zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Februar: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In den frühen Morgenstunden durchsuchen Polizeibeamte zeitgleich 54 Wohnungen, Geschäftsräume und Moscheen von 16 Verdächtigen in mehreren Städten in Hessen. Ein Tunesier wird unter dem Vorwurf festgenommen, seit Herbst 2005 als Anwerber für den „Islamischen Staat“ (IS) aktiv zu sein. Außerdem wird er verdächtigt Anschlagsvorbereitungen zu betreiben. Der Mann wird auch in Tunesien wegen Anschlagsbeteiligung gesucht. Auf dem Flughafen Frankfurt/M. (Hessen) wird am 2. Februar ein 21-Jähriger Rumänier festgenommen. Er soll einen Anschlag in Deutschland geplant haben. In Rheinland-Pfalz nimmt die Polizei am 7. Februar einen mutmaßlichen Taliban-Kämpfer unter dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord fest. Der Afghane soll bei zahlreichen Hinrichtungen beteiligt gewesen sein. Er kommt in Untersuchungshaft. In mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen durchsucht die Polizei Wohnungen von mutmaßlichen Terrorunterstützern. Zwei Männer, die seit Jahren Geldern für die syrische Islamisten-Miliz „Dschabad Fatah al-Sham“ gesammelt haben sollen, werden festgenommen. Wegen des Verdachts der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags durchsucht die Polizei in Göttingen (Niedersachsen) elf Objekte. Zwei Männer werden festgenommen. Bei ihnen werden Schusswaffen und eine IS-Flagge gefunden. Unter dem Verdacht, er könne Sprengstoff besitzen durchsucht die Polizei in Chemnitz (Sachsen) am 13. Februar die Wohnung eines mutmaßlichen IS-Mitgliedes. Der Mann steht zudem in dem Verdacht, Gelder an den IS weitergeleitet und bei illegalen Einreisen geholfen zu haben. Sprengstoff wird nicht gefunden; der Mann bleibt zunächst auf freiem Fuß. Am 17. Februar teilt das niedersächsische Innenministerium mit, die in Göttingen festgenommenen Männer seien in Abschiebehaft verlegt worden. Ebenfalls am 17. Februar stellt sich in Sachsen ein mutmaßliches Mitglied der syrischen Terrororganisation „Jabhat al Nusra“ selbst der Polizei und wird festgenommen. In Ingolstadt (Bayern) wird am 22. Februar ein russischer Staatsangehöriger als mutmaßlicher Unterstützer des IS unter dem Verdacht festgenommen, eine ausländische terroristische Vereinigung finanziell unterstützt zu haben. Ebenfalls am 22. Februar wird in Northeim (Niedersachsen) ein 26-Jähriger deutscher Salafist festgenommen; in dessen Wohnung Bauteile zur Bombenherstellung gefunden werden. Der Mann räumt ein, er habe damit Polizisten oder Soldaten „in eine Falle locken“ zu wollen. Der Mann gehörte früher der rechten Szene an.
Am 23. Februar wird bekannt, dass sich der Anfangsverdacht gegen die zwei Islamisten die zu Monatsbeginn in Göttingen festgenommen worden waren, einen Terroranschlag geplant zu haben, nicht bestätigt hat. Sie sollen nun abgeschoben werden.
Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Die sächsischen Behörden schieben einen mutmaßlichen Kontaktmann des Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri nach Tunesien ab.
Tatverdächtiger für Anschlag in 2000 festgenommen: In Düsseldorf (NRW) nimmt die Polizei einen 50-Jährigen , im Juli 2000 einen Bombenanschlag auf eine S-Bahn-Station verübt zu haben, bei dem 10 Menschen z.T. schwer verletzt wurden. Der man gilt als rechtsextremer Waffennarr und war bereits damals in Verdacht geraten. Er hatte offenbar im Gefängnis mit dem Anschlag geprahlt und war so erneut ins Visier geraten.
Rockerkriminalität: Das Landgericht (LG) Ellwangen verurteilt einen Rocker der „Black Jackets“ wegen Totschlag und versuchten Totschlag zu 13 Jahren Haft. Der Verurteilte hatte im April 2016 in Heidenheim (Baden-Württemberg) einen Rocker einer verfeindeten Gang erschossen und dessen Bruder durch einen Bauchschuss schwer verletzt. Das Duisburger LG (NRW) verurteilt ein Ex-Mitglied des Rockerclubs „Satudarah“ wegen Drogen- und Waffendelikten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Der Mann hatte zuvor in über 115 Strafverfahren als Kronzeuge gegen andere „Satudarah“-Mitglieder ausgesagt.
Polizeischuss: Vor einer Hamburger Kneipe fuchtelt ein Mann mit einem Messer herum. Als er einen herbeigeeilten Zivilpolizisten angreift, schießt ihm dieser mehrmals ins Bein.
Angezündete Obdachlose: Die Hamburger Polizei nimmt den Tatverdächtigen für den Brandanschlag auf zwei Obdachlose am 31. Januar fest. Sie war ihm durch eine Überwachungskamera auf die Spur gekommen. Gegen sechs junge Männer zwischen 16 und 21 Jahren wird am 16. Februar Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Sie hatten versucht am Weihnachtsabend 2016 in einem Berliner U-Bahnhof einen Obdachlosen anzuzünden.
2. Februar: Ermittlungen gegen mutmaßliche Dschihadisten: Das Bundeskriminalamt (BKA) gibt bekannt, dass es rund 570 Personen als islamistische Gefährder führt. Zudem würden in Bund und Ländern insgesamt etwa 760 Ermittlungsverfahren mit mehr als 1.000 Tatverdächtigen geführt.
Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Gegen einen 20-Jährigen der in der Nacht zum 1. Oktober 2016 einen Brandanschlag auf eine Unterkunft in Jüterbog (Brandenburg) verübt hatte, wird Haftbefehl wegen Brandstiftung und versuchten Mordes erlassen. Am 9. Februar verurteilt das LG Potsdam (Brandenburg) zwei Männer wegen eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Nauen im August 2015 zu hohen Haftstrafen. Der Haupttäter, ein NPD-Politiker erhält wegen des Anschlags acht Jahre und weitere anderthalb Jahre Freiheitsstrafe für andere rechtsextreme Delikte. Sein Mitangeklagter erhält sieben Jahre Gefängnis. Die Angeklagten legen gegen die Urteile Revision ein. In Brandenburg wurden 2016 insgesamt 312 Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte registriert (2015: 141). Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor. Laut einer am 21. Februar vom Berliner Senat veröffentlichten Statistik kam es in der Stadt im Jahr 2016 zu insgesamt 50 Angriffen auf Flüchtlingseinrichtungen. Laut Presseberichten vom 26. Februar hat das Bundesinnenministerium (BMI) 2016 insgesamt 988 Angriffe auf Flüchtlingsheime gezählt. Vor dem LG Bielefeld (NRW) beginnt der Prozess gegen eine Frau und drei Männer die im September 2013 einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Porta Westfalica (NRW) verübt haben sollen.
Rechtsradikale Straftaten: In Berlin kam es 2016 zu insgesamt 173 antisemitischen Straftaten. Dies geht aus der Kriminalstatistik der Polizei hervor. Auf Politiker, die sich in der Flüchtlingspolitik engagieren oder deren Büros wurden 2016 insgesamt 142 rechte Angriffe verübt. Dies geht am 10. Februar aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor. Aus einer weiteren Anfrage der Fraktion ergibt sich, dass im vergangenen Jahr insgesamt 12.503 rechte Delikte gezählt wurden, davon 914 Gewaltdelikte mit 692 Verletzten.
3. Februar: Illegale Waffenladung: Bei einer Kontrolle entdeckt die Polizei in Pirna (Sachsen) in einem Kleinlaster über 3.000 illegale Waffen.
4. Februar: Bundesanwaltschaft bittet um personelle Unterstützung: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Generalbundesanwalt (GBA) in Schreiben an die Justizminister der Bundesländer „eindringlich“ um personelle Unterstützung gebeten hat. Grund sei die Vielzahl von Terrorverfahren wodurch „die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Bundesanwaltschaft erreicht“ seien.
Fußball-Hooligans: Auf dem Weg vom Bahnhof zum Fußballspiel zwischen Borussia Dortmund und RB Leipzig werden die Leipzig-Fans, darunter auch Frauen und Kinder, von Hooligans aus dem Umfeld des BVB Dortmund massiv mit Flaschen, Dosen, Eiern und Steinen beworfen. Verletzte müssen z.T. im Krankenhaus behandelt werden. Polizei ist erst vor dem Stadion im Einsatz. Vor dem Fußballspiel zwischen Eintracht Frankfurt und Hertha BSC Berlin kommt es am 25. Februar vor einem Szenetreffpunkt von Hertha-Ultras in Berlin zu einer Massenschlägerei. Knapp 100 Personen werden festgenommen.
Vorratsdatenspeicherung: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seinem Gutachten auf Antrag der Linksfraktion zu dem Ergebnis, dass das im Oktober 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entspricht.
5. Februar: Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Geflüchtete: In Bad Salzuflen (NRW) schießt ein Unbekannter mit einem Luftgewehr auf ein syrisches Kind. Es erleidet Verletzungen am Oberkörper. Durch Presseberichte wird am 26. Februar bekannt, dass das BMI 2016 insgesamt 2.545 Angriffe auf Geflüchtete gezählt hat; dabei wurden 560 Menschen verletzt, darunter 43 Kinder.
6. Februar: Elektroschocker: Als erste Landespolizei startet die Berliner Polizei einen dreijährigen Probelauf für den Elektroschocker (Taser) im täglichen Dienst. Bisher war der Taser-Einsatz den Sondereinheiten vorbehalten. Auch Hessen und Bremen prüfen einen entsprechenden Einsatz.
7. Februar: „Reichsbürger“: Unter dem Verdacht der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschungen durchsucht die Polizei in mehreren Bundesländern Objekte von 16 Beschuldigten. „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. In Bayern werden vier Personen festgenommen. am 8. Februar durchsucht die Polizei in Cottbus (Brandenburg) Wohn- und Geschäftsräume eines „Reichsbürgers“ wegen des Verdachtes des illegalen Waffenhandels.
„Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Bei der Eröffnung einer Kunstaktion eines deutsch-syrischen Künstlers, die an das Leid der Bevölkerung im umkämpften Aleppo erinnern soll, demonstrieren rund 100 Pegida-Anhänger lautstark dagegen. Durch Presseberichte wird bekannt, dass gegen den türkisch-stämmigen Autor Akif Pirincci ein Strafbefehl in Höhe von etwa 12.000 EUR wegen Volksverhetzung verhängt wurde. Er hatte bei einer Pegida-Demonstration von einer „Umvolkung“ und einer „Moslem-Müllhalde“ gesprochen. Bei ihrer Demonstration am 20. Februar in Dresden (Sachsen) unterstützen Pegida-Anhänger die Polizei dabei, eine Sitzblockade von Gegendemonstranten aufzulösen. Die Polizeidirektion bestätigt den Vorfall und nennt ihn „unglücklich“. 2016 fanden insgesamt 195 Pegida-Demonstrationen mit rund 23.000 Teilnehmern statt (2015: 160). Dies geht am 23. Februar aus einer Anfrage der Links-Fraktion hervor.
Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Dresden (Sachsen) bereits seit einem Jahr gegen die Parteivorsitzende der rechtspopulistischen AfD, Frauke Petry, wegen des Verdachts des strafbaren Meineids ermittelt. In einem internen AfD-Chat verbreitete eine AfD-Direktkandidatin für die Bundestagswahlen im Sommer 2016 ein Hitler-Bild mit der Überschrift: „Vermisst seit 1945“.
Kündigung wegen Stasi-Tätigkeit aufgehoben: Das Arbeitsgericht Potsdam (Brandenburg) hebt die fristlose Kündigung des Vize-Chefs der Rechtsmedizin vom Oktober 2016 wegen Formfehlern auf. Der Mann hatte seine frühere Stasi-Tätigkeit verschwiegen. Eine unmittelbare Weiterbeschäftigung weist das Gericht jedoch zurück; hierüber muss nun das Landesarbeitsgericht entscheiden.
8. Februar: Ermittlungsverfahren gegen Polizisten: Bei einem Straßenverkehrsstreit soll ein Polizeibeamter in Berlin seinen Kontrahenten mit einer Schusswaffe bedroht haben. Gegen ihn wird wegen Bedrohung mit Waffen ermittelt.
9. Februar: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Ein Ablehnungsantrag der Altverteidiger von Beate Zschäpe gegen sämtliche Richter des Münchner NSU-Prozesses scheitert an der Angeklagten selbst; sie trägt den Antrag nicht mit. Am 15. Februar beantragt die neue Verteidigung von Beate Zschäpe die Bestellung eines zweiten psychiatrischen Gutachters. Zschäpe sei bereit mit diesem Mann zu reden. Die Vize-Chefin der Justizvollzugsanstalt (JVA) München, in der Beate Zschäpe in Untersuchungshaft sitzt, sagt am 22. Februar als Zeugin aus, dass diese regelmäßig Geldspenden erhalte. Unter anderem von einem mutmaßlichen Rechtsextremisten.
„Reichsbürger“ bei der Polizei: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei in Braunschweig (Niedersachsen) gegen eine Kollegin ermittelt, die den „Reichsbürgern“ nahestehen soll. Hierfür gebe es ernst zu nehmende Anhaltspunkte.
11. Februar: Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: In Dresden (Sachsen) kommt es am Nachmittag zu einer rechtsradikalen Demonstration mit etwa 200 Teilnehmern und am Abend mit rund 650 Rechtsextremisten. Etwa 1.000 Menschen demonstrieren dagegen. 2016 fanden bundesweit insgesamt 312 Neo-Nazi-Aufmärsche mit rund 29.000 Teilnehmern statt (Ohne Pegida-Demonstrationen). Dies geht aus einer Anfrage der Links-Fraktion hervor.
13. Februar: BND-NSA-Kooperation: Vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages sagt Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) als Zeuge aus. Er erklärt, er sei von seinem Vorgänger nicht über den Abhörvorgang informiert worden sondern habe erst im Frühjahr 2015 davon erfahren. Als letzte Zeugin wird am 16. Februar Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Untersuchungsausschuss befragt. Dabei erklärt sie abermals, von den Spitzel-Aktionen des BND erst sehr spät erfahren zu haben. Zudem verteidigt sie die Entscheidung Edward Snowden kein Asyl in Deutschland zu gewähren. Im Rahmen der Untersuchungen des NSA-Ausschusses wird am 24. Februar bekannt, dass der BND ab 1999 weltweit mindestens 50 Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adressen von Journalisten und Redaktionen überwacht hat.
14. Februar: Prozesse gegen Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen fünf hochrangige Beamte des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) Anklage erhoben hat. Sie hatten einen V-Mann in einer Rocker-Gruppe eingesetzt und sollen von dessen Straftaten nicht nur gewusst sondern sie auch gedeckt haben. Am 16. Februar verurteilt das Amtsgericht Augsburg (Bayern) einen Polizeibeamten zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 EUR. Er hatte den Notruf eines Jugendlichen nicht ernst genommen und keine Streife geschickt. Der Jugendliche war daraufhin ernstlich zusammengeschlagen worden.
15. Februar: Razzia bei türkischem Islamverband: In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durchsucht die Polizei die Wohnungen von vier Imamen des Islamverbandes „Ditib“. Sie sollen im Auftrag des türkischen Amtes für religiöse Angelegenheiten angebliche Gülen-Anhänger ausspioniert und nach Ankara gemeldet haben. Der Prediger Fetullah Gülen gilt in der Türkei als Staatsfeind. Sechs Imame werden daraufhin am 17. Februar in die Türkei zurückgerufen.
17. Februar: Körperverletzung im Amt: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Polizeibeamter, der im Juli 2016 eine junge Frau, die an einer Sitzblockade gegen eine Pegida-Demonstration in München (Bayern) teilgenommen hatte, grundlos ins Gesicht geschlagen hatte, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde.
Waffenlager entdeckt: Bei einem 62-Jährigen in Pinneberg (Schleswig-Holstein) beschlagnahmt die Polizei ein großes Waffenlager an Schusswaffen und Munition mit einem Gesamtgewicht von über 1,5 Tonnen, die von der Bundeswehr abtransportiert werden.
19. Februar: Polizeilicher Todesschuss: In Herten (NRW) wird die Polizei zu einem aktuellen Wohnungseinbruch gerufen. Als die Beamten in die Wohnung kommen, werden sie von dem Einbrecher mit einem Messer angegriffen. Ein Beamter schießt daraufhin und trifft den Mann tödlich. Er stirbt noch vor Ort.
20. Februar: Dschihadisten-Prozesse: In Köln (NRW) beginnt der Prozess gegen einen jugendlichen syrischen Flüchtling wegen Vorbereitung eines Terroranschlags. Er soll von einem Chatpartner mit IS-Bezug Anweisungen zum Bombenbau erhalten haben und war im September 2016 festgenommen worden. Hierzu brauchbare Materialien waren sichergestellt worden.
„Identitäre Bewegung“: In Dresden (Sachsen) hängen Mitglieder der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ ein Transparent mit der Aufschrift „Eure Politik ist Schrott“ an ein Kunstwerk, das an Krieg und Zerstörung in Syrien erinnern soll.
Prozess gegen ehemaligen Undercover-Agenten: Durch neue Erkenntnisse erhöht sich im Steuerhinterziehungs-Prozess gegen den ehemaligen Agenten Werner Mauss die in Frage stehende Steuerschuld um eine Million auf nunmehr 16,3 Mio. EUR.
22. Februar: Prozess wegen Kriegsverbrechen: In Berlin beginnt der Prozess gegen einen früheren Soldaten der irakischen Armee wegen des Verdachts, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Der seit Dezember 2015 als Asylbewerber in Deutschland lebende Mann war im Sommer 2016 festgenommen worden. Bei ihm wurden Fotos gefunden auf denen er die abgeschlagenen Köpfe zweier Männer in die Höhe halt; er ist teilgeständig.
„Islamistisch-terroristische Szene: Nach Angaben des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV9, Hans-Georg Maaßen, auf dem „Europäischen Polizeikongress“ in Berlin zählt der Verfassungsschutz bundesweit rund 1.600 Menschen zum islamistisch-terroristischen Personenpotenzial. Ende 2016 waren es danach noch etwa 1.200.
Rechtsradikalismus: Im Münchner Prozess gegen die im Mai 2015 festgenommenen Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung „Oldschool Society“ wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung fordern die Anwälte Freisprüche für ihre Mandanten. Diese seien lediglich „eine Ansammlung unsympathischer, radikaler, vereinsamter Menschen“. In Niedersachsen und Thüringen durchsucht die Polizei am 28. Februar zeitgleich sechs Objekte von Rechtsextremisten eines „Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen“. Sie stehen im Verdacht eine bewaffnete Gruppe gebildet zu haben. Es werden Beweismittel sichergestellt, zu Festnahmen kommt es nicht.
Sammelabschiebung: Vom Münchener Flughafen (Bayern) startet ein Flugzeug mit 18 abgelehnten Migranten nach Afghanistan. Es ist die dritte Sammelabschiebung seit Ende 2016. Etwa 250 Personen demonstrieren gegen die Abschiebung.
25. Februar: Polizeischuss: In Heidelberg (Baden-Württemberg) fährt ein Mann mit einem Mietwagen in eine Fußgängergruppe und flieht anschließend mit einem Messer bewaffnet. Ein Polizist schießt auf den Mann und verletzt ihn schwer. Noch am gleichen Abend verstirbt einer der drei Angefahrenen. Ein terroristischer Hintergrund wird jedoch ausgeschlossen. Gegen den schießenden Beamten wird ermittelt.
Salafismus: In Frankfurt/M. (Hessen) werden zwei Mitarbeiter einer Beratungsstelle gegen salafistische Radikalisierungen vom Dienst suspendiert. Sie sollen Kontakte zu als extremistisch eingestuften Organisationen haben. Am 28. Februar verbietet die Berliner Innenverwaltung einen salafistischen Moscheeverein in dem auch der Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri verkehrt hatte. Es erfolgen mehrere Durchsuchungen von Wohnungen, Geschäftsräumen und Gefängniszellen in mehreren Berliner Bezirken.
28. Februar: Polizisten getötet: Bei der Großfahndung nach einem mutmaßlichen Mörder legen Polizeibeamte bei der Ortschaft Oegeln (Brandenburg) Nagelgurte aus. Der Gesuchte umfährt diese und überfährt dabei mit hoher Geschwindigkeit absichtlich zwei Polizisten. Sie sterben noch vor Ort.