Chronologie April 2017

zusammengestellt von Otto Diederichs

3. April: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Der Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages legt seinen Abschlussbericht vor. Darin wirft er den Sicherheitsbehörden vor, bei Sprengstoff- und Mordanschlägen in den letzten 25 Jahren zu früh einen rechtsextremistischen Hintergrund ausgeschlossen zu haben. Am 5. April stellt die Verteidigung von Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess den Antrag, ihren eigenen Psychiater als Gutachter zu hören. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hält dies für überflüssig. Nachdem der erste Termin im März kurzfristig aufgehoben worden war, setzt das Münchner Gericht am 25. April für Beweisanträge eine neue Frist bis Mitte Mai. Am 27. April trägt der von Zschäpes Verteidigern beauftragte Gutachter seine Stellungnahme vor. Dabei wirft er dem gerichtlichen Sachverständigen methodische Mängel und unwissenschaftliches Vorgehen vor.

Dschihadisten-Prozesse: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (NRW) verurteilt einen 29-Jährigen deutschen Konvertiten wegen Mordversuch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Er hatte im Dezember 2012 eine Bombe auf dem Bonner Hauptbahnhof deponiert, die jedoch von der Polizei unschädlich gemacht werden konnte. Weiterhin hatte er mit drei Mittätern im März 2013 einen Mordversuch an einem rechtsradikalen Politiker versucht, konnte jedoch aufgrund von Abhörmaßnahmen rechtzeitig gestoppt werden. Seine Mittäter erhalten Freiheitsstrafen zwischen neuneinhalb und 12 Jahren. Am 6. April verurteilt das OLG Düsseldorf (NRW) vier Männer und eine Frau wegen Unterstützung von Terrormilizen in Syrien zu Strafen zwischen sechseinviertel Jahren Haft und Bewährungsstrafen. In Berlin beginnt der Prozess gegen einen Afghanistan-Flüchtling, der sich bei seiner Einreise in Deutschland 2015 selbst als ehemaliger Talibankämpfer erklärt hatte, wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Vor Gericht streitet der Mann eine frühere Mitgliedschaft nun jedoch ab.

Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) benennt den früheren Bundesanwalt Bruno Jost zum Sonderermittler zur Klärung von Ermittlungsfehlern im Vorfeld des Terroranschlags. Am 06. April wird durch Presseberichte bekannt, dass die Berliner Polizei den späteren Attentäter Anis Amri im Sommer 2016 in Begleitung zweier polizeibekannter Islamisten beim Betreten einer salafistischen Moschee beobachtete. Dennoch wurde die weitere Observation sechs Tage später eingestellt. Am 12. April teilt die BAW mit, es gebe keine Erkenntnisse, dass es sich bei Amri nicht um einen „Einzeltäter“ gehandelt habe. Durch Presseberichte wird am 15. April bekannt, dass die deutschen Sicherheitsbehörden laut einem „als zuverlässig“ eingestuften Hinweis aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bereits mehrere Tage vor dem Anschlag darüber informiert wurden, dass Amri von einem hochrangigen IS-Kader einen Einsatzbefehl erhalten habe. Am 18. April nimmt der Berliner Sonderermittler Bruno Jost seine Arbeit auf. Durch die Zusammenarbeit von deutscher und italienischer Polizei wird am 28. April in Italien ein Kongolese festgenommen, der Kontakte zum Attentäter Anis Amri gehabt haben und Mitglied einer salafistischen „Zelle“ sein soll.

Rechtsradikale Straftaten: Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt gegen einen Ortsvorsteher aus dem Landkreis Prignitz (Brandenburg) wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Der Mann hatte bei einem öffentlichen Termin ein Hakenkreuz getragen. In Brandenburg sind 17 verurteilte Rechtsextremisten untergetaucht, um sich ihren Haftstrafen zu entziehen. Dies geht am 4. April aus einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) 275 Verdachtsfälle rechtsextremer Delikte bei der Bundeswehr untersucht; 143 Fälle stammen noch aus dem Jahr 2016. Am 12. April wird der Prignitzer Ortsvorsteher vom Amtsgericht (AG) Perleberg (Brandenburg) zu einer Geldstrafe von 1.500 EUR verurteilt.

Sicherheitsüberprüfung von Imamen: In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Imame des deutsch-türkischen Moscheeverbandes Ditib, die in Haftanstalten das Freitagsgebet abhalten dürfen, seit September 2016 von 117 auf 12 gesunken. Hintergrund ist die seinerzeit eingeführte verpflichtende Sicherheitsüberprüfung, die überwiegend jedoch abgelehnt wird.

Antisemitische Beleidigungen: Auf einem Berliner Flughafen wird eine aus Israel ankommende Frau von einer Gruppe junger Araber antisemitisch beleidigt und eine brennende Zigarette in ihren Rucksack geworfen. Auf einem Berliner Bahnhof wird am 13. April ein Mann aus einer Gruppe heraus als „Scheiß Jude“ beschimpft und mit einer Flasche beworfen.

4. April: „Reichsbürger“: Die Staatsanwaltschaft (StA) erhebt gegen einen „Reichsbürger“ Anklage wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Der Mann hatte im Oktober in Georgensmünd (Bayern) einen Polizisten erschossen und drei weitere z.T. schwer verletzt. In der Wohnung eines „Reichsbürgers“ in Neu-Ulm (Bayern) beschlagnahmt die Polizei am 12. April zahlreiche Waffen und Nazi-Devotionalien. Gegen den „Reichsbürger“ der in Reuden (Sachsen-Anhalt) bei einer Zwangsräumung im August 2016 auf PolizeibeamtInnen geschossen und einen von ihnen dabei verletzt hatte, wird am 19. April Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. In Bayern werden rund 2.700 Personen der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet. Dies geht aus dem Verfassungsschutzbericht 2016 hervor, der am 19. April vorstellt wird. Durch Presseberichte wird am 24. April bekannt, dass gegen die Bürgermeisterin von Bolsterlang (Bayern) ein Disziplinarverfahren eröffnet wurde. Die Frau hatte im März 2016 einen „Reichsbürger“-Referenten eingeladen, gemeinsam mit vier Gemeinderäten einen „Reichsbürger“-Kongress besucht und auch sonst mehrfach Nähe zu der Szene gezeigt.

5. April: Körperverletzung im Amt: Durch Presseberichte wird bekannt, dass einer der Beamten, die am 30. März in Sonneberg (Thüringen) eine Sitzblockade gegen eine rechtsradikale Demonstration durch massiven Pfefferspray-Einsatz aufgelöst haben, bereits mehrfach durch Gewalt gegen Demonstranten aufgefallen sein soll. Ebenfalls durch Presseberichte wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart (Baden-Württemberg) gegen vier Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, die am 19. Februar nach einem Verkehrsunfall einen Beteiligten grundlos zusammengeschlagen hatten. Zwei der Beamten sind bereits in den Innendienst versetzt worden.

6. April: Türkische Spionageliste: Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion ermitteln die Sicherheitsbehörden gegen 20 mutmaßliche türkische Verdächtige, die mutmaßliche Anhänger der Gülen-Bewegung ausspioniert haben sollen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Imame des „Verbands Türkisch Islamische Union“ (Ditib). Am 8. April teilt die Berliner Polizei mit, dass sich auf der vom türkischen Geheimdienst an den Bundesnachrichtendienst (BND) übergebenen Spionageliste mehr als 60 Personen und Institutionen in Berlin befinden. Rund 40 seien bereits gewarnt worden.
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Abschiebungen mutmaßlicher Gefährder: Als erstes Bundesland schiebt Niedersachsen einen als islamistischen Gefährder eingestuften, in Deutschland geborenen Nigerianer ab. Der Mann war im Februar gemeinsam mit einem Algerier in Göttingen in Gewahrsam genommen worden. Für strafrechtliche Ermittlungen reichten die Beweise nicht aus. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/O. (Brandenburg) weist am 27. April die Beschwerde eines russischen Staatsbürgers, der nach Polizeiangaben als Gefährder gilt, gegen seine Abschiebung zurück. Die Berliner Innenverwaltung schiebt am 27. April einen als Gefährder eingestuften russischen Staatsbürger nach Russland ab; es ist der dritte Fall in diesem Jahr.

Rechtsextreme „Gruppe Freital“: Im Prozess gegen die aus sieben Männern und einer Frau bestehende rechtsextreme „Gruppe Freital“ sagt vor dem OLG Dresden (Thüringen) der Freitaler Linke-Stadtrat aus, er sei bis hin zu Morddrohungen bedroht worden. Gegen die Gruppe wird wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchtem Mord verhandelt. Am 26. April legt einer der beiden mutmaßlichen Rädelsführer der „Gruppe Freital“ ein umfassendes Geständnis ab. Dabei belastet er auch die übrigen Angeklagten, denen insgesamt fünf Sprengstoffanschläge im Jahr 2015 zur Last gelegt werden.

7. April: Schengener Grenzkontrollen: Die Änderungen des sog. Schengener Grenzkodex treten in Kraft. Damit werden künftig auch EU-Bürger kontrolliert und mit einer Fahndungsdatei abgeglichen.
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Dubiose Finanzierungen bei Polizeigewerkschaften: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, seit dem Spätsommer 2013 auch von der AXA-Versicherung eine jährliche Vergütung von 50.000 EUR erhalten hat, die er bisher nicht angegeben hatte. Vor dem Innenausschuss des Düsseldorfer Landtages (NRW) bestreitet Innenminister Ralf Jäger (SPD) am 13. April, dass das Ministerium bereits frühzeitig über den Fall Wendt informiert gewesen sei. Hintergrund ist eine E-Mail von Wendts damaligem Dienstvorgesetzen. Nun sollen zwei unabhängige Ermittler die Affäre untersuchen.

Datenschutzbeauftragte beklagen Probleme: Bei der Vorlage ihres Jahresberichtes 2016 beklagt Berlins Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, zahlreiche Probleme in Behörden, Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser. Nach einer Untersuchung bei Immobilienmaklern und Wohnungsverwaltungsgesellschaften sieht die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte, Helga Block, laut einer Meldung vom 17. April „auffällig“ häufigen Datenmissbrauch von Wohnungssuchenden.

8. April: Polizeischuss: In Berlin werden Polizisten von einer geistig verwirrten Frau mit einer Waffe bedroht. Daraufhin gibt ein Beamter einen Schuss auf sie ab und verletzt sie.
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Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In einer Flüchtlingsunterkunft in Borgsdorf (Thüringen) nimmt ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei einen Marokkaner fest, der einen Anschlag in Berlin geplant haben soll. Der Mann hatte bereits im Februar durch eine Bombendrohung einen Polizeieinsatz ausgelöst. Am 12. April wird in Bayern ein mutmaßlich hochrangiges IS-Mitglied festgenommen. Der Syrer soll im Herbst 2015 eingereist sein um Terroranschläge in Europa zu organisieren. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werden am 14. April zwei Männer und eine Frau wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat festgenommen. Am 14. April werden an der bulgarisch-türkischen Grenze fünf Deutsche unter dem Verdacht auf Mitgliedschaft in einer Terrororganisation festgenommen. In Biberach (Baden-Württemberg) nimmt die Polizei am 28. April einen jungen Syrer unter dem Verdacht der IS-Mitgliedschaft fest.

9. April: Fremdenfeindliche Handlungen: In Berlin wird eine junge Rumänin von Jugendlichen fremdenfeindlich beleidigt. Sie erklärt, auch in der Vergangenheit bereits häufiger beleidigt und attackiert worden zu sein. Ebenfalls in Berlin wird am 10. April eine Frau wegen ihres Kopftuchs verbal und körperlich attackiert. Sie muss im Krankenhaus behandelt werden. Im ostfriesischen Emden (Niedersachsen) verweigert am 13. April ein Busfahrer einer verschleierten Frau „aus Sicherheitsgründen“ die Mitfahrt. In Berlin wird in der Nacht zum 21. April ein Inder von einem betrunkenen Mann zunächst fremdenfeindlich bepöbelt und dann mit einem Messer angegriffen. Beide Beteiligten müssen im Krankenhaus behandelt werden. In Berlin wird zudem ein Busfahrer, der einen angetrunkenen Fahrgast auf das Rauchverbot hinweist, von diesem rassistisch beleidigt. Erneut wird in Berlin am 22. April ein Mann rassistisch beleidigt und geschlagen.
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Fußball-Hooligans: Vor einem Bahnhof in Frankfurt/M. (Hessen) kommt es zu einer Massenschlägerei zwischen Anhängern des Bundesligavereins „Eintracht Frankfurt“ und dem Drittligaverein „Hansa Rostock“; 10 Personen werden verletzt. Bei einem Fußballspiel brandenburgischer Regionalligisten kommt es am 28. April zu schweren Ausschreitungen der jeweiligen Fans. Das Spiel muss mehrfach unterbrochen werden. In Verden (Niedersachsen) sorgen am 29. April gewaltbereite Fans von „Hertha BSC Berlin“ für einen größeren Polizeieinsatz.

10. April: Rockerkriminalität: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der bayerische Verfassungsschutz bereits seit Anfang 2016 türkische Rockergruppen überwacht.
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Kriminelle Polizisten: Die Berliner Polizei ermittelt gegen einen ihrer Auszubildenden wegen Drogenhandels.

11. April: Anschlag auf Fußballmannschaft: Bei der Anfahrt der Fußballmannschaft „Borussia Dortmund“ zum Champions-League-Spiel gegen den „AS Monaco“ wird in Dortmund (NRW) ein Sprengstoffanschlag auf den Mannschaftsbus verübt. Ein Spieler und ein Polizeibeamter werden verletzt; das Spiel wird für diesen Tag abgesagt. In der Nähe des Tatortes wird ein Bekennerschreiben gefunden, in dem u.a. auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt Bezug genommen wird. Am 12. April übernimmt die BAW die Ermittlungen. Am gleichen Tag taucht im Internet ein zweites Bekennerschreiben auf, dass aus der linken Antifa-Szene kommen soll. Sowohl das mutmaßlich islamistische Schreiben wie auch das angeblich linke Schreiben werfen bei den Ermittlern Zweifel auf. Ebenfalls noch am 12. April durchsucht die Polizei zwei Wohnungen und nimmt einen Verdächtigen fest. Am 13. April erlässt die BAW Haftbefehl gegen den Mann, allerdings nicht wegen des Anschlags, dafür hatten sich keine Belege ergeben. Der Haftbefehl ergeht vielmehr wegen des Verdachtes, der Iraker sei IS-Mitglied und habe eine IS-Einheit geführt. Vor dem Innenausschuss des Düsseldorfer Landtages erklärt der Leiter des Verfassungsschutzes am 13. April, die am Tatort gefundenen Bekennerschreiben seien keiner einzelnen extremistischen Richtung zweifelsfrei zuzuordnen. Am Abend des gleichen Tages geht bei einer Berliner Tageszeitung ein weiteres, diesmal rechtsextremistisch formuliertes Bekennerschreiben ein. Am 21. April nehmen Spezialkräfte der Polizei in Tübingen (Baden-Württemberg) einen 28-Jährigen Mann als mutmaßlichen Tatverdächtigen fest. Er soll im Rahmen einer Börsenspekulation versucht haben, durch den Anschlag ein Millionenvermögen zu verdienen. Nach weiteren Verdächtigen wird gefahndet, in drei weiteren Städten finden Durchsuchungen statt. Die BAW erklärt jedoch kurz darauf, es gebe bisher keine Anhaltspunkte für Komplizen; ein Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl gegen den Mann.
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Dschihadismus: Laut der Berliner Innenverwaltung sind seit 2012 mindestens 110 Personen aus Berlin in nahöstliche Kriegsgebiete ausgereist, um sich dem „Islamischen Staat“ (IS) oder andere Terrororganisationen anzuschließen, davon etwa ein Fünftel Frauen. Über die Hälfte von ihnen sei unterdessen wieder zurückgekehrt.

12. April: Polizeilicher Todesschuss: Bei der Suche nach einem vermissten Mann entdecken die Polizisten diesen in einem Wald in Beetzseeheide (Brandenburg). Als der Mann eine Pistole auf sie richtet, schießt ein Beamter und trifft ihn in den Oberschenkel. Dennoch kann der Mann flüchten. Als ein hinzu gerufenes SEK ihn erneut entdeckt, richtet er seine Waffe auch auf diese Beamten. Einer der SEKler trifft ihn tödlich.

13. April: Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnt Eilanträge gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung, dass zum 1. Juli in Kraft treten soll, erneut ab. Eine endgültige Entscheidung ist damit erst in einigen Jahren zu erwarten.
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Polizeischüsse: In Wölsendorf (Bayern) soll ein polizeibekannter Traktorfahrer auf seine Fahrtauglichkeit überprüft werden. Der Mann rammt die aufgebaute Sperre jedoch zur Seite. Daraufhin schießen mehrere Beamte auf ihn, der Mann kann jedoch zunächst entkommen. Bei seiner späteren Festnahme wird eine Beinverletzung festgestellt.

Alternative für Deutschland (AfD): Eine Gruppe von AktivistInnen eines Flüchtlingsprojektes bewirft die Fassade eines Hotels in Frankfurt/M. (Hessen) in dem die rechtspopulistische AfD zum Monatsende ihren Bundesparteitag abhalten will, mit Steinen, Böllern und Farbbeuteln und richtet dabei erheblichen Sachschaden an. Die Polizei nimmt drei Personen fest und folgt dem Rest der Gruppe auf den Uni-Campus. Dort wird eine weitere Person vorläufig festgenommen. Daraufhin belagert eine größere Gruppe das Polizeirevier. Bei der Vorstellung des Berichtes 2016 teilt Bayerns Verfassungsschutzpräsident Burkhard Körner am 19. April mit, dass neben anderen AfD-Mitgliedern nun auch der Landesvorsitzende Petr Bystron überwacht werde. Hintergrund sei seine Nähe zur rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“. Um sie an einer Beteiligung an erwarteten Protesten gegen den AfD-Parteitag zu hindern, wird über einem Dutzend bayerischen linken AktivistInnen am 20. April eine Meldeauflage der Ordnungsämter erteilt. Sie müssen sich „zu festgelegten Zeiten bei der Polizei (…) melden“. Am 21. April erklärt das Verwaltungsgericht (VG) München die Meldeauflagen in einem Eilverfahren für unwirksam. Zu Beginn des Parteitages am 22. April kommt es zu ersten kleineren Rangeleien zwischen Demonstranten und Polizei, ansonsten bleiben die Demonstrationen mit rund 40.000 Teilnehmern friedlich.

14. April: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: In der Nacht werfen Unbekannte zwei Brandsätze auf das Gelände eines Flüchtlingsheims in Kremmen (Brandenburg). Das Feuer kann schnell gelöscht werden. In der Nacht des gleichen Tages kommt es auch zu einem versuchten Brandanschlag auf eine Unterkunft in Artern (Thüringen). Verletzt wird in beiden Fällen niemand. Das LG Frankfurt/M. verurteilt am 20. April einen 22-Jährigen Mann, der im April 2015 betrunken auf ein Flüchtlingsheim in Hofheim (Hessen) geschossen hatte, zu einem Alkoholverbot und einer Suchttherapie. Durch Presseberichte wird am 25. April bekannt, dass bayerische Rechtsradikale unter dem Deckmantel der Hilfsbereitschaft Adressen von Münchner Flüchtlingsunterkünften zusammentragen und diese anschließend in einem Hetzblog „Asylterror“ veröffentlichen.
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Homophobe Angriffe: In einer Berliner S-Bahn werden drei junge Männer von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen, ebenso ein anderer Fahrgast der den Bedrängten zu Hilfe kommen will.

16. April: Polizeilicher Todesschuss: In Herne (NRW) wird die Polizei alarmiert, weil sich in der Innenstadt ein Mann mit einem Messer selbst verletzt. Als die Beamten eintreffen, greift dieser sie an. Daraufhin werden mehrere Schüsse abgegeben. Der geistig verwirrte Mann stirbt im Krankenhaus, eine Polizistin wird durch einen Querschläger leicht verletzt.
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Mann verstirbt in Polizeigewahrsam: In einem Bordell in Braunschweig (Niedersachsen) nimmt die Polizei einen randalierenden Mann fest. Im Polizeigewahrsam verhält er sich weiterhin aggressiv, bevor er plötzlich verstirbt. Die Obduktion ergibt eine seit längerem bestehende Herzerkrankung und Drogeneinnahme.

19. April: Horst Mahler auf der Flucht: Zum Antritt seiner Reststrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust tritt der frühe RAF-Anwalt Horst Mahler in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel (Brandenburg) nicht an. Stattdessen kündigt er im Internet an, er werde „in einem aufnahmebereiten souveränen Land politisches Asyl erbitten“.
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Schleuserkriminalität: In Wilhelmshaven (Niedersachsen) durchsuchen Beamte der Bundespolizei die Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern einer Schleuserbande. Neben einer größeren Menge Bargeld wird auch Pistolenmunition gefunden. Der mutmaßliche Drahtzieher wird festgenommen. In Hannover (Niedersachsen) nimmt die Polizei am 25. April zwei mutmaßliche Chefs einer Schleuserbande fest. Zudem werden in acht Bundesländern mehrere Wohnungen durchsucht.

„Identitäre Bewegung“: Seit Anfang 2016 wird die rechtsextremistische Bewegung in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet. Das geht aus der Vorstellung des Jahresberichtes 2016 hervor.

20. April: BND-NSA-Kooperation: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GStA) prüft, ihre Ermittlungen wegen Geheimnisverrates auf Mitarbeiter der Bundesregierung auszuweiten. Hintergrund sind rund 2.400 Dokumente aus dem NSA-Untersuchungsausschus, die Ende 2016 auf der Internet-Enthüllungsplattform „wikileaks“ aufgetaucht waren.

21. April: Schusswechsel: Bei einem Banküberfall in Waldshut (Baden-Württemberg) kommt es zu einem Schusswechsel zwischen dem Täter und der Polizei, bei dem der Mann angeschossen wird.

22. April: BND überwacht Polizeibehörden: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) jahrelang die internationale Polizeibehörde Interpol, die europäische Polizeibehörde Europol sowie einige nationale Polizeien abgehört hat.

24.April: Love-Parade-Katastrophe: Das OLG Düsseldorf (NRW) entscheidet, dass die Katastrophe bei der Love-Parade 2010 in Duisburg mit 21 Toten und über 600 Verletzten doch juristisch aufgearbeitet werden muss. Das LG Duisburg hatte entsprechende Anklagen 2016 noch abgelehnt.

Kriminalstatistik 2016: Insgesamt verzeichnet die vorgestellte „Polizeiliche Kriminalstatistik“ (PKS) 6,37 Mio. Straftaten (2015: 6,33 Mio.). Dabei erreichte Hasskriminalität mit 10.751 Taten einen neuen Höchststand. Rechtsmotivierte Straftaten = 23.555 (2015: + 2,6 %); linksmotivierte Straftaten = 9.389 (2015: – 2,2 %).

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Das AG Kamenz (Sachsen) stellt den Prozess gegen vier Männer, die im Mai 2016 einen irakischen Flüchtling mit Kabelbindern gefesselt und an einen Baum gebunden hatten, kurz nach der Eröffnung ein. Die Männer träfe nur eine geringe Schuld. Am 27. April wird durch Presseberichte bekannt, dass der Staatsanwalt des Verfahrens wenige Tage vor Prozessbeginn beleidigt und mit dem Tode bedroht worden war. Ebenfalls wenige Tage vor der Verhandlung wurde der Betroffene, der als Zeuge aussagen sollte, tot in einem Wald gefunden.

Sammelabschiebung: Vom Flughafen München (Bayern) werden 14 afghanische Männer abgeschoben; es ist die fünfte Sammelabschiebung. Seit Dezember 2016 wurden insgesamt 107 Afghanen wieder abgeschoben.

25. April: Rechtsradikalismus: Nach entsprechenden Zeugenaussagen nimmt die Polizei in Cottbus (Brandenburg) nach einem tödlich verlaufenen Verkehrsunfall in der Nacht zum 15. April nun auch Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf. Damals war eine ägyptische Studentin überfahren und anschließend fremdenfeindlich beschimpft worden. In Weil am Rhein (Baden-Württemberg) werfen am 28. April Unbekannte mehrere Brandsätze gegen ein als Moschee genutztes Gebäude. Es entsteht Sachschaden.
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Polizist lebensgefährlich verletzt: Eine Jugendstrafkammer des LG Berlin verurteilt einen jungen Mann wegen eines Messerstichs auf einen Polizeibeamten zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Der Zivilbeamte hatte im Oktober 2016 einen Streit unter Jugendlichen schlichten wollen und war dabei von dem Angeklagten niedergestochen worden.

26. April: Urteil zur Drogenfahndung: Der BGH entscheidet, dass die Polizei mutmaßliche Drogenkuriere bei fingierten Verkehrskontrollen durchsuchen und Beweismittel beschlagnahmen dürfen. Durch solche verdeckten Maßnahmen soll vermieden werden Hintermänner zu warnen (Az.: 2 StR 247/16).
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Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: In Hammelburg (Bayern) wird ein Oberleutnant der Bundeswehr unter dem Verdacht festgenommen, einen Anschlag vorbereitet zu haben. Der Mann hatte im Januar auf einem Wiener Flughafen eine scharfe Waffe im Putzschacht einer Toilette versteckt und war bereits damals kurz festgenommen worden. Die StA vermutet einen rechtsradikalen, fremdenfeindlichen Hintergrund. Als mutmaßlicher Komplize wird zudem ein Student festgenommen, in dessen Wohnung Gegenstände gefunden werden, die unter das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz fallen. Weiterhin wird bekannt, dass sich der Offizier bereits im Dezember 2015 unter falschem Namen als syrischer Flüchtling hat registrieren lassen. Durch Presseberichte wird am 29. April bekannt, dass der Mann bereits 2014 durch rechtsextremistisches Gedankengut aufgefallen war und nun auch zwei seiner weiteren Bekannten überprüft werden.

27. April: Polizeilicher Todesschuss: In Essen wird die Polizei zu einer nächtlichen Ruhestörung gerufen. Als die Beamten das Haus betreten, werden sie von einem Mann mit einem Messer bedroht. Daraufhin schießt ein Beamter und trifft den Mann tödlich.
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Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Bayernweit durchsuchen Polizeibeamte Wohnungen von Mitgliedern des Vereins „Die Bayerische Schießsportgruppe München“. Da es auf deren Führungsebene enge personelle Überschneidungen mit Pegida gibt, steht der Verein im Verdacht, ein „bewaffneter Arm von Pegida München“ zu sein.

Polizeischuss: In Berlin bedroht ein psychisch kranker Mann Polizeibeamte mit einer Schusswaffe. Als er auf Warnungen nicht reagiert, schießt ein Beamter und trifft ihn in den Unterbauch. Lebensgefahr besteht nicht.

Homophobe Angriffe: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei drei Personen, die im März einen Mann schwulenfeindlich beschimpft und geschlagen hatten, identifizieren konnte. Gegen sie wird nun ermittelt.

Gaffer verurteilt: Das AG Bremervörde (Niedersachsen) verurteilt einen Mann, der sich 2014 als Schaulustiger bei einem Verkehrsunfall Rangeleien mit Polizei und Feuerwehr geliefert hatte, zu einer viermonatigen Haftstrafe. Zwei mitangeklagte erhalten Geldstrafen.

Elektronische Fußfessel: Der Bundestag verabschiedet zwei Gesetze, um so genannte „Gefährder“ künftig mittels elektronischer Fußfessel zu überwachen.

28. April: Drogenfahndung: Die Berliner Polizei nimmt drei Personen fest, die in mehr als 20.500 Fällen im so genannten „Darknet“ des Internet Drogenhandel betrieben haben sollen.

29. April: Polizeischuss: In Recklinghausen (NRW) löst sich bei einem Streifengang aus der Waffe eines Polizisten ein Schuss und trifft ihn ins Bein.

Beitragsbild: Durch die Sprengsätze auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund am 11. April beschädigte Hecke. (Helfmann, Anschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund 011, CC BY-SA 4.0)

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