zusammengestellt von Otto Diederichs
1. März: Polizeilicher Todesschuss: In Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wird die Polizei zu einem Einbruch gerufen. Bei der Festnahme schießt ein Beamter auf einen der Täter und trifft ihn in den Oberkörper. Der Mann stirbt im Krankenhaus.
Dschihadisten-Prozesse: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verurteilt den Palästinenser, der im Juli 2017 in einem Supermarkt einen Mann erstochen und sechs weitere Menschen verletzt hatte, zu einer lebenslangen Haft. Der Mann hatte er erklärt, seine Tat sei ein Beitrag zum weltweiten Dschihad gewesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, dass gegen einen früheren deutschen Dschihadisten kein neuer Prozess wegen Kriegsverbrechen eröffnet wird. Der Mann war bereits im Juli 2016 wegen Mitgliedschaft in der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) verurteilt worden. Am 12. März verurteilt ein Hamburger Gericht drei Syrer wegen IS-Mitgliedschaft zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Jahren Haft. Einer der Angeklagten hatte gestanden, sie seien im November 2015 als „Schläfer“ nach Deutschland geschickt worden um sich für Anschläge bereit zu halten.
Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Der Bundestag beschließt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses um die Pannen des damaligen Polizeieinsatzes zu untersuchen. Bei dem Anschlag 2016 waren 12 Menschen getötet und etliche verletzt worden. Untersuchungsausschüsse arbeiten auch in Berlin und im nordrhein-westfälischen Landtag. Am 16. März vernimmt der Berliner Untersuchungsausschuss in der Justizvollzugsanstalt einen ehemaliger Mitbewohner des Attentäters Anis Amri. Vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages berichten am 22. März die Opferbeauftragten der Bundesregierung und des Landes Berlin von ihren Erfahrungen. Am 25. März richtet der Bund beim Bundesjustizministerium (BMJ) eine Zentrale Anlaufstelle für Opfer des Anschlags ein. Am 29. März werden in Italien fünf Verdächtige festgenommen, die Kontakte zu dem Attentäter Anis Amri gehabt haben sollen; einer von ihnen soll die Dokumente beschafft haben, mit denen Amri nach Deutschland eingereist war. Durch Presseberichte wird am 30. März bekannt, dass der Berliner Untersuchungsausschuss Originalakten der Justizbehörde offenbar ungeordnet und neu etikettiert zurück gegeben hat und der Beweiswert „durch die vorgenommenen Änderungen nunmehr wohl erheblich eingeschränkt“ ist.
Spionageermittlungen: Der Hackerangriff auf das Datennetzwerk des Bundes war den Sicherheitsbehörden nach Aussagen des Bundesinnenministeriums (BMI) bekannt und sei beobachtet worden um Informationen über Ziele und Herkunft der Hacker zu erhalten. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKgr) für die Geheimdienste, des Bundestagsabgeordneten Armin Schuster (CDU) handelt es sich um einen „noch laufenden Angriff“, er sei im Dezember 2017 bemerkt worden. Laut Presseberichten vom 2. März sei der Einstieg in die Rechner über die Infrastruktur der Hochschule des Bundes erfolgt.
Alternative für Deutschland (AfD): Während einer Plenardebatte der Stadtverordneten in Frankfurt/M. (Hessen) über rassistischen Sprachgebrauch bezeichnet ein AfD-Verordneter eine türkisch-stämmige Vertreterin der Linksfraktion als „Mensch mit Menstruationshintergrund“. Durch Presseberichte wird am 4. März eine E-Mail des AfD-Politikers und Vorsitzenden des Bundestags-Haushaltsausschusses aus dem Jahr 2016 bekannt. Darin bezeichnet er das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als „Hure Justizia“. Am 5. März spricht ein AfD-Parteifunktionär auf einer Veranstaltung der rechtsextremen Organisation „Patriotische Europäer gegen Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) in Dresden (Sachsen) und beschwört die Einigkeit von AfD und Pegida. Laut Presseberichten besuchte der brandenburgische AfD-Fraktionsvorsitzende im Jahr 2017 ein Pfingstlager der 2009 verbotenen, rechtsradikalen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) in Eschede (Niedersachsen) und beschäftig Fraktionsmitarbeiter mit Verbindungen zur rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“. Am 8. März tritt der sachsen-anhaltinische AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende von beiden Ämtern zurück. Zuvor hatte ihm die Landtagsfraktion das Vertrauen entzogen. In Kandel (Rheinland-Pfalz) protestieren am 24. März rund 1.200 Einwohner gegen eine AfD-Kundgebung. Hintergrund der AfD-Aktion ist der Mord eines afghanischen Flüchtlings an einem 15Jährigen Mädchen im Januar. Durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass der Sohn von Boris Becker, Noah Becker, 15.000 EUR Schmerzensgeld von dem sächsischen AfD-Politiker Maier verlangt. Maier hatte ihn im Januar als „kleiner Halbneger“ bezeichnet und einen Gütevorschlag zuvor abgelehnt. In Siebenlehn (Sachsen) beschließt der sächsische AfD-Landesverband am 27. März, weiterhin mit Pegida zu kooperieren, nicht jedoch mit dessen Frontmann Lutz Bachmann.
Private Sicherheitsdienste: Eine Berliner Grundschule hat eine Wachschutzfirma engagiert, um der Gewalt an der Schule entgegen zu wirken. 2017 gab es dort 30 Gewaltvorfälle.
Mordurteil gegen Raser aufgehoben: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil des Landgericht (LG) Berlin wegen Mordes gegen zwei Raser auf und verweist den Fall zurück an das LG. Die Männer hatten sich im Februar 2016 in der Berliner Innenstadt ein illegales Autorennen geliefert, bei dem ein Unbeteiligter tödlich verletzt worden war (Az: 4 StR 399/17).
Organisierte Kriminalität: In Berlin nehmen Zielfahnder der Polizei den mutmaßlichen Drahtzieher eines großangelegten Kokainschmuggels fest. Der mit internationalem Fahndungsersuchen von den russischen Behörden gesuchte Mann steht im Verdacht, 400 Kilo Kokain in einer russischen Botschaft eingelagert zu haben um sie nach Russland und Deutschland zu schmuggeln. In Saarbrücken (Saarland) nimmt die Polizei am 2. Februar einen mit europäischem Haftbefehl gesuchten Chef einer italienischen Mafia fest. Durch die Zusammenarbeit mehrerer europäischer Länder werden am 7. März in Deutschland drei mutmaßliche internationale Waffenhändler festgenommen.
2. März: Rechtsradikalismus: Laut der Antwort des BMI auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion kam es 2017 zu insgesamt 289 rechtsradikalen Konzerten und Festivals (2016: 223). Schwerpunkte waren Thüringen und Sachsen. Durch Presseberichte wird bekannt, dass es im letzten Jahr bundesweit 183 Straftaten mit asylfeindlichem Hintergrund gegen Politiker gab. Davon vier Gewalttaten, 35 Sachbeschädigungen und 60 Volksverhetzungen. Am 13. März gibt die Polizei in Chemnitz (Sachsen) bekannt, dass auch der dritte der Täter, die im Januar eine kurdische Bäckerei mit rechtsradikalen Parolen beschmiert hatten, gefasst wurde. Der Mann habe die Tat gestanden. Durch Presseberichte wird am 14. März bekannt, dass das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Attentat auf das Olympia-Einkaufszentrum in München (Bayern) als rechtsextremistisch anerkannt hat. Dabei waren im Juli 2016 neun Menschen getötet worden. In Cottbus (Brandenburg) findet am 17. März eine ausländerfeindliche Demonstration mit rund 2.000 Teilnehmern statt. Mit der Forderung nach Freiheit für Holocaust-Leugner und Volksverhetzern findet am 18. März in Potsdam (Brandenburg) eine rechtsradikale Demonstration mit 35 Teilnehmern statt. Ihnen stehen rund 10.000 Gegendemonstranten gegenüber. Am 19. März verbietet das Landratsamt Hildburghausen (Thüringen) ein geplantes rechtsradikales Rockkonzert in Themar. Als Grund wird der Schutz streng geschützter Vogel genannt. Am gleichen Tag heißt es, dass Wirte in München (Bayern) in deren Lokalen „Veranstaltungen linker, grüner bzw. antifaschistischer Gruppierungen oder Parteien“ stattfinden, bereits seit längerem rechte Droh-Mails erhalten. Am 22. März läuft eine selbst ernannte „Kiezstreife“ der NPD durch einen Berliner Stadtteil um „Sicherheit, Recht und Ordnung durchzusetzen“. Am 23. März verbietet die Stadt Wetzlar (Hessen) eine geplante Wahlkampfveranstaltung der rechtsradikalen NPD in ihrer Stadthalle. Am 24. März entscheidet das BVerfG, dass die Stadthalle doch an die NPD vermietet werden muss (Az: 1 BvQ 18/18). Aufgrund eines europäischen Haftbefehls nimmt die ungarische Polizei am 28. März den deutschen Betreiber des rechtsextremistischen Internet-Waffenportals „Migrantenschreck“ fest. Laut einem Pressebericht vom 31. März stuft das Bundeskriminalamt (BKA) bundesweit insgesamt 26 Personen als rechte Gefährder ein.
Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: Bei dem Versuch in die Türkei auszureisen wird am Flughafen Frankfurt/M. (Hessen) ein mutmaßlich führender Islamist festgenommen. Ihm wird Beihilfe zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. In Baden-Württemberg wird am 21. März ein mutmaßlicher Dschihadist festgenommen. Er soll in mindestens 10 Fällen den IS durch Einrichtung von Internet-Accounts von Alias-Namen unterstützt haben. Am 23. März erklärt die Bundesanwaltschaft (BAW) die Ermittlungen gegen einen deutschen Militärberater der afghanischen Taliban zu übernehmen. Der Mann war Anfang des Monats in Afghanistan festgenommen worden.
Gafferproblematik: Der Bundesrat beschließt einen Gesetzentwurf, wonach Schaulustige, die bei Unfällen Fotos von Todesopfern machen, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Nach einem Verkehrsunfall in Schwabach (Bayern) am 13. März fotografiert ein Gaffer die dabei schwer verletzte Fußgängerin. Die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Auf einer Autobahn in Bayern filmen am 27. März mehrere Gaffer einen schweren Verkehrsunfall und verursachen dadurch einen Rückstau von etwa 10 Kilometern. Die Polizei ermittelt gegen gut ein Dutzend von ihnen.
3. März: Ermittlungen gegen Dschihadisten: Die BAW ermittelt gegen einen Deutschen wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen, Mord und Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS. Er soll Gefangene des IS gefoltert und getötet haben. Der Mann ist bereits wegen anderer IS-Taten verurteilt.
Islamfeindliche Straftaten: Bundesweit kam es 2017 zu 950 islamfeindlichen Straftaten. Dies geht aus Presseberichten unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion hervor.
Fremdenfeindliche Handlungen: In Berlin wird ein Jugendlicher aus einer Männergruppe heraus beleidigt und aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Die Männer können unerkannt entkommen. In einer Berliner U-Bahn beschimpft am 8. März eine Frau eine andere Frau fremdenfeindlich und versucht, ihr das Kopftuch abzureißen. Sie kann unerkannt entkommen. In Lauffen am Neckar (Baden-Württemberg) wird am 9. März ein Brandanschlag auf eine Moschee verübt. Das Feuer kann schnell gelöscht werden, Verletzte gibt es nicht. Laut einer Parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag kam es 2017 zu insgesamt 950 Angriffen auf Muslime und Moscheen. Am 11. März wird in Berlin ebenfalls ein Brandanschlag auf eine Moschee verübt; verletzt wird auch hier niemand. In Itzehoe (Schleswig-Holstein) werden an diesem Tag die Scheiben einer Moschee eingeworfen. Vor einer Moschee in Gronau (NRW) wird am 18. März ein Schweinekopf abgelegt. Am 20. März werden in Berlin eine Frau und ihre Tochter mehrfach rassistisch beschimpft. Ebenfalls am 20. März erlässt das rheinland-pfälzische Integrationsministerium einen Erlass, wonach Flüchtlinge ohne Arbeitsplatz nicht mehr nach Pirmasens ziehen dürfen. Am 24. März wird durch Presseberichte bekannt, dass ein Gericht in Bamberg (Bayern) die Praxis des dortigen Sozialamts, Flüchtlingen das Taschengeld zu streichen, für rechtswidrig erklärt hat. In Brandenburg kam es 2017 zu insgesamt 124 Fällen fremdenfeindlichen Gewalttaten (2016: 167). Dies erklärt Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) am 25. März.
4. März: „Reichsbürger“: Nach einer Verfolgungsjagd nimmt die Polizei auf der Autobahn bei Köln (NRW) einen mit Haftbefehl gesuchten „Reichsbürger“ fest. In mehreren Bundesländern durchsucht die Polizei am 7. März die Wohnungen von „Reichsbürgern“, die eine eigene Krankenkasse gegründet haben sollen. Am 9. März wird durch Presseberichte bekannt, dass nach einer Verfassungsschutzüberprüfung drei Mitarbeiter der hessischen Verwaltung im Verdacht stehen, den „Reichsbürgern“ anzugehören. Am 26. März heißt es, dass gegen die Bürgermeisterin von Bolsterlang (Bayern) bereits seit knapp einem Jahr ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Dienstvergehen und des Verdachtes den „Reichsbürgern“ nahezustehen, geführt wird. Am 28. März wird bekannt, dass der Verfassungsschutz in Berlin etwa 500 Personen den „Reichsbürgern“ zuordnet, von denen 120 als rechtsextrem gelten (2016: 400 /100). Am gleichen Tag nimmt die Polizei in Hameln (Niedersachsen) eine „Reichsbürgerin“ wegen Betruges und Widerstand fest. Zwei andere „Reichsbürger“ versuchen sie zu befreien. In Niedersachsen werden knapp 500 Personen den „Reichsbürgern“ zugerechnet.
„Identitäre Bewegung“: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in der brandenburgischen Landtagsfraktion der AfD auch Mitarbeiter mit Verbindungen zur rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ beschäftigt sind.
5. März: Asyl: Presseberichten zufolge lag die Zahl der abgelehnten und damit ausreisepflichtigen Afghanen Ende Januar bei knapp 14.600. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stellt 200 neue Mitarbeiter zur „Widerrufsprüfung“ von Asylentscheidungen ein. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 328.000 Klagen gegen ablehnende Asylbescheide des Bamf eingereicht. In etwa 40 Prozent der Fälle wurden die Bescheide von den Verwaltungsgerichten (VG) zugunsten der Flüchtlinge korrigiert. Dies geht am 23. März aus Presseberichten hervor.
G20-Gipfel: Durch Presseberichte wird ein Schriftsatz des Verteidigers eines Polizisten bekannt, der im Verdacht steht, bei den Auseinandersetzungen im Juli 2017 eine Bierdose auf eingesetzte Polizeibeamte geworfen zu haben. Darin gibt der Beschuldigte zu, zwar eine Dose geworfen zu haben; er habe aber so gezielt, dass er niemanden treffen konnte. Insgesamt hat die Hamburger Polizei über 600 Verdächtige identifiziert und mehr als 3.000 Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Sicherheitskosten während des G20-Gipfels summieren sich auf etwa 85 Mio. EUR; davon trägt Hamburg 16 Mio. und der 69 Mio. EUR. Dies gibt ein Hamburger Senatssprecher am 17. März bekannt.
6. März: Kriminelle Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das VG Cottbus (Brandenburg) bereits im Februar den Eilantrag eines Polizeibeamten, gegen den wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird, zurückgewiesen hat. Damit muss der Mann nun auch seinen Penis erkennungsdienstlich behandeln lassen (Az: 3 L 95/18). Am 10. März nimmt die Polizei in Berlin fünf junge Männer fest, die zuvor einen anderen Mann angegriffen und verprügelt hatten. Einer von ihnen ist ein Polizeischüler. Am 16. März wird in Berlin ein Polizeibeamter festgenommen; ihm werden gewerbsmäßige Bestechlichkeit, Verletzung von Dienstgeheimnissen in mindestens acht Fällen und Beteiligung am Drogenhandel vorgeworfen. Laut Berliner Staatsanwaltschaft (StA) gibt es pro Jahr drei bis sechs Verfahren wegen Bestechlichkeit gegen Polizisten. Durch Presseberichte wird am 19. März bekannt, dass das OLG Nürnberg (Bayern) im Prozess gegen sechs Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) einen ehemaligen Rocker und V-Mann als Nebenkläger zugelassen hat. Den Beamten wird Diebstahl und gemeinsame Strafvereitelung vorgeworfen.
Homophobe Angriffe: In Berlin wird eine transsexuelle Frau von einem Unbekannten beleidigt und getreten. Wiederum in Berlin werden am 7. März homosexuelle Männer von Jugendlichen beschimpft und attackiert; ein Mann erleidet dabei einen Messerstich in den Oberschenkel. Die Täter können unerkannt flüchten. Erneut wird am 31. März in Berlin eine transsexuelle Frau von einem Mann beleidigt und bedroht. Der Täter kann unerkannt flüchten.
7. März: Rechtsextreme „Gruppe Freital“: Das OLG Dresden (Sachsen) verurteilt acht Mitglieder der „Gruppe Freital“ wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen vier und 10 Jahren. Die Rechtsextremisten hatten Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte und politische Gegner begangen. Am 15. März teilt das OLG mit, dass sechs der Angeklagten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. In Sachsen, Niedersachsen und Bayern durchsucht die Polizei am 28. März die Wohnungen von insgesamt 10 Verdächtigen, die der „Gruppe Freital“ zugeordnet werden. Dabei werden Hakenkreuzfahnen, Datenträger und Waffen beschlagnahmt.
Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: In Berlin kam es im Jahr 2017 zu insgesamt 234 Straftaten gegen Flüchtlinge; darunter 18 Gewalttaten. Durch Presseberichte wird am 11. März bekannt, dass es sich dabei um 18 Gewaltdelikte (2016: 328 / 53) handelte. In Moosburg (Bayern) wird am 17. März ein jugendlicher somalischer Asylbewerber von einem Unbekannten mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt. In Flensburg (Schleswig-Holstein) beginnt am 27. März der Prozess gegen zwei Männer die im April 2017 auf der Nordseeinsel Amrum einen irakischen Flüchtling getötet haben sollen. Einer der Angeklagten legt ein Geständnis ab.
8. März: Angriffe auf Polizisten: In Berlin versuchen Polizisten einen Radfahrer auf dem Gehweg anzuhalten. Daraufhin beschleunigt der Mann und verletzt dabei zwei Polizisten leicht, bevor er gestoppt werden kann. Wenig später parkt ebenfalls in Berlin ein Autofahrer neben zwei Polizisten falsch ein. Beim Aussteigen beschimpft er die Beamten sofort, stößt sie um und flüchtet. Kurz darauf wird er von einer anderen Streife gestoppt und widersetzt sich dabei der Festnahme. Wiederum in Berlin werden am 11. März bei einer Kurden-Demonstration gegen den türkischen Militäreinsatz in Syrien 14 Polizisten und Polizistinnen verletzt. 10 Personen werden festgenommen. Vor dem LG Aschaffenburg (Bayern) beginnt am 12. März der Prozess gegen einen Jugendlichen wegen versuchtem Totschlag in 13 Fällen. Er hatte über eine Stunde lang Polizeibeamte mit Gesteinsbrocken, Holzbalken und einer Axt beworfen. Am 19. März verurteilt ein Berliner Gericht einen Mann, der bei dem Versuch sich der Festnahme zu entziehen, einen Polizisten mit dem Auto mitgeschleppt hatte, wegen versuchten Mordes zu elfeinhalb Jahren Haft. In Berlin wurden 2017 insgesamt 247 Polizeifahrzeuge angegriffen und beschädigt (2016: 199). Bei seiner Festnahme verletzt ein Fahrraddieb in Berlin am 21. März drei Polizisten. Am gleichen Tag werden ebenfalls in Berlin zwei Polizisten aus einem Haus heraus mit einer Mikrowelle beworfen. Sie bleiben unverletzt. Durch eine parlamentarische Anfrage wird am 22. März bekannt, dass PolizistInnen in Berlin 2017 in insgesamt 6.700 Fällen angegriffen wurden. In Berlin wird am 28. März das haltende Fahrzeug einer Einsatzhundertschaft heftig mit Steinen beworfen. Ebenfalls in Berlin schlägt an diesem Tag eine randalierende Frau einen Polizisten krankenhausreif . In einer Obdachlosenunterkunft in Geretsried (Bayern) verschanzt sich am 29. März eine psychisch kranke Frau und schießt mit einer Schreckschusspistole auf Polizisten.
Demonstrationsrecht: Das VG Magdeburg (Sachsen-Anhalt) entscheidet, dass es sich bei den kurdischen Organisationskürzeln YPG und YPI um keine in Deutschland verbotenen Organisationen handelt und ihre Symbole somit auf Demonstrationen gezeigt werden dürfen (Az: 6 B 125/18 MD).
Antisemitische Straftaten: Auf der Berliner Tourismusbörse pöbeln drei Mitarbeiter einer zum Schutz des israelischen Standes eingesetzten Sicherheitsfirma und rufen antiisraelische Parolen. Sie werden vom Dienst suspendiert. In Berlin wurden 2017 von der Polizei insgesamt 288 antisemitische Straftaten registriert (2016: 197 / 2014: 178 / 2013: 149). Auf Grundlage der Antwort des BMI auf eine parlamentarische Anfrage wird am 31. März bekannt, dass es 2017 bundesweit zu 27 Angriffen auf jüdische Synagogen kam (NRW: 8 /Baden-Württemberg 4 / Bayern: 3 / Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen: je 2 / Niedersachsen, Bremen: je 1). Jüdische Friedhöfe wurden in 20 Fällen geschändet (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen: je 3 / NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt: je 2 / Berlin, Brandenburg, Bayern,Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Thüringen: je 1).
9. März: „Reichsbürger“ bei der Polizei: Durch Presseberichte wird bekannt, dass nach einer Verfassungsschutzüberprüfung bei zwei hessischen Polizeibeamten, die im Verdacht standen, den „Reichsbürgern“ anzugehören, bei einem der Verdacht ausgeräumt werden konnte. Gegen den anderen wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
„Berufsverbot“: Die bayerische Regierung verweigert einem Lehrer-Studenten das Referendariat, weil er nach Verfassungsschutzangaben während des Studiums Mitglied des „Sozialistisch-demokratischen-Studentenverbandes“ (SDS) und der „Linksjugend Solid“ war.
11. März: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Durch Presseberichte unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Abgeordnetenhausfraktion wird bekannt, dass es im vergangenen Jahr in Berlin 26 Angriffe auf Asylunterkünfte gab (2016: 46).
Polizeischuss: In Berlin schießt ein Polizeibeamter einer mit einem Messer bewaffneten Frau in den Oberschenkel. Sie hatte zuvor Feuerwehrleute angegriffen.
Anschläge auf türkische Einrichtungen: In Meschede (NRW) kommt es zu einem Brandanschlag auf einen türkisch-deutschen Freundschaftsverein. Auf einer kurdischen Webseite wird erklärt, der Anschlag habe den rechtsextremen türkischen „Grauen Wölfen“ gegolten. In Ahlen (NRW) werden am 12. März mehrere Brandsätze gegen ein Kulturzentrum geworfen. Nach dem türkischen Einmarsch in Syrien kam es in den vergangenen zwei Monaten bundesweit zu 26 Angriffen auf türkische Moscheen in Deutschland. Dies wird am 16. März durch Presseberichte bekannt. Knapp einen Monat später sind es bereits 37 Angriffe, wie eine Sprecherin des BMI am 20. März erklärt. Unbekannte werfen am 25. März drei Brandsätze auf ein türkisch-islamisches Kulturzentrum in Kassel (Hessen); es entsteht Sachschaden. In Ulm (Baden-Württemberg) werden am 28. März vier Syrer wegen des Brandanschlages auf eine Moschee am 19. März festgenommen. Einer der Männer legt ein Geständnis ab.
12. März: Anschlag auf Fußballmannschaft: Im Prozess um den Anschlag auf die Fußballmannschaft von Borussia Dortmund im April 2017 sagt der Täter aus, er habe dies zuvor mit Attrappen geprobt um „die Sprengsätze so sicher wie möglich zu gestalten“.
13. März: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Im Münchner NSU-Prozess lehnt das Gericht den Antrag der Verteidigung des rechtsextremen Mitangeklagten Ralf Wohlleben ab, erneut einen weiteren Zeugen zu hören. Der Vorsitzende Richter wirft ihnen „Verschleppungsabsicht“ vor. Daraufhin erfolgt am 14. März ein erneuter Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter. Am 22. März sagt das OLG München (Bayern) den Prozesstag wegen Erkrankung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ab. Vor dem Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss sagt am 23. März ein früher Verfassungsschützer der „operativen Ebene“ zu Hintergründen des V-Mannes „Piatto“ aus. Im Münchner NSU-Prozess lehnt das Gericht am gleichen Tag den Antrag des mitangeklagten NSU-Helfers André E. auf einen dritten Verteidiger ab . Am 28. März klagt das LG Aachen (NRW) einen früheren Nebenklageanwalt wegen Betruges in einem besonders schweren Fall an. Der Rechtsanwalt hatte im NSU-Prozess ein gar nicht existierendes Opfer vertreten und sich dafür Sitzungsgelder in Höhe von über 200.000 EUR erstatten lassen.
Rockerkriminalität: In drei Bundesländern durchsucht die Polizei insgesamt 41 Objekte der Rockergruppe „Osmanen Germania“. Zu Festnahmen kommt es nicht. Am 14. März verurteilt das LG Frankfurt/M. (Hessen) einen Rocker der „Hells Angels“ wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 10 Jahren und drei Monaten. Er hatte 2016 mehrfach auf einen Kontrahenten geschossen. In Berlin feiert am 17. März der „Hells Angels Motorcycle Club“ den 70. Jahrestag seiner Gründung. Über 1.000 Rocker aus ganz Europa reisen dazu an. Zu Auseinandersetzungen mit der Polizei kommt es nicht. Durch Presseberichte wird am 24. März bekannt, dass „Osmanen“-Rocker von Ende 2015 bis Ende 2016 ohne Wissen des Landkreises für acht Flüchtlingsheime im Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg) als Wachleute engagiert waren. Den Auftrag hatten sie von einem Subunternehmer erhalten. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen beginnt am 26. März in Stuttgart (Baden-Württemberg) der Prozess gegen acht Mitglieder der „Osmanen Germania“ wegen versuchtem Totschlag, Freiheitsberaubung, Zwangsprostitution, Körperverletzung, Erpressung, Drogenhandel und Nötigung.
Sprengstofffund bei Antifa: Bei Durchsuchungen in Rudolstadt und Uhlstädt (Thüringen) werden bei Mitgliedern einer Antifa-Gruppe Sprengstoff und Chemikalien gefunden.
Verfassungsschutz: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW erklärt die langjährige Beobachtung eines Bremer Rechtsanwaltes, Publizisten und Bürgerrechtler für rechtswidrig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte von 1970 bis 2008 Informationen über ihn gesammelt (Az: 16 A 906/11).
14. März: Neuer Bundesinnenminister: Horst Seehofer (CSU) wird als neuer Bundesinnenminister vereidigt und übernimmt das Amt einen Tag später; dass Ministerium wird zudem um ein „Heimatministerium“ erweitert.
Abschiebungen: In Donauwörth (Bayern) versuchen etwa 50 Bewohner eines Flüchtlingsheimes die Abschiebung eines Gambiers zu verhindern. Rund 30 Personen werden festgenommen. Am 27. März landet in Kabul ein Flugzeug mit einer unbekannten Zahl abgeschobener Afghanen; es ist die elfte Sammelabschiebung seit Dezember 2016. Am gleichen Tag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass die Abschiebung eines radikal-islamischen Gefährders aus Dagestan nach Russland im September 2017 rechtmäßig war (Az: 1 A 4.17) und gegen die Abschiebung eines im Februar in Hessen festgenommenen tunesischen Terrorverdächtigen keine Einwände bestehen (Az: BVerwG 1 VR 1.18).
16. März: Verbotene Kurdenpartei PKK: Die Terrorabteilung der BAW hat 2017 insgesamt 136 Ermittlungsverfahren gegen PKK-Mitglieder eingeleitet (2016: 37 / 2015: 24).
Bundesnachrichtendienst: Pressberichten zufolge hat der Bundesnachrichtendienst (BND) eine neue Einheit Gegenspionage gegründet. Sie soll sich mit Russland, Iran, China und Nordkorea befassen.
Kinderpornografie: Im vergangenen Jahr hat das BKA von einer amerikanischen Nichtregierungsorganisation insgesamt 35.000 Verdachtsfälle von Kinderpornografie erhalten. Daraufhin wurden 2.347 Verfahren eröffnet (2016: 2.016).
Dschihadismus: In Gefängnissen in Syrien, Irak und Türkei sind nach BKA-Angaben mindestens 92 deutsche Männer, Frauen und Kinder als Dschihadisten in Haft. Seit Beginn des syrischen Bürgerkrieges reisten über 970 Islamisten aus Deutschland aus. Dies wird durch Presseberichte bekannt. Laut einem Pressebericht vom 23. März sind beim BKA aktuell 570 Gefährder in Deutschland registriert. Am 31. März werden einem Pressebericht zufolge bundesweit insgesamt 760 Personen vom BKA als islamistische Gefährder eingestuft; 153 seien in Haft.
Zahlungsprobleme bei NRW-Polizei: Bei der Polizei in NRW wird mit sofortiger Wirkung ein „Einsatzabschnitt Mahnungswesen“ eingerichtet. Als Grund gilt ein fehlerhaft arbeitendes neues Rechnungssystem. Aktuell sind etwa 23.000 Rechnungen für Benzin und Werkstätten offen.
17. März: Gewalt gegen Obdachlose: In Berlin wird auf einem Bahnhof ein Obdachloser innerhalb weniger Stunden zweimal Opfer eines Raubüberfalls. Die Täter können festgenommen werden. Am 23. März wird auf einem Friedhof in Koblenz (Rheinland-Pfalz) die enthauptete Leiche eines Obdachlosen gefunden. In einem Prozess um den Mord an einer obdachlosen Frau im Juli 2015 vor dem LG München (Bayern) sind am 28. März einige der fünf, ebenfalls obdachlosen, Angeklagten teilgeständig.
Fußball-Hooligans: Am Stadion in Leverkusen (NRW) kommt es am Vorabend des Spiels Bayer Leverkusen gegen 1. FC Köln zu einer Massenschlägerei von rund 200 Köln- und 300 Leverkusen-Fans. 12 Personen werden festgenommen. Nach dem Spiel Hamburger SV gegen Hertha BSC versuchen Hamburger Ultras erfolglos den Platz zu stürmen. Dabei werden neun Personen verletzt.
19. März: Fremdenfeindliche Angriffe: In Ulm (Baden-Württemberg) werden zwei Brandsätze auf ein Wohnhaus geworfen, in dem sich ein türkischer Gemüseladen und eine Moschee befinden. Sie werden schnell gelöscht. An einer Berliner Bushaltestelle fragt eine Frau am 24. März einen Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe ob er Türke oder Araber sei und schlägt ihm anschließend unvermittelt ins Gesicht. Personen, die dem Mann helfen, greift diese ebenso an wie herbeigerufene Polizisten.
Überlastete Justiz: In Berlin wurde in 2017 nur in 21 Prozent der Ermittlungsverfahren auch Anklage erhoben. Als Grund gilt Überlastung der Staatsanwälte und eine rückläufige Aufklärungsquote der Polizei.
20. März: Schleuserkriminalität: Das AG Frankfurt/O. (Brandenburg) verurteilt einen LKW-Fahrer wegen illegalen Einschleusens von 51 Flüchtlingen im September 2017 zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe. An der deutsch-niederländischen Grenze bei Bad Bentheim (Niedersachsen) befreit die Bundespolizei (BPol) neun Flüchtlinge aus einem verplombten Kühllaster.
„Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Das AG Dresden (Sachsen) verurteilt den Pegida-Gründer Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung sowie des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe. Durch Presseberichte wird am 29. März bekannt, dass die frühere Frontfrau der rechtsextremen Pegida-Bewegung, Tatjana Festerling, eine Ladung zu einem Haftantritt von 120 Tagen erhalten hat. Hintergrund ist ein nicht bezahlter Strafbefehl wegen Hetze und Beleidigung.
23. März: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: In Brandenburg kam es laut Innenministerium 2017 zu insgesamt 19 Angriffe auf Flüchtlingsheime (2016: 72). Im Prozess vor dem LG Neuruppin um einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Kremmen (Brandenburg) gestehen die Angeklagten am 27. März die Tat.
Eigene bayerische Grenzpolizei: Das neue bayerische Kabinett beschließt den Aufbau einer eigenen Grenzpolizei und eines eigenen Landesamtes für Asyl.
25. März: Europäischer Haftbefehl: Aufgrund eines von der spanischen Regierung beantragten Europäischen Haftbefehls nimmt die Autobahnpolizei den früheren katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont bei seiner Rückreise von Finnland nach Belgien beim Grenzübertritt nach Deutschland fest. Am 27. März erklärt die StA Neumünster (Schleswig-Holstein) Puigdemont müsse weiter in Haft bleiben bis das OLG über einen spanischen Auslieferungsantrag entschieden habe.
26. März: Ermittlungen gegen Polizeigewerkschafter: In Hamburg durchsucht die StA das Privathaus des Vorsitzenden der Kripo-Gewerkschaft „Bund deutscher Kriminalbeamter“ (BDK), André Schulz, sowie die BDK-Geschäftsstelle in Berlin. Schulz steht seit November 2017 unter Betrugsverdacht. Er soll seinen Arbeitsverpflichtungen beim LKA Hamburg nicht nachgekommen sein.
Linksradikaler Brandanschlag: In einem Berliner Stadtteil werden mehrere Stromkabel in einem Schacht durch einen Brand zerstört. 6.500 Haushalte und 400 Gewerbe sind stundenlang ohne Strom. Im Internet bekennt sich eine „Vulkangruppe NetzHerrschaft zerreißen“ als Urheber.
27. März: Strafbefehl gegen ehemaligen Minister: Das AG Potsdam (Brandenburg) erlässt einen Strafbefehl in Höhe von 5.400 EUR gegen den früheren Bundesverkehrsminister Günther Krause. Ihm wird Insolvenzverschleppung vorgeworfen.
31. März: Linksextremismus: Laut einem Pressebericht stuft das BKA bundesweit zwei Personen als linksextremistische Gefährder ein.