Von Staatsschutz bis Schattenboxen: Polizei gegen rechts – eine Einleitung

Das Thema „Polizei und Rechtsextremismus“ hat in den Medien Konjunktur. Dabei werden unterschiedliche Aspekte beliebig zusammengerührt: die (fehlende) kriminalistische Aufmerksamkeit für rechte und rassistische Tatmotive, das polizeiliche Vorgehen ge­gen rechtsextremistische Täter*innen sowie die Existenz rechtsextremer Netzwerke und rassistischer Einstellungen innerhalb der Polizei selbst. Erst eine tiefergehende Betrachtung jeder dieser Aspekte ermöglicht Erkenntnisse jenseits der wiederkehrenden Empörung über einzelne Skandale.

Nachdem die Anschläge von Kassel, Halle und Hanau offenbar als Weckruf für die bislang in Sachen Rechtsextremismus und -terrorismus eher träge Bundesregierung dienten, sollen Polizei und Strafjustiz es nun richten. Nur wenige Wochen nach dem Angriff auf die Synagoge und die Gäste eines Dönerladens in Halle präsentierte die Bundesregierung Ende Oktober 2019 ein „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“.[1] Dies umfasste insbesondere Pläne, den Hass im Netz besser zu verfolgen. Hierfür will die Große Koalition nun das Strafrecht verschärfen und etwa Drohungen mit körperlicher Gewalt oder die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten kriminalisieren.

Erweitert werden soll das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Man will Internetplattformbetreibende dazu verpflichten, inkriminierte Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden, welches dann die zuständigen Staatsanwaltschaften einschalten soll. Damit diese auch tatsächlich tätig werden können, sollen außerdem die Vorschriften der Strafprozessordnung zur Erhebung von Bestands- und Verkehrsdaten auf Telemediendienste ausgeweitet werden. Zudem wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch die Befugnis des BKA ergänzt, Daten zur Identifizierung von Internet-Nutzer*innen auch zu Zwecken der Gefahrenabwehr bei den Plattformbetreibenden zu erheben. Flankiert werden die Pläne durch den Aufbau einer neuen Zentralstelle gegen Hasskriminalität im Internet, für die mittlerweile mehr als 300 neue Planstellen in der Staatsschutz-Abtei­lung des BKA bewilligt wurden. Der Haken ist allerdings: Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 27. Mai 2020 die bisherigen Regeln zur Bestandsdatenerhebung gekippt hatte, verweigert der Bundespräsident angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken die Unterschrift, so dass das Gesetz nun auf Eis liegt. Doch selbst wenn die angekündigte Nachbesserung durch die Große Koalition zügig über die Bühne gehen sollte, bleibt offen, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden soll. Lobbyis­t*innen der Staatsanwaltschaft fürchten bereits lautstark, dass sie mit der aktuellen Personaldecke kaum in der Lage wären, die erwartete Flut an Meldungen zu bearbeiten. Nicht zuletzt ist zudem fraglich, wann – angesichts von über 2.000 unbesetzten Stellen im BKA und der internen Konkurrenz um Personal – die neue Zentralstelle überhaupt voll arbeitsfähig sein wird.

Nicht länger auf dem rechten Auge blind?

Doch es soll nicht nur beim Vorgehen gegen Internet-Hassrede bleiben. Mit dem Maßnahmenkatalog der Kabinettskommission gegen Rechtsextremismus und Rassismus – ebenfalls eine Reaktion auf den rechten Terror – stellte die Bundesregierung am 25. November 2020 einen 89-Punkte-Plan für den Kampf gegen rechts vor.[2] Dafür sollen bis 2024 mindestens eine Milliarde Euro bereitgestellt werden. Das Maßnahmenpaket umfasst Pläne zur Kriminalisierung von „verhetzender Beleidigung“ oder dem Anlegen von „Feindeslisten“, zur Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement und Forschung, der Einrichtung einer Beratungshotline für Rassismus-Betroffene oder der Erstellung eines „Rassismus-Barometers“. An erster Stelle steht aber die Stärkung der Geheimdienste durch eine Befugnis zur Quellen-Telekommunikations-überwachung. Der entsprechende Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts war bereits Anfang November vom Kabinett verabschiedet worden.[3] Neben dem Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation geht es dabei auch um die vollständige Anbindung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) an das nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) der Verfassungsschutzbehörden. Zudem soll ein „personenbezogener Aufklärungsansatz“ erlauben, auch Einzelpersonen jenseits konkreter „extremistischer Bestrebungen“ in den Blick zu nehmen. Dass es dabei keineswegs nur um Rechtsextremismus geht, überrascht kaum. Weitere Vorhaben des 89-Punkte-Plans sind der Ausbau des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ), eine verstärkte Zusammenarbeit von MAD, Verfassungsschutz und BKA sowie die engere Kooperation von Staats- und Verfassungsschutz mit zivilgesellschaftlichen Projekten und politischer Bildung.

Zentrale Punkte des Maßnahmenkatalogs gleichen somit der staatlichen Reaktion auf die Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Zur Erinnerung: Nicht einmal einen Monat nach der Selbstenttarnung des Trios im November 2011 richtete der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) für den engeren Informationsaustausch zwischen polizeilichem Staatsschutz und Geheimdiensten das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechts (GAR, später GETZ) ein. Ende August 2012 ging die Rechtsextremismus-Datei zum Austausch von Informationen über gewaltbereite Rechtsextreme zwischen Polizei und Diensten in Betrieb. Im Jahr 2015 wurde, legitimiert mit Verweis auf Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsausschusses, das Bundesverfassungsschutzgesetz novelliert.[4] Das Ergebnis war, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Zentralstelle im Verbund der Inlandsgeheimdienste gestärkt, der Ausbau von NADIS zum volltext-recherchierbaren „Wissensnetz“ rechtlich abgesichert und die Verpflichtung von Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaften, Daten ans BfV zu liefern, ausgeweitet wurden.

Das GETZ soll als „Kommunikationsplattform für Polizei und Nachrichtendienste auf Bundes- und Länderebene“ nicht nur der Bekämpfung des Rechtsextremismus, sondern auch des Links- und Ausländerextremismus/-terrorismus sowie der Spionage dienen. Es gibt für jeden dieser Bereiche eigene, regelmäßige Lagebesprechungen sowie sechs anlassbezogen tagende Arbeitsgruppen (für Gefährdungsbewertungen, Operativen Informationsaustausch, Fallanalysen, Analyse, Personenpotenziale und die Organisationsverbote). Flankiert wird die Arbeit des GETZ un­ter Federführung des BfV durch die Koordinierte Internetauswertung (KIA), die seit 2012 „einen effektiven und effizienten Austausch von Er­kenntnissen und Analysen bezüglich der Internetaktivitäten extremistischer Szenen“ ermöglichen soll.[5] Auch hier stand die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus Pate – dafür existiert bereits seit 2007 das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ). Nach dem Vorbild von GTAZ und GETZ wurden auch auf Länderebene Gemeinsame Zentren für die Zusammenarbeit von Polizei und Inlandsdiensten aufgebaut. Teilweise bekamen existierende Strukturen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in den Jahren nach 2011 zusätzlich den Auftrag, auch nach rechts zu schauen: z.B. die Informations- und Analysezentren der Landeskriminalämter und Verfassungsschutzbehörden in Hessen oder Thüringen. Andernorts wurden solche Strukturen erst in Reaktion auf das NSU-Debakel installiert (z. B. in Baden-Württemberg und Sachsen). Was all diese mehr oder weniger neuen Informationsdrehscheiben zur Bekämpfung der Gefahr von rechts bislang beigetragen haben, ist ob ihres klandestinen Charakters kaum bekannt.

Während die GETZ-Lagebesprechung zum Thema Rechtsextremismus zweimal wöchentlich stattfindet, tagte die AG Gefährdungsbewertungen 2019 nur dreimal, in keinem Fall zu Themen aus dem Bereich Rechtsextremismus. Der Anschlag auf die Synagoge in Halle und der fehlende Polizeischutz am jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur reichten offenbar nicht als Anlass, um mal mit allen Landeskriminalämtern über ihre Gefährdungsbewertungen für jüdische Einrichtungen zu sprechen.[6] Auch sonst sprechen die vorliegenden Informationen nicht durchgehend dafür, dass das GETZ für eine rege Kommunikation genutzt wird. Einzige Ausnahme bildet die AG Personenpotentiale, die 2019 in 27 Sitzungen 321 Personen aus der Kategorie „Politisch motivierte Kriminalität-rechts“ behandelte. Das verwundert zunächst, steht doch für eben diesen Zweck die Rechtsextremismus-Datei (RED) zur Verfügung. In dieser waren nach letzten öffentlichen Angaben (August 2017) etwa 9.500 Haupt- und 2.300 Kontaktpersonen gespeichert, wobei die Daten überwiegend aus Polizeibeständen stammten.[7] Der Versuch, über die RED die Zusammenarbeit der Behörden zu verbessern, darf allerdings als gescheitert betrachtet werden: Laut letztem Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist die Kommunikation in Gefahrensituationen „zu umständlich und ineffektiv“. Der wesentliche Austausch finde jenseits der Dateien in undurchsichtigen Gremien wie dem GETZ statt (mithin außerhalb der Kontrolle durch den BfDI). Daher bekräftigte der BfDI seine Forderung, die RED zusammen mit der Antiterror-Datei abzuschaffen.[8] Sie enthielten ohnehin keine neuen Erkenntnisse, sondern führten nur bei verschiedenen Behörden bereits vorhandene Daten zusammen. Gegenseitige Anfragen zum Kenntnisstand wären also ausreichend. Anschläge verhindert eine solche Datei ohnehin nicht – auch der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke war in der Datei gespeichert.[9] Eine Rolle spielen die Gemeinsamen Zentren in Bund und Ländern auf jeden Fall beim Sammeln von Informationen zur Vorbereitung von Vereinsverboten. Zumindest auf Bundesebene wurde dieses Instrument jedoch auch nach dem NSU primär gegen islamistische Organisationen eingesetzt. In den Jahren 2012 bis 2019 richteten sich nur zwei von insgesamt 13 Vereinsverboten, die das Bundesinnenministerium unter Federführung des BfV erließ, gegen Rechtsextremist*innen.[10] Über diese Bilanz können auch die vier Verbote rechtsextremer Organisationen im Jahr 2020 – zuletzt Anfang Dezember das Verbot der „Sturmbrigade 44“ – nicht hinwegtäuschen.[11]

Ähnliche institutionelle Verschiebungen der Sicherheitsarchitektur im Namen der Rechtsextremismusbekämpfung, ohne dass letztere (dauerhaft) im Fokus der Praxis steht, zeigen sich auf Länderebene. Während im GTAZ und GETZ die Bundesanwaltschaft von Anfang an miteingebunden war, scheint die Beteiligung der Staatsanwaltschaften in den Ländern eher ein neuer Trend. So wurde in Bayern 2017 eine „Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ gegründet, die neben der Bekämpfung des islamistischen auch die des rechtsextremistischen Terrorismus koordinieren soll. Sie ist allerdings nicht auf eine koordinierte Gefahrenabwehr ausgerichtet, sondern schon durch ihre Ansiedlung beim Generalstaatsanwalt auf „herausgehobene Ermittlungsverfahren“. In diesem Rahmen fungiert sie als Schnittstelle zum Generalbundesanwalt, dem Bayerischen Landeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz.[12] Nordrhein-Westfalen verfolgt mit der „Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen“ (ZenTer NRW) einen ähnlichen Ansatz. Entstanden ist sie in Reaktion auf den Anschlag auf den Breitscheidplatz im Dezember 2016 und der Kritik daran, dass gegen den mutmaßlichen Attentäter Anis Amri durch verschiedene Staatsanwaltschaften Verfahren geführt, aber nicht zu einem größeren Verfahren zusammengefasst wurden. Das geschieht dort nun auch bei rechtsterroristischen Gefährder*innen.[13] Sachsen beschreitet beide Wege: Dort werden in der Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) seit dem 1. Dezember 2017 beim Generalstaatsanwalt ebenfalls Ermittlungsverfahren in allen Bereichen der „Politisch motivierten Kriminalität“ zentral geführt und mit anderen Stellen bundesweit koordiniert.[14] ZESA tritt hier dem wenige Wochen zuvor gegründeten „Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum“ PTAZ beim Landeskriminalamt zur Seite, das bei näherem Hinsehen allerdings nur die Reorganisation und Zentralisierung des Staatsschutzes beim LKA und in den Polizeidirektionen umsetzt. Es sei eine Reaktion auf die gewachsene „Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus“, die „hohe Gewaltbereitschaft“ in der „linken Szene“ und – Achtung, wir sind in Sachsen – die zunehmende „Fremdenfeindlichkeit innerhalb der rechten Szene“.[15] Stärker am Beispiel von GTAZ und GETZ orientiert ist das 2019 ins Leben gerufene „Hessische Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (HETAZ). An diesem sind dauerhaft LKA, Generalstaatsanwaltschaft und LfV beteiligt, ggf. können weitere Behörden bis hin zu Jugendämtern und Waffenbehörden hinzugezogen werden. Es folgt dem 2006 gegründeten Gemeinsamen Informations- und Analysezentrum (GIAZ) nach, das vor allem den internationalen Terrorismus zum Gegenstand hatte. Die Zuständigkeit des HETAZ erstreckt sich auf alle „Phänomenbereiche“ der politisch motivierten Kriminalität.[16] Damit ist auch schon die zentrale Gemeinsamkeit all dieser in den letzten Jahren gegründeten Einrichtungen benannt: Sie ermöglicht, die Ressourcen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdiensten je nach politischer Konjunktur gegen dieses oder jenes Phänomen auszurichten. Wenn es heute Rechtsextremismus ist, kann es morgen schon etwas anderes sein.

Gewachsen ist in jedem Fall die Rolle des Generalbundesanwalts (GBA). Seit 2015 hat er ein Selbstaufgriffsrecht, und die Staatsanwaltschaften der Länder sind ihm gegenüber zur Vorlage aller Vorgänge verpflichtet, die in seine Zuständigkeiten fallen könnten.[17] Zur Umsetzung wurde das justizielle Ansprechpartner*innennetz „Terrorismus“ geschaffen, ein Verbund aus GBA, Staatsschutzzentren der Generalstaatsanwaltschaften und lokaler Staatsanwaltschaften. Für seine Ermittlungen gegen rechts ist der GBA nicht nur in den Gemeinsamen Zentren präsent, sondern kommt alle halbe Jahre in Regionalkonferenzen mit Staatsanwaltschaften, Polizei und Verfassungsschutz zusammen. Inzwischen, so berichtet Generalbundesanwalt Peter Frank, führt seine Behörde verschiedene Strukturermittlungen „Rechts“ mit dem Ziel, Erkenntnisse so zu verdichten, dass sich ein konkreter Anfangsverdacht zur Einleitung eines Personenverfahrens begründen lässt. Gesammelt wird Wissen über rechtsextreme Gruppen und Strukturen, Protagonist*innen der rechten Szene und ihr soziales Umfeld sowie Ereignisse (z.B. Angriffe auf Unterkünfte von Asylsuchenden oder rechte Musik- oder Kampfsportveranstaltungen). Seit einem gemeinsamen Beschluss von GBA und Generalstaatsanwaltschaften von November 2019 will man – analog zum Vorgehen gegen islamistische „Gefährder“ – dabei die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Rechtsextreme bündeln und auf die Zusammenführung von Ermittlungen hinwirken.[18] Neben den Verfahren gegen das NSU-Mitglied Beate Zschäpe sowie gegen Stephan E. und Markus H. wegen des Mordes an Walter Lübcke, hat die Bundesanwaltschaft in den letzten fünf Jahren mindestens in drei Fällen – gegen die „Old School Society“, die „Gruppe Freital“ und „Revolution Chemnitz“ – Anklage wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen erhoben. Dabei hatte sie die Ermittlungen teilweise aufgrund der Untätigkeit der ursprünglich zuständigen Landesbehörden übernommen. Auffällig ist bei den Entwicklungen der letzten Jahre: Dem Rechtsextremismus und rechten Terror wird öffentlich tatsächlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Dies dürfte über die letzten 30 Jahre betrachtet weniger mit der Zunahme rechter Gewalt zu tun haben, als mit dem Fall Lübcke, also dem ersten tödlichen Anschlag auf eine*n Staatsrepräsentanten/in von rechts. Auffällig ist auch die Verwobenheit mit dem Thema islamistisch motivierter Terrorismus. So soll mit einem neuen Analysetool „RADAR rechts“ künftig anhand einer Kriterienliste über die Einstufung von Personen als „Gefährder“ oder „relevante Person“ und das von ihnen ausgehende Gefahrenpotenzial entschieden werden. Entwickelt wird es aus RADAR iTE („regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus“), also einem Instrument gleichen Zwecks für den islamistisch motivierten Terrorismus. Auch die Ansätze in der Bearbeitung durch verstärkte Behördenkooperation ähneln sich, oder Kooperationsgremien werden gleich mit Blick auf Rechtsextremismus und Islamismus gegründet. Beide Phänomene mussten in vergangenen Jahren für einen Stellenzuwachs in den Staatsschutzabteilungen der Landeskriminalämter und des BKA herhalten. Auch die Ausweitung behördlicher Befugnisse oder strafrechtlicher Verschärfungen wird nun häufiger durch Rechtsextremismus legitimiert.

Der Bock als Gärtner?

Selbst wenn die Behörden inzwischen aktiver im Kampf gegen rechts sind, steht allerspätestens seit dem NSU die Frage wie ein Elefant im Raum, wie die Polizei auf das Thema Rechtsextremismus als Teil Politisch Motivierter Kriminalität schaut. Untersucht sie Verknüpfungen dorthin auch dann ausreichend, wenn Täter*innen kein Hakenkreuz am Tatort hinterlassen? Damit verknüpft war schon immer eine weitere Dimension, die sich auf die Frage „Wie rechts ist die Polizei?“ herunterbrechen lässt. Schon wer anspricht, dass Rassismus ein Problem in der Polizei sein könnte, das jedenfalls größerer Aufmerksamkeit und Untersuchung bedarf, muss sich als Vertreter*in eines „Generalverdachts“ gegen Polizist*innen schmähen lassen. Das hat in Bezug auf eine Institution, die qua Gesetz zu „anlasslosen“ oder „lagebezogenen“ Personenkontrollen befugt ist – also institutionell zu einem Generalverdacht gegen bestimmte, als kriminalitätsgeneigt markierte Bevölkerungsgruppen angehalten ist – einen Zug ins Komische. Hilfreich für die notwendige gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Institution Polizei, ihre Arbeitsweise und ihren Auftrag sind solche Strategien der Immunisierung gegen Kritik aber nicht. Eine dritte Dimension drängt sich anhand fortlaufender Meldungen über rechtsextreme Vorfälle in der Polizei selbst auf: Wie unterwandert ist die Polizei bzw. sind die für Sicherheit zuständigen Organe insgesamt, durch Rechtsextreme?

Dieser Frage widmet sich der Beitrag von Sebastian Wehrhahn und Martina Renner in diesem Heft. Er zeigt am Beispiel des Falls „Nordkreuz“, wie Mitglieder rechter Netzwerke in den Sicherheitsbehörden lange Zeit unerkannt wirken können und wie zurückhaltend gegen Angehörige von Sicherheitsbehörden ermittelt wird – selbst wenn diese die Ermordung von Linken planen und Waffen für einen Bürgerkrieg horten. Dabei handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall. Mit Blick in den Berliner Süden ist mittlerweile zurecht vom „Neukölln-Komplex“ die Rede. Ab Mai 2019 arbeitete eine Ermittlungseinheit des Berliner LKA 16 Monate lang eine Serie von Anschlägen seit 2003 in dem Bezirk auf: Es ging um 72 Straftaten, die von an Häuserwänden geschmierten Morddrohungen bis zu 23 Brandanschlägen reichten. Doch weder ist es gelungen, Täter*innen dingfest zu machen, noch Netzwerke in die Polizei hinein aufzuklären. Im Raum steht die Weitergabe von Daten aus Polizeidatenbanken, Kontakte zu einem Staatsschutz-Beamten des LKA und die Sympathie eines Oberstaatsanwalts mit mutmaßlichen Tätern. Im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Drohmails an eine bekannte Rechtsanwältin und eine Kabarettistin, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren, stieß die ermittelnde Staatsanwaltschaft 2018 ebenfalls auf Polizeibeamte, die Daten aus ihren Dienstrechnern weitergegeben hatten, und auf Chatgruppen von Polizeibeamt*innen, in denen einschlägige rechtsextreme Inhalte geteilt wurden. Im September 2020 flogen Chatgruppen in der Polizei Nordrhein-Westfalens (NRW) auf, in denen rassistische und neonazistische Hetze verbreitet wurde. Die Liste ließe sich fortsetzen.

Mit Blick auf all diese „Einzelfälle“ stieg der Druck auf die Innenminister*innen von Bund und Ländern, eigene Aktivitäten zu entfalten. Zufällig in zeitlicher Nähe zum Skandal in NRW legte das BfV einen „Lagebericht“ zu „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ vor, der am 6. Oktober der Öffentlichkeit und am folgenden Tag dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages vorgestellt wurde. BfV-Präsident Haldenwang betonte, dass sich seine Behörde darin von der Fokussierung auf Strukturen gelöst hat und stärker auf „Kennlinien“ schauen will, „die aus dem digitalen Raum in realweltliche Verbindungen und Netzwerke münden können“.[19] Fälle von „Verfehlungen“ dürften nicht isoliert betrachtet werden. Ohne Prüfung möglicher Verbindungen von Beamt*innen mit rechtsextremistischen Gruppen oder Einzelpersonen könne eine Person oder Tat falsch eingeordnet werden. Mit dem Bericht soll schließlich zum ersten Mal eine zentrale Erfassung und Bewertung von Vorfällen vorgenommen werden, die in straf- und disziplinarrechtliche Verfahren münden. Freimütig räumt der Bericht ein, dass dem Verfassungsschutz nicht immer bekannt ist, dass ein erkannter Rechtsextremist als Beamter einer Behörde oder im Sicherheitsbereich beschäftigt ist. Dieses Defizit will das BfV nun durch eine neue geschaffene „Zentralstelle Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst“ bearbeiten, die mit Abfragen bei den Landesämtern für Verfassungsschutz und den Polizeibehörden auch das Material für den Lagebericht erarbeitet hat. Dem Vernehmen nach waren die Landesämter dabei nicht sonderlich rege, sondern lieferten ihre Zahlen erst auf massiven Druck gerade noch fristgerecht ab.

Mehr als eine Sammlung von statistischen Angaben ist dabei auch nicht herausgekommen. Von Haldenwang selbst wurde ihre Validität in Frage gestellt. Ob Bundesländer mit geringen Fallzahlen tatsächlich nur wenige Vorfälle aufwiesen oder sie diese nicht richtig erkennen und erfassen würden, sei nicht eindeutig zu klären. Für den Zeitraum von Anfang Januar 2017 bis Ende März 2020 wurden in den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der Länder 319 Verdachtsfälle auf rechtsextremistisch motivierte Verstöße gegen das Strafgesetzbuch oder dienstrechtliche Pflichten erfasst. Bei den Polizeien des Bundes, seinen Diensten und dem Zoll waren es 58. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wurden vom MAD 1.064 Verdachtsfälle gemeldet, wobei nur in 56 Fällen Verfahren eingeleitet wurden (davon 40 Strafverfahren) und in 70 Fällen eine Entlassung oder Nichternennung als Soldat*in oder Beamter/*in erfolgte.

Zweifel an den Zahlen sind angebracht. So ist nicht nur schwer nachprüfbar, ob die Behörden tatsächlich alle ihnen bekannten Vorfälle berichteten. Es ist auch unklar, ob sie alle Vorfälle mit rechtsextremer Motivation als solche erkennen. So berichtete das Magazin „Panorama3“ des Norddeutschen Rundfunks am 23. Oktober, knapp drei Wochen nach Veröffentlichung des „Lageberichts“, von einem Fall in der Bundeswehr. Ein Soldat hatte im Dienst ein T-Shirt eines einschlägigen La­bels aus der Mischszene von Rechtsextremist*innen und gewalttätigen Hooligans aus Brandenburg getragen. Das dortige Innenministerium rechnet die Bekleidung dem „Erscheinungsbild des aktionsorientierten Rechtsextremismus“ zu. Erstaunlich vor diesem Hintergrund ist die Be­wertung durch die Bundeswehr selbst: Ihr zufolge reiche „das bloße Tragen von Bekleidung gewisser Marken … für sich allein“ nicht, um „als tatsächlicher Anhaltspunkt für ein mit dem Dienst in den Streitkräften unvereinbares Verhalten gewertet zu werden“. Und auch der MAD befand, das Tragen solcher Kleidung sei ein „Baustein, der in der Folge eine Verdachtsfallbearbeitung des MAD begründen“ könne. Zum konkreten Fall äußerte es sich nicht.[20] Ohnehin muss die Einstufung eines Soldaten als „erkannter Rechtsextremist“ (so die eigentümliche Sprache des MAD) nicht zu Disziplinarmaßnahmen führen. Denn für diese ist der Disziplinarvorgesetzte zuständig, und wenn der den Soldaten als unabkömmlich für seinen Truppenteil erachtet, passiert schlicht nichts.[21]

Alltagsrassismus in der Institution Polizei

Fraglich bleibt schließlich, was eine Sammlung von Fallzahlen überhaupt über problematische politische Einstellungen in der Polizei und anderen Behörden aussagen kann. Dass Vorgesetzte und Kolleg*innen wegsehen und rassistische und diffamierende Äußerungen bagatellisiert werden, hat nicht nur mit Korpsgeist zu tun, sondern ist auch Ausdruck eines politischen Klimas in der Polizei. Dass eine Ständeorganisation wie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) einen Jahreskalender herausgab, der eindeutig rassistische Karikaturen enthält, ist an sich schon skandalös.[22] Der eigentliche Skandal aber ist, dass die DPolG erstens davon ausgehen konnte, dass sich viele ihrer Mitglieder diesen Kalender in ihre Dienststelle hängen, und dass es zweitens auch polizeiintern keine nennenswerten Gegenreaktionen gab – zum Beispiel klare Dienstanweisungen, dass so etwas in einer Polizeiwache nichts zu suchen hat. Daher ist naheliegend, dass Forderungen nach einer Einstellungsuntersuchung bei der Polizei erhoben werden.

Denn so recht weiß niemand, wie es um diese Einstellungen bestellt ist. Gebetsmühlenartig verweisen Innenminister darauf, dass die Zahl der Fälle von straf- oder disziplinarrechtlicher Relevanz in Vergleich zur Gesamtzahl der Beschäftigten in den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden verschwindend gering sei. Die weit überwiegende Zahl stehe fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Doch ist dieser Boden bekanntlich so breit, dass er auch einen Innenminister trägt, der sich freut, wenn an seinem 69. Geburtstag 69 Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden.

Es ist daher falsch davon auszugehen, Seehofer habe sich in den vergangenen Monaten so heftig gegen eine Studie zu institutionellem Rassismus und rechten Einstellungen bei der Polizei gewehrt, weil er als oberster Dienstherr um sein Ansehen in der Bundespolizei fürchtete. Wer öffentlich ankündigt, den Sozialstaat gegen Arbeitsmigrant*innen aus der EU „bis zur letzten Patrone“ verteidigen zu wollen und Migration für die „Mutter aller Probleme“ hält, der hat tatsächlich ganz andere Wahrnehmungsschwellen für Rassismus und andere menschenverachtende Einstellungen als die Redaktion dieser Zeitschrift und erst recht all derjenigen, die daraus erwachsende Diskriminierung tagtäglich erleben müssen – auch im Umgang mit der Polizei.

In den oben genannten 89-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus und Rassismus, den das Bundeskabinett am 2. Dezember 2020 beschlossen hat, hat es eine Untersuchung zu Einstellungsmustern bei der Polizei daher nicht geschafft. Rassismus und diskriminierendes Verhalten sollen ganz allgemein für die gesamte Gesellschaft untersucht werden. Für die Polizei will Seehofer lieber den Alltag von Polizist*innen untersuchen lassen, inklusive der gegen sie gerichteten Gewalt.[23] Die Stoßrichtung der Studie scheint damit vorgegeben.

Der Forschungsansatz, über die Untersuchung des Polizeialltags – genauer: über die Interaktion mit nicht-weißen Bevölkerungsgruppen – etwas über rassistische Einstellungen in der Polizei erfahren zu wollen, ist dabei keineswegs neu. So gab es Mitte der 90er Jahre mehrere Untersuchungen, die sich rassistischen oder „fremdenfeindlichen“ Einstellungen in der Polizei widmeten, unter anderem eine damals von der Innenministerkonferenz bei der Polizeilichen Führungsakademie (heute Deutsche Hochschule der Polizei, DHPol) in Auftrag gegebene Untersuchung. In ihr wurden „stereotypische Einstellungen unter Polizist*innen vornehmlich auf die Belastungen des Polizeialltags zurückgeführt“, wie ein aktueller Aufsatz zur Forschungslage zusammenfasst.[24] In seinem Bericht über eine Einstellungsstudie zu Absolvent*innen der Akademie der Polizei Hamburg gibt das Forschungsteam ebenfalls einen Überblick über die Studien der letzten 25 Jahre.[25] Dabei fällt auf, dass die meisten Studien danach fragen, welchen Einfluss einerseits negative berufliche Erfahrungen mit Mitgliedern als solcher wahrgenommener (ethnischer) Gruppen oder Gruppen in bestimmten städtischen Räumen haben, und andererseits (positive) private Kontakte zu solchen Personen. Der hier vom Bundesinnenministerium verfolgte Forschungsansatz ist also keineswegs neu und wird ein weiteres Mal bestätigen, dass sich negative berufliche Erfahrungen mit bestimmten Bevölkerungsgruppen stabilisierend und verstärkend auf vorurteilsbasierte Haltungen auswirken, während positive Erfahrungen im privaten Umfeld Vorurteilen entgegenwirken. Daran lässt sich aus Sicht der Betroffenen zu Recht kritisieren, dass ihre Erfahrungen (mal wieder) keine Rolle spielen, wenn sich die Mehrheitsgesellschaft über Rassismus unterhält.

Diesem Umstand versucht der 2. Zwischenbericht zum Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KViAPol) unter dem Titel „Rassismus und Diskriminierungserfahrung im Kontext polizeilicher Gewaltausübung“ Rechnung zu tragen.[26] Die Aussagekraft ist begrenzt, weil das Projekt sich nur mit erlebter Gewalt durch Polizeibeamt*innen, aber keinen anderen potenziell diskriminierenden Praktiken beschäftigt und Rassismus auch nicht im Fokus der Untersuchung steht, wie die Autor*innen deutlich machen. Aber sie weisen in dem Zusammenhang auf eine zentrale Konfliktlinie hin, die die gesamte Debatte über die Notwendigkeit einer Einstellungsstudie zur Polizei in Deutschland strukturiert: Während Betroffene von als rassistisch erlebten Polizeikontrollen angeben, gerade ihre Kritik am Charakter der Maßnahme habe zu körperlichen Angriffen durch die Poli­zeibeamt*innen geführt, gaben 44 Prozent der hessischen Polizeibeamt*innen in einer groß angelegten Befragung durch das Innenministerium an, den Vorwurf des Rassismus als sehr belastend zu empfinden.[27] Das KViAPol-Projekt ordnet das in seinem Zwischenbericht mit Verweis auf Expert*inneninterviews dahingehend ein, dass es eine reale Diskrepanz zwischen den Wahrnehmungen beider Seiten gebe: Während Personen mit Migrationshintergrund und People ofColour (PoC) sehr genau spürten, wenn sie aufgrund ihres Äußeren für eine Personenkontrolle ausgesucht würden, sei Polizeibeamt*innen das nicht immer klar, da sie auf vermeintliches „Erfahrungswissen“ zurückgriffen.[28]

Dies zeigt, dass die Einbeziehung der Perspektive des „polizeilichen Gegenübers“ zwar ebenfalls auf der Ebene individueller Alltagserfahrungen und ihren Auswirkungen auf Einstellungen und Verhalten verbleibt, die Diskrepanz in der Wahrnehmung von Rassismus aber erst zu den eigentlich spannenden Fragen führt: Welche Situationen in der alltäglichen Polizeiarbeit gehen besonders häufig mit rassistischen oder anderen diskriminierenden Verhaltensweisen einher? Wie entsteht „polizeiliches Erfahrungswissen“, und welche Möglichkeiten der Reflexion gibt es? Wie werden überhaupt erst einmal erkanntes Fehlverhalten und Missstände bearbeitet? An welchem Punkt intervenieren Vorgesetzte? Welche wirksamen Beschwerdemechanismen gibt es, die rassistische Diskriminierung erst sichtbar machen könnten? Welche Rolle spielen Ausbildung und Organisationskultur für die Herausbildung von Abwehrverhalten gegenüber Kritik an der polizeilichen Praxis? Notwendig wäre also ein Forschungsansatz, der die Polizei als Organisation und das (Polizei-)Recht als strukturierenden Rahmen in den Blick nimmt und nach institutionellen Gründen für rassistische und antidemokratische oder jedenfalls autoritäre Einstellungen in der Polizei fragt. Denn eine Änderung dieser institutionellen Rahmenbedingungen lässt sich anordnen und rechtlich vorgeben – ob ein Polizist privat Kontakte zu Muslimen oder People of Color hat eher nicht.

[1]      Die Bundesregierung: Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, Berlin 2019
[2]     Die Bundesregierung: Maßnahmenkatalog des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, Berlin, 25.11.2020
[3]     BR-Drs. 674/20 v. 5.11.2020
[4]     Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes v. 17.11.2015
[5]     https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Kooperationen/KIA/kia_node.html
[6]     BT-Drs. 19/18932 v. 5.5.2020
[7]     BKA: Datenbestand und Nutzung der Antiterrordatei (ATD) und der Rechtsextremismus-Datei (RED) in den Jahren 2014-2017, Wiesbaden 2017
[8]     BT-Drs. 19/19900 v. 17.6.2020
[9]     BT-Drs. 19/11401 v. 5.7.2019
[10]   Bundesinnenministerium: Verfassungsschutzbericht 2019, Berlin 2020, S. 346ff.
[11]    Verbot der „Sturmbrigade 44“, in: tagesschau.de v. 1.12.2020
[12]   Bayern eröffnet Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, dpa v. 3.1.2017
[13]   Die Terrorermittler, die unerkannt bleiben wollen, wdr.de v. 5.10.2020
[14]   Pressemitteilung des Sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow v. 13.11.2017
[15]   Pressemitteilung des Sächsischen Innenministers Markus Ulbig v. 26.9.2017
[16]   Pressemitteilung des Hessischen Innenministeriums v. 11.3.2019
[17]   § 142a Abs. 1 GVG nach Änderung durch Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages v. 1.8.2015
[18]   Frank, P.: Neujustierung der Strafverfolgung im Phänomenbereich Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht 2020, H. 4, S. III
[19]   BfV: Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden. Lagebericht, Köln 2020, S. 5
[20]  Rechte Szene-Kleidung, in: ndr.de v. 23.10.2020
[21]   Rechtsextreme bleiben, Informant muss gehen, in: Panorama v. 5.3.2020
[22]   Kalender-Exemplare der Polizeigewerkschaft vergriffen, in: Welt online v. 29.2.2012
[23]   Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums v. 20.10.2020
[24]   Hunold, D.; Wegner, M.: Rassismus und Polizei, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 2020, 42-44, S. 27-32
[25]   Kemme, S.; Essien, I.; Stelter, M.: Antimuslimische Einstellungen in der Polizei, in: Monatsschrift für Kriminologie 2020, H. 2, S. 129-149
[26]   Veröffentlicht am 11.11.2020 auf der Homepage des Projekts https://kviapol.rub.de
[27]   Hessisches Innenministerium: Polizeiliche Alltagserfahrungen, Wiesbaden 2020, S. 10
[28]   KviAPol, 2. Zwischenberichta.a.O. (Fn. 26), S. 53f.

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