Chronologie Juli 2017

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Juli: Rechtsradikalismus: In der Nacht werden in Berlin drei Männer von einer Personengruppe mit „Sieg Heil“ angebrüllt und anschließend geschlagen und getreten. Die Täter können unerkannt entkommen. Ein als „SS-Siggi“ bekannter Rechtsextremist muss zum Schutz anderer MitarbeiterInnen wegen seiner „bedenklichen Haltung zum Grundgesetz“ nicht vom JobCenter Dortmund (NRW) vorgeladen werden. Dies wird am 4. Juli durch Presseberichte bekannt. Am 5. Juli wird durch Presseberichte bekannt, dass ein langjähriger Angestellter der Stadtverwaltung Grevenbroich (NRW), der als Hausmeister in einem Flüchtlingsheim arbeitete, entlassen wurde. Er hatte in seinem Büro eine Puppe mit dem Hitlergruß drapiert und sie jeden Tag mit „Heil Hitler“ begrüßt. In Berlin zeigt ein Mann einem Polizisten am 9. Juli den Hitlergruß. Er wird kurzfristig festgenommen. Zu einem Neo-Nazi-Konzert in Themar (Thüringen) reisen am 15. Juli rund 5.000 Teilnehmer an. In Berlin beschimpft am 17. Juli ein Mann einen anderen – trotz zwischenzeitlichem Polizeieinsatz – mehrfach rassistisch. Der Berliner Verfassungsschutz beziffert die Zahl der Rechtsextremisten in der Hauptstadt am 18. Juli auf 1.450. Für Brandenburg gibt das dortige Landesamt die Zahl am 21. Juli mit 1.390 an. Unter dem Vorwurf der Schlepperei werden am 26. Juli der Kapitän und dessen Stellvertreter eines Schiffes der rechtsradikalen „Identitären Bewegung“ in der nordzyprischen Hafenstadt Famagusta festgenommen. Das Schiff war gechartert worden, um Flüchtlinge an der Überfahrt über das Mittelmeer zu hindern. Am 27. Juli werden die Festgenommenen freigelassen und das Schiff setzt seine Fahrt fort. Zum zweiten Mal findet im thüringischen Themar am 29. Juli ein Rechts-Rock-Konzert statt. Rund 250 Menschen protestieren dagegen.

Fremdenfeindliche Handlungen: In Elz (Hessen) geraten zwei Männer und eine Frau mit zwei Syrern in Streit. Im Anschluss wird einer der Syrer von ihnen mit dem Auto angefahren und mit einer Schreckschusspistole beschossen. Die Täter können später gefasst werden. Am 2. Juli werden ein Mann und zwei Frauen von drei Unbekannten fremdenfeindlich beleidigt, geschlagen und getreten. Die Täter entkommen. Als eine Frau mit ihrem Kind am 5. Juli an einem Berliner NPD-Stand vorbeigeht, wird sie von den WahlkämpferInnen rassistisch beschimpft. Beim Eintreffen der Polizei ist der Stand bereits verschwunden. Vor einer Berliner Flüchtlingsunterkunft beschimpft ein Unbekannter am 28. Juli einen Mann und bewirft ihn mit Bierflaschen. Ebenfalls in einem Berliner Supermarkt wird am gleichen Tag ein Mann von einem anderen fremdenfeindlich angepöbelt; daraus entwickelt sich eine Prügelei, bei der beide verletzt werden. Der Täter wird erkennungsdienstlich behandelt. Wiederum in Berlin kommt es am 30. Juli in einem Bus zu einem Streit mit zwei jugendlichen Somaliern. Als sie aussteigen, kommt es zwischen den Kontrahenten zu einer Schlägerei in die sich ein bisher Unbeteiligter einmischt und die Somalier dabei rassistisch beleidigt. Er kann unerkannt flüchten.

2. Juli: G20-Gipfel: Ein Hamburger Anwaltsbüro reicht beim Verwaltungsgericht (VG) einen Eilantrag gegen ein allgemeines Demonstrationsverbot ein. Noch in der Nacht hebt das VG das bisherige Verbot des geplanten Protestcamps auf. Dennoch verwehrt die Polizei den Organisatoren zu Zufahrt. Noch in der selben Nacht werden dennoch aufgebaute Zelte von der Polizei in einem massiven Einsatz geräumt. Eine Rechtsgrundlage hierfür gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Am Nachmittag versammeln sich dann rund 10.000 Menschen zur ersten Demonstration gegen den G20-Gipfel. Sie verläuft friedlich. In einer ungewöhnlichen Aktion benennt das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) am 3. Juli einige Demonstrationsorganisatoren öffentlich als „gewaltorientierte Linksextremisten“. Ebenfalls am 3.Juli bestätigt das VG die Räumung des Protestcamps. Zudem bestätigt das Oberverwaltungsgericht (OVG) dass eine geplante Dauerkundgebung verboten bleibt, da eine besondere Gefahrenlage vorliege (Az: 4 Bs 142/17). Am 4. Juli wird durch Presseberichte zudem bekannt, dass die Polizei ihre Demonstrationsverbote u.a. damit begründete, dass deren OrganisatorInnen von AnwältInnen des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) – dessen Mitglied auch Hamburgs amtierender Bürgermeister ist – gefährlich weit links stehe. Am Abend dieses Tages räumt die Polizei erneut ein Zeltlager von Protestlern und löst eine Demonstration mit Wasserwerfern auf. Am 5. Juli entscheidet das OVG, dass das zuvor von der Polizei geräumte Übernachtungscamp doch erlaubt ist; allerdings in erheblich kleinerem Umfang (Az: 4 Bs 148/17). Zudem wird durch Presseberichte bekannt, dass die Bundeswehr für die Tage des G20-Gipfels für ihre Soldaten in Hamburg außerhalb der Kasernen ein  hat, da damit zu rechnen sei, dass SoldatInnen angegriffen würden. Eine am Abend durchgeführte Demonstration mit mehreren tausend Menschen bleibt friedlich. Auf Anordnung des Hamburger Landgericht (LG) fahndet die Polizei ab 6. Juli in Zusammenhang mit den Protesten nach zwei, dem linken Spektrum zugeordneten, Berlinern. Eine am frühen Abend des 6. Juli beginnende weitere Großdemonstration mit etwa 12.000 Menschen wird bereits kurz nach dem Start durch starke Polizeiketten und Wasserwerfer gestoppt. Es kommt zu massiven Auseinandersetzungen mit Verletzten auf beiden Seiten. Kurz darauf erklärt der Anmelder die Demonstration für beendet; daraufhin kommt es an verschiedenen Stellen Hamburgs zu Tumulten. Die Lage beruhigt sich erst nach Mitternacht. Vom 7. Juli an gilt von 6.00 Uhr bis um 17.00 Uhr in Teilen Hamburgs ein Versammlungsverbot. Dennoch eskaliert die Situation am Morgen des 7.Juli erneut: DemonstrantInnen blockieren im Hafen einen wichtigen Knotenpunkt, an verschiedenen Stellen der Stadt kommt es zu militanten Aktionen von Kleingrppen. Gegen Mittag fordert die Hamburger Polizei bei den Bundesländern zusätzlich zu den bereits vorhandenen rund 15.000 BeamtInnen weitere Verstärkung an. Noch bevor es am Abend zu neuen Auseinandersetzungen kommt, gibt ein Zivilbeamter im Hamburger Schanzenviertel einen Warnschuss ab um einen bedrängten Mann zu befreien, den er für einen verdeckt arbeitenden Kollegen hält. Die näheren Umstände bleiben jedoch unklar. Später an diesem Abend sammeln sich dort erneut rund Hunderte militante G20-GegnerInnen, es  kommt zu Feuern und Plünderungen. Die Polizei hält sich jedoch über Stunden zurück. Von Innensenator Andy Grote (SPD) wird dies damit begründet, dass Militante „schwerste Gewalttaten gegen Beamte vorbereitet“ hätten. Als sie dann – u.a. mit Maschinenpistolen bewaffneten Spezialkräften – anrückt und diese auch Gummigeschosse einsetzen, kommt es zu heftigen Straßenschlachten. In der Presse beklagen AnwältInnen erhebliche Probleme, zu Festgenommenen vorgelassen zu werden. Am 8. Juli protestieren Journalistenverbände dagegen, dass mehreren akkreditierten JournalistInnen vom Bundeskriminalamt (BKA) der Zugang zum Medienzentrum verweigert wurde. Am Abend des Tages versammeln sich im Schanzenviertel erneut rund 600 Personen. Es kommt zu Auseinandersetzungen. Erneut wird bei einem Festnahmeversuch von einem Zivilbeamten ein Warnschuss abgegeben. Gegen Morgen schließlich beruhigt sich die Lage. Nach Angaben des anwaltlichen Notdienstes befinden sich zu diesem Zeitpunkt bereits 290 Personen in der Gefangenensammelstelle; Haftbefehle ergingen in 37 Fällen. Die Zahl der verletzten PolizistInnen wird am 9. Juli mit 476 angegeben; die Zahl verletzter G20-GegnerInnen ist unklar. Bei der Hamburger Polizei sind über 1.000 Fotos und Videos von BürgerInnen eingegangen, sie richtet daraufhin zur weiteren Auswertung eine eigene Internetseite ein. Am 10. Juli wird in der Presse behauptet, dass sich auch viele organisierte Rechtsradikale an den Auseinandersetzungen beteiligt hätten. Dies wird jedoch später angezweifelt. Durch Presseberichte wird am 11. Juli bekannt, dass die Hamburger Polizei eine 170 Personen starke Sonderkommission einsetzt, um nach mutmasslichen StraftäterInnen zu fahnden. Am 12. Juli verteidigt der Sprecher der Bundesregierung den Ausschluss von akkreditierten JournalistInnen aus dem Medienzentrum als durchaus verantwortungsvoll. Die Bundesdatenschutzbeauftragte leitet hingegen eine Prüfung des Vorfalls ein. In der Presse erklärt der Führer eines Spezial-Einsatz-Kommandos (SEK) am 13.Juli, dass für den Einsatz seiner Kommandos im Schanzenviertel auch der Schusswaffengebrauch freigegeben war. Später heisst es, dass dieser nicht für Personen galt. Am 15. Juli reduziert das bayerische Innenministerium unter Berufung auf die Hamburger Einsatzleitung die ursprünglich angegebene Zahl von im Einsatz verletzten BeamtInnen von 476 auf 231. In einer Sondersitzung des Hamburger Innenausschusses wird die Zahl der „vorsätzlich verletzten“ Polizisten hingegen am 19. Juli mit 592 angegeben. Am 20. Juli wird ein Hundertschaftsführer der Berliner Bereitschaftspolizei, die mit weiteren zwei Hundertschaften von ihrem Hamburger G20-Einsatz wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens zurück geschickt wurde, von seiner Funktion entbunden. Laut Presseberichten wurden bis zum 25. Juli im Rahmen ihres G20-Einsatzes 49 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen eingeleitet. Durch Presseberichte wird am 30. Juli bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen PolizeibeamtInnen startete, die einen Bus mit Demonstranten gestoppt und dessen Insassen in der Gefangenensammelstelle stundenlang entwürdigend behandelt haben sollen.

3. Juli: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses stellt der eingesetzte Sonderermittler des Senats seinen Zwischenbericht vor. Darin bestätigt er die bisher bekannt gewordenen Aktenmanipulationen und erklärt, zudem gebe es Hinweise dass daran auch ein weiterer Kriminalbeamter beteiligt gewesen sei und auch die Fachaufsicht versagt habe. Zusätzlich zum Sonderermittler des Senats setzt das Berliner Abgeordnetenhaus am 6. Juli einen Untersuchungsausschuss ein. Am gleichen Tag geht aus dem Zwischenbericht des Opferbeauftragten Kurt Beck (SPD) hervor, dass Überlebende und Hinterbliebene von Terroropfern finanziell entschädigt werden sollen. Hierfür seien bereits mehr als eine Million EUR bewilligt worden. Am 14. Juli nimmt der Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses seine Arbeit auf.

Mordversuch an Polizisten aufgeklärt: Knapp zwei Jahre nach der Tat klärt die Berliner Polizei den Mordversuch an einem Ihrer Beamten nach eigenen Angaben auf und nimmt den Täter fest.

Brandanschläge auf Bundesbahn: Wegen der „besonderen Bedeutung“ übernimmt der Generalbundesanwalt (GBA) die Ermittlungen zu 13 Brandanschlägen Mitte Juni auf die Bundesbahn. 374 Züge waren hierdurch ausgefallen sowie etwa 100.000 Telefon- und Datenanschlüsse kurzzeitig gestört worden.

Weltweite Cyberattacke: Rund eine Woche nach der zweiten weltweiten Cyberattacke steht die Produktion eines großen Süßwarenherstellers in Lörrach (Baden-Württemberg) immer noch still.

4. Juli: Verfassungsschutzbericht: In Berlin wird der Jahresbericht 2016 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vorgestellt. Darin wird insbesondere vor weiteren Anschlägen in Deutschland und russischen Cyber-Attacken gewarnt.

Ermittlungen gegen Flüchtlingsretter: Die StA Dresden (Sachsen) stellt die Ermittlungen gegen einen gemeinnützigen Verein, der ein Schiff kaufen will um Flüchtlinge im Mittelmeer aus Seenot zu retten, ein. Ausgelöst hatte sie vor rund einer Woche eine Anzeige der Bundespolizei (BPol) wegen „Versuchs der illegalen Einschleusung von Ausländern“.

Ermittlungen gegen PolizeibeamtInnen: Die Berliner Polizei stellt die Disziplinarermittlungen gegen ihre BereitschaftspolizistInnen ein, die von ihrem geplanten Einsatz beim G20-Gipfel zurückgeschickt wurden. Von den Hamburger Vorwürfen sei nur kritikwürdiges Verhalten, wie Lärm und Urinieren auf dem Unterkunftsgelände übriggeblieben.

Dschihadismus: Laut BfV-Verfassungsschutzbericht gab es im vergangenen Jahr eine „deutliche Zunahme von Gefährdungshinweisen“ durch dschihadistische Gewalttäter. So habe das BfV 2016 insgesamt 1.100 Hinweise erhalten, von denen 80% „so solide“ waren, dass ihnen nachgegangen worden sei. Bei der Rückeroberung Mossuls durch irakische Truppen zu Monatsbeginn werden auch vier deutsche Frauen gefangen genommen, die sich dem IS angeschlossen hatten; darunter ein 16-Jähriges Mädchen aus Pulsnitz (Sachsen). Am 24. Juli gibt die Bundesanwaltschaft (BAW) bekannt, dass sie Ermittlungen gegen die Frauen aufgenommen hat und mit den irakischen Behörden „über Möglichkeiten der Zusammenarbeit“ gesprochen werde, da es kein Auslieferungsabkommen gebe.

Reichsbürger: In Deutschland werden aktuell 12.800 „Reichsbürger“ gezählt. Davon seien 800 offen rechtsextremistisch, erklärt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bei der Vorstellung des BfV-Jahresberichtes. In Bayern und Rheinland-Pfalz durchsuchen am 18. Juli PolizeibeamtInnen insgesamt 28 Objekte von „Reichsbürgern“. Dabei wird ein mit Haftbefehl gesuchter Mann festgenommen. In ihrem Lagebild rechnet das BKA den „Reichsbürgern“ aktuell insgesamt rund 13.000 Straftaten zu, davon 750 Gewaltdelikte. Dies wird am 23. Juli durch Presseberichte bekannt. Das bayerische Innenministerium gibt die Zahl der dortigen „Reichsbürger“ mit rund 3.000 an; in weiteren 1.900 Fällen werde dies vom Verfassungsschutz noch überprüft.

Salafismus: Nach Angaben des BfV ist die Zahl der SalafistInnen in Deutschland im vergangenen Jahr auf rund 10.000 gestiegen (2015: 8.350). Der Berliner Verfassungsschutz beziffert die Zahl in der Hauptstadt am 18. Juli auf 1.890. Für Brandenburg gibt das dortige Landesamt die Zahl am 21. Juli mit 100 an.

Steuerhinterziehung: Das BKA informiert die Landeskriminalämter (LKÄ) darüber, dass es im Besitz der so genannten „Panama Papers“ sei und diese nun auswerte. Angaben darüber, wie das BKA in den Besitz der Dokumente gelangt ist, will das Amt nicht machen.

Rechtsradikale Straftaten: Nach Verfassungsschutzangaben stieg die Zahl rechtsradikaler und rechtsextremistischer Straftaten im vergangenen Jahr auf rund 1.600 Delikte (2015: 1.400). In Oranienburg (Brandenburg) greift ein Mann unter „Heil Hitler“-Rufen zwei Passanten mit einer Axt an. Er wird von PolizistInnen überwältigt.

Repression gegen Links: Etwa 28.500 Personen werden vom BfV dem „linksextremistischen Spektrum“ zugerechnet. Der Berliner Verfassungsschutz beziffert die Zahl in der Hauptstadt am 18. Juli auf 2.790. Für Brandenburg gibt das dortige Landesamt die Zahl am 21. Juli mit 500 an.

Organisierte Kriminalität: In Rottweil und Donaueschingen (Baden-Württemberg) werden 15 Personen festgenommen, die Verbindungen zur italienischen Mafia haben sollen. Drei Verdächtige haben die Vorwürfe eingeräumt.

5. Juli: Prozesse gegen mutmaßliche Dschihadisten: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (NRW) beginnt der Prozess gegen drei Männer, die als mutmaßliche Terroristen des „Islamischen Staats“ (IS) einen Sprengstoffanschlag in der Düsseldorfer Innenstadt geplant haben sollen. Gegen einen Vierten wird gesondert verhandelt. Am 6. Juli gesteht der Hauptangeklagte, in Syrien für einen (ungenannten) Geheimdienst gearbeitet und im Bürgerkrieg einen Regierungssoldaten erschossen zu haben. Am 14. Juli räumt der Hauptangeklagte ein, er habe seine beiden Mitangeklagten falsch beschuldigt; einer der Männer wird daraufhin nach über einem Jahr Untersuchungshaft freigelassen. Vor dem OLG Celle (Niedersachsen) klagt die BAW am 19. Juli drei islamistische „Hassprediger“ wegen Mitgliedschaft im IS an. Das Berliner Kammergericht (KG) verurteilt am 20. Juli zwei Islamisten wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in mindestens vier Fällen zu jeweils sechs Jahren Haft.

Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Der Bundesgerichtshof (BGH) entlässt einen als Komplizen verdächtigten Bekannten des unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehrsoldaten Franco A. aus der Untersuchungshaft. Es bestehe kein dringender Tatverdacht an der Terrorplanung beteiligt gewesen zu sein. Die Bundeswehr leitet daraufhin ein formelles Disziplinarverfahren gegen ihn ein, um seine Rückkehr in den Dienst zu verhindern. Am 22. Juli räumt die Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein, dass es bei dem Asylantrag von Franco A. „Fehler auf allen Ebenen“ gegeben habe.

6. Juli: Kinderpornografie: Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Frankfurt/M. (Hessen) teilt mit, dass eine Darknet-Kinderpornografie-Plattform abgeschaltet wurde. Der mutmaßliche Betreiber sei bereits im Juni festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. Am 7. Juli gibt die StA bekannt, dass weitere 14 Verdächtige festgenommen wurden, von denen 12 im Verdacht des unmittelbaren sexuellen Missbrauchs von Kindern stehen. Am 20. Juli erklärt das BKA, dass es erneut in ganz Deutschland die Wohnungen von 87 verdächtigen Unsern einer anderen Plattform durchsucht habe.

Homophobe Angriffe: In Berlin bespuckt, beleidigt und begrapscht ein betrunkener Mann ein lesbisches Pärchen. Ebenfalls in Berlin beschimpfen am 17. Juli fünf Jugendliche zwei Männer schwulenfeindlich und greifen einen von ihnen an.Sie können flüchten. Am 19. Juli wird in Berlin ein Restaurant mit homophoben Parolen beschmiert. Am Rande des Berliner „Christopher Street Day“ (CSD) am 22. Juli wird ein Zeuge einer homophoben Beleidigung von dem Pöbler auf die Straßenbahnschienen gestoßen. Er erleidet leichte Verletzungen, der Täter kann entkommen.

Internetkriminalität: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das BKA auf einer Underground-Economy-Plattform eine Sammlung von rund 500 Millionen ausgespähten eMail-Konten entdeckt hat.

7. Juli: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: Unter Berufung auf das Bundesinnenministerium (BMI) wird bekannt, dass im ersten Halbjahr 2017 gegen 21 Personen wegen Verdacht auf islamistischen Terrorismus Untersuchungshaft angeordnet wurde (gesamt 2016: 41; 2015: 33). In Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) stürmt die Polizei am 26. Juli mehrere Wohnungen und nimmt drei Männer fest. Sie werden der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verdächtigt. Bereits am Abend werden sie jedoch wieder freigelassen.

Körperverletzung im Amt: Die Berliner Polizei gibt bekannt, dass sie gegen einen ihrer Beamten Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet hat. Der Mann hatte einer jungen Frau, die Ende Juni bei einer Sitzblockade weggetragen wurde, gezielt ins Gesicht geschlagen. Die StA Nürnberg (Bayern) teilt mit, dass gegen unbekannte PolizeibeamtInnen, die Ende Mai beim Abschiebeversuch eines afghanischen Schülers beteiligt waren, Vorermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet wurden. Durch Presseberichte wird am 11.Juli bekannt, dass die Berliner Polizei gegen zwei ihrer Beamten Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung und Beleidigung aufgenommen hat. Sie hatten nach der Rückfahrt von der G20-Demonstration einen Bus mit Jugendlichen gestoppt und die Insassen überprüft. Die Hamburger Polizei hat rund um den G20-Gipfel 27 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung eingeleitet.

9. Juli: Muslimische Demonstrationen gegen Terror: Auf ihrem europaweiten „Marsch der Muslime gegen den Terrorismus“ halten 60 unterschiedliche Imame eine Kundgebung am Berliner Breitscheidplatz ab.

G20-Grenzkontrollen: Im Rahmen der am 12. Juni im Vorfeld des G20-Gipfels eingeführten Grenzkontrollen werden insgesamt 673 offene anderweitige Haftbefehle vollstreckt. Bei den temporären Grenzkontrollen in Berlin und Brandenburg wurden insgesamt 30.472 Personen überprüft; es kam zu 121 Festnahmen.

12. Juli: Islamist beim Verfassungsschutz: Das LG Düsseldorf (NRW) entlässt einen Verfassungsschutzmitarbeiter, der im Verdacht steht sich als islamistischer „Maulwurf“ im BfV eingeschlichen zu haben, nach acht Monaten aus der Untersuchungshaft, da sich der Verdacht eine schwere staatsgefährdende Straftat zu planen in diesem Umfang nicht bestätigt habe.

11. Juli: Polizeilicher Todesschuss: Bei der Polizei geht ein Notruf ein, weil ein Mann in Weddersleben (Sachsen-Anhalt) Familienmitglieder mit einer Schusswaffe bedroht. Als ein SEK eintrifft, verschanzt sich der Mann und eröffnet das Feuer mit einer Maschinenpistole, wobei ein Beamter im Oberschenkel getroffen wird. Seine Kollegen erwidern das Feuer und töten den Mann.

Reichsbürger bei der Polizei: Im Fall des „Reichsbürgers“ der im Oktober 2016 in Georgensgmünd (Bayern) einen Polizisten erschossen hat, wird am 11. Juli gegen einen zweiten Polizisten, der mit dem Täter in Kontakt stand, Anklage erhoben.

Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Das Oberlandesgericht (OLG) München erklärt einen der von Beate Zschäpe benannten Gutachter für befangen und lehnt ihn daher ab. Am 19. Juli sollen im NSU-Prozess die Plädoyers der BAW beginnen, werden jedoch nach kurzer Zeit wieder abgebrochen und der Prozess vertagt. Nach mehrfacher Verschiebung beginnt die BAW am 25. Juli mit ihrem Plädoyer.

13. Juli: Waffenhandel: Das Zollfahndungsamt (ZFA) in Frankfurt/M. (Hessen) gibt bekannt, dass es bereits im Mai und Juni in drei Bundesländern Männer festgenommen hatte, die im Darknet in größerem Umfang Waffen und Munition gekauft hatten.

14. Juli: Polizist entlassen: Das VG Cottbus (Brandenburg) hat die Entlassung eines Polizisten aus dem Probebeamtenverhältnis als rechtmäßig bestätigt. Der Mann hatte sich dienstunfähig gemeldet um an einem Hindernislauf teilnehmen zu können.

Selbstjustiz verhindert: Nur durch Einsatz von Pfefferspray können Polizeibeamte in der Landesaufnahmestelle für Asylsuchende in Braunschweig (Niedersachsen) einen Sudanesen, der ein Mädchen sexuell belästigt haben soll, vor Angriffen von etwa 100 Angehörigen und weiterer Landsleute schützen.

15. Juli: Polizeiliche Schusswaffengebrauchsstatistik: Die von der Innenministerkonferenz (IMK) veröffentlichte Schusswaffengebrauchsstatistik für 2016 verzeichnet 11 Tote durch Polizeischüsse. Damit fehlen in der Statistik zwei Fälle aus Berlin, die von der Polizei bewusst nicht gemeldet wurden.

17. Juli: Alternative für Deutschland (AfD): Bei einem Auftritt von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in Dresden (Sachsen) empfangen ihn mehrere Hundert Anhänger der rechtspopulistischen Partei AfD und der rechtsextremen Bewegung Pegida (Patriotische Europäer gegen Islamisierung des Abendlandes) mit „Volksverräter“-Rufen. Zu einer ähnlichen Kundgebung von einigen Dutzend Personen kommt es am Abend in Zwickau (Sachsen). Am 28. Juli entscheidet das VG München (Bayern) dass der bayerische AfD-Landesvorsitzende auch weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden kann.

Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Vor dem LG Potsdam gesteht ein 21-Jähriger, in der Nacht zum 1. Oktober 2016 zwei Brandsätze auf ein Heim für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Jüterbog (Brandenburg) geworfen zu haben.

Anschlag auf Polizeiwache: Vor einer Polizeiwache in Bielefeld (NRW) brennen in der Nacht sechs Einsatzfahrzeuge einer Hundertschaft aus, die beim G20-Gipfel eingesetzt waren. Ein technischer Defekt wird ausgeschlossen.

18. Juli: Verfassungsgerichtsurteil zu Auskünfte zu V-Leuten: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veröffentlicht seinen Beschluss zu von der Bundesregierung verweigerten Auskünften zu V-Leuten im Zusammenhang mit dem Oktoberfest-Attentat von 1980. Derartige Auskünfte auf parlamentarische Anfragen dürften nur in „eng begrenzten Ausnahmefällen“ verweigert werden (Az: 2 BvE 1/15).

19. Juli: Kriminelle Polizisten: Ein Berliner Polizeibeamter, dem vorgeworfen wurde im Frühjahr 2012 eine geplante Razzia an den Rockerclub „Hells Angels“ verraten zu haben, wird in zwei von ursprünglich 35 Anklagepunkten für schuldig befunden und mit einem Strafvorbehalt verwarnt.

21. Juli: Polizeischuss: In einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft kommt es zu einer Massenschlägerei zwischen zwei Familien, die von der Polizei erst durch einem Warnschuss gestoppt werden kann.

22. Juli: Bußgelder für Gaffer: Auf der Autobahn bei Altdorf (Bayern) behindern „Gaffer“ nach einem Unfall die Rettungskräfte. Gegen 20 Personen verhängt die Polizei ein Bußgeld. Bei einem tödlichen Unfall in Schweinfurt (Bayern) zeigt die Polizei 13 „Gaffer“ an, die nun mit einem Bußgeld rechnen müssen. Seit Ende Mai gilt die vorsätzliche Behinderung von Einsatzkräften als Straftat

Fußball-Hooligans: In einer Berliner Fußball-Kneipe kommt es nach einem abgebrochenen Freundschaftsspiel zwischen den Fans der beiden Mannschaften zu einer heftigen Prügelei und mehreren Verletzten. Am 25. Juli teilt die StA in Mainz (Rheinland-Pfalz) mit, dass gegen den rheinland-pfälzischen AfD-Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl Anklage wegen versuchten Raubes und gefährlicher Körperverletzung erhoben wurde, Ihm wird vorgeworfen, im März 2012 gemeinsam mit Karlsruher Hooligans eine gegnerische Gruppe aus Mainz angegriffen.

26. Juli: Fluggastdaten-Speicherung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stoppt das zwischen der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten, da mehrere Bestimmungen nicht mit EU-Grundrechten vereinbar sind (Gutachten 1/15).

EU-Terrorliste: Der EuGH erklärt es für rechtens, die 2001 auf die Terrorliste gesetzte palästinensische Hamas weiterhin auf dieser Liste zu belassen (Rechtssache C-79/15 P). Die Tamilen-Organisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) stehe jedoch zu Unrecht auf der Liste (Rechtssache C-599/14 P).

Abschiebung: Das VG Frankfurt/M. (Hessen) untersagt die Abschiebung eines im Februar festgenommenen terrorverdächtigen Tunesiers. Die von Tunesien übermittelte Erklärung erfülle nicht die Voraussetzungen für eine Abschiebung. In einem anderen Fall entscheidet das BVerfG, dass als islamistische Gefährder eingestufte Ausländer abgeschoben werden dürfen. Die entsprechende Regelung im Aufenthaltsgesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar (Az.: 2 BvR 1487/17).

Islamismus: Das OLG Düsseldorf (NRW) verurteilt den deutschen Salafistenprediger Sven Lau wegen Unterstützung einer syrischen IS-nahen Terrormiliz zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Er habe der Miliz Kämpfer vermittelt und Ausrüstungsgegenstände beschafft. Sein Anwalt legt Revision ein.

28. Juli: Amoklauf in Hamburg: In einem Hamburger Supermarkt greift ein Mann aus einer Auslage ein Messer, ersticht einen Mann und verletzt fünf andere Personen zum Teil schwer. Auf der Flucht kann der Täter von Passanten überwältigt werden; er wird festgenommen. Da sie einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat vermutet, übernimmt am 31. Juli die BAW die weiteren Ermittlungen.

Rockerkriminalität: In Oldenburg (Niedersachsen) werden der Vater eines früheren Hells Angels-Mitglieds zusammengeschlagen und der Onkel erschossen. Der Täter kann festgenommen werden.

30. Juli: Polizeilicher Todesschuss: Vor einer Diskothek in Konstanz (Baden-Württemberg) schießt ein Mann mit einem Sturmgewehr um sich, tötet dabei einen Menschen und verletzt weitere. Als er die Diskothek wieder verlassen will, kommt es zu einem Schusswechsel mit der alarmierten Polizei. Dabei wird ein Polizeibeamter verletzt. Der Täter wird bei der Schießerei lebensgefährlich getroffen und stirbt im Krankenhaus.

Beitragsbild: Das SEK Sachsen beim G20-Gipfel in Hamburg. (Matthias Monroy)

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