zusammengestellt von Otto Diederichs
1. September: Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Dortmund (NRW) die Ermittlungen im Fall der Polizist*innen die an dem Einsatz am 8. August, bei dem ein junger Senegalese erschossen worden war, von dem Todesschützen auf vier weitere Beamt*innen ausgeweitet hat. Zusätzlich teilt der Polizeipräsident mit, dass zudem gegen alle auch Disziplinarverfahren eingeleitet wurden. Am 2. September teilt die Polizei in Darmstadt (Hessen) mit, dass gegen einen ihrer Beamten wegen Körperverletzung im Amt ermittelt wird. Der Beamte hatte Mitte August einem Mann, der seinen Anweisungen nicht folgte in die Genitalien getreten. Am 9. September teilt die Polizei in Bielefeld (NRW) mit, dass gegen drei Polizist*innen, die im August einen Auffahrunfall verursacht und über dessen Ablauf falsche Angaben gemacht hatten, Disziplinarverfahren eingeleitet wurden. Zudem wurde der Vorgang an die StA übergeben; diese hat ein Vorverfahren eingeleitet um einen Anfangsverdacht zu prüfen. Am 13. September teilt die StA Mannheim (Baden-Württemberg) mit, dass sie die Ermittlungen gegen einen Polizisten, der im Mai einem selbstmordgefährdeten Mann in den Oberschenkel geschossen hatte, eingestellt hat. Der Beamte habe in Notwehr gehandelt, da er mit einem Messer bedroht worden war und der Mann wäre an einem selbstzugefügten Stich in den Hals gestorben. Bei fünf, an dem tödlich verlaufenen Polizeieinsatz in Dortmund, beteiligten Beamt*innen, finden am 14. September Hausdurchsuchungen statt. Ihre Mobilfunkgeräte werden beschlagnahmt, da sie sich darüber zu dem Einsatz ausgetauscht haben. Am 22. September erklärt NRWs Innenminister Herbert Reul (CDU) im Innenausschuss des Landtages, auch die Waffe des Einsatzleiters des Dortmunder Einsatzes sei beschlagnahmt worden, da ein Zeuge ausgesagt hat, auch dieser habe auf den jungen senegalesischen Flüchtling geschossen. Im Fall eines ranghohen baden-württembergischen Polizeibeamten, der einer Untergebenen Karrierevorteile gegen Sex angeboten hatte, sagt Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) am 23. September als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtages aus. Der Innenminister hatte in der Affäre ein internes Anwaltsschreiben an einen Journalisten weitergegeben. Gegen den Polizeibeamten wird unterdessen auch wegen der Verbreitung von Pornografie ermittelt. Am 27. September wird bekannt, dass die StA Detmold gegen zwei Polizeibeamte wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Die Polizisten hatten in Barntrup (beide NRW) mit ihrem Streifenwagen eine zuvor angefahrene und verletzte Katze überfahren, um sie zu töten.
Rechtsextremismus: In Berlin zeigt ein Mann während einer Polizeikontrolle den Hitlergruß und ruft rechte Parolen; die Beamt*innen nehmen seine Personalien auf und erstatten Anzeige. Am 1. September wird durch Presseberichte bekannt, dass das Amtsgericht (AG) Fritzlar (Hessen) den Gründer des rechtsextremen „Thule-Seminars“ wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 7.200 EUR verurteilt hat. Das „Thule Seminar“ gibt regelmäßig einen Taschenbuchkalender mit rassistischen Inhalten heraus. Ein weiterer Angeklagter war bereits zuvor freigesprochen worden, da ihm eine Mitwirkung nicht nachzuweisen war. Am 2. September sagen im Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses Betroffene der rechtsextremistischen Anschlagsserie in einem Berliner Stadtteil als Zeug*innen aus, die Polizei habe seinerzeit Anzeigen teilweise gar nicht aufgenommen. Laut dem am 5. September vorgestellten hessischen Verfassungsschutzbericht 2021 werden dort der rechtsextremistischen Szene insgesamt 1.710 Personen zugerechnet. Durch Presseberichte wird am 7. September bekannt, dass an einer Infostele in Berlin Hakenkreuze und andere Nazischmierereien entdeckt wurden. Am gleichen Tag demonstrieren in Dresden (Sachsen) rund 50 Rechtsextremist*innen vor einer Schule, die sich für Umweltthemen engagiert, gegen steigende Preise und die deutsche Ukraine-Politik. Im Prozess um eine jahrelange rechtsextremistische Anschlagsserie in einem Berliner Stadtteil mit mindestens 70 Taten in den Jahren 2016-2019 sagen am 12. September drei Zeug*innen aus. Aufgrund der lange zurückliegenden Zeit machen sie jedoch häufig Erinnerungslücken geltend. In Teublitz (Bayern) werden der Polizei am gleichen Tag mehrere, auf Verkehrsbaken und sonstige Signale gesprühte Hakenkreuze gemeldet. Am 15. September verurteilt das LG Mühlhausen einen Neo-Nazi wegen Angriffs auf Journalisten in Fretterode (beide Thüringen) im April 2018 zu einem Jahr Haft auf Bewährung, sein Mittäter muss 200 Arbeitsstunden leisten. Die Angeklagten hätten die Angegriffenen nicht als Pressevertreter erkannt, sondern wären davon ausgegangen, dass es sich um Angehörige der linken Szene gehandelt habe. StA und Nebenkläger erklären am 16. September Revision einzulegen. Am 16. September sagt vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu der rechtsextremistischen Anschlagsserie in einem Stadtteil der Hauptstadt das Opfer eines Brandanschlages im Februar 2018 aus. Der Mann sagt, von polizeilichen Kontaktbereichsbeamt*innen sei er gut betreut worden. Von der Polizeibehörde selbst und vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) habe er jedoch keine Informationen erhalten. Durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass bundesweit mehrere Rettungs- und Hilfsdienste wie etwa die Johanniter Unfallhilfe oder der Malteser Hilfsdienst Probleme mit Rassismus und Rechtsradikalismus unter ihrem Personal haben. Am 25. September demonstrieren in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) rund 3.000 Menschen für eine Öffnung der Gaspipeline Nord Stream 2. Russische und rechtsextremistische Fahnen werden geschwenkt. Drei Frauen die vor der Rednertribüne pro-ukrainische Schilder hochhalten werden weggedrängt. Vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu der rechtsextremistischen Anschlagsserie in einem Berliner Stadtteil sagt am 30. September eine Pfarrerin als Zeugin aus, deren Autoreifen zerstochen wurden, das Gemeindehaus mit rechtsextremistischen Parolen beschmiert und der Briefkasten angezündet wurde.
2. September: Prozesse gegen Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Darmstadt vor dem AG Rüsselsheim (beide Hessen) Anklage gegen gegen zwei Polizeibeamte wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt erhoben. Die Beamten sollen im September 2021 bei einer Verkehrskontrolle einen Apotheker zusammengeschlagen haben. Am 21. September verurteilt ein Berliner AG einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 2.500 EUR. Der Beamte hatte bei einer nichtgenehmigten Anti-Corona-Demonstration eine Seniorin weggestoßen, die dann gestürzt war. Vor dem Landgericht (LG) Hagen beginnt am 26. September der Berufungsprozess gegen zwei Polizistinnen wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Die Frauen waren vom AG Schwelm (beide NRW) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Sie sollen im Mai 2020 zwei Kollegen, die von einem Autofahrer beschossen wurden, nicht unterstützt haben. Am 28. September bestätigt das Kammergericht (KG) Berlin die Geldstrafe von 12.900 EUR gegen einen Polizeibeamten, der im Januar 2018 bei einer Einsatzfahrt eine junge Frau überfahren und getötet hatte.
3. September: Racial Profiling: Die Berliner Polizei erfasst in ihren Computern keine Herkunftsdaten von Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund unter 21 Jahren mehr. Eine entsprechende Verordnung hatte die Senatsinnenverwaltung Ende Juli erlassen. Eine solche Erfassung sei aus Datenschutzgründen rechtswidrig gewesen. Durch Presseberichte wird am 20. September bekannt, dass die Anti-Rassismus-Kommission des Europarates die Bundesrepublik wegen Racial Profiling bei der Polizei gerügt hat. Bereits 2019 sei Deutschland aufgefordert worden, Gegenmaßnahmen zu entwickeln; dies sei jedoch nicht geschehen.
Polizeiliche Todesschüsse: Um ihn zu stoppen, schießen Polizeibeamte am 4. September in Berlin auf einen Mann, der mit einer Axt auf eine Frau einschlägt, und treffen ihn tödlich. Auch die Frau erliegt ihren schweren Verletzungen. Am 7. September kommt es bei der Wohnungsdurchsuchung bei einem Tatverdächtigen von Raubdelikten in Leipzig (Sachsen) laut Polizeiangaben zu „einer bedrohlichen Einsatzlage“. Daraufhin schießt ein Beamter auf den Mann und verletzt ihn schwer, er stirbt im Krankenhaus. Gegen zwei Beamte wird ermittelt. Am 8. September greift ein Mann in Ansbach (Bayern) mehrere Passanten mit einem Messer an und verletzt sie. Als er auch die alarmierten Polizeibeamt*innen angreift, wird auf den Mann geschossen und er schwer verletzt. Er stirbt noch vor Ort. Da er während seiner Angriffe „Allahu Akbar“ gerufen haben soll, wird ein islamistischer Hintergrund geprüft. Anhaltspunkte dafür werden jedoch nicht gefunden, wie am 9. September bekannt wird. Der polizeibekannte Täter gilt als psychisch auffällig.
Angriffe auf Polizist*innen: Als eine Frau in Berlin einen Mann entdeckt, der sich unberechtigt auf ihrem Balkon aufhält, ruft sie die Polizei. Als die Beamt*innen eintreffen, greift der Mann sie an, schlägt einen Polizisten nieder und tritt ihm mehrfach gegen den Kopf. Mit Reizgas und Schlagstock wird der Täter überwältigt und festgenommen. Der Beamte muss im Krankenhaus behandelt werden und tritt vom Dienst ab. Am 9. September bemerken in Berlin Polizist*innen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Männern und nehmen den Angreifer fest. Daraufhin greifen zwei weitere Männer die Beamt*innen an und kugeln einem Beamten den Arm aus und verletzen einen weiteren leicht. Auch sie werden festgenommen; der schwer verletzte Polizist muss im Krankenhaus behandelt werden. In Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) weigern sich am 11. September mehrere Personen, ein Clubgelände zu verlassen. Als Polizist*innen eintreffen, beleidigt und bedrängt einer von ihnen sie; dabei stößt er einen Beamten so heftig, dass dieser mit dem Kopf auf der Straße aufschlägt und bewusstlos wird. Er muss wegen Hirnblutungen notoperiert werden; der Täter wird festgenommen. Als Polizist*innen in Berlin am 18. September einen gewaltsamen Streit unter zwei Jugendgruppen beenden wollen, werden sie von einem der jungen Männer beleidigt und weggestoßen. Um seine Festnahme zu verhindern, wirft seine Freundin einen vollen Trinkbecher auf eine Beamtin und trifft sie am Auge. Unter heftiger Gegenwehr werden beide zur erkennungsdienstlichen Behandlung festgenommen. Ein Beamter wird im Krankenhaus behandelt und tritt vom Dienst ab, zwei weitere werden leicht verletzt. Am 21. September erstattet die junge Frau ihrerseits Anzeige gegen den Beamten. Sie sei von ihm beleidigt, herabwürdigend behandelt und verletzt worden. In München (Bayern) stören am 27. September zwei Männer einen Polizeieinsatz; als sie aufgefordert werden sich zu entfernen, greifen sie die Beamt*innen an; einer von ihnen ist danach dienstunfähig. Mit Hilfe von angeforderten Unterstützungskräften werden die Täter festgenommen. Durch Presseberichte wird am 29. September bekannt, dass die Ordnungsamtsmitarbeiter*innen in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ab sofort schuss- und stichfeste Schutzwesten tragen müssen, um sie vor Angriffen zu schützen.
5. September: Rassistische Angriffe und Handlungen: An einer Bushaltestelle in Berlin schlägt eine Frau einem Kleinkind ihre Handtasche ins Gesicht und beleidigt die Mutter rassistisch, bevor sie mit dem Bus davonfährt. Am 8. September beleidigen in Giesing (Bayern) zwei Männer einen Inder rassistisch und homophob und greifen ihn an. Die Polizei nimmt sie in der Nähe des Tatortes fest. In Berlin beleidigt am 16. September ein angetrunkener Mann einen Taxifahrer rassistisch und schlägt ihm mit der Faust gegen den Kopf. Er wird festgenommen. Am 17. September beleidigt eine Dreier-Gruppe in München (Bayern) einen Mann, der gerade von der Wiesn kommt, rassistisch und reißt ihm Knöpfe von seiner Trachtenjacke.
Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass die AfD in Hessen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gestellt wurde. Das bayerische Innenministerium teilt am 7. September mit, dass das LfV nach dem „Flügel“ und der „Junge Alternative“ mit Ausnahme der Landtagsabgeordneten, künftig die bayerische AfD als Gesamtpartei beobachtet. Am 14. September wird durch Presseberichte bekannt, dass die StA Zwickau die Verfahren gegen mehrere AfD-Mitglieder wegen Angriffs auf einen Journalisten endgültig eingestellt hat. Auf einer AfD-Veranstaltung in Plauen im Juni 2020 hatte ein AfD-Landtagsabgeordneter den Journalisten zunächst vorsätzlich „in blinder Wut umgerannt“; danach war ihm von AfD-“Ordnungskräften“ die Kamera entwendet und der Mann „festgenommen“ worden. Am 28. September durchsucht die Polizei die AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Parteiengesetz. Durch Presseberichte vom gleichen Tag wird bekannt, dass das LG München (Bayern) einen Strafbefehl gegen einen Münchner AfD-Bundestagsabgeordneten wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes abgelehnt hat. Am 30. September wird durch Presseberichte bekannt, dass ein AfD-Bundestagsabgeordneter aus Sachsen-Anhalt bereits seit Juli diesen Jahres einen mehrfach als Gewalttäter verurteilten Rechtsextremisten als wissenschaftlichen Mitarbeiter beschäftigt.
6. September: Kriminelle Polizist*innen: Die Polizei in Bielefeld teilt mit, dass gegen zwei Polizisten aus Herford (beide NRW) wegen Vergewaltigung sowie gegen Beihilfe ermittelt wird. Während der eine Beamte die Frau vergewaltigt habe, sei der zweite dabei zugegen gewesen ohne einzugreifen.
Umweltdemonstrationen: Am 6. September blockieren Klimaktivist*innen in Stuttgart (Baden-Württemberg), Kempten (Bayern), Oldenburg (Niedersachsen), Heppenheim (Hessen) und Berlin Straßen. In Berlin kommt es zu einem Polizeieinsatz. Am 7. September färben in Berlin Klimaaktivist*innen nahe des Regierungsviertels die Spree mit Farbe grün; zudem hängen vier Vermummte in dessen Nähe ein Banner an eine Brücke. Die Polizei ermittelt wegen Verstoß gegen das Demonstrationsrecht. Am gleichen Tag verurteilt ein AG in Stuttgart (Baden-Württemberg) einen Klimaaktivisten, der beim Katholikentag im Mai einen Auftritt von Bundeskanzler Olaf Schulz (SPD) durch Zwischenrufe gestört und bei seinem Hausverbot einen Polizisten leicht verletzt hatte, zu einer Geldstrafe von 450 EUR. Für eine frühere Besetzung des Bauprojekts Stuttgart 21 erhalten zwei Mitangeklagte Geldstrafen von 100 EUR und 150 EUR. Ebenfalls am 7. September verurteilt ein AG in Alsfeld (Hessen) einen Besetzer des Dannenröder Forstes wegen Angriffs und Körperverletzung eines Polizeibeamten zu einer Geldbuße von 600 EUR. Der Aktivist hatte im November 2021 Steine auf die Beamt*innen geworfen. Der für den 14. September geplante Prozess gegen Klimaaktivist*innen, die sich im Oktober von einer Brücke abgeseilt und so den Verkehr lahmgelegt haben sollen, muss verschoben werden, da das AG Frankfurt/M. hierfür nicht zuständig ist. Zuständig ist das AG Offenbach. Am 16. September beginnt vor dem AG München (Bayern) der Prozess gegen drei Umweltaktivist*innen, die sich auf der Straße festgeklebt hatten. Sie werden vom Gericht nach dem Jugendrecht verwarnt. In Berlin blockieren am 17. September 350 Klimaaktivist*innen mit Sofas, einer mobilen Küche und einem Klavier eine Kreuzung. Da die Aktion nicht angemeldet ist, wird sie von der Polizei geräumt; von 235 Personen werden die Personalien aufgenommen und Anzeigen wegen Nötigung und Widerstand gefertigt. Am 21. September ordnet das AG Cottbus für vier festgenommene Besetzer*innen des Kraftwerks Jänschwalde (beide Brandenburg) Untersuchungshaft an. Von den bei der Besetzung des Kohlekraftwerkes Jänschwalde festgenommenen Aktivist*innen sitzen am 27. September weiterhin drei in Untersuchungshaft, da sie sich weigern ihre Personalien anzugeben. Am 28. September verurteilt ein Berliner AG einen Klimaaktivisten, der sich im Juli auf einer Straße festgeklebt hatte, wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 200 EUR.
Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in Langenhagen (Niedersachsen) ein Polizist bei einem häufigen Streit mit seinem Nachbarn auf dessen Auto einschlägt und ihn als „Scheiß Kanacken“ beschimpft. Als dessen Freunde dazukommen, bedroht sie der Beamte mit seiner Dienstwaffe. Alarmierte Polizist*innen entwaffnen den Kollegen; gegen ihn wird ermittelt. In Berlin beleidigt am 7. September ein Auszubildender des Zentralen Wachdienstes einen anderen Polizeischüler rassistisch; er wird vom Dienst freigestellt und Ermittlungen eingeleitet. Am 9. September führen Polizeibeamt*innen bei einem syrischen Ehepaar eine Gefährderansprache durch und vollstrecken gegen den Mann einen Haftbefehl wegen Leistungserschleichung. Dabei soll die Frau von einem Beamten rassistisch beleidigt worden sein. Am 10. September beleidigt ein Leitender Berliner Polizeibeamter einen ihm untergebenen, dunkelhäutigen Beamten rassistisch; gegen ihn wird ermittelt. Die Berliner Polizei teilt am 17. September mit, dass der Beamte, der eine syrische Familie rassistisch beleidigt hatte, bereits vorbelastet ist, er in den Innendienst versetzt wurde und gegen ihn ermittelt wird. Im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus erklärt der Innenstaatssekretär am 19. September, auch gegen alle weiteren, an dem Einsatz beteiligten Beamt*innen werde ermittelt.
Presseangriffe: Vor dem LG Berlin beginnt der Prozess einer Journalistin gegen die für die polizeiliche Haftpflichtversicherung zuständige Berliner Finanzverwaltung wegen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Frau war bei Filmarbeiten bei der Mai-Demonstration 2021 von einem Polizisten heftig ins Gesicht geschlagen worden. Es ist ihr dritter Prozessversuch, zwei vorherige waren als unbegründet abgelehnt worden.
8. September: Hasskriminalität: Ein AG in Idar-Oberstein verurteilt einen Mann für Hass- und einen Mord-Aufruf an Polizist*innen, die er nach dem Polizist*innenmord bei Kusel (beide Rheinland-Pfalz) Ende Januar, im Internet gepostet hatte, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Am gleichen Tag teilt das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz mit, dass es nach solchen Posts bisher über 1.700 Hinweise auf Hasskriminalität im Internet bearbeitet hat. 707 Verfahren wurden an die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) weitergegeben; in 639 Fällen davon wurde eine Strafbarkeit bejaht, 271 Verfasser*innen gelten als identifiziert. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus geht am 22. September hervor, dass die Berliner StA im vergangenen Jahr mehr als 3.700 Fälle von Hasskriminalität registriert hat (2020: 2.600 / 2017: 1.100). Anklage wurde zwischen 2017 und August 2022 allerdings nur in 602 Fällen erhoben, in etwas über 1.000 Fällen erging ein Strafbefehl. Bundesweit erfasste das BKA in 2021 rund 10.500 Fälle von Hasskriminalität.
„NSU 2.0“-Drohschreiben: Im Prozess um die NSU 2.0“-Drohschreiben an mehrere Personen und Behörden vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) stellt die Richterin dem Angeklagten eine mögliche Strafminderung in Aussicht, wenn er „umfangreich auch zur Datenherkunft“ aussagt. In mehreren Fällen waren solche von Polizeicomputern abgerufen worden.
12. September: Rechtsextremistischer Mordanschlag in Hanau: Das LG Frankfurt/M. (Hessen) verurteilt den Vater des Hanau-Attentäters wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 480 EUR. Der Mann hatte Teilnehmer*innen an einer Mahnwache als „wilde Fremde“ beschimpft. Vor dem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages sagt am 26. September ein Polizeibeamter als Zeuge aus, der Notausgang der Arena-Bar, dem zweiten Tatort des Attentats sei bereits seit Jahren ständig verschlossen gewesen. Eine Kontrolle im Jahr 2017 sei vom Ordnungsamt nie weitergeleitet worden.
Corona-Proteste: Das LG Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) verurteilt den Mann, der im September 2021 einen Tankstellenangestellten, der ihn mehrfach auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte, erschossen hatte, wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Am 24. September schlagen in einer S-Bahn bei Offenbach (Hessen) zwei Männer einen anderen zusammen, der sie auf die Maskenpflicht aufmerksam macht. Das Opfer wird mit Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus eingeliefert; die Täter können unerkannt flüchten.
Rechtsextremismus bei der Bundeswehr: Das Verteidigungsministerium unterrichtet den Deutschen Bundestag über Ermittlungen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) gegen mehrere Feldjäger und weitere Soldaten wegen des Verdachts, sich zu einer rechtsextremistischen Gruppe zusammengeschlossen zu haben. Die Ermittlungen laufen seit März des Jahres.
„Reichsbürger“: Vor dem OLG Stuttgart klagt die Bundesanwaltschaft (BAW) einen „Reichsbürger“ wegen versuchten Mordes an. Der Mann hatte im Februar bei Lörrach (beide Baden-Württemberg) versucht, sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen und dabei einen Polizisten angefahren und schwer verletzt.
14. September: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Durch Presseberichte wird bekannt, dass die BAW die Ermittlungen gegen fünf Personen aus dem Umfeld des NSU mangels Tatverdacht eingestellt hat.
Tod nach Polizeieinsatz: Die StA Mannheim (Baden-Württemberg) teilt mit, dass ein Gutachten ergeben hat, dass der Mann der im Mai nach einem Polizeieinsatz verstorben war, erstickt ist. Bei seiner Festnahme hatten zwei Polizeibeamte auf ihm gekniet um ihm Handschellen anzulegen. Das Gutachten wird ihm Rahmen der Ermittlungen weiter ausgewertet.
Polizei und Presse: In einem Obdachlosenheim in Berlin unterstützen Polizist*innen Betreuer und Pflegepersonal dabei, einen Unterbringungsbeschluss für einen sich heftig wehrenden Obdachlosen durchzusetzen. Als ihm Handschellen angelegt werden, kollabiert der Mann und muss reanimiert und in ein Krankenhaus gebracht werden. Den Vorfall gibt die Polizei jedoch erst eine Woche später bekannt.
17. September: Rechtsextremistische und rassistische Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime: In einem Flüchtlingsheim im Sittensen (Niedersachsen) wird ein Brand gelegt; verletzt wird niemand. Ein mutmaßlicher Täter wird wenig später von der Polizei entdeckt; Ermittlungen werden aufgenommen.
22. September: Dschihadismus: In Iserlohn (NRW) wird ein jugendlicher Anhänger des „Islamischen Staates“ (IS) festgenommen. Er gesteht einen Messerangriff auf Polizist*innen geplant zu haben; er wird in U-Haft genommen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit beginnt am 27. September im Justizzentrum Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) der Prozess gegen eine IS-Kämpferin, da sie zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Taten minderjährig war. Am 28. September erhebt die BAW vor dem OLG Koblenz (Rheinland-Pfalz) Anklage gegen eine IS-Anhängerin, die in Syrien eine Jesidin als Sklavin gehalten hatte, wegen Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
28. September: Polizist*innenmord: Der wegen Polizist*innenmordes bei Kusel (Rheinland-Pfalz) im Januar vor Gericht stehende Täter wird von der StA auch vor dem AG Neunkirchen (Saarland) wegen Wilderei uns versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Tätowierte Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Verwaltungsgericht (VG) Trier (Rheinland-Pfalz) die Ablehnung eines Bewerbers mit einer nicht sichtbaren Tätowierung, für den gehobenen Polizeidienst für rechtens erklärt hat. Der Mann trägt auf dem Rücken den Schriftzug „Loyality, Honor, Respect, Family“. Dies lasse „Zweifel an der charakterlichen Eignung“ aufkommen, so das VG (Az: 7 L 2837/22.TR).