Chronologie Oktober 2018

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Oktober: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“: In Chemnitz (Sachsen) nimmt die Polizei sechs Männer fest, die im Verdacht stehen, im September eine Gruppierung „Revolution Chemnitz“ gegründet zu haben. Ein siebter Verdächtiger sitzt bereits in Haft. Die Generalbundesanwaltschaft (BAW) leitet ein Verfahren wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung ein. Der bereits aus anderen Gründen Inhaftierte gilt als Führungsfigur. Aus abgehörten Telefonaten und Chats geht demnach hervor, dass die Gruppe Anschläge auf Politiker, Journalisten, Migranten und andere plante. Als sie begann sich Schusswaffen zu besorgen, erfolgten die Festnahmen. Drei der Männer werden noch am gleichen Tag dem Haftrichter vorgeführt, die übrigen sowie ein unterdessen festgenommener achter Mann am 2. Oktober. Es wird Untersuchungshaft angeordnet.

Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein NSU-Unterstützer, der im Juli im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Bayern) zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, kurz nach seiner Haftverschonung bei einem Rechtsrock-Konzert in Kirchheim (Thüringen) gesehen wurde.

Kriminelle Polizisten: Unter dem Vorwurf der Urkundenfälschung ermittelt die Berliner Polizei gegen zwei Beamte, die Parkkarten für einen Behördenparkplatz kopiert haben.

Hambacher Forst: Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass die Polizei in einem Camp der Aktivisten gegen die Rodung des Waldes zum Zweck des Braunkohleabbaus 90 Kubikmeter Baumaterial für den Bau neuer Baumhäuser sichergestellt hat. Ein Aktivist wird festgenommen. Am 2. Oktober teilt die Polizei mit, dass sie das letzte Baumhaus der Rodungsgegner geräumt hat. Unmittelbar danach beginnt der Energiekonzern RWE damit, einen Graben auszuheben und Absperrungen um das Gelände zu ziehen. Am 5. Oktober verhängt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (NRW) einen vorläufigen Rodungsstopp für den Hambacher Forst. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen (NRW) verwirft am gleichen Tag zudem ein polizeiliches Verbot für die am 6. Oktober geplante Großdemonstration. Rund 50.000 Menschen demonstrieren daraufhin für die Erhaltung des Forstes. Nach der Ankündigung des NRW-Innenministers, die Polizei abzuziehen, entstehen am 7. Oktober wieder erste Baumhäuser. Am Morgen des 8. Oktober rückt die Polizei komplett aus dem Forst ab. Am 14. Oktober dringen mindestens 30 Personen in den Braunkohle-Tagebau ein und blockieren den Abbau für rund eine Stunde. Am 24. Oktober räumt die Polizei ein Protestcamp von Braunkohlegegnern nahe des Hambachers Forstes. Der Einsatz bleibt „im Großen und Ganzen friedlich“. Am 26. Oktober erreicht ein Sonderzug mit rund 1.000 Aktivisten den Bahnhof in Düren (NRW); die Polizei sperrt den Bahnhof ab; das VG Aachen erklärt die polizeilichen Kontrollen für zulässig (Az: 6 L 1608/18). Am nächsten Tag machen sich weitere mehrere tausend Personen zu einem geplanten Protestcamp auf. Etliche marschieren dabei auch über die Autobahn, die daraufhin zeitweise für den Verkehr gesperrt werden muss; es kommt zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Nahezu zeitgleich besetzen etwa 40 Personen einen Bagger im anliegenden Braunkohleabbaugebiet. Rund 4.000 Menschen besetzen zudem die Gleise der Hambach-Bahn, die mehrere RWE-Kraftwerke mit Braunkohle versorgt. Die Polizei fertigt rund 400 Strafanzeigen. Am 29. Oktober gibt die Polizei bekannt, dass Protestierer, die sich an die Bahngleise gekettet hatten, nur durch die Notbremsung eines Triebwagens nicht überrollt worden waren.

Demonstration für Umweltschutz: In München (Bayern) demonstrieren etwa zur gleichen Zeit zwischen 15.000 und 18.000 Menschen für bessere Lebensbedingungen und Umweltschutz.

2. Oktober: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass eine Beobachterin des Bundesinnenministerium (BMI) im Untersuchungsausschuss des Bundestages, die häufig eine öffentliche Vernehmung von Verfassungsschutz-Zeugen verhindert hatte, früher selbst in der Islamismus-Abteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gearbeitet hat. Dort war sie für V-Leute zuständig, die auch Kontakt zum späteren Attentäter Anis Amri hatten. Am 5. Oktober zieht das BMI die Beamtin aus dem Ausschuss zurück. Im Berliner Untersuchungsausschuss wird am 12.Oktober ein ehemaliger Leiter der Anti-Terror-Abteilung des Landeskriminalamtes (LKA) vernommen. Dabei werden weitere, bisher unbekannte, Fehler und Nachlässigkeiten der Ermittler bekannt. Durch Presseberichte wird am 14. Oktober bekannt, das der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Entscheidung, die BfV-Beamtin als Beobachterin in den Bundestags-Untersuchungsausschuss zu entsenden, persönlich getroffen hatte. Im nordrhein-westfälischen Untersuchungsausschuss sagt am 29. Oktober der noch amtierende BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen als Zeuge aus. Er weist dabei alle Vorwürfe gegen das Bundesamt zurück; das BfV habe nur eine unterstützende Rolle gespielt, jedoch keine eigenen Erkenntnisse über Anis Amri gesammelt.

Funkzellenabfragen: Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt, dass die Polizei in bestimmten Fällen auch bei weniger schweren Straftaten, wie etwa Taschendiebstahl auf persönliche Handydaten zugreifen darf (Rechtssache: C-207/16).

Bodycams: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Pilotprojekt des Bodycam-Einsatzes bei der niedersächsischen Polizei landesweit ausgeweitet wird. Die Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert die Ausweitung.

Sammelabschiebung: In München (Bayern) startet ein Flug mit 17 abgelehnten afghanischen Asylbewerbern. Es ist die 17. Sammelabschiebung seit Dezember 2016.

3. Oktober: Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: Rund 2.000 Neonazis und Rechtspopulisten demonstrieren am Tag der Deutschen Einheit in Berlin (Gegendemonstranten: etwa gleichviel). Am 4. Oktober gibt die Polizei bekannt, dass sie dabei sechs Männer festgenommen und 38 kurzfristige Freiheitsentziehungen vorgenommen habe. In Dortmund (NRW) kommt es ebenfalls zu rechtsextremen Kundgebungen. Als aus einer Versammlung von etwa 25 Rechtsextremisten heraus Polizisten angegriffen werden, werden acht Personen festgenommen (Gegendemonstranten: rund 250). Eine weitere Kundgebung von etwa 60 Neonazis bleibt ruhig (Gegendemonstranten: rund 250). Im Falle des Anfang September in Köthen (Sachsen-Anhalt) nach einem Streit mit jugendlichen Afghanen an Herzversagen gestorbenen Mannes hat die Staatsanwaltschaft (StA) gegen die Afghanen Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Dies wird am 18. Oktober durch Presseberichte bekannt. Der Tod hatte seinerzeit mehrere rechtsextreme, gewalttätige Demonstrationen ausgelöst. Mitte Oktober veranstaltet eine rechte Gruppierung „Wir schaffen das 2.0“ mit rund 100 Teilnehmern, darunter auch mehrere NPD-Funktionäre, in Hanau (Hessen) eine Kundgebung gegen Migration (Gegendemonstration: etwa 250). Dies berichten Medien am 26. Oktober.

Demonstrationen gegen Rechts: Zwischen 20.000 und 40.000 Menschen demonstrieren in München (Bayern) gegen einen Rechtsruck in der Bundesrepublik und gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG). Am 5 Oktober lehnt das VG Neustadt /Weinstraße einen Eilantrag ab und erklärt die Auflagen für eine „Kein Platz für Rechte Hetze“-Demonstration in Kandel (Rheinland-Pfalz) für rechtens. Neben dem Verbot der Mitnahme von Hunden und diversen Gegenständen werden auch Beschränkungen bei Transparenten und Plakaten auferlegt (Az: S L 1338/18.NW). Am 13. Oktober beteiligen sich in Berlin über 240.000 Menschen an der von einer Vielzahl von Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien organisierten „unteilbar“-Demonstration gegen Rechtsentwicklung und Rassismus.

Bayerisches Polizeigesetz: Gemeinsam mit mehreren zigtausend Menschen einer Demonstration gegen Rechts demonstrieren in München (Bayern) Gegner des neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG); es ist die vierte Demonstration der PAG-Gegner innerhalb weniger Monate. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nennt die Demonstration eine „üble Stimmungsmache“.

5. Oktober: Rechtsradikalismus: Ein in Magdala (Thüringen) geplantes Rechtsrock-Konzert kann stattfinden. Das OVG Weimar hatte zuvor fast alle behördlichen Auflagen für das am 5. und 6. Oktober geplante Rechtsrock-Konzert abgelehnt (Az: 3 EO 649/18). Daraufhin untersagt das AG Weimar noch am gleichen Tag die Nutzung der Zufahrtswege zum Gelände. Dass Konzert wird auf den Marktplatz von Apolda verlegt. An dem Konzert nehmen etwa 700 Rechtsradikale teil (Gegendemonstranten: rund 700). Nach Stein- und Flaschenwürfen von Rechten auf Polizisten wird das Konzert am 6. Oktober von der Polizei beendet. Insgesamt werden 22 Strafanzeigen gestellt und von 154 Personen die Identität festgestellt. Daraufhin melden die Veranstalter in der Nacht telefonisch eine Fortsetzung des Konzertes in Kirchheim (Thüringen) an. Es wird verboten. Durch Presseberichte wird am 22. Oktober bekannt, dass die StA Heilbronn (Baden-Württemberg) gegen einen Mitarbeiter der dortigen Justizvollzugsanstalt (JVA) wegen Verdachts der Volksverhetzung ermittelt; gegen sechs weitere wird wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Vier Beamte sind bereits außer Dienst gestellt, der Gefängnisdirektor wurde versetzt. Am 29. Oktober erklärt der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Teilnahme an NPD-nahen Demonstrationen für rechtens. Sein verhalten rechtfertige Zweifel daran, für die demokratische Grundordnung einzutreten (Az: 1 b 1594/18).

Interpol: Seit einer Reise in die Volksrepublik China Ende September gilt der chinesische Interpol-Präsident Meng Hongwei als vermisst. Am 7. Oktober teilt China mit, gegen Meng werde wegen Gesetzesverstößen ermittelt. Kurz darauf geht bei Interpol die offizielle Rücktrittserklärung Mengs ein.

Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Im Falle des wochenlang zu Unrecht in der JVA Kleve (NRW) festgesetzten Syrers, der Ende September nach einem Brand in seiner Zelle verstorben war, werden im Rechtsausschuss des Landtages weitere schwere Fehler der Polizei bekannt. Durch Presseberichte unter Berufung auf einen internen Bericht des Justizministeriums wird am 18. Oktober bekannt, dass der verstorbene Syrer in der Brandnacht versucht hatte über die Gegensprechanlage der Zelle Hilfe zu rufen, das ausgelöste Lichtsignal jedoch deaktiviert wurde. Weiterhin seien Eintragungen in der Gesundheitsakte pflichtwidrig nicht weitergeleitet worden. Auch gegen den Arzt der JVA Kleve wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Am gleichen Tag wird ebenfalls durch Presseberichte bekannt, dass im vergangenen Halbjahr gegen mehrere Berliner Polizeischüler Ermittlungen und Disziplinarverfahren wegen Trunkenheit am Steuer, Körperverletzung, Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen und anderer Delikte eingeleitet wurden.

Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Seit der Entstehung von Pegida vor vier Jahren wurden von den Behörden knapp 200 Ermittlungsverfahren gegen Redner und Teilnehmer von Pegida-Demonstrationen geführt. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im sächsischen Landtag hervor. An einer Demonstration aus Anlass des vierten Jahrestages von Pegida beteiligen sich in Dresden (Sachsen) etwa 5.000 Personen (Gegendemonstranten: rund 10.000). Am 30. Oktober durchsucht die Polizei sieben Gebäude in Thüringen und Sachsen wegen des Verdachts räuberischer Erpressung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Raub. Drei Männer werden festgenommen, darunter der Gründer des thüringischen Pegida-Ablegers „Thügida“.

Angriffe auf Polizisten: In Berlin wurden 2017 etwa 6.800 Polizisten und -innen Opfer von Gewalt. Diese Zahl nennt Innenstaatssekretär Torsten Akmann auf dem „Berliner Polizeitag“.

Durch Presseberichte wird am 8. Oktober bekannt, dass es während des Oktoberfestes in München (Bayern) insgesamt 15 Angriffe auf Polizisten gab. Am gleichen Tag schlägt ein Mann in Berlin einen anderen und bedroht ihn danach mit einem Messer. Als Polizisten eintreffen, greift er auch diese an und bricht einem Beamten das Nasenbein. Er wird festgenommen. In einem anderen Berliner Stadtteil verprügeln drei Jugendliche einen Polizeibeamten; auch sie werden festgenommen. Als Polizisten am gleichen Abend in Herne (NRW) eine Familienfeier wegen wiederholter Ruhestörung auflösen, werden sie mit Steinen, Gläsern und Haushaltsgeräten beworfen. Fünf Personen werden vorläufig festgenommen. Am 10. Oktober erklärt die StA Nürnberg (Bayern) dass ein Pilotprojekt für schnelle Ermittlungen und Gerichtsverfahren für Straftaten gegen Polizeibeamte und -innen eingerichtet wird. In jeder Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft soll ein Kollege speziell für solche Delikte zuständig sein und ein Verfahren nicht länger als zwei Wochen bis zum Abschluss dauern. Das Projekt wird zunächst im Bereich Oberpfalz erprobt. In Berlin greift am 14. Oktober ein Mann unvermittelt eine Polizeistreife an; er wird festgenommen. In Frankfurt/M. (Hessen) wehrt sich am gleichen Tag ein Betrunkener gegen seine Kontrolle und schubst eine Polizistin in den Main. Der Mann wird festgenommen. In einem Regionalzug gerät am 15. Oktober in Berlin ein Mann mit einer Mitreisenden in Streit und schlägt sie; anschließend greift er einen hinzukommenden Beamten der Bundespolizei (BPol) an. Er wird überwältigt und vorläufig festgenommen. Bei einer Personenkontrolle beleidigt und bedrängt in Schwedt (Brandenburg) am 18. Oktober ein Mann die Polizisten und beißt einen in die Hand. Er wird vorläufig festgenommen. Am gleichen Tag wirft in Milmersdorf (Brandenburg) ein Mann einem Polizisten eine Flasche an den Kopf. Nach einem Verkehrsunfall in Bottrop (NRW) greifen am 21. Oktober etwa 50 Personen die Polizisten an; erst durch den Einsatz von 13 weiteren Streifenwagen kann die Situation unter Kontrolle gebracht werden. Als ein Polizist am 24. Oktober in Berlin einen Fahrraddieb festnehmen will, wird er von diesem mit einem Messer niedergestochen; er muss notoperiert werden. Obwohl er nach einem Krampfanfall dringend medizinisch behandelt werden müsste, greift am 26. Oktober in Breisach (Baden-Württemberg) ein Mann Sanitäter und Polizisten mit einem Knüppel an.

6. Oktober: „Reichsbürger“: Insgesamt werden in Bayern 4.200 Menschen der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet. Sie begingen im ersten Halbjahr 127 Straftaten (2017: 192) und 41 Gewaltdelikte (2017: 33). Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervor. Für die gesamte Bundesrepublik geht der Verfassungsschutz am 9. Oktober von mehr als 18.000 „Reichsbürgern“ aus. Laut einer Presserecherche verteilen sich diese folgendermaßen auf die einzelnen Bundesländern: Baden-Württemberg = ca. 3.000 (davon mit Waffenbesitz: 53); Bayern = ca. 4.200 (davon mit Waffenbesitz: 18); Berlin = ca. 610 (davon mit Waffenbesitz: 11); Brandenburg = ca. 600 (davon mit Waffenbesitz: 37); Bremen = ca. 120 (davon mit Waffenbesitz: 3); Hamburg = 135 (davon mit Waffenbesitz: 0); Hessen = ca. 1.000 (davon mit Waffenbesitz: 73); Mecklenburg-Vorpommern = ca. 400 (davon mit Waffenbesitz: 26); Niedersachsen = 1.485 (davon mit Waffenbesitz: 99); Nordrhein-Westfalen = 2.750 (davon mit Waffenbesitz: 109); Rheinland-Pfalz = 530 (davon mit Waffenbesitz: ca. 50); Saarland = ca. 120 (davon mit Waffenbesitz: 5); Sachsen = ca. 1.500 (davon mit Waffenbesitz: 37); Sachsen-Anhalt = ca. 500 (davon mit Waffenbesitz: 19); Schleswig-Holstein = 268 (davon mit Waffenbesitz: 19); Thüringen = ca. 900 (davon mit Waffenbesitz: 46). Ihre Entwaffnung geht demnach nur schleppend voran. Eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion bestätigt diese Ergebnisse am 26. Oktober; danach werden zudem 950 von ihnen als Rechtsextremisten eingestuft. Am selben Tag verurteilt das Landgericht (LG) München (Bayern) einen rechtsradikalen „Reichsbürger“ wegen Volksverhetzung und Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Er hatte gemeinsam mit seiner Schwester Hetzvideos hergestellt auf denen das NS-Regime verharmlost und der Holocaust geleugnet wurde.

Rechtsextremismus: In Gotha (Thüringen) nimmt die Polizei vier Personen fest, die den Gedenkstein einer ehemaligen Synagoge mit rechtsextremistischen Aufklebern geschändet hatten. Bei einer Kontrolle am nächsten Abend werden weitere Personen mit solchen Aufklebern festgestellt. Der Verfassungsschutz Thüringen warnt am 7. Oktober vor wachsender Gewaltbereitschaft der rechtsextremen Szene. Es würden überregionale Kampfsportwettkämpfe organisiert und im Ausland Übungen mit scharfen Schusswaffen durchgeführt. In Chemnitz (Sachsen) überfallen drei Vermummte ein persisches Restaurant und werfen Inventar auf den Inhaber. Sie entkommen unerkannt. Bereits im September waren Hakenkreuze auf die Fassade geschmiert worden. Vor dem LG Bamberg (Bayern) beginnt der Prozess gegen vier Personen des Vereins „Weiße Wölfe Terrorcrew“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die 2016 verbotene Gruppe soll mit Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte gedroht und im Internet sprengstofffähiges Material bestellt haben. Ein Angeklagter ist geständig. Vor dem LG Koblenz (Rheinland-Pfalz) wird am 15. Oktober der Prozess gegen 17 Angeklagte einer rechtsradikalen Vereinigung „Aktionsbündnis Mittelrhein“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung, schwerem Landfriedensbruch und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen fortgesetzt. Der erste Prozess musste im Mai 2017 abgebrochen werden, da der Richter das Pensionsalter erreicht hatte. Aus Presseberichten geht am 16. Oktober hervor, dass die Bundeswehr seit 2008 bereits 199 Soldaten wegen bestätigtem Rechtsextremismus entlassen hat; bei fünf Personen steht die Entlassung noch aus. Überprüft wurden insgesamt 16.000 Personen. Am 27. Oktober berichten Medien, dass die Polizei Ende September in Schleswig-Holstein die Wohnungen von Mitgliedern einer rechtsextremen Gruppe „Nordic Division“ durchsucht hat. Gegen drei Personen ermittelt die StA Kiel wegen Verdachts der Volksverhetzung und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Hausbesetzungen: In Berlin besetzen rund 50 Personen in zwei Stadtteilen mehrere Häuser um gegen einen Umbau als Ferienwohnungen zu protestieren. Sie werden noch am gleichen Abend friedlich beendet.

Polizeischuss: In Prenzlau (Brandenburg) greift ein Mann Passanten mit einem Messer an. Als er auf den Warnschuss eines Polizisten nicht reagiert, schießt ihm der Beamte ins Bein.

7. Oktober: Verfassungsschutz: Der Verfassungsschutz Thüringen warnt vor wachsender Gewaltbereitschaft der rechtsextremen Szene. Es würden überregionale Kampfsportwettkämpfe organisiert und im Ausland Übungen mit scharfen Schusswaffen durchgeführt. Durch Presseberichte wird am 12. Oktober bekannt, dass 13 Landesämter für Verfassungsschutz (LfÄ) dem BfV umfangreiches Material über mutmaßlich verfassungsfeindliche Tendenzen der rechtspopulistischen AfD zur Prüfung übersandt haben. Nicht dabei ist das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Das LfV Bayern beobachtet „Einzelne, die bei der Landtagswahl am 14. Oktober ein Mandat für die AfD errungen haben“. Ob sie auch als Abgeordnete weiterhin beobachtet werden können, werde derzeit geprüft. Dies erklärt ein LfV-Sprecher am 18. Oktober. Durch Presseberichte wird am 19. Oktober bekannt, dass ein sächsischer Verfassungsschützer, der zugleich AfD-Funktionär ist, „zunächst befristet in eine andere Behörde versetzt“ wurde. Er hatte in einem Fernseh-Interview im September die rechtsextreme Szene in Sachsen verharmlost.

Polizeilicher Todesschuss: In Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein) wird die Polizei gerufen, weil ein Mann mit einem Messer durch die Innenstadt läuft. Bei ihm handelt es sich um einen psychisch kranken, jungen Obdachlosen. Als die Beamten ihn kontrollieren wollen, geht er trotz Einsatz von Pfefferspray und einem Warnschuss weiter mit dem Messer auf sie zu. Daraufhin schießt ein Beamter zweimal auf ihn; der Mann stirbt noch vor Ort.

8. Oktober: Abschiebungen: Die Abschiebungen in die Maghreb-Staaten Nordafrikas sind in 2017 auf insgesamt fast 1.400 gestiegen (Algerien: 2015: 57, Ende August 2018: 400 / Tunesien: 2015: 17, Ende August 2018: 231 / Marokko: 2015: 61, Ende August 2018: 476). Direkt aus dem Kreißsaal eines Krankenhauses in Saalfeld (Thüringen) soll am 10. Oktober ein Asylbewerber aus der Elfenbeinküste abgeschoben werden, während seine Frau in den Wehen liegt. Nur der sofortige Einsatz der Hebammen verhindert dies. Im Mai hatte es dort bereits einen ähnlichen Vorfall gegeben. Am 16. Oktober entscheidet das VG Trier (Rheinland-Pfalz), dass Asylsuchende, die sich im Kirchenasyl befinden, nicht als „flüchtig“ gelten und ihre Abschiebung damit vorerst ausgesetzt ist. Die Prüfungszuständigkeit ihrer Asylanträge gehe vielmehr von der jeweiligen Kommune auf die Bundesrepublik über (Az: 7 L 5184/18/18.TR). Als am 24. Oktober ein Asylbewerber aus der Unterkunft in Stephansposching (Bayern) abgeschoben werden soll, kommt es zu Auseinandersetzungen; 17 Personen werden festgenommen. In Brandenburg a.d. Havel (Brandenburg) verbarrikadiert sich ein Tschetschene, der abgeschoben werden soll, mit seiner Familie in der Wohnung und droht sich zu töten. Er wird von einem Sondereinsatzkommando (SEK) überwältigt.

9. Oktober: Internetfahndung: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat derzeit rund 50 Fahndungsfälle in einer öffentlichen Liste im Internet eingestellt. Über die Voraussetzungen dafür entscheiden Gerichte.

Bürgerwehren: In drei Berliner Stadtteilen mit hohem Anteil türkisch-stämmiger Wohnbevölkerung sollen mehrfach deutsche Fahrzeuge mit dem Emblem und der Aufschrift der türkischen Anti-Terror-Einheit „Özel Harekat“ patrouilliert haben. Die Einheit ist in der Türkei für hartes Auftreten gegen Oppositionelle berüchtigt. Am 10. Oktober bestätigt die Polizei die Existenz der Fahrzeuge, gegen die es derzeit aber keine Handhabe gebe. Zugleich bestätigt sie, dass der im Berliner Exil lebende Journalist Can Dündar unter Polizeischutz gestellt wurde. Am 23. Oktober wird durch Presseberichte bekannt, dass sich in einem Berliner Stadtteil mehrere Bürgerwehren gebildet haben, die z.T. von der rechtsradikalen NPD organisiert werden.

Auslieferung: Deutschland liefert einen im Juli festgenommenen terrorverdächtigen Iraner an Belgien aus. Der Mann soll dort im Juni ein Bombenattentat geplant haben.

G20-Gipfel: Vor dem Amtsgericht (AG) Hamburg sagt ein Polizeidienststellenleiter aus, er habe häufiger Beamte als Beobachter zu den G20-Prozessen geschickt um die Aussagen ihrer Kollegen zu beobachten. Dies war bekannt geworden, nachdem im September ein Zivilbeamter sich unter die Zuhörer gemischt hatte. Durch Presseberichte wird am 18. Oktober bekannt, dass die Hamburger StA in Spanien zwei Wohnungen von mutmaßlichen G20-Demonstranten durchsuchen ließ. An der Aktion waren auch Hamburger Beamte der „Soko Schwarzer Block“ beteiligt. Bereits im Mai hatte hatte es in Spanien eine ähnliche Aktion gegeben.

10. Oktober: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Im Revisionsprozess wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Brandenburg) im August 2015 muss die Verhandlung bereits kurz nach Beginn wegen eines Befangenheitsantrags gegen zwei Richterinnen unterbrochen werden. Laut Presseberichten vom 11. Oktober unter Berufung auf das BKA kam es in den ersten neun Monaten bundesweit zu 110 Angriffen auf Flüchtlingsheime (davon Sachbeschädigungen = 38 / Schmierereien = 36). Im Jahr 2017 waren es insgesamt 312 Straftaten (2016: 995 / 2015: 1.031).

Organisierte Kriminalität: In Berlin und Brandenburg durchsucht die Polizei insgesamt 19 Wohnungen von zwei verfeindeten tschetschenischen Gruppen wegen blutiger Revierkämpfe. Hintergrund ist eine Schießerei im August mit zwei Verletzten. Seit Mitte Juni 2017 hat die Berliner StA illegal erworbenes Vermögen im Gesamtwert von rund 110 Mio. EUR eingezogen. Dies wird am 17. Oktober im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses bekanntgegeben. Am 20. Oktober führt die Polizei in Marl (NRW) in Shisha- und Sportbars eine Razzia gegen „Clan-Kriminalität“ durch. Spielautomaten werden versiegelt, unversteuerter Wasserpfeifentabak beschlagnahmt und drei Anzeigen wegen Steuerhinterziehung gefertigt. Zu Festnahmen kommt es nicht. Es ist die dritte Razzia binnen drei Monaten. Bei einer Razzia gegen einen kriminellen libanesischen Clan werden am 23. Oktober in Bochum (NRW) drei Personen und in Auerbach (Sachsen) der mutmaßliche Clanchef festgenommen.

Weißer Ring“: Der Opferhilfeverein „Weißer Ring“ lehnt Spenden der AfD ab, da die Partei „durch ihre Rhetorik Feindbilder aufbaut“, die „zu mehr Gewaltopfern führen“ könne.

11. Oktober: Stasi-Gedenkstätte: Der entlassene Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte in Berlin hat vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Auch der wegen Belästigungsvorwürfen entlassene Vize-Direktor geht juristisch dagegen vor. Dies wird durch Presseberichte bekannt. Am 15. Oktober treten vier namhafte Mitglieder aus dem Förderverein der Stasi-Gedenkstätte wegen zunehmender Nähe zur AfD aus dem Verein aus. Am 19. Oktober tritt auch der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, aus dem Förderverein aus.

Alternative für Deutschland (AfD): 13 LfÄ haben dem BfV umfangreiches Material über mutmaßlich verfassungsfeindliche Tendenzen der AfD zur Prüfung übersandt haben. Nach der Hamburger AfD schaltet auch der Landesverband Baden-Württemberg eine Internet-Plattform frei, auf der Schüler und Studenten Lehrer und Professoren melden können, die im Unterricht angeblich gegen die AfD hetzen. Auch deren Namen sollen dabei veröffentlicht werden, wie am gleichen Tag bekannt wird. Der Datenschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wählt am 15. Oktober den Ausschussvorsitzenden Gläser (AfD) mehrheitlich ab. Gläser hatte den Haftbefehl des Mannes, der im Verdacht stand für eine Messer-Attacke in Chemnitz (Sachsen) verantwortlich zu sein, im Internet verbreitet. Gegen ihn ermittelt nun die StA. Wegen zunehmender Nähe zur AfD treten am gleichen Tag vier namhafte Mitglieder aus dem Förderverein der Stasi-Gedenkstätte aus. Durch Presseberichte wird am 17. Oktober bekannt, dass ein Mitglied des AfD-Schiedsgerichtes aus dem Thüringer Landesverband ausgetreten ist, nachdem Fotos mit Nazi-Symbolen bekannt geworden waren. Als Mitglied des Schiedsgerichtes hatte er noch im Frühjahr einen Parteiausschluss des Landesvorsitzenden Bernd Höcke wegen Nähe zur NS-Ideologie abgelehnt. Das LfV Bayern erklärt am 18. Oktober dass es „Einzelne, die bei der Landtagswahl (…) ein Mandat für die AfD errungen haben“, beobachtet. Ob sie auch als Abgeordnete weiterhin beobachtet werden können, werde derzeit geprüft. Durch Presseberichte wird am 19. Oktober bekannt, dass ein sächsischer AfD-Funktionär, der beim Verfassungsschutz (VfS) arbeitet, „zunächst befristet in eine andere Behörde versetzt“ wurde. Er hatte in einem Fernseh-Interview im September die rechtsextreme Szene in Sachsen verharmlost. Am 21. Oktober schaltet auch die Berliner AfD die Internet-Plattform frei, auf der Schüler und Studenten Lehrer und Professoren melden können, die im Unterricht angeblich gegen die AfD hetzen. Ebenfalls am 21. Oktober wird in Frankfurt/M. (Hessen) ein Mann, der einen AfD-Wahlkämpfer auffordert, in seiner Wohnsiedlung keine Flyer zu verteilen, von diesem mit einer Schusswaffe bedroht. Die Polizei beschlagnahmt die Waffe und ermittelt. Bei einer Debatte im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern über angeblichen Sozialleistungsmissbrauch durch Asylbewerber am 25. Oktober empört der AfD-Fraktionsvorsitzende durch seine rassistische Wortwahl. An einer AfD-Demonstration in Freiburg (Baden-Württemberg) aufgrund einer Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau durch acht junge Männer – darunter sieben Syrer – beteiligen sich am 29. Oktober etwa 400 Personen (Gegendemonstration: rund 2000).

Bundesnachrichtendienst (BND): Der Betreiber des Frankfurter Internetknotens hat Verfassungsbeschwerde gegen den BND eingereicht. Seiner Ansicht nach verstößt dieser mit der strategischen Fernmeldeaufklärung gegen das Grundgesetz. Eine vorherige Klage vor dem BVerwG Leipzig (Sachsen) war im Mai abgewiesen worden.

Rockerkriminalität: Während einer Mitgliederversammlung durchsucht die Polizei in Berlin das Clubhaus der Rockergruppe „Hells Angels“ und andere Objekte. Dabei werden ein Haftbefehl vollstreckt sowie zwei weitere Männer festgenommen und mehrere Stichwaffen beschlagnahmt.

Automatische Gesichtserkennung: Das BMI teilt mit, dass die Auswertung des einjährigen Pilotprojektes auf einem Berliner Bahnhof eine Trefferquote von 86,3 Prozent ergeben habe. Ein zweiter Versuch solle im Januar 2019 beginnen. Datenschützer kritisieren das Projekt. Am 18. Oktober übt der „Chaos Computer Club“ scharfe Kritik am Auswertungsbericht: Die Ergebnisse seien geschönt worden und Risiken und rechtliche Probleme gar nicht erst angesprochen worden.

Missbrauch von Berliner Polizeicomputer: Im Datenschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklärt die IT-Staatssekretärin, ein im März entdeckter Keylogger auf einem Polizei-PC habe dazu gedient, die Kaffeekasse der Abteilung zu manipulieren. Der verantwortliche Beamte habe dort Schulden gehabt und diese verdecken wollen.

12. Oktober: Fußball-Hooligans: In den frühen Morgenstunden greifen Hooligans des Berliner Vereins Hertha BSC in Potsdam (Brandenburg) eine Kiezkneipe an, die als Treffpunkt von Fans des SV Babelsberg 03 gilt. 14 Personen werden vorläufig festgenommen. In einem Berliner Club lösen 30 betrunkene Fans des schottischen Vereins Celtic Glasgow eine Schlägerei aus. 20 Männer werden vorübergehend festgenommen. Während des Bundesliga-Spiels zwischen Borussia Dortmund und Hertha BSC am 27. Oktober brennen Hertha-Ultras größere mengen Pyrotechnik ab. Als daraufhin die Polizei einschreitet kommt es zu wilden Prügeleien.

Rechtsradikale Straftaten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei gegen vier Personen ermittelt, die im Verdacht stehen, an einer Unfallstelle in Schönberg (Schleswig-Holstein) an der im Juli ein Syrer tödlich verunglückte, Hakenkreuze und den Schriftzug „1:0“ geschmiert hatten. Durch Presseberichte wird am 17. Oktober bekannt, dass es in München (Bayern) Ende September zu zwei rassistisch motivierten Straftaten kam, bei denen die Täter bisher unbekannt sind. In der Nacht zum 18. Oktober dringen in Chemnitz (Sachsen) Unbekannte in ein türkisches Lokal ein und legen Feuer. Verletzt wird niemand. Vor dem AG Prenzlau (Brandenburg) beginnt am 19. Oktober der Prozess gegen einen Mann, der im Internet Nazi-Devotionalien vertrieben hatte. Zum Prozess erscheint der Angeklagte nicht. Am 26. Oktober verurteilt das LG München (Bayern) ein rechtsradikales Geschwisterpaar wegen Volksverhetzung und Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen zu Haftstrafen zwischen 10 Monaten und drei Jahren und zwei Monaten. Sie hatten Hetzvideos hergestellt auf denen das NS-Regime verharmlost und der Holocaust geleugnet wurde.

Fall Maaßen: Das BMI hat die Versetzung des bisherigen BfV-Präsidenten als Sonderbeauftragter ins Innenministerium gegenüber dem Haushaltsausschuss Berichten zufolge damit begründet, dass für ihn eine neue Stelle auf dem Niveau eines Abteilungsleiters geschaffen werde. Weshalb hierfür Bedarf bestehen soll, wird jedoch nicht ausgeführt.

Fremdenfeindliche Handlungen: In Berlin demonstrieren 120-150 Personen gegen eine geplante Flüchtlingsunterkunft in ihrem Bezirk. Dies würde Kriminalität verschärfen.

Fremdenfeindliche Angriffe: In einem Berliner Supermarkt beleidigt ein Mann einen anderen zunächst rassistisch und versucht wenig später, ihn mit einer Flasche zu schlagen, was von einem Zeugen verhindert wird. Der Täter entkommt unerkannt. In Magdeburg (Sachsen-Anhalt) werden am 29. Oktober zwei Migranten von einer Gruppe Männer zunächst beleidigt und kurz darauf von der inzwischen angewachsenen Gruppe angegriffen; sie erleiden Nasenbeinbrüche und Gesichtshämatome.

15. Oktober: Terrorhelfer Motassadeq: Der Helfer der Attentäter auf das amerikanische World Trade Center im November 2011, Mounir al Motassadeq, wird nach Marokko abgeschoben. Motassadeq war in Hamburg wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahre Haft verurteilt worden und wäre im November entlassen worden.

Polizeischüsse: Am Kölner Hauptbahnhof (NRW) verschüttet ein Mann Benzin und einen Molotowcocktail in einer Fast-Food-Filiale. Anschließend nimmt er in einer Apotheke des Bahnhofs eine Geisel und ruft er gehöre zur „Terrorgruppe Daesh“ – ein Akronym für den „Islamischen Staat“ (IS). Bei der Befreiung der Geisel durch das SEK wird der Täter durch Schüsse lebensgefährlich verletzt und muss reanimiert und im Krankenhaus notoperiert werden. Bei der anschließenden Durchsuchung werden mehrere präparierte Gaskartuschen gefunden. Bei der Wohnungsdurchsuchung werden weitere Benzinbehälter sowie arabische Schriftzeichen an einer Wand gefunden. Am 17. Oktober wird durch Medienberichte bekannt, dass der Täter inzwischen außer Lebensgefahr ist. Am 18. Oktober teilt ein StA-Sprecher mit, der Täter liege mit einem Kopfschuss weiterhin im Koma. Ein terroristischer Hintergrund bestätigt sich jedoch nicht, wie am 26. Oktober bekannt wird. Vielmehr deute alles zunehmend auf massive psychische Probleme hin.

16. Oktober: Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Vor dem LG Heilbronn (Baden-Württemberg) beginnt der Prozess gegen einen Mann, der im Februar mit einem Küchenmesser auf vier junge Männer eingestochen hatte. Dabei wurden einer schwer und zwei leicht verletzt. Der Mann räumt die Tat ein, bestreitet jedoch ein rassistisches Motiv; er sei besoffen gewesen.

Am 25. Oktober erklärt der psychiatrische Gutachter den Mann für vermindert schuldfähig.

Am 31. Oktober verurteilt das LG den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft.

Videoüberwachung: Der Berliner Senat lehnt ein Volksbegehren für mehr Videoüberwachung ab. Die Initiative sei „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“. Das Volksbegehren soll nun vom Verfassungsgerichtshof auf Zulässigkeit geprüft werden.

Asyl: Das VG Trier (Rheinland-Pfalz) entscheidet, dass Asylsuchende, die sich im Kirchenasyl befinden, nicht als „flüchtig“ gelten und ihre Abschiebung damit vorerst ausgesetzt ist. Die Prüfungszuständigkeit ihrer Asylanträge gehe damit nunmehr auf die Bundesrepublik über (Az: 7 L 5184/18/18.TR).

17. Oktober: Verhinderter Terroranschlag: Das BfV im 2016 hatte durch eine V-Frau offenbar frühzeitig „konkrete und (…) belastbare“ Informationen über bisher geheimgehaltene Anschlagspläne in Deutschland erhalten, die somit verhindert werden konnten. Geplant wurde dieser demnach von der IS-Abteilung „Externe Operationen“, die auch für die Anschläge in Paris (November 2015) und in Brüssel (März 2016) verantwortlich gemacht wird.

Polizeischüsse: Nach einer längeren Observation stellen Polizeibeamte in Germering (Bayern) eine Bande von Geldautomaten-Knackern. Als diese mit einem Fahrzeug flüchten, schießen die Polizisten und treffen den Fahrer in die Schulter. Vier Personen werden festgenommen, ein Fünfter ist flüchtig.

Elektronische Fußfessel: Aktuell sind bundesweit 116 Personen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verurteilt. Dies erklärt die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU). Davon seien 77 Sexualstraftäter und sieben als Gefährder eingestufte Personen.

19. Oktober: Polizeilicher Todesschuss: In Kirchheim (Rheinland-Pfalz) alarmiert eine Frau die Polizei, weil ihr unter Drogen stehender Sohn sie mit einer Schere angreift. Bei ihrem Eindringen in die Wohnung werden auch der Beamte und seine Kollegin heftig attackiert; daraufhin schießen sie auf ihn und treffen ihn tödlich. Die Mutter stirbt noch vor Ort an den Stichverletzungen und auch die Polizist/innen werden durch Stiche schwer verletzt. Laut Obduktionsergebnis, dass am 22. Oktober bekannt wird, wurde der Mann von sieben Schüssen getroffen.

Waffenverbot in Zügen: Die BPol erneuert ihr im Juni erlassenes Verbot von Waffen aller Art in Zügen der Region Berlin-Brandenburg für die Wochenenden.

21. Oktober: Personenschutz: Bei der BPol sind derzeit 109 Beamte mit Personenschutzaufgaben betraut (2013: 65); beim BKA sind es 503 (2013: 473) und beim BND = 1. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Bayerische Grenzpolizei: Laut einem von den GRÜNEN in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist die Neugründung einer eigenen Bayerischen Grenzpolizei an der deutsch-österreichischen Grenze im Herbst 2015 rechtswidrig und verstößt gegen das Grundgesetz. Umgehend weist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das Gutachten am 22. Oktober zurück. Die Grenzkontrollen seien „verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“.

22. Oktober: Missstände an Berliner Polizeischulen: 47 von 205 Polizeischülern des mittleren Dienstes sind Berichten zufolge durch die Zwischenprüfung gefallen und wurden aus dem Beamtenverhältnis entlassen (2016: 5 / 2015: 2). Laut einem weiteren Pressebericht vom 23. Oktober ist die Durchfallquote sogar noch höher.

23. Oktober: Dschihadisten-Prozesse: Vor dem OLG Frankfurt/M. (Hessen) beginnt der Prozess gegen einen Mann der der somalischen Terrormiliz „Al Shabaab“ angehören soll. Ihm werden Mordversuch und Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

Einreisesperren: Seit dem Erlass einer Wiedereinreisesperre an der deutsch-österreichischen Grenze für abgelehnte Asylbewerber im Juni hat es bis Mitte Oktober lediglich 89 Fälle von Wiedereinreiseversuchen gegeben; nur drei Personen stellten dabei einen neuen Asylantrag. Dies teilt das BMI mit.

Fotografierverbot: Das VG Essen (NRW) entscheidet, dass die Polizei bei Demonstrationen nur fotografieren darf, wenn Anhaltspunkte für eine Gefahr bestehen. Bei einer Demonstration gegen Rechts im Mai hatte die Polizei Aufnahmen für ihre Social-Media-Arbeit gemacht und auf facebook und twitter veröffentlicht. Dagegen hatten zwei Teilnehmer geklagt. Das Urteil (Az: 14 R 3543/18) ist noch nicht rechtskräftig.

Fall Oury Jalloh: In Berlin gibt die Initiative „Gedenken an Oury Jalloh“ die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission von Ärzten, Juristen und Wissenschaftlern aus mehreren europäischen Ländern bekannt. Jalloh war im Jahr 2005 in einer Zelle des Polizeirevier Dessau (Sachsen-Anhalt) verbrannt; der Fall ist bis heute ungeklärt.

Schleuserkriminalität: An einer Tankstelle bei Saarlouis (Saarland) stoppt die Polizei nach einer Handyortung einen Kühllaster und befreit daraus fünf Iraker. Diese hatten per Handy einen Notruf abgegeben, der von der französischen Polizei aufgefangen und an die deutschen Kollegen weitergegeben worden war. Auf einer Bundesstraße bei Mittenwald (Bayern) stoppt die Polizei am 29. Oktober einen Kastenwagen mit 16 Flüchtlingen. Zwei Schleuser werden festgenommen.

24. Oktober: Antisemitische Straftaten: Der junge Syrer, der im April in Berlin einen Kippa tragenden Juden beschimpft und mit einem Gürtel geschlagen hatte, zieht seine Berufung gegen das vom AG verhängte Urteil von einem vierwöchigen Arrest und einem Jahr Erziehungsaufsicht zurück. In Berlin kam es im ersten Halbjahr zu insgesamt 527 antisemitischen Vorfällen (Vorjahreszeitraum: 514), darunter 18 körperliche Angriffe. Dies geht aus Presseberichten unter Berufung auf Zahlen der „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin“ hervor. Die polizeiliche Statistik erfasst hingegen lediglich 133 Fälle. Dies wird am 25. Oktober durch Pressemeldungen bekannt.

26. Oktober: Rechtsradikale Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass Polizeischüler in Sachsen per WhatsApp rassistische Kommentare ausgetauscht und gegen Ausländer gehetzt haben. Die Polizeibehörde bestätigt dies.

28. Oktober: Polizeilicher Todesschuss: In Braunschweig (Niedersachsen) wird die Polizei wegen einer Ruhestörung gerufen. Als die Beamten eintreffen, flüchten zwei Männer. Aus einem Nachbarhaus kommt unmittelbar darauf ein unbeteiligter Mann mit einer Schusswaffe auf die Polizisten zu. Als er diese trotz Aufforderung nicht ablegt, schießen die Beamten auf ihn; er stirbt noch vor Ort. Am 29. Oktober gibt die StA bekannt, dass es sich bei der Waffe des Mannes um eine Schreckschusspistole handelte.

29. Oktober: Anschlag auf Hamburger S-Bahnhof: In Hamburg wird ein Mann, der im Dezember 2017 auf einem S-Bahnhof eine mit selbstgebastelten Sprengkörpern und Schrauben gefüllte Plastiktüte gezündet hatte, zu 10 Jahren Haft verurteilt.

29. Oktober: Homophobe Angriffe: In Berlin beleidigen zwei Männer ein homosexuelles Paar heftig bevor sie unerkannt flüchten.

Gafferproblematik: Auf einer Autobahn bei Unna (NRW) filmen Vorbeifahrende einen Rettungseinsatz. Die Polizei fertigt sechs Strafanzeigen.

30. Oktober: Brandenburgisches Polizeigesetz: Die brandenburgische Landesregierung beschließt eine Verschärfung des bestehenden Polizeigesetzes.

Polizeischüsse: In Hamburg verursacht ein betrunkener Autofahrer einen Unfall und flüchtet. Als Polizisten versuchen ihn zu stoppen, fährt auf einen Beamten zu. Durch Schüsse wird er gestoppt; der Fahrer wird in einen Unterarm getroffen.

Beitragsbild: Nazidemonstration am 3. Oktober in Berlin (Christian Ditsch)

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