Chronologie Juni 2018

zusammengestellt von Heiner Busch und Otto Diederichs

1. Juni: Polizeischüsse: In einem Haus in Braunschweig (Niedersachsen) bedroht ein Mann seine Nachbarn. Als herbeigerufene Polizisten erscheinen, greift er sie mit einem Messer an. Daraufhin geben diese zwei Schüsse auf ihn ab. Der Mann wird ins Krankenhaus eingeliefert. Im Berliner Dom randaliert am 3. Juni ein offensichtlich verwirrter Mann mit einem Messer. Als Polizeibeamte hinzukommen, greift er diese an. Nachdem der Einsatz von Pfefferspray keine Wirkung zeigt, schießt einer der Beamten auf den Mann und trifft ihn ins Bein. Durch einen Querschläger erleidet sein Kollege einen Streifschuss. Ebenfalls am 3. Juni wird die Polizei in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) gerufen, weil sich ein Mann an geparkten Autos zu schaffen macht. Als er die eintreffen Beamten mit einem Messer angreift, schießt ihm eine Beamtin in den Oberschenkel. In Lahntal (Hessen) bedroht am 11. Juni ein Mann seine Frau mit Messern. Nachdem er weder auf die Aufforderung der Polizei die Messer wegzulegen noch auf einen Warnschuss reagiert, schießt ihm ein Beamter ins Bein. In einem Asylbewerberheim in Lauchhammer (Brandenburg) schlägt ein Mann am 12. Juni mit einer Holzlatte „alles kurz und klein“. Als Polizeibeamte eintreffen, greift er sie mit einem Messer an. Daraufhin schießt ihm ein Beamter in die Schulter. Wegen einer Ruhestörung werden am 14. Juni in Koblenz (Rheinland-Pfalz) Beamte des Ordnungsamtes zu einer Asylunterkunft gerufen. Als ein Syrer sie mit einem Messer bedroht, setzen sie Pfefferspray ein, woraufhin der Mann flüchtet. Inzwischen eingetroffene Polizisten verfolgen ihn. Als er auch einen Beamten angegriffen haben soll, gibt dieser zwei Schüsse auf den Syrer ab, wovon einer ihn in den Unterbauch trifft und schwer verletzt. Aufgrund des unklaren Gesamtablaufs ermittelt die StA gegen beide Beteiligten. Bei einer Verkehrskontrolle am 21. Juni in Berlin nimmt ein Polizeibeamter Cannabisgeruch wahr. Daraufhin flüchtet der Fahrer und schleift eine Beamtin ein Stück weit mit. Ihr Kollege schießt daraufhin auf das Fahrzeug. Laut der von der Deutschen Hochschule für Polizei (DHPol) erhobenen Polizeilichen Schusswaffengebrauchsstatistik erschossen Polizeibeamte 2017 insgesamt 14 Menschen.

Abschiebungen: Laut Medienberichten hat das Auswärtige Amt (AA) dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Innenbehörden der Bundesländer einen Bericht zu „asylrelevanten Ereignissen“ in Afghanistan vorgelegt. Darin wird die Sicherheitslage als „volatil“ beschrieben. Am 5. Juni beschließt die bayerische Landesregierung einen „Asylplan“, wonach ab August in bayerischer Eigeninitiative Abschiebungen durch eigene Polizeibeamte durchgeführt werden. Am 6. Juni entscheidet das Bundeskabinett auf der Grundlage des AA-Berichtes eine generelle Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan. Die Innenministerkonferenz (IMK) beschließt am 7./8. Juni auf ihrer Sitzung in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt), künftig „vordergründig Straftäter und Gefährder“ in die „sicheren“ Regionen des Nord- und Zentralirak abzuschieben. Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen (Baden-Württemberg) hat entschieden, dass einem Afghanen, der 2017 rechtswidrig abgeschoben worden war und deshalb zurückgeholt werden musste, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden muss.

Gemeinsame Grenzkontrollen: Deutsche und österreichische Bundespolizisten sowie die bayerische Grenzpolizei beginnen gemeinsame Streifengänge an der Ländergrenze und in Zügen, um die irreguläre Einwanderung zu bekämpfen.

Rechtsradikalismus: Das VG Meiningen (Thüringen) hebt das vom Landratsamt Hildburghausen erlassene und vom Landesverwaltungsamt bestätigte Verbot eines Rechtsrock-Festivals in Themar auf. Rund 3.000 Personen beteiligen sich am 2. Juni in Goslar (Niedersachsen) an einer Demonstration gegen den von Neonazis organisierten „Tag der deutschen Zukunft“. Polizei aus mehreren Bundesländern ist im Einsatz. Am 6. Juni bestätigt das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) das Urteil (Az: 3 EO 429/18). Etwa 2.200 Neonazis nehmen am 8. und 9. Juni an der Veranstaltung teil. Bereits zu Beginn wird ein Journalist angegriffen; zudem werden rund 80 weitere Straftaten registriert. An den Protesten gegen das Festival beteiligen sich nach Polizeiangaben rund 300 Personen.

Europäischer Haftbefehl: Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Schleswig-Holstein stellt beim Oberlandesgericht (OLG) den Antrag, den ursprünglich aufgrund eines von Spanien beantragten Europäischen Haftbefehls festgenommenen und später mit Haftverschonung entlassenen, früheren katalanischen Regierungspräsidenten Carles Puigdemont wegen des Vorwurfs der „Rebellion“ erneut in Auslieferungshaft zu nehmen. Der Antrag wird abgewiesen.

Drogenfahndung: Das Zollfahndungsamt (ZFA) Frankfurt/M. (Hessen) entdeckt in zwei in Spanien abgeschickten Paketen 30 Kilo Haschisch und sechs Kilo Marihuana. An der Empfänger- und einer weiteren Adresse, werden weitere Drogen und Bargeld sichergestellt. Nach verdeckten Ermittlungen gegen Drogendealer nimmt die Polizei in Frankfurt/M. (Hessen) drei Personen mit über 30 Kilo Heroin fest. Ein weiterer Mann wird in Bremerhaven (Bremen) mit größeren Drogenmengen festgenommen.

2. Juni: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Ein der Korruption beschuldigter Dolmetscher, der für die ins Zwielicht geratene Bremer BAMF-Außenstelle gearbeitet hat, bestreitet die Vorwürfe und geht gerichtlich gegen seine Entlassung vor. Auch der Anwalt der ehemaligen Chefin der Bremer BAMF-Stelle weist die Vorwürfe zurück. Am 4. Juni stellt die FDP-Fraktion im Bundestag einen Antrag auf einen Untersuchungsausschuss. Die rechtspopulistische Fraktion „Alternative für Deutschland“ (AfD) unterstützt den Antrag. Am 8. Juni werden im Bundestags-Innenausschuss die derzeitige BAMF-Chefin Jutta Cordt, ihre beiden Vorgänger und die Vorsitzenden des BAMF-Gesamtpersonalrat angehört. Laut Presseberichte stockt das Landeskriminalamt (LKA) Bremen am gleichen Tag ihre Ermittlungsgruppe „Antrag“ auf. Die Ermittlungen sollen auch auf Asylsuchende ausgedehnt werden. Aufgrund von Presserecherchen kommen am 13. Juni Zweifel an den Vorwürfen gegen die Bremer BAMF-Außenstelle auf. Demnach enthält der Revisionsbericht zum Teil falsche Behauptungen. So sei die Zahl der falschen Asylbescheide weitaus geringer als behauptet; falsch sei zudem die Behauptung neben der damaligen Amtsleiterin seien auch weitere Mitarbeiter als Beschuldigte einzustufen. In Zweifel gerät auch der Hauptbelastungszeuge. Als einzige Schuldige gilt demnach die Ex-Amtsleiterin. Am 14. Juni durchsucht die Polizei daraufhin erneut die Wohnung der einstigen Amtsleiterin und eines zweiten Verdächtigen und beschlagnahmt weitere Kommunikationsdaten. In einer Sondersitzung des Bundestagsinnenausschuss erklärt der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am 15. Juni, er sei mit dem Fall zwar nicht befasst gewesen, aber „selbstverständlich“ trage er, als damaliger Innenminister für alle Vorgänge, „die während meiner Amtszeit in meinem Geschäftsbereich stattgefunden haben, die volle politische Verantwortung“. Am gleichen Tag teilt der Innenminister Horst Seehofer (CSU) mit, er werde BAMF-Chefin Jutta Cordt „von ihren Aufgaben entbinden“. Auch Vize-Präsident Ralph Tiesler muss gehen. Das Bundeskabinett benennt am 20. Juni den bisherigen Sachgebietsleiter im bayerischen Innenministerium, Hans-Eckhardt Sommer, zum neuen BAMF-Leiter. Er gilt als Hardliner in der Asylpolitik. Am 22. Juni bewilligt Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) 1.650 zusätzliche BAMF-Stellen; zudem sollen 4.500 derzeit befristete Stellen nun entfristet werden. Am 27. Juni weist das OVG Bremen die Klage der früheren Interims-Leiterin des Bremer BAMf gegen ihre Versetzung nach Bayern als unbegründet zurück.

Alternative für Deutschland (AfD): Auf dem AfD-Jugendkongress in Seebach (Thüringen) nennt Parteichef Alexander Gauland „Hitler und die Nazis“ nur einen „Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“. Bei einer AfD-Veranstaltung in Lappersdorf (Bayern) am gleichen Tag kommt es sowohl vor Ort wie auch in Regensburg zu Protestdemonstrationen. Ebenfalls am 2. Juni nehmen an einer AfD-Kundgebung in Bruchsal (Baden-Württemberg) etwa 480 Personen teil; an der Gegenkundgebung beteiligen sich rund 1.000 Menschen. Am Ende der AfD-Kundgebung kommt es zu Auseinandersetzungen; 10 Personen werden festgenommen. Am 5. Juni teilt die Staatsanwaltschaft (StA) Dresden (Sachsen) mit, dass sie das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen den früheren AfD-Chef von Sachsen-Anhalt, André Poggenburg, eingestellt hat. Er hatte im Februar in Deutschland lebende Türken als „Kameltreiber“ und „Kümmelhändler“ bezeichnet. Dies sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. An einer AfD-Demonstration „Frauenmarsch aufs Kanzleramt“ beteiligen am 9. Juni in Berlin mehrheitlich Männer. An einer, wegen weiträumiger Abschirmung, schwer erreichbaren Gegendemonstration nehmen etwa 200 Personen teil. An einem von den rechtsradikalen AfD-Politikern Björn Höcke und André Poggenburg eingeladenen „Kyffhäusertreffen“ nehmen am 23. Juni in Burgscheidungen (Sachsen-Anhalt) rund 1.000 Personen teil, darunter auch der rechtsextreme Pegida-Gründer Lutz Bachmann. Gegen den AfD-Bundesparteitag in Augsburg (Bayern) demonstrieren am 30. Juni rund 6.000 Menschen.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Laut brandenburgischem Innenministerium kam es im Bundesland im ersten Quartal 2018 zu insgesamt 55 Angriffen auf Flüchtlinge und deren Unterkünfte (2017: 49). In München (Bayern) beleidigt, schlägt und tritt ein betrunkener Mann am 17. Juni einen syrischen Jugendlichen. Der Mann wird festgenommen.

3. Juni: Angriffe auf Polizisten: Nach einem Musikfest in Darmstadt (Hessen) werden die eingesetzten Polizisten von einer größeren Menschenmenge angegriffen und mit Flaschen beworfen. 15 Polizeibeamte werden verletzt, in einem anschließenden polizeilichen Großeinsatz werden über 80 Personen festgenommen. Am 10. Juni kritisieren AnwohnerInnen den Polizeieinsatz als unverhältnismäßig. In Trier (Rheinland-Pfalz) attackiert am 11. Juni ein psychisch kranker Mann einen Polizisten mit einem Messer und verletzt ihn „erheblich“: Der Mann wird festgenommen. In Landshut (Bayern) wehrt sich am 12. Juni ein Nigerianer so heftig gegen seine Abschiebung, dass er einem Beamten die Waffe entreißt und auf die Polizisten zielt. Als ihm die Waffe entrissen wird, sticht er mit einem „spitzen Gegenstand“ auf die Beamten ein und verletzt zwei von ihnen leicht. Er wird überwältigt. Als Verkehrspolizisten am 13. Juni in Berlin einen Motorradfahrer mit einem falschen Kennzeichen überprüfen wollen, schlägt er sofort auf die beiden Beamten ein. Er kann festgenommen werden. Als Polizeibeamte am 22. Juni in Kassel (Hessen) einen mutmaßlichen Brandstifter befragen wollen, gießt er heißes Öl nach ihnen. Er kann festgenommen werden. Eine Frau die im März einen Polizisten mit einem Messer angegriffen hatte, legt am 29. Juni vor dem Landgericht (LG) Berlin ein Geständnis ab. Der Kollege des Beamten hatte ihr damals ins Bein geschossen. In der Nacht des gleichen Tages stört, ebenfalls in Berlin, ein Mann einen Polizeieinsatz und erhält daraufhin einen Platzverweis. Wenig später kehrt er zurück und attackiert die Beamten, wobei einer verletzt wird. Er wird festgenommen.

4. Juni: Repression gegen Links: Das bayerische Innenministerium und das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) starten eine gemeinsame „Informationskampagne“ gegen Anwerbeversuche von Autonomen. Als Grund gelten die gestiegenen Zahlen linksextremistischer Straftaten. Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 20. Juni ist die Zahl gewaltbereiter Linksextremer von 7.100 im Jahr 2012 auf 9.000 Personen in 2017 gestiegen. Die Anzahl der ihnen zugerechneten Gewalttaten stieg demnach von 876 auf 1.648. Am 22. Juni reichen mehrere Anwälte bei VG Berlin Klage gegen die Datenauswertung der verbotenen linksradikalen Onlineplattform „linksunten.indymedia.org“ durch den Verfassungsschutz und Verstoß gegen das Trennungsgebot ein. Die 2017 bei polizeilichen Durchsuchungen beschlagnahmten Datenträger waren vom Bundesinnenministerium (BMI) an den Verfassungsschutz weitergegeben worden.

Rechtsextremismus: In Mecklenburg-Vorpommern kam 2017 zu insgesamt 180 Veranstaltungen und Aktionen von Rechtsextremisten. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Am 12. Juni spricht ein Berliner Amtsgericht (AG) einen NPD-Funktionär vom Vorwurf der Volksverhetzung frei; die Vorwürfe seien nicht nachgewiesen. Der Mann soll auf einer Versammlung seiner Partei im September 2015 verbotene Lieder abgespielt haben. Aus der Antwort des BMI auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion geht am 14. Juni hervor, dass mit Stand vom November 2017 rund 750 RechtsextremistInnen über Schusswaffen verfügen. In Berlin zeigt ein Betrunkener gegenüber PolizeibeamtInnen am 24. Juni mehrfach den Hitlergruß. Er wird vorübergehend festgenommen. In Dortmund (NRW) wird am gleichen Tag ein Mann von drei polizeibekannten Neonazis antisemitisch beschimpft und bedroht. In Dresden (Sachsen) durchsucht die Polizei am 26. Juni die Wohnungen von neun mutmaßlichen Mitgliedern der rechtsextremen Vereinigung „Freie Kameradschaft Dresden“. Sie sollen an Straftaten gegen Flüchtlinge, politische GegnerInnen und die Polizei beteiligt gewesen sein. Am 28. Juni wird ein im März in Ungarn festgenommener deutscher Rechtsextremist an die Bundesrepublik ausgeliefert. Er gilt als Kopf des illegalen Online-Waffenversandhandels „Migrantenschreck“.

Islamismus: Nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Rheinland-Pfalz ist die Zahl gewaltbereiter Islamisten im Bundesland im Jahr 2017 auf 55 gestiegen (2016: 45).

„Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks“: Das Innenministerium Baden-Württemberg baut sein 2015 gegründetes „Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks“ von derzeit 13 Mitarbeitern personell weiter aus. Seit Jahresanfang befasst es sich neben islamistischem Radikalismus auch mit sämtlichen Formen des politischen und religiösen Extremismus.

Überlastete Justiz: Laut einer Umfrage des Deutschen Richterbundes haben die OLGs im vergangenen Jahr 51 Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige wegen überlanger Untersuchungshaft aufgehoben (2016: 41). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet am 26. Juni, dass die Überlastung eines Gerichtes keine unangemessen lange Untersuchungshaft rechtfertigt. Geklagt hatte ein Mann, dem vom LG Dresden (Sachsen) schwere räuberische Erpressung und Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Er sitzt seit November 2016 in U-Haft, sein Prozess begann jedoch erst im Dezember 2017.

Stasi-Akten: In 804 Fällen wandten sich in den Jahren 2016 und 2017 Menschen wegen Einsicht in die Stasi-Akten an die Stasi-Unterlagen-Behörde. In 1.064 Fällen ging es um Unterstützungsleistungen und in 599 Fällen um eine Rehabilitierung. Dies erklärte die Brandenburger Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichtes.

Terroralarm: Weil ein Mann in der Nähe des Bahnhofs in Kiel (Schleswig-Holstein) „Allahu Akbar“ ruft, wird die Polizei alarmiert. Der Bahnhof wird gesperrt; der Mann lässt sich widerstandslos festnehmen.

„Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ (ZET): Das bayerische Justizministerium zieht eine Bilanz der Anfang 2017 bei der GStA angesiedelten ZET. Bei insgesamt 179 selbst eingeleiteten oder von anderen bayerischen Staatsanwaltschaften oder der Generalbundesanwaltschaft (GBA) übernommenen Verfahren kam es bisher zu acht Verurteilungen und 17 Anklagen.

5. Juni: G20-Gipfel: Das VG Hamburg gibt einer Klage von acht ItalienerInnen statt und erklärt ihre Ingewahrsamnahme am Rande der Abschlusskundgebung gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 für rechtswidrig (Az.: 17 K 1823/18). Am gleichen Tag wird zudem die Antwort des Berliner Senats auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion bekannt. Daraus geht hervor, dass es bisher keine Anklagen gegen Polizisten gibt: 52 Verfahren wurden eingestellt, 11 davon weil keine Täter ermittelt werden konnten; 20 weil eine Tat nicht nachweisbar war. Vor einem Hamburger Amtsgericht (AG) beginnt der Prozess gegen einen Mann, der während der G20-Proteste einen Polizeihubschrauber mit einem Laserpointer geblendet haben soll. Die Aussagen der Hubschrauberbesatzung gelten als zweifelhaft. Am 16. März teilt die Hamburger Polizei mit, dass sie nach ihrer öffentlichen Fahndungsaktion vom Mai von den 101 gesuchten mutmaßlichen G20-Randalierern bereits 18 Personen identifizieren konnte. Bei der ersten Aktion vom Dezember 2017 waren es 35 von 107 Gesuchten gewesen. Am 20. Juni verurteilt das Hamburger AG den mutmaßlichen Laserpointer-Angreifer wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Am 27. Juni nimmt die Polizei in Frankfurt/M. und Offenbach (beide Hessen) vier mutmaßliche G20-randalierer fest.

Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Im Prozess vor dem OLG München (Bayern) beginnen die Plädoyers der Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe. Sie verlangen die sofortige Freilassung und einen Freispruch. Am 11. Juni sagt vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages in Potsdam (Brandenburg) der ehemalige V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Carsten S., alias „Piatto“ aus. Er wiederholt seine Aussagen aus dem Münchner NSU-Prozess und schildert seine V-Mann-Tätigkeit. Am 15. Juni sagt vor dem Potsdamer Ausschuss ein Brandenburger Neonazi und Bekannter „Piattos“ als Zeuge aus. Er erklärt, das NSU-Trio nicht gekannt zu haben. Wäre er jedoch gefragt worden, Untergetauchten aus der rechten Szene zu helfen, so hätte er dies getan. Im NSU-Prozess plädiert am 19. Juni Zschäpes Altverteidigerin Anja Sturm und bestreitet dabei eine Mitschuld ihrer Mandantin an den NSU-Morden. Am 20. Juni setzt Anwältin Sturm ihr Plädoyer fort und erklärt Beate Zschäpe zum „Mitglied einer Wohngemeinschaft“ das mit den Taten ihrer Mitbewohner jedoch nichts zu tun gehabt habe. Durch Presserecherchen wird am 25. Juni bekannt, dass dem NSU möglicherweise auch ein bisher nicht bekannter Anschlag auf ein türkisches Lokal in Nürnberg (Bayern) zuzurechnen ist. Am 26. Juni schließt das Gericht die Beweisaufnahme und unterbricht die Verhandlung bis zum 3. Juli.

Anschlag auf Düsseldorfer S-Bahn: Im Prozess um den Anschlag auf eine S-Bahn-Station in Düsseldorf (NRW) im Juli 2000 meldet sich ein neuer Zeuge, der mit dem mutmaßlichen Bombenleger Ralf S. in einer Zelle gesessen hatte und berichtet , S. habe ihm von dem Anschlag berichtet. Im Mai war S. wegen fehlendem dringenden Tatverdacht aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Vor dem Düsseldorfer LG will der Mann dann jedoch nicht mehr aussagen und wird daraufhin in Beugehaft geschickt.

6. Juni: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In Bayern und NRW verhaften Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei vier Iraker unter dem Verdacht im Irak für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gekämpft zu haben. Sie waren 2015 nach Deutschland eingereist.

Justizministerkonferenz (JMK): Auf Antrag von Rheinland-Pfalz und Bayern fordert die JMK auf ihrer Tagung in Eisenach (Thüringen) die 2017 in der Strafprozessordnung (StPO) verankerten Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchungen um das Betreten von Wohnungen zum Setzen von Trojanern zu ergänzen sowie weitere polizeiliche Befugnisausweitungen in anderen Bereichen.

Innenministerkonferenz (IMK): Auf ihrer Sitzung in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) befasst sich die IMK schwerpunktmäßig mit der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) forcierten Kasernierung von Asylsuchenden in sog. Anker-Zentren.

Kinderpornografie: Unter dem Verdacht des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie durchsucht die Polizei in Berlin und Brandenburg 15 Wohnungen. Computer und Smartphones werden beschlagnahmt.

Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Das hessische OLG verweist das Verfahren gegen den rechtsradikalen Bundeswehrsoldaten Franco A. an das LG zurück, da es keinen hinreichenden Verdacht sieht, das A. tatsächlich einen Anschlag plante. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft ihm vor, einen Anschlag geplant zu haben und den Verdacht dabei auf Geflüchtete lenken zu wollen. Am 20. Juni legt die BAW gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt/M. Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.

8. Juni: Fall Oury Jalloh: Auf Antrag der Regierungsfraktionen von CDU, SPD und Grünen setzt der Landtag von Sachsen-Anhalt den ehemaligen bayerischen Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel und den früheren Grünen-Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwalt Jerzy Montag als „externe juristische Berater“ des Rechtsausschusses ein, der die Umstände des Todes von Oury Jalloh untersuchen soll. Jalloh war 2005 unter dubiosen Umständen in einer Gewahrsamszelle der Polizei in Dessau (Sachsen-Anhalt) verbrannt.

Beschwerden gegen Polizei: Aus der Antwort der Berliner Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der SPD geht hervor, dass es 2017 insgesamt 1.944 Beschwerden gegen Berliner Polizeibeamte gab.

9. Juni: Mutmaßlich illegale Auslieferung: Ein durch kurdische Sicherheitskräfte im Nordirak festgenommener Iraker, der in Deutschland als mutmaßlicher Mörder gesucht wird, wird trotz fehlenden Auslieferungsabkommens durch Beamte der Bundespolizei (BPol) nach Deutschland zurück geholt. Am 12.Juni erstattet daraufhin ein Rechtsanwalt Strafanzeige gegen BPol-Chef Dieter Roman und sämtliche an der Aktion beteiligten Beamten wegen Verdachts der Freiheitsberaubung. Bundesregierung und Bundesinnenministerium (BMI) legen hingegen Wert darauf, es habe sich dabei um eine von der kurdischen Autonomieregierung entschiedene Abschiebung gehandelt. Am 15. Juni melden auch weitere Rechtsanwälte und der Präsident des Deutschen Strafverteidigerverbandes Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rückführung an. Nachdem auch aus dem Bundesjustizministerium Kritik an der Aktion laut wird, korrigiert das Innenministerium seine bisherige Darstellung, beharrt jedoch auf deren Rechtmäßigkeit.

„Kriminalitätsbelastete Orte“: Berlins Innensenator Andres Geisel (SPD) gibt bekannt, dass die Zahl der „kriminalitätsbelasteten Orte“ in der Stadt, an denen die Polizei verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen durchführen kann, von 10 auf acht reduziert wurde.

Kriminelle Polizisten: Die Staatsanwaltschaft (StA) in München (Bayern) bestätigt, dass gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts des Besitzes und der Herstellung kinderpornografischen Materials ermittelt wird. Der Mann war im Oktober 2017 erwischt worden, wie er in einem Schwimmbad heimlich Aufnahmen von Kindern in der Umkleidekabine machte. Der Beamte ist seither vom Dienst suspendiert.

12. Juni: Geplanter Giftgasanschlag: Am Abend stürmen polizeiliche SEK-Beamte eine Wohnung in Köln (NRW) und nehmen einen Tunesier und dessen Ehefrau fest. Der Mann steht im Verdacht, an einem Sprengsatz mit Giftstoffen zu arbeiten. Ausländische Sicherheitsbehörden hatten den Verfassungsschutz darüber informiert, dass er im Internet größere Mengen sprengfähigen Materials und Giftsubstanzen bestellt hatte. Ein funktionsfähiger Sprengsatz wird nicht gefunden. Laut BAW gibt es zwar keine Anhaltspunkte für eine „konkretisierte Anschlagsplanung“ oder eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; dennoch sei der Mann „dringend verdächtig, vorsätzlich biologische Waffen hergestellt zu haben“. Am 13. Juni erlässt der BGH gegen den Tunesier Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und des Anfangsverdachtes der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Durch Presseberichte wird am 15. Juni bekannt, dass der Mann auch Schlüssel für weitere Wohnungen des Gebäudes besaß und diese daraufhin auch durchsucht wurden. Laut Aussagen des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, vom 20. Juni verfügt das BKA über Erkenntnisse, dass der verdächtige Tunesier „schon ganz konkrete Vorbereitungen“ für den Bau eines biologischen Sprengsatzes getroffen hatte. Ähnlich äußert sich auch die BAW. BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen teilt zudem mit, der Mann habe bereits über 60 Milligramm hochgiftiges Rizin hergestellt.

Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Das LG Leipzig (Sachsen) hebt das Urteil des AG auf und stellt das Verfahren gegen einen Mann ein, der im Mai 2016 an einer Blockade gegen den Leipziger Ableger der rechtsradikalen Pegida-Bewegung teilgenommen hatte.

Fremdenfeindliche Handlungen: Als es in einem Berliner Bus Unstimmigkeiten wegen des Fahrausweises gibt, beschimpft einen Frau die Kontrolleure zunächst rassistisch und schlägt schließlich nach einem von ihnen.

Lynchjustiz: Nach einem TV-Bericht über Pädophilie überfallen mehrere Unbekannte einen vermeintlichen Täter in seiner Wohnung und schlagen den unschuldigen Mann lebensgefährlich verletzt zusammen; das Opfer überlebt. Die Polizei leitet Ermittlungen ein. Laut Presseberichten vom 15. Juni hat sich einer der Täter der Polizei gestellt. Auch der in der Sendung gezeigte Mann hat sich an die Polizei gewandt, da er in keinem Zusammenhang mit dem dargestellten Fall steht. Die StA leitet daraufhin Vorermittlungen gegen den Sender ein.

13. Juni: Schleuserkriminalität: In mehreren Bundesländern führt die Polizei zeitgleich eine Razzia wegen gewerbsmäßigen Einschleusens und bandenmäßig organisierten Scheinehen durch. Es werden mehrere Beweismittel beschlagnahmt. Bei dem Versuch in Berlin am 29. Juni zwei mutmaßliche vietnamesische Schleuser festzunehmen, springen beide Männer aus dem fünften Stock ihrer Wohnung vom Balkon. Einer der Männer stirbt, der andere kommt schwerverletzt ins Krankenhaus.

Hasskriminalität: Am dritten vom BKA koordinierten „Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings“ durchsuchen PolizeibeamtInnen in 10 Bundesländern die Wohnungen von 29 Personen, die im Internet strafbare Hasskommentare gepostet hatten und stellen deren Computer sicher.

Antisemitische Straftaten: In Berlin wird ein Mann aus einem Auto heraus wegen seiner Kippa antisemitisch beschimpft. In Dortmund (NRW) wird am 24. Juni ein jüdischer Mann von drei polizeibekannten Neonazis antisemitisch beschimpft und bedroht

„Reichsbürger“: Aus der Antwort des BMI auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion geht hervor, dass mit Stand vom März 2018 insgesamt 1.200 „Reichsbürger“ über Schusswaffen verfügen. Durch Presseberichte wird am 16. Juni bekannt, dass die Polizei bisher bei mindestens 446 „Reichsbürgern“ legale Waffen beschlagnahmt hat. Ebenso wird an diesem Tag bekannt, dass es die meisten „Reichsbürger“ nach Verfassungsschutzangaben in Bayern (4.000), Baden-Württemberg(3.000), Nordrhein-Westfalen (2.750) und Sachsen (1.500) gibt. Wegen der Nähe zur „Reichsbürgerbewegung“ enthebt die Landesanwaltschaft Bayern am 19. Juni die Bürgermeisterin von Bolsterlang (Bayern) vorläufig ihres Amtes. Zugleich reicht sie eine Disziplinarklage mit dem Ziel ein, die Frau ganz aus dem Amt zu entfernen. In einem Eilverfahren entscheidet das VG Gießen (Hessen) am 26. Juni, dass „Reichsbürger“ keine Waffenscheine erhalten dürfen.

Prozesse gegen Polizisten: Das AG München verurteilt einen BPol-Beamten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Er hatte im März 2017 während einer „Geisellage“-Übung einen selbstgebastelten „kleinen explosiven Gegenstand“ in einen Raum geworfen, in dem sich sein Chef befand. Im Prozess gegen sechs Beamte des LKA Bayern wegen Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, Strafvereitelung im Amt, versuchter Freiheitsberaubung und Falschaussagen fordert die StA am 20 Juni hohe Haftstrafen. Um ihren V-Mann in der Rockergruppe „Bandidos“ zu schützen, sollen die Beamten wissentlich schwere Straftaten zugelassen und Akten manipuliert haben.

15. Juni: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Durch die Vernehmung eines LKA-Beamten kommt im Berliner Untersuchungsausschuss bei einigen Abgeordneten der Verdacht auf, dass der spätere Attentäter Anis Amri ab Juni 2016 nicht mehr observiert wurde weil die Räumung eines von Linken besetztes Haus in den polizeilichen Vordergrund rückte. Am 22. Juni sagt ein BKA-Beamter im Ausschuss aus, seine Behörde habe Amri ebenso wie das LKA NRW bereits Ende 2015 für gefährlich gehalten.

Fremdenfeindliche Angriffe: In einer S-Bahn in München (Bayern) beleidigt ein Mann einen Eritreer zunächst fremdenfeindlich und schlägt ihn nach dessen Aussteigen bewusstlos.

16. Juni: Bundesnachrichtendienst (BND): Durch Presseveröffentlichungen auf der Grundlage österreichischer Meldungen wird bekannt, dass der BND zwischen 1999 bis mindestens 2006 systematisch die Telekommunikation zentraler österreichischer Einrichtungen überwacht hat. Dabei habe es sich um insgesamt etwa 2.000 Telefon-, Fax- und Mobilanschlüsse sowie um E-Mail-Adressen gehandelt. Auch ausländische diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen in Wien seien überwacht worden. Österreich fordert daraufhin Aufklärung von der Bundesregierung.

17. Juni: Homophobe Angriffe: In Berlin werden drei junge Männer von einer kleinen Gruppe anderer Männer homophob beleidigt. Als sie zur Rede gestellt werden, zieht einer aus der Gruppe ein Messer. Ein zufällig vorbeikommender Polizeiwagen verfolgt den Täter und nimmt ihn schließlich fest.

Polizeilicher Objektschutz: Die Berliner Polizei darf einen Bewerber für den polizeilichen Objektschutz aufgrund einer Jugendstrafe wegen Körperverletzung ablehnen. Das entscheidet das Berliner Landesarbeitsgericht (Az: 10 Sa 163/18).

18. Rechtsradikale Straftaten: Die aktuelle Statistik der Bundesregierung verzeichnet „76 vollendete rechts motivierte Tötungsdelikte mit 83 Todesopfern seit 1990“. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Links-Fraktion hervor. Die inoffizielle Bilanz einer Berliner Tageszeitung kommt auf eine weit höhere Zahl (150 Tote). Für die ersten vier Monate 2018 nennt die Bundestagsstatistik bereits 3.714 Straftaten, darunter 174 Gewaltdelikte. In einer Berliner S-Bahn schlagen am 26. Juni zwei betrunkene junge Männer auf einen anderen Fahrgast ein und zeigen dann den Hitlergruß. Sie können wenig später festgenommen werden.

19. Juni: Asyl: Wenn ein Asylbewerber Widerspruch gegen seine Ablehnung einlegt, muss seine Ausweisung ausgesetzt werden, bis ein Gericht über den Widerspruch entschieden hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rechtssache: C-181/18). Unter Berufung auf das „Dublin-Abkommen“ wurden von Januar bis Ende Mai 2017 fast 4.100 Flüchtlinge in den EU-Staat zurück geführt, der für ihr Asylverfahren zuständig ist (2017: 7.102). Dies geht am 28. Juni aus einer parlamentarischen Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag hervor.

Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Ein Berliner AG verurteilt einen Mann wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ zu einer Geldstrafe von 400 EUR; das Verfahren gegen eine Mitangeklagte wegen Beihilfe wird eingestellt. Sie hatten im August 2015 brennende Fackeln über den Zaun eines Flüchtlingsheimes geworfen. Das Verfahren gegen vier weitere an der Tat beteiligte Personen steht noch aus. Am 21. Juni wird durch Presseberichte bekannt, dass der BGH das Urteil gegen einen brandenburgischen NPD-Politiker wegen Brandstiftung an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Brandenburg) aufgehoben hat. Er war dafür vom LG Potsdam zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Prozess muss nun wiederholt werden.

20. Juni: Verfassungsschutz: Unmittelbar nachdem die Berliner Innenverwaltung die Verstärkung der Fachaufsicht für das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ankündigt, bittet LfV-Chef Bernd Palenda um seine Versetzung.

Polizei verschlampt Waffen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass bei der brandenburgischen Polizei zwischen 2005 und 2013 insgesamt 1.550 beschlagnahmte, z.T waffenscheinpflichtige, Waffen verschwunden sind. Ihr Verbleib ist teilweise bis heute ungeklärt.

Mutmaßlicher Kriegsverbrecher festgenommen: Wegen des Verdachtes im syrischen Bürgerkrieg Kriegsverbrechen begangen zu haben, nimmt die Polizei im Raum Freiburg (Baden-Württemberg) einen Syrer fest. Er wird von der BAW verdächtigt, zwei Männer „grausam und unmenschlich behandelt zu haben“.

22. Juni: Waffenverbot in Zügen: Wegen zunehmender Gewalttaten gilt für das bevorstehende Wochenende auf Berliner Bahnhöfen und in Zügen ein von der BPol verhängtes Verbot von Waffen jeder Art. 870 Personen wurden dabei kontrolliert und insgesamt 24 Verstöße gegen das Verbot festgestellt; 17 verbotene Messer wurden beschlagnahmt. Daneben wurden 91 weitere Straftaten registriert; neun Haftbefehle vollstreckt und fünf als vermisst gemeldete Kinder aufgefunden. Für das am 29. Juni beginnende Wochenende erlässt die BPol auch für den Hauptbahnhof in Dortmund (NRW) ein Waffenverbot. Bis zum Morgen des 30. Juni kontrolliert sie 206 Personen; 13 werden in Gewahrsam genommen und 78 Platzverweise ausgesprochen.

25. Juni: Missstände an Berliner Polizeischulen: Im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses stellt der Sonderermittler seinen Abschlussbericht zu den im Herbst bekannt gewordenen Missständen an Berliner Polizeischulen vor. Sein Fazit: Zu wenige Lehrer, massiver Unterrichtsausfall, teilweise schlechte Unterbringung und allgemeine Kritikunfähigkeit. Zudem wird aus dem Bericht bekannt, dass im Einstellungsjahr 2016 von 218 Auszubildenden 137 für ihre Deutschkenntnisse die Note 6 erhielten.

28. Juni: Europäischer Gerichtshof (EuGH): Verurteilte Mörder haben nach einer Entscheidung des EuGH keinen Anspruch darauf, dass ihre Namen aus archivierten Onlinetexten getilgt werden. Dies wird durch Presseberichte bekannt. Die beiden beschwerdeführenden Männer waren im Mai 1993 wegen Mordes verurteilt worden.

Beitragsbild: Karrierewerbung der Polizei Hamburg.

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