zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Juni: Rechtsextremismus: In Chemnitz (Sachsen) demonstrieren etwa 270 Anhänger der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“. An zwei Gegendemonstrationen nehmen rund 1.300 Personen teil. Zu Auseinandersetzungen kommt es nicht. In Berlin ruft am 4. Juni ein Mann einem dunkelhäutigen Passanten „Heil Hitler“ hinterher und beschimpft ihn rassistisch. Alarmierte Polizisten stellen seine Personalien fest. Laut niedersächsischem Verfassungsschutzbericht 2018 soll es deutschlandweit mittlerweile 24.100 Rechtsextremist*innen (2017: 24.000) sowie 19.000 sog. Reichsbürger*innen geben. Die Polizei in Köln (NRW) teilt mit, dass in mehreren Briefkästen rechtsextremistische Flugblätter aufgetaucht sind, in denen u.a. zur Gewalt gegen Muslime aufgerufen wird. Sie seien vermutlich zwischen Ende Mai und Anfang Juni verteilt worden, aber erst über soziale Medien überregional bekannt geworden. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linke-Bundestagsfraktion wird am 14. Juni bekannt, dass bis Ende März insgesamt 657 Haftbefehle gegen 497 Rechtsextremisten nicht vollstreckt werden konnten (Ende September 2018: 605 Haftbefehle, 467 Gesuchte); im gleichen Zeitraum wurden 305 Haftbefehle vollstreckt. Seit 1945 wurden in der Bundesrepublik Medien zufolge durch Rechtsextremist*innen fast 200 Personen getötet, zumeist ausländische, geflüchtete oder asylsuchende Menschen. Laut dem am 19. Juni vorgestellten brandenburgischen Verfassungsschutzbericht 2018 leben dort 1.675 Rechtsextremist*innen (2017: 1.540). Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Dresden (Sachsen) das Alkoholverbot für das Rechtsrockkonzert „Schild und Schwert“ (SS) in Ostritz bestätigt (Az: 6 L 489/19) hat, beschlagnahmt die Polizei noch vor Beginn umgehend sämtliche Alkoholvorräte, um eventuelle Gewalttätigkeiten möglichst einzudämmen. Zudem kaufen Ostritzer Bürger*innen die gesamten Biervorräte des Supermarktes auf. Gegendemonstrationen in Sicht- und Hörweite des Konzertgeländes verbietet das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen (Sachsen) (Az: 3 B 177/19) indes. Laut dem am 27. Juni vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2018 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wurden in Deutschland insgesamt 24.100 Rechtsextremisten registriert (2017: rund 24.000); davon gelten 12.700 als „gewaltorientiert“. Von 20.431 festgestellten Straftaten gelten 1.156 als rechtsmotiviert; davon sechs versuchte Tötungsdelikte. Durch Presseberichte unter Berufung auf BfV-Unterlagen wird am 28. Juni bekannt, dass eine rechtsextreme Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg für Attentate auf politische Gegner versucht hatte, rund 200 Leichensäcke und Ätzkalk zu bestellen.
Homophobe Angriffe: In einem Berliner Schnellimbiss beleidigt ein Mann einen anderen Gast zunächst homophob und schlägt ihm danach ins Gesicht. Der Täter flüchtet. Am 5. Juni beleidigt und schlägt ein Unbekannter in Berlin einen anderen Mann ins Gesicht, weil dieser ein Kleid trägt. Er kann entkommen. Wiederum in Berlin bekommt am 9. Juni ein Mann, der sich vor einer Schwulenbar mit einem anderen Mann unterhält, aus einer Gruppe heraus Reizgas ins Gesicht gesprüht. Er wird leicht verletzt, die Täter*innen können unerkannt entkommen. Am 23. Juni wird in Berlin eine lesbische Frau von mehrere Jugendlichen geschubst und getreten; die Täter*innen können flüchten.
Drogenfahndung: Aufgrund eines Tipps durchsuchen Bundespolizei (BPol) und Zoll an der deutsch-polnischen Grenze bei Frankfurt/O. (Brandenburg) einen LKW aus Kirgisistan. 670 Kilo Heroin werden beschlagnahmt. In einer großangelegten Razzia durchsucht die Polizei in Berlin am 27. Juni mehrere Shisha-Bars und Cafés; mehrere Kilogramm Drogen werden beschlagnahmt.
Durch Presseberichte wird am 28. Juni bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) einen großen Drogen-Onlineshop namens „Chemical Revolution“ ausgehoben hat; elf Personen werden festgenommen.
2. Juni: Rechtsextremer Mordanschlag: In Wolfhagen-Istha (Hessen) wird der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) erschossen vor seinem Wohnhaus aufgefunden. Er hatte sich mehrfach für die Rechte von Asylbewerbern eingesetzt und war dafür angefeindet worden. Aufgrund einer DNA-Spur nimmt die Polizei am 15. Juni den Rechtsextremisten Stephan E. fest. Medien berichten am 17. Juni, dass E. im Umfeld der NPD aktiv war, mehrfach durch Gewaltdelikte auffiel und auch im NSU-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags schon einmal Thema war. Durch weitere Presseberichte vom 18. Juni wird bekannt, dass ein Zeuge einen Schuss gehört hatte und wenige Minuten darauf zwei Autos bemerkt hatte, die in „aggressiver Manier“ durch den Ort davon fuhren. Nach dem Mord an Lübcke erhalten auch weitere Politiker*innen Morddrohungen. Am 21. Juni wird zudem berichtet, dass Walter Lübcke auch bereits auf der Mordliste des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) stand, die den Sicherheitsbehörden seit 2011 bekannt ist. Am 26. Juni wird berichtet, dass der Verdächtige Stephan E. ein Geständnis abgelegt hat; er habe allein geplant und gehandelt. Die Sicherheitsbehörden ermitteln indes weiter in Richtung eventueller Kompliz*innen und Mitwissenden. Die Presse vermeldet am 27. Juni, dass die Polizei aufgrund des Geständnis zwei weitere Personen wegen Beihilfe zum Mord festgenommen und ein Waffenversteck entdeckt hat. Am gleichen Tag wird auf einer Bauplane in Berlin der Schriftzug „Lübcke hat bezahlt, Merkel noch nicht“ entdeckt.
Polizeischuss: Als die Polizei in Hamburg einen Autofahrer kontrollieren will, gibt dieser Gas und flüchtet. Als es mehreren Polizeifahrzeugen gelingt, den Wagen einzukesseln und zu stoppen, fährt dieser auf einen ausgestiegenen Polizeibeamten zu. Dieser gibt einen Schuss ab und verletzt den Fahrer leicht. Im Wagen werden Drogen gefunden.
Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Die Staatsanwaltschaft (StA) Frankfurt/M. (Hessen) ermittelt weiterhin gegen zwei Polizeibeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge. Sie hatten Ende April einen Mann mit einem Elektroschocker (Taser) beschossen. Er war später im Krankenhaus gestorben. Auch gegen sechs weitere Frankfurter Polizeibeamt*innen wird noch ermittelt, die Anfang Juni 2017 einen psychisch auffälligen Mann während einer Räumungsklage auf seinem Bett fixiert hatten. Auch dieser Mann war gestorben. Am 3. Juni wird bekannt, dass gegen fünf Berliner Polizeibeamt*innen Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet wurde. Hintergrund sind unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Innen- und Sozialverwaltung darüber, ob die Polizei im Rahmen von Abschiebungen Flüchtlingsunterkünfte betreten darf. Am 4. Juni wird berichtet, dass gegen einen Beamten der Polizei in München (Bayern), der mehrfach Geschenke angenommen haben soll ohne dies zu melden, ein Disziplinarverfahren und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Medien vermelden am 8. Juni, dass die StA Lübeck (Schleswig-Holstein) gegen einen Auszubildenden der Polizeischule Eutin Ermittlungen wegen des Anfangsverdachtes der Volksverhetzung eingeleitet hat. Er hatte sich im August 2018 mit Hakenkreuzbinde und Wehrmachtsmütze fotografieren lassen; ebenso waren rechte Chats bekannt geworden. Aus der Polizei wurde der Anwärter bereits entlassen. Presseberichten vom 13. Juni zufolge hat ein Polizist in Berlin Mitte März unter Kokain-Einfluss einen Verkehrsunfall verursacht. Gegen den Mann wird wegen des Unfalls unter Drogeneinfluss ermittelt; er ist weiterhin im Dienst. Am 28. Juni teilt die Kölner Polizei mit, dass ein Angestellter der Asservatenkammer abgemahnt und auf eine andere Dienststelle versetzt wurde. Der Mann hatte beschlagnahmte Gegenstände und Beweismittel über einen längeren Zeitraum ungeordnet abgelegt und nicht entsprechend vermerkt. Vorherige Ermittlungen wegen Unterschlagung hatten sich nicht bestätigt und waren eingestellt worden.
Taser: Der Mann, der Ende April von Polizeibeamt*innen mit einem Taser (Elektroschocker) beschossen wurde, ist Ende Mai in einem Krankenhaus verstorben. Dies wird durch Presseberichte bekannt. Die StA Frankfurt/M. ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge. Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion wird am 13. Juni bekannt, dass die hessische Polizei im diesem Jahr bisher in insgesamt 11 Fällen einen Taser einsetzte. Am 24. Juni dringt in Berlin ein psychisch gestörter Mann nackt in ein Maler-Atelier ein. Nachdem er die alarmierten Polizist*innen mit einem Messer angreift und diese einen Schuss abgeben, überwältigen herbeigerufene Sondereinsatzkräfte ihn mit einem Taser.
3. Juni: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Nach dreijähriger Arbeit legt der brandenburgische NSU-Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht vor. Ein einheitliches Votum gibt es nicht, auch fehlen die vom Parlament angeforderten Schlussfolgerungen für die künftige Abwehr von Rechtsextremismus, parlamentarische Kontrolle von Polizei und Verfassungsschutz sowie Opferschutz. Nach Angabe des Obmanns der Linksfraktion im beendeten brandenburgischen NSU-Untersuchungsausschuss vom 5. Juni gibt es in den Unterlagen Hinweise darauf, dass der heutige Präsident des Jandesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, Gordian Meyer-Plath, im Jahr 2018 als damaliger Mitarbeiter des LfV Brandenburg Falschaussagen zu seiner Verbindung zum V-Mann „Piatto“ gemacht hat. Am Nachmittag des 9. Juni findet in Köln (NRW) anlässlich des 15. Jahrestages des NSU-Nagelbomben-Attentats in der Keupstraße eine Gedenkfeier statt. Mehrere Hundert Menschen nehmen daran teil. 22 Menschen waren damals verletzt worden, vier davon schwer. Durch weitere Presseberichte vom 21. Juni wird bekannt, dass der zu Monatsbeginn einem rechtsextremen Mordanschlag zum Opfer gefallene Kassler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) auch bereits auf der Mordliste des NSU stand, die den Sicherheitsbehörden seit 2011 bekannt ist.
Abschiebungen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass gegen fünf Berliner Polizeibeamt*innen Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet wurde. Hintergrund sind unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Innen- und Sozialverwaltung darüber, ob die Polizei im Rahmen von Abschiebungen Flüchtlingsunterkünfte betreten darf. Am 7. Juni verabschiedet der Bundestag das sog. „Geordnete Rückkehr-Gesetz“, mit dem Voraussetzungen für einen Abschiebegewahrsam gesenkt werden und eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen erlaubt wird. Daneben enthält es auch Verschärfungen des Asylrechts. Um seiner Abschiebung zu entgehen, springt in Baienfurt (Baden-Württemberg) am 15. Juni ein algerischer Asylbewerber aus dem Fenster seines Zimmers im dritten Stock; der Mann stirbt. Da sich zwei ihrer minderjährigen Töchter gerade nicht im Haus befinden als eine tschetschenische Familie am 6. Juni abgeholt wird, wird die Familie ohne die beiden Mädchen abgeschoben. Am 28. Juni stimmt der Bundesrat dem „Geordnete Rückkehr- und Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ zu, mit dem u.a. die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden bei Abschiebungen ausgeweitet werden.
Rockerkriminalität: Das Landgericht (LG) Hamburg verurteilt zwei Männer, die im August 2018 auf einen rivalisierenden Rocker der „Hells Angels“ geschossen hatten, zu Haftstrafen von lebenslang und zwölfeinhalb Jahren. Das Opfer ist seither querschnittsgelähmt. Am 4. Juni verurteilt ein Gericht in Leipzig (Sachsen) vier Rocker der „Hells Angels“ wegen gemeinschaftlichen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an zwei Mitgliedern der rivalisierenden „United Tribuns“ im Sommer 2016 zu lebenslangen Haftstrafen.
4. Juni: Rassistische Handlungen: In Berlin beleidigt ein Mann einen dunkelhäutigen Passanten rassistisch und ruft ihm „Heil Hitler“ hinterher. Alarmierte Polizisten stellen seine Personalien fest. Am 7. Juni beleidigen auf einem U-Bahnhof in Berlin zwei ältere Ehepaare zwei kopftuchtragende Frauen rassistisch. Sie werden vorübergehend festgenommen. Erneut werden am 15. Juni in Berlin drei Frauen wegen ihrer Kopftücher rassistisch bepöbelt. Vor einem Restaurant in Berlin beleidigt am 19. Juni ein Mann zwei Frauen rassistisch. Daraus entwickelt sich eine Schlägerei mit mehreren Beteiligten.
Rechtsextreme „Gruppe Freital“: Der Bundesgerichtshof (BGH) weist die Revision von sechs Mitgliedern der „Gruppe Freital“ zurück. Sie waren im März 2018 vom Oberlandesgericht ( OLG) Dresden (Sachsen) wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und anderer Straftaten zu Haftstrafen zwischen vier und 10 Jahren verurteilt worden.
Dschihadist*innen-Prozesse: In Hamburg beginnt der Prozess gegen einen 18-Jährigen mutmaßlichen Anhänger des „Islamischen Staates (IS) wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Aufforderung zu Straftaten und Gewaltdarstellung. Vor dem OLG Düsseldorf (NRW) beginnt am 7. Juni der Prozess gegen ein tunesisch-deutsches Ehepaar wegen der Vorbereitung eines Anschlages mit dem biologischen Kampfstoff Rizin. Sie waren im Juni 2018 festgenommen worden. Am 14. Juni verurteilt das OLG Frankfurt/M. (Hessen) einen Mann wegen Werbens für die Terrororganisation IS zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe. Vor dem LG München (Bayern) beginnt am 18. Juni der Prozess gegen einen mutmaßlichen radikalen Salafisten, dem vorgeworfen wird, sich im Internet eine Anleitung zur Sprengstoffherstellung besorgt und einen Anschlag geplant zu haben. Der Mann bestreitet die Vorwürfe. Am 25. Juni verurteilt ein Kammergericht ( KG) in Brandenburg einen tschetschenischen Dschihadisten wegen Terrorfinanzierung und Unterstützung einer Terrorvereinigung im Ausland zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Gaffer*innenproblematik: Nach einem Unfall auf der Autobahn bei Lorsch (Hessen) stoppt die Polizei einen Gaffer, der den Unfall filmt. Daraufhin gibt der Fahrer Gas und gefährdet dabei eine Polizistin. Er wird später in seiner Wohnung vorläufig festgenommen. Nach einem tödlichen Unfall auf der Ostseeinsel Usedom (Mecklenburg-Vorpommern) behindern und belästigen am 11. Juni Gaffer*innen die Rettungskräfte. Nach einem Unfall bei Mettmann (NRW) am 19. Juni filmen Gaffer*innen zunächst das Geschehen und die Beteiligten. Daraus entwickelt sich ein Streit, bei dem ein Unfallbeteiligter angegriffen wird; er muss im Krankenhaus behandelt werden. Einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge werden Polizei und Rettungskräfte in Brandenburg angeblich zunehmend von Gaffer*innen behindert und angegriffen. Zahlen werden nicht genannt.
Menschenhandel: In Darmstadt (Hessen) nimmt die Polizei ein nigerianisches Ehepaar unter dem Verdacht des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung fest.
5. Juni: Dschihadismus: Vor dem VG Berlin erheben zwei Rechtsanwält*innen Klage gegen die Bundesrepublik um zu erreichen, dass ein in kurdischer Gefangenschaft befindlicher IS-Kämpfer nach Deutschland zurück geholt werden muss. Am 25. Juni teilt das VG Berlin mit, dass der Vater eines deutschen IS-Unterstützers Klage erhoben hat, um dessen Rückholung aus syrischer Haft zu erzwingen.
Islamismus: Durch Presseberichte wird am 11. Juni bekannt, dass ein islamistischer Verdächtiger, bei dem bei einer Hausdurchsuchung geladene Waffen gefunden worden waren, durch den Ermittlungsrichter in Mönchengladbach (NRW) bis zu Prozessbeginn auf freien Fuß gesetzt wurde. Am 13. Juni wird der Mann wegen Verstoß gegen Meldeauflagen erneut festgenommen und der Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt. Laut Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Düsseldorf (NRW) vom 24. Juni haben sich seit April 2018 im dortigen Bundesland etwa 70 Flüchtlinge fälschlicherweise als Terrorist*innen ausgegeben, um ihre Chancen auf ein Bleiberecht zu erhöhen. In seinem am 27. Juni vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2018 bemisst das BfV in der Bundesrepublik das islamistische Personenpotenzial mit 26.560 (2017: 25.810).
Salafismus: Laut niedersächsischem Verfassungsschutzbericht 2018 leben in Deutschland insgesamt 11.300 potenzielle Salafist*innen (2017: 10.800 / 2016: 9.700 / 2015: 8.350).
Islamfeindliche Straftaten: Durch eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag wird bekannt, dass es im ersten Quartal bundesweit zu 132 islamfeindlichen Straftaten kam (1. Quartal 2018: 196 / 2017: 221). In einer Moschee in Bremen zerreißen am 8. Juni Unbekannte 50 Koran-Exemplare und stopfen die Blätter in die Toilette.
Repression gegen Links: Laut dem am 19. Juni vorgestellten brandenburgischen Verfassungsschutzbericht 2018 leben dort 620 potenzielle sog. Linksextremist*innen (2017: 520). Am 26. Juni durchsucht die Polizei neun Wohnungen von Mitgliedern der Gruppierung „Jugendwiderstand“ unter dem Vorwurf, Angriffe auf eine pro-israelische Demonstration im September 2017 und eine Neo-Nazi-Demonstration im August 2017 verübt zu haben. In seinem am 27. Juni vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2018 bemisst das BfV das „Linksextremismuspotenzial“ mit 32.000 Personen (2017: 29.500); davon gelten 9.000 als „gewaltorientiert“. An Gewalttaten wurden diesbezüglich 1.010 registriert (2017: 1.648).
Kriminelle Polizist*innen: Durch Presseberichte unter Berufung auf den mecklenburgischen Datenschutzbericht 2018 wird bekannt, dass sich zwei Polizeibeamte, die zuvor beruflich mit minderjährigen Mädchen in Missbrauchsfällen zu tun hatten, anschließend an diese heran gemacht haben. Am 8. Juni entscheidet das Amtsgericht (AG) Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern), dass einer der Beamten ein vom Datenschutzbeauftragten verhängtes Bußgeld nicht zahlen muss. In mehreren Städten in Mecklenburg-Vorpommern durchsucht die Polizei am 12. Juni insgesamt 14 Objekte. Vier Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) werden wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz festgenommen. Sie sollen seit April 2012 Munition aus den Beständen des Landeskriminalamtes (LKA) entwendet und an die „Prepper“-Szene weitergegeben haben. „Prepper“ bereiten sich mit Vorratshaltung auf Krisen und staatlichen Zusammenbruch vor.
Rechtsradikalismus: Laut niedersächsischem Verfassungsschutzbericht 2018 ist die Zahl der dort leben NPD-Anhänger auf etwa 4.000 gesunken (2017: 4.500). Durch Presseberichte wird am 19. Juni bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden hat, dass aktiven NPD-Funktionär*innen der Waffenschein entzogen werden kann. Allerdings müsse im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob die Regelvermutung der „waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ zutreffe. Geklagt hatte ein NPD-Parteivize, dem der Waffenschein entzogen worden war (Az: BVerwG 6 C 9.18).
„Identitäre Bewegung“: In seinem Verfassungsschutzbericht 2018 beziffert das LfV Niedersachsen die Zahl der bundesweiten Mitglieder der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ auf 600 (2017: 500). Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2018 am 19. Juni in Potsdam (Brandenburg) erklärt Landesinnenminister Karl-Heinz Schröter (SPD), im Süden des Bundeslandes gebe es eine rechtsextreme Mischszene, der auch Mitglieder der „Identitären Bewegung“ angehörten. Am 25. Juni verurteilt das AG Frankfurt/M. (Hessen) drei Mitglieder der „Identitären Bewegung“, die im März 2018 ein Transparent auf dem Dach des Hauptbahnhofs aufgehängt und über ein Megafon migrationsfeindliche Parolen gerufen hatten, zu Geldstrafen.
Homophobe Handlungen: In einem Berliner Bus wird ein Mann von einem Unbekannten homophob beleidigt; anschließend steigt dieser aus. Von zwei Jugendlichen wird am 16. Juni ein Mann homophob beleidigt. In Berlin beschmieren am 20. Juni Unbekannte ein Wohnhaus mit einem meterhohen homophoben Schriftzug. Wiederum in Berlin beschmieren am 30. Juni Unbekannte das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.
Cyberkriminalität: In einer gemeinsamen Aktion durchsuchen deutsche und niederländische Fahnder 12 Wohnungen in den Niederlanden und in Nettetal (NRW). Vier Betreiber einer Online-Plattform für Drogenhandel werden festgenommen; Beweismittel sichergestellt.
6. Juni: „Verfolgen statt nur löschen: In 13 Bundesländern startet das BKA unter diesem Slogan Razzien gegen strafbare Internet-Hasskommentare wie öffentliche Aufforderung zu Straftaten, antisemitische Beschimpfungen, fremdenfeindliche Volksverhetzungen und andere.
Rassistische Angriffe: Durch Presseberichte wird bekannt, dass sich rassistische Angriffe in München (Bayern) häufen. Binnen anderthalb Wochen kam es dort zu fünf Vorfällen.
Polizist bei Verfolgung tödlich verunglückt: Bei der Verfolgung von Ladeneinbrechern wird bei Wächtersbach (Hessen) ein Polizeibeamter von einem Zug überrollt und getötet. In Hannover (Niedersachsen) hetzen am 30. Juni Rechtsradikale ihren Hund auf einen schwarzen Mann; er wird in den Oberschenkel gebissen. Drei Tatverdächtige werden festgenommen.
7. Juni: Festnahme von mutmaßlicher Dschihadistin: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die BAW gegen eine im April festgenommene deutsche IS-Anhängerin einen Haftbefehl erwirkt hat.
Tötung eines Homosexuellen: Das LG Chemnitz (Sachsen) verurteilt drei Männer, die im April 2018 in Aue einen homosexuellen Mann getötet hatten, zu Haftstrafen zwischen 14 und 11 Jahren.
8. Juni: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Durch Presseberichte wird bekannt, dass das BAMF in den ersten vier Monaten des Jahres lediglich 1,4 Prozent aller Ersuchen von Gemeinden auf Kirchenasyl akzeptiert hat (2018: etwa 12 %). Das sind zwei Fälle, 145 Ersuchen wurden abgelehnt. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion wird am 16. Juni bekannt, dass das BAMF im ersten Vierteljahr die positiven Asylbescheide von rund 600 Personen wieder aufgehoben hat.
Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass sich ein Auszubildender der Polizeischule Eutin (Schleswig-Holstein) im August 2018 mit Hakenkreuzbinde und Wehrmachtsmütze fotografieren ließ; ebenso waren rechte Chats bekannt geworden. Die StA Lübeck hat Ermittlungen wegen des Anfangsverdachtes der Volksverhetzung eingeleitet. Aus der Polizei wurde der Anwärter bereits entlassen. Am 23. Juni wird durch Presseberichte bekannt, dass bei einem Rechtsrockkonzert in Ostritz (Sachsen) ein eingesetzter BPol-Beamter auf seiner Uniform Aufnäher trug, die nicht generell der rechten Szene zugeordnet werden können, aber auch dort gern genutzt werden. In der Presse vom 24. Juni bestätigt der GdP-Vizevorsitzende, dass sich in der Polizei „Sympathien für rechtsnationale Parteien“ entwickelt haben. Am 26. Juni melden Medien, dass in Hessen ein Polizeibeamter vorläufig festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt wurde; danach wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt, jedoch vom Dienst suspendiert. Der Mann soll zu einer rechtsextremen Chatgruppe innerhalb der Polizei in Frankfurt/M. gehören; in seiner Wohnung wurden mehrere Datenträger sichergestellt.
Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte unter Berufung auf das VG Köln (NRW) wird bekannt, dass die AfD im April einen Eilantrag eingebracht hat, um dem BfV zu verbieten, „AfD-Anhänger in den eigenen Reihen ausfindig zu machen“. In einer Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt von Görlitz (Sachsen) setzt sich der CDU-Kandidat am 16. Juni gegen den favorisierten AfD-Kandidaten, einen Polizeibeamten, durch. Möglich geworden war dies durch den Rückzug von Grünen- und Linke-Kandidatinnen. Auf dem am 19. Juni beginnenden Evangelischen Kirchentag in Dortmund (NRW) sind AfD-Politiker*innen von den Debatten ausdrücklich ausgeschlossen. Am 24. Juni bestätigt der GdP-Vorsitzende in der Presse, dass sich bei vielen Polizist*innen „Sympathien für die AfD“ entwickelt haben. Am 25. Juni durchsucht die Polizei wegen umstrittener Wahlkampfspenden im nordrhein-westfälischen Landeswahlkampf 2017 die AfD-Landesparteizentrale in Düsseldorf (NRW).
Gewalt gegen Obdachlose: In Berlin versucht ein unbekannter Mann zwei Obdachlose auszurauben. Einer von ihnen erleidet dabei schwere Schnittverletzungen im Gesicht und am Bauch; er muss im Krankenhaus operiert werden. In Saarbrücken (Saarland) schlagen und treten am 12. Juni zwei Unbekannte auf einen schlafenden Obdachlosen ein. Der Mann muss kurzzeitig im Krankenhaus behandelt werden.
9. Juni: Rechtsradikale Straftaten: An einem Berliner Imbisswagen werden rechtsradikale und „religionsfeindliche“ Parolen und Buttersäure entdeckt. Am 11. Juni verurteilt das AG Würzburg (Bayern) einen Mann, der ausländerfeindliche Parolen in einem Chat gepostet hatte, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 720 EUR. Am 16. Juni besprüht ein Jugendlicher in Berlin auf einem Spielplatz ein Klettergerüst mit volksverhetzenden Sprüchen. Er wird den Eltern übergeben. Am 23. Juni beleidigt und schubst in Berlin ein betrunkener Mann eine Frau und zeigt den Hitlergruß. Er wird vorläufig festgenommen.
10. Juni: Asyl: Presseberichten zufolge stellten von Januar bis April insgesamt rund 206.500 Menschen einen Asylantrag in der EU. Auf einem Kongress in Berlin gründen am 15. Juni 12 Städte und Kommunen das Bündnis „Sichere Häfen“ und erklären ihre Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme von Geflüchteten. Die rechtliche Grundlage ist jedoch offen, da bei Aufnahmen der Bund das erste Wort hat. Laut GStA Düsseldorf (NRW) vom 24. Juni haben sich seit April 2018 im dortigen Bundesland etwa 70 Flüchtlinge fälschlicherweise als Terroristen ausgegeben um ihre Chancen auf ein Bleiberecht zu erhöhen. Am 28. Juni stimmt der Bundesrat dem „Geordnete Rückkehr- und Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ zu, mit dem u.a. die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden bei Abschiebungen ausgeweitet werden.
12. Juni: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“: Der BGH entscheidet, dass sechs von acht Männern, die im Sommer 2018 die rechtsextreme Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ gegründet und gewalttätige Anschläge auf Andersdenkende geplant hatten, weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Die Gruppe war Anfang Oktober 2018 festgenommen worden. Am 25. Juni erhebt der Generalbundesanwalt (GBA) gegen die acht Personen Anklage wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung.
Fußball-Hooligans: Durch eine parlamentarische Anfrage der SPD-Abgeordnetenhaus-Fraktion wird bekannt, dass die Berliner Polizei insgesamt 1.169 Anhänger*innen Berliner Fußballvereine als gewalttätige Hooligans einstuft. Ein Amateur-Fußballspiel in Duisburg (NRW) muss abgebrochen werden, nachdem es auf dem Spielfeld zu regelrechten Jagdszenen auf den Schiedsrichter gekommen war. Der Schiedsrichter und sein Assistent müssen im Krankenhaus behandelt werden. Gegen zwei Spieler und einen Co-Trainer wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Während eines Fußballspiel von zwei Hobbymannschaften schlägt und tritt ein Spieler am 22. Juni in Duisburg (NRW) auf den Schiedsrichter ein nachdem dieser zuvor einem anderen Spieler die rote Karte gezeigt hatte. Der Schiedsrichter muss ins Krankenhaus gebracht werden.
13. Juni: Polizeischüsse: Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion wird bekannt, dass die hessische Polizei im Jahr 2018 in insgesamt 1.263 Fällen Schusswaffen einsetzte (2017: 1.250 / 2016: 1.022); dabei wurden zwei Menschen getötet und drei verletzt (2017: 2 Tote / 2016: 1 Toter, vier Verletzte).
Angriffe auf Polizist*innen: Als in Berlin ein Polizist außer Dienst bei einer Schlägerei eingreifen will, wird er von einem der Beteiligten mit einer Schusswaffe bedroht. Der Beamte kann sich in Sicherheit bringen und den fliehenden Täter verfolgen, der durch herbeigerufene Polizist*innen festgenommen wird. Am 18. Juni wird die Polizei in Berlin von einem Ladenbesitzer alarmiert, weil aus der darüber liegenden Wohnung Wasser in sein Geschäft läuft. Als in der Wohnung niemand öffnet, dringen die Beamt*innen gewaltsam ein und werden vom Wohnungsinhaber mit einem Feuerlöscher besprüht. Ebenso ergeht es angeforderten Unterstützungskräften; anschließend versucht der Mann zu fliehen. 12 Beamt*innen werden von dem Löschschaum verletzt, 10 müssen vom Dienst abtreten. Bei einem Einsatz wegen Ruhestörung werden die Polizeibeamt*innen am 19. Juni in Giengen (Baden-Württemberg) von rund 20 Jugendlichen angegriffen; es muss Verstärkung gerufen werden. Zwei Personen werden vorläufig festgenommen. Als Polizeibeamt*innen am 25. Juni in Berlin die Personalien eines Mannes aufnehmen wollen, der sie beleidigt hatte, werden sie von zwei vorbeikommenden Jugendlichen bespuckt und angegriffen. Erst durch herbeigerufene Verstärkung gelingt es, die Situation zu entschärfen und die Personalien der Beteiligten festzustellen. Auf einer Bundesstraße auf Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) gerät ein LKW-Fahrer mit einem anderen Autofahrer in Streit und bedroht diesen mit einem Messer; herbeigerufene Polizist*innen werden mit einem Hammer bedroht. Bei dem Mann wird Alkohol festgestellt. Bei der Überprüfung eines betrunkenen Radfahrers in Berlin am 28. Juni zeigt dieser den Hitlergruß und schlägt und tritt auf die Polizist*innen ein. Er wird vorübergehend festgenommen. In einem Berliner Polizeigewahrsam randaliert am 30. Juni ein Mann dermaßen, dass fünf Polizist*innen anschließend vom Dienst abtreten müssen.
G20-Gipfel: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA im ersten Prozess um die Auseinandersetzungen beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg einen Befangenheitsantrag gegen die Richter*innen gestellt hat.
Antisemitische Straftaten: Die StA Bonn (NRW) erhebt Anklage wegen Volksverhetzung und Körperverletzung gegen einen Mann, der im Juli 2018 einen jüdischen Philosophie-Professor beschimpft und geschlagen hatte. Am 17. Juni beleidigt in Berlin ein Unbekannter einen Mann wegen seiner Kippa antisemitisch und bespuckt ihn. Am gleichen Tag wird ebenfalls in Berlin ein jüdischer Mann aus einer 10-Köpfigen Gruppe heraus beleidigt und angegriffen. Er erleidet Hämatome. In der Hamburger Innenstadt beleidigt und bespuckt am 20. Juni ein Mann zwei Rabbiner.
14. Juni: Polizeischuss: Als Polizeibeamte in Kronberg (Hessen) zwei mutmaßliche Trickbetrüger überprüfen wollen, fährt einer der Verdächtigen auf einen Beamten los. Dieser gibt einen Schuss auf das Fahrzeug ab; verletzt wird niemand. Der Täter wird kurz darauf festgenommen.
17. Juni: Prozesse gegen Polizist*innen: Vor dem Berliner LG beginnt der Prozess gegen einen Polizeibeamten, der im Dezember 2018 eine Prostituierte vergewaltigt haben soll. Durch Presseberichte wird am 19. Juni bekannt, dass das VG Berlin entschieden hat, dass ein Polizeischüler aufgrund seiner zweifelhaften Internetvideos zu Recht entlassen wurde, da diese „gegen seine Kernpflichten als Polizeibeamter“ verstoßen.
Rechtsextreme Gruppe „Combat 18“: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Tatverdächtige im mutmaßlich rechtsextremen Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) am 2. Juni Kontakt zur rechtsextremen Gruppe „Combat 18“ gehabt haben soll.
Schleuserkriminalität: Vor dem LG Berlin beginnt der Prozess gegen vier Personen, die mit gefälschten Dokumenten in Dänemark Scheinehen organisiert und dafür Honorare zwischen 6.000 EUR und 16.000 EUR kassiert haben sollen. Zwei Angeklagte sind geständig. Durch Presseberichte wird am 20. Juni bekannt, dass in Berlin seit 2012 insgesamt 474 illegal in die Bundesrepublik eingeschleuste und von den Sicherheitsbehörden an die Jugendämter übergebene minderjährige Vietnames*innen verschwunden sind. In Brandenburg gelten 31 vietnamesische Kinder als spurlos verschwunden.
Umweltdemonstrationen: Das OVG Münster (NRW) weist eine Beschwerde des Polizeipräsidiums Aachen zurück und entscheidet, dass das geplante Demonstrationscamp „Rheinisches Revier Kohlefrei“ seinen Standort nicht wechseln muss, sondern auf dem Gelände in Viersen stattfinden darf (Az: 15 B 771/19). Am darauffolgenden Tag entscheidet das VG Aachen (NRW), dass das Camp nur für max. 3.000 Personen zugelassen ist (Az: 6 L 719/19). In Aachen demonstrieren am 21. Juni zudem rund 20.000 Menschen der Klimabewegung „Fridays for Future“, von denen sich viele später den Anti-Kohleaktivist*innen anschließen. Am Abend des Tages durchbrechen in Grevenbroich (NRW) Medien zufolge rund 500 Personen eine Polizeikette und besetzen die Gleise der Kohlenbahn zum Kraftwerk Neurath, mehrere 100 Demonstrant*innen dringen demnach am 22. Juni zudem auf das Gelände des Kohletagebaus Garzweiler vor und besetzen es. Es kommt zu ersten Auseinandersetzungen mit der Polizei. Währenddessen marschieren „Fridays for Future“-Demonstrant*innen zum vom Tagebau bedrohten Keyenberg, um dort eine Menschenkette zu bilden. Andere Aktivist*innen besetzen eine weitere Bahnstrecke für den Kohletransport. Am 23. Juni befinden sich noch rund 250 Demonstrant*innen auf dem Garzweiler-Gelände; die Räumung dauert an. Am Morgen des 24. Juni besetzen Aktivist*innen erneut einen Bagger des Tagebaus Hambach.
18. Juni: Polizeilicher Todesschuss: In Essen (NRW) alarmiert ein Mann die Polizei und erklärt, er werde sich umbringen. Als die Beamt*innen eintreffen, läuft der Mann mit einem Messer über die Straße; die Aufforderung, das Messer abzulegen ignoriert er und wird immer aggressiver. Als er mit dem Messer auf die Polizist*innen zugeht, schießt ein Beamter und trifft den Mann in den Oberkörper; er stirbt noch vor Ort.
Sammelabschiebung: In Kabul landet ein Flugzeug mit 11 abgeschobenen Afghanen; es ist die 25. Sammelabschiebung seit Dezember 2016.
Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Flüchtlinge: In Penzlin (Mecklenburg-Vorpommern) beleidigen und bedrohen zwei Männer einen mauretanischen Asylbewerber. Als einer der Männer ihn angreift, wehrt er sich mit seinem Fahrradschloss und verletzt den Angreifer am Kopf. Er wird von der herbei gerufenen Polizei ins Krankenhaus gebracht. Am 23. Juni beschießen in Berlin Unbekannte die Eingangstür zur Wohnung einer syrischen Flüchtlingsfamilie mit Stahlkugeln. Verletzt wird niemand.
Bußgeld für Polizeibeamten: Durch eine amtliche Veröffentlichung wird bekannt, dass der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte gegen einen Polizeibeamten ein Bußgeld in Höhe von 1.400 EUR wegen rechtswidriger Verarbeitung dienstlich erlangter personenbezogener Daten für private Zwecke erlassen hat.
19. Juni: Polizeischüsse: Bei einer Verfolgungsfahrt bei Witzhave (Schleswig-Holstein) schießen Polizist*innen sechsmal auf Reifen und die Windschutzscheibe des Fluchtwagens. Verletzt wird niemand; der Fahrer wird festgenommen.
Demonstration gegen Rechts: In Frankfurt/M. (Hessen) beteiligen sich rund 400 Menschen an einer Demo „Frankfurt Nazifrei“. Nach dem Mord an dem Regierungspräsidenten Lübcke (CDU) demonstrieren am 27. Juni rund 10.000 Menschen in Kassel (Hessen) gegen rechte Gewalt.
Verfassungsschutz: Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2018 in Potsdam (Brandenburg) erklärt Landesinnenminister Karl-Heinz Schröter (SPD), besondere Sorge bereite ihm der Süden des Landes, dort existiere eine „über Jahrzehnte gewachsene Mischszene, die sich zunehmend verdichtet und verzahnt.“ Dazu gehörten Neonazis, Rocker*innen, Kampfsportler*innen, Wachschützer*innen, Hass-Musiker*innen, Hooligans und Mitglieder von NPD, dem „Dritten Weg“ oder der „Identitären Bewegung“. In seinem am 27. Juni vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2018 verzeichnet das BfV eine Zunahme bei Rechtsextremist*innen, „Reichsbürger*innen“, Linksradikalen und Islamist*innen.
Islamistischer Extremismus: Laut brandenburgischen Verfassungsschutzbericht 2018 leben im dortigen Bundesland 180 potenzielle islamistische Extremist*innen (2017: 130).
Rechtsextremistische Partei „Der III. Weg“: Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2018 in Potsdam (Brandenburg) erklärt Landesinnenminister Karl-Heinz Schröter (SPD), im Süden des Bundeslandes gebe es eine rechtsextreme Mischszene, der auch Mitglieder des „III Weg“ angehören.
20. Juni: Interpol: Das „Erste Mittlere Volksgericht“ im chinesischen Tianjin teilt mit, der frühere Interpol-Chef Meng Hongwei habe gestanden, Bestechungsgelder und Wertgegenstände in Millionenhöhe angenommen zu haben. Hongwei war bei einem Chinabesuch im Herbst 2018 „unter Aufsicht“ genommen worden.
„Weißer Ring“: Vor dem AG Lübeck (Schleswig-Holstein) beginnt der Prozess gegen den früheren Leiter der dortigen Außenstelle der Opferberatung „Weißer Ring“ wegen sexueller Belästigung eines Opfers häuslicher Gewalt.
24. Juni: Polizeischuss: Nachdem in Berlin ein psychisch gestörter Mann in ein Maler-Atelier eingedrungen ist, greift er die alarmierten Polizist*innen mit einem Messer an. Ein Beamter gibt einen Schuss ab, verletzt wird niemand. Herbeigerufene SEK-Kräfte überwältigen den Mann mit einem Taser.
27. Juni: „Reichsbürger*innen“: In seinem Verfassungsschutzbericht 2018 rechnet das BfV mit insgesamt 19.000 „Reichsbürger*innen“, davon gelten 950 als rechtsextrem.
28. Juni: Polizeischuss: Um die Flucht eines Verdächtigen zu stoppen, gibt ein Polizeibeamter in München (Bayern) einen Warnschuss ab. Am gleichen Tag löst sich in einem Dienstraum der Berliner Polizei aus der Waffe eines Beamten ein Schuss und trifft einen Kollegen in den Oberschenkel.