsschutzes, nun aber eben „behördenübergreifend“! Das bisherige GAR bleibt „als solches erhalten“ und deckt im GETZ den Bereich Rechtsextremismus ab,[32] einschließlich eines PIAS-R und eines NIAS-R (siehe oben GTAZ).

Beim GETZ sind dieselben 40 Bundes- und Landesbehörden beteiligt wie beim GTAZ (einziger erkennbarere Unterschied: Beim GETZ werden BND und MAD sowie Europol nur anlass- bzw. fallbezogen eingebunden).

BKA[33] und BfV teilen sich nicht nur die Geschäftsführung des GETZ, sie bereiten AG-und Plenumssitzungen vor, nehmen hieran gemeinsam teil bzw. leiten die sieben AGs in die sich das GETZ aufgliedert: a) Gemeinsame Lage, b) Operativer Informationsaustausch, c) Personenpotenziale, d) Gefährdungsbewertung, e) Fallanalyse, f) Analyse und g) Organisationsverbote)

Anders als beim GTAZ verfügt das GETZ über keinen festen Standort – man pendelt hin und her zwischen der Abteilung „Polizeilicher Staatsschutz“ des BKA in Meckenheim und bei der für die Bekämpfung des Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus zuständigen Abteilung des BfV in Köln. Eigenwillig auch, dass (bis auf BKA, BfV und BPol) die meisten Behördenvertreter im GETZ nicht dauerhaft anwesend sind, sondern Woche für Woche jeweils von Dienstag bis Donnerstag anreisen (und Montag und Freitag also wieder in ihren Herkunftsbehörden präsent sind).[34]

  1. Nationales Cyber-Abwehrzentrum (NCA)

Hier arbeiten (unter gemeinsamer Federführung dreier Bundesämter (a) Sicherheit in der Informationstechnik, b) Verfassungsschutz und c) Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) seit 1. April 2011 nicht nur „die üblichen Verdächtigen“ (BKA, BPol, ZKA und BND) zusammen, sondern auch die Bundesnetzagentur – und die Bundeswehr![35]

Fazit

Wir können abschließend Folgendes feststellen:

  • Der Einfluss des polizeilichen Staatsschutzes ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen – sowohl personell, als auch von der Zahl (neu entstandener) Institutionen her.
  • Die Arbeit des polizeilichen Staatsschutzes ist geprägt von einer Übernahme geheimdienstlicher Aufgaben und Praktiken. Die Installation insbesondere der Gemeinsamen Abwehrzentren hat diesen Prozess auf die Spitze getrieben. Mit Erfolg: Kaum noch jemand nimmt diese permanente und vollständige – und nur noch auf dem Papier getrennte – Verschmelzung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit heute noch als Bruch des Trennungsgebotes wahr. Wer aber in Zukunft noch – ausgehend von der Wirklichkeit polizeilichen bzw. geheimdienstlichen Handelns – einen Anknüpfungspunkt für die Aufrechterhaltung des alten Trennungsgebotes sucht, wird sich auf die Frage der Auflösung und/oder Kontrolle eben dieser Abwehrzentren konzentrieren müssen.
  • Denn schließlich: Der polizeiliche Staatsschutz wird bislang durch die Parlamente weit weniger kontrolliert, als die deutschen Nachrichtendienste (ungeachtet davon, wie diese Kontrollen einzuschätzen sind). Und, bis zum Auffliegen der gravierenden handwerklichen Mängel – auch und gerade des polizeilichen Staatsschutzes in Bund und Länder – im Rahmen der NSU-Affäre, bestand auf Seiten der Parlamente ja noch nicht einmal im Ansatz auch nur das Anliegen, der Polizei genauer auf die Finger schauen zu wollen!
  • Innerhalb des föderalen Aufbaus der Polizei in Deutschland hat sich – insbesondere im Staatsschutzbereich – eine fast schon übermächtige Rolle des BKA herauskristallisiert: Hierbei fungieren die IMK – aber auch die Gemeinsamen Abwehrzentren – aus Sicht des BMI bzw. der Bundesbehörden wie gut funktionierende Relaisstationen zur Durchsetzung strategischer Projekte des Bundes im Staatsschutzbereich: Die IMK dient zur politischen – aber auch zur polizeilichen – (Vor-)Abstimmungsroutine. In den Hybridorganisationen setzt sich der Bund dann über die Macht des Faktischen (also über ein mehr an Personal und anderen Ressourcen) durch. Aus Sicht des BMI ist es von daher nur logisch, das BKA in seiner führenden Rolle wo es geht immer weitere zu stärken (sei es legislativ (zuletzt anlässlich der Föderalismusreform und der Änderungen im BKA-Gesetz um die originäre Zuständigkeit im Bereich Terrorismus und der damit verbundenen Gefahrenabwehrbefugnis) oder durch die permanente Rolle des „Machers“). Die Art und Weise, wie der Bund das GETZ einfach durchgesetzt hat (und wie jämmerlich sich die Länder das haben bieten lassen – s.o.) ist für diese systematische Ausnutzung des Bundes seiner übermächtigen Rolle im polizeilichen Staatsschutz ein aktuelles und anschauliches Beispiel.

Der polizeiliche Staatschutz hat in Deutschland inzwischen eine Art Parallelstruktur aufgebaut, die das Bermudadreieck wie ein offenes Buch aussehen lässt.

[1] www.bka.de/DE/DasBKA/Organisation/ST/organisationST_node.html
[2] Dazu gehören die §§ 80-83,84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, natürlich 129a und b, 234a und 241a StGB. Siehe auch die Definition auf www.bmi.bund.de
[3] IK (Internationale Koordinierung), SO (Schwere und Organisierte Kriminalität), ZD (Zentrale Polizeiliche Dienste, KT (Kriminaltechnisches Institut, ZV (Zentrale Verwaltungsaufgaben), IT (Informationstechnik), KI (Kriminalistisches Institut) – sowie der „Sicherungsgruppe“ (SG). Diese Abteilung, die heute für den Schutz der deutschen Verfassungsorgane sowie der ausländischen Staatsgäste (aber auch für Auslands- und Spezialeinsätze) zuständig ist, bildete zwar historisch den Kern des Staatsschutzes beim BKA, bleibt in diesem Artikel aber unbeachtet.
[4] ST 1 (Politisch motivierte Kriminalität links und rechts + GAR), ST2 (Internationale Politisch motivierte Kriminalität/Spionage/Proliferation/ABC-Kriminalität und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) sowie ST4 (Zentral- und Serviceangelegenheiten)
[5] ST 3 (Politisch motivierte Ausländerkriminalität/internationaler Terrorismus-religiös motivierter/islamistischer Extremismus)
[6] vgl: Schenk, D.: „Braune Wurzeln – Der lange Weg des BKA zur eigenen Geschichte“, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 92 (1/2009), S. 11-19
[7] Angaben nach: Zachert, H.-L.: „Historie des BKA – von den Gründungsjahren zur Gegenwart“; Vortrag auf dem BKA-Symposium „60 Jahre Staatsschutz im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“ (17. 06. 2011), https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/DasBKA/Historie/04_STVeranstaltungRedezachert.html
[8] Dies sind z. B. in Baden-Württemberg die Referate 63 der Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen (und dem Polizeipräsidium Stuttgart); in Bayern ist die die Kriminalfachdezernate bzw. Kommissariate bei den zehn Polizeipräsidien des Freistaats; in Hessen die Fachkommissariate ZK 10 der sieben hessischen Polizeipräsidien; in Mecklenburg –Vorpommern die Kriminalpolizeiinspektionen der beiden Polizeipräsidien; in Niedersachsen ebenfalls Fachkommissariate (FK 4) der sechs Polizeidirektionen; in Nordrhein-Westfalen die Kriminalhauptstellen bei den Polizeidirektionen des Landes; im Saarland eine Abteilung bei der Landespolizeidirektion).
[9] Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
[10] Angaben nach: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: „Polizeilicher Staatsschutz“ (WD 3 – 3000 – 248/12)
[11] Angaben nach: BT Drs. 17/11857 vom 12. 12. 2012
[12] a) Staatsrecht und Verwaltung, b) Innere Sicherheit, c) Kommunale Angelegenheiten, d) Verfassungsschutz, e) Katastrophenschutz und f) Öffentliches Dienstrecht
[13] Zum Verfassungsschutz nur so viel: Die Abteilungsleiter der Innenministerien des Bundes und der Länder sowie (auch hier) dem BfV-Präsidenten treffen sich in dem halbjährlich tagenden Arbeitskreis IV (Verfassungsschutz). Unterhalb dessen agiert die „Amtsleitertagung der Verfassungsschutzbehörden (ALT)“. Hier wird (zwei Mal im Jahr (plus anlassbezogener Sondersitzungen und Telefonkonferenzen) versucht, die operative Arbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Länder auf einander abzustimmen.
[14] 1. Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung, 2. Informations- und Kommunikationstechnik, 3. Recht und Verwaltung, 4. Vorschriftenkommission und 5. Polizeiliche Kriminalitätsprävention
[15] 1. Kriminalitätsbekämpfung, 2. Organisierte Kriminalität, 3.Kriminalwissenschaft und -technik/Erkennungsdienst, 4. Einsatz- und Ermittlungsunterstützung, 5. Polizeiliche Kriminalstatistik und 6. Staatsschutz
[16] BT-Drs. 17/8535 vom 02. 02. 2012
[17] vgl. Wörlein, J.: „Institutionalisierte Kooperation von Polizei und Geheimdiensten“ in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 90 (2/2008), S. 50-61
[18] Umfassend: BT-Drs. 16/11545 vom 05. 01. 09
[19] Vgl. u. a. BT-Drs. 16/11545 vom 05. 01. 2009
[20] Vgl. u. a. die Bundestagsdrucksachen 13/854 (vom 10. April 1995) und 17/7902 (vom 25. 11. 2011) S. 14f)
[21] AG Kripo und der Unterausschuss „Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung“
[22] Vgl. BT-Drs. 17/7902 (vom 25. 11. 11), S. 14f sowie 17/8535 vom 02. 02. 2012
[23] BT-Drs. 17/5136 vom 21. 03. 2011
[24] BT-Drs. 17/8535 vom 02. 02. 2012, S. 14
[25] Beim KIAR aktiv ist das BKA-Staatsschutzreferat ST 13 (Zentrale Angelegenheiten – rechts/Gremien/Koordinierte Internetauswertung Rechts – KIAR)
[26] Vgl. BT-Drs. 17/10585 vom 31. 08. 2012, S. 13f
[27] BT-Drs 16/ 10007 vom 18. 07. 2008; vgl. u. a. auch: Weisser, N-F.: „Das GTAZ – Rechtsprobleme, Rechtsform und Rechtsgrundlage“ (NVwZ 2011, 142) und Herrmann. A.: „Das GTAZ: Ende des Trennungsgebots“ (2012)
[28] In mindestens zehn Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Sachsen-Anhalt und Thüringen) existieren jeweils eigene Landesabwehrzentren (eine Übersicht findet sich bei: Klee, R.: „Neue Instrumente der Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten (2010), S. 137-142.
[29] Als Zentralstelle des BKA beim GTAZ (bzw. bei der dortigen Polizeilichen Informations- und Analysestelle – PIAS) fungiert das Staatsschutz-Referat ST 32 (dieses wird dort durch das Referat ST 33 unterstützt). Innerhalb des parallel zum GTAZ (und unter Federführung des BfV) tätigen „Gemeinsame Internetzentrum“ (GIZ) ist die BKA-Staatsschutz-Referat ST 38 aktiv.
[30] BT-Drs 17/ 5695 vom 02. 05. 2011
[31] BT-Drs. 17/6720 vom 02. 08. 2011
[32] BT-Drs 17/11857
[33] Geschäftsführend tätig ist für das BKA beim GAR das Staatsschutz-Referat ST 15. Referat ST 14 hat beim GAR die Geschäftsführung der Polizeilichen Informations- und Analysestelle (PIAS-R) inne (Beim PIAS-R sind übrigens Zweieinhalb mal so viele BKA-Staatsschützer beschäftigt als Kollegen aus den LKÄ – eine klare Machtdemonstration!)
[34] Vgl. BT-Drs. 17/10585 vom 31. 08. 12 sowie 17/11857 vom 12. 12. 2012
[35] Vgl. M. Holzberger: „Wer gegen wen? Gremiendschungel zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“ in: „CILIP – Bürgerrechte & Polizei“ Nr. 98 (1/2011), S.12f