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Allgegenwärtig, aber wenig bekannt: Der polizeiliche Staatsschutz in Deutschland

von Mark Holzberger und Albrecht Maurer

Die deutsche Polizei verfügt vom Bund über die Länder bis in die meisten Kommunen über sog. Staatsschutzabteilungen – und kaum einer merkt’s oder stört sich daran. Dabei gewinnt der polizeiliche Staatsschutz seit Jahren stetig an Einfluss und die Grenzen zum Verfassungsschutz verschwimmen immer mehr.

Die Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes – so heißt es in der Selbstdarstellung des BKA – sei die Bekämpfung der „politisch motivierten Kriminalität“ (PMK). Die Zuordnung von Straftaten, auch von Alltagsdelikten, zur PMK erfolge – so das BKA weiter –, wenn Tatumstände und/oder Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie in strafbarer Weise den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder eines ihrer Wesensmerkmale richten.[1] Damit ist ein weites Feld eröffnet. Dazu kommen – neben den beiden Sonderbereichen „Spionage“ und „Proliferation“ – eine ganze Reihe so genannter klassischer Staatsschutzdelikte wie Volksverhetzung oder Propagandadelikte, bei denen (anders als beim Verfassungsschutz) eine bestimmte extremistische Motivation im Einzelfall nicht zwingend vorliegen muss.[2] Allgegenwärtig, aber wenig bekannt: Der polizeiliche Staatsschutz in Deutschland weiterlesen