zusammengestellt von Otto Diederichs
1. März: Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten der Wache Mülheim/Ruhr (NRW) wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet hat. Er hatte 2019 bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt einen kosovarischen Mann, der für den Täter gehalten wurde, gefesselt und dann mehrfach geschlagen. Dies war in den Einsatzprotokollen vertuscht worden, bis eine Kollegin sich offenbart hatte. Insgesamt wird somit gegen fünf Beamte ermittelt. Gegen den Haupttäter wird außerdem wegen rechtsradikaler Chatnachrichten ermittelt. Durch Presseberichte wird am 11. März bekannt, dass sechs Kommissaranwärter im Zuge von Ermittlungen gegen eine rechte Chatgruppe in der Polizei NRW entlassen wurden. Am 18. März wird bekannt, dass das Landeskriminalamt (LKA) Bremen gegen einen seiner Kollegen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, gewerbsmäßigem Betrug und Verrat von Dienstgeheimnissen ermittelt. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch ein anonymes Schreiben. Am gleichen Tag durchsuchen Polizeibeamte in Bremen insgesamt 23 Wohnungen und Geschäftsräume wegen Drogenhandel, Bestechlichkeit und Geldwäsche. Vier Personen werden festgenommen, darunter auch der verdächtige LKA-Beamte und ein weiterer Polizist. Zudem wird am 18. März bekannt, dass aus der Asservatenkammer des Polizeipräsidiums Frankfurt/M. (Hessen) über einen längeren Zeitraum über 100 Waffen und Munition verschwunden sind. Im Verdacht, die Waffen entwendet und verkauft zu haben, steht ein Polizeibeamter, gegen den bereits in einer anderen Sache ermittelt wird. Am 25. März heißt es auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, dass die Berliner Polizei prüft, ob ein Polizeibeamter, der im Februar ein Symbol auf der Uniform trug, das bei der amerikanischen Rechten beliebt ist, sich damit strafbar gemacht hat. In jedem Falle sei dies „im Zusammenhang mit Dienstkleidung“ nicht zulässig. Ebenfalls am 25. März erklärt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (NRW) die Suspendierung einer Polizei-Auszubildenden für rechtswidrig. Die Frau hatte ihrem Vorgesetzten Meldung erstattet, nachdem sie auf ihrem Smartphone rechtsradikale Chats und Bilder entdeckt hatte. Sie habe die Bilder weder selbst verbreitet oder kommentiert, urteilte das Gericht (Az: 6 B 2055/20). In München (Bayern) kontrollieren Polizisten am gleichen Tag einen Mann, der stark nach Marihuana riecht und stellen fest, dass es sich um einen Kollegen handelt. Das Polizeipräsidium leitet Ermittlungen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und ein Disziplinarverfahren ein.
Antisemitismus: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag von Potsdam (Brandenburg) wird bekannt, dass die Polizeistatistik des Bundeslandes für 2020 insgesamt 147 antisemitische Delikte verzeichnet (2019: 99 / 2018: 95). Am 4. März beschimpft in München (Bayern) ein Mann einen anderen mit einer Kippa antisemitisch und versucht, ihn zu bespucken. Der Täter kann unerkannt flüchten. Laut Hessischer Kriminalstatistik, die Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) am 5. März bekannt gibt, kam es in dem Bundesland 2020 zu insgesamt 128 antisemitischen Straftaten (2019: 76). Laut der Jahreschronik 2020 die die Opferberatungsstelle Reach Out am 9. März vorlegt, kam es im vergangenen Jahr in Berlin zu 28 antisemitischen Gewalttaten (2019: 31). Am 12. März uriniert ein betrunkener Mann in einer Berliner U-Bahn. Andere Fahrgäste fordern ihn auf, die Bahn zu verlassen. Auf dem Bahnsteig beleidigt er sie antisemitisch; die Polizei nimmt seine Personalien auf. Am gleichen Tag wird durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag bekannt, dass die Polizei 2020 bundesweit insgesamt 2.322 antisemitische Straftaten gezählt hat, darunter 56 Gewalttaten. Am 14. März wird durch eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion bekannt, dass in Bayern 2020 insgesamt 353 antisemitische Straftaten registriert wurden (2019. 307). Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag wird am 19. März bekannt, dass in Sachsen 170 antisemitische Vorfälle gezählt wurden (2019: 156 / 2018: 138 / 2017: 118 / 2012: 51). Am 23. März teilt Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU) mit, dass es in Brandenburg 2020 zu 147 antisemitisch motivierten Straftaten kam (2017: 69). Laut der Berliner Kriminalstatistik, die am 26. März veröffentlicht wird, kam es 2020 in Berlin zu insgesamt 352 antisemitischen Straftaten (2019: 303).
Angriffe auf Polizist*innen: Ein Jugendgericht in Gelnhausen (Hessen) stellt das Strafverfahren gegen einen 20-Jährigen wegen Angriff auf einen Polizeibeamten im Februar 2020 ein, da er sich bereits zuvor schriftlich bei dem Mann entschuldigt und ihm 500 Euro Schmerzensgeld gezahlt hatte. In Lörrach (Baden-Württemberg) kommt es am 6. März bei einer AfD-Wahlkampfaktion zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der AfD und Gegendemonstrant*innen. Als Polizist*innen drei Personen wegen gefährlicher Körperverletzung festnehmen wollen, werden sie selbst angegriffen. Als am 10. März ein Beamter der Bundespolizei (BPol) seine Wohnung in Berlin verlässt, wird er von fünf Unbekannten angegriffen. Der Beamte kann sich befreien und einen der flüchtenden Männer verfolgen; dieser kann festgenommen werden. Der Beamte wird mit einer Gehirnerschütterung stationär im Krankenhaus behandelt. Laut Bericht des Polizeipräsidenten von Südhessen vom 16. März kam es im vergangenen Jahr in der Region zu 328 Angriffen auf Polizeibeamt*innen, zudem wurden 13 Rettungskräfte und drei Feuerwehrleute angegriffen. Als Polizist*innen am 22. März in Bayreuth (Bayern) versuchen, ein sich streitendes Ehepaar zu trennen, mischt sich ein Passant ein und stößt eine Polizistin; daraufhin greift auch die Ehefrau die Beamt*innen an. Beide Personen werden in Gewahrsam genommen. Am 23. März wollen in Berlin Polizisten in einem Park ein illegales Grillfest von 50 Personen wegen Verstoß gegen die Corona-Regeln auflösen; daraufhin werden sie aus der Gruppe heraus angegriffen und wehren sich mit Pfefferspray und dem Ziehen der Dienstwaffen. Zwei Beamte werden verletzt, ein Täter festgenommen. Laut der Berliner Kriminalstatistik, die am 26. März bekannt wird, wurden 2020 insgesamt 7.505 Polizist*innen Opfer eines gewalttätigen Angriffs; dabei wurden 1.559 verletzt, 12 von ihnen schwer. Als die Polizei am 29. März eine Anti-Corona-Versammlung in Riesa (Thüringen) wegen Verstößen gegen die Hygiene-Vorschriften auflöst, kommt es zu gewaltsamen Widerstand. Eine Polizistin wird dabei von einer Demonstrantin gebissen. Als Polizeibeamt*innen in München (Bayern) am gleichen Tag ein Treffen von rund 60 Jugendlichen auf einem Basketballplatz wegen Missachtung der Corona-Regeln auflösen wollen, werden sie von mehreren der Jugendlichen massiv angegriffen. Vier Beamte werden verletzt; fünf Angreifer werden festgenommen. Am 31. März wollen Polizeikräfte in einem Berliner Park eine rund 2.500 Personen umfassende Menschenmenge auflösen. Dabei werden sie beim Abzug von etwa 100 jungen Leuten mit Steinen und Flaschen beworfen; verletzt wird niemand.
Kriminelle Polizist*innen: Gegen einen Beamten des Polizeipräsidiums München (Bayern) wird Haftbefehl wegen Kindesmissbrauch erlassen; er soll seine minderjährige Stieftochter mehrfach sexuell missbraucht haben. Am 2. März durchsucht die Polizei in Berlin Wohnung und Diensträume eines Zollbeamten wegen des Verdachts der Rezeptfälschung und des Abrechnungsbetrugs. Am 22. März verurteilt das Landgericht (LG) Landshut (Bayern) eine Polizistin wegen Beihilfe zu zwei Einbrüchen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe von 1.700 Euro.
2. März: Dschihadist*innen-Prozesse: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Bayern) beginnt der Prozess gegen einen selbstradikalisierten deutsch-kurdischen Dschihadisten wegen 31-fachem versuchtem Mord, Brandstiftung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Der Mann hatte im Frühjahr 2020 in Waldkraiburg (Bayern) mehrere Brandsätze in türkischen Geschäften gelegt und Anschläge geplant. Der Mann gesteht die Anklagepunkte und zeigt Reue. Am 3. März legt der Verteidiger des im Februar vom OLG Celle (NRW) zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilten, Hasspredigers und Propagandisten des „Islamischen Staat“ (IS), Abu Walaa, Revision gegen das Urteil ein. Das OLG Koblenz (Rheinland-Pfalz) verurteilt am 4. März eine deutsche IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Sie war 2014 mit ihrem Ehemann nach Syrien ausgereist. Die Frau habe ihre religiöse Radikalisierung überwunden und sei nicht mehr gefährlich, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 10. März räumt eine deutsche IS-Rückkehrerin vor dem OLG München (Bayern) ein, 2014 nach Syrien ausgereist zu sein um sich dort dem IS anzuschließen. Ihr wird weiterhin vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem Mann ein fünfjähriges Kind als Sklavin gekauft und später verdurstet haben zu lassen. Die Frau war 2016 nach Deutschland zurückgekehrt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt am 22. März das Urteil des OLG Hamburg, dass eine Dschihadistin zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt hatte; zugleich gibt die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Hamburg bekannt, dass sie eine erneute Anklage gegen die Frau erheben wird. Vor dem Amtsgericht (AG) München (Bayern) beginnt am 26. März der Prozess gegen einen, von der Türkei ausgelieferten deutschen Dschihadisten. Am 30. März erhebt die GStA Hessen vor dem OLG Frankfurt/M. Anklage gegen eine IS-Rückkehrerin wegen Kriegsverbrechen sowie Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz.
Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Flüchtlinge: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass es 2020 bundesweit zu 1.606 Angriffen auf Flüchtlinge und Asylbewerber*innen gekommen ist (2019: 1.620). 201 Menschen wurden dabei verletzt.
Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei in NRW zur Aufklärung rechtsradikaler Chats ihrer Beamt*innen rund 12.750 Telefonnummern und Chatadressen überprüfen ließ; darunter auch etliche „Unverdächtige und Unbescholtene“. Durch einen Bericht des Landesinnenministeriums an den Landtag NRW wird am 10. März bekannt, dass die rechten Umtriebe in einer Dienstgruppe der Polizei Mühlheim/Ruhr „in ihrem Umfeld wahrnehmbar“ gewesen seien und „deutlich über das Posten rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Inhalte“ hinausgegangen seien. Führungskräfte hätten ihre Aufgaben jedoch „nicht ordnungsgemäß wahrgenommen“. Aus dem Lagebild 2017-2020, dass dem Düsseldorfer Landtag am 11. März vorgestellt wird, geht hervor, dass von den untersuchten Fällen die meisten als Rassismus (125), NS-Verherrlichung (95), Antisemitismus 66) und Gewaltverherrlichung (62) zu werten sind. Männer des Wach- und Wechseldienstes sind dabei von rechtsradikalen Verdachtsfällen überproportional betroffen. Dies betrifft insbesondere die Polizeipräsidien Essen (50), Köln (21), Aachen (25) und Dortmund (14) (sämtlich NRW). Am 25. März gibt die Leiterin einer Sonderkommission des Justizministeriums Sachsen-Anhalt bekannt, dass diese die dortige Polizei vom Vorwurf des Rechtsextremismus entlastet hat. Es habe lediglich Einzelfälle „fremdenfeindlichen Handelns“ sowie „unsensiblen Sprachgebrauch“ gegeben.
Abschiebungen: Hessen schiebt eine, seit 35 Jahren in Deutschland lebende, Kurdin mit ihrem geistig behinderten Sohn in die Türkei ab. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 3. März bekannt, dass 2020 insgesamt 10.800 Menschen aus Deutschland abgeschoben wurden (2019: 22.097). Die meisten davon nach Georgien (928) und Albanien (926). Am 12. März werden ein Straftäter mit sogenanntem „Clan-Bezug“ und ein „islamistischer Gefährder“ aus der Haft heraus von Berlin abgeschoben. Am 23. März wird in Witzenhausen (Hessen) eine Eritreerin von der Polizei gewaltsam aus der Flüchtlingsunterkunft geholt und nach Äthiopien abgeschoben.
„Schleuserkriminalität“: Auf einem Zollhof in Ludwigsfelde informiert ein LKW-Fahrer Zollbeamte über Geräusche auf seiner Ladefläche. Dort werden acht illegal eingereiste Afghan*innen festgestellt; sie werden von der BPol in Gewahrsam genommen. In Vehlefanz (beide Brandenburg) entdecken Bahnmitarbeiter unter einer verplombten Plane ebenfalls sechs junge Männer aus Nordafrika. Der Fahrer wird festgenommen. Am 9. März durchsucht die Polizei in Berlin Wohn- und Geschäftsräume eines mutmaßlichen „Schleusers“; er soll 59 Iraner*innen illegal nach Deutschland gebracht haben. Umfangreiches Beweismaterial wird sichergestellt. In Altenburg und Erfurt (beide Thüringen), Ronnenberg (Niedersachsen) und Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) durchsucht die Polizei am 17. März die Wohnungen von fünf Verdächtigen, die mindestens 85 Flüchtlinge illegal nach Deutschland gebracht haben sollen; drei Männer werden festgenommen. Auch in Berlin geht die Polizei an diesem Tag gegen vietnamesische Schleuser vor, die die eingeschleusten Frauen zur Sexarbeit gezwungen haben sollen. Durch Presseberichte auf Grundlage eines vertraulichen BPol-Berichtes wird am 21. März bekannt, dass im vergangenen Jahr bei Grenzkontrollen 220 Fälle versuchter Schleusungen mit 1.207 Personen registriert wurden (2019: 136 Fälle mit 663 Personen). Bei Windorf (Bayern) entdeckt die Polizei, wie am 24. März bekannt wird, auf der Ladefläche eines LKW 27 eingeschleuste Personen.
Verluste von Dienstwaffen und Munition: Aus einem, an den Verteidigungsausschuss des Bundestages übermittelten, Zwischenbericht des Heeres zur Munitionsaffäre geht hervor, dass beim „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) über Jahre hinweg die Bestimmungen zur Munitionsbewirtschaftung „grundsätzlich nicht eingehalten“ wurden. Durch Presseberichte wird am 11. März bekannt, dass der KSK-Kommandeur in einer Vernehmung Anfang März erklärt hatte, er habe die Gefahrenabwehr durch eine schnelle Sicherstellung von Munition für wichtiger erachtet als eine namentliche Erfassung und disziplinarische Verfolgung der Soldaten. Nach einer polizeilichen Übung von Beamten eines Sondereinsatzkommandos (SEK) aus Oldenburg (Niedersachsen) sind zwei Pistolen und 90 Schuss Munition verschwunden. Die Gründe sind derzeit unklar; vier Beamte werden vorerst suspendiert. Am 12. März verurteilt das Landgericht (LG) Leipzig (Sachsen) einen KSK-Soldaten, in dessen Garten im Mai 2020 vergrabene Munition, Sprengstoff und anderes aus Bundeswehrbeständen gefunden worden war, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Trotz ebenfalls gefundenem Neo-Nazi-Propagandamaterial sah der Richter keine gefestigte rechtsextreme Haltung bei dem Mann; es handele sich vielmehr um eine rechtsnationale Geisteshaltung. Durch Presseberichte wird am 30. März bekannt, dass die Polizei in Sachsen die Diensträume von 17 Beamten des LKA und die Wohnungen von vier Hauptverdächtigen durchsucht hat. Den Beamten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) wird vorgeworfen, im November 2018 mindestens 7.000 Schuss Munition entwendet zu haben, um an einem privaten Schießtraining teilzunehmen. Dessen Veranstalter gilt zudem als Rechtsextremismus-nah. Den Beamten wurde das Betreten der Diensträume verboten, Disziplinarermittlungen wurden eingeleitet; dabei werden auch etwaige Verbindungen zu rechtsradikalen Gruppierungen geprüft.
Drogenfahndung: In Berlin durchsucht die Polizei über 14 Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern einer Gruppe von Drogenhandelnden. Fünf von 13 Tatverdächtigen werden verhaftet. Am 8. März durchsucht die Polizei in Frankfurt/M. und Hanau (beide Hessen) vier Objekte mutmaßlicher Drogendealer. 28 kg Crystal Meth werden beschlagnahmt, zwei Männer festgenommen. In Berlin durchsucht die Polizei am 16. März die Wohnungen von acht Männern, die verdächtigt werden, über eine etwa 1.000-köpfige Chatgruppe Drogenhandel zu betreiben; größere Drogenmengen, Bargeld und sonstige Beweismittel werden beschlagnahmt. Am 22. März beginnt vor dem LG Bielefeld (NRW) der Prozess gegen fünf Männer wegen Drogenhandel. Sie hatten in einer Lagerhalle ein riesiges Labor für synthetische Drogen betrieben, dass durch ein Feuer im April 2019 zufällig entdeckt worden war. Das LG Frankfurt/O. (Brandenburg) verurteilt am 29. März einen LKW-Fahrer, der im Frühjahr 2019 von Zollfahndern mit 658 kg als türkische Süßigkeiten getarntem Heroin gestoppt worden war, zu sechseinhalb Jahren Haft.
3. März: Polizeischüsse: In Berlin wird die Polizei alarmiert, weil eine Frau in einer Straßenbahn einen anderen Fahrgast bedroht hat. Als die Beamten sie an einer Haltestelle finden, läuft sie mit einem Messer und einer Schere bewaffnet auf sie zu. Einen Warnschuss ignoriert sie; daraufhin schießen die Beamten auf ihre Beine. Verletzt flieht die Frau; neu hinzukommende Beamt*innen setzen einen Diensthund ein. Die Frau wird festgenommen und ins Krankenhaus gebracht. Am 12. März will die Polizei in Berlin einen Mann kontrollieren; dieser flüchtet in seinem Fahrzeug. Zwei Beamte geben daraufhin mehrere Schüsse ab. Als Polizeibeamte am 18. März in München (Bayern) einen Drogenhändler festzunehmen, flüchtet der Mann. Daraufhin geben die Beamten zwei Warnschüsse in den Boden ab. Am 22. März bedroht und verletzt in Bretzfeld (Baden-Württemberg) ein Mann vier Menschen mit einem Messer. Als die Polizei eintrifft, greift er die Beamten mit einer Machete an; diese schießen daraufhin auf ihn. Der Mann kommt mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus.
Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD-Partei als Rechtsextremismus-Verdachtsfall eingestuft hat. Das BfV selbst äußert sich wegen eines laufenden Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln (NRW) nicht zu dem Fall. Am gleichen Tag entscheidet der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) eine Passage über den als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ der AfD im Verfassungsschutzbericht 2019 löschen muss, weil das Recht der Partei verletzt sei, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Nach einem AfD-Antrag auf eine Zwischenentscheidung entscheidet das VG Köln (NRW) am 5. März, dass das BfV die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf und begründet dies mit dem vorzeitigen Bekanntwerden der Pläne. Am 12. März erklärt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der AfD und der GdP als „nicht miteinander vereinbar“ und fordert AfD-Polizist*innen zum Gewerkschaftsaustritt auf. Am 18. März lehnt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen AFD-Eilantrag ab, der es dem BfV verbieten sollte, die Mitgliederzahl, des als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ der AfD zu nennen. Das Landesverfassungsgericht (LVerfG) Potsdam (Brandenburg) lehnt am 25. März einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes ab, mit dem dem LfV untersagt werden sollte, die Brandenburger AfD weiter als Verdachtsfall zu behandeln und nachrichtendienstlich zu beobachten.
Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Aus einem Zwischenbericht der Bundeswehr der dem Bundestag vorgelegt wird, geht hervor, dass ein Inventurbericht zum Munitionsbestand des KSK aus dem Jahr 2018 gelöscht und danach kein neuer mehr angelegt wurde. Aktuell fehlen beim KSK etwa 13.000 Schuss Munition und rund 62 kg Sprengstoff. Gegen einen verantwortlichen Offizier wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Am gleichen Tag übernimmt die StA Frankfurt/M. (Hessen) die Ermittlungen im Fall des, Ende Februar wegen illegalen Waffen- und Munitionsbesitzes festgenommen rechtsextremen, Bundeswehrsoldaten wegen Vorbereitung eines Terroranschlags. Ein entsprechendes Schriftstück war bei Durchsuchungen gefunden worden. Am 21. März wird durch Presseberichte bekannt, dass Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) gegen den KSK-Kommandeur, der für die Rückgabe gestohlener Munition Straffreiheit zugesichert hatte, disziplinarische Vorermittlungen angeordnet hat. Durch Presseberichte wird am 23. März bekannt, dass laut einem Bericht des Generalinspekteurs der Bundeswehr seit 2017 etwa 50 KSK-Soldaten in den Verdacht rechter Umtriebe geraten sind; fünf von ihnen wurden entlassen, 16 weitere versetzt. Derzeit untersucht der Militärische Abschirmdienst (MAD) über 20 weitere Fälle.
Tod in Polizeigewahrsam: In einer Polizeizelle in Würzburg (Bayern) wird ein wegen Diebstahlverdachts inhaftierter Mann tot aufgefunden. Die Todesursache ist unklar. Bei einer Drogenkontrolle in Delmenhorst (Niedersachsen) setzte am 6. März ein Beamter Pfefferspray gegen einen Jugendlichen ein, eintreffende Sanitäter verweigerten diesem trotz offenkundiger Atemnot die Behandlung. Auf der Wache wird er bis zur Blutprobe in eine Zelle gebracht, dort kollabiert er und stirbt im Krankenhaus. Am 9. März relativiert der, von der Polizei beauftragte, Brandsachverständige vor dem Landtag in Düsseldorf sein Gutachten zum Feuertod eines syrischen Kurden in einer Zelle der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kleve (beide NRW) im September 2018. Dass der Tod des Mannes technisch zweifelsfrei abklärbar gewesen sei, verneinte er. Der Kurde war aufgrund einer Verwechslung monatelang inhaftiert worden. Bei einer Befragung von Mithäftlingen am 10. März erklären diese, der Mann habe bis zu seinem Tode nicht gewusst, warum er inhaftiert gewesen sei. Am 16. März wird durch Presseberichte bekannt, dass eine Recherche der Kampagne „Death in Custody“ seit 1990 insgesamt 181 Todesfälle von nicht-weißen Menschen im Polizeigewahrsam gezählt hat.
5. März: Rechtsextremismus: Laut Hessischer Kriminalstatistik kam es in dem Bundesland 2020 zu insgesamt 1.270 rechtsextremen Straftaten, davon 626 Propagandadelikte und 324 Fälle von Volksverhetzung. Am 10. März teilt die GStA München (Bayern) mit, dass sie gegen 11 Männer Anklage erhoben hat, die zwischen 2016 und 2018 versucht haben sollen, die seit 2000 verbotene rechtsextreme Organisation „Blood & Honour“ fortzuführen. Zu weiteren Anklagepunkten gehören der Verdacht der Volksverhetzung und Bombendrohungen gegen Moscheen in Passau und Freimann. Durch Presseberichte wird am 11. März bekannt, dass gegen einen der bekanntesten Anwälte der rechtsextremen Szene Ende Februar Haftbefehl wegen des Verdachts der Geldwäsche erlassen wurde. Am 12. März wird durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag bekannt, dass die Polizei 2020 bundesweit insgesamt 23.403 rechtsextreme Straftaten gezählt hat, darunter 1.071 Gewaltdelikte. Neun Menschen wurden dabei getötet und 625 verletzt. Am 18. März verurteilt das OLG Dresden (Sachsen) zwei Männer und eine Frau wegen Unterstützung der, als terroristische Vereinigung geltenden, rechtsextremistischen „Gruppe Freital“ zu Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren. Am 23. März teilt Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU) mit, dass Rechtsextremisten in Brandenburg
2020 insgesamt 69 tätliche Angriffe begingen, davon waren 60 ausländerfeindlich motiviert. Die am 26. März veröffentlichte Kriminalstatistik für Berlin verzeichnet für 2020 insgesamt 2.456 rechtsextremistische Straftaten (2019: 1.534). Am 30. März teilt Bayerns Innenministerium mit, dass im vergangenen Jahr 34 Personen aus der Rechtsextremismus- und „Reichsbürger“-Szene die Waffenerlaubnis entzogen wurde; bei 64 weiteren ist ein Widerruf eingeleitet.
Organisierte Kriminalität (OK): Das BVerfG teilt mit, dass eine Einziehung kriminell erworbenen Vermögens (sog. Vermögensabschöpfung) auch dann zulässig ist, wenn eine Verurteilung der Täter wegen Verjährung nicht mehr möglich ist. Es bestätigt damit ein BGH-Urteil von 2019. Eine Verjährungsfrist läuft damit erst nach 30 Jahren ab (Az: 2 BvL 8/19). Laut dem am 15. März veröffentlichen Lagebild der Berliner Polizei sind in der Stadt 388 so genannte „Clan-Kriminelle“ aktiv, darunter 19 Frauen; demnach verübten im vergangenen Jahr 291 Verdächtige 1.013 Straften. Am 29. März entscheidet das VG Berlin, dass ein Bewerber für den Polizeidienst, der enge Kontakte zu einem mehrfach Tatverdächtigen aus dem kriminellen „Clan-Milieu“ habe, zu Recht abgelehnt werden durfte.
Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Nach Polizeiangaben kam es 2020 in Berlin zu insgesamt 222 Demonstrationen gegen Corona-Hygiene-Auflagen. Am 6. März versammeln sich in Leipzig (Sachsen) zwischen 1.000 und 1.500 Menschen auf Fahrrädern und Motorrädern um mit verschiedenen Aktionen einen Autokorso von Corona-Leugnern zu verhindern. An dem Korso beteiligen sich rund 350 Autos. Ein Korso von etwa 150 Fahrzeugen kann erst mit zweistündiger Verspätung starten und muss von der Polizei umgeleitet werden. In Halle (Sachsen-Anhalt) verhindern rund 100 Gegendemonstrant*innen, teils mit Gewalt und Sachbeschädigungen, dass ein Konvoi überhaupt nach Leipzig starten kann; in Plauen (Sachsen) sagt der Veranstalter einen Korso mit 200 Teilnehmer*innen selbst ab. In München beteiligen sich 140 Corona-Leugner*innen mit 80 Fahrzeugen an einem Korso; in Nürnberg (Beide Bayern) sind es knapp 130 Fahrzeuge. Beide Konvois laufen ohne Zwischenfälle ab. Bei einer Anti-Corona-Demonstration mit 180 Teilnehmer*innen am 9. März in Berlin stellt die Polizei 45 Verstöße gegen die Hygiene-Auflagen und neun Verdachtsfälle von gefälschten Attesten fest. Rund 100 Gegendemonstranten werden abgedrängt. Am 12. März wird durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag bekannt, dass die Polizei 2020 bei Anti-Corona-Demonstrationen insgesamt 8.214 Straftaten gezählt hat. In Berlin versammeln sich vor dem Bundesgesundheitsministerium am 13. März rund 1.000 Demonstrant*innen; an einer zweiten Anti-Corona-Demonstration beteiligen sich knapp 400 Personen. In Düsseldorf (NRW) versammeln sich rund 2.000 Menschen, in Kiel (Schleswig-Holstein), Hannover (Niedersachsen), Erfurt (Thüringen), Cottbus und Potsdam (beide Brandenburg) sind es jeweils mehrere 100. In München (Bayern) löst die Polizei zwei Kundgebungen mit etwa 2.500 und mehreren 100 Personen auf, da sich die Beteiligten nicht an die Hygiene-Auflagen halten; Trotz eines Demonstrationsverbots (Az: 6 L 184/21) versammeln sich in Dresden (Sachsen) über 1.000 Personen. Die Polizei stellt 32 Straftaten fest; darunter neun tätliche Angriffe und zwei Verstöße gegen das Waffengesetz. Bei Auseinandersetzungen werden 12 Polizisten verletzt; insgesamt erteilt die Polizei 915 Platzverweise und fertigt 943 Anzeigen wegen Verstoß gegen Corona-Auflagen. In Stuttgart (Baden-Württemberg) nehmen bis zu 1.500 Menschen an Anti-Corona-Demonstrationen teil, mehrere Journalist*innen und TV-Teams werden angegriffen. Durch eine Medienumfrage in den Bundesländern wird am 17. März bekannt, dass die Sicherheitsbehörden in Berlin seit März 2020 insgesamt 1.233 Delikte in Zusammenhang mit Anti-Corona-Demonstrationen gezählt haben. In Hessen und Baden-Württemberg sind es je 98 Straftaten, Mecklenburg-Vorpommern = 84, Thüringen = 76, Rheinland-Pfalz = 42 und Hamburg = 30). Ebenfalls am 17. März setzt der VG Hessen ein Demonstrationsverbot in Kassel für das Wochenende aus, da derzeit „keine akute Gefahr für eine Überforderung des Gesundheitssystems“ bestehe. Auch die angemeldeten Gegendemonstrationen könnten ein Verbot nicht rechtfertigen (Az: 6 L 562/21.KS, 6 L 573/21.KS). Am 19. März annulliert der hessische VGH das Urteil, die Versammlungsverbote der Stadt bleiben bestehen (Az: 2 B 587/21, 2 B 588/21). In Berlin fällt eine Anti-Corona-Demonstration am 20. März mangels Teilnehmer*innen aus; in Potsdam (Brandenburg) nehmen etwa 700 Menschen an einer Anti-Corona-Demonstration teil. In München beteiligen sich am 21. März zwischen 200 und 500 Personen an einer Anti-Corona-Kundgebung; es bleibt friedlich. Die Stadt Dortmund (NRW) verbietet eine für diesen Tag geplante Anti-Corona-Demonstration. Am 26. März verbieten die Städte Chemnitz und Schwarzenbeck (beide Sachsen) die für das Wochenende geplanten Anti-Corona-Demonstrationen; auch Gegendemonstrationen werden verboten. Dennoch versammeln sich in Chemnitz am 27. März rund 200 Corona-Leugner*innen, dabei kommt es zu Angriffen auf die Polizei. 20 Personen werden in Gewahrsam genommen, sowie fünf Straf- und 40 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gefertigt. Auch in Schwarzenbeck versammeln sich etwa 230 Personen; auch hier nimmt die Polizei Personalien auf und fertigt Anzeigen. In Dresden (Sachsen) treffen sich am 27. März etwa 600 Menschen zu einem unangemeldeten Protestzug; Abstands- und Hygienemaßnahmen werden überwiegend ignoriert. Als die Polizei eintrifft, flüchten die Demonstrant*innen). Auch in Köln (NRW) kommt es zu mehreren unangemeldeten Versammlungen. Auf der Domplatte treffen sich 150 bis 200 Corona-Leugner*innen; sie wird von der Polizei aufgelöst. Eine weitere Kundgebung findet mit 70 bis 80 Personen in der Innenstadt statt (Gegendemonstrat*innen: 100-200); hier kommt es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Zudem fährt ein Autokorso mit 30 Fahrzeugen durch die Stadt (Gegendemonstrat*innen: 100). Drei Demonstrationen in Zwickau (Sachsen), die sich zu einer Versammlung mit rund 250 Teilnehmer*innen vereinigen, bleiben friedlich. Eine Anti-Corona-Demonstration am 28. März in Berlin mit mehreren 100 Teilnehmer*innen führt direkt an einem Impfzentrum vorbei; dieses schließt vorübergehend. An einer Demonstration in Sinsheim (Baden-Württemberg) nehmen an gleichen Tag rund 3.500 Menschen teil; um weiteren Zustrom zu verhindern werden zeitweise eine Autobahnabfahrt und der Bahnverkehr zeitweise gesperrt. Etwa 600 Personen erhalten Anzeigen wegen Verstoß gegen die Coronaverordnung, knapp 390 Platzverweise werden erteilt. In Darmstadt (Hessen) sind es etwa 450 Personen, die sich vor einem Fußballstadion versammeln (Gegendemonstrant*innen: 600); es bleibt friedlich. Als die Polizei am 29. März eine Anti-Corona-Versammlung in Riesa (Thüringen) wegen Verstößen gegen die Hygiene-Vorschriften auflöst, kommt es zu gewaltsamen Widerstand.
Stuttgarter Krawallnacht: Das LG Stuttgart (Baden-Württemberg) verurteilt einen der im Juni 2020 randalierenden Jugendlichen wegen versuchten Totschlags und anderer Delikte zu einer Jugendstrafe von viereinviertel Jahren. Er hatte einen Studenten bewusstlos geschlagen und dann gegen den Kopf getreten. Ein Anderer erhält wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten.
„NSU 2.0“-Drohschreiben: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die türkisch-stämmige Frankfurter Rechtsanwältin, die als eine der ersten, bereits im August rassistische Morddrohungen mit der Unterschrift „NSU 2.0“ erhalten hatte, erneut ein solches Drohschreiben erhalten hat, obwohl sie inzwischen eine neue Adresse besitzt. Die Daten für die Schreiben stammen mutmaßlich von Polizeicomputern; dennoch weigert sich das hessische Innenministerium, anfallende Kosten für Schutzmaßnahmen zu übernehmen. Am 18. März erklärt Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) im Landtag, bislang habe man Kenntnis von 115 „NSU 2.0“-Drohschreiben, sowie 18 weiteren Schreiben, die Trittbrettfahrern zugeordnet werden.
8. März: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein, vom Bundestags-Untersuchungsauschuss in Auftrag gegebenes Gutachten, es aufgrund von ausgewerteten DNA-Spuren nicht sicher ausschließen kann, dass der Attentäter Anis Amri bei dem Anschlag im Dezember 2016 einen Mittäter hatte.
Rassistische Angriffe: Laut der Jahreschronik 2020 der Opferberatungsstelle Reach Out kam es im vergangenen Jahr in Berlin zu 196 rassistischen Angriffen, insbesondere auf Asiat*innen. In München (Bayern) beleidigt am 12. März ein Mann einen Farbigen rassistisch und schlägt ihm mit der Faust ins Gesicht. Er kann unerkannt flüchten. Am 15. März wird bei einer Fahrkartenkontrolle in einer Berliner U-Bahn ein Kameruner als einziger kontrolliert. Als er nach dem Grund fragt, wird er von dem Kontrolleur rassistisch beleidigt und geschlagen. In Berlin beleidigt am 19. März ein Hundebesitzer einen anderen Mann rassistisch und hetzt seinen Hund auf ihn, anschließend wirft er dessen Fahrrad auf den Boden und tritt ihn gegen den Oberschenkel. Der Täter wird festgenommen. Am 24. März beleidigt wiederum in Berlin eine Frau eine Schwangere rassistisch und schlägt ihr ins Gesicht und in den Bauch; danach flüchtet sie unerkannt.
Homophobe Handlungen: In Berlin kam es 2020 zu 93 homophoben Angriffen (2019: 105). Das geht aus der Jahreschronik hervor, die die Opferberatung Reach Out vorlegt. Am 16. März erhebt die StA Frankfurt/M. (Hessen) Anklage gegen drei Personen, die Mitte November 2020 eine queere Person brutal verprügelt hatten. Auf einem Berliner U-Bahnhof wird am 30. März ein Mann, der zuvor eine Gruppe von Jugendlichen auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte, von diesen angerempelt, homophob beleidigt und ihm vor die Füße gespuckt.
10. März: Rockerkriminalität: Das Innenministerium Baden-Württemberg teilt mit, dass die Polizei 10 Wohnungen und das Klubhaus der Gruppe „Gremium MC Southgate“ durchsucht hat. Der Gruppe wird schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Am 12. März verbietet das Landesinnenministerium den Verein.
Spionage: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Spion im Bundespresseamt vom Kammergericht (KG) Berlin zu einer Bewährungsstrafe von eindreiviertel Jahren verurteilt wurde. Der Mann hatte jahrelang für den ägyptischen Geheimdienst spioniert; er war geständig.
12. März: Polizeigesetz: Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet ein neues Polizeigesetz. Damit erhalten Polizist*innen Bodycams; zur Telefonüberwachung dürfen künftig auch IMSI-Catcher und stille SMS verwendet werden. Der „finale Rettungsschuss“ wird abgelehnt. Eingeschränkt wird auch das Recht, Privatwohnungen zu betreten.
Rechtsradikalismus: In Eilenburg (Sachsen) dringen fünf Unbekannte in die Wohnung des Bundesvorsitzenden der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ ein und verletzen ihn so, dass er im Krankenhaus behandelt werden muss. In einem Park in München (Bayern) ruft am gleichen Tag ein Betrunkener rechte Parolen und zeigt den Hitlergruß. Er wird festgenommen.
„Reichsbürger“: Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag bekannt, dass die Polizei 2020 den „Reichsbürgern“ insgesamt 716 Straftaten zurechnet, darunter 130 Gewalttaten. Laut einer weiteren Anfrage der Grünen-Fraktion stufen die Sicherheitsbehörden etwa 950 „Reichsbürger“ als Rechtsextremisten ein, acht davon als Gefährder und weitere 10 als „relevante Personen“. Insgesamt wird die Zahl der „Reichsbürger“ auf etwa 19.000 beziffert.
Angriff auf Flüchtlinge: Durch Pressemeldungen auf Grundlage eines Überwachungsvideos wird bekannt, dass im November 2020 ein Rettungssanitäter in einer Flüchtlingsunterkunft in Kassel (Hessen) einen, auf einer Bahre fixierten, betrunkenen Syrer ins Gesicht schlägt. Zwei ebenfalls anwesende Polizisten greifen nicht ein. Nach Polizeiangaben hat der Syrer zuvor randaliert und mehrfach versucht, die Rettungskräfte anzugreifen. Gegen alle Beteiligten wurde Strafanzeige erstattet, die StA ermittelt. Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU) teilt mit, dass in Brandenburg im vergangenen Jahr in 147 Fällen Flüchtlinge angegriffen wurden (2017: 69)
Dschihadismus: Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag wird bekannt, dass die Polizei 2020 insgesamt 456 Straftaten fanatischen Muslimen zurechnet, 42 Menschen wurden dabei verletzt. Das LG Frankfurt/M. Hessen) verurteilt ein salafistisches Ehepaar, dass im November 2016 versucht hatte, nach Syrien auszureisen um sich dem IS anzuschließen, am 18. März zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und 11 Monaten sowie 16 Monaten; die Angeklagten hatten zuvor gestanden (Az: 6140 Js 247545/17).
Angriffe auf Politiker*innen: Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag wird bekannt, dass die Polizei 2020 insgesamt 1.799 gegen Politiker*innen gerichtete Straftaten registriert hat. Am 29. März teilt der Oberbürgermeister von Tübingen (Baden-Württemberg) mit, dass er aufgrund seiner Corona-Politik nicht nur massive Kritik sondern auch Morddrohungen erhalte. Durch Presseberichte wird am 30. März bekannt, dass ein ehemaliger Syrien-Flüchtling und Spitzenkandidat der NRW-Grünen für die Bundestagswahlen seine Kandidatur wegen einer „hohen Bedrohungslage“ zurück gezogen hat. Näheres hierzu ist nicht bekannt.
14. März: Rassistische Handlungen: Das AG München (Bayern) verurteilt einen Mann, der im Oktober 2019, in betrunkenem Zustand eine Frau mit Burka rassistisch beschimpft und den Hitlergruß gezeigt hatte, zu einer siebenmonatigen Haftstrafe (Az: 844 Ds 116 Js 198348/20). In Berlin beleidigt am 28. März ein Mann einen Kioskbetreiber, der ihn auf die Corona-Regeln anspricht, rassistisch und bedroht ihn bevor er sich unerkannt entfernt.
16. März: Asyl: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass ein Asylverfahren im Jahr 2020 durchschnittlich 8,3 Monate dauerte (2019: 6,1 / 2017: 10,7). Am 22. März teilt Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) mit, dass im vergangenen Jahr in Bayern insgesamt 12.346 Asylanträge gestellt wurden (2019: 18.368 / 2018: 21.900).
17. März: Verfassungsschutz: Im Innenausschuss des Landtages teilt Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) mit, dass Teile der Anti-Corona-Bewegung, die zu gewalttätigem Widerstand aufrufen, in Bayern vom LfV beobachtet werden. Auch in Baden-Württemberg werden Teile der Bewegung vom dortigen LfV beobachtet. Am 30. März teilt Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) mit, dass dortige Ableger der Corona-Leugner*innen-Bewegung auch in der Hansestadt als Verdachtsfall eingestuft wurden und nun vom LfV beobachtet werden.
18. März: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): Die Kriminalitätsstatistik 2020 für Wiesbaden (Hessen) verzeichnet bei Straßenkriminalität insgesamt 3.693 Fälle; Raubüberfälle: 59 (2019: 81), Taschen- und Trickdiebstähle: 287 (2019: 275), Wohnungseinbrüche: 316 (2019: 387), Häusliche Gewalt: 948 (2019: 826), Sexualstraftaten: 258 (2019: 254). Die am 26. März bekannt gegebene PKS für Berlin verzeichnet insgesamt 504.142 Straftaten (Taschendiebstahl: 3.376 / Raubüberfälle: 2.421 / Jugendgruppengewalt: 1.778 / Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: 5.011 / Politisch motivierte Kriminalität: 5.996 / Mord und Totschlag: 95).
20.März: Randale gegen Corona-Auflagen: Zwischen 10.000 und 20.000 Corona-Leugner*innen und Rechtsextremisten versammeln sich in Kassel (Hessen) zu einer Demonstration. Obwohl nur zwei Demonstrationen auf größeren Plätzen erlaubt sind, ziehen sie durch die Innenstadt. Als Gegendemonstrant*innen sie stoppen wollen, beginnen Auseinandersetzungen; mehrfach wird versucht Polizeiketten zu durchbrechen. Die Polizei setzt Pfefferspray und Wasserwerfer ein. Am 24. März wirft ein Mann in Delmenhorst (NRW) mehrere Molotowcocktails in das Rathaus, mit denen er seine „Unzufriedenheit über die Corona-Regeln“ zeigen will. Zeugen übergeben ihn der Polizei.
Trans- und Homophobe Angriffe: In Frankfurt/M. (Hessen) beleidigt ein Cis-Mann eine Transfrau zunächst verbal und schlägt sie dann zusammen; danach flüchtet er unerkannt. Am 24. März beleidigen in einem Berliner Park drei Männer einen anderen homophob und schlagen ihn mit der Faust ins Gesicht; danach flüchten sie unerkannt.
21. März: Beschwerdestelle der Polizei: Die Beschwerdestelle der Polizei Sachsen veröffentlicht ihren Bericht 2020. Demnach gab es in dem Jahr 303 Beschwerden gegen Polizist*innen; daraus ergaben sich 16 strafrechtliche Ermittlungen und drei Disziplinarverfahren.
23. März: Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Flüchtlingsheime: Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU) teilt mit, dass es in Brandenburg 2020 nur zu einem Angriff auf ein Asylbewerber*innenheim kam (2019: 3 / 2018: 5 / 2017: 19 / 2016: 72).
Rechtsradikaler Mordanschlag in Hanau: Hinterbliebene der Opfer des rechtsradikalen Mordanschlags vom 19. Februar 2020 und Überlebende erheben Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizei- und Behördenbeamt*innen wegen amtspflichtswidriger Versäumnisse in der Folge des Anschlags.
24. März: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: Auf dem Flughafen Berlin wird eine IS-Rückkehrerin aus Syrien festgenommen.
Körperverletzung im Amt: Bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes kommt es in Berlin zu einer Eskalation bei der mehrere Mitarbeiter des Amtes sowie auch herbeigerufene Polizisten massiv übergriffig werden.
25. März: Bundesnachrichtendienst (BND): Der Bundestag beschließt einen Unabhängigen Kontrollrat, der die Auslandsüberwachung des BND kontrollieren soll. Dies hatte das BVerfG im Mai 2020 verlangt.
26. März: Umweltdemonstrationen: Das OVG Saarlouis weist die Beschwerde des Veranstalters eines geplanten „Klimacamps“ in Saarbrücken (beide Saarland) gegen die Auflagen des dortigen Ordnungsamtes zurück. Damit wird die Versammlungsfläche beschränkt, die Verwendung von Zelten und das dortige übernachten ist verboten (Az: 2 B 84/21). Am 29. März verfügt das AG Alsfeld (Hessen), dass eine Umweltaktivistin, die seit vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt, weiter dort verbleiben muss, da sie ihre Identität nicht preisgibt. Weiterhin wird durch Presseberichte bekannt, dass es in Zusammenhang mit den Protesten im Dannenröder Forst und den Polizeieinsätzen von Oktober-Dezember 2020 über 450 Straftaten und rund 1.550 Ordnungswidrigkeiten registriert wurden (Landfriedensbruch: 46 / Sachbeschädigung: 41 / Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: 39 / Widerstandshandlungen: 65 / Angriffe auf Polizist*innen: 4). Bisher wurden zudem mehr als 100 Bußgeldbescheide verschickt.
31. März: Rechtsextremer Mordanschlag: Im Hessischen Landtag tritt der Lübcke-Untersuchungsausschuss erstmals öffentlich zusammen um mögliches Behördenversagen im Fall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 zu klären. Als erstes werden Sachverständige zur rechtsextremen Szene in Hessen gehört.
Polizeiliche Arbeitszeit: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist die Klage zweier Berliner Wachpolizisten ab, die den Wechsel von Privat- in Dienstkleidung daheim und den Weg damit zum Arbeitsplatz als Arbeitszeit vergütet haben wollten (Az: 5 AZR 292/20). Lediglich ein Wachpolizist, der seine Dienstwaffe in einem Sicherheitsfach außerhalb seines Arbeitsortes unterbringen muss, kann den hierzu notwendigen Umweg als Dienstzeit geltend machen (Az: 5 AZR 148/20).