Chronologie September 2018

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. September: Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: In Chemnitz (Sachsen) demonstrieren rund 4.500 Personen in einem gemeinsamen Marsch der rechtspopulistischen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD), der rechtsextremen „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) und der rechtsradikalen Bürgerbewegung „Pro Chemnitz“ gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Hintergrund ist wiederum die Messerstecherei auf dem Chemnitzer Stadtfest mit einem Toten im August. Die Gegendemonstration eines breiten demokratischen Bündnisses zählt etwa 3.500 Personen. Ein Fernseh-Team, dass die Demonstration von einem Balkon aus filmt, wird angegriffen und verletzt. Auch an anderen Stellen kommt es zu Angriffen auf Journalisten und eine SPD-Gruppe sowie am Abend zu Auseinandersetzungen „zwischen Kleingruppen von Störern beider politischen Lager“. 18 Menschen werden verletzt. Zudem wird am Rande der rechten Demonstration ein junger Afghane von einer Gruppe Vermummter zusammengeschlagen. Parallel dazu folgen in Plauen (Sachsen) rund 500 bis 800 Personen einem Demonstrationsaufruf der rechten Gruppierung „III. Weg“ (GegendemonstrantInnen: rund 250). An einer rechtsradikalen „Merkel muss weg“-Kundgebung nehmen am 5. September 125 Personen teil (Gegendemonstranten: rund 10.000). Durch Presseberichte wird am 6. September bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Chemnitz in Zusammenhang mit den Ausschreitungen inzwischen 120 Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, Zeigen des Hitlergrußes bis hin zu Körperverletzung führt. Am 7. September erklärt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV), Hans-Georg Maaßen, er habe Zweifel daran, dass es sich bei den Filmaufnahmen zu den in Chemnitz stattgefundenen Ausschreitungen und Hetzjagden um authentisches Material handele. Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Dresden (Sachsen) widerspricht dem noch am gleichen Tage: „Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass das Video ein Fake sein könnte“. An einer erneuten rechtspopulistischen Demonstration nehmen am Abend des 7. September rund 2.350 Personen teil (Gegendemonstration etwa 1.000). Am 8. September wird bekannt, dass es am Rande der Chemnitzer Krawalle Ende August auch zu einem Angriff auf ein jüdisches Restaurant gekommen ist. In Köthen (Sachsen-Anhalt) versammeln sich am 9. September rund 2.500 Menschen, darunter etwa 500 Rechtsextreme zu einer rechten Kundgebung; sie bleibt weitgehend friedlich. Dennoch nimmt die Polizei 10 Anzeigen wegen Volksverhetzung, Beleidigung und anderer Straftaten auf. Hintergrund ist ein tödlich verlaufener Streit zwischen einem Deutschen und zwei Afghanen. Durch Presseberichte wird am 10. September bekannt, dass die StA Anzeigen wegen Volksverhetzung während der „III. Weg“-Demonstration in Plauen (Sachsen) nicht weiter bearbeiten wird, da es „an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ fehle. Nach einer rechten Demonstration in Halle (Sachsen-Anhalt) mit mehreren 100 Personen leitet die StA 14 Ermittlungsverfahren wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen sowie wegen Körperverletzung ein. An einer Demonstration der rechtspopulistischen Bewegung „Pro Chemnitz“ am 14. September beteiligen sich rund 3.500 Personen; sie bleibt störungsfrei. In Köthen (Sachsen-Anhalt) folgen am 16. September etwa 1.300 Menschen einer rechtsgerichteten Demonstration von Pegida Dresden und dem rechten Brandenburger Verein „Zukunft Heimat“ (Gegendemonstranten: 600-800). In Gelsenkirchen (NRW) demonstrieren am gleichen Tag etwa 350 Personen. Aus einer Demonstration des rechtspopulistischen Bündnis „Pro Chemnitz“ am 21. September in Chemnitz (Sachsen) mit rund 2.000 Teilnehmern heraus wird das Parteibüro der Linkspartei angegriffen (Gegendemonstranten: etwa 400). Auch in Dortmund (NRW) finden am 21. September zwei rechtsextremistische Versammlungen statt. Auf der Neonazi-Demonstration mit rund 100 Teilnehmer werden dabei offen antisemitische Parolen skandiert.

Rechtsradikale Straftaten: In einer Berliner Bäckerei beleidigt ein Mann die Verkäuferin und ruft: „Sieg Heil“; die Polizei ermittelt wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Kennzeichen. In Essen (NRW) beleidigen und verprügeln am gleichen Tag zwei Männer einen Politiker der Linkspartei und den ihn begleitenden Flüchtling. Am 3. September läuft in Berlin ein Mann durch die Stadt und zeigt dabei den Hitlergruß. Er wird festgenommen. Ebenfalls an diesem Tag greift in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) ein Mann drei ausländische Studenten mit einem Knüppel an. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes in Berlin zeigen zwei Männer am 7. September den Beamten den Hitlergruß. Die Polizei stellt ihre Personalien fest und erteilt einen Platzverweis.

Am 13. September beginnt vor dem Amtsgericht (AG) Chemnitz (Sachsen) der Prozess gegen einen Mann, der auf der Demonstration aus Anlass der Tötung eines Mannes auf dem Stadtteilfest, den Hitlergruß gezeigt hatte. Er wird noch am gleichen Tag zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 2.000 EUR Geldstrafe verurteilt. Am 14. September verurteilt das AG Chemnitz (Sachsen) einen zweiten Mann wegen mehrfachen Zeigens des Hitlergrußes zu fünf Monaten ohne Bewährung. Am 24. September verurteilt das Landgericht (LG) Leipzig (Sachsen) einen Rechtsradikalen, der im Juli 2017 in Torgau auf einen Syrer geschossen hatte, zu 13 Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung. Das Opfer hatte damals nur durch eine Notoperation überlebt. Erneut verurteilt das AG Chemnitz (Sachsen) am 27. September einen Mann wegen Zeigens des Hitlergrußes bei einer rechtsgerichteten Kundgebung. Er erhält eine Geldstrafe in Höhe von 4.200 EUR. Als ein Journalist am 28 September in Naumburg (Sachsen-Anhalt) drei Jugendliche nach beleidigenden Gesten zur Rede stellen will, zeigt einer den Hitlergruß und ein anderer sticht ihm ein Messer in den Bauch.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Am Rande einer rechten Demonstration in Chemnitz (Sachsen) wird ein junger Afghane von einer Gruppe Vermummter zusammengeschlagen. Am 12. September schlagen in Chemnitz (Sachsen) vier Männer einen Tunesier zusammen und beschimpfen ihn rassistisch. In München (Bayern) bedroht am 14. September ein Mann einen Nigerianer und sprüht ihm Pfefferspray ins Gesicht.

2. September: Rechtsradikalismus: Zu einer von der NPD angemeldeten Kundgebung in München (Bayern) erscheinen lediglich neun Personen; die Gegendemonstration umfasst etwa 300 Menschen. Am 8. September stürmen in Salzwedel (Niedersachsen) 10 vermummte Rechtsradikale ein Lokal, das als Treffpunkt der linken Szene gilt. Eine Person wird leicht verletzt; ein Tatverdächtiger kann festgenommen werden. Am 9. September kommt es bei einem so genannten Junggesellenabschied in Wiesloch (Baden-Württemberg) zu ausländerfeindlichen Rufen. Das AG Neumarkt (Bayern) verurteilt am 12. September einen Kaminkehrermeister wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Er hatte im Januar vor Schornsteinfegerlehrlingen das Horst-Wessel-Lied gesungen und Heil Hitler gerufen. In Chemnitz (Sachsen) werden am 14. September 15 Mitglieder einer rechtsradikalen „Bürgerwehr“ zunächst in Gewahrsam genommen; sechs von ihnen werden anschließend festgenommen. Durch Presseberichte wird am 17. September bekannt, dass der ehemalige Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg und spätere Innensenator der Stadt, Heino Vahldieck (CDU), Mitglied der stark rechtslastigen „Merkel muss weg“-Facebook-Gruppe ist.

Am 20. September durchsucht die Polizei die Wohnungen mehrerer Mitglieder der Chemnitzer „Bürgerwehr“. 175 Kinder und Jugendliche wurden 2017 Opfer rechter Gewalt (2016: 272). Dies geht am 22. September aus der parlamentarischen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Am 28. September verbietet der Landkreis ein für den nächsten Tag in Köthen (Sachsen-Anhalt) geplantes Rechtsrock-Konzert. Eine Kundgebung der rechtspopulistischen Partei „Die Republikaner“ kann stattfinden.

Fremdenfeindliche Angriffe: In Berlin wird eine Frau von einer anderen auf der Straße unvermittelt mit der Faust geschlagen und danach fremdenfeindlich beschimpft. Die Angreiferin entkommt. In einem Berliner Bus wird am 8. September eine Iranerin von einer anderen Frau fremdenfeindlich beleidigt und geschlagen. Die Polizei ermittelt. Am 9. September greift in einer S-Bahn in München (Bayern) ein Zeuge ein, als zwei dunkelhäutige Fahrgäste von einem Unbekannten angegangen werden. Daraufhin wird auch er angegriffen und verletzt. In Hasselfelde und Halberstadt (Sachsen-Anhalt) kommt es am 15. September zu Angriffen auf Migranten; vier Menschen aus Afghanistan und Somalia werden dabei verletzt. In Berlin wird am 26. September ein Mann von einem anderen zunächst fremdenfeindlich und volksverhetzend beschimpft und danach geschlagen. Er kann festgenommen werden.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Durch Presseberichte wird ein interner Prüfbericht des Bundesrechnungshofes bekannt, worin dieser dem Bundesinnenministerium (BMI) schwere Versäumnisse bei der Fachaufsicht über das BAMF vorwirft. Am 7. September wird bekannt, dass die StA Bremen in der BAMF-Affäre gegen zwei Rechtsanwälte und die frühere Leiterin der BAMF-Außenstelle wegen Verleitung zum Asylmissbrauch ermittelt. Am 10. September verbietet das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die weitere Vorverurteilung der früheren Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle. Aus einem Prüfbericht, der am 24. September im Innenausschuss des Bundestages bekannt wird, geht hervor, dass es in der Bremer Außenstelle „bewusst manipulative Einflussnahmen“ auf Asylentscheidungen gegeben habe. In weiteren 10 geprüften BAMF-Außenstellen habe man allenfalls Schlampereien feststellen können. Durch Presseberichte wird am 26. September bekannt, dass die im Zuge der Affäre um manipulierte Asyl-Entscheidungen entlassene, frühere BAMF-Präsidentin künftig im BMI Aufgaben im Bereich der Digitalisierung wahrnehmen soll. Am 29. September berichten Medien, das BAMF müsse bis Ende 2019 rund eine halbe Million Widerrufsverfahren prüfen.

Organisierte Kriminalität: In Berlin kommt es zu einer Massenschlägerei mit Schlagstöcken, Messern und einer Axt zwischen Angehörigen zweier arabischer Großfamilien. Drei Personen werden vorläufig festgenommen. Am 3. September kommt es erneut zu einem Vorfall: Zwei Männer werden vor einer Bar zusammengeschossen; ein Zeuge, der die flüchtenden Angreifer verfolgt, wird ebenfalls beschossen. Er bleibt unverletzt. Am 4. September durchsucht die Berliner Polizei erneut zwei Objekte eines Familien-Clans. Scharfe Munition, illegale Medikamente und größere Mengen Bargeld werden beschlagnahmt; ein Mann wird festgenommen. Einen Zusammenhang mit den Vorfällen vom Wochenende bestreitet die Polizei. Durch Presseberichte wird am 8. September bekannt, dass der Chef eines arabischen Clans im Internet interne Ermittlungsunterlagen des Landeskriminalamtes (LKA) veröffentlicht hatte. Wiederum in Berlin wird am 9. September ein Mitglied eines arabischen Clans erschossen. Mit einem Großaufgebot führt die Polizei am 13. September im Bahnhofsviertel von Frankfurt/M. (Hessen) eine Razzia gegen Organisierte Kriminalität durch. Vor dem LG Konstanz (Baden-Württemberg) beginnt der Prozess gegen neun Angeklagte wegen bandenmäßigen Drogenhandels, Körperverletzung, Waffenbesitz und Brandstiftung; einem Angeklagten wird zudem versuchter Mord vorgeworfen. Die Männer sollen Kontakte zu italienischen Mafia-Organisationen haben. In Bremen führt die Polizei am gleichen Tag eine Razzia gegen eine Telefonbetrügerbande durch. 18 Objekte werden durchsucht und Vermögenswerte von rund 1,8 Mio. EUR sowie mehrere Schusswaffen sichergestellt, mehrere Personen werden festgenommen. Laut einem Zahlenvergleich der Bundesländer werden in NRW 111 Ermittlungsverfahren wegen Organisierter Kriminalität geführt; in Bayern 76 und in Berlin 68. Dies erklärt Berlins Innensenator am 24. September im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

3. September: Verfassungsschutz: Der Bremer Verfassungsschutz erklärt, die Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ (JA) werde in dem Bundesland seit einer Woche observiert. Auch das niedersächsische LfV erklärt, die dortige JA künftig zu observieren. Der sächsische Verfassungsschutz lehnt eine AfD-Beobachtung am 4. September allerdings ab. Der Thüringer Verfassungsschutz erklärt den dortigen AfD-Landesverband am 6. September zum „Prüffall“ und damit zur Vorstufe zur Beobachtung. Am 7. September erklärt BfV-Präsident Maaßen, er habe Zweifel daran, dass es sich bei den Filmaufnahmen zu den in Chemnitz stattgefundenen Ausschreitungen und Hetzjagden um authentisches Material handele. Es sprächen „gute Gründe dafür, dass es sich um gezielte Falschinformation handelt“. Am gleichen Tag wird ein internes Dokument des LfV NRW bekannt, wonach gegen den AfD-nahen Verein „Patriotische Plattform“ (PP) gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung“ vorliegen. In einem Schreiben an das BMI relativiert BfV-Chef Maaßen am 10. September seine vorherigen Äußerungen: Das Video sei nicht gefälscht; hier sei er falsch verstanden worden. Es gebe jedoch Zweifel, ob darin „authentisch“ eine Menschenjagd gezeigt werde. In einem Bericht an das BMI erklärt Maaßen am 11. September seine Äußerungen mit der Sorge vor einer Desinformationskampagne. Darüber hinaus habe der Urheber des Videos dessen Echtheit zu belegen. Am 12. September wird Maaßen auch vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages befragt. CDU, CSU und FDP sprechen ihm anschließend ihr Vertrauen aus. Aufgrund seiner Äußerungen zu den Chemnitzer Vorfällen wird Hans-Georg Maaßen am 18. September als BfV-Präsident abgelöst und als Staatssekretär ins BMI versetzt, was einer Beförderung gleichkommt. Dort soll Maaßen die Abteilung für Innere Sicherheit übernehmen, jedoch nicht die Aufsicht über den Verfassungsschutz erhalten. Bis zur Neubesetzung der Stelle des BfV-Präsidenten soll er allerdings im jetzigen Amt bleiben. Durch Presseberichte wird am 20. September bekannt, dass ein Mitarbeiter des sächsischen LfV zugleich auch Funktionär der AfD ist. Dies ist auch dem LfV seit 2015 bekannt. Am gleichen Tag wird durch Presseberichte ebenfalls bekannt, dass das BfV die Beobachtung der „Türkisch-Islamischen Union Ditib“ prüft. Ditib koordiniert als Dachverband etwa 900 Moscheen in Deutschland. Aufgrund innerparteilicher und öffentlicher Empörung wird die geplante Beförderung Maaßens am 23. September rückgängig gemacht: Er soll im BMI nun Sonderberater für europäische und internationale Aufgaben im Rang eines Abteilungsleiters werden. Durch Presseberichte wird am 26. September bekannt, dass ein V-Mann des LfV Berlin im August 2015 einen Jugendlichen für die Reise zum IS in Syrien unterstützt hat. Der Jugendliche war jedoch in der Türkei festgenommen und nach Deutschland zurückgeschoben worden. Der V-Mann wurde daraufhin abgeschaltet. Ein Ermittlungsverfahren der StA wegen Vorbereitung
einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wurde eingestellt.

Alternative für Deutschland (AfD): In Bremen wird die Jugendorganisation der AfD, „Junge Alternative“ (JA) seit einer Woche observiert; dies erklärt das LfV. Auch das niedersächsische Verfassungsschutzlandesamt erklärt, die dortige JA künftig zu observieren. In einer Berliner Bezirksverordnetenversammlung ruft am 5. September eine AfD-Politikerin die Polizei um einen Journalisten anzuzeigen, der ihre drohende Hand weggeschlagen hatte. Am 6. September erklärt der Thüringer Verfassungsschutz den dortigen AfD-Landesverband zum „Prüffall“ und damit zur Vorstufe zur Beobachtung. Am gleichen Tag wird zudem bekannt, dass ein AfD-Abgeordneter, der Vorsitzender des Datenschutzausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus ist, den Chemnitzer Haftbefehl ebenfalls weiterverbreitet hatte. Am 7. September wird ein internes Dokument des LfV NRW bekannt, wonach gegen den AfD-nahen Verein „Patriotische Plattform“ (PP) gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung“ vorliegen. Auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung anlässlich der bayerischen Landtagswahlen protestieren in München (Bayern) rund 2.000 Menschen gegen die Partei. Zudem wird bekannt, dass die AfD mit Plakaten für „Islamfreie Schulen“ für sich wirbt. Am 9. September beantragt ein bayerischer SPD-Landtagsabgeordneter bei der StA, ein Internet-Video eines AfD-Politikers auf den Straftatbestand der Volksverhetzung zu prüfen. Darin erklärt der AfD-Mann, Afrikaner seien bei der Ausübung von Gewalt „enthemmt“ und würden überall Drogen „verticken“. Am Abend des 10. September ruft die AfD zu einem „Trauermarsch“ in Köthen (Sachsen-Anhalt) für den bei einer Auseinandersetzung mit Afghanen zu Todes gekommenen Deutschen auf. Rund 550 Personen folgen dem friedlich verlaufenen Aufruf. Laut Obduktionsergebnis starb der Mann an Herzversagen. Am 11. September berichtet der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland detaillierter als bisher über seine Kontakte zu BfV-Chef Maaßen. Durch Presseberichte wird am 12. September bekannt, dass die StA Dresden (Sachsen) ein Ermittlungsverfahren wegen eines rassistischen Tweets gegen einen AfD-Bundestagsabgeordneten eingestellt hat. Einer seiner Mitarbeiter hatte zuvor die Urheberschaft eingeräumt. Am 13. September wird durch Presseberichte bekannt, dass BfV-Präsident Maaßen bereits Wochen vor Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes Abgeordneten der AfD schon die darin enthaltenen Zahlen islamistischer Gefährder genannt hat. Dies wird von einem AfD-Mann bestätigt. Grüne Bundestagsabgeordnete bestreiten noch am gleichen Tag Meldungen des BfV, wonach dies ein normaler Vorgang sei und solche Informationen an alle Fraktionen gegeben worden seien. Durch Presseberichte wird am 14. September bekannt, dass sich BfV-Chef Maaßen im November 2015 zweimal mit der damaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry getroffen hat, obwohl die Partei seinerzeit noch gar nicht im Bundestag vertreten war. An einem Informationsstand der AfD in Potsdam (Brandenburg) erscheinen am 15. September etwa 100 linke Aktivisten. Die Polizei kann die Gruppen auseinander halten. Die 25 AfDler verlassen den Ort. Am 19. September vermelden Medien, dass das Richterdienstgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg) einen AfD-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Staatsanwalt aus dem Beamtenverhältnis entfernt hat. Der Mann hatte in Wahlkämpfen rassistische Äußerungen im Internet gepostet. Berufung ist möglich. Durch Presseberichte wird am 20. September bekannt, dass ein Mitarbeiter des sächsischen LfV zugleich auch Funktionär der AfD ist. Er ist dort in der Landesprogrammkommission für Konzepte zu Themen der Inneren Sicherheit zuständig. Dies ist auch dem LfV seit 2015 bekannt. Die bayerische AfD erhält im Landtagswahlkampf kostenlose Hilfe von einem „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“. Dies wird am 20. September durch Presseberichte bekannt. Die Parteispitze hatte das bisher bestritten. In Berlin demonstrieren am gleichen Tag rund 200 Eltern, Lehrer und Schüler gegen eine AfD-Veranstaltung in ihrer Schule. Unter dem Motto „Für unser Land und unsere Kinder“ demonstrieren am 22. September in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) rund 600 Personen (Gegendemonstranten: etwa 4.000).

Konzerte gegen Rechts: Nach den rechten Demonstrationen nach dem Tod eines Mannes auf dem Stadtfest in Chemnitz (Sachsen) findet dort ein von linken Gruppen organisiertes „#wirsindmehr“-Open-Air-Konzert mit vielen populären deutschen Rock- und Rap-Bands statt. Rund 65.000 Menschen nehmen daran teil. Am Abend des 7. September veranstalten die Chemnitzer Kulturbetriebe ein klassisches Open-Air-Konzert gegen Fremdenfeindlichkeit, Hetze und Gewalt. Rund 5.000 Menschen nehmen daran teil. In einer Eilentscheidung weist der Verfassungsgerichtshof (VGH) Kassel (Hessen) am 29. September eine Entscheidung der Stadt Frankfurt/M. zurück, die den Auftritt einer türkischen Band bei einer Kundgebung „Gegen Rassismus und gegen Degeneration“ am gleichen Tag verbieten wollte. Die Band darf unter Auflagen auftreten (Az: 2 B 2015/18).

Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Die Stadt Chemnitz (Sachsen) verbietet eine Demonstration des thüringischen Pegida-Ableger „Thügida“ als Gegenveranstaltung des „#wirsindmehr“-Konzertes. Der Mitarbeiter des LKA Sachsen, der Mitte August bei einer Pegida-Demonstration gegen einen Besuch von Bundeskanzlerin Angela (CDU) Journalisten bepöbelt hatte, verlässt den Polizeidienst. An einer Demonstration von Pegida Dresden (Sachsen) und dem rechtsgerichteten Brandenburger Verein „Zukunft Heimat“ in Köthen (Sachsen-Anhalt) beteiligen sich am 16. September etwa 1.300 Personen.

Rockerkriminalität: Im Prozess um den Mord an einem Rocker im Januar 2014 sagt vor dem LG Berlin ein Mordermittler zu der Frage aus, ob die Berliner Polizei den Mord bewusst geschehen ließ um danach besser gegen die Täter vorgehen zu können. Er erklärt, die damaligen Ermittlungen seien aus seiner Sicht zwar „ziemlich ungeordnet“ bis „unprofessionell“ geführt worden, einen Vorsatz könne er jedoch nicht erkennen. Durch Presseberichte wird am 4. September bekannt, dass die Polizei eine Frau festgenommen hat, die Ende August in Hamburg auf den Boss der Rockergruppe „Hells Angels“ geschossen und ihn lebensgefährlich verletzt haben soll. Am 8. September demonstrieren in Berlin mehrere 100 Rocker der „Hells Angels“ gegen das seit 2017 geltende Kuttenverbot.

4. September: Chemnitzer Tötungsfall: Das AG Chemnitz (Sachsen) erlässt Haftbefehl gegen einen dritten Mann, der Ende August an der Messerstecherei auf dem Chemnitzer Stadtfest beteiligt gewesen sein soll und ordnet eine Öffentlichkeitsfahndung an. Bei der Auseinandersetzung war ein Mann getötet worden; dies hatte in der Stadt größere rechtsradikale Demonstrationen ausgelöst. Am 5. September teilt das Sächsische Justizministerium mit, dass geprüft werde, ob sich weitere Justizbedienstete als Mitwisser bei der Veröffentlichung des Haftbefehls in Zusammenhang mit der Messerstecherei schuldig gemacht haben. Zudem seien mehrere Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden. Am 10. September lässt die StA Dresden (Sachsen) wegen der Veröffentlichung des Haftbefehls Wohnungen und Büros der rechtspopulistischen Bewegung „Pro Chemnitz“ sowie eine Anwaltskanzlei durchsuchen. Am 18. September hebt das AG Chemnitz (Sachsen) den Haftbefehl für einen der Tatverdächtigen auf.

Asyl: Die StA Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) hat Ermittlungsverfahren gegen neun Migranten eingeleitet hat, die sich im Kirchenasyl befinden; sie sollen nach Italien abgeschoben werden. Weiterhin wird gegen fünf Pfarrer wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ermittelt. Am 18. September entscheidet das Verwaltungsgericht (VG) Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern), dass ein im Juli 2018 widerrechtlich abgeschobener afghanischer Flüchtling in Deutschland kein Asyl erhält, da er während seiner Zeit in Afghanistan nicht verfolgt wurde.

Marode Schießanlagen: Ein Schießausbilder, der mutmaßlich an den giftigen Pulverdämpfen in den maroden Schießständen der Berliner Polizei an Krebs erkrankt war, verstirbt. Die StA lässt den Leichnam beschlagnahmen.

5. September: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Laut einem Pressebericht hat das BfV der Zeitung bestätigt, dass das Amt 2017 „anwaltliche Korrekturbitten“ an Medien versenden ließ, um Berichte über V-Leute im Umfeld des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri zu unterdrücken. Den Bitten sei entsprochen worden. Vor dem Berliner Untersuchungsausschuss sagt am 7. September ein Leitender Beamter des LKA NRW aus, nach den dortigen Erkenntnissen habe Amri im Internet nach Waffen und Anleitungen zum Bombenbau gesucht. Ein Antrag auf Sicherungshaft sei damals jedoch „kategorisch von einem Richter“ abgelehnt worden. Durch Presseberichte unter Berufung auf bisher unbekannte, interne Vermerke des BfV wird am 13. September bekannt, dass das BfV bereits im März 2016 eine „Intensivierung der Beobachtungen zu Amri“ gefordert hatte. BfV-Chef Maaßen hat den Fall dagegen stets zu einem reinen Polizeifall erklärt. Vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss räumt eine BfV-Mitarbeiterin als Zeugin am gleichen Tag erstmals ein, dass Amri auch mit nachrichtendienstlichem Mitteln überwacht wurde.

Kinderpornografie: Im Jahr 2017 sind beim Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 5.977 Meldungen zu Kinderpornografie im Internet eingegangen (2016: 2.721). In mehr als zwei Dutzend Fällen konnte das BKA jedoch nicht handeln, da der Standort des Servers nicht zu ermitteln war. Dies geht aus dem Jahresbericht des Bundesjustizministeriums (BMJ) hervor.

Fremdenfeindliche Handlungen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in Brandenburg a.d. Havel (Brandenburg) in einem Krankenhaus Eltern darauf bestanden, dass ihr kranker Sohn nicht mit einem nicht-deutschen Kind auf ein gemeinsames Zimmer verlegt wird; anderenfalls würden sie das Krankenhaus verlassen. Begründung: „Die Ausländer bringen die Krankheiten hier rein“. Ebenfalls durch Pressemeldungen werden am 7. September Äußerungen einer sächsischen CDU-Abgeordneten bekannt, wonach Muslime in ihrer Partei nichts zu suchen hätten.

Polizeikennzeichnung: Das OVG Berlin-Brandenburg entscheidet, dass PolizeibeamtInnen die im Januar 2013 in Brandenburg eingeführten Namensschilder an der Uniform tragen müssen. Die Klage dagegen von einer Polizistin und einem Polizisten war bereits im Dezember vom VG Potsdam abgewiesen worden. Gegen das OVG-Urteil ist Revision möglich (Az: 4 B 3.17, 4 B 4.17).

Bayerisches Polizeigesetz: Die SPD-Landtagsfraktion reicht beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) ein und folgt damit der GRÜNEN-Fraktion, die bereits im Juni Klage eingereicht hatte. Am 10. September reichen die Bundestagsparteien von Grünen, Linken und FDP eine gemeinsame Klage gegen das PAG beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein.

Demonstrationen gegen Rechts: Rund 10.000 Menschen demonstrieren in Hamburg gegen gegen eine rechtsradikale „Merkel muss weg“-Kundgebung. An einer Demonstration gegen die fremdenfeindlichen Aufmärsche in Chemnitz (Sachsen) nehmen am 13. September in Essen (NRW) rund 5.000 Menschen teil. An einer rechten Mahnwache beteiligen sich zur gleichen Zeit sieben Personen. In Köln (NRW) beteiligen sich am 16. September rund 12.000 Menschen an einer Demonstration gegen Rechts und Fremdenfeindlichkeit. An einer Demonstration gegen Rechts in Gelsenkirchen (NRW) beteiligen sich etwa 2.000 Personen (rechte Gegendemonstranten: rund 350); eine weitere Demonstration gibt es an diesem Tag in Dortmund (NRW). Rund 4.000 Menschen blockieren am 22. September in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) eine AfD-Demonstration mit etwa 600 Teilnehmern. Rund 14.000 Teilnehmer demonstrieren am 29. September in Hamburg gegen Rassismus.

Angriffe auf Polizisten: In Frankfurt/M. (Hessen) kommt es an diesem Tag zu mindestens sieben Angriffen auf Polizisten; zwei Beamte werden leicht verletzt. Nach seiner Festnahme beginnt am 7. September in Berlin ein betrunkener, mutmaßlicher Dieb zu randalieren und bricht dabei einem Polizisten die Hand. Durch Presseberichte wird ebenfalls an 7. September bekannt, dass das OLG Celle (Niedersachsen) das Urteil des LG Celle vom Dezember 2017 aufgehoben hat. Das LG hatte einen Mann, der im August 2015 einen Polizisten niedergeschlagen und schwer am Kopf verletzt hatte, zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Prozess muss neu verhandelt werden. In Essen (NRW) werden am gleichen Tag zwei Beamte bei einer Routinekontrolle von mehreren Jugendlichen attackiert. Die Beamtin wird dabei so erheblich verletzt, dass sie vom Dienst abtreten muss. Bei einer Familienstreiterei in Bad Nauheim (Hessen) wird die Polizei bei ihrem Eintreffen von allen Familienmitgliedern angegriffen. Die Männer werden in Gewahrsam genommen; die Polizei ermittelt wegen versuchter gemeinschaftlicher Körperverletzung. Am 11. September verurteilt das OLG Hamm (NRW) einen Mann zu vier Monaten ohne Bewährung. Er hatte im Juni 2017 einen Polizisten, der er ihn wegen Ruhestörung kontrollierte, als „Spinner“ und „Spasti“ beleidigt (Az: 1 RVs 58/18). Am 12. September verurteilt ein Berliner AG einen Radfahrer zu 2.700 EUR Geldstrafe, der im April 2017 einen Polizisten in Zivil angegriffen und verletzt hatte. In München (Bayern) verletzt ein Randalierer am 18. September zwei Polizisten so schwer, dass sie dienstunfähig abtreten mussten; zu seiner Überwältigung sind 30 Beamte notwendig. Am 26. September verurteilt das AG Chemnitz (Sachsen) einen Mann, der nach einer Demonstration eine Festnahme gestört und den Polizisten angegriffen hatte, zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe. In Berlin versuchen am 27. September mehrere Personen die Festnahme eines Fahrraddiebes zu verhindern und bewerfen die Beamten mit Steinen und Flaschen; ein Polizist wird schwerer verletzt.

7. September: Abschiebungen: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass im ersten Halbjahr insgesamt 450 Menschen gemäß dem Dublin-Abkommen abgeschoben wurden; zumeist nach Italien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verwirft am 27. September die Beschwerde eines im Mai als Gefährder nach Tunesien abgeschobenen Mannes. Die Entscheidung Deutschlands verletze das Menschenrecht auf Leben nicht (Beschwerde-Nr.: 7675/18).

Antisemitische Straftaten: In Frankfurt/M. (Hessen) kommt es laut Polizei zu einer „antisemitischen Attacke“, bei der ein Mann leicht verletzt wird. Durch Presseberichte wird am 8. September bekannt, dass es am Rande der Chemnitzer Krawalle Ende August auch zu einem Angriff auf ein jüdisches Restaurant gekommen ist. In Berlin beleidigen zwei Unbekannte am 29. September einen Mann antisemitisch und schlagen und treten ihn.

10. September: Weißer Ring“: Die StA Lübeck (Schleswig-Holstein) erhebt Anklage wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, sexueller Nötigung und exhibitionistischer Handlung gegen den früheren Leiter der Opferberatung „Weißer Ring“. Hintergrund sind entsprechende Vorwürfe mehrerer Frauen aus den Jahren 2015 und 2016.

11. September: Neue Generalstaatsanwältin: Der Berliner Senat ernennt die frühere Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers zur neuen Berliner Generalstaatsanwältin. Ihre Berufung war umstritten.

12.September: Sammelabschiebung: In Afghanistan landet ein Flugzeug aus München (Bayern) mit rund 20 abgeschobenen Personen auf dem Flughafen Kabul. Es ist die 16. Sammelabschiebung seit Dezember 2016.

Kriminelle Polizisten: Die StA Berlin erhebt Anklage gegen einen Polizeibeamten wegen Bestechlichkeit, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Beteiligung am Betäubungsmittelhandel. Der Mann soll vor Drogenrazzien gewarnt und dafür mindestens 44.000 EUR kassiert haben. In Berlin ermitteln und Polizei und StA gegen einen höheren Polizeibeamten, der im Verdacht steht, Meldedaten von Erdogan-Kritikern und -gegnern an den türkischen Geheimdienst gegeben zu haben.

Polizeischuss: Am Hambacher Forst bei Aachen (NRW) gibt ein Polizist einen Warnschuss ab, als er mit Steinen beworfen wird. Verletzt wird niemand.

13. September: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: Die StA Frankfurt/M. (Hessen) gibt die Festnahme eines Jugendlichen wegen Vorbereitung eines islamistisch-motivierten Terroranschlags bekannt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren Komponenten zur Sprengstoffherstellung gefunden worden. In Berlin wird am 20. September ein Syrer festgenommen, der im Verdacht steht, einen Anschlag in Israel geplant und Kämpfer für den IS angeworben zu haben. Auf dem Flughafen Düsseldorf (NRW) wird am 21. September eine junge Frau festgenommen. Sie war im November 2013 nach Syrien ausgereist und hatte sich dem IS angeschlossen; Anfang des Jahres floh sie in die Türkei und wurde nun ausgeliefert.

Hambacher Forst: Mit rund 3.000 Polizisten beginnt die Räumung der ersten Baumhäuser der Besetzer im Hambacher Forst bei Aachen (NRW), die dort gegen die bevorstehende Rodung zugunsten des Braunkohleabbaus protestieren. Zuvor hatte das VG Köln entschieden, dass die Räumungsverfügung rechtmäßig ist (Az: 23 L 2060/18). Am 14. September bestätigt das OVG Münster das Urteil (Az: 7 B 1354/18). In Berlin räumt die Polizei am gleichen Tag die Blockade der NRW-Landesvertretung. Hambach-Symphatisanten hatten das Foyer und den Eingangsbereich blockiert; während die Räumung im Hambacher Forst sowohl an diesem Tag wie auch am 15. September fortgesetzt wird. Dabei werden sieben Personen leicht verletzt, 30 festgenommen und 52 Platzverweise erteilt. In der Nähe des Forstes besetzen Aktivisten drei Bagger des Braunkohlekraftwerkes. Am 16. September demonstrieren mehrere tausend Menschen gegen die Räumung und Rodung des Hambacher Forstes. Es werden neue Bäume gepflanzt. Am 19. September stürzt ein Journalist von einer Verbindungsbrücke zwischen zwei Baumhäusern und stirbt. Die Räumung wird daraufhin vorerst ausgesetzt. Am 22. September untersagt das VG Aachen (NRW) im Eilverfahren eine für den nächsten Tag als „Waldspaziergang“ deklarierte Demonstration (Az: 6 L 1431 /18). Tags darauf protestieren im Hambacher Forst rund 8.000 Menschen gegen den geplanten Braunkohleabbau. Einzelne Demonstranten errichten Barrikaden. Am 24. September werden die Räumungen wieder aufgenommen. Am 26. September stürzt eine Besetzerin von einem Baumhaus und verletzt sich schwer. Sie wird ins Krankenhaus gebracht. Erneut demonstrieren am 30. September über 10.000 Rodungsgegner am Hambacher Forst; vereinzelt werden Barrikaden gebaut. Zu Auseinandersetzungen kommt es nicht. In Berlin klettern am 30. September drei Männer auf einen Baum am Bundestagsgebäude und entrollen Transparente gegen die Rodung des Hambacher Forstes.

14. September: Neuer Polizeiverein: In Berlin gründet sich der Verein „Pro Polizei Berlin“. Sein Ziel ist ein besseres Image der Polizei. Zum Vorstand gehört auch der Berliner Landesvorsitzende der rechten „Deutschen Polizeigewerkschaft“ (DPolG).

Bürgerwehren: In Chemnitz (Sachsen) werden 15 Mitglieder einer rechtsradikalen „Bürgerwehr“ zunächst in Gewahrsam genommen; sechs von ihnen werden anschließend festgenommen. Durch Presseberichte wird am 19. September bekannt, dass in einem Berliner Stadtbezirk nachts kurzfristig eine „Patrouille“ der NPD-Kampagne „Schafft Schutzzonen“ (SS) unterwegs war. Ähnliche Streifen hatte es im März und Juni auch in anderen Bezirken bereits gegeben. Am 20. September durchsucht die Polizei die Wohnungen mehrerer Mitglieder der Chemnitzer „Bürgerwehr“. Medien berichten am 21. September , dass ein Hamburger Rechtsanwalt eine „Bürgerwehr“ aus 32 Kampfsportlern gegründet hat. Sie sollen in einem, als Drogenumschlagplatz bekannten Park patrouillieren und dort nach dem „Jedermannsrecht“ Dealer festnehmen. In einem Berliner Stadtbezirk besteht ein selbsternannter Verein „Buchholzer Sicherheit“, wie am 22. September bekannt wird. Der Verein gründete sich demnach bereits im 2015 und führt seit Juli 2018 „Sicherheitsfahrten“ in zwei polizeiähnlichen Fahrzeugen durch.

15. September: Kirchenbesetzung: In Frankfurt/M. (Hessen) besetzen 50 Globalisierungsgegner der Gruppe ATTAC die Paulskirche und fordern eine Demokratisierung des Finanzsystems. Die Stadt gesteht ihnen zu, bis zum nächsten Morgen in der Kirche bleiben zu können. Am Morgen des 16. September verlassen die Besetzer die Paulskirche wieder.

16. September: Fußball-Hooligans: Unmittelbar nach dem Schlusspfiff gehen in Dortmund (NRW) Anhänger von Amateur-Fußballmannschaften auf dem Spielfeld aufeinander los. Der Schiedsrichter flüchtet. In Mönchengladbach (NRW) wird am 19. September die Leiche eines führenden Hooligans der rechten Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) mit Stichwunden aufgefunden. Die Obduktion ergibt Selbstmord.

17. September: Ermittlungen gegen Polizeibeamte: In Berlin hat die StA seit 2010 insgesamt 8.095 Ermittlungsverfahren gegen Berliner Polizeibeamte eingeleitet; davon führten 1.612 auch zu Disziplinarverfahren seitens der Polizeibehörde. Dies wird im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses bekannt. In Berlin versuchen am 27. September mehrere Personen die Festnahme eines Fahrraddiebes zu verhindern und bewerfen die Beamten mit Steinen und Flaschen; ein Polizist wird schwerer verletzt. Ein hinzukommender weiterer Beamter tritt mehrmals auf den Festgenommenen ein; gegen ihn wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Am 28. September leitet die StA Kleve (NRW) gegen mehrere Beamte der Kreispolizeibehörde Kleve wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung ein. Sie hatten einen Syrer – vermutlich aufgrund einer Verwechslung – mehr als zwei Monate unschuldig in Haft gehalten, bevor er seine Zelle anzündete und an schweren Verbrennungen verstarb.

Zollrazzia: Nach einer bundesweiten Razzia der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zoll wurden 351 Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet; weitere 3.291 Fälle werden noch näher geprüft. Dies gibt der Zoll bekannt.

G20-Gipfel: In Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim G20-Gipfel im Juli 2017 startet die Polizei eine europaweite Öffentlichkeitsfahndung; zudem werden am 18. September in Hamburg, Schleswig-Holstein und NRW Durchsuchungen durchgeführt. In Hamburg wird dabei ein Mann festgenommen.

Demonstration für Flüchtlingsrettung: In Frankfurt/M. (Hessen) demonstrieren rund 6.300 Menschen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und für die Flüchtlingsrettung im Mittelmeer.

18. September: Menschenhandel: Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird bekannt, dass im Jahr 2017 in der Stadt insgesamt 104 Fälle von Menschenhandel bekannt wurden (2016: 110).

Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Vor dem VG Darmstadt (Hessen) zieht das Polizeipräsidium Südosthessen die Meldeauflage für einen rechtsextremen Bundeswehrsoldaten zurück. Ihm wird vorgeworfen, einen Anschlag geplant und sich als Asylbewerber ausgegeben zu haben um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken. Bereits im November 2017 hatte der BGH den Haftbefehl mangels dringendem Tatverdacht aufgehoben.

Rechtsradikale Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Polizeiangestellter, der Anfang September betrunken und gemeinsam mit fünf anderen vor einem Eiscafé in Wiesloch (Baden-Württemberg) türkische Gäste rassistisch beschimpft und angegriffen hatte, bis zum Abschluss der Ermittlungen von seinen Aufgaben entbunden wurde.

19. September: Rechtsextremismus: Fast zwei Jahre nach der Anklageerhebung gegen vier Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Weiße Wölfe Terrorcrew“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzungs- und Sprengstoffdelikten lässt das LG Bamberg (Bayern) die Anklage zur Hauptverhandlung zu. Laut Medienrecherchen vom 29. September wurden seit der deutschen Wiedervereinigung 169 Menschen durch Rechtsextremisten getötet; hinzu kommen 61 Verdachtsfälle. Sie widersprechen damit der offiziellen Verlautbarung der Bundesregierung vom Juni, die nur 83 Todesopfer nennt.

20. September: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Das OVG Münster (NRW) verurteilt das BfV dazu, einem Journalisten Auskunft über die Aktenvernichtung in Zusammenhang mit den Morden der rechtsextremen Terrorzelle NSU zu geben.

Missbrauch von Berliner Polizeicomputer: Die Berliner Polizei erklärt, dass durch einen entdeckten Keylogger keine Daten aus dem zentralen Computersystem gestohlen worden seien: „Eine Missbrauchsabsicht hinsichtlich sensibler Datenbestände konnte ausgeschlossen werden“. Weitere Angaben werden zunächst nicht gemacht. Am 22. September teilt die Polizei mit, bei dem bereits im März entdeckten Keylogger habe es sich um einen „Scherz“ unter Kollegen gehandelt. Gegen den dafür verantwortlichen Mitarbeiter sei ein Straf- und Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

24. September: Dschihadisten-Prozesse: Das OLG Düsseldorf (NRW) verurteilt einen syrischen Dschihadisten wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft. Er war im April 2016 festgenommen worden. Vom OLG Frankfurt/M. (Hessen) wird am gleichen Tag ein IS-Terrorist wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Gewalt gegen Obdachlose: In einer Berliner S-Bahn schlagen Sicherheitsmitarbeiter einen schlafenden Obdachlosen. Die Polizei stellt ihre Personalien fest und leitet ein Verfahren wegen Körperverletzung ein. Wiederum in Berlin wird am 27. September das Lager eines Obdachlosen abgebrannt; der Mann ist zu dieser Zeit nicht vor Ort.

25. September: Stasi-Gedenkstätte: Nach mehreren Vorwürfen sexueller Belästigungen gegen den Vize-Direktor der Berliner Stasi-Gedenkstätte stellt der Stiftungsrat auch den Direktor zunächst frei. Beiden soll ordnungsgemäß gekündigt werden.

26. September: Homophobe Angriffe: In Berlin wird ein Mann vor seiner Wohnung von einer Gruppe junger Männer schwulenfeindlich beschimpft und ein Stein durch sein Fenster geworfen.

27. September: Staatsbesuch: Für den polizeilichen Großeinsatz anlässlich des Staatsbesuchs des türkischen Präsidenten Erdogan in Berlin, tragen zwei Beamte des sächsischen Sondereinsatzkommandos (SEK) am 27. September den Namen des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt in eine Liste für einen Akkreditierungsausweis ein. Sie werden sofort aus dem Einsatz abgezogen. Das LKA Dresden (Sachsen) suspendiert die Männer sofort vom Dienst und leitet ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Dienstentfernung ein. Medienberichten vom 28. September zufolge taten sie dies für einen Kollegen, der davon nichts gewusst habe. Das LKA erklärt hingegen, dessen Rolle dabei werde noch geprüft. In Berlin versammeln sich an diesem Tag rund 150 Vermummte zu einer Spontan-Demonstration gegen Erdogan. Als die Polizei den Aufzug stoppt, kommt es zu Auseinandersetzungen; acht Personen werden festgenommen. In den frühen Morgenstunden des 28. September waren von Unbekannten bereits Mülltonnen und Autoreifen angezündet sowie Anti-Erdogan-Plakate geklebt worden. An einer angemeldeten Demonstration gegen Erdogan am gleichen Tag nehmen etwa 6.000 Menschen teil. Am gleichen Tag verbietet die Stadt Köln (NRW) eine Großkundgebung vor der Ditib-Zentralmoschee, die Erdogan eröffnen soll, wegen eines fehlenden Sicherheitskonzeptes. Insgesamt zieht die Berliner Polizei am 29. September eine positive Bilanz der Einsätze während des Staatsbesuches. In Köln zieht die Polizei am 29. September einen Kordon um die Moschee, um mehrere Tausend Menschen zurückzuhalten, die an der Eröffnung durch Erdogan teilnehmen wollen (Gegendemonstranten: rund 2.000). Zu Auseinandersetzungen kommt es nicht. Am 30. September wird bekannt, dass türkische Sicherheitsleute eigenmächtig eine Straße abgesperrt hatten, um Gegendemonstranten zurück zu halten.

Beitragsbild: Eines der letzten Bilder des im HambacherForst getöteten Vergissmeynnicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert