Das Gemeinsame Landeskriminalamt der fünf neuen Länder – Nachruf zu Lebzeiten

von Bernhard Gill

Aus dem deutsch-deutschen Vereinigungsprozeß ist ein organisatorisches Spezifikum hervorgegangen – oder besser gesagt, in Nachfolge des ehemaligen Zentralen Kriminalamtes (ZKA) übriggeblieben: das Gemeinsame Landeskriminalamt der fünf neuen Länder (GLKA). Im folgenden sollen die Geschichte, die gesetzlichen Grundlagen, Aufbau, Funktion und Perspektive des GLKA erörtert werden.

Am 5. Februar 1990 wurde das Zentrale Kriminalamt durch den Befehl Nr.0104/90 der 2.Regierung Modrow gegründet, kurz nachdem im Januar der Runde Tisch die endgültige Auflösung der STASI erzwungen hatte. Keimzelle des ZKA war dabei die Hauptabteilung Kriminalpolizei des Ministerium des Inneren, die vor der Wende zentralen Aufgaben der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung nachging und zentrale Weisungsgewalt gegenüber den Kriminalabteilungen der Volkspolizei auf Bezirks- und Kreisebene ausübte. Dem Leiter der Hauptabteilung Kriminalpolizei unterstanden auch das Kriminalistische Institut, das entsprechenden Einrichtungen im BKA vergleichbar sein soll1, und die Zentralstelle für Kriminalistische Registrierung.

Kriminalistische STASI-Hochburg?

Vor der Wende betrug die Personalstärke dieser Abteilung nach Angaben eines GLKA-Sprechers ca. 150 Personen. Mit Gründung des ZKA wurde dieser Kern auf ca. 700 Personen aufgestockt und ein ehemaliges Stasi-Gebäude in Berlin-Hohenschönhausen bezogen. Aus dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) seien dabei laut GLKA-Sprecher nur Kriminaltechniker, Haustechniker und Wachleute (insgesamt ca. 100) übernommen worden. Die Kriminaltechnik der ehemaligen Kripo war schon 1989 (unabhängig von der „Wende“) in zwei Gebäudekomplexen in Johannistal zusammengefaßt und vom ZKA so übernommen worden. Behindert wurde die personelle Rekrutierung des ZKA seinerzeit vom Ausscheiden vieler Dienstkräfte gemäß der Vorruhestandsregelung für Dienstkräfte über 50 Jahre. Diese Vorruhestandsregelung war angeblich wegen der Notwendigkeit des Personalabbaus in der öffentlichen Verwaltung zentral verfügt worden.

Demgegenüber spricht der Spiegel davon, daß „200 Mitarbeiter aus der einstigen Zentrale der Volkskripo“ aus politischen Gründen „abgemustert“ hätten.2 Dennoch machte das ZKA anfänglich immer wieder von sich reden, da hohe Leitungspositionen mit alten Führungskräften der Kriminalpolizei besetzt blieben, die sehr eng mit Partei und Staatssicherheit zusammengearbeitet hatten und sich z.T. auch deren Methoden bedienten. So soll z.B. Roland Wittig, ehemaliger Vize-Chef der Hauptabteilung Kriminalpolizei des Mini-sterium für Innere Angelegenheiten (MfIA), als Leiter des ZKA „nach der Auflösung der Stasi ohne Bedenken über 500 Leute in seinen Dienst“ eingegliedert haben. Zum Teil seien ganze Abteilungen des MfS übernommen worden, z.B. „eine speziell gegen politisch Andersdenkende gedrill-te Einheit .., die nun gegen Links- und Rechtsextremisten sowie gegen Skinheads zum Einsatz komme“.3 Heinrich Boge, der frühere Präsident des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden, der nach seiner Pensionierung im März 1990 Innenminister Diestel als Berater diente, will nach eigenen Aussagen damals die Demissionierung der alten Garde betrieben haben. Diestel habe dies allerdings abgelehnt, da er „den Apparat brauche, der ihm Loyalität zugesichert habe“.4 Immerhin räumt auch die Leiterin der Presseabteilung des GLKA ein, daß man „sich von jedweden eventuellen Altlasten befreien“ müsse.

Grundlagen und Strukturen

Bei seiner Errichtung im Februar 1990 soll das ZKA „in wesentlichen Zügen der Organisationsstruktur des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland angeglichen“ worden sein, um so den Übergang zu föderalen Zuständigkeiten vorzubereiten.5 Auf der Konferenz der Innenminister im Mai 1990, die auf Einladung von Diestel erstmals auf dem Gebiet der DDR tagte, wurde die Notwendigkeit der föderalen Umstrukturierung der DDR-Verwaltung als „Grundbedingung für die deutsche Einheit“ bekräftigt und die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, inklusive Datenaustausch und Angleichung der dazu erforderlichen technischen Systeme, vereinbart. Schon für diese Zeit wird von „gut funktionierender Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, welches langfristig und vorausschauend nach der Wiedervereinigung Verwaltungshilfe leistete“ gesprochen. In 18 des Ländereinführungsgesetzes vom 22.Juli 1990 7 wurde das ZKA übergangsweise zunächst in zentraler Zuständigkeit belassen. Das ebenfalls noch von der DDR-Volkskammer verabschiedete „Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der Polizei“ vom 13.September 1990 8 sieht in 82 unter Verweis auf das BKA-Gesetz der BRD vor, daß das ZKA als Gemeinsames Landeskriminalamt der fünf neuen Länder weitergeführt wird, „solange und soweit diese keine Landeskriminalämter errichtet haben“. Laut Einigungsvertrag soll das Polizeiaufgabengesetz bis zum Inkrafttreten von eigenen Polizeigesetzen in den fünf neuen Ländern weiter gelten.9 Auch die Gültigkeit der Bestimmungen über das GLKA ist dort bekräftigt.10

Tatsächlich räumt 3 Abs. 2 des BKA-Gesetzes von 1973 den Ländern die Möglichkeit ein, gemeinsame Kriminalämter zu betreiben, wovon in der Alt-BRD allerdings nie Gebrauch gemacht wurde. In den fünf neuen Ländern hätte sich eine solche Lösung allein schon unter dem Aspekt angeboten, daß die Dezentralisierung einer an kostenaufwendige Technik geknüpften Expertisentätigkeit zumindest vorläufig als „nicht finanzierbar“ gelten konnte. In 83 des ebenfalls noch von der Volkskammer verabschiedeten Polizeiaufgabengesetzes ist ferner vorgesehen, daß „die Länder durch Vereinbarung Sitz-, Dienst- und Fachaufsicht sowie Kostentragung“ für das GLKA regeln. Im Nachsatz wird festgelegt: „Solange und soweit solche Vereinbarungen nicht getroffen sind, ist das Gemeinsame Landeskriminalamt dem Land Brandenburg vorübergehend angegliedert und sein vorläufiger Sitz ist Berlin.“ Die Kosten sollen von den Ländern, die nicht über ein eigenes Landeskriminalamt verfügen, anteilig im Proporz zur Einwohnerzahl getragen werden. Die Unterstellung unter den Ministerpräsidenten von Brandenburg wird mit der territorialen Nähe zum Sitz in Berlin begründet. Zu erinnern ist allerdings auch, daß der damalige Innenminister Diestel sich seinerzeit gute Chancen ausrechnete, ins Amt des Ministerpräsidenten von Brandenburg gewählt zu werden. Sollten die Kriminalisten des GLKA dann in einem besonderen historischen Treueverhältnis zu ihm stehen?

Aufgaben und Zuständigkeiten des GLKA sind weder im Einigungsvertrag noch im Polizeiaufgabengesetz näher geregelt. Einer „vorläufigen Vereinbarung“ der fünf neuen Länder vom 16.10.1990 zufolge sollten vor allem Zuständigkeiten für Staatsschutzdelikte („Hochverrat“, „Friedensverrat“, etc.), aber auch für „Kernenergie-“ und „Strahlungsverbrechen“ usw. geregelt werden. Diese Vereinbarung konnte jedoch nie in Kraft treten, da sie vom Land Thüringen nicht unterschrieben wurde.

De facto werden die Aufgaben des GLKA am besten aus der Gliederung der einzelnen Abteilungen deutlich:
Abt. 100 Zentral- und Verwaltungsaufgaben, Abt. 110 Verwaltung, Abt. 120 Forschung und Ausbildung;
Abt. 200 Information und Kommunikation, Abt. 210 Datenverarbeitung, Abt. 220 Erkennungsdienst;
Abt. 300 Kriminaltechnik, Abt. 310 Klassische Expertise, Abt. 320 naturwissenschaftliche Expertise;
Abt. 400 Ermittlung und Auswertung, Abt. 410 Organisierte Kriminalität, Abt. 420 Wirtschaftskriminalität und Umweltschutz, Abt. 430 Gewaltstraftaten;
Abt. 500 Alarm und Einsatz, Abt. 510 Tatortdienst, Abt. 520 Fahndung, Abt. 530 MEK/Koordinierungsstelle;
Abt. 600 Polizeilicher Staatsschutz, Abt. 610 Extremismus, Terrorismus, Abt. 621/622 Referate.

Polizeieinrichtung mit Zukunft?

400 der rund 700 Beschäftigten sind nach Angaben des GLKA-Sprechers direkt mit kriminalpolizeilichen Aufgaben betraut; der Staatsschutz ist zudem „originäre Zuständigkeit des GLKA in Absprache mit den Ländern“. Die Kriminaltechnik soll auf gutem, d.h. westlichen Stand sein und werde von den Länderpolizeien stark nachgefragt. Die Zusammenarbeit mit den Polizeien der fünf neuen Länder und dem BKA funktioniere ausgezeichnet. Aufgrund der Kriminalitätsentwicklung nach dem Fall der Mauer sei die Notwendigkeit dieser Einrichtung kaum zu überschätzen. Bei den Überprüfungen auf eine evtl. STASI-Vergangenheit sei ein Teil zwar als „unbedenklich“ eingestuft worden, andere hingegen müßten sich jetzt „weiteren Fragen unterziehen“. Der für die Fachaufsicht über das GLKA zuständige Leiter der Polizeiabteilung im Brandenburgischen Innenministerium, Ministerialrat Hartmut Bosch, gibt hierzu zwar auch keine Zahlen bekannt, nennt den Anteil an Problemfällen allerdings „überdurchschnittlich“. Seit Anfang 1991 hat das GLKA mit dem aus dem Saarland abgeordneten LtdKD Gregor Lehnert einen neuen Leiter, der den Mitarbeitern – so die offizielle Darstellung – eine „neue Perspektive verschaffen“ soll.

Entgegen der (zweck)optimistischen Darstellung aus dem GLKA ist aus Kreisen der Berliner Kriminalpolizei zu hören, daß das GLKA vollständig paralysiert sei: „Sie schaden niemandem, aber sie nützen auch niemandem.“ Die Polizeien der Länder verweigerten die Zusammenarbeit, auch von den Beratern aus den alten Bundesländern habe man schon lange nichts mehr gehört. Viele Wirtschaftsdelikte, etwa jene, die Treuhandvermögen beträfen, fielen ohnehin in die Zuständigkeit der Berliner Kripo. Bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten alter STASI-Seilschaften, die sich aus dem Treuhandvermögen bedient hätten, sei man generell eher vorsichtig mit der Weitergabe von Informationen ans GLKA, da dort „U-Boote“ vermutet werden müßten, die die Strafverfolgung vereiteln könnten. Bei größeren Durchsuchungsaktionen in den fünf neuen Ländern habe man anfangs versucht, das GLKA zur Mithilfe zu gewinnen. In letzter Zeit allerdings seien diese Ersuchen von dort gänzlich abgeblockt worden. Die fachliche Qualifikation der GLKA-Bediensteten lasse zudem sehr zu wünschen übrig. Von den ca. 700 Beschäftigten seien allenfalls 25 Prozent mit Ermittlungstätigkeiten befaßt. Dafür unterhalte man aber ein großes Kriminalistik-Institut, dessen Kompetenz aber ebenfalls zweifelhaft sei.

Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Berliner Kripo und ZKA gab es schon Mitte 1990, zu einem Zeitpunkt, als die DDR noch souverän war. Beweismittel, etwa im Fall des Terroranschlags auf die Westberliner Diskothek „La Belle“, der vermutlich mit Wissen und Duldung von DDR-Parteiführung und Staatssicherheit 1986 verübt wurde, sollen in absichtlich zerfleddertem Zustand vom damaligen ZKA an die Berliner Kripo weitergegeben worden sein. Diese Beschwerde jedenfalls richtete der seinerzeitige Westberliner Innensenator Pätzold an den Bonner Innenstaatssekretär Neusel. Der jedoch erklärte sich als formell nicht zuständig.

Vor dem Aus

Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Berliner Kripo lehnt das GLKA ab und spricht von reiner Voreingenommenheit. Allerdings räumt man ein, daß es um die Zukunft der Dienststelle schlecht bestellt sei. So habe man feststellen müssen, daß sich die Länder inzwischen verstärkt auf ihre föderalistischen Rechte zurückzögen. Weder die im Aufbau befindlichen Landeskriminalämter noch das BKA hätten Interesse gezeigt, Organisationsteile des GLKA zu übernehmen. Lediglich die Kriminaltechniker besäßen individuell wohl gute Chancen, eine neue Anstellung zu finden. Man hoffe, das GLKA noch maximal zwei Jahre weiterführen zu können. Mit dieser Vorstellung mag man sich im GLKA über die ungewisse Zukunft hinwegtrösten, einen realen Hintergrund hat sie nicht. So endet nicht nur beispielsweise die Abordnung des Saarländers Lehnert zum Jahresende 1991; auch in den Ministerien der neuen Bundesländer wird der Aufbau eigener Landeskriminalämter forciert. Bis zum nächsten Jahr wollen die meisten bereits ihr LKA besitzen. Die Existenzberechtigung des GLKA entfiele damit. Auch Überlegungen, das GLKA eventuell als Außenstelle des Bundeskriminalamtes weiterführen zu können, sind seit dem Besuch von BKA-Präsident Zachert hinfällig.

Auf Nachfrage gab ein Sprecher des BKA zu verstehen, daß seitens seiner Behörde nie die Absicht bestanden habe, in Berlin eine Außenstelle einzurichten. Verschiedentlich sei zwar dieses Ansinnen an sein Haus herangetragen worden, doch stets mit Blick auf die Souveränität der Länder abschlägig beschieden worden. Die Begründungen hierzu seien auch nicht sonderlich überzeugend gewesen, ebensogut könne man auch in Hamburg oder München eine BKA-Außenstelle aufbauen wollen. Die Zusammenarbeit mit dem GLKA stufte er als unproblematisch ein. Die Beschäftigten seien gute Kriminalisten. Daß sie sich im bundesdeutschen Recht noch nicht sonderlich gut auskennen würden, könne man ihnen nicht vorwerfen.
Wie gesagt, der Aufbau der LKÄ in den fünf neuen Ländern ist in vollem Gange. Spekulationen um die Zukunft des GLKA dürften sich damit bald erledigt haben. In der Zwischenzeit stellt das GLKA in Berlin-Hohenschönhausen allenfalls ein fiskalisches Problem dar.

Bernhard Gill, Jahrgang 1958, Politikwissenschaftler, Mitglied der Redaktion Bürgerrechte & Polizei/ CILIP
1 Rolf Ackermann: „Das Gemeinsame Landeskriminalamt der Beitrittsländer“ in: Kriminalistik 2/91, S. 114
2 Spiegel Nr.49, 3.12.90, S.108
3 Berliner Morgenpost, 6.5.90
4 Spiegel Nr. 49, 03.12.90, S. 111
5 siehe Fußnote 1
6 siehe Fußnote 1, S.115
7 DDR-GBl I Nr. 51, S.995
8 DDR-GBl. I Nr. 61, S.1489
9 Bulletin, v. 6.9.90, S.1067
10 siehe Fußnote 9, S.897
siehe Fußnote 1