Eine Menschenmenge mit vielen Personen im weißen Overall wird von Polizist*innen mit Pfefferspray angegriffen, ein Beamter bekommt dies ins Gesicht.

Chronologie August 2022

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. August: Rechtsextremismus: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus wird bekannt, dass in Berlin 50 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum per Haftbefehl gesucht werden. Der älteste offene Haftbefehl stammt dabei aus dem Jahr 2017. Am 2. August beginnt der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. (Hessen) der Prozess gegen einen jungen Mann wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Er soll Anschläge mit Schusswaffen und Sprengkörpern vorbereitet und versucht haben, eine rechtsextremistische Vereinigung zu gründen. Seit seiner Festnahme im September 2021 befindet er sich in Untersuchungshaft (U-Haft). Das Landgericht (LG) München (Bayern) verurteilt am 3. August neun Männer, die das verbotene Neonazi-Netzwerk „Blood & Honour“ weitergeführt hatten, wegen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot und Volksverhetzung zu Geldstrafen und Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und einem Jahr und 10 Monaten. Am gleichen Tag versammeln sich vor einem Freibad in Berlin 10 vermummte Personen der rechtsextremen Nachwuchsorganisation „Junge Nationalsozialisten“, zünden Feuerwerk und halten Banner hoch. Die Polizei kann zwei Personen kurzfristig festnehmen, die übrigen flüchten unerkannt. Am 11. August beginnt vor dem LG Berlin der Berufungsprozess gegen einen stadtbekannten Rechtsextremisten, der im November 2021 einen jordanischen Taxifahrer mit einem Schlagstock angegriffen hatte. Die Berufung wird verworfen; damit bleibt es bei einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe und 3.000 EUR Schmerzensgeld. Der Mann gilt auch als einer der Hauptverdächtigen für eine Serie von Brandanschlägen in Berlin. Am Abend des gleichen Tages werden der Berliner Polizei mindestens 81 in Autos eingeritzte Hakenkreuze gemeldet. Am 15. August werden der Polizei weitere Fälle gemeldet. Durch Presseberichte wird am 15. August ebenfalls bekannt, dass laut einer internen Aufstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) etwa 350 Rechtsextremist*innen und „Reichsbürger*innen“ regelmäßig auf in- und ausländischen Schießständen Übungen mit der Waffe absolvieren. Am 17. August nehmen Polizist*innen eine betrunkene junge Frau, die den Hitlergruß zeigt und laut „Heil Hitler“ ruft, vorübergehend fest. Sie wird erkennungsdienstlich behandelt und es wird ermittelt. An Gedenktafeln und anderen Gegenständen eines ehemaligen Konzentrationslagers bei Waldkraiburg (Bayern) werden am 22. August eingeritzte Hakenkreuze und andere Schmähungen entdeckt. Am 25. August, dem Gedenktag der schweren rechtsextremistischen Angriffe auf eine Flüchtlingsunterkunft in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern), zeigt ein Jugendlicher vor laufender Kamera den Hitlergruß und entfernt sich auf dem Fahrrad. Kurze Zeit später wird er von der Polizei gestellt. Ein Berliner Amtsgericht (AG) verurteilt am 26. August einen rechtsextremen Videoblogger und ehemaligen Grundschullehrer wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe sowie der Zahlung von 3.000 EUR an eine Antirassismus-Stiftung. Vor einem Berliner Luxushotel zeigt am 29. August ein Mann den Hitlergruß; die Polizei nimmt seine Personalien auf. Am gleichen Tag beginnt vor einem Berliner AG der Prozess gegen zwei Rechtsextremisten. Ihnen wird eine Serie von 70 rechtsextremistischen Straftaten seit 2013 vorgeworfen, darunter 23 Brandanschläge. Am 30. August treten Polizist*innen als Zeug*innen auf. Der erste Beamte beruft sich aufgrund der langen, vergangenen Zeit auf nur schwache Erinnerungen.

Asyl: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland. In einem ersten Urteil entscheidet der EuGH, dass der Familiennachzug nicht deshalb verweigert werden darf, weil der Jugendliche im Laufe der Verfahrensdauer volljährig geworden ist (Az: C-273/20, C-355/20, C-279/20). In einem zweiten Urteil stärkt er die Rechte minderjähriger Flüchtlinge auf internationalen Schutz (Az: C-720/20). Am 16. August beginnt vor dem Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/M. (Hessen) der Prozess um die Klage eines homosexuellen Algeriers gegen das Bundesamt für Flüchtlinge (Bamf), dass seinen Asylantrag abgelehnt hatte. Am 23. August lehnt das VG seine Klage ab, der Mann kann daher abgeschoben werden.

Rassistische Angriffe und Handlungen: In einem Bus in Berlin beleidigt ein Mann eine Frau rassistisch, spuckt ihr ins Gesicht, schlägt sie und rammt der Schwangeren sein Knie in den Bauch. Er wird festgenommen und in eine psychiatrische Krankenhaus-Abteilung gebracht; auch die Frau wird ins Krankenhaus gebracht. Am 4. August wird wiederum in Berlin ein Busfahrer rassistisch beleidigt und bespuckt; dann flüchtet die Täterin unerkannt. In München (Bayern) beleidigt am 11. August ein Mann einen anderen rassistisch und bedroht ihn mit einem Messer. Am 17. August beleidigt in Altstadt (Bayern) vor einer Gaststätte ein Mann auf einem E-Scooter im Vorüberfahren zwei Frauen rassistisch. Kurz darauf kommt er zu Fuß zurück, greift sie an und bespuckt sie, bevor er sich unerkannt entfernt. In einem Discounter in Berlin beleidigt am 18. August ein Paar eine Mutter mit ihrem Sohn rassistisch und schlägt beide. Als Mitarbeiter*innen des Supermarktes dazwischen gehen, flüchtet das Paar unerkannt. Am 19. August beleidigt auf einem U-Bahnhof in Feldmoching (Bayern) eine unbekannte Frau zwei Muslima rassistisch. Ebenfalls am 19. August beleidigt in einem Sportgeschäft in Berlin ein Mann die Verkäuferin rassistisch und spuckt sie an. Auch einen Zeugen, der ihn aufhalten will und die herbeigerufenen Polizist*innen greift er an; er wird festgenommen. Wiederum in Berlin beleidigt am 23. August ein Mann mehrere Personen rassistisch. Die Polizei überprüft seine Personalien und erteilt ihm einen Platzverweis. Am 25. August wird durch Presseberichte bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin gegen drei Männer und drei Frauen Anklage wegen Beleidigung, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung erhoben hat. Die Täter*innen hatten im Februar des Jahres eine jugendliche Türkin verprügelt und getreten. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag von Potsdam (Brandenburg) wird am 30. August bekannt, dass in Brandenburg im ersten Halbjahr insgesamt 88 rassistisch motivierte Straftaten wie Körperverletzungen, Bedrohungen und anderer Delikte registriert wurden (1. Hj. 2021: 91 / 2020 total: 113 / 2019 total: 210).

2. August: Polizeilicher Todesschuss: Die Polizei wird von Zeug*innen informiert, nachdem das spätere Opfer angeblich in einem Hotel im Bahnhofsviertel in der Nacht zwei Personen in einem anderen Zimmer bedroht habe und bewaffnet sein könnte. Berichten zufolge bricht ein angefordertes Spezialeinsatzkommando gegen 4 Uhr die Tür zu dem von dem Mann bewohnten Zimmer auf und und lässt zunächst einen Polizeihund auf ihn los. Der Hotelgast wehrt sich mit einem Messer, verletzt das Tier und macht laut Darstellung der Staatsanwaltschaft eine Stichbewegung in Richtung der Polizei. Daraufhin schießt ein Beamter sechs Mal auf die obere Körperhälfte. Nach fünf Treffern, davon ein Kopfschuss, stirbt der aus Somalien stammende 23-Jährige noch vor Ort. Gegen den Schützen wird wegen Totschlags ermittelt. Die Schüsse wurden offenbar auch in der Nasszelle des Zimmers abgegeben, der Mann also möglicherweise beschossen obwohl er keine Bedrohung mehr darstellte. Am Tatort wurden zwei Schusswaffenimitationen sichergestellt (Feuerzeug und Spielzeugpistole). Am 3. August begleiten Polizist*innen in Zivil eine Gerichtsvollzieherin, um die Zwangsräumung eines 48-Jährigen im Stadtteil Ostheim durchzusetzen. Angeblich greift der Mieter, der zuvor Drohungen für den Fall seiner Räumung ausgesprochen haben soll, die Gruppe mit einem Messer an. Die Beamten setzen nach eigenen Angaben zunächst Pfefferspray ein und töten ihn schließlich mit der Schusswaffe, er stirbt nach zwei Treffern in der Wohnung. Medienberichten zufolge sei der Mann im Juni beim Amtsgericht Köln wegen Widerstand gegen Beamt*innen angeklagt worden, nachdem er seinen Suizid ankündigte und sich gegen die deshalb gerufene Polizei zur Wehr setzte. Der Tote war in Köln als Musiker bekannt. Ein Betreuer meldet am 8. August der Polizei, dass auf einem Kirchengelände, wo sich eine Wohngruppe für unbegleitete Geflüchtete befindet, ein dort wohnender Jugendlicher mit einem Messer herumlaufe. Angeblich soll er in suizidaler Absicht Stiche in seinen Bauch angedeutet haben. Berichten zufolge greift der aus dem Senegal stammende Teenager die eintreffenden Polizist*innen mit dem Messer an, daraufhin schießt ein Beamter sechs Mal aus einer Maschinenpistole. Schwer verletzt von vier Treffern in den Bauch, in den Kiefer, in den Unterarm und zweimal in die Schulter stirbt der Teenager im Krankenhaus. Laut dem Staatsanwalt hat die Polizei zuvor auch Pfefferspray und einen Taser eingesetzt. Mitgeführte Bodycams hätten die Beamt*innen aufgrund der „Stresssituation“ nicht angeschaltet. Einen Tag später verbreitet das Innenministerium NRW, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes dürften Suizide nicht gefilmt werden. Deshalb seien Bodycams zu Beginn des Einsatzes nicht genutzt worden. Gegen mindestens fünf Beamt*innen wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag ermittelt.

Rechtsextremistische und rassistische Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime: 30 Jahre nach dem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Saarlouis (Saarland) erhebt die Bundesanwaltschaft (BAW) Anklage wegen Mordes, Mordversuch in 20 Fällen und Brandstiftung mit Todesfolge gegen einen Neonazi. Der Mann soll im September 1991 einen Brandanschlag auf die Asylunterkunft verübt haben; dabei kam ein Ghanaer ums Leben und etliche weitere wurden verletzt. Am 9. August wird durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag bekannt, dass in der ersten Jahreshälfte bundesweit 424 Angriffe auf Asylbewerber*innen (erstes Halbjahr 2021: 576) und 43 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte registriert wurden. In der Nacht des 26. August verüben Unbekannte einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Leipzig (Sachsen) und werfen mehrere Brandsätze auf das Gebäude. Das Feuer kann schnell gelöscht werden. Das sächsische Innenministerium ordnet daraufhin eine verstärkte Bewachung von Flüchtlingsheimen an. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag von Potsdam (Brandenburg) wird am 30. August bekannt, dass in Brandenburg im ersten Halbjahr insgesamt 74 Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte registriert wurden (1. Hj. 2021: 84). Am gleichen Tag teilt die Polizei in Leipzig mit, dass es nahe, der mit Brandsätzen attackierten Flüchtlingsunterkunft, zudem einen Brandanschlag auf eine Kindertagesstätte, in der aus der Ukraine geflüchtete Kinder betreut werden, gegeben hat.

4. August: Rechtsradikale Polizist*innen: Im Fall der rechtsextremistischen Internet-Chats von Polizist*innen innerhalb der hessischen Polizei ist der Verdacht entstanden, dass der Leiter der Abteilung für Amtsdelikte interne Ermittlungsergebnisse an beschuldigte Beamt*innen weitergegeben hat. Dies teilt die StA mit; alle beschuldigten Beamt*innen sind vom Dienst suspendiert, Disziplinarverfahren wurden eingeleitet. Durch eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird bekannt, dass in den vergangenen Jahren 94 Polizist*innen, vier frühere Polizist*innen und 13 Polizeiangestellte wegen möglicher rechtsradikaler Einstellungen aufgefallen sind. In 10 Fällen kam es Entlassungen. Am 9. August erklärt Hessens Innenstaatssekretär im Landtag, zwischen dem aktuellen rechtsextremen Polizeiskandal und dem Verfahren um die „NSU“-Drohschreiben gebe es keinen Zusammenhang. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im sächsischen Landtag wird am 11. August bekannt, dass bei der dortigen Polizei im ersten Halbjahr acht neue Verdachtsfälle rechtsradikalen Verhaltens registriert wurden. Seit 2020 erhöht sich deren Zahl damit auf insgesamt 64 Fälle. Ebenfalls am 11. August durchsucht die Berliner Polizei die Wohnung eines ehemaligen Polizeischülers, der in einer Chatgruppe rechtsradikale Parolen und Fotos eines Maschinengewehrs (MG) gepostet hatte. Das MG entpuppt sich als Softair-Waffe; sie wird ebenso wie eine Schreckschusspistole beschlagnahmt.

Polizeiausbildung: Durch die Umfrage eines Mediendienstes wird bekannt, dass Rassismus und Antisemitismus in der Polizeiausbildung kaum ein Thema sind. Unabhängige Studien hierzu gibt derzeit nur in Berlin, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Umweltdemonstrationen: Am 9. August wird durch Presseberichte bekannt, dass StA Berlin bislang 78 Verfahren gegen Klimaaktivist*innen wegen Straßenblockaden abgeschlossen und bei einem AG Geldbußen beantragt hat; 120 weitere Verfahren werden noch bearbeitet. Das VG Gelsenkirchen (NRW) entscheidet am 10. August, dass ein Präventivgewahrsam von Umweltaktivist*innen im Februar rechtswidrig war (Az: 17 K 4838/20). Am 13. August demonstrieren mehrere Tausend Umweltaktivist*innen in verschiedenen Demonstrationen in der Hamburger Innenstadt. Danach blockieren mehrere Hundert an verschiedenen Stellen den Hafen und seine Zufahrten; die meisten Blockaden löst die Polizei friedlich auf, stellt Identitäten fest und spricht Aufenthaltsverboten aus. Eine Blockade der Schienen zum Containerterminal wird jedoch gewaltsam mit Pfefferspray und Wasserwerfern aufgelöst. Bei den verschiedenen Aktionen werden 58 Personen in Gewahrsam genommen. Durch eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 19. August bekannt, dass die Polizei bis Ende Juli 340 Gebührenbescheide in Höhe von zumeist 241 EUR an Autobahn-Blockierer*innen verschickt hat; 15 davon wurden bisher bezahlt. Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung am 20. August in Berlin entblößen neben dem Bundeskanzler zwei Umweltaktivist*innen ihren Oberkörper mit Umweltparolen und werfen mit Spielgeldscheinen um sich. Sie werden in Gewahrsam genommen. Am 30. August beginnt vor einem AG in Berlin der Prozess gegen einen Umweltaktivisten, der sich auf der Straße festgeklebt und gegen seinen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Er wird wegen Nötigung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

NSU 2.0“-Drohschreiben: Im Prozess vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) sagt ein IT-Forensiker, der den Computer des Angeklagten untersucht hat, als Sachverständiger aus, Beweise für die Unschulds-aussagen des Angeklagten habe er nicht gefunden, ganz ausschließen ließen sie sich jedoch nicht. Am 12. August sagt im Prozess eine Sprachwissenschaftlerin des Bundeskriminalamtes (BKA) als Gutachterin aus, der Angeklagte sei „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ der Verfasser der Drohschreiben.

Beschwerdestelle der Polizei: Durch die Umfrage eines Mediendienstes wird bekannt, dass es unabhängige Beschwerdestellen bislang nur in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gibt. In Hessen ist sie im Aufbau und in NRW in der Planung.

5. August: „Reichsbürger“: Vor dem AG Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) beginnt der Prozess gegen einen mutmaßlichen „Reichsbürger“ wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten. Der Mann nach der Tötung von zwei Polizist*innen Ende Januar auf facebook zur Tötung weiterer Beamt*innen aufgerufen. Am 15. August wird durch Presseberichte bekannt, dass ein zur „Reichsbürger“-Bewegung gehörender Psychiater jahrelang für hessische und andere AGs Rechtsgutachten verfasst hat. 2020 wurde das AG Offenbach zwar misstrauisch, behielt den Verdacht jedoch für sich. Für das AG Frankfurt/M. (beide Hessen) war er daher noch bis vor Kurzem tätig. Laut Presseberichten vom 28. August unter Berufung auf das BfV gibt es in Deutschland etwa 21.000 „Reichsbürger*innen“.

Hasskriminalität: Im Fall einer österreichischen Impfärztin, die im Internet von Corona-Leugner*innen beleidigt und mit ihrer Hinrichtung bedroht worden war, ist auf österreichisches Ersuchen eine Wohnung im Raum München durchsucht worden. Die Ärztin hatte aufgrund der massiven Hasskommentare Selbstmord begangen. Auch gegen zwei Verdächtige in Berlin wird ermittelt.

6. August: Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Die Polizei in Dresden (Sachsen) leitet gegen einen ihrer Beamten Ermittlungen wegen Nötigung ein. Der Beamte hatte bei der Auflösung einer nicht genehmigten Musikveranstaltung mit dem Gebrauch der Schusswaffe gedroht. Durch eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 9. August bekannt, dass in den vergangenen Jahren gegen Berliner Polizist*innen 74 Disziplinarverfahren wegen rechtsradikaler Äußerungen eingeleitet wurden; 22 wurden bisher abgeschlossen. In zwei Fällen gab es Verweise, in weiteren zwei Geldbußen und acht Verfahren wurden eingestellt. Durch eine weitere Anfrage der Linksfraktion wird am gleichen Tag bekannt, dass in diesem Jahr bereits 10 Ermittlungen gegen Berliner Polizist*innen wegen privater Datenabfragen im Polizeicomputer eingeleitet wurden. Auch in den vorherigen Jahren waren es jeweils zwischen 15 und 24 Verfahren. In den meisten Fällen wurden Bußgelder verhängt. Am 25. August wird durch Presseberichte bekannt, dass gegen zwei Beamte der hessischen Bereitschaftspolizei Strafermittlungen wegen Drogendelikten eingeleitet wurden, sowie bei einem zusätzlich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Am 31. August ohrfeigt in einer Straßenbahn in Darmstadt (Hessen) ein Polizeibeamter einen randalierenden, psychisch kranken Mann, angeblich um ihn zu beruhigen, bevor er in eine Notaufnahme gebracht. Anschließend meldet er den Vorfall selbst seinem Vorgesetzten; gegen den Beamten wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

7. August: Tod nach Polizeieinsatz: In Oer-Erkenschwick (NRW) wird die Polizei gerufen, weil ein Mann in seiner Wohnung randaliert und sich darin auch eine Frau befindet. Als die Beamt*innen eintreffen, leistet der Mann massiven Widerstand. Daraufhin setzen die Polizist*innen Pfefferspray ein. Der Mann verliert das Bewusstsein und wird ins Krankenhaus gebracht; dort verstirbt er einen Tag später. Gegen die Beamt*innen wird ermittelt. Durch Presseberichte wird am 28. August bekannt, dass gegen acht Beamt*innen, die an dem Einsatz in Oer-Erkenschwick beteiligt waren, wegen Körperverletzung im Amt ermittelt wird. Gegen vier von ihnen laufen zusätzlich auch Ermittlungen wegen Nötigung. Sie stehen im Verdacht in mindestens einem Fall ein Handy-Video eines Zeugen gelöscht zu haben.

Angriffe auf Polizist*innen: Bei einem Einsatz wegen eines Tumults vor dem Hauptbahnhof Nürnberg (Bayern) wird eine BPol-Beamtin heftig ins Gesicht geschlagen. Nach einem Verkehrsunfall in Lehrte (Niedersachsen) kommt es am 9. August zu einem Tumult, bei dem acht Polizist*innen verletzt werden. Am 10. August verurteilt das AG Pirna (Sachsen) einen Mann wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand und weiterer Delikte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Geldbuße von 2.400 EUR. Der Mann hatte bei einer nicht angemeldeten Anti-Corona-Demonstration im Januar eine Polizistin mit seinem Kinderwagen fünfmal heftig gerammt. Bei einem Weinfest am 14. August in Deidesheim (Rheinland-Pfalz) legt sich ein alkoholisierter Mann mit BPol-Beamt*innen an, als er bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert und verletzt zwei von ihnen leicht. Als Polizist*innen in Berlin am 17. August bei einem Nachbarschaftsstreit eintreffen, werden sie von einer Frau mit einer Gartensäge angegriffen; sie bleiben unverletzt. Die wird ins Krankenhaus gebracht. Am 19. August wird die Polizei in Frankfurt/M. (Hessen) wegen eines nackten und stark alkoholisierten Randalierers alarmiert. Als die Beamt*innen eintreffen, greift er sie mit Tritten und Schlägen an; er wird in Gewahrsam genommen. Am 20. August wird in einer Hotellobby eine nackte schreiende Frau gemeldet. Auch sie greift eine Beamtin an; bei ihrer Überprüfung stellt sich heraus, dass ein Haftbefehl vorliegt. Die Frau wird in eine JVA gebracht. Durch Presseberichte unter Berufung auf ein polizeiliches „Lagebild 2021“ wird am 25. August bekannt, dass in NRW 2021 insgesamt 18.183 Polizist*innen angegriffen und verletzt wurden (2020: 18.140). Am 30. August ruft in Völklingen (Saarland) ein stark betrunkener Mann einen Krankenwagen. Als er im Krankenwagen randaliert, wird die Polizei um Unterstützung gebeten. Die Beamte*innen greift er an und verletzt einen leicht. Die Polizist*innen setzen einen Taser ein; dann wird der Mann ins Krankenhaus gebracht und anschließend in Gewahrsam genommen.

10. August: Dschihadismus: Vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) beginnt der Prozess gegen einen Sympathisanten des „Islamischen Staates“ (IS), der Mai 2020 ein Werbevideo für den IS ins Internet gestellt hatte. Am 16. August lässt die BAW in Berlin einen mutmaßlichen IS-Dschihadisten festnehmen; er soll 2018 in Syrien für den IS gekämpft und nach seiner Rückkehr Geldtransfers und Waffenkäufe für die Dschihadisten organisiert haben. Vor einem Berliner Kammergericht (KG) beginnt am 23. August der Prozess gegen eine Frau, die 2016 nach Syrien ausgereist war und sich dem IS angeschlossen hatte, wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verletzung der Fürsorgepflicht Minderjähriger und weiterer Delikte. Am 30. August erklärt das VG Berlin die Ausweisung eines IS-Dschihadisten nach der Haftentlassung für rechtens. Der Mann war wegen Kriegsverbrechen und anderer Delikte im Juni 2021 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

11. August: Justizskandale: Ein Dienstgericht verurteilt einen Berliner Oberstaatsanwalt (OStA), der eine Referendarin 2021 vier Monate lang belästigt hatte, für die Dauer von 30 Monaten zu einer Gehaltskürzung von 10 Prozent.

Corona-Proteste: In Berlin weist ein Busfahrer einen zusteigenden Mann auf die Maskenpflicht hin. Daraufhin fängt der Mann an zu pöbeln und schlägt den Fahrer bevor er unerkannt flüchtet. Nachdem sich in einer Straßenbahn in Bremen am 28. August ein Mann bei einer Gruppe von Männern über deren fehlende Corona-Masken beschwert hat, werden er und sein Begleiter kurz darauf an einer Haltestelle geschlagen und getreten.

16. August: Alternative für Deutschland (AfD): Ein AG in München (Bayern) lehnt einen Strafbefehl der StA gegen den früheren AfD-Landeschef und Bundestagsabgeordneten Petr Bystron ab. Der Mann hatte auf einer Anti-Corona-Kundgebung im März vor 130 Teilnehmer*innen den Hitlergruß gezeigt. Ein hochgereckter Arm sei nicht zwangsläufig als Hitlergruß zu deuten, so das Gericht; die StA legt Beschwerde beim LG ein.

17. August: Prozess gegen Polizeigewerkschafter: Im Prozess vor dem LG Lübeck (Schleswig-Holstein) gegen einen früheren Polizeigewerkschafter wegen Geheimnisverrat sagt eine StAin als Zeugin aus und belastet damit den Angeklagten. Der Mann soll in mindestens 16 Fällen Dienstinterna an einen befreundeten Journalisten weitergegeben haben.

18. August: Polizei und Datenschutz: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet, dass die umfangreiche Datensammlung, die die Polizei in Zwickau (Sachsen) von einem Sprayer angelegt hatte, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Der Mann war im Juni 2021 wegen Sachbeschädigung festgenommen worden, als er rechtsradikale Sprüche übersprüht hatte.

21. August: Körperverletzung im Amt: Bei der Kontrolle eines afrikanisch-stämmigen Mannes in Berlin bringen ihn vier Beamte zu Boden, knien auf ihm und fesseln ihn; dabei wird er zudem mit einem Elektro-Taser und einer Schusswaffe bedroht. Der Mann wird bewusstlos und muss ins Krankenhaus gebracht werden.

22. August: Polizeischüsse: In Bergisch-Gladbach (NRW) wird die Polizei alarmiert, weil ein psychisch kranker Mann von seinem Balkon Glasflaschen auf Personen und Autos wirft. Als die Polizist*innen seine Wohnungstür aufbrechen greift er sie angeblich mit mehreren Messern an. Eine Beamtin schießt ihm in den Oberkörper und verletzt ihn lebensgefährlich. Am 23. August schießt in Berlin ein Polizist einem Mann, der sich das Leben nehmen will, ins Bein und verletzt ihn schwer. In Krefeld (NRW) wird die Polizei am 25. August zu einem Nachbarschaftsstreit gerufen, bei der eine Frau und ihr Kind mit dem Tod bedroht werden. Als die Beamt*innen eintreffen, bedroht der Mann auch sie mit einem Messer. Daraufhin wird ein Sondereinsatzkommando (SEK) gerufen; als auch dieses bedroht wird, schießt ihm ein Beamter ins Bein. Am 26. August wollen BPol-Beamt*innen an der deutsch-niederländischen Grenze ein Fahrzeug kontrollieren; daraufhin flüchtet der Fahrer mit hoher Geschwindigkeit. Wenig später wird er bei Kranenburg (NRW) erneut gestoppt und fährt nun auf einen Beamten zu und verletzt ihn leicht. Der Beamte schießt auf das Auto und trifft eine Person auf der Rückbank. Der Angeschossene wird in ein Krankenhaus gebracht, die übrigen Insassen werden festgenommen. Als Grundschüler*innen am 30. August in Blankenstein (NRW) eine Polizeidienststelle besuchen und ein Beamter ihnen seine Dienstwaffe zeigen will, löst sich daraus ein Schuss. Verletzt wird niemand. Gegen den Beamten wird ein Disziplinarverfahren eröffnet.

Pressefreiheit: Das AG Fulda (Hessen) spricht zwei Journalist*innen vom Vorwurf der üblen Nachrede frei. Ihre Berichtsformulierungen über einen im April 2018 von einem Polizisten erschossenen Afghanen seien zwar inhaltlich falsch, jedoch noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

23. August: Prozesse gegen Polizist*innen: Das LG Gießen (Hessen) spricht einen ehemaligen Kriminalbeamten vom Vorwurf des Totschlags frei. Der Mann hatte im August 2020 im Streit mit einem anderen Mann, einen neu hinzugekommenen Dritten, der ihn geschlagen und gegen den Kopf getreten hatte, mit einem Messer erstochen. Am 30. August verurteilt ein AG Frankfurt/M. (Hessen) einen Polizeibeamten wegen Volksverhetzung und anderer Delikte in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 6.300 EUR. Der Mann hatte in einer rechtsradikalen Chatgruppe Nachrichten mit nationalsozialistischen Symbolen und rassistischen Inhalten geteilt.

25. August: Rechtsextremer Mordanschlag: Der Bundesgerichtshof (BGH) weist die Revisionen gegen die Urteile für den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zurück. Damit sind das lebenslängliche Urteil des OLG Frankfurt/M. (Hessen) für den Mörder und das Bewährungsurteil für seinen Mitangeklagten rechtskräftig.

30. August: Verfassungsschutz: Die Brandenburgische Landesregierung beschließt ein Gesetz, wonach künftig Polizist*innen und andere Staatsbedienstete vom Verfassungsschutz auf extremistische Einstellungen überprüft werden sollen.

31. August: Bundesnachrichtendienst (BND): Durch Presseberichte wird bekannt, dass der BND in der Zeit von Mai bis Juni des Jahres über 160 Verstöße gegen die eigenen Geheimschutzvorschriften festgestellt hat.

Beitragsbild: Von der Polizei behaupteter Pfefferspray-Angriff von Klimacamp-Demonstrierenden auf Beamt*innen in Hamburg. Dieser ging jedoch von diesen selbst aus (Channoh Peepovicz).

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