Chronologie Februar 2022

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Februar: Polizeischüsse: In Gemünden (Hessen) ersticht ein Mann seine Frau und verletzt sich anschließend selbst schwer. Dennoch kann er erst nach einem Schusswaffengebrauch von Polizeibeamt*innen festgenommen und ins Krankenhaus gebracht werden. Näheres ist aktuell nicht bekannt. Am 7. Februar versucht in Efringen-Kirchen (Baden-Württemberg) ein betrunkener Autofahrer sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen, fährt dabei einen Polizisten an und verletzt ihn schwer. Obwohl seine Kollegen daraufhin auf den Wagen schießen, kann der Fahrer trotz zweier Armschüsse zunächst fliehen. Er wird später festgenommen. Mit einem Kleinbus durchbricht am 12. Februar ein Mann die Schranke eines Werksgeländes in Sindelfingen (Baden-Württemberg). Als er kurz darauf einen Unfall hat, versucht er zu Fuß zu flüchten. Als Polizist*innen ihn stoppen, bedroht er sie mit einem Messer. Ein Beamter schießt ihm ins Bein, der Mann wird in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Am 15. Februar gibt in Wörth (Bayern) ein Polizist einen Warnschuss ab um einen ausreisepflichtigen Mann bei der Flucht vor seiner Abschiebung zu stoppen. In München (Bayern) gibt am 16. Februar ein Polizist einen Schuss auf eine Frau ab, die einen Kollegen mit einem Messer angreift. Die Frau bleibt unverletzt und wird am 17. Februar in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Am 24. Februar wird in Gunzenhausen (Bayern) gegen Mitternacht ein Randalierer gemeldet. Die eintreffenden Beamt*innen bemerken Feuer im Haus und rufen die Feuerwehr. Bei deren Eintreffen greift der mutmaßlich psychisch Gestörte diese mit einem Messer an. Auch die Polizist*innen greift er an; als der Einsatz von Pfefferspray wirkungslos bleibt, schießen die Beamt*innen. Der Mann stirbt im Krankenhaus.

Racial Profiling: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Verwaltungsgericht (VG) Dresden (Sachsen) Mitte Januar einem Guineaer Recht gegeben und seine Kontrolle durch Beamt*innen der Bundespolizei (BPol) aufgrund seiner Hautfarbe im März für unzulässig erklärt hat. Der Kläger sei dadurch in seinen Grundrechten verletzt worden.

Rechtsextremismus: Auf Pressenachfragen teilt das NRW-Schulministerium mit, dass gegen drei Lehrer der Verdacht des Rechtsextremismus besteht. Disziplinarverfahren wurden eingeleitet. Am 8. Februar wird am Holocaust-Mahnmal in Berlin ein eingeritztes Hakenkreuz entdeckt. Am 9. Februar gibt die Bundesanwaltschaft (BAW) Karlsruhe (Hessen) bekannt, dass im Fall eines Terrorverdächtigen, bei dem bei einer Durchsuchung im September 2021 etwa 600 selbstgebaute Sprengsätze sowie ein rassistisches Manifest und weitere strafbare Unterlagen gefunden worden waren, der Generalbundesanwalt (GBA) die weiteren Ermittlungen übernommen hat. Der Mann stand zudem auf einer Liste der hessischen CDU für eine Kommunalwahl. In Dresden (Sachsen) marschieren am 13. Februar, dem Gedenktag der Bombardierung während des Zweiten Weltkriegs, Hunderte Rechtsextremisten in einer angemeldeten Demonstration durch die Altstadt. Ebenfalls mehrere 100 Gegendemonstrant*innen versuchen dies durch Blockaden zu verhindern; dabei versuchen auch einige die Polizeiabsperrungen zu durchbrechen. Es kommt zu Festnahmen. Am 16. Februar wird durch Presseberichte bekannt, dass das Ermittlungsverfahren gegen die rechtsextreme „Kampfgemeinschaft Cottbus“ (Brandenburg) nach zwei Jahren aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde; die Staatsanwaltschaft (StA) Cottbus bestätigt den Bericht. Dies betrifft Verfahren gegen 19 Rechtsextremisten. In Dortmund (NRW) durchsucht die Polizei am 18. Februar die Wohnung eines Funktionärs der rechtsextremistischen Kleinpartei „Die Rechte“ wegen des Verdachts auf Fälschung und Verbreitung von Corona-Impfpässen. Technisches Gerät wird sichergestellt. Am 21. Februar beginnt vor dem Landgericht (LG) München (Bayern) der Prozess gegen drei mutmaßliche Rechtsextremisten, die sich zwischen 2015 und 2018 Waffen aus dem Balkankrieg beschafften und damit handelten. Am gleichen Tag verurteilt ein Berliner Amtsgericht (AG) einen Ex-AfDler und bekannten Neo-Nazi wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung; ein Mitangeklagter erhält eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Sie hatten im November 2021 einen jordanisch-stämmigen Taxifahrer verprügelt. Wenige Tage nach seiner Haftentlassung wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen beleidigt am 22. Februar ein Mann in Potsdam (Brandenburg) BPol-Beamt*innen, ruft Nazi-Parolen und zeigt ihnen den Hitlergruß; er wird festgenommen. Laut einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die am 23. Februar bekannt wird, wurden seit der deutschen Wiedervereinigung insgesamt 113 Menschen durch rechtsextremistische Angriffe getötet; eine Presserecherche kommt hingegen auf 191 Tote. Am 24 Februar wird durch Presseberichte bekannt, dass einer rechtsextremistischen Kita-Erzieherin in Halle (Sachsen-Anhalt) gekündigt wurde. Zudem ermittelt die StA wegen eines Angriffs der Frau auf ein Impfteam. Auf einem U-Bahnhof in Berlin zeigt am 25. Februar ein betrunkener Mann den Hitler-Gruß und skandiert Nazi-Parolen; er wird festgenommen. Am 28. Februar bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des LG Erfurt vom Juli 2021 zu einer Bewährungsstrafe von neun Rechtsextremisten wegen gefährlicher Körperverletzung für rechtskräftig. Die Männer hatten im Februar 2014 eine Kirmes in Ballstädt (beide Thüringen) überfallen und 10 Menschen zum Teil schwerverletzt.

Umweltdemonstrationen: Das VG Gießen (Hessen) entscheidet, dass der Kostenbescheid in Höhe von 808 EUR für eine Umweltaktivistin rechtens ist. Die Frau war bei einem Räumungseinsatz des Dannenröder Forstes im Dezember 2020 von Polizist*innen aus einem Baumhaus geholt worden. Am 4. Februar blockieren in Hamburg und Berlin erneut Klima-Aktivist*innen Straßen zu Autobahnauffahrten, werfen dabei in Berlin Lebensmittel „aus dem Müll eines Supermarktes“ auf die Straße und seilen sich von Brücken ab. Auch in München (Bayern) kommt es zu Blockadeaktionen. In Berlin blockieren am 7. Februar wiederum etwa 20 Klima-Aktivist*innen Autobahnauffahrten; 13 Demonstrant*innen werden vorläufig festgenommen. Durch Presseberichte wird am 9. Februar bekannt, dass es in Berlin in den vergangenen zwei Wochen insgesamt zu 29 Blockaden kam, 170 Demonstrant*innen wurden vorläufig festgenommen und über 20 Anzeigen gefertigt. Erneut blockieren am 11. Februar die Klima-Aktivist*innen an verschiedenen Stellen Straßen und Autobahnauffahrten; 22 von ihnen werden vorläufig festgenommen. Bislang wurden in diesem Zusammenhang 280 Anzeigen erstattet und in 25 Fällen Personen in vorbeugenden Gewahrsam genommen. Am 14. Februar wird eine neue Blockade von der Polizei unverzüglich geräumt und 21 Aktivist*innen vorläufig festgenommen; Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten und eventueller Straftaten werden geprüft. Zu Blockaden kommt es am 15. Februar nicht, dafür verteilen Klimaaktivist*innen im Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung in Berlin Pferdemist. Nach den Blockaden von Autobahnauffahrten blockieren Klimaaktivist*innen am 21. Februar eine Zufahrt des Hafens in Hamburg. Am 22. Februar übergibt die Berliner Polizei die ersten 12 Ermittlungsverfahren gegen die Blockierer*innen zur Weiterbearbeitung an die StA, insgesamt hat die Polizei bislang 214 Verfahren eingeleitet. An den Flughäfen Berlin, Frankfurt/M. (Hessen) und München (Bayern) blockieren Klimaaktivist*innen am 23. Februar die Zufahrten zu den Frachtbereichen. Am 25. Februar werden am Berliner Hauptstadtflughafen zwei Klimaaktivisten festgenommen, die dort mit Luftballons den Flugverkehr stören wollten.

Prozesse gegen Polizist*innen: Das AG Freiburg (Baden-Württemberg) verurteilt einen Polizisten, der im Mai 2020 bei einer Demonstration gegen Rechte und die AfD, eine Demonstrantin mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, zu Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Kammergericht (KG) Berlin beginnt der am 2. Februar der Prozess gegen einen Kriminalhauptkommissar der Berliner Polizei wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen. Der Mann soll interne Ermittlungsinformationen zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an die AfD weitergegeben haben. Auch ein stadtbekannter Neo-Nazi, der als Mitverantwortlicher für eine rechte Anschlagsserie gilt, erfuhr so davon. Der Prozess wird nach zwei Minuten ausgesetzt, da es das Gericht versäumte, Zeugen zu laden. Am 7. Februar erhebt die StA Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) Anklage wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung gegen einen Polizeibeamten. Der Mann soll bei einem Vaterschaftsstreit im Oktober 2021 zwei Frauen mißhandelt und eine von ihnen angezündet haben. Durch eine parlamentarische Anfrage der Fraktion die Grünen im Landtag von Magdeburg (Sachsen-Anhalt) wird bekannt am 9. Feburar bekannt, dass die StA 2021 insgesamt 88 Ermittlungsverfahren gegen 145 Beamt*innen wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet hat. Als Grund gilt eine zunehmende Konfrontation bei Anti-Corona-Protesten. Vor dem AG München (Bayern) beginnt am 10. Februar der Prozess gegen einen inzwischen suspendierten Beamten der Münchner Polizei wegen Besitz und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie Unterschlagung und Verrat von Dienstgeheimnissen. Insgesamt werden ihm 79 Straftaten vorgeworfen; der Mann ist geständig. Am 11. Februar bestätigt die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Dresden (Sachsen) Presseanfragen, wonach sie gegen drei Beamte des Mobilen Einsatzkommando (MEK) Sachsen Anklage vor dem LG wegen Diebstahl von Dienstmunition und Kontakten zur rechtsextremen Gruppe „Nordkreuz“ Anklage erhoben hat. Bei 14 weiteren Beschuldigten dauern die Ermittlungen an. In München beginnt am 15. Februar vor dem AG München (Bayern) die Fortsetzung des unterbrochenen Prozesses gegen den Beamten der Münchner Polizei wegen Erwerb und Besitz von Drogen sowie Verwahrungsbruch. Am 22. Februar wird er zu einer Geldstrafe von 13.200 EUR verurteilt. Ebenfalls am 22. Februar beginnt vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) der Prozess gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt im Oktober 2019. Gegen eine vorherige Bewährungsstrafe des AG hatte der Mann Berufung eingelegt; noch am gleichen Tag wird er zu einer Geldstrafe von 7.200 EUR verurteilt. Vor dem LG Berlin beginnt am gleichen Tag der Berufungsprozess gegen zwei Polizisten auf Probe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Sie sollen im Mai 2019 als Zuschauer bei einem Basketballspiel „Sieg Heil“ gerufen haben; in einem ersten Prozess waren sie zu Geldstrafen verurteilt worden. Am 25. Februar verurteilt das AG München (Bayern) einen weiteren Beamten wegen Drogenbesitz und -konsum sowie Verrat von Dienstgeheimnissen zu zweieinhalb Jahren Haft.

2. Februar: Justizskandale: Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) lehnt es ab, einen Richter, der durch rechte Äußerungen zur Migration aufgefallen ist, aus dem Dienst zu entfernen. Hierzu müsse „feststehen, dass ein Richter die verfassungsmäßige Ordnung ablehnt und bekämpft“.

Polizei und Datenschutz: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verurteilt die Berliner Polizei dazu, im Rahmen eines Disziplinarverfahrens abgefragte private Daten eines Polizisten an diesen herauszugeben. Am 24. Februar wird durch Presseberichte bekannt, dass die Polizei in Brandenburg seit September 2020 aufgrund einer „innerbehördlichen Regelung“ mit Zustimmung der StA auf Daten der Corona-Apps zugreifen kann. Wie oft dies bislang geschehen ist, ist unbekannt.

Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Die Justizbehörden mehrerer Bundesländer prüfen, inwieweit das Tragen eines gelben Sterns mit der Aufschrift „Ungeimpft“ bei Anti-Corona-Demonstrationen den Straftat der Volksverhetzung erfüllt. Trotz Verbot versammeln sich in München (Bayern) rund 1.500 Corona-Leugner*innen in Kleingruppen. Es bleibt ruhig. Die Polizei fertigt etwa 20 Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Am 4. Februar hebt das VG Cottbus (Brandenburg) das präventive Verbot von Anti-Corona-“Spaziergängen“ auf, da es von der Polizei nicht ausreichend begründet worden war (Az: VG 3 L 29/22). Am 5. Februar demonstrieren erneut Corona-Leugner*innen und Impfgegner*innen gegen die geltenden Maßnahmen. In Freiburg sind es 4.000, in Karlsruhe (beide Baden-Württemberg), in Osnabrück 1.100 und in Lüneburg (beide Niedersachsen) 300. Auch in vielen anderen Städten kommt es zu Demonstrationen, ebenso wie zu Gegendemonstrationen. Überwiegend bleibt es friedlich. Auf Pressenachfragen bestätigt der frühere brandenburgische Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) am 6. Februar, dass auch er an einer Anti-Corona-Demonstration in Hohen Neuendorf (Brandenburg) teilgenommen hat. Auch am 7. Februar demonstrieren bundesweit mehrere Corona-Leugner*innen; an vielen Orten finden Gegenversammlungen statt. Überwiegend bleibt es friedlich, doch in Jena kommt es zu Angriffen auf Polizist*innen, als diese eine Blockade des Aufmarsches auflöst. In Erfurt (beide Thüringen) werden die Reifen eines Polizeifahrzeuges zerstochen. In Dresden (Sachsen) wird gegen drei Personen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als die Polizei in Brandenburg a.d.Havel (Brandenburg) am 9. Februar eine unangemeldete Versammlung von Corona-Leugner*innen auflöst, kommt es zu massiven Widerstandshandlungen; fünf Beamt*innen werden verletzt, auch zwei Demonstrant*innen müssen im Krankenhaus behandelt werden. Am 11. Februar wird durch Presseberichte bekannt, dass bei Anti-Corona-Demonstrationen in Bruchköbel (Hessen) auch eine Politikerin der Grünen mehrfach teilgenommen hat und dies auch weiter tun will; sie ist aus der Partei ausgetreten. In zahlreichen deutschen Städten finden auch am 12. Februar Protestdemonstrationen von Corona- und Impfgegner*ìnnen sowie Gegendemonstrationen statt; in Ulm (Baden-Württemberg) ermittelt die Polizei gegen einen Mann, der mit einer Axt und einer Gasmaske erschien. Auch am 13. Februar demonstrieren bundesweit wieder tausende Menschen gegen die Corona-Maßnahmen. In Sigmaringen (Baden-Württemberg) versuchen dabei etwa 60 Personen vor das Privathaus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zu gelangen, die Polizei verhindert dies. Erneut ziehen am 13. Februar etwa 350 Anti-Corona-Demonstrant*innen vor das Haus von Kretschmann; ebenso ziehen an diesem Tag Corona-Leugner*innen mit Fackeln vor das Haus des Oberbürgermeisters von Halberstadt (Sachsen-Anhalt) und zünden dort Bengalos. Am selben Tag greifen bei einer Anti-Corona-Demonstration in Dresden (Sachsen) mehrere Teilnehmer*innen zwei Journalisten an. Auch am 19. Februar demonstrieren bundesweit wieder mehrere 10.000 Corona-Leugner*innen und Impfgegner*innen. Am 21. Februar gibt die Polizei im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses bekannt, dass bisher in Zusammenhang mit Corona-“Spaziergängen“ insgesamt 1.200 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Laut der Kriminalstatistik von Wiesbaden (Hessen), die am 23. Februar bekannt wird, kam es dort im vergangenen Jahr zu 94 Anti-Corona-Demonstrationen (2020: 57). Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg stuft den Verein “United Movement for Equal Human Rights“ als Beobachtungsobjekt ein. Er sei im Corona-Leugner*innen-Milieu aktiv und wolle die parlamentarische Demokratie abschaffen. Erneut kommt es am 26. Februar bundesweit zu Anti-Corona-Demonstrationen. In Baden-Württemberg sind es in verschiedenen Städten zwischen 1.600 und 6.000 Menschen, in Bayern zwischen 900 und 4.200 (Niedersachsen: 680-2.500 / NRW: rund 2.500 / Hamburg: 3.550 / Sachsen: 1.800).

3. Februar: Drohungen gegen Politiker*innen: Im Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) durchsucht die Polizei die Wohnung eines Mannes, der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) über einen Messenger-Dienst mit dem Tode bedroht haben soll. Datenträger werden sichergestellt. Durch Presseberichte wird am 6. Februar bekannt, dass nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) 2021 insgesamt 4.458 Straftaten gegen Politiker*innen festgestellt wurden (2017: 1.527) (NRW: 2021: 124 / 2020: 88 – Brandenburg: 2021: 85 / 2020: 41).

4. Februar: Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Vor dem LG Tübingen erhebt die StA Anklage gegen den früheren Kommandeur der Kommando Spezialkräfte-Einheit (KSK) in Calw (beide Baden-Württemberg) wegen „unterlassener Mitwirkung bei Straftaten“. Der Kommandeur, der wegen rechtsradikaler Umtriebe in die Schlagzeilen geratenen Bundeswehr-Einheit hatte gestohlene Munition in größeren Mengen anonym und straffrei zurückgeben lassen. Durch Presseberichte wird am 9. Februar bekannt, dass die StA Lüneburg (Niedersachsen) drei Ermittlungsverfahren gegen Soldaten eröffnet hat, die während einer Nato-Mission in Litauen durch volksverhetzendes, rassistisches und antisemitisches Verhalten aufgefallen waren. Am 11. Februar wird in Offenbach der frühere Bundeswehroffizier Franco A. vorübergehend festgenommen, gegen den derzeit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. (beide Hessen) ein Prozess wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat geführt wird. Er soll Anschläge auf Politiker*innen geplant haben. Spezial-Einsatz-Kräfte (SEK) nehmen ihn am 13. Februar erneut fest, das OLG Frankfurt/M. (Hessen) erlässt Haftbefehl. Bei seiner vorherigen Festnahme in Offenbach (Hessen) waren mögliche Beweismittel gefunden worden. Am 16. Februar muss der Prozessbeginn gegen Franco A. aufgrund der Erkrankung eines Richters des OLG abgesagt und verschoben werden. Im Prozess gegen Franco A. wird am 24. Februar bekannt, dass bei ihm zahlreiche Nazi-Devotionalien und etliche Hieb- und Stichwaffen gefunden worden waren.

Reichsbürger“: Das LG Mannheim (Baden-Württemberg) verurteilt einen, der „Reichsbürger“-Szene zugeordneten, Mann wegen illegalem Waffenbesitz und Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einer Geldstrafe von 1.300 EUR. Am 5. Februar löst die Polizei in Coburg (Bayern) ein illegales Treffen von „Reichsbürger*innen“ in einer Schule auf. Gegen 55 Personen wird wegen Hausfriedensbruch ermittelt. In Berlin entzieht sich am 16. Februar ein „Reichsbürger“ einer Polizeikontrolle und fährt dabei einen Beamten an; der dabei leicht verletzt wird. Der Täter wird später festgenommen.

Angriffe auf Polizist*innen: Nach Angaben der rechtskonservativen Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) wurden in Deutschland seit 1945 insgesamt 366 Streifenpolizist*innen, 36 Kriminalbeamt*innen und 50 Bundespolizist*innen durch Angriffe von Straftäter*innen im Dienst getötet. Als die Polizei in Berlin am gleichen Tag einen Mopedfahrer überprüfen will, fährt dieser einen Beamten absichtlich an und flüchtet. Der Beamte muss im Krankenhaus behandelt werden. Am 9. Februar wird in Nürnberg (Bayern) zunächst die Polizei wegen häuslicher Gewalt zu Hilfe gerufen. Als die Beamt*innen eintreffen, attackiert der Mann sie im Treppenhaus und verletzt einen Beamten im Gesicht; er wird festgenommen. In der Nacht des 15. Februar schießt in Ziegenbrück (Thüringen) ein Mann auf Polizist*innen und ihren Streifenwagen; er wird später festgenommen. Am 16. Februar will die Polizei eine Frau aus einer Wohnung holen, in der sie sich widerrechtlich aufhält. Dabei greift die Frau sie mit einem Messer an und sticht auf den Kopf eines Beamten ein. Nur sein Helm schützt ihn vor Verletzungen. Ein Kollege gibt einen Schuss ab; die Frau bleibt unverletzt und wird am 17. Februar in eine Psychiatrie eingeliefert. In Frankfurt/M. (Hessen) kam es im vergangenen Jahr zu 1.679 Angriffen auf Polizist*innen, wie Frankfurts Polizeipräsident am 18. Februar bekannt gibt. In München (Bayern) alarmiert am gleichen Tag eine Frau die Polizei nachdem ihr Sohn sie zuvor beleidigt und bedroht hatte. Die Beamt*innen beleidigt er ebenfalls und bedroht sie mit einer Axt und einem Messer. Auf den angedrohten Schusswaffengebrauch hin flieht er und wird wenig später durch einen Taser-Einsatz festgenommen. Am 20. Februar alarmiert in Stein (Bayern) eine Frau die Polizei nachdem ihr Mann sie zuvor gewürgt und anschließend versuchte, mit einem Beil die Tür zum Badezimmer einzuschlagen, wohin sie sich mit ihrer Tochter geflüchtet hatte. Als die Beamt*innen eintreffen, wirft er das Beil auf ihren Einsatzwagen und flüchtet. Bei seiner Festnahme verletzt er einen Beamten leicht. Im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gibt die Polizei am 21. Februar bekannt, dass es bisher in Zusammenhang mit Corona-“Spaziergängen“ insgesamt 30 Angriffe auf Polizist*innen gegeben hat. Am 22. Februar teilt die Polizei in Bamberg (Bayern) mit, dass ihre Beamt*innen bei einem Polizeieinsatz in einem Obdachlosenheim massiv angegriffen und vier Polizisten dabei verletzt wurden. Laut der Kriminalstatistik von Wiesbaden (Hessen) kam es dort im vergangenen Jahr zu insgesamt 130 Angriffen auf Polizist*innen (2020: 98). Am 24. Februar nehmen Polizist*innen in München (Bayern) einen Mann, der sie mit einem Messer bedroht, nach einem Elektro-Taser-Einsatz fest.

Rassistische Angriffe: In Berlin wird eine Jugendliche von sechs Erwachsenen rassistisch beleidigt und krankenhausreif geschlagen. Später muss die Polizei ihre ursprüngliche Nachricht, Ausgangspunkt dieses Streites sei eine fehlende Mund-Nase-Maske gewesen, zurückziehen. Wiederum in Berlin beschimpft ein Mann eine Familie rassistisch und schlägt danach auf den Vater ein. Er kann kurze Zeit später festgenommen werden. In Berlin beleidigt am 9. Februar ein Mann zwei polizeiliche Objektschützer rassistisch als sie ihn auffordern ihnen nicht mit der Taschenlampe ins Gesicht zu leuchten.  Als am 15. Februar in Berlin eine Frau ein Lokal betritt, wird sie von einer Mitarbeiterin rassistisch beleidigt und wieder nach draußen geführt. Auch ein weiterer Gast des Lokals beleidigt und bedroht sie rassistisch. In einem Einkaufszentrum in Berlin bedrohen am 18. Februar drei Frauen eine Chinesin mit „pistolenähnlichen Gesten“ ihrer Finger und erklären ihr, dies liege an ihrer Herkunft. Am 25. Februar schlägt in einem Möbelhaus in Berlin ein Mann einer Angestellten ins Gesicht und beleidigt sie rassistisch.

7. Februar: Rockerkriminalität: Der BGH verschärft die Urteile gegen eine Rockergruppe der „Hells Angels“, die 2014 in einem Berliner Wettbüro einen Rivalen erschossen hatte.

Hasskriminalität: Laut des rheinland-pfälzischen Innenministers Roger Lewentz (SPD) gab es nach dem Mord an zwei Polizist*innen Ende Januar bisher 399 Fälle von Hasskriminalität im Internet. 102 Fälle davon seien strafrechtlich relevant und in 15 Fällen die Verantwortlichen bereits identifiziert. Nach Hasspost im Internet durchsucht die Polizei in Rosenheim (Bayern) am 9. Februar die Wohnung eines Holocaustleugners. Ihm werden Volksverhetzung in 45 Fällen und versuchte Nötigung vorgeworfen. Am 11. Februar wird im Saarland ein Mann festgenommen, der nach den Polizist*innen-Morden Ende Januar Hasskommentare im Internet veröffentlicht und den mutmaßlichen Tätern Unterschlupf angeboten hatte; es wird Haftbefehl erlassen. Laut der Antwort des Bundesinnenministeriums vom 23. Februar auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wurden 2021 insgesamt 662 islamfeindliche Straftaten registriert (2020: 929 / 2019: 884 / 2018: 824 /2017: 950).

8. Februar: Rechtsradikale Polizist*innen: Das VG Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) bestätigt die Entlassung eines SEK-Beamten des dortigen Landeskriminalamtes (LKA) wegen rassistischer Äußerungen und eines illegalen Waffenkaufs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

9. Februar: Abschiebungen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass im Jahr 2020 insgesamt 10.800 Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben wurden (2019: 22.100).

Dschihadismus: Vor dem Berliner KG beginnt der Prozess gegen einen Syrer wegen mutmaßlicher Planung eines islamistischen Anschlags. Der Mann war im November 2019 festgenommen worden. Am 18. Februar erhebt die BAW Anklage gegen eine Rückkehrerin des „Islamischen Staates“ (IS). Die Frau war im Sommer 2015 zum IS nach Syrien ausgereist und bei ihrer Rückkehr im Oktober 2021 am Flughafen Frankfurt/M. (Hessen) festgenommen worden; seither ist sie in Untersuchungshaft. Vor dem LG Hagen (NRW) beginnt der Prozess gegen einen jungen Syrer der im Verdacht steht, einen Bombenanschlag auf die örtliche Synagoge geplant zu haben. Der Jugendliche war im September 2021 festgenommen worden.

Tod nach Polizeieinatz: Nachdem die Polizei in Hamburg einen geistig Verwirrten festgenommen und ins Krankenhaus gebracht hat, verliert dieser dort das Bewusstsein und verstirbt.

12. Februar: „NSU 2.0“-Drohschreiben: Mehrere 100 Personen demonstrieren in Frankfurt/M. (Hessen) für eine vollständige Aufklärung der im Sommer 2018 begonnenen „NSU 2.0“-Drohschreiben-Serie. Der mutmaßliche Verfasser war im Mai 2021 festgenommen worden; sein Prozess steht kurz vor dem Beginn. Am 16. Februar beginnt vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) der Prozess gegen den mutmaßliche Verfasser der Schreiben (Az: 5/17 KLs – 6190 Js 216386/21 (24/21). Vor dem Gerichtsgebäude halten Abgeordnete der Linksfraktion im Hessischen Landtag eine Mahnwache ab. Am 17. Februar bestreitet der Angeklagte sämtliche Vorwürfe und beschuldigt Polizeibeamte einer rechten Chatgruppe; Namen will er jedoch ausdrücklich nicht nennen. Als erste Zeugin sagt am 21. Februar die Rechtsanwältin Basay-Yildiz aus; sie war auch die erste, die ein Drohschreiben zugeschickt bekam.

15. Februar: Alternative für Deutschland (AfD): Das EU-Parlament entzieht dem früheren AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen die Immunität. Beantragt hatte dies die StA Berlin um ein Verfahren in einer AfD-Spendenaffäre eröffnen zu können. Aus der AfD war Meuthen bereits Ende Januar ausgetreten. Am 16. Februar weist das VG Berlin die Klage der AfD gegen die Forderung der Bundestagsverwaltung von einer Strafzahlung in Höhe von 108.000 EUR wegen Verstoß gegen ein Spendenannahmeverbot zurück. Die Berufung ist zugelassen (Az. VG 2 K 213/20 ).

Drogenfahndung: Bei einer Routinekontrolle im Hamburger Hafen entdecken Zollbeamt*innen in einem Container rund 120 kg Kokain. Am gleichen Tag durchsucht die Polizei in Berlin die Wohnungen einer mutmaßlichen Drogenbande. 30 kg Marihuana, eine fünfstellige Bargeldsumme und weitere Beweismittel werden beschlagnahmt; fünf Männer werden festgenommen. In Hessen durchsucht die Polizei am 16. Februar insgesamt 16 Wohn-und Geschäftsräume, ein Bordell und mehrere Bankschließfächer einer mutmaßlichen Drogenbande. Vier Männer werden festgenommen und Beweismittel sichergestellt. Am 24. Februar wird durch Presseberichte bekannt, dass der Zoll in einem Bananen-Container im Hamburger Hafen 2.630 kg Kokain sichergestellt und die Polizei in Urbach (Baden-Württemberg) in einer Bananen-Reiferei ebenfalls 336 kg Kokain gefunden hat.

16. Februar: Polizeilicher Todesschuss: Vor einem Supermarkt in Kirchheim (Baden-Württemberg) erschießt ein Polizeibeamter zunächst seine Frau und anschließend sich selbst.

Tödlicher Tasereinsatz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Hannover (Niedersachsen) das Ermittlungsverfahren zu einem tödlich verlaufenen Tasereinsatz im Oktober 2021 eingestellt hat. Der Mann sei nicht durch den Einsatz des Elektro-Tasers, sondern laut Obduktionsergebnis als Alkoholkranker an Multiorganversagen verstorben.

17. Februar: Antisemitismus: Aus der Antwort des Bundesinnenministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht hervor, dass es 2021 bundesweit zu insgesamt 3.028 antisemitischen Straftaten gekommen ist, davon 63 Körperverletzungen (2020: 2.351 / 57). Am 25. Februar teilt die Humboldt-Universität in Berlin mit, dass sie eine Dozentin, die sich antisemitisch geäußert hatte, von ihrem Lehrauftrag entbunden hat.

Spionage: Vor dem OLG München beginnt der Prozess wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen einen Mitarbeiter der Universität Augsburg (beide Bayern). Der Mann soll Informationen über die Trägerrakete „Ariane“ an den russischen Geheimdienst geliefert haben; er bestreitet die Vorwürfe.

18. Februar: Polizeiliche Kriminalstatistik PKS): Laut der Kriminalstatistik 2021 für Frankfurt M. (Hessen) kam es dort im vergangenen Jahr zu insgesamt 96.449 Straftaten, davon waren 605 politisch motiviert (Rechts: 279) und 150 Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung.

19. Februar: Rechtsradikaler Mordanschlag in Hanau: Am zweiten Jahrestag des Mordanschlages mit neun Toten findet auf dem Hauptfriedhof in Hanau (Hessen) eine Gedenkveranstaltung statt. Auch in München (Bayern) findet ein Gedenkmarsch mit rund 600 Teilnehmer*innen statt. Dabei kommt es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei.

21. Februar: Ermittlungen gegen Justizbeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA München (Bayern) gegen einen Justizwachtmeister des OLG ermittelt. Der Mann steht im Verdacht des sexuellen Missbrauchs einer Gefangenen.

22. Februar: Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime: Laut der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wurden 2021 insgesamt 1.184 Angriffe auf Flüchtlinge registriert (2020: 1.690 / 2019: 1.749 / 2016: 3.500), 153 Menschen wurden dabei verletzt. Hinzu kommen 70 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und 20 Angriffe auf Hilfsorganisationen.

24. Februar: Asyl: Das Bayerische Oberlandesgericht (BayOLG) bestätigt den Freispruch des AG Kitzingen (Bayern) eines Klosterbruders vom April 2021, der einem Mann aus Gaza Kirchenasyl gewährt hatte, um ihn vor der Abschiebung zu bewahren. Geistliche, die ein Kirchenasyl auch nach einem negativen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aufrecht halten, können straffrei bleiben, so das BayOLG.

Beitragsbild: Die Berliner Polizei entfernt einen Aufkleber mit dem Namen von Said Nesar Hashemi von einem Straßenschild (Tahir Della, Twitter).

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