Chronologie Mai 2017

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Mai: Ausschreitungen bei Mai-Demonstrationen: Erstmals wurde die „Revolutionäre 1.Mai Demonstration“ in Berlin nicht angemeldet, aber von der Polizei geduldet. Etwa 8.000 Personen nehmen daran teil; es kommt wie üblich zu Ausschreitungen, 72 Demonstranten werden festgenommen. In Halle (Sachsen-Anhalt) stellen sich mehrere Tausend Menschen einem Aufzug von rund 500 Rechtsextremisten entgegen; es gibt vereinzelte Auseinandersetzungen mit der Polizei. In Gera (Thüringen) blockieren Gegendemonstranten einen Aufmarsch der rechten Szene. Auch hier kommt es zu kleineren Auseinandersetzungen. Schwere Ausschreitungen gibt es hingegen in Apolda (Thüringen), als Rückkehrer der Demonstration der rechten Gruppierung „Der III. Weg“ die Polizei angreifen. 100 Personen werden festgenommen.

Rechtsradikalismus: Auf einem Berliner U-Bahnhof werden ein Mann und eine Frau von einem Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe rassistisch beleidigt. In Strausberg (Brandenburg) verteilen Unbekannte vor einem muslimischen Sportfest Schweinefüße auf dem Sportplatz und nageln sie an Bäume. Am 2. Mai wird in einer Berliner U-Bahn ein Kind von einer Gruppe Jugendlicher rassistisch beschimpft und geschlagen.

Am 3. Mai wird ebenfalls in Berlin das Auto einer Frau abgebrannt, die in der Flüchtlingshilfe und einer Bürgerinitiative gegen Rechts aktiv ist. Bundesweit besitzen 750 Rechtsextremisten einen Waffenschein (2014: 400). Dies geht am 6. Mai aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Seit dem Ende der Wehrpflicht 2011 hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) knapp 2.500 rechtsextreme Verdachtsfälle innerhalb der Bundeswehr registriert. Durch Presseberichte wird am 16. Mai bekannt, dass der Chef der im Jahr 2000 verbotenen Gruppierung „Blood and Honour“ auch als V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) gearbeitet hat. Am 17. Mai bestätigt ein BfV-Mitarbeiter diese Information im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKgr) des Bundestages. In einer unangemeldeten Demonstration ziehen am 19. Mai rund 50 Mitglieder der rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ vor das Bundesjustizministerium in Berlin und versuchen sich dort Zutritt zu verschaffen. Eine Person wird festgenommen. Am 24. Mai beleidigt in Berlin ein Mann eine Person mit dunkler Hautfarbe rassistisch, zeigt den Hitlergruß und ruft „Sieg Heil“. Er wird festgenommen. Auf einem Grundstück in Erfurt (Thüringen), auf dem eine Moschee gebaut werden soll, stellen Unbekannte Holzspieße mit Schweineköpfen, -pfoten und -innereien auf. In Berlin wird am 31. Mai eine Autofahrerin im Zuge einer Fahrzeugpanne von einer anderen Frau volksverhetzend beschimpft, bevor diese weiterfährt.

Antisemitischer Angriff: Bei einer Veranstaltung zur deutsch-israelischen Freundschaft versucht ein Mann eine Israel-Fahne anzuzünden, die eine Frau um die Schultern trägt. Ein anderer Mann kann dies verhindern, der Angreifer flüchtet unerkannt.

2. Mai: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Vor einem Berliner AG beginnt der Prozess gegen einen Bekannten des Attentäters Anis Amri wegen einer Messerstecherei im Juli 2016. Hintergrund ist ein Streit im Drogendealer-Milieu. Der Mann wird noch am gleichen Tag zu einer knapp dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Am 15. Mai beklagt der vom Berliner Senat eingesetzte Sonderermittler Schwierigkeiten bei der Akteneinsicht; insbesondere in Ermittlungsakten der StA. Beamte des Berliner LKA sollen Aktenvermerke zu Überwachungsmaßnahmen des Attentäters Amri, die eine frühzeitige Festnahme wegen Drogenhandels gerechtfertigt hätten, manipuliert und rückdatiert haben. Innensenator Geisel stellt deshalb am 17. Mai Anzeige wegen Strafvereitelung und Urkundenfälschung gegen unbekannte LKA-MitarbeiterInnen. Zudem wurden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet. Nach den Vertuschungsvorwürfen gegen das Berliner LKA erwägen mehrere Opferangehörige Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt am 22. Mai, zusätzlich zum bisherigen Sonderermittler auch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Im LKA wird zudem eine 14-köpfige Task-Force zur Untersuchung der Aktenmanipulation eingesetzt. Im Zuge der Strafanzeige wegen mutmaßlicher Aktenmanipulation werden am 26.  und 29. Mai Hausdurchsuchungen bei fünf Berliner LKA-Beamten; bei einem von ihnen besteht nach StA-Angaben ein Anfangsverdacht. Unter Berufung auf Ermittlerkreise wird am 31. Mai durch Presseberichte bekannt, dass der Attentäter Anis Amri eigentlich zur Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) ausreisen wollte, von diesem jedoch gedrängt wurde einen Anschlag in Deutschland zu begehen.

Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Die Bundesanwaltschaft (BAW) übernimmt die Ermittlungen gegen den rechtsradikalen Bundeswehroffizier Franco A., der erstmals Anfang Februar in Österreich festgenommen war, wegen des Anfangsverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Am 4. Mai unterrichtet das Verteidigungsministerium den Bundestag darüber, dass bei einem mutmaßlichen Komplizen Franco A. bei einer Durchsuchung rund 1.000 Schuss gestohlene Bundeswehrmunition gefunden wurden, die A. dort eingelagert hatte. Am 9. Mai wird in Kehl (Baden-Württemberg) ein weiterer Bundeswehrsoldat als mutmaßlicher Komplize wegen des Verdachtes der gemeinschaftlichen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat festgenommen. Durch Presseberichte wird am 12. Mai bekannt, dass bei Durchsuchungen bei A. neben anderem Belastungsmaterial auch ein islamistisches Handbuch für Bombenbau gefunden wurde. Der MAD der Bundeswehr untersucht eventuelle rechtsradikale Kontakte von 11 Studenten der Bundeswehr-Universität, die in Verbindung mit dem Terrorverdächtigen Franco A. gestanden haben sollen. Durch Presseberichte wird am 20. Mai bekannt, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) größere Waffendiebstähle auf eine mögliche Verbindung zu einer rechtsextremen Zelle um A. prüft. Ende Mai kündigt die Bundeswehr zwei Offiziersanwärtern der Bundeswehr-Universität wegen ihrer rechten Gesinnung fristlos. Gegen weitere Soldaten laufen noch Ermittlungen.

Rechtsradikale Straftaten: In Koblenz (Rheinland-Pfalz) wird der seit 2012 laufende Prozess gegen eine Gruppe von 26 mutmaßlichen Neo-Nazis, die laut Anklage eine gewaltsame Revolution anzetteln wollten, auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Grund ist die Pensionierung des Vorsitzenden Richters (Az: 12 Kls–2090 Js 29752/10). Ebenfalls am 2. Mai stellt das Amtsgericht (AG) Weimar (Thüringen) das Verfahren gegen fünf Rechtsextremisten gegen Geldbußen ein. Die Männer hatten 2015 gemeinsam mit einer größeren Gruppe eine Mai-Kundgebung des DGB gestürmt und dabei drei Menschen verletzt. Am 7. Mai ruft in Berlin ein Mann zwei Kindern „Heil Hitler“-Rufe hinterher. Mit einer Zeugin, die ihn zur Rede stellen will, kommt es zu einem Handgemenge. Der Mann kann festgenommen werden. Durch Presseberichte wird am 10. Mai bekannt, dass seit Jahresbeginn insgesamt knapp 530 rechtsextremistische Straftaten gezählt wurden. Am 18. Mai teilt die BAW mit, dass gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen „Oldschool Society“, die an Vorbereitungen für einen Sprengstoffanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Borna (Sachsen) beteiligt gewesen sein sollen, Anklage erhoben wurde. Am 24. Mai verurteilt das LG Erfurt 11 Rechtsradikale wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen 26 Monaten und dreieinhalb Jahren. Die Angeklagten hatten im Februar 2014 in Ballstädt (Thüringen) den Gemeindesaal gestürmt und eine dort tagende Kirmesgesellschaft verprügelt um sich „Respekt zu verschaffen“. Nach über 300 Verhandlungstagen stellt das (Landgericht (LG) Koblenz (Rheinland-Pfalz) am 30. Mai den Prozess gegen das rechtsextreme „Aktionsbüro Mittelrhein“ wegen „überlanger Verfahrensdauer“ ein. Den Angeklagten war Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 12 Kls – 2090 Js 29752/10).

Alternative für Deutschland (AfD): Der Vorsitzende der bayerischen AfD gibt bekannt, dass er gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz Klage eingereicht hat. Am 24. Mai teilt die Staatsanwaltschaft (StA) in Berlin mit, dass ein Funktionär der AfD-Jugendorganisation mit Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wird. Er soll mit einem Transporter beinahe einen Zivilbeamten umgefahren haben.

Salafismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der hessische Verfassungsschutz das Umfeld von „Halal“-Läden ins Visier genommen hat. Begründet wird dies damit, dass solche muslimischen Lebensmittelläden zu „Radikalisierungsorten“ werden könnten.

Schengener Grenzkontrollen: Die EU-Kommission gestattet Deutschland, die wegen hohem Flüchtlingsaufkommen eingeführten Grenzkontrollen noch bis nach der Bundestagswahl weiterzuführen.

3. Mai: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Im Münchner NSU-Prozess trägt der von den Verteidigern von Beate Zschäpe beauftragte psychologische Sachverständige sein Gutachten vor: Er bescheinigt der Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer schweren abhängigen Persönlichkeitsstörung. Am 16. Mai bekräftigt der von Zschäpes Verteidigern bestellte Psychiater sein Gutachten und greift dabei den Gerichtsgutachter erneut scharf an. Daraufhin fordert Zschäpes Verteidigung am 17. Mai ein neues psychiatrisches Gutachten. Am 22. Mai wird der mutmaßliche NSU-Vertraute André E. vom AG Zwickau (Sachsen) in einem anderen Fall wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Münchner NSU-Prozess stellen am 24. Mai mehrere Nebenkläger einen Befangenheitsantrag gegen den von Beate Zschäpes Verteiding bestellten Gutachter. Zuvor war bekannt geworden, dass dieser Zschäpe nicht nur Pralinen zu ihrem Gespräch mitbringen wollte, sondern einer Zeitung auch noch eine Email geschickt hatte, in der er sich zur medialen Prozessberichterstattung geäußert hatte. Zudem gibt die Mutter von Beate Zschäpe ihr polizeiliches Vernehmungsprotokoll frei, dessen Einführung in den Prozess sie bisher verweigert hatte. Im Gutachterstreit verteidigt am 30. Mai der vom Gericht bestellte Psychiater sein Gutachten in dem er Beate Zschäpe für voll schuldfähig hält.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Im bayerischen Bad Rodach beleidigen und verprügeln vier Unbekannte einen jungen syrischen Flüchtling. Am 12. Mai beschäftigt sich der Innenausschuss des brandenburgischen Landtages mit dem Tod einer ägyptischen Studentin. Die junge Frau war am 15. April in Cottbus überfahren und anschließend rassistisch beschimpft worden; sie starb drei Tage später. Die Polizei hatte zunächst nur wegen eines Verkehrsunfalles ermittelt. Vor dem LG Regensburg (Bayern) beginnt der Prozess gegen einen 19-Jährigen, der im Verdacht steht, einem Freund im Februar 2016 zu einem Buschmesser verholfen und zu Angriffen auf Asylbewerber in Kelheim angestachelt zu haben. Der Haupttäter wurde bereits zu knapp zweieinhalb Jahren verurteilt.

„Reichsbürger“: Da die Angeklagten nicht erscheinen platzt vor dem AG Herzberg (Niedersachsen) der Prozess gegen zwei „Reichsbürgerinnen“ wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Frauen hatten im Juni 2015 einen Polizeibeamten mit einem säurehaltigen Reinigungsmittel angegriffen und ihm damit erhebliche Augenverletzungen zugefügt. In Berlin gibt es etwa 400 „Reichsbürger“, von denen rund 100 als rechtsextremistisch eingestuft werden. Dies geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Vor einem Berliner AG beginnt der Prozess gegen einen „Reichsbürger“, der im Internet zu einer gewaltsamen Absetzung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgerufen hatte. In Wittenberg (Sachsen-Anhalt) wird am 15. Mai ein früheres Klinikgelände geräumt, dass ein „Reichsbürger“ als „Königreich Deutschland“ annektiert hatte. Die Räumung verläuft friedlich. Das BfV teilt mit, dass es rund 12.600 Personen der „Reichsbürger“-Szene zurechnet; etwa 700 von ihnen seien Rechtsextremisten.

Drogenfahndung: Vor dem Berliner LG beginnt der Prozess gegen ein Ehepaar, dem vorgeworfen wird, im so genannten Darknet des Internet einen schwunghaften Drogenhandel betrieben zu haben. Die Angeklagten kündigen ein Geständnis an.

4. Mai: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In Wachau (Sachsen) wird ein 29-Jähriger Syrer festgenommen. Er steht im Verdacht, im syrischen Bürgerkrieg zunächst auf Seiten der Terrormiliz „Jabhat al-Nusra“ gekämpft zu haben, bevor er sich dem IS anschloss. In Berlin und Magdeburg (Sachsen-Anhalt) werden am 09. Mai zwei syrische Männer unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in der „Jabhat al-Nusra“ zu sein. Einer der Männer wird zudem beschuldigt, durch den Mord an einem syrischen Soldaten ein Kriegsverbrechen begangen zu haben. Bei einem Einsatz gegen den „bewaffneten bandenmäßigen Rauschgifthandel“ am 24. Mai in Berlin werden insgesamt neun Personen festgenommen, darunter vier, die der radikalen islamistischen Szene zugeordnet werden. Neben Drogen werden Waffen und elektronische Geräte sichergestellt. In einem Flüchtlingsheim für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Gerswalde (Brandenburg) nimmt die Polizei am 30. Mai einen 17-Jährigen Syrer unter dem Verdacht fest, einen Selbstmordanschlag geplant zu haben. Er hatte sich zuvor schriftlich von seiner Familie in den „Dschihad“ verabschiedet. Am 31. Mai wird er wieder freigelassen, da sich der Verdacht nicht bestätigt hat.

Polizeilicher Todesschuss: In einer Klinik für psychisch Kranke in Emmendingen (Baden-Württemberg) ruft ein Mitarbeiter die Polizei, weil sich ein 61-Jähriger Patient aggressiv verhält. Als die Beamten eintreffen, sollen sie von dem Mann mit einem Messer angegriffen worden sein. Als der Einsatz von Pfefferspray wirkungslos bleibt, schießt ein Polizist dreimal auf den Mann; er stirbt noch vor Ort. Die Heimleitung bestreitet diese Polizeiversion; von dem Mann sei demnach keine Gefahr mehr ausgegangen.

5. Mai: Rockerkriminalität: Das LKA in NRW zählt im Frühjahr 2017 insgesamt 2.100 Rocker in 92 Gangs (2014: 1.200 in 62 Gangs). Am 12. Mai wird in Berlin gegen drei Männer aus dem Rockermilieu Haftbefehl erlassen. Sie sollen zwei Tage zuvor mehrere Schüsse auf ein Lokal abgegeben haben. Kurz darauf gibt die Polizei bekannt, dass nach ihren Ermittlungen auch aus dem Lokal heraus auf die Angreifer geschossen wurde. Am 13. Mai kontrolliert die Polizei mehrere Rocker der „Guerilla Nation“; Mitglieder der Gruppe sollen auch an der Schießerei beteiligt gewesen sein. Es werden mehrere Anzeigen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz gefertigt. Zudem wird auch das Vereinshaus der „Guerilla Nation“ durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Einen Tag später stellt die Polizei fest, dass in das, nach dem Überfall geschlossene, Lokal eingebrochen wurde. Vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) beginnt der Prozess gegen einen Rocker der „Hells Angels“ wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Er soll im Frühjahr 2016 auf ein Fahrzeug geschossen haben wobei dessen Fahrer lebensgefährlich und der Beifahrer schwer verletzt wurden. Am 22. Mai nimmt die Polizei in Berlin zwei weitere Männer fest, die an dem Anschlag auf ein Lokal beteiligt gewesen sein sollen. Damit sind nun fünf Personen in Untersuchungshaft. Mit einem Großaufgebot und einem gepanzerten Spezialfahrzeug stürmt die Polizei in Köln am 31. Mai (NRW) ein Vereinsheim der „Hells Angels“. Hintergrund ist ein etwa zwei Wochen zurückliegender Angriff auf die rivalisierenden „Bandidos“.

Kinderpornografie: Gemeinsam mit dem US-amerikanischen FBI hebt die Europäische Polizeiagentur Europol in einer zweijährigen Operation einen internationalen Kinderpornografie-Ring aus. Weltweit wurden rund 900 Personen festgenommen, davon knapp 370 in Europa.

6. Mai: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Im Jahr 2016 kam es nach Polizeizählung in insgesamt 79 Fällen zu Angriffen auf Flüchtlinge, Unterkünfte und FlüchtlingshelferInnen (2015: 39). Dies geht am aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

8. Mai: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Auf der Pegida-Montagsdemo in Dresden (Sachsen) mit rund 2.400 TeilnehmerInnen kommt es durch Reden beider Organisationen zu einer weiteren Annäherung mit der AfD. Der wegen Körperverletzung verurteilte Organisator der fremdenfeindlichen Demonstrationen des Potsdamer Ablegers „Pogida“ erscheint am 15. Mai nicht zu seiner Berufungsverhandlung; er gilt seither als untergetaucht.

Prozesse gegen mutmaßliche Dschihadisten: Vor dem LG Hannover (Niedersachsen) beginnt der Prozess gegen einen 18-Jährigen Dschihadisten wegen eines Brandanschlages auf ein Einkaufszentrum im Februar 2016. Er war anschließend in Richtung Syrien ausgereist, jedoch in der Türkei festgenommen worden. Am 10. Mai verurteilt ein Berliner Kammergericht (KG) einen Algerier wegen finanzieller Unterstützung des IS zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren. Ein Berliner KG verurteilt am 19. Mai einen jungen Syrer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in 150 Fällen zu einer fünfjährigen Haftstrafe.

Homophobe Angriffe: In Berlin wird ein Mann an seiner Wohnungstür schwulenfeindlich beschimpft. Am 13. Mai wird in München (Bayern) ein Mann homophob beleidigt, bespuckt und geschlagen; er muss ins Krankenhaus. Laut der Veröffentlichung eines Berliner Schwulenprojektes am 16. Mai wurden in Berlin 2016 insgesamt 291 homophobe Straftaten verübt. In Berlin wird am 17. Mai ein junger Mann aus einer Gruppe heraus homophob beleidigt. Zwei Verdächtige werden vorläufig festgenommen. Am 20. Mai wird erneut in Berlin ein Jogger aus einer Personengruppe heraus homophob beleidigt, geschlagen und bestohlen. Zudem kommt es am 21. Mai sowohl in einer Berliner Bar zu einer homophoben Beleidigung und einem Angriff sowie zu einem weiteren Angriff auf der Straße wobei ein homosexueller Mann geschlagen wird. In letzterem Fall kann der Täter festgenommen werden. Drei Monate nach einem homophoben Angriff in einer Berliner Straßenbahn bei dem ein Mann beschimpft und mit einer Bierflasche geschlagen worden war, stellen sich die Täter am 23. Mai nach einem öffentlichen Fahndungsaufruf der Polizei. In Berlin wird am 25. Mai ein schwules Pärchen homophob beschimpft, bespuckt und geschubst; einer der Männer wird zudem in den Rücken getreten. Der Täter kann unerkannt entkommen. Erneut wird am 26. Mai in Berlin ein Mann aus einer gemischten Gruppe, einschließlich Kindern, heraus homophob beleidigt und anschließend von den Männern geschlagen und getreten. Die Gruppe entkommt unerkannt. Ebenfalls in Berlin wird am 30. Mai ein Friseur von einem anderen Mann im Streit um Gratisproben homophob beleidigt und geschlagen.

Datenschutzbeauftragte beklagen Probleme: Bei der Vorstellung seines Jahresberichtes 2016 beklagt der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch die wachsende Zahl privater Video-Überwachung.

9. Mai: Gewalt gegen Obdachlose: Vor einer Jugendkammer des LG Berlin beginnt der Prozess gegen sechs Jugendliche, die versucht hatten in der Nacht zum 25.12.2016 in einem U-Bahnhof einen schlafenden Obdachlosen anzuzünden. Am 10. Mai nimmt die Polizei in Niedersachsen einen Mann fest, der Mitte April in Hamburg die Schlafstätte eines Obdachlosen angezündet hatte. Es wird Haftbefehl erlassen. Als erster Tatbeteiligter wird am 16. Mai im Prozess gegen die jugendlichen Berliner Brandstifter ein 17-Jährigen wegen unterlassener Hilfeleistung zu einem zweiwöchigen Arrest verurteilt; sie gilt durch die Untersuchungshaft als abgegolten. Wiederum in Berlin muss am 18. Mai ein Obdachloser ins Krankenhaus gebracht gebracht werden, nachdem er beraubt und seine Jacke angezündet wurde.

Fußball-Hooligans: Die Polizei Cottbus (Brandenburg) ermittelt gegen ein rund 100-köpfiges Netzwerk um die rechtsradikale Hooligan-Gruppierung „Inferno Cottbus“. Am nächsten Tag gibt die Gruppe ihre Selbstauflösung bekannt. In Nordrhein-Westfalen durchsuchen PolizeibeamtInnen die Wohnungen von vier mutmaßlichen Rädelsführern der Hooligan-Gruppe „Riot0231-Ultras h“. Es werden zahlreiche Schlagwerkzeuge sichergestellt. Beim Fußballspiel der Zweitligisten Dresden und Karlsruhe überrennen Hooligan-Fans von „Dynamo Dresden“ zunächst teilweise die Eingangstore zum Stadion und plündern anschließend die Imbissstände. Es kommt zu mehreren verletzten PolizistInnen und OrdnerInnen. Rund 350 Hooligans des bayerischen Zweitligisten „TSV 1860 München“ liefern sich am 14. Mai kleinere Scharmützel mit der Polizei. Drei Personen werden festgenommen. Ebenfalls am 14. Mai kommt es beim Bundesligaspiel zwischen den Vereinen „Schalke 04“ und dem Hamburger „HSV“ zu Schlägereien zwischen den rivalisierenden Fans und der Polizei. Dabei prügeln die Schalker Hooligans auch auf Jugendliche ein. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss sich nicht an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen.Dies entscheidet am 17. Mai das Verwaltungsgericht (VG) Bremen in erster Instanz. Die DFL hatte gegen entsprechende Gebührenbescheide des Landes Bremen geklagt. Das AG Aachen verurteilt sieben Männer, die im November 2016 ein Bezirksliga-Spiel in Jülich (NRW) mit Baseballschlägern und Schlagringen überfallen und mehrere Menschen schwer verletzt hatten, zu Bewährungsstrafen und mehrjährigen Haftstrafen.

10. Mai: Ermittlungen gegen mutmaßliche Dschihadisten: Zeitgleich führt die Polizei in vier Bundesländern Razzien gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des IS durch. Zu Festnahmen kommt es nicht.

Betrug bei LKW-Maut: In Berlin durchsucht die Polizei die Zentrale des LKW-Maut-Betreibers „Toll Collect“ wegen des Verdachtes des Betruges zu Lasten des Bundes in Höhe von drei Millionen EUR.

11. Mai: Sprengstoff-Chemikalien entdeckt: Infolge eines Einbruchsversuchs entdeckt die Polizei in einer Garage in Neukirchen-Vluyn (NRW) größere Mengen von Chemikalien, die zum Bombenbau geeignet sind. Im Anschluss kommt es mehreren Durchsuchungen und Festnahmen. Am Abend wird gegen den Garagenbesitzer Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz erlassen. Am 22. Mai wird das weitere Ermittlungsverfahren an die politische Abteilung der StA Düsseldorf abgegeben, da sich der Verdacht einer Anschlagsvorbereitung verdichtet hat. Drei Personen sitzen inzwischen in Untersuchungshaft.

12. Mai: Weltweite Cyberattacke: Mit einer Schadsoftware „WannaCry“ infizieren unbekannte Hacker weltweit mehr als 75.000 Computersysteme von Behörden, größeren Organisationen und Firmen und fordern für deren Wiederfreischaltung ein Lösegeld. In der Bundesrepublik sind vor allem Rechner der Deutschen Bahn befallen. Computersysteme der Bundesregierung sind nach Angaben des BMI nicht betroffen. Am darauffolgenden Morgen gibt Europol bekannt, dass mindestens 200.000 Computersysteme in 150 Ländern betroffen waren. Am 16. Mai werden Vermutungen laut, wonach „digitale Fingerabdrücke“ auf Nordkorea als Verursacher deuten. Nordkorea weist das zurück.

Anschlag auf Fußballmannschaft: Durch Presseberichte wird bekannt, dass bei Durchsuchungen bei dem mutmaßlichen Attentäter auf den Sprengstoffanschlag auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins „Borussia Dortmund“ am 11. April belastende Unterlagen gefunden wurden. Am 16. Mai gibt die BAW die weiteren Ermittlungen an die StA Dortmund (NRW) ab, da kein terroristischer Hintergrund des Anschlags erkennbar sei. Am 20. Mai wird durch Presseberichte bekannt, dass es sich bei den belastenden Funden in der Wohnung des Tatverdächtigen auch um Sprengstoffspuren handelt.

Elektronische Fußfessel: Der Bundesrat stimmt dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz zur Überwachung von Gefährdern durch eine Elektronischen Fußfessel zu. Voraussetzung ist eine richterliche Anordnung.

15. Mai: Horst Mahler auf der Flucht: In Ungarn wird der Rechtsextremist Horst Mahler festgenommen, wo er um politisches Asyl gebeten hatte. Der frühere RAF-Anwalt hatte eine Reststrafe wegen Leugnung des Holocaust antreten sollen, war jedoch vorher geflohen.

16. Mai: Funkzellenabfragen: In Berlin wurden in 2016 insgesamt 491 geheime Funkzellenabfragen durchgeführt, gibt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bekannt. Dabei wurden 6.448 Telefonnummern und 112,2 Mio. Verkehrsdatensätze (SMS, Posts, Internetaufrufe) registriert.

18. Mai: Fremdenfeindliche Handlungen: in einem Berliner S-Bahnhof wird ein Jugendlicher eine Rolltreppe herunter geschubst und anschließend von der Gruppe fremdenfeindlich beleidigt. Wiederum in Berlin wird am 20. Mai ein Kenianer von zwei betrunkenen Fußballfans bespuckt und rassistisch beleidigt. Die Männer können festgenommen werden.

Bundesnachrichtendienst: Der milliardenschwere Neubau des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Berlin ist durch Neueinstellungen bereits zu klein. Der BND bittet daher in einem Schreiben an den Bundestags-Haushaltsausschuss darum, auch seinen Standort im Bezirk Berlin-Lichterfelde behalten zu können.

19. Mai Islamist beim Verfassungsschutz: Gegen den im November 2016 festgenommenen islamistischen BfV-Mitarbeiter wird vor dem LG Düsseldorf (NRW) Anklage wegen Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen und Verrat von Dienstgeheimnissen, erhoben.

21. Mai: Polizeischuss: In Wildau (Brandenburg) soll ein Mann wegen massiver psychischer Probleme in ein Krankenhaus gebracht werden. Als er die eingesetzten Polizisten mit einem Messer bedroht, schießt ihm ein Beamter ins Bein.

22. Mai: Polizeilicher Todesschuss: In Bonn wird in den frühen Morgenstunden ein Schrei aus einer Nachbarwohnung gehört und daraufhin die Polizei alarmiert. In der Wohnung finden die Beamten die Leichen einer Frau und ihrer kleinen Tochter sowie den im Bad verbarrikadierten Vater. Als dieser die Polizisten mit einem Messer angreift, schießt ein Beamter und trifft den Mann tödlich.

Körperverletzung im Amt: Das AG Frankfurt/M. (Hessen) stellt das Verfahren gegen einen Polizeibeamten, der im April 2015 bei einer Personenkontrolle einem Betrunkenen eine Ohrfeige gegeben hatte, gegen eine Geldbuße von 2.500 EUR ein.

Bandenkriminalität: Mit Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten, in Spanien und Kroatien gelingt es der Münchner Polizei (Bayern) eine international operierende Einbrecherbande auszuheben. Rund 20 Personen werden festgenommen. Presseberichten zufolge handelt es sich um Mitglieder einer rund 500-köpfigen, international agierenden Bande aus Kroatien.

24. Mai: Polizeilicher Todesschuss: In Echzell (Hessen) erschießt ein Polizist zunächst seine Ehefrau und beim Eintreffen herbeigerufener Beamter sich selbst.

25. Mai: Mutmaßlicher Terroranschlag: In Essen (NRW) wird am 25. Mai ein Mann festgenommen, der im Verdacht steht einen Anschlag geplant zu haben.

26. Mai: Polizeischuss: In Berlin greift ein Mann nach einer Sachbeschädigung die Polizisten mit einem Messer an. Daraufhin schießt ihm ein Beamter in den Oberschenkel.

Angriff auf Polizisten: In Aachen (NRW) beginnt der Prozess gegen einen Mann und seine zwei Söhne wegen schwerer Angriffe auf Polizeibeamte. Im Streit um ein „Knöllchen“ hatten sie 10 Beamte angegriffen und zum Teil schwer verletzt; einem Polizisten wurde dabei mit einem Radmutterschlüssel die Augenhöhle zertrümmert.

30. Mai: Militärischer Abschirmdienst: Per Tagesbefehl unterstellt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Militärischen Abschirmdienst (MAD) unmittelbar dem Verteidigungsministerium.

31. Mai: Sammelabschiebung: Wegen eines Bombenanschlags in Kabul stoppt die Bundesregierung zunächst „nur für heute“ eine geplante Sammelabschiebung von abgelehnten afghanischen Asylbewerbern. Bislang fanden bereits fünf derartige Abschiebungen von insgesamt 106 Personen statt.

Laserpointer: Das AG Zossen (Brandenburg) verurteilt einen Mann, der im August 2016 einen Polizeihubschrauber mit einem Laserpointer geblendet hatte, zu einer achtmonatigen Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beitragsbild: 1. Mai 2017 in Berlin (Oliver Feldhaus).

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