Chronologie August 2018

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. August: „Ankerzentren“: In allen sieben Regierungsbezirken Bayerns werden so genannte „Ankerzentren“ offiziell in Betrieb genommen; andere Bundesländer beteiligen sich zunächst nicht. Anker steht dabei für Ankunft, kommunale Verteilung, Entscheidung und Rückführung. In den Zentren, in denen jeweils 1.000 bis 1.500 Flüchtlinge untergebracht werden sollen, soll über schnelle Asylentscheidungen und Rückführungen entschieden werden.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen entscheidet, dass Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) seine Behauptung, in der Bremer BAMF-Außenstelle sei „hochkriminell kollusiv und bandenmäßig“ zwischen Mitarbeitern und Rechtsanwälten zusammengearbeitet worden, vorerst nicht mehr wiederholen darf, da eine juristische Aufarbeitung noch nicht stattgefunden habe. Im April waren Verdachtsmomente bekannt geworden, wonach im Bremer BAMF zwischen 2013 und 2016 zahlreiche Asylanträge unrechtmäßig bewilligt worden sein sollen. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion wird am 20. August bekannt, dass sich bei einer Überprüfung des BAMF im ersten Halbjahr 2018 lediglich 307 von über 43.000 Asylanträgen als unrechtmäßig erteilt erwiesen haben. Unter Berufung auf einen vertraulichen Abschlussbericht des BAMF wird am 26. August bekannt, dass die Überprüfung der Asylanträge der Bremer BAMF-Außenstelle bei insgesamt 165 Fällen ein „grobes Hinwegsetzen über Vorgaben“ festgestellt hat. Ursprünglich war von rund 1.200 Fällen seit dem Jahr 2000 die Rede gewesen.

2. August: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In Calw (Baden-Württemberg) nimmt die Polizei einen Syrer fest, der im Verdacht steht, für die Terrormiliz Al-Nusra-Front gekämpft und Sprengsätze hergestellt zu haben. In Berlin nimmt die Polizei am 22. August einen islamistischen Terrorverdächtigen fest, der einen Anschlag geplant haben soll und Kontakt zu einem im April 2017 in Frankreich festgenommenen mutmaßlichen Attentäter haben soll. In der Wohnung vermuteter Sprengstoff wird nicht gefunden. Am 22. August erklärt die Berliner Staatsanwaltschaft (StA), dass zwischen den in Berlin und Frankreich festgenommenen Männern auch Verbindungen zum Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri bestanden. Am 23. August wird der Verdächtige von einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Untersuchungshaft genommen.

Kinderpornografie: Vor dem Landgericht (LG) Limburg (Hessen) beginnt der Prozess gegen vier Männer, die als Führungsfiguren der Kinderpornoplattform „Elysium“ gelten. Die Darknet-Plattform war im Juni 2017 vom Bundeskriminalamt (BKA) abgeschaltet worden. Am 22. August gesteht einer der Angeklagten, die Technik für die Plattform bereitgestellt zu haben. Auch weitere Angeklagte gestehen ihre Teilnahme und liefern dafür abstruse Erklärungen.

3. August: Organisierte Kriminalität: Laut einer Statistik der Berliner Justizverwaltung haben die Berliner Strafverfolgungsbehörden 2017 insgesamt 19.028.504 EUR an kriminellen Gewinnen eingezogen (1. Halbjahr 2018: 22.499.378 EUR). Ermöglicht wird das durch eine Gesetzesänderung zur Gewinnabschöpfung vom Sommer 2017. Am 15. August erklärt die StA Berlin, nach jahrelangen Ermittlungen sei es gelungen, das deutschlandweit größte bekannt gewordene Umsatzsteuerkartell zu zerschlagen. Daran sollen über 50 Firmen beteiligt gewesen und einen Steuerschaden von etwa 68 Mio. EUR verursacht haben. Bereits am Tag zuvor war ein Hauptbeschuldigter zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. In einem polizeilichen Großeinsatz durchsucht die Polizei am 27. August in Berlin mehrere Objekte einer arabischen Großfamilie, die u.a. im Verdacht steht, im Kokainhandel aktiv zu sein. Computer und sonstige Datenträger, sowie ein Fahrzeug mit zwei Kilo Cannabis werden beschlagnahmt; zudem wird scharfe Munition gefunden. Fünf Männer werden vorübergehend festgenommen. Am 28. August führt die Polizei in mehreren Städten in Niedersachsen in Objekten, die einer arabischen Großfamilie zugeordnet werden, Durchsuchungen durch. Es werden mehrere Schusswaffen sichergestellt. Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion wird am gleichen Tag bekannt, dass die Berliner StA im Zuge eines Verfahrens gegen Drogenhandel im Internet Bitcoins im Wert von 649.000 EUR eingezogen hat. Am 29. August führt die Berliner Polizei erneut eine Durchsuchung bei der arabischen Großfamilie durch, diesmal unter dem Vorwurf, Falschgeld in Umlauf zu bringen.

Rechtsradikalismus: In Essen (NRW) durchsucht die Polizei die Wohnung eines Mannes, der im Verdacht steht, einen rechtsradikalen Anschlag geplant zu haben. Konkrete Hinweise auf Anschlagsziel und -zeitpunkt werden nicht bekannt. Durch Presseberichte wird am 5. August bekannt, dass in Schönberg (Mecklenburg-Vorpommern) mehrfach Hakenkreuz-Schmierereien an einer Unfallstelle aufgetaucht sind, an der im Juni ein syrisches Kind zu Tode kam. Am 6. August gibt die StA Schwerin bekannt, dass zwei Tatverdächtige ermittelt seien. Am 14. August erhebt die StA Berlin Anklage wegen unerlaubtem Waffenhandel gegen den Betreiber des illegalen Online-Waffenversandhandels „Migrantenschreck“. Im ersten Halbjahr gab es nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion insgesamt 131 Rechtsrockkonzerte (2017 gesamt: 296) mit mehr als 12.000 Besuchern. Am 21. August stellt die StA Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) die Ermittlungen gegen 15 Neonazis ein, die im Mai 2015 am Rande einer antirassistischen Kundgebung in Güstrow in Auseinandersetzungen mit Kundgebungsteilnehmern verwickelt waren. Es sei ihnen nicht nachzuweisen, dass sie diese begonnen hätten. Laut dem Jahresbericht 2017 des Berliner Verfassungsschutzes hat die Berliner NPD 230 Mitglieder. Nachdem das VG Weimar (Thüringen) ein, für den 25. August geplantes Rechtsrock-Konzert in der Gemeinde Mattstedt verboten hatte, weichen die rund 400 TeilnehmerInnen kurzfristig auf ein Privatgrundstück in der Gemeinde Kloster Veßra aus.

Mutmaßlich illegale Abschiebungen: Das VG Gelsenkirchen (NRW) verfügt, dass die Stadt Bochum ein festgesetztes Zwangsgeld in Höhe von 10.000 EUR zahlen muss, da sie keine Initiativen ergriffen hatte, um einen rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen Mann wieder zurück zu holen. Mit dem Beschluss wird zudem eine weitere Zahlung in gleicher Höhe angedroht. Der als ehemaliger Leibwächter des Ex-Al-Qaida-Chefs Osama Bin Laden geltende Mann war Mitte Juli abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener VG dies untersagt hatte. Am 5. August gibt seine Anwältin bekannt, dass der tunesische Ermittlungsrichter ihr mitgeteilt habe, dass gegenüber ihrem Mandanten kein Ausreiseverbot verhängt sei. Am 6. August wird bekannt, dass Bayern im April einen Uiguren wenige Stunden vor seiner Asylanhörung nach China abgeschoben hat. Ein entsprechendes Fax des BAMF gilt als nicht angekommen. Der Verbleib des Mannes ist unklar. Am 10. August lehnt das VG Gelsenkirchen (NRW) einen Antrag des BAMF ab, das seit Juni 2010 geltende Abschiebeverbot für den mutmaßlichen Bin Laden-Leibwächter aufzuheben. Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW eine Beschwerde der Stadt Bochum gegen den Rückholbeschluss zurückgewiesen. Am 12. August landet ein Anfang Juli unrechtmäßig abgeschobener Afghane wieder in Deutschland. Er musste zurück geholt werden, da sein am VG Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) laufendes Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das Ausländeramt der Stadt Bochum (NRW) hat für den abgeschobenen mutmaßlichen Bin Laden-Leibwächter über das Landeskriminalamt (LKA) eine Einreisesperre in Schengen-Staaten beantragt. In letzter Instanz entscheidet das OVG Münster (NRW) am 15. August, dass die Abschiebung des Mannes „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen sei und er zurück geholt werden müsse (Az: 17 B 1029/18). Hochrangige PolitikerInnen hätten dabei erheblichen Druck aufgebaut um ihn als Gefährder abzuschieben. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) kritisiert das Urteil. Die Stadt Bochum (NRW) erklärt, der Abgeschobene werde nicht zurück geholt, sondern müsse selbst nach Deutschland zurückreisen. Die Stadt gebe der Anwältin jedoch eine Kostenübernahmezusage für den Rückflug. Tunesiens Regierung erklärt daraufhin, das eigene Verfahren sei noch nicht abgeschlossen; daher sei eine Ausreise nicht möglich. Durch Presseberichte wird am 16. August bekannt, dass die Bundesregierung über die seinerzeitige rechtswidrige Abschiebung des Uiguren Bescheid wusste und das BAMF den Mann nun zurückholen soll. Am 17. August wird durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion bekannt, dass in diesem Jahr bereits fünf Menschen rechtswidrig abgeschoben wurden (2017: 2). In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion heißt es, dass das Bundesinnenministerium bestimmt hat, dass „bis auf weiteres“ keine Uiguren und Angehörige anderer muslimischer Minderheiten mehr nach China abgeschoben werden sollen. Am 23. August kritisiert NRW-Ministerpräsident Amin Laschet (CDU) seinen Innen- und den Integrationsminsister im Fall des abgeschobenen mutmaßlichen Ex-Bin Laden-Leibwächter und stellt sich voll hinter den Rückholbeschluss des OVG Münster. Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag am 24. August hat die Rückholung der sieben seit 2017 unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber die Bundesrepublik rund 22.000 EUR gekostet.

Geplanter Giftgasanschlag: Die Bundesanwaltschaft (BAW) gibt bekannt, dass der Haftbefehl gegen den Mann, der Mitte Juni in Köln unter dem Verdacht festgenommen worden war, einen islamistischen Giftgasanschlag geplant zu haben, um den dringenden Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erweitert wurde.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: In Berlin beschimpft ein Mann zwei Flüchtlinge zunächst rassistisch und greift dann einen von ihnen an. Er kann unerkannt entkommen. Im ersten Halbjahr kam es bundesweit zu 627 Angriffen auf Flüchtlinge.

Fehlende charakterliche Eignung“: Das OVG Bremen hat die Entlassung eines Polizeischülers für rechtens erkannt. Der Mann hatte durch lautstarken Sex auf seinem Balkon mehrfach Polizeieinsätze ausgelöst. Nachdem er dies auch nach entsprechenden Mahnungen seiner Dienststelle nicht unterließ, war ihm wegen „fehlender charakterlicher Eignung“ gekündigt worden. Dagegen hatte der Mann geklagt (Az: 2 B 174/18).

4. August: Bayerisches Polizeigesetz: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Teilen für zu unspezifisch. Es lasse eine „Ausweitung polizeilicher Befugnisse“ zu, die über die Bekämpfung von Terrorismus hinausgingen. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion wird am 16. August bekannt, dass aufgrund der ausgeweiteten Präventivhaft im PAG 11 Personen – zumeist Asylbewerber – länger als zwei Wochen ohne Anklageerhebung in Haft gehalten wurden. Am 17. August reicht die FDP Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz ein.

Homophobe Angriffe: In Berlin beleidigt ein Mann zwei Frauen homophob und bewirft sie mit einer Plastikflasche. Einer zu Hilfe kommenden dritten Frau schlägt er ein Bierglas an den Kopf. Der Mann wird festgenommen. Erneut wird am 12. August ein Frauenpärchen homophob beleidigt und angegriffen. Der Täter kann entkommen. Wiederum in Berlin werden am 21. August ein Mann in Frauenkleidern und sein Begleiter von zwei Unbekannten beleidigt, geschlagen und getreten. Die Täter können flüchten.

6. August: Verfassungsschutz: In einer Analyse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) warnt dieser vor der Radikalisierung von Kindern aus islamistischen Familien.

7. August: Stille SMS und Funkzellenabfragen: Im ersten Halbjahr 2018 verschickte das BfV knapp über 103.000 „stille SMS“ zur Ortung von Handys (2017: ca. 29.000). Vom BKA wurden im gleichen Zeitraum insgesamt 20 Funkzellenabfragen ein (2014: 3); von der Bundespolizei (BPol) 64 (2014: unter 50).

Staatstrojaner: Der Verein „Digitalcourage“ reicht beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz von sog. Staatstrojanern ein, mit denen heimlich Smartphones, Tablets und Computer ausgelesen werden können. Seit rund einem Jahr ist ihr Einsatz bei der Verbrechensbekämpfung gesetzlich erlaubt. Am 24. August legen auch die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und der „Deutsche Anwaltsverein“ Beschwerde ein.

Racial Profiling: Das OVG Münster (NRW) entscheidet, dass die Ausweiskontrolle eines Mannes am Hauptbahnhof Bochum im November 2013 allein aufgrund seiner Hautfarbe ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und damit rechtswidrig war (Az: 5 A 294/16).

Anschlag auf Düsseldorfer S-Bahn: Im Ende Juli mit einem Freispruch für den angeklagten Neo-Nazi beendeten Prozess um einen Bombenanschlag auf die Düsseldorfer S-Bahn im Juli 2000 legt die StA Revision ein.

Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Laut bayerischem Verfassungsschutz gab es im ersten Halbjahr in Bayern acht Angriffe auf Asylbewerberheime. In Bliedersdorf (Niedersachsen) werfen Unbekannte zunächst Steine auf eine Flüchtlingsunterkunft, danach dringen vier bis sieben Personen in das Heim ein. Bei der daraus folgenden Auseinandersetzung wird ein Heimbewohner mit einem Messer verletzt. Im ersten Halbjahr kam es bundesweit zu 77 Angriffen auf Flüchtlingsheime.

Antisemitische Straftaten: Im ersten Halbjahr 2018 gab es bundesweit 401 antisemitische Straftaten. Die meisten davon in Berlin (80) und Bayern (43). Seit 2010 liegen die Zahlen bei insgesamt 11.786 Straftaten (Baden-Württemberg: 960 / Berlin: 1.649 / Hamburg: 287 / NRW: 2.272).

Menschenhandel: Im vergangenen Jahr ermittelte das BKA in 340 Fällen von Menschenhandel (2016: 375); das geht aus einem entsprechendem BKA-Bericht hervor. Auf einem Autobahnparkplatz in Sachsen entdeckt die Polizei am 21. August 26 VietnamesInnen in einem Kleintransporter. Der Fahrer wird festgenommen.

8. August: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Aus dem gesamten Bundesgebiet gingen Anzeigen gegen TeilnehmerInnen einer Pegida-Kundgebung im Juni in Dresden (Sachsen) ein, die gegen Mittelmeer-Flüchtlingsretter „Absaufen – Absaufen“-Rufe skandierten. Bei einem Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 16. August in Sachsen, demonstrieren rund 300 Pegida-AnhängerInnen vor dem Landtag gegen diese. Ein Kameramann, der die Protestkundgebung filmt, wird von einem Teilnehmer bepöbelt und angezeigt. Daraufhin wird das gesamte Filmteam etwa 45 Minuten festgehalten und kontrolliert. Journalistenverbände protestieren heftig gegen den Vorfall. Am 17. August verurteilt das Amtsgericht (AG) München (Bayern) den Chef von „Pegida-München“ wegen der Billigung von Straftaten und Verstößen gegen Versammlungsauflagen zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen. Am 22. August wird bekannt, dass der Pegida-Demonstrant, der den Vorfall beim Merkel-Besuch ausgelöst hatte, ein Mitarbeiter des sächsischen LKA ist. Der Mann arbeitet als Buchprüfer für Wirtschaftskriminalität, schreibt für das LKA entsprechende Gutachten und tritt auch in Prozessen auf. In einem gemeinsamen Gespräch auf seine Einladung, entschuldigt sich Sachsens Polizeipräsident am 24. August für die Art und Weise der Maßnahmen der Polizei gegen das Filmteam bei der Pegida-Kundgebung in Dresden. Nach den rechtsextremen Krawallen nach dem Tod eines Mannes auf einem Stadtfest in Chemnitz (Sachsen) hält Pegida am 28. August vor dem sächsischen Landtag in Dresden eine Mahnwache mit rund 50 Teilnehmern ab. Eine Gegenveranstaltung ist etwa dreimal so groß. Nach der tödlich verlaufenen Messerstecherei verbreitet Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann einen am 29. August von der rechtsradikalen Gruppierung „Pro Chemnitz“ ins Internet gestellten Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Täter mit Namen und Tatumständen weiter. Die StA Dresden leitet Ermittlungen ein. Am 30. August gibt das LKA Sachsen bekannt, dass der Mitarbeiter der den Zwischenfall bei der Pegida-Demonstration gegen den Merkel-Besuch in Dresden ausgelöst hatte, den Polizeidienst verlassen wird.

Gafferproblematik: Bei einem Verkehrsunfall bei Lauenburg (Schleswig-Holstein) verbrennt ein Mann in seinem Auto. Statt zu helfen, postet ein Zeuge den Unfall auf facebook. Die Polizei ermittelt wegen unterlassener Hilfeleistung. Bei einem schweren Autounfall auf der Autobahn bei Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) am 11. August machen vorbeifahrende Autofahrer Handyfotos. Die Polizei leitet fünf Bußgeldverfahren ein.

9. August: Abschiebungen: Im ersten Halbjahr kam es bundesweit zu insgesamt 12.261 Abschiebungen (Vorjahreszeitraum: 12.545). Am 10. August wird ein als Unterstützer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) verurteilter Mann direkt aus der Haftanstalt Dortmund (NRW), wo er seit 2014 einsitzt, nach Tunesien abgeschoben. Berlin hat im Juli einen islamistischen Gefährder unter Berufung auf das Dublin-Abkommen nach Schweden abgeschoben. Nach Intervention des Auswärtigen Amtes (AA) stoppt Schleswig-Holstein am 21. August im letzten Moment die geplante Abschiebung eines tadschikischen Oppositionellen in seine Heimat. Ebenfalls am 21. August erklärt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Abschiebung eines Terrorverdächtigen im Oktober 2017 in die Türkei für rechtmäßig (Az: BVerwG 1 A 16.17). Am gleichen Tag eröffnet Berlin einen gesonderten Abschiebegewahrsam für Gefährder mit 10 Plätzen.

Asyl: Der Oberbürgermeister von Düsseldorf (NRW) erhält Hassmails mit „offen rassistischen Tönen“ und auch Morddrohungen. Er hatte zuvor in einem offenen Brief gemeinsam mit Köln und Bonn angeboten, gerettete Bootsflüchtlinge aufzunehmen. Am 21. August erklärt der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz dass 2017 nur etwa die Hälfte aller Fälle von Kirchenasyl wie vorgeschrieben an das BAMF weitergemeldet worden seien. Genaue Zahlen gibt es nicht.

11. August: „Reichsbürger“: Sicherheitsbehörden haben mehreren 100 „Reichsbürgern“ die Waffenerlaubnis entzogen und die Waffen beschlagnahmt. Ende März besaßen demnach 1.200 Personen eine waffenrechtliche Erlaubnis; Ende Juni noch etwa 920. Laut dem Jahresbericht 2017 des Berliner Verfassungsschutzes gibt es in der Stadt etwa 500 „Reichsbürger“ (2016: rund 400).

Fußball-Auseinandersetzungen: Am Rande eines Fußballspiels in Berlin kommt es zu einer Massenschlägerei mit rund 40 Personen. Dabei erleidet einer der Beteiligten eine Schnittverletzung im Bauchbereich; zwei Tatverdächtige werden festgenommen. Nach einem Zweitliga-Spiel verhindert die Polizei in Köln (NRW) am 13. August eine Schlägerei zwischen Hooligans beider Vereine, als rund 100 vermummte Kölner Fans den Bus aus Berlin mit Steinen angreifen. 28 Personen werden in Gewahrsam genommen; Fahrzeuge, Schlagstöcke, Pyrotechnik und andere gefährliche Gegenstände werden beschlagnahmt.

Angriffe auf Polizisten: Bei einer Fahrzeugkontrolle in Berlin greift ein wegen überhöhter Geschwindigkeit angehaltener Mann die Polizisten an und verletzt sie leicht. In 2017 wurden bundesweit 4.522 „Vollstreckungskräfte und gleichstehende Personen“ im Dienst attackiert (2013: 3.710). Ebenfalls am 24. August greifen am Hambacher Forst (NRW) Vermummte die Polizei an und bewerfen sie mit Steinen; ein Beamter muss zur Behandlung ins Krankenhaus. Am darauf folgenden Tag werden die Beamten mit Böllern und Molotowcocktails beworfen; es kommt zu einer Festnahme. Der Hambacher Forst gilt als Symbol des Widerstandes gegen die Braunkohle .

12.August: Gewalt gegen Obdachlose: Auf einem ehemaligen Friedhof in München (Bayern) wird die Leiche eines Obdachlosen mit „massiven Kopfverletzungen“ gefunden. In Tatortnähe wird ein Tatverdächtiger festgenommen. In Berlin wird am 24. August ein Obdachloser gefunden, der zwei Tage später im Krankenhaus stirbt und dessen Kopfverletzungen laut Obduktionsergebnis keine natürlichen Ursachen haben können.

Die Zahl der Angriffe auf Obdachlose ist seit 2011 von 249 auf 592 Fälle in 2017 gestiegen. Zudem gibt es seither 70 Ermittlungen wegen der Tötung von Obdachlosen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) zählt für den gleichen Zeitraum fast 150 Tötungsdelikte.

14. August: „Reichsbürger“ bei der Polizei: Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Trier (Rheinland-Pfalz) findet ein Prozess gegen einen Polizisten statt, den das Land wegen dessen Nähe zu den „Reichsbürgern“ aus dem Dienst entfernen will. Der Mann ist bereits seit November 2016 vom Dienst suspendiert. Noch gleichen Tag entscheidet das Gericht zugunsten des Landes. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. (Az: 3 K 2486/18.TR).

Bundesnachrichtendienst (BND): Ein Berliner AG verurteilt einen BND-Mitarbeiter wegen Geheimnisverrat zu einer Geldstrafe von 8.000 EUR. Der Mann hatte 2014 einen CDU-Bundestagsabgeordneten darüber informiert, dass im Reservistenverband der Bundeswehr zwei BND-Agenten tätig seien.

Sammelabschiebung: Vom Flughafen München (Bayern) werden 46 Personen nach Afghanistan abgeschoben. 600 bis 700 Menschen protestieren dagegen. Es ist die 15. Sammelabschiebung nach Afghanistan seit Dezember 2016; etwa 350 Afghanen wurden seither so abgeschoben.

15. August: Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Die Berliner StA ermittelt gegen zwei Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Die Beamten hatten während einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Sirene einen Unfall verursacht, bei dem eine junge Frau starb.

Alternative für Deutschland (AfD): Das Schiedsgericht der rechtspopulistischen AfD setzt den niedersächsischen Landesvorsitzenden der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ mit sofortiger Wirkung ab. Er hatte in einem facebook-Eintrag den Hitler-Attentäter Claus von Stauffenberg einen „Feigling“ und „Verräter“ genannt. In Berlin kommt es am 15. August bei einem zufälligen Zusammentreffen zwischen AfD-AnhängerInnen und DemonstrantInnen für die Seenotrettung im Mittelmeer zu Angriffen auf die Versammlung und Auseinandersetzungen. Es folgen mehreren Anzeigen gegen Beteiligte beider Seiten. Am 21. August verbietet das LG Berlin den Ausschluss eines bayerischen AfD-Mitgliedes aus der Bundespartei. In Chemnitz (Sachsen) ziehen am 26. August etwa 100 AfD-AnhängerInnen durch die Stadt. Auslöser ist eine Messerstecherei auf dem Stadtfest am Vorabend zwischen „Menschen mehrerer Nationalitäten“ bei der ein Mann getötet worden war. Das Fest wird vorzeitig abgebrochen. Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland verteidigt die folgenden Chemnitzer Krawalle am 29. August als „Selbstverteidigung“. Zudem verbreitet die AfD an diesem Tag einen, von der rechtsradikalen Gruppierung „Pro Chemnitz“ im Internet veröffentlichten Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Täter mit Namen und Tatumständen weiter. Die StA Dresden leitet Ermittlungen ein. Am 31. August verteidigt der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland die Chemnitzer Vorfälle erneut: „Ausrasten ist nach einer solchen Tat legitim“.

Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärt, keine rechtliche Möglichkeit zu sehen, den geplanten rechtsradikalen Aufmarsch anlässlich des Todestages von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu verbieten. Am 16. August ändert die Berliner Polizei daraufhin die von den Neo-Nazis angemeldete Route und belegt die Demonstration mit strengen Auflagen. Daraufhin verlegen die Neo-Nazis ihren Aufmarsch mit rund 600 Beteiligten kurzfristig in einen anderen Stadtteil. Einige tausend GegendemonstrantInnen versuchen, den Marsch mit Sitzblockaden zu stoppen, die von der Polizei jedoch aufgelöst werden. Es kommt zu Stein- und Flaschenwürfen. Die Polizei leitet 45 Ermittlungsverfahren ein. In Chemnitz (Sachsen) ziehen am 26. August etwa 800 bis 1.000 RechtsextremistInnen durch die Stadt und greifen Migranten an. Auslöser ist die Messerstecherei auf dem Stadtfest am Vorabend. Am 27. August erlässt die StA gegen zwei nordafrikanische Männer Haftbefehl wegen gemeinschaftlichem Totschlag. Am gleichen Tag kommt es in Chemnitz erneut zu Demonstrationen. Zunächst demonstrieren rund 1.000 Personen gegen rechte Gewalt; später marschieren wieder mehrere 1.000 Rechte auf. Am Abend kommt es zu teils heftigen Auseinandersetzungen. Die in Unterzahl vorhandene Polizei ist überfordert. Es werden 10 Ermittlungsverfahren wegen Zeigen des Hitlergrußes eingeleitet; zu Festnahmen kommt es nicht. Am 30. August sagt der Sächsische Flüchtlingsrat das in Chemnitz geplante Sommerfest ab, da die Sicherheit der Besucher nicht garantiert werden könne. Auf „Weisung“ des Landes Sachsen wird ein für den 1. September geplantes Fußballspiel der 2. Bundesliga in Dresden abgesagt. Am gleichen Tag übernimmt zudem der Generalbundesanwalt (GBA) die Ermittlungen zu den Chemnitzer Vorgängen.

16. August: Rechtsradikale Straftaten: Vor dem AG Leipzig (Sachsen) beginnt der erste Prozess gegen zwei mutmaßliche Täter der rechtsradikalen Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz im Januar 2016. Rund 250 Neo-Nazis waren damals durch das linke Viertel gezogen, hatten Fensterscheiben von Geschäften zerschlagen, Reizgas versprüht und selbstgebastelte Sprengkörper geworfen. Im ersten Halbjahr 2018 kam es zu 320 „antimuslimischen“ Straftaten mit 25 Verletzten (Vorjahreszeitraum 2017: etwa 500 mit 18 Verletzten). Am 23. August verurteilt das AG Leipzig (Sachsen) die Angeklagten wegen der Ausschreitungen in Connewitz wegen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall zu Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten. Nach der tödlich verlaufenen Messerstecherei auf einem Stadtfest in Chemnitz (Sachsen) veröffentlicht am 29. August die rechte Gruppierung „Pro Chemnitz“ den Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Täter mit Namen und Tatumständen im Internet. Die StA Dresden leitet Ermittlungen ein. Am gleichen Tag lässt die StA Bremen wegen des Verdachtes, den Chemnitzer Haftbefehl verbreitet zu haben, die Wohnung eines Bürgerschaftsabgeordneten der rechten Wählervereinigung „Bürger in Wut“ durchsuchen. Am 30. August bestätigt der Abgeordnete, den Haftbefehl-Post weiterverbreitet zu haben, bestreitet jedoch, der Urheber zu sein. Am gleichen Tag teilt das Sächsische Justizministerium mit, dass ein Dresdner Justizbeamter den Haftbefehl fotografiert habe und mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden sei. Am 31. August verurteilt das LG Dresden einen Mann, der im September 2016 Sprengstoffanschläge auf eine Moschee und ein Kongresszentrum in Dresden verübt hatte, zu einer Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten. Der Mann war geständig.

Demonstrationsrecht: Das VG Ansbach (Bayern) erklärt ein, von der Stadt Nürnberg verhängtes Redeverbot für einen bestimmten Redner auf einer rechtsradikalen Versammlung, für rechtswidrig (Az: AN 4 S 18.01603).

18. August: Tödlicher Pfefferspray-Einsatz: In Langenhagen (Niedersachsen) wird die Polizei gerufen, weil ein Randalierer mit einer Eisenstange Autos beschädigt. Als er auch die Beamten angreift und sich heftig gegen seine Festnahme wehrt, setzen sie Pfefferspray ein. Der Mann bricht zusammen und stirbt später im Krankenhaus. Am 21. August stirbt in einer psychiatrischen Klinik in Hamburg ein randalierender Patient nachdem er von Polizeibeamten mit Pfefferspray überwältigt wurde. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Bundestags-Dienstes weist seit längerem auf „indirekte gesundheitliche Gefahren“ beim Einsatz von Pfefferspray hin.

19. August: Missbrauch von Berliner Polizeicomputer: Durch Presseberichte wird bekannt, dass im zentralen Berliner Computersystem eine Sicherheitslücke besteht, die in der Vergangenheit in mindestens drei Fällen von PolizeibeamtInnen für private und kriminelle Interessen ausgenutzt wurde. Die Datenschutzbeauftragte prüft den Fall.

20. August: Dschihadisten-Prozesse: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verurteilt einen im September 2017 festgenommenen IS-Rückkehrer zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Vor dem Berliner Kammergericht (KG) erhebt die BAW am 23. August gegen zwei irakische IS-Kämpfer Anklage wegen Kriegsverbrechen .

21. August: Rechtsextremismus: Laut dem Jahresbericht 2017 des Berliner Verfassungsschutzes gibt es in der Stadt rund 700 gewaltbereite Rechtsextremisten. Ebenfalls am 21. August teilt das BVerfG mit, dass die im Jahre 2010 vom Bundesinnenministerium verbotene rechtsextreme „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene“ (HNG) verboten bleibt. In Chemnitz (Sachsen) ziehen am 26. August etwa 800 bis 1.000 Rechtsextremisten durch die Stadt und greifen Migranten an. Auslöser ist eine Messerstecherei auf dem Stadtfest am Vorabend zwischen „Menschen mehrerer Nationalitäten“ bei der ein Mann getötet worden war; bereits zuvor hatten etwa 100 AfD-Anhänger demonstriert. Das Fest wird vorzeitig abgebrochen.

Linksextremismus: Die Zahl der LinksextremistInnen liegt dem Jahresbericht 2017 des Berliner Verfassungsschutzes zufolge bei 1.450 (2016: 1.300. In Berlin besucht am 28. August eine Gruppe von Personen, die den Linksautonomen zugeordnet wird, die Senatsjustizverwaltung und bedroht angeblich einen Referatsleiter in dessen Büro. Sie können unerkannt entkommen.

Salafismus: Die Zahl der Salafisten wird im Jahresbericht 2017 des Berliner Verfassungsschutzes mit 950 angegeben (2016: 840).

Rockerkriminalität: Das BVerfG teilt mit, dass das vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot der Rockergruppe „Hells Angels“ Bestand hat. Am Abend des 26. August hält an einer Ampel in Hamburg ein Fahrzeug neben dem Wagen des Hamburger Hells-Angels-Boss und feuert auf diesen. Der Rocker wird lebensgefährlich verletzt und im Krankenhaus unter Polizeischutz gestellt.

24. August: „Identitäre Bewegung“: Mitglieder der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ haben von April 2017 bis August 2018 insgesamt 114 Straftaten begangen. Am 25. August findet in Dresden (Sachsen) ein Europatreffen der „Identitären Bewegung“ statt. Zur gleichen Zeit grölen in München (Bayern) 15 Mitglieder der „Identitären“ Nazi-Parolen. Gegen sie wird wegen Volksverhetzung ermittelt.

26. August: Fremdenfeindliche Angriffe: In Berlin beleidigt ein Mann eine Familie zunächst fremdenfeindlich und hetzt anschließend seinen Hund auf sie. In Sondershausen (Thüringen) beschimpfen am 29. August vier Männer einen Eritreer fremdenfeindlich und schlagen ihn zusammen. Die Hintergründe sind unklar, da alle Beteiligten aus dem Drogenmilieu bekannt sind. In Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) beschimpfen am gleichen Tag drei Unbekannte einen Migranten und schlagen ihn – u.a. mit einer Eisenkette zusammen. Am 30. August teilt die StA Wismar mit, dass ein Tatverdächtiger vorläufig festgenommen wurde.

27. August: Ermittlungen gegen Dschihadisten: Seit Jahresbeginn bis Juli führen die hessischen Sicherheitsbehörden 128 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche islamistische Gefährder (2017: 374; 2015/2016: rund 100; 2014: 70; 2013: 52). Dies geht aus einer internen Statistik des Justizministeriums hervor.

Bayerische Grenzpolizei: Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) stellt die erste Bilanz der im Juli gegründeten Grenzpolizei vor: Demnach wurden seither 1.750 Anzeigen wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erstattet und 500 Fahndungstreffer erzielt.

28. August: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Laut Presseberichten soll das BfV bereits im Juni 2016 einen seiner V-Leute zu dem späteren Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri befragt und ihm dabei auch Fotos und Telefonnummern vorgelegt haben. Solche Kontakte hatte die Bundesregierung im Februar 2017 bestritten. Durch weitere Medienrecherchen bestätigen sich diese Berichte. Danach hat BfV-Päsident Hans-Georg Maaßen im März 2017 auch Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) darüber informiert. Am 30. August bestätigt die Berliner Innenverwaltung zwar ein Treffen zwischen Geisel und Maaßen, bestreitet jedoch jegliche Information.

Schleuserkriminalität: Auf einem Autobahnparkplatz bei Esselborn (Rheinland-Pfalz) befreit die Polizei 16 afrikanische Flüchtlinge aus dem Anhänger eines Sattelzuges nachdem daraus Hilferufe gehört wurden. In mehreren Städten in NRW durchsucht die BPol am 29. August insgesamt 21 Wohnungen; ein mutmaßlicher Schleuser wird festgenommen und sechs eingeschleuste Inder in Abschiebehaft genommen.

Tattoos kein Einstellungshindernis: Das OVG Berlin-Brandenburg entscheidet, dass sichtbare, aber nicht zu beanstandende Tätowierungen kein Einstellungshindernis für den Polizeidienst sind und weist damit eine Beschwerde der Berliner Polizei auf ein vorheriges Urteil des VG Berlin zurück. Hierzu bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage (Az: 4 S 36.18).

29. August: Polizeischuss: Nachdem der Einsatz von Pfefferspray erfolglos bleibt, schießt in Flensburg (Schleswig-Holstein) ein Polizist einem psychisch auffälligem Mann, der sich selbst schwere Schnittwunden zufügt, ins Bein.

30. August: Demonstrationen gegen rechte Gewalt: Nach den Vorfällen in Chemnitz (Sachsen) demonstrieren in Berlin rund 5.000 Menschen gegen rechte Gewalt. Erneut treffen sich am 31. August rund 1.000 Menschen vor der Sächsischen Landesvertretung in Berlin um gegen die Chemnitzer Vorgänge zu demonstrieren.

Rechtsradikale Polizisten: In einem Lokal in Rosenheim (Bayern) fallen mehrere „offenbar alkoholisierte Personen“ durch fremdenfeindliche Parolen und den Hitlergruß auf. Laut den bisherigen Ermittlungen handelt es sich dabei um zwei BPol-Beamte und ein Mitglied der Sicherheitswacht.

Beitragsbild: Ralf Lotys (Sicherlich), 2018-08 – Dresden 01 Pegizei, CC BY 4.0

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