von Bernhard Gill
Aus dem deutsch-deutschen Vereinigungsprozeß ist ein organisatorisches Spezifikum hervorgegangen – oder besser gesagt, in Nachfolge des ehemaligen Zentralen Kriminalamtes (ZKA) übriggeblieben: das Gemeinsame Landeskriminalamt der fünf neuen Länder (GLKA). Im folgenden sollen die Geschichte, die gesetzlichen Grundlagen, Aufbau, Funktion und Perspektive des GLKA erörtert werden.
Am 5. Februar 1990 wurde das Zentrale Kriminalamt durch den Befehl Nr.0104/90 der 2.Regierung Modrow gegründet, kurz nachdem im Januar der Runde Tisch die endgültige Auflösung der STASI erzwungen hatte. Keimzelle des ZKA war dabei die Hauptabteilung Kriminalpolizei des Ministerium des Inneren, die vor der Wende zentralen Aufgaben der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung nachging und zentrale Weisungsgewalt gegenüber den Kriminalabteilungen der Volkspolizei auf Bezirks- und Kreisebene ausübte. Dem Leiter der Hauptabteilung Kriminalpolizei unterstanden auch das Kriminalistische Institut, das entsprechenden Einrichtungen im BKA vergleichbar sein soll1, und die Zentralstelle für Kriminalistische Registrierung. Das Gemeinsame Landeskriminalamt der fünf neuen Länder – Nachruf zu Lebzeiten weiterlesen