zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Oktober: Fremdenfeindliche Handlungen: Vor dem Haus einer syrischen Familie in Brieskow-Finkenheerd (Brandenburg) wird ein aufgespießter Schweinekopf entdeckt.
Ermittlungen gegen Polizeibeamte: In einem Schwimmbad in Pasing (Bayern) wird ein Polizeibeamter festgenommen, der eine Frau und ihre Töchter in einer Umkleidekabine gefilmt hatte. Gegen ihn wird wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Beleidigung ermittelt.
Angriffe auf Polizisten: Bei der Festnahme verletzt in Berlin ein Mann einen Polizeibeamten. Bereits am Vortag hatte er mehrere Beamte bedroht und verletzt. In Chemnitz (Sachsen) bedrängen drei junge Männer am 12. Oktober zwei Mädchen. Als Zivilbeamte dazwischen gehen, werden sie massiv angegriffen; ein Beamter muss ambulant behandelt werden. Die Männer können in Gewahrsam genommen werden. Am 14. Oktober wird die Polizei zu einer Flüchtlingsunterkunft in Dortmund (NRW) gerufen, in der ein Mann durch einen Messerangriff verletzt worden war. Kurz darauf werden sie außerhalb des Gebäudes von rund 40 Personen massiv angegriffen. Durch herbeigerufene Verstärkung können die Lage beruhigt und vier der Angreifer festgenommen werden. Ein Berliner Amtsgericht (AG) verurteilt am 18. Oktober einen jungen Mann, der einen Polizeihubschrauber mit einem Laserpointer geblendet hatte, wegen gefährlichen Eingriffs in in den Luftverkehr und versuchter Körperverletzung zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe. Nach einer Messerattacke in Bremen werden am gleichen Tag die ermittelnden Beamten von einer 30-40-köpfigen Gruppe beleidigt und bedrängt.
3. Oktober: G20-Gipfel: Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Berliner Landeskriminalamt (LKA) haben Daten eines Journalisten gelöscht, dem beim G20-Gipfel die bereits erteilte Akkreditierung wegen „sicherheitsrelevanter Bedenken“ nachträglich entzogen worden war. Da gegen diese Maßnahme mehrere Beschwerden laufen, bezeichnen der Berliner Ex-Datenschützer Alexander Dix und der frühere Bundesdatenschützer Peter Schaar das Verfahren als „Unterdrückung von Beweismitteln. An zentralen Aussagen der Polizei zu den seinerzeitigen Ausschreitungen in Hamburg gibt es keine Beweise, einige Erklärungen werden sogar abgeschwächt oder zurückgezogen. Durch Presseberichte wird am 13. Oktober bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft (StA) die ersten Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingestellt hat. Insgesamt sind im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel etwa 100 Verfahren gegen Polizisten anhängig; überwiegend wegen Körperverletzung im Amt.
Münchner Amoklauf: Ein Amoklauf mit neun Toten im Juli 2016 in einem Einkaufszentrum in München (Bayern) wird von drei von der Stadt beauftragten Gutachtern als politisch rechts motivierte Tat eingeschätzt. Die Ermittlungsbehörden und die bayerische Staatsregierung hatten sie bisher als unpolitischen Amoklauf eingestuft. Die Münchner StA bleibt jedoch bei ihrer Bewertung als unpolitischer Amoklauf.
4. Oktober: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Im Münchner NSU-Prozess stellen die Verteidiger von Ralf Wohlleben und André E. neue Befangenheitsanträge. Der Prozess wird für drei Wochen unterbrochen. Bei der Fortsetzung des Prozesses am 24. Oktober lehnt das Gericht sämtliche Anträge ab. Dennoch muss der Prozess erneut aufgrund von Verteidigeranträgen erneut für einige Wochen unterbrochen werden.
Polizeilicher Todesschuss: In einem Hamburger Krankenhaus rastet ein Mann aus, der in eine Psychiatrie eingewiesen werden soll, und bedroht das Personal mit Messern. Als er auch die herbei gerufenen Polizisten angreift, schießen diese und treffen ihn lebensgefährlich. Er stirbt kurz nach der Notoperation.
„Reichsbürger“: Im Mordprozess vor dem Landgericht (LG) Nürnberg (Bayern) bestreitet der angeklagte „Reichsbürger“ den Tötungsvorwurf und auch die Zuständigkeit des Gerichts. Der Mann hatte im Oktober 2016 in Georgensmünd einen Polizeibeamten erschossen. Vor dem LG Halle a.d. Saale (Sachsen-Anhalt) beginnt am 9. Oktober der Prozess gegen einen „Reichsbürger“, der bei einer Zwangsräumung im August 2016 auf einen Polizisten geschossen und ihn am Hals verletzt hatte. Im Mordprozess vor dem LG Nürnberg (Bayern) fordert die StA am 19. Oktober eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten „Reichsbürger“. Am 23. Oktober verurteilt das LG Nürnberg den Georgensmünder „Reichsbürger“ wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Das AG Herzberg (Niedersachsen) verurteilt am 24. Oktober die Tochter einer „Reichsbürgerin“ wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung“ zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Die Frau hatte im Juni 2015 einem Polizisten säurehaltigen Reiniger in die Augen gesprüht.
5. Oktober: Parlamentarische Geheimdienstkontrolle: Erstmalig seit einer Gesetzesänderung im Vorjahr tritt das Parlamentarische Kontrollgremium (PKgr) zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Inhaltlich neue Erkenntnisse bringt dies nicht.
NSA-Abhöraffäre: Die Bundesanwaltschaft (BAW) stellt die durch die Enthüllungen von Edward Snowden ausgelösten Ermittlungen gegen den US-Geheimdienst NSA ein. Es seien keine konkreten Hinweise auf rechtswidrige und massenhafte Spionage in Deutschland gefunden worden. Mit Verweis auf den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages bezeichnen Oppositionspolitiker die Entscheidung als „völlig unverständlich“.
Prozess gegen ehemaligen Undercover-Agenten: Im Steuerhinterziehungsprozess in Millionenhöhe verurteilt das LG Bochum (NRW) den ehemaligen Undercover-Agenten Werner Mauss zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.
Prozess gegen Polizisten: Vor einem Berliner AG beginnt der Korruptionsprozess gegen einen Polizeibeamten, der über zweieinhalb Jahre illegal Daten aus dem Polizeicomputer an Betreiber einer Tabledance-Bar weiter gegeben haben soll.
Salafismus: In Amtshilfe für die StA München (Bayern) durchsucht die Polizei in Berlin ein Handy- und Internetgeschäft. Der syrische Geschäftsinhaber steht im Verdacht, die syrische Terrormiliz „Ahrar al-Scham“ zu unterstützen. Zu Festnahmen kommt es nicht.
6. Oktober: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Das AG Dresden (Sachsen) verurteilt einen Mann, der im August 2015 an mehrtägigen rechtsextremen Ausschreitungen vor einem Flüchtlingsheim in Heidenau teilgenommen hatte, wegen besonders schwerem Landfriedensbruch und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut BKA wurden bis Mitte Oktober bundesweit 226 Angriffe auf Asylunterkünfte verübt (2016: 995; 2015: 1.031).
Rockerkriminalität: Das LG Berlin verurteilt einen Rocker wegen schwerem Menschenhandel, Zuhälterei und weiterer Straftaten zu einer siebenjährigen Haftstrafe. In 16 nordrhein-westfälischen Städten findet am 18. Oktober zeitgleich eine Razzia gegen eine Teilgruppe der „Hells Angels“ statt. Waffen, Motorräder, Kutten und Vereinsvermögen werden beschlagnahmt. Zugleich tritt ein Vereinsverbot in Kraft. Zu Festnahmen kommt es nicht. Unter Berufung auf einen Bericht des NRW-Innenministeriums wird durch Presseberichte am gleichen Tag bekannt, dass die Rockergruppe „Osmanen Germania“ im Verdacht steht, in Zusammenarbeit mit dem türkischen Geheimdienst Kurden und Erdogan-Gegner in Deutschland zu tyrannisieren.
7. Oktober: Rechtsradikale Straftaten: Auf einem Berliner U-Bahnhof spielt ein Mann rechtsradikale Musik, ruft verfassungsfeindliche Parolen und bedroht einen anderen Mann mit einem Messer. Nach kurzer Flucht kann er von der Polizei festgenommen werden.
9. Oktober: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Unter Berufung auf interne Behördendokumente wird bekannt, dass der Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri bereits im Jahr 2015 abgeschoben werden sollte. Durch mangelhafte Zusammenarbeit deutscher Behörden verzögerte sich die Abschiebung jedoch mehrmals. Am 12. Oktober legt der Sonderermittler des Berliner Senats seinen Untersuchungsbericht vor. Darin kommt er zu dem Ergebnis, die polizeilichen Maßnahmen seien sowohl im Vorfeld wie auch nach dem Anschlag „mangelhaft“, „unzureichend“, „verspätet“, „unterblieben“, „fehlerhaft“ und „unprofessionell“ gewesen. Durch Presseberichte wird am 17. Oktober bekannt, dass ein syrischer Flüchtling die deutschen Behörden bereits im Herbst 2015 und Juni 2016 auf den späteren Attentäter aufmerksam gemacht hatte, ohne dass darauf reagiert worden war. Am 19. Oktober heißt es, dass ein ehemaliger V-Mann des LKA NRW den Attentäter Amri zu seinem Anschlag angestiftet haben soll. Am 20. Oktober vermelden Presseberichte, dass bei einer Handy-Überprüfung des toten Anis Amri durch das BKA im März 2017 verschlüsselte Nachrichten gefunden wurden, die sich mutmaßlich auf den diesjährigen Berliner „Karneval der Kulturen“ bezogen. Ermittlungen ergaben demnach, dass die Nachrichten von einem V-Mann der spanischen Polizei stammten.
Alternative für Deutschland (AfD): Die StA Lüneburg (Niedersachsen) lässt das Haus eines AfD-Bundesvorstandsmitglieds und die niedersächsische AfD-Landesgeschäftsstelle durchsuchen. Der Mann steht unter Betrugsverdacht. Am 13. Oktober wird bekannt, dass die Ermittlungen wieder eingestellt wurden, da der Verdacht sich nicht erhärtet hatte. Ein AG in Mainz (Rheinland-Pfalz) verurteilt am 18. Oktober einen AfD-Politiker wegen seiner Beteiligung an einem Überfall auf Fußball-Fans zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und 10.000 EUR Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Um strafrechtliche Ermittlungen wegen gewaltverherrlichenden Internet-Chats zu ermöglichen hebt der mecklenburgische Landtag am 19. Oktober die Immunität eines früheren AfD-Abgeordneten auf. Unter dem Motto „Gegen Hass und Rassismus im Bundestag“ demonstrieren am 22. Oktober in Berlin rund 10.000 Menschen gegen Einzug der AfD in den Bundestag.
10. Oktober: Spionageprozess: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verurteilt einen kurdischen Journalisten wegen Spionage für den türkischen Geheimdienst zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und 20.950 EUR Geldstrafe. Der Mann hatte die kurdische Szene in Deutschland ausgeforscht und war im Dezember 2016 festgenommen worden.
12. Oktober: Schengener Grenzkontrollen: Das Bundesinnenministerium verlängert die Grenzkontrollen wegen Terrorgefahr und illegaler Migration um ein weiteres halbes Jahr. Die auf Grundlage einer Sonderregelung im Schengener Abkommen im September 2015 eingeführten Kontrollen waren am Vortag ausgelaufen.
Organisierte Kriminalität: Um Beweismittel für Betrugsstraftaten zu finden, durchsucht die Polizei in Berlin stadtweit Wohnungen und Büros einer arabischen Großfamilie. Hintergrund ist die Vermietung von Luxuslimousinen als Fluchtwagen bei Straftaten durch polizeibekannte Männer des Clans. Zu Festnahmen kommt es nicht. In Wuppertal und Solingen (NRW) wird am 14. Oktober eine europaweit aktive Bande von Anlagebetrügern ausgehoben, die Vermögenden scheinbar attraktive Geldanlagen offeriert hatte. Zwei mutmaßliche Drahtzieher werden festgenommen. Zeitgleich durchsuchen Polizeibeamte am 26. Oktober mehrere Objekte in Berlin, Thüringen und Sachsen; sechs Männer werden festgenommen. Hintergrund ist ein mutmaßlicher Mafiaüberfall in Erfurt (Thüringen) in der ersten Oktoberhälfte.
Fall Oury Jalloh: Die StA Halle (Sachsen-Anhalt) stellt die Ermittlungen zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh ein. Jalloh war 2005 unter ungeklärten Umständen in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt.
Rechtsradikalismus: In Berlin wird das Mahnmal für homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus mit einem Hakenkreuz beschmiert. Auf der Buchmesse in Frankfurt/M. (Hessen) protestieren am 14. Oktober Menschen gegen eine Veranstaltung rechter Buchverlage; es kommt zu teils gewalttätigen Angriffen der Rechten. Die Polizei muss eingreifen.
13. Oktober: Kinderpornografie: Die Ermittlungsverfahren zur Kinderpornografie steigen kontinuierlich. Im Jahr 2013 leitete die „Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität“ (ZIT) 564 Verfahren ein (2014: 864, 2016: 1.353, 2017: bisher 2.000).
Fußball-Hooligans: In der Berliner „Hooligan-Datei“ sind gegenwärtig 1.386 gewalttätige Fußballfans gespeichert (2016: 1.409). Gegen 1.097 Personen wird ermittelt. Nach und bei Spielen von zwei Jugendfußballvereinen kommt es am 15. Oktober in Berlin zu Fan- und Spieler-Auseinandersetzungen. Bei einem Spiel muss die Polizei eingreifen. Wegen gefährlicher Körperverletzung erhält am 26. Oktober ein Mann eine 22monatige Bewährungsstrafe. Er hatte sich nach einem Amateur-Fußballspiel in Hagen (NRW) an Ausschreitungen beteiligt.
14. Oktober: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Presserecherchen aufgrund der Beschwerden türkischer Asylbewerber bestätigen mehrere Fälle, in denen Flüchtlinge kurz nach ihrer Anhörung beim BAMF oder Terminen bei anderen Ausländerbehörden in Erdogan-nahen türkischen Medien als „Terroristen“ verunglimpft wurden. Das BAMF erklärt, es habe sich in diesem Jahr bereits von 15 freiberuflichen Dolmetschern getrennt.
Homophobe Angriffe: Auf einem Berliner S-Bahnhof wird ein schwuler junger Mann von einem Unbekannten mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Wiederum in Berlin wird am 19. Oktober ein Mann von einem anderen homophob beleidigt und getreten. Der Täter kann entkommen.
16. Oktober: DDR-Staatssicherheit (Stasi): Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärt die Kündigung eines Mannes, der bei der Einstellung seine Vergangenheit als Inoffizieller Stasi-Mitarbeiter verschwiegen hatte, für unwirksam.
Polizeischuss: Nach einem Selbstmordversuch unternimmt in Berlin ein Häftling während des Transports ins Haftkrankenhaus einen Fluchtversuch. Daraufhin gibt ein Justizvollzugsbeamter einen Warnschuss ab.
17. Oktober: Schleuserkriminalität: Das LG Passau (Bayern) verurteilt zwei rumänische Schleuser zu Haftstrafen von drei und sechs Jahren. In Strande bei Kiel (Schleswig-Holstein) wird am 25. Oktober ein mutmaßlicher Schleuser festgenommen, der für den Tod von 54 Flüchtlingen im Mittelmeer verantwortlich sein soll.
19. Oktober: Dschihadismus: Angesichts der aktuellen Niederlagen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) warnt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Maaßen vor der Rückkehr von minderjährigen Dschihadisten nach Deutschland. Mehr als 950 Islamisten, darunter etwa fünf Prozent Minderjährige, seien aus Deutschland nach Syrien und den Irak ausgereist. Ein Drittel sei inzwischen wieder zurückgekehrt. Laut Presseberichten vom 22. Oktober hat die BAW in diesem Jahr bereits mehr als 900 Terrorismus-Verfahren eingeleitet; darunter über 800 gegen radikale Islamisten. Nach der Verbüßung einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe wird in Hessen am 27. Oktober ein islamistischer Dschihadist in die Psychiatrie überwiesen. In seinem Keller war 2015 eine funktionsfähige Rohrbombe gefunden worden. Unter dem dringenden Tatverdacht, einen Sprengstoffanschlag vorzubereiten, wird am 31. Oktober in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ein junger Syrer festgenommen.
20. Oktober: „Identitäre Bewegung“: Bei einer unangemeldeten Demonstration in Cottbus (Brandenburg) dringen Mitglieder der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ auf das Dach der Stadthalle vor und entrollen Transparente. Fünf Personen werden vorläufig festgenommen.
22. Oktober: Militärischer Abschirmdienst (MAD): Unter Berufung auf eine Parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion wird bekannt, dass der MAD seit 2008 rund 200 Bundeswehrsoldaten als rechtsextrem eingestuft hat. Am 23. Oktober heißt es, dass die Bundeswehr von 2012 bis 2016 insgesamt 18 Personen wegen Rechtsextremismus entlassen hat, darunter auch zivile Beschäftigte; zudem prüfe der MAD noch 391 weitere Verdachtsfälle.
23. Oktober: Polizeilicher Todesschuss: In Alsfeld (Hessen) wird die Polizei alarmiert, weil Nachbarn Schüsse in einem Wohnhaus hören. Die Beamten stellen fest, dass ein betrunkener Mann mit scharfer Munition um sich schießt. Auf Ansprachen reagiert dieser nicht sondern schießt auf die Polizisten. Bei dem sich anschließenden Schusswechsel wird er tödlich getroffen.
24. Oktober: Abschiebungen: Rund 150 Menschen protestieren auf dem Flughafen Leipzig (Sachsen) gegen die Abschiebung von 14 jungen afghanischen Flüchtlingen. Seit Dezember 2016 wurden damit bei insgesamt sieben Sammelabschiebungen 128 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Baden-Württemberg) hat das BAMF dazu verpflichtet, einen im September rechtswidrig abgeschobenen afghanischen Flüchtling wieder nach Deutschland zurück zu holen. Dies wird am 25. Oktober durch Presseberichte bekannt.
Bewährung für Abschiebungsgegner: Ein AG in Nürnberg (Bayern) verurteilt einen jungen Mann, der im Mai an einer Demonstration gegen die Abschiebung eines afghanischen Berufsschülers teilgenommen und infolge eines Schlagstockeinsatzes einen Polizisten angegriffen hatte, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und 450 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Mann hatte seit Mai in Untersuchungshaft gesessen.
Private Sicherheitskräfte: Unter Berufung auf Mitarbeiter von Security-Firmen und Asylbewerber heißt es, dass verschiedene Sicherheitskräfte in Berlin Flüchtlinge in die Prostitution vermittelt haben sollen. Am 25. Oktober stellt die betroffene Firma daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt.
Islamismus: In Berlin führt die Polizei eine umfangreiche Razzia im Umfeld mutmaßlicher Islamisten durch. Dabei werden Waffen, Waffenteile und größere Mengen Munition gefunden; ein Mann wird festgenommen.
25. Oktober: Elektronische Fußfessel: Derzeit werden bundesweit 88 Personen – darunter eine Frau – mittels elektronischer Fußfessel überwacht.
Terrorismus: Das LG Osnabrück (Niedersachsen) verurteilt einen ehemaligen IRA-Terroristen wegen seiner Teilnahme an einem Anschlag auf eine britische Kaserne im Juni 1996 zu vier Jahren Haft. Auf der Grundlage eines internationalen Haftbefehls nimmt die Polizei in Berlin am 27. Oktober zwei mutmaßliche Mitglieder der baskischen ETA fest.
27. Oktober: Love-Parade-Katastrophe: Ein neues, im Auftrag der StA erstelltes Gutachten, wirft den Veranstaltern der Love-Parade in Duisburg (NRW) massive Planungsfehler vor. Bei einem Panikausbruch war es 2010 zu 21 Toten und mehr als 650 Verletzten gekommen. Am 18. Oktober stellt im Congress Center in Düsseldorf (NRW) ein Duisburger Gerichtssprecher den künftigen Gerichtssaal vor. Der Raum war angemietet worden, da Duisburger Gerichtsräume zu klein sind.
28. Oktober: Polizeilicher Todesschuss: In Mörfelden-Walldorf (Hessen) wird die Polizei zu einem Streit zwischen zwei Männern gerufen, von denen einer ein Messer benutzt. Als er festgenommen werden soll, schießt plötzlich ein Beamter und trifft ihn tödlich. Die Hintergründe sind noch ungeklärt. Am 30. Oktober wird bekannt, dass der Mann von insgesamt acht Kugeln getroffen wurde; gegen drei Beamte wird ermittelt.
„Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Anlässlich des dritten Jahrestages ihres Bestehens kommen in Dresden (Sachsen) über 3.000 Pegida-Anhänger zu einer Kundgebung zusammen. Etwa die gleiche Anzahl von Personen demonstriert dagegen.
29. Oktober: Kriminelle Polizisten: Eine Berliner Polizistin hat in Polizeicomputern jahrelang ihre Nachbarn ausgeforscht. Die Frau akzeptierte einen Strafbefehl über 6.000 EUR, muss jedoch auch mit weiteren dienstlichen Konsequenzen rechnen.
31. Oktober: Halloween: Am Hauptbahnhof in Essen eskaliert ein „Zombie-Walk“, der Bahnhof muss für eine Stunde gesperrt werden; die Polizei erteilt 1.200 Platzverweise. Auch in Köln (beide NRW) schreitet die Polizei ein und erteilt Platzverweise. In Hamburg randalieren mehrere Hundert Jugendliche; sechs Personen werden in Gewahrsam genommen und zwei Strafverfahren eingeleitet.