Chronologie März 2017

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. März: Kriegsverbrechen: Im Berliner Prozess um Kriegsverbrechen wird ein ehemaliger Offizier der irakischen Armee, der auf einem Foto mit zwei abgeschlagenen Köpfen posiert hatte, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Der Mann hatte die Tat gestanden und erklärt, er habe dem Gruppendruck nicht standhalten können als er zu dem Foto gedrängt worden sei. Ebenfalls am 1. März nimmt die Polizei in Düsseldorf (NRW) einen mutmaßlichen syrischen Kriegsverbrecher fest. Der Mann soll im März 2013 als Mitglied der Terrormiliz „Al-Nusra-Front“ an einem Massaker beteiligt gewesen sein. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) sind dort etwa 30 ähnliche Ermittlungsverfahren anhängig.

Alternative für Deutschland (AfD): Der Brandenburger Landtag wählt die AfD-Abgeordnete Christina Schade in die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) zur Kontrolle des Verfassungsschutzes. Andere AfD-Bewerber waren zuvor gescheitert. Am 3. März veröffentlicht ein Berliner AfD-Abgeordneter auf seiner Facebook-Seite u.a. den Satz „Lasst uns den Islam vernichten damit er die Welt nicht vernichtet“. Ihm droht nun eine Anzeige.

Rockerkriminalität: Die Staatsanwaltschaft (StA) Saarbrücken (Saarland) erhebt Anklage wegen Anstiftung zum versuchten Mord gegen den Chef der Rockergruppe „Osmanen Germania BC“. Er soll im Herbst 2016 Clubmitglieder zu Aktionen gegen die kurdische Rockergruppe „Bahoz“ angestiftet haben. Die StA Leipzig (Sachsen) erhebt am 16. März Anklage wegen Mordes gegen vier Mitglieder der „Hells Angels“. Sie sollen im Juni 2016 auf Mitglieder einer rivalisierenden Rockergruppe geschossen haben. Dabei wurde ein Mann getötet und zwei weitere schwer verletzt. Vor demLandgericht (LG) Köln (NRW) beginnt am 27. März der Prozess gegen Mitglieder der „Hells Angels“. Den acht Angeklagten wird u.a versuchter Mord vorgeworfen. Sie sollen im Sommer 2015 auf zwei im Drogengeschäft konkurrierende Brüder geschossen haben.

3. März: Kriminelle Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Berliner Polizei gegen einen ihrer Auszubildenden wegen Hehlerei ermittelt. Der 20-Jährige war bei der Fahndung nach einem Einbruch im Januar aufgefallen. Am 27. März gibt die Berliner Polizei bekannt, dass sie gegen drei ihrer Beamten wegen Bestechlichkeit ermittelt. Die Männer stehen im Verdacht Informationen über bevorstehende Razzien an Drogenhändler weitergegeben zu haben. Am 31. März teilt die Berliner Polizei mit, dass das Landeskriminalamt (LKA) gegen einen Beamten ermittelt, der heimlich Fotos von Polizistinnen gemacht und mit Schmähkommentaren auf Pornoseiten im Internet eingestellt haben soll.

Gewalt gegen Obdachlose: Nach Angaben der „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ (BAGW) kamen seit 1989 bundesweit 502 obdachlose Männer und Frauen durch Gewalt ums Leben; davon mindestens 179 durch rechtsextremistische Gewalt. Am 22. März wird am Hauptbahnhof von Hannover (Niedersachsen) ein Obdachloser mit einem Pflasterstein attackiert und lebensgefährlich verletzt.

Dubiose Finanzierungen bei Polizeigewerkschaften: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Bundesvorsitzende der rechten „Deutschen Polizeigewerkschaft“ (DPolG), Rainer Wendt, seit mindestens 10 Jahren aus dem Haushalt des nordrhein-westfälischen Innenministeriums das Gehalt eines Hauptkommissars erhalten hat, obwohl er gar keine originäre Polizeiarbeit verrichtet hatte.

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG. (Bild: DPoLG)
Ein Innenpolitiker der LINKE erstattet daraufhin Anzeige gegen Innenminister Ralf Jäger (SPD) wegen Verdachts der Untreue. Am 5. März teilt das Innenministerium mit, dass auch ein weiterer DPolG-Funktionär und einer des „Bundes Deutscher Kriminalbeamter“ (BDK) aus Steuermitteln besoldet werden. Am 7. März bestätigt der Sprecher eines Versicherungskonzerns, dass Wendt seit 2013 auch in ihrem Aufsichtsrat saß und entsprechend bezahlt wurde. Das nordrhein-westfälische Innenministerium leitet am 8. März ein Disziplinarverfahren gegen Wendt ein. Durch Presseberichte wird am 9. März bekannt, dass auch die Hamburger Polizei die Hälfte des Gehaltes für den Bundesvorsitzenden des BDK, André Schulz, übernimmt. Rückwirkend zum 1. März sei diese Regelung nun beendet worden. Schulz kündigt daraufhin rechtliche Schritte an. Am 23. März wird durch Presseberichte bekannt, dass die StA Düsseldorf (NRW) gegen DPolG-Chef Wendt Ermittlungen wegen Untreue aufgenommen hat.

4. März: Dschihadismus: Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sind inzwischen mehr als 910 Dschihadisten aus der Bundesrepublik in Kriegsgebiete ausgereist, darunter etwa ein Fünftel Frauen.

Homophobe Angriffe: In einer Berliner Straßenbahn wird ein homosexueller Mann zunächst homophob beschimpft und anschließend mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen. Er erleidet Gesichtsverletzungen. Ebenfalls in Berlin wirft am 5. März ein Mann einem Jugendlichen wegen des sexueller Orientierung in Werbeschild in den Rücken. Von weiteren Attacken wird er von Passanten gehindert und kann fliehen. Im ersten Halbjahr 2016 wurden von der Berliner Polizei 49 ähnliche Delikte gezählt.

Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: In Berlin versammeln sich rund 500 rechtspopulistische Teilnehmer zu einer „Merkel muss weg“-Demonstration; eine Gegendemo hat etwa 1.000 Teilnehmer. In Wuppertal (NRW) versammeln sich am gleichen Tag etwa 70 Anhänger der rechtsextremen Partei „Die Rechte“ zu einer Kundgebung; Gegendemo: rund 350. In Berlin kommt es am 20. März zu einer nicht angemeldeten Versammlung. Als die Polizisten bei der Personalienfeststellung auf einen Mann treffen gegen den mehrere offene Haftbefehle bestehen, werden sie von mehreren Kundgebungsteilnehmern angegriffen. Dabei erleidet ein Beamter angeblich einen Kieferbruch. Die Meldung wird jedoch später korrigiert.

5. März: Rechtsradikale Straftaten: Seit dem Sommer 2016 sind im Berliner Bezirk Neukölln mehr als 80 rechtsextremistische Straftaten gezählt worden, wie aus der Antwort des Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Damit sei Neukölln der „am stärksten mit rechtsextremistischen Aktivitäten und Straftaten belastete Bezirk im Westteil Berlins“. Am 14. März verurteilt das Amtsgericht (AG) Bonn (NRW) einen türkischen Autor wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 5.100 EUR. Er hatte nach der Kölner Silvesternacht 2015/2016 eine rechtsradikale Schmähschrift verfasst. Vor einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin werden in der Nacht zum 17. März aus einer Gruppe Jugendlicher heraus „Sieg Heil“- und „Ausländer raus“-Rufe skandiert. Die von Wachpersonal alarmierte Polizei kann zwei Personen festnehmen. Von Rechtsradikalen wurden wurden in den Jahren 2015 und 2016 bundesweit ein Mord und insgesamt 27 versuchte Tötungsverbrechen verübt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die am 31. März durch Presseberichte bekannt wird.

7. März: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Im Münchner NSU-Prozess setzt der Vorsitzende Richter den Verteidigern der Angeklagten eine einwöchige Frist für letzte Beweisanträge. Nach Protesten der Verteidigung wird die Fristsetzung am nächsten Tag wieder aufgehoben. Ebenfalls am 8. März gibt die StA bekannt, dass die im Herbst 2016 am Fundort einer Mädchenleiche entdeckte DNA-Spur von Uwe Böhnhardt nicht mit dem Mord in Verbindung steht. Durch Presseberichte wird nahezu gleichzeitig bekannt, dass der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages nach 114 abgefangenen SMS-Nachrichten des NSU-Trios mit einem mutmaßlichen Unterstützer suchen lässt, die in den Unterlagen des LKA Thüringen fehlen. Wegen der Fristsetzungen für weitere Beweisanträge stellen am 9. März Zschäpes Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Sie schließen sich damit einem ähnlichen Antrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben an. Am 15. März teilt die StA Paderborn mit, dass sie die Ermittlungen zum Tod des V-Mannes „Corelli“ erneut eingestellt hat. „Corelli“ war im April 2014 tot in seiner Wohnung aufgefunden worden; als Todesursache gilt Diabetes. Am 24. März zieht Beate Zschäpe überraschend drei ihrer unterdessen vier Befangenheitsanträge zurück. Am 26. März beantragen die drei Altverteidiger beim Gericht schriftlich ihre Abberufungen als Zschäpes Pflichtverteidiger. Hintergrund sind die von Zschäpe ohne Absprache zurückgezogenen Befangenheitsanträge. Zum wiederholten Male bittet Zschäpe am 29. März um die Entpflichtung ihrer Altverteidiger, denen sie vorwirft ihre Schweigepflicht gebrochen zu haben. Am 30. März stellt ihr neuer Verteidiger – unter Berufung auf einen von ihm bestellten Gutachter – den Antrag, Beate Zschäpe wegen einer „dependenten Persönlichkeitsstörung“ für unzurechnungsfähig zu erklären. Das Gericht lehnt den Antrag, diesen Gutachter als Sachverständigen zuzulassen, jedoch am 31. März ab.

Rechtsextreme „Gruppe „Freital“: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Sachsen) beginnt der Prozess gegen sieben Männer und eine Frau wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Während die Männer schweigen, lässt die Frau ihren Anwalt erklären, sie bereue die Taten und distanziere sich davon. Am 14. März gesteht ein Angeklagter seine Beteiligung an Anschlag im Jahr 2015 und belastetet dabei auch andere Mitangeklagte.

Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Das LG Darmstadt verurteilt drei Männer zu längeren Haftstrafen. Sie hatten im Januar 2016 mehrere Schüsse auf ein Flüchtlingsheim in Dreieich (Hessen) abgegeben und dabei einen Flüchtling am Bein verletzt.

Anti-Terror-Übung von Polizei und Militär: In sechs Bundesländern beginnt die dreitägige Anti-Terror-Übung GETEX von Polizei und Bundeswehr. Geübt werden soll die Kommunikation, Koordination sowie insbesondere der Ablauf von Alarmketten beim Einsatz gegen gegen mehrere zeitgleiche Terroranschläge.

8. März: Sammelabschiebung: Vom Flughafen Leipzig (Sachsen) werden 22 abgelehnte tunesische Asylbewerber abgeschoben. Darunter auch ein Mann, der in Berlin wegen IS-Verdachtes in Untersuchungshaft saß und in Tunesien eines Anschlages verdächtigt wird. Am 28. März werden vom Flughafen in München (Bayern) 15 abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan ausgeflogen.

Prozess gegen mutmaßlichen iranischen Agenten: In Berlin beginnt der Prozess gegen einen Pakistaner. Er soll im Auftrag des iranischen Geheimdienstes jüdische Einrichtungen und Personen in Frankreich und Deutschland als Anschlagsziele ausspioniert haben. Bei seiner Festnahme im Sommer 2016 waren bei ihm belastende Fotos gefunden worden.

Dschihadisten-Prozesse: Vor dem OLG Düsseldorf (NRW) erhebt die Bundesanwaltschaft (BAW) Anklage gegen drei Syrer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und der Planung eines Anschlages in der Düsseldorfer Altstadt. Einer der Angeklagten hatte sich freiwillig gestellt und entsprechende Aussagen gemacht. Am 29. März verurteilt wiederum das OLG Düsseldorf einen 19-Jährigen als IS-Terroristen zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

9. März: Videoüberwachung: Der Bundestag verabschiedet ein Maßnahmenpaket für eine Ausweitung der Videoüberwachung. Es erleichtert es vor allem privaten Betreibern von Einkaufszentren, vor Fußballstadien und Parkplätzen Kameras zu installieren.

11.März: Mutmaßlicher Terroranschlag vereitelt: In Oberhausen (NRW) nimmt die Polizei zwei Männer fest, die im Verdacht stehen, einen Anschlag auf ein Einkaufszentrum im benachbarten Essen geplant haben. Die Information über den mutmaßlichen Anschlag und seinen syrischen Drahtzieher kam aus dem BfV. Auch in Oberhausen wird ein Einkaufszentrum gesichert. Noch am gleichen Abend wird der erste Verdächtige wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen; der zweite Mann dann am 12. März. Durch Presseberichte wird am 18. März bekannt, dass der mutmaßliche syrische Drahtzieher des Anschlages seit Monaten mit einem Verfassungsschützer in Kontakt stand, den er für einen Sympathisanten hielt.

Fremdenfeindliche Angriffe: Auf einem Berliner Spielplatz wird ein neunjähriges Mädchen von einer Frau fremdenfeindlich beschimpft und geschlagen.

13. März: Polizeischüsse: Als ein Polizeibeamter an einer Tankstelle in Karstädt (Brandenburg) einen gesuchten Straftäter festnehmen will, fährt dieser auf ihn zu. Der Beamte rettet sich durch einen Sprung zur Seite und feuert drei Schüsse auf die Reifen des Fahrzeugs ab.

14. März: Salafismus: Das niedersächsische Innenministerium verbietet den Verein „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim“. Ihm wird vorgeworfen, Muslime zur Teilnahme am Dschihad aufgerufen zu haben. Am 23. März verbietet auch das hessische Innenministerium einen salafistischen Moschee-Verein in Kassel. Nach eigenen Angaben vom 31. März geht das BfV von mehr als 10.000 in Deutschland lebenden Salafisten aus.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Das AG Bautzen (Brandenburg) verurteilt einen Rechtsextremisten wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu sechs Monaten Haft. Der Mann hatte Anfang November 2016 einen libyschen Asylbewerber beleidigt, mit einer Schreckschusswaffe bedroht und auf ihn geschossen. Am 20. März sagt das AG Freiberg (Sachsen) nach der Zahlung von 1.900 EUR und 2.4000 EUR den Prozess gegen zwei Männer ab, die im Februar 2016 gemeinsam mit rund 100 weiteren Personen in Clausnitz einen Flüchtlingsbus blockiert und daran gehindert hatten die dortige Unterkunft zu erreichen.

15. März: Rechtsterroristische Gruppe „Oldschool Society“: Das LG München (Bayern) verurteilt vier Mitglieder der „Oldschool Society“ wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren. Sie hatten Anschläge auf Flüchtlinge geplant und waren im Mai 2015 festgenommen worden.

Sprengstoff-Anschlag auf Finanzministerium verhindert: In der Poststelle des Bundesfinanzministeriums wird ein in Griechenland aufgegebenes verdächtiges Paket entdeckt. Nach Polizeiuntersuchungen enthielt es ein „Blitzknallgemisch“ mit scharfem Zünder.

Polizeischuss: Die Polizei wird auf einen Fahrradfahrer aufmerksam gemacht, der bei Marl (NRW) auf der Autobahn fährt. Als die Beamten ihn kontrollieren wollen, flüchtet er zu Fuß und richtet einen Gegenstand auf die Beamten. Daraufhin schießt einer von ihnen auf den Mann und trifft ihn ins Bein.

BND-NSA-Kooperation: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) den Antrag der Opposition endgültig abgelehnt hat, den Whistleblower Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss als Zeugen zu hören.

16. März: „Kölner Silvesternacht“: Nach mehr als 60 Sitzungen und der Vernehmung von fast 180 Zeugen legt der Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtages (NRW) den Entwurf des Abschlussberichtes vor. Darin werden schwere Vorwürfe gegen die Kölner Polizei erhoben. In der Silvesternacht 2015/2016 waren mehrere 100 Frauen sexuell belästigt und teilweise ausgeraubt worden. Am 31. März wird der Abschlussbericht veröffentlicht. Darin wird der Polizei und anderen Behörden eine mangelhafte Führung, Kooperation und Kommunikation vorgeworfen.

17. März: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: Aufgrund eines Haftbefehls aus Bahrain nimmt die Polizei in Berlin einen mutmaßlichen Dschihadisten fest. Er soll in Bahrain eine rund 50-Köpfige Terrorzelle geleitet haben. Ein Nigerianer und ein Algerier, die im Februar bei einer Razzia in Göttingen (Niedersachsen) unter Terrorverdacht festgenommen worden waren, dürfen laut Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) abgeschoben. Dies teilt das niedersächsische Innenministerium am 21. März mit. Es ist die bundesweit erste Abschiebungsanordnung nach dem Aufenthaltsgesetz. Am 31. März teilt die StA Frankfurt/M. (Hessen) mit, das ein Syrer unter dem Verdacht der „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ festgenommen wurde. Auf dem Laptop des Mannes, der bereits im Februar schon einmal wegen Propaganda für den IS festgenommen worden war, seien Anleitungen zum Bombenbau gefunden worden.

Fußball-Hooligans: Nach einem Zweitligaspiel kommt es in München (Bayern) zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Fans der „Würzburger Kickers“ und der Polizei. Gegen 88 Hooligans werden Anzeigen gefertigt, 12 Beamte werden verletzt.

18. März: „Flüchtlingsaufklärung“: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das BfV verstärkt mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusammenarbeitet. Hierzu nehmen Verfassungsschützer häufiger als bisher direkt an den BAMF-Anhörungen teil, um mutmaßliche Terroristen zu entdecken.

19. März: „Identitäre Bewegung“: Das BfV rechnet mindestens 300 Personen der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ zu. Diese radikalisierten sich zunehmend, insbesondere durch „fremdenfeindliche Agitation“.

20. März: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die türkische Polizei in der Vorwoche auf dem Istanbuler Flughafen drei Personen festgenommen hat, die in Verdacht stehen, in Verbindung mit dem Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri gestanden zu haben. Am gleichen Tag erklärt Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) im Innenausschuss, er werde einen Sonderermittler einsetzen um die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu analysieren. Aus unveröffentlichten Dokumenten des LKA NRW geht hervor, das Anis Amri eine „enge Kontaktperson“ von IS-Mitgliedern war; dies wird am 23. März durch Presseberichte bekannt. Am 24. März bestätigt der LKA-Leiter vor dem Düsseldorfer Untersuchungsausschuss diese Informationen und erklärt, Amri sei auch mehrfach Gesprächsthema im „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum“ (GTAZ) gewesen. Ein von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eingesetzter Sonderermittler teilt am 27. März mit, er sehe im Fall Amri keine Versäumnisse der NRW-Behörden, sehr wohl aber bei den Berliner Sicherheitsbehörden. Die Presse berichtet am 30. März, dass die Berliner Polizei Anis Amri zwar bis Juni 2016 observierte, dies danach jedoch einstellte.

Reichsbürger“: In Fürstenberg (Brandenburg) durchsucht die Polizei das Wohnhaus eines „Reichsbürgers“ und beschlagnahmt versteckte Schusswaffen und Munition. Am 21. März führt die Polizei in Bayern und Baden-Württemberg zeitgleiche Razzien gegen die „Reichsbürger“-Szene durch. Neben Waffen und Munition werden Blankopapiere zur Herstellung von Ausweisen und Führerscheinen beschlagnahmt. In mehreren Bundesländern durchsuchen am 29. März Polizeibeamte insgesamt 14 Objekte von „Reichsbürgern“. Es werden Waffen und sonstige Beweismittel sichergestellt, drei Personen werden festgenommen. Das AG Kaufbeuren (Bayern) verurteilt am 30. März eine „Reichsbürgerin“ wegen des Diebstahls ihrer Gerichtsakte zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Gegen vier ihrer Helfer wurden bereits Strafbefehle erlassen.

21. März: Anschlag auf Sikh-Tempel: Das LG Essen (NRW) verurteilt drei Jugendliche, die im April 2016 einen Sprengstoffanschlag auf einen Sikh-Tempel verübt hatten, zu Jugendhaft zwischen sechs und sieben Jahren. Bei dem Anschlag waren drei Personen verletzt worden.

Misshandlung von Flüchtlingen: Die StA Siegen (NRW) erhebt Anklage gegen 38 Personen, darunter Angestellte eines Heimbetreibers, Wachpersonal und Mitarbeiter der Bezirksregierung. Wachleute hatten im September 2014 mehrere Flüchtlinge der Unterkunft in Burbach öffentlich schwer misshandelt. Den übrigen Angeklagten wird vorgeworfen, hiervon gewusst zu haben ohne einzuschreiten.

27. März: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Während der wöchentlichen Pegida-Demonstration in Dresden (Sachsen) fährt überraschend die bekannte Punk-Band „Tote Hosen“ mit einem LKW auf, um die GegendemonstrantInnen spielend zu unterstützen. Bei einer Demonstration des thüringischen Pegida-Ablegers „Thügida“ am 31. März in Sonneberg (Thüringen) mit rund 70 TeilnehmerInnn geht die Polizei unvermittelt mit Pfefferspray und Schlagstöcken gegen eine Sitzblockade der etwa 150 Personen vor. Gegen die Beamten wird ermittelt.

28. März: Türkische Spionageliste: Die Süddeutsche Zeitung macht bekannt, dass der türkische Geheimdienst MIT dem Chef des BND am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz eine mehrere Hundert Namen umfassende Liste mit mutmaßlichen Gülen-Anhängern in Deutschland übergeben und gebeten hat, etwas gegen diese Personen und Vereine zu unternehmen. Die deutschen Geheimdienste warnen daraufhin die Erfassten vor Reisen in die Türkei. Auf der Liste stehen auch eine Bundestagsabgeordnete der SPD und eine türkisch-stämmige Berliner CDU-Abgeordnete.

Beitragsbild: Lagezentrum im BMI in Berlin. (Bild: BMI anläßlich der zivil-militärischen Übung GETEX)

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