zusammengestellt von Otto Diederich
1. April: Umweltdemonstrationen: Das Landgericht (LG) Gießen (Hessen) verurteilt eine Umweltaktivistin gegen die Rodung des Dannenröder Forstes wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen die an der Räumung des Besetzer*innen-Camps beteiligten Polizist*innen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Die Frau befindet sich seit etwa 16 Monaten in Untersuchungshaft. Während der Urteilsverkündung kommt es zu lautstarken Protestrufen von Unterstützer*innen; die Polizei räumt den Saal. Am 11. April legen die Anwälte der Aktivistin Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. (Hessen) ein. Am gleichen Tag kleben sich andere Umweltaktivist*innen auf Straßen und Autobahnzufahrten in Frankfurt/M. fest; der Verkehr muss umgeleitet werden. Weitere übergießen die Eingänge von zwei Frankfurter Banken mit schwarzer Farbe. Auch am 12. April werden in Frankfurt/M. wieder Straßenblockaden durchgeführt. Bei den Aktionen am 11./12. April werden insgesamt über 50 Personen vorübergehend festgenommen. Erneut blockieren am 13. April Aktivist*innen eine zentrale Verkehrsachse in Frankfurt/M. und verschütten schwarze Farbe auf der Straße; diesmal werden rund 40 Personen in Gewahrsam genommen. Am 14. April werden in der Frankfurter Innenstadt zwei Brücken blockiert und wiederum Farbe ausgeschüttet. Vier Radfahrer*innen kommen dadurch zu Fall, eine Frau muss ins Krankenhaus gebracht werden. Die Polizei nimmt 40 Aktivist*innen in Gewahrsam. Seit Beginn dieser Blockaden wurden etwa 200 Personen fest- und 30 in einen längerfristigen Gewahrsam genommen worden; rund 140 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Am 19. April blockieren Klimaaktivist*innen erneut an drei verschiedenen Orten in Frankfurt/M. die Fahrbahnen und kleben sich teilweise fest. Insgesamt wurden bei den bisherigen Aktionen fast 200 Personen festgenommen; 30 von ihnen mussten über Ostern in Gewahrsam bleiben. In Berlin reißen Klimaaktivist*innen am 19. April das Pflaster des Bürgersteigs von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf, legen Rohre mit der Aufschrift „Qatar Stream“ daneben und verschütten Farbe. Die Polizei beendet die Aktion, sieben Personen werden vorläufig festgenommen. Am gleichen Tag verurteilt das Amtsgericht (AG) Ravensburg (Baden-Württemberg) einen Hochschulprofessor wegen Baumbesetzung gemeinsam mit Klimaaktivist*innen im Mai 2021 zu einer Geldstrafe von 4.000 EUR. Mit der Aktion sollte für intelligentes Heizen in der Hochschule geworben werden. Vor dem AG München (Bayern) beginnt am 26. April der Prozess gegen drei Teilnehmer*innen eines „Klimacamps“ gegen die Automesse IAA im September 2021. Am 27. April versuchen Umweltaktivist*innen in Ramersbach (Rheinland-Pfalz) und Schwedt (Brandenburg) Öl- und Gaspipelines zu unterbrechen. Im Innenausschuss des Hessischen Landtags erklärt Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) am 28. April, dass es in Zusammenhang mit Aktionen von Klima- und Umweltaktivist*innen bisher über 200 vorläufige Festnahmen gegeben hat und über 140 Strafverfahren eingeleitet wurden; 57 Personen seien richterlich vorgeführt worden.
Rechtsextremistischer Mordanschlag in Hanau: Vor dem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages sagen ein Beamter des Bundeskriminalamtes (BKA) und eine Staatsanwältin aus. „Staatsschutzrelevante Kenntnisse“ über den Attentäter der im Februar 2020 in Hanau (Hessen) neun Menschen mit Migrationshintergrund, seine Mutter und sich selbst umbrachte, habe es zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben.
2. April: Hasskriminalität: Am Berliner Hauptbahnhof beschimpfen und beleidigen zwei Männer ankommende ukrainische Flüchtlinge und skandieren pro-russische Parolen. Sie werden von Beamten der Bundespolizei (BPol) in Gewahrsam genommen. In Berlin kommt es am 3. April zu einem prorussische Autokorso mit rund 900 Personen in mehreren 100 Fahrzeugen. Etliche davon fahren mit russischen Flaggen und dem verboten „Z“-Symbol der russischen Invasion. Im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses teilt Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) am 4. März mit, dass die Polizei bisher fünf Ermittlungsverfahren wegen des „Z“-Symbols eingeleitet hat. Am gleichen Tag gibt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bekannt, dass seit Beginn des Krieges in der Ukraine von den Sicherheitsbehörden deutschlandweit insgesamt 308 antirussische Straftaten, darunter 15 Gewalttaten registriert wurden. Bei antiukrainischen Straftaten sind es 109, darunter 13 Gewalttaten. Durch Presseberichte wird am 6. April bekannt, dass der Polizei auf einem Autobahnrastplatz bei Illertissen (Bayern) ein LKW-Fahrer aufgefallen ist, der auf seinem Fahrzeug ein „Z“-Symbol angebracht hatte. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Billigung von Straftaten eingeleitet. Am 7. April durchsucht die Polizei in Berlin die Wohnungen von 16 Männern und drei Frauen unter dem Verdacht von Straftaten der Hasskriminalität. Internetfähige Geräte werden beschlagnahmt. Im Rahmen eines europaweiten Aktionstages gegen Hasspostings im Internet führen die Polizeien von acht Bundesländern am 8. April Durchsuchungen, Vernehmungen und Sicherstellungen durch. Am 18. April wird durch Presseberichte bekannt, dass die Sicherheits- und Justizbehörden in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine bisher bundesweit in mehr als 140 Fällen ermitteln; zumeist wegen Verwendung des „Z“-Symbols (NRW: 37 / Sachsen: 19 / Hamburg: 17). Aber auch wegen Sachbeschädigungen bis hin zu körperlichen Angriffen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt entscheidet am 28. April, dass das Tragen eines T-Shirts, auf dem der Buchstabe „Z“ deutlich hervorgehoben ist, den objektiven Straftatbestand der Billigung eines Angriffskriegs erfüllt (Az: 3 M 45/22).
3. April: Angriffe auf Polizist*innen: In einer Gaststätte in München (Bayern) würgt ein betrunkener Mann einen, sich dort privat aufhaltenden Polizisten, bis zur Bewusstlosigkeit. In Berlin stoppt am gleichen Tag ein Polizist einen Radfahrer, der bei Rot eine Kreuzung überfährt. Daraufhin beschimpft dieser den Beamten und versucht ihn mit der Faust zu schlagen. Der Beamte kann den Schlag abwehren und bringt den Mann zu Boden um ihm Handschellen anzulegen. Dabei schlägt, beißt und spuckt der Radfahrer weiter um sich; er wird festgenommen. Am 7. April wird die Polizei in Berlin informiert, dass ein psychisch Kranker seine Frau und das Kind in der Wohnung festhält. Als die Beamt*innen in die Wohnung eindringen, werden sie von dem Mann mit Gegenständen beworfen und einer Eisenstange attackiert. Durch einen Einsatz von Pfefferspray wird der Mann überwältigt und in ein Krankenhaus gebracht. In Gelsenkirchen (NRW) greift am 16. April ein betrunkener Mann die Sanitäter an, die seine Mutter angerufen hatte, nachdem er sich die Hand gebrochen hatte. Auch die alarmierten Polizist*innen greift er an. Am gleichen Tag wollen in Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) Polizist*innen den Streit eines jungen Paares schlichten, werden jedoch sofort von dem Mann angegriffen. Schließlich greift auch die Frau an und zerkratzt der Beamtin das Gesicht, auch ihr Kollege wird am Bein verletzt. Bei einer pro-palästinensischen Demonstration in Berlin werden am 18. April Steine und Flaschen auf Polizist*innen geworfen; fünf Personen werden festgenommen. Am 20. April schieben in Berlin Unbekannte Müllcontainer auf die Straße und zünden sie an. Als die Polizei erscheint, wird sie von etwa 20 Personen mit Steinen beworfen bevor diese flüchten. Am gleichen Tag widersetzt sich in Boxberg (Baden-Württemberg) ein Mann seiner Hausdurchsuchung wegen des Verdachts des illegalen Waffenbesitzes und schießt auf die Polizist*innen; dabei wird ein Beamter verletzt. Im Verlauf des Einsatzes brennt das Haus ab, der Mann wird festgenommen. Ebenfalls am 20. April verurteilt das LG Gießen (Hessen) einen Mann, der bei einer Wohnungsdurchsuchung mit einer Armbrust auf die Polizist*innen geschossen hatte, zu einer Haftstrafe von zweieinviertel Jahren. Laut der am 22. April vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2021 wurden in Berlin im vergangenen Jahr insgesamt 8.570 Angriffe auf Polizeibeamt*innen verübt. Am 28. April verbietet die Berliner Polizei eine weitere, für den nächsten Tag geplante pro-palästinensische Demonstration.
Tod nach Polizeieinsatz: Die Polizei in München (Bayern) nimmt eine an manischer Schizophrenie leidende Frau fest, nachdem diese einem Teenager das Smartphone weggenommen hatte. Da die Frau sich heftig wehrt, wird sie in Handschellen ins Krankenhaus gebracht. Dort kollabiert sie und stirbt zwei Tage später.
4. April: Angriffe auf Geflüchtete und deren Unterkünfte: In Saarlouis (Saarland) wird ein Mann festgenommen, der im September 1991 einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in der Stadt verübt haben soll. Dabei war ein Ghanaer ums Leben gekommen, zwei weitere Menschen wurden verletzt. Der Tatverdächtige galt seinerzeit als eine Führungsfigur der rechtsextremistischen Szene in Saarlouis, die Ermittlungen waren damals mangels Indizien eingestellt worden.
Rechtsextremismus: In München (Bayern) beginnt der Prozess gegen drei Männer aus der rechtsextremistischen Szene, die mit Schusswaffen aus dem ehemaligen Jugoslawien-Krieg gehandelt haben sollen. Am 6. April durchsucht die Polizei in 11 Bundesländern 61 Objekte und Wohnungen von 50 Rechtsextremisten, darunter ein Bundeswehr-Unteroffizier, und verschiedener rechtsextremistischer Gruppen. In Eisenach (Thüringen) werden vier Mitglieder der Kampfsportgruppe „Knockout 51“ festgenommen. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 11. April bekannt, dass die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU seit 2017 insgesamt 414 Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche mit rechtsextremistischen Bezügen – Handel mit Waffen und Munition – aufgedeckt hat. Am gleichen Tag stellt Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) in München (Bayern) den bayerischen Verfassungsschutzbericht 2021 vor. Danach gab es in dem Bundesland im vergangenen Jahr 2.700 Rechtsextremist*innen, an Straftaten wurden 1.750 registriert (2020: 2.455). Aus einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus geht am 12. April hervor, dass es in der Stadt im Jahr 2021 zu insgesamt 1.987 rechtsextremistischen Straftaten gekommen ist (819 Propagandadelikte / 506 Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung / 281 Volksverhetzungen / 125 Sachbeschädigungen / 56 Bedrohungen / 127 Körperverletzungen). Im Jahr 2020 waren 2.456 Straftaten insgesamt registriert worden. Am 13. April erhebt die Bundesanwaltschaft (BAW) Anklage gegen einen hessischen Rechtsextremisten und früheren CDU-Kandidaten bei der Kommunalwahl im März 2021 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung. Bei einer Durchsuchung im September 2021 waren bei dem Mann rund 600 selbstgebaute Sprengkörper und ein von ihm geschriebenes rassistisches Manifest gefunden worden. Am gleichen Tag wird durch Presseberichte bekannt, dass die im Mai 2021 von thüringischen Rechtsextremisten gegründete Partei „NSP – Neue Stärke Partei“ unterdessen in acht Bundesländern aktiv ist; ihre Mitgliederzahl liegt nach Angaben des Verfassungsschutzes (VfS) im dreistelligen Bereich. Ebenfalls am 13. April durchsucht die Polizei in mehreren Bundesländern 20 Objekte von Mitgliedern einer Internet-Chatgruppe unter dem Verdacht Einrichtungen der Stromversorgung zu zerstören. Vier Verdächtige, die der Corona-Protestszene und „Reichsbürger“-Bewegung zugeordnet werden, werden festgenommen. Größere Mengen Schusswaffen, Munition, Bargeld und weitere Beweismittel werden beschlagnahmt. Die zwei Hauptverdächtigen sollen zudem die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und weiterer Personen des öffentlichen Lebens geplant haben. Durch Presseberichte wird am 14. April bekannt, dass die Festnahmen bei einem fingierten Waffenverkauf Verdeckter Ermittler gelangen und insgesamt gegen 12 Männer und Frauen ermittelt wird. Am 19. April erklärt die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Koblenz (Rheinland-Pfalz), dass bei einem der Verdächtigen ein „regelrechtes Waffenlager“ und etliche Nazi-Devotionalien gefunden wurden. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im hessischen Landtag wird am 20. April bekannt, dass das hessische Landeskriminalamt (LKA) seit der Ermordung des Regierungsdirektor Walter Lübcke im Juli 2019 über 250 Hausdurchsuchungen bei Rechtsextremist*innen durchgeführt und 1.300 Personen kontrolliert hat, Rund 4.100 NS-Devotionalien, Waffen und Sprengstoffe wurden sichergestellt; 1.700 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Laut der am 22. April vorgestellten PKS 2021 wurden in Berlin im vergangenen Jahr insgesamt 1.990 rechtsextremistische Straftaten verübt (2020: 2.500). Am 26. April übernimmt der Generalbundesanwalt (GBA) die Ermittlungen im Fall der mutmaßlich geplanten Entführung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Vier der fünf verdächtigten Männer befinden sich bereits in Untersuchungshaft. Außerdem sind drei weitere Personen verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.
Angriffe auf Politiker*innen: In Potsdam (Brandenburg) stellt Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU) eine landesweite Studie zu Angriffen auf Politiker*innen vor. Danach wurden in Brandenburg seit 2014 etwa 300 Amts- oder Mandatsträger*innen Opfer von Beleidigungen oder tätlichen Angriffen. In Hessen führt die Polizei am 8. April Hausdurchsuchungen bei acht Beschuldigten durch, die im Internet Politiker*innen beleidigt und zu ihrer Törung aufgerufen haben. Am 27. April teilt die GStA Berlin mit, dass sie die Ermittlungen gegen den Verfasser von rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Drohschreiben an Politiker*innen und andere Personen des öffentlichen Lebens eingestellt hat. Der Verfasser, der seit 2019 Morddrohungen verschickt, sei nicht zu ermitteln gewesen.
Private Sicherheitsdienste: In Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Berlin durchsuchen Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit insgesamt 15 Objekte einer Privaten Sicherheitsfirma wegen des Verdachts des Betruges im Rahmen eines Insolvenzverfahren. Der Betreiber der Firma soll seit 2017 Arbeitslöhne vorenthalten und veruntreut haben; 560.000 EUR und mehrere Luxusfahrzeuge werden beschlagnahmt. In Berlin bewachte die Firma 13 Liegenschaften der Polizei. In Bochum (NRW) gerät am 10. April ein Mann mit einem Türsteher in Streit um Zutritt zu einer Technoparty. Als der Security-Mitarbeiter ihn schließlich fixiert, kollabiert der Mann und stirbt im Krankenhaus. Der Security-Mann wird vorläufig in Gewahrsam genommen. Die Obduktion ergibt, dass Gewalteinwirkung für den Tod des Mannes ursächlich ist. Der Security-Mitarbeiter kommt in Untersuchungshaft.
5. April: Polizeischüsse: In Berlin beobachtet ein Polizist außer Dienst auf dem Heimweg einen Überfall auf einen Imbiss. Es kommt zu einer Auseinandersetzung, bei der der Beamte auf den Täter schießt und an beiden Beinen verletzt. Am gleichen Tag wird in Augsburg (Bayern) die Polizei alarmiert, weil der Mitarbeiter einer Flüchtlingsunterkunft mit einem Messer angegriffen wird. Als die Beamt*innen eintreffen, versuchen sie zunächst den Täter zu beruhigen. Als dies misslingt und er auch sie angreift, schießen die Polizist*innen auf ihn. In Neukirchen-Vluyn (NRW) wird am 12. April die Polizei gerufen, weil ein Mann in seiner Wohnung randaliert und Gegenstände aus dem Fenster wirft. Als die Beamt*innen die Wohnung betreten, bedroht sie der Mann mit einem Fleischermesser. Als das zur Unterstützung gerufene Sondereinsatzkommando (SEK) in den Raum kommt, greift der psychisch gestörte Mann sie an. Daraufhin werden mehrere Schüsse auf ihn abgegeben und treffen ihn in den Oberkörper. Der Mann stirbt im Krankenhaus. In Coburg (Bayern) sucht die Polizei am 23. April nach zwei bewaffneten Männern, die an einer Massenschlägerei beteiligt gewesen sein sollen. Als eine Streife auf sie trifft, bedroht einer der Männer die Beamt*innen mit einer Waffe; daraufhin gibt ein Beamter einen Warnschuss ab und die Verdächtigen flüchten.
6. April: Dschihadismus: In Berlin fasst die Polizei einen mutmaßlichen Kämpfer des Islamischen Staat (IS), der mindestens drei Gefangene gefoltert haben soll. Am 11. April verurteilt das AG Hamburg einen, wegen Werbens für den IS Angeklagten, der in der Untersuchungshaft einen Mithäftling in zwei Fällen mit den Tode bedroht hatte, zu einer weiteren Haftstrafe von sechs Monaten. Vor dem OLG Hamburg erhebt die BAW am 12. April Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen eine deutsche IS-Rückkehrerin. Am gleichen Tag verurteilt das OLG einen ehemaligen Kämpfer der islamistischen Ahrar-al-Sham-Miliz wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und 11 Monaten.
7. April: Alternative für Deutschland (AfD): Während der Bundestagsdebatte über eine Impfpflicht demonstrieren in Berlin rund 1.000 Impfgegner*innen. Gegendemonstrant*innen geraten dabei mit einem AfD-Bundestagsabgeordneten aneinander; über den Hergang gibt es unterschiedliche Schilderungen. Beide Seiten erstatten Anzeige. Das LG Berlin weist die Klage des früheren brandenburgischen AfD-Chefs Andreas Kalbitz gegen seinen Parteiausschluss 2020 zurück. Kalbitz sei nie rechtmäßig Mitglied der Partei gewesen, da er seinen Parteieintritt durch „arglistige Täuschung“ erlangt habe. Seinerzeit hatte er vorherige Mitgliedschaften bei den „Republikanern“ und der rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ verschwiegen.
Verschwundene Waffen und Munition: Auf Presseanfragen bestätigt die Staatsanwaltschaft (StA) Wiesbaden, dass die Ermittlungen gegen einen hessischen Polizeibeamten wegen mutmaßlichen Diebstahls von Dienstmunition bereits im November 2021 mangels Beweisen eingestellt wurden. Gegen einen Kriminalkommissar aus Frankfurt/M. (beide Hessen) wird weiterhin ermittelt.
8. April: Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass mehrere Polizist*innen des Präsidiums Darmstadt (Hessen) in den Jahren 2019-2020 in einer Chatgruppe rechtsradikale Inhalte, Beschimpfungen, Bilder und ähnliches ausgetauscht haben. Am 14. April gibt die Berliner Polizei bekannt, dass sie einem Polizeischüler vier Wochen nach Ausbildungsbeginn gekündigt hat. Gegen den Auszubildenden wird wegen Verbreitung rassistischer und sexistischer Bilder, Verleumdung und mutmaßlicher sexueller Belästigung ermittelt. Vor dem AG München räumt ein ehemaliger bayerischer Polizist am 20. April ein, im Jahr 2017 Fotos eines gefesselten schwarzen Gefangenen gepostet und mit beleidigen Kommentaren versehen sowie 2018 in einem Biergarten den Hitlergruß gezeigt zu haben. Er wird zu einer Geldstrafe von 4.200 EUR verurteilt.
Ermittlungen/Prozesse gegen Polizeibeamt*innen: In Berlin kontrollieren zwei Zivilpolizisten mit vorgehaltenen Waffen zwei Männer und beleidigen sie dabei. Als diese anschließend Anzeige erstatten und erklären, die Männer hätten alkoholisiert gewirkt, werden die Beamten aus dem Dienst entfernt; eine Atem- und Blutkontrolle bestätigt den Verdacht. Gegen sie wird ermittelt. Die StA Frankfurt/M. (Hessen) gibt am 11. April bekannt, dass sie Anklage gegen fünf Beamt*innen einer internen rechtsextremistischen Chatgruppe erhoben hat. Sie sollen darüber hinaus auch in weiteren Chatgruppen aktiv gewesen sein. Vom Dienst-Computer einer Beamtin wurde zudem die Adresse der Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz abgefragt, die kurze Zeit später ein NSU 2.0-Drohschreiben erhielt. Am 13. April durchsucht die Polizei in Leipzig (Sachsen) die Wohnungen und Arbeitsplätze von 23 Beamt*innen des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) und einer Polizeiärztin. Die MEKler sollen im Dezember 2020 dienstliche Farbmunition gestohlen und damit in einem verbotenen Aufnahmeritual auf zwei neue Kommando-Mitglieder geschossen haben. Einer wurde dabei verletzt und von der Ärztin versorgt. Gegen die MEK-Angehörigen wird ermittelt; zwei Kommandoführern wurde die Ausübung des Dienstes verboten. Durch Presseberichte wird am 20. April bekannt, dass die GStA zudem auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges wegen eines als Fortbildungsreise deklarierten Ski-Urlaubs in den Alpen gegen das Kommando führt. Ebenfalls durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass das bayerische LKA im vergangenen Jahr in 1.500 Fällen wegen verschiedenster Straftaten gegen Polizist*innen ermittelte. Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover (Niedersachsen) beginnt am 28. April der Prozess gegen einen Kriminalbeamten um ihn aus dem Dienst zu entfernen. Dem Mann wird vorgeworfen der „Reichsbürger“-Bewegung anzugehören und auf einer Anti-Corona-Demonstration Verschwörungstheorien verbreitet zu haben. Noch am gleichen Tag entscheidet das Gericht, dass der Beamte nicht zurück in den Dienst darf (Az: 18 A 3735/21). Durch eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im bayerischen Landtag wird bekannt, dass sich die Ermittlungen im Drogenskandal bei der Münchner Polizei gegen 37 Beamt*innen richteten. Dabei geht es um insgesamt 235 Einzeldelikte; neben Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zudem um Bestechlichkeit, Freiheitsberaubung und weitere Straftaten. 22 Polizist*innen konnte strafbares Verhalten nachgewiesen werden. Gegen sie wurden Geldstrafen verhängt oder Strafbefehle erlassen. Durch Presseberichte wird am 29. April bekannt, dass in Berlin im Jahr 2021 insgesamt 591 Anzeigen gegen Polizist*innen wegen Körperverletzung im Amt erstattet wurden (2020: 521). Am gleichen Tag wird wiederum durch Presseberichte bekannt, dass die Polizei in Hessen gegen einen Gruppe von sechs Polizeiausbilder*innen ermittelt, die in einer Chatgruppe Beleidigungen und Mobbing gegen Kolleg*innen ausgetauscht haben.
11. April: „Reichsbürger“: In München (Bayern) stellt Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) den bayerischen Verfassungsschutzbericht 2021 vor. Danach gab es in dem Bundesland im vergangenen Jahr 4.605 „Reichsbürger*innen“, an Straftaten wurden 425 registriert (2020: 243). Am 26. April stoppt die Polizei in Schramberg (Baden-Württemberg) im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Auto, woraufhin die beiden Insassen die Türen verriegeln und erklären, sie würden den Staat und seine Polizei nicht anerkennen. Die Türen werden gewaltsam geöffnet und die Männer nach weiterem Widerstand in Gewahrsam genommen.
12. April: „NSU 2.0“-Drohschreiben: Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) sagt eine Ermittlerin aus, auf den Computern des Angeklagten habe man zahlreiche Belege für die Drohschreiben gefunden. Belege dafür, dass es Verbindungen zu einem Frankfurter Polizeirevier gebe, habe man jedoch nicht gefunden. Am 14. April sagt im Prozess ein hessischer LKA-Ermittler aus, dass im Februar 2020 fast 40.000 Datenabfragen in zwei Polizeirevieren überprüft wurden, „Auffälligkeiten“ seien dabei nicht festgestellt worden.
13. April: Spionage: Vor dem OLG Düsseldorf (NRW) erhebt die BAW Anklage gegen einen mutmaßlichen türkischen Agenten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Mann soll Informationen über Unterstützer der kurdischen PKK und die Gülen-Bewegung sowie drei deutsche Staatsbürger an den türkischen Geheimdienst gegeben haben. Durch eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 21. April bekannt, dass in der russischen Botschaft in Berlin mindestens drei Geheimdienste arbeiten. Am 29. April wird durch Presseberichte bekannt, dass ein ehemaliger Agent des Bundesnachrichtendienstes (BND) und Referatsleiter der CSU-Hanns-Seidel-Stiftung bereits im Dezember 2021 wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde; seine Frau erhielt anderthalb Jahre auf Bewährung.
14. April: Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Nach Auskunft des Kreisverwaltungsamtes (KVR) München (Bayern) gab es in der Stadt bisher etwa 50 unangemeldete Anti-Corona-Demonstrationen. Wegen Verstößen gegen Auflagen wurden bis dato 462 Bußgeldbescheide in Höhe von 300 EUR erlassen; insgesamt wurden 771 Teilnehmer*innen angezeigt. Laut der am 22. April vorgestellten PKS 2021 wurden in Berlin im vergangenen Jahr bei Anti-Corona-Demonstrationen insgesamt 330 Straftaten verübt. Zudem wurden weitere 791 sonstige Straftaten von Corona-Leugner*innen verübt, davon 300 Gewalttaten.
19. April: Rassistische Angriffe: Infolge eines Streites über den Fahrweg wird in Berlin ein Taxifahrer von einem Paar rassistisch beleidigt und von dem Mann geschlagen. Die Polizei kann den Mann in der Nähe aufgreifen und stellt seine Personalien fest. Am 22. April wird auf einem Berliner U-Bahnhof ein Mann von einem Unbekannten rassistisch beleidigt und geschlagen. In einem Park in Berlin wird am 24. April ein Mann von einem Unbekannten zunächst nach seiner Nationalität gefragt und danach rassistisch beleidigt und mit einer vollen Bierflasche beworfen, die ihn knapp verfehlt. Am 27. April fragt in einem Berliner Bus ein Unbekannter eine Frau nach ihrer Nationalität und versucht danach ihr den Sicherungsdraht eines Nothammers um den Hals zu wickeln; Mitfahrerende stoppen ihn.
22. April: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): Laut der vorgestellten PKS 2021 wurden in Berlin im vergangenen Jahr insgesamt 482.127 Straftaten registriert. Bei Betrug bei Corona-Soforthilfen wurden bis Ende Februar 2020 insgesamt 9.139 Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei Betrug mit Corona-Testzentren im vergangenen Jahr insgesamt 281 Ermittlungsverfahren.
Innenminister entlassen: Nach einer Reihe von Polizeiskandalen entlässt Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) seinen Innenminister Roland Wöllner (CDU), der sich zudem noch in ein Geflecht von Vetternwirtschaft verstrickt hatte. Neuer Innenminister wird am 25. April der bisherige Leiter des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Armin Schuster (CDU), ein ehemaliger BPol-Beamter.
24. April: Ermittlungen gegen Justizbeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in der Korruptionsaffäre bei der GStA Frankfurt/M. (Hessen) unterdessen gegen einen dritten StA wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue ermittelt wird.
26. April: Verfassungsschutz: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet, dass „mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) mit dem Grundgesetz unvereinbar“ sind und bis spätestens Ende 2023 geändert werden müssen. Gegen das 2016 in Kraft getretene BayVSG geklagt hatten drei Mitglieder der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) (Az: 1 BvR 1619/17). Am 27. April geben die Sprecher des hessischen Innenministeriums und des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) bekannt, dass geprüft werde, ob und inwieweit das BVerfG-Urteil auch Hessen betreffe.
29. April: Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein AfD-Mitglied und Mitbegründer des seit 2020 offiziell als verboten geltenden, rechtsextremistischen „Flügels“, Vorsitzender der Bundeswehr-Reservistenkameradschaft Werra-Gertenbach (Hessen) ist.