Chronologie November 2018

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. November: Waffenverbotszonen: In Berlin tritt erneut ein Waffenverbot der Bundespolizei (BPol) in Zügen und auf Bahnhöfen in Kraft. Es gilt bis zum 31. Januar 2019 jeweils an den Wochenenden. In ihrer Bilanz erklärt die BPol am 4. November es seien mehr als 300 Personen kontrolliert worden. 5 Messer, 3 Reizgassprays, 1 Schlagring, 1 Schlagstock und ein Schraubenzieher wurden beschlagnahmt. In ihrer zweiten Bilanz am 17. November erklärt die BPol, allein in der vorangegangenen Nacht insgesamt 29 gefährliche Gegenstände eingezogen zu haben; zwei Haftbefehle wurden vollstreckt. Kontrolliert worden waren 860 Personen. Durch Presseberichte wird am 14. November bekannt, dass Leipzig (Sachsen) eine erste Waffenverbotszone eingerichtet hat. Sie umfasst ein größeres Areal rund um den Stadtpark und ist durch Hinweisschilder ausgewiesen. Laut Leipziger Polizei passieren in diesem Gebiet jährlich rund 600 Straftaten.

Alternative für Deutschland (AfD): Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion wird bekannt, dass der bayerische Verfassungsschutz (VfS) drei AfD-Landtagsabgeordnete wegen extremistischer Aussagen oder Verhalten beobachtet. Laut Presseberichten kommt ein im Auftrag der AfD erstelltes Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, das einige von der Partei benutzte Begriffe Anhaltspunkte für eine Observierung durch den VfS bieten könnten. Auf dem Landesparteitag der thüringischen AfD am 3. November wird der, dem rechtsextremen Parteiflügel angehörende, Vorsitzende Björn Höcke im Amt bestätigt. Aufgrund der Beobachtung durch den VfS löst die AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ am 4. November ihren niedersächsischen Landesverband auf. In München (Bayern) demonstrieren am 5. November rund 5.000 Menschen gegen den Einzug der AfD in das bayerische Landesparlament. In den rund zwei Wochen nach der Einrichtung ihres Internet-„Beschwerdeportals“ für Schüler und Lehrer hat es dort rund 5.000 Meldungen gegeben: Dies erklärt die Berliner AfD-Fraktion am 6. November. In 10 Fällen sei man mit den LehrerInnen oder Schulleitungen „in Verbindung getreten“. Am 16. November gibt das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg bekannt, dass es den dortigen Landesverband der „Junge Alternative“ ebenfalls seit Anfang November beobachtet. Am Rande des AfD-Parteitages in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) protestieren am 17. November zwischen 350 und 500 Menschen gegen die Rechten. Nach einer eingehenden Prüfung des Berliner AfD-Meldeportal für Schulen erklärt Berlins Datenschutzbeauftragte dieses am 18. November für rechtens. ParlamentarierInnen hätten hier einen weiten Ermessensspielraum. Allerdings liege der Verdacht nahe, dass dadurch eine schwarze Liste missliebiger Lehrkräfte angelegt werden solle. Durch Presseberichte wird am 20. November bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Neuruppin (Brandenburg) den Verdacht auf Leugnung und Verharmlosung des Holocaust durch TeilnehmerInnen einer AfD-Besuchergruppe in KZ Sachsenhausen bestätigt sieht. In Brandenburg wird die AfD nicht vom Verfassungsschutz beobachtet; dies geht am 21. November aus einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervor.

Angriffe auf Polizisten: 2017 wurden 2.621 Bundespolizistinnen angegriffen (2016: etwa 2.100); 565 BeamtInnen wurden dabei verletzt. Durch eine parlamentarische CDU-Anfrage wird am 3. November bekannt, dass in Berlin 2017 insgesamt 2.581 Polizisten und 426 Feuerwehrleute im Dienst durch Angriffe verletzt wurden. Als in Berlin PolizeibeamtInnen in der Nacht zum 11. November während anhaltender Ruhestörung einschreiten, werden sie von zwei alkoholisierten Männern angegriffen. Drei Beamtinnen werden dabei verletzt; die Täter werden festgenommen. Als die Polizei in Berlin am 16. November einen betrunkenen Radfahrer festnehmen will, der zuvor ein Taxi beschädigt hatte und geflohen war, greift der Mann die BeamtInnen an und verletzt zwei von ihnen leicht. In Breckerfeld (NRW) werden am gleichen Tag bei der Festnahme eines mit Haftbefehl gesuchten Jugendlichen zwei Polizisten so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus gebracht werden müssen; ein dritter Beamter wird leicht verletzt. Als PolizeibeamtInnen am 17. November bei einer Auseinandersetzung vor einem Berliner Club einschreiten, werden sie von zwei Männer angegriffen. Zwei Beamte werden dabei schwerer verletzt. Am 23. November versucht ein Jugendlicher aus einer Berliner S-Bahn einen Feuerlöscher zu stehlen. Als PolizeibeamtInnen eintreffen, greift er einen von ihnen mit einem Nothammer an und verletzt ihn schwer. Um einer Verkehrskontrolle zu entgehen, rammt ein Autofahrer am 30. November in Berlin den Polizeiwagen und flüchtet. Vier Beamte werden verletzt.

BPol-Jahresbericht: 2017 wurden durch die BPol etwa 50.000 unerlaubte Einreisen festgestellt (2016: knapp 112.000; 2015: rund 217.000). Es erfolgten demnach rund 25.000 Zurückschiebungen. An Fahndungserfolgen verbuchte die BPol 135.947 und vollstreckte 16.397 nationale und internationale Haftbefehle (2016: 13.751).

Grenzkontrollen: An zunächst vier Grenzübergängen (Griechenland, Lettland, Ungarn) setzt die EU das digitale System „iBorderCtrl“ ein, das auffällige oder irreguläre Reisende schneller erkennen können soll. Das Pilotprojekt der künstlichen Intelligenz soll dort ein halbes Jahr lang getestet werden. An der deutsch-polnischen Grenze werden vom 22. November bis zum 16. Dezember wieder Grenzkontrollen durchgeführt. Hintergrund ist die im Dezember beginnende UN-Klima-Konferenz im polnischen Katowice .

2. November: Homophobe Angriffe: In den ersten neun Monaten des Jahres kam es nach Polizeiangaben in Berlin zu über 100 Straftaten gegen Schwule und Lesben (Vorjahreszeitraum: 139). Die Dunkelziffer sei in diesem Bereich jedoch sehr hoch. Am 21. November werden in einer Berliner Straßenbahn zwei sich küssende Männer zunächst von einem anderen Mann beschimpft und beleidigt und kurz darauf ins Gesicht geschlagen. Das Berliner Anti-Gewalt-Projekt „Maneo“ hat im Gegensatz zur Polizei für das Jahr 2017 insgesamt 324 Angriffe auf Homo- und Transsexuelle registriert.

Rockerkriminalität: In Berlin gibt es derzeit acht Rockergruppen, die sich laut Auskunft der Innenverwaltung auf eine parlamentarische SPD-Anfrage zunehmend im kriminellen Milieu organisieren. Am 7. November erneuert das Landgericht (LG) Bochum (NRW) das öffentliche Tragen von Kutten der „Bandidos“-Rocker; zugleich verurteilt es einen Rocker wegen Verstoß dagegen zu einer Geldstrafe von 1.250 EUR. Nach der Sicherstellung eines Lastwagens mit mehreren Kilo Kokain durchsucht die Polizei in Hamburg am 9. November Wohnungen und Treffpunkte der „Hells Angels“; mehrere Personen werden festgenommen; darunter auch ein führendes Vereinsmitglied. In Erftstadt und Euskirchen (beide NRW) durchsucht die Polizei am 22. November die Wohnungen von zwei Rockern, die im Verdacht stehen, am Überfall auf einen anderen Club beteiligt gewesen zu sein. Dabei gibt einer der Verdächtigen einen Schuss ab; verletzt wird niemand.

Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Der im September in einer Polizeizelle in Kleve (NRW) verbrannte Syrer hätte bereits Wochen zuvor gegen Zahlung von knapp 300 EUR frei kommen können. Ob ihm dies erklärt worden sei, sei nun „Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen“. Laut einem Gutachten hatte er das Feuer selbst gelegt. Am 6. November wird bekannt, dass der damals arbeitende Justizbeamte den Notruf des Syrers wegen eines anderen Gesprächs weggedrückt hatte. Zudem war eine ursprüngliche Suizidgefahr nicht in der Gesundheitsakte des Mannes vermerkt. Am 29. November setzt der nordrhein-westfälische Landtag einen Untersuchungsausschuss zu dem Fall ein.

Abschiebungen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei Mitte Oktober nachts eine schwangere Iranerin aus einem Krankenhaus in Mainz (Rheinland-Pfalz) zur Abschiebung abholte. Am Flughafen musste die Abschiebung dann wegen „Widerstandshandlungen (…) abgebrochen werden“. Daraufhin bringt die Polizei ihren Mann ins Abschiebegefängnis zurück und setzt die Frau und ihren kleinen Sohn am Bahnhof aus. Vor dem Amtsgericht (AG) Augsburg (Bayern) beginnt der Prozess um Geldstrafen gegen AsylbewerberInnen, die im März versucht hatten, die Abschiebung eines Flüchtlings zu verhindern. Gegen 27 von ihnen hatte die StA Geldstrafen von mehreren 100 EUR verhängt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz (Rheinland-Pfalz) hat die Abschiebung eines Türken wegen einer sexuellen Straftat für rechtens erklärt. Das Urteil solle auch als Warnung für andere Asylsuchende dienen, so das Gericht. Der Mann hatte nach Verbüßung einer sechsjährigen Haftstrafe gegen seine Abschiebung geklagt. Am 30. November beschließt die Innenministerkonferenz (IMK) einen Abschiebestopp von Flüchtlingen nach Syrien bis Juni 2019; bei Abschiebungen nach Afghanistan herrscht weiterhin Uneinigkeit.

Fußball-Hooligans: Nach den Ausschreitungen von Hooligans des Vereins Hertha BSC Berlin Ende Oktober in Dortmund (NRW) erlässt der Vereinsvorstand für das Heimspiel gegen RB Leipzig am 3. November ein Fahnen- und Bannerverbot. Daraufhin erklären die Ultras, dass sie bei dem Spiel nicht für „organisierte Stimmung“ sorgen werden. Nach dem Spiel des SV Babelsberg gegen BFC Dynamo am 3. November versuchen etwa 50 Dynamo-Fans eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Es kommt zu Auseinandersetzungen. Eine Einladung von Hertha BSC zu einem Krisengespräch am 5. November lassen die Fans platzen. Am 7. November wird bekannt, dass die „Fanhilfe Hertha BSC“ gegen den Hertha-Geschäftsführer und andere wegen ihrer Äußerungen zu den Ausschreitungen Anzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede erstattet hat. Vor, während und nach dem Drittligaspiel von 1860 München und dem FC Halle kommt es am 10. November in München (Bayern) zu Ausschreitungen; ein Polizist wird dabei krankenhausreif geschlagen. „Nach langen und intensiven Gesprächen … zwischen den Fanvertretern und der Geschäftsführung“ hebt der Verein Hertha BSC Berlin das verhängte Verbot von Blockfahnen und Spruchbändern zunächst wieder auf.

3. November: Rechtsextremismus: In Ostritz (Sachsen) treffen sich rund 700 RechtsextremistInnen zu einem „Schild-&-Schwert“-Festival. Dagegen protestieren etwa 2.300 EinwohnerInnen mit einem Friedensfest. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion wird am 11. November bekannt, dass der Generalbundesanwalt (GBA) wegen der rechtsextremistischen Vorfälle in Chemnitz (Sachsen) im August und September seine Ermittlungen ausgeweitet hat. Am 28. November durchsucht die Polizei mehrere Wohnungen in Dillenburg (Hessen) und beschlagnahmt Waffen, Nazi-Devotionalien und einen provisorischen Schießstand. Fünf Männer werden festgenommen. Vor dem LG Berlin beginnt am 29. November der Prozess gegen den Betreiber des online-Waffen-Versandhandel „Migrantenschreck.net“.

5. November: „Fall Maaßen“: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) versetzt Hans-Georg Maaßen mit sofortiger Wirkung in den einstweiligen Ruhestand. Zuvor sollte der umstrittene Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ins Bundesinnenministerium (BMI) übernommen werden. Hintergrund ist eine bekannt gewordene politische Rede Maaßens vor europäischen Geheimdienstchefs Mitte Oktober.

Verfassungsschutz: Nach der Entlassung Maaßens übernimmt dessen bisheriger Stellvertreter Thomas Haldenwang die kommissarische Leitung des Amtes. Durch Presseberichte wird am 9. November bekannt, dass nahezu alle Landesämter für Verfassungsschutz (LfÄ) eine Beobachtung des türkischen Moscheeverband Ditib wegen Extremismusverdacht für überzogen halten. Im September hatte das BfV Ditib als „Prüffall“ eingestuft. Am 15. November wird der bisherige BfV-Vizepräsident Thomas Haldenwang zum neuen BfV-Präsidenten ernannt. Am 16. November gibt das LfV Baden-Württemberg bekannt, dass es den dortigen Landesverband der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ seit Anfang November beobachtet.

Fremdenfeindliche Angriffe: Auf dem Hauptbahnhof von Dresden (Sachsen) beleidigen zwei Männer eine syrische Familie ausländerfeindlich und fordern die Frau auf, ihr Kopftuch abzunehmen. Sie werden festgenommen.

Rechtsradikalismus: Auf dem Hauptbahnhof von Dresden (Sachsen) zeigen zwei Männer, die zuvor eine syrische Familie ausländerfeindlich beleidigt hatten, der einschreitenden BPol den Hitlergruß. Sie werden festgenommen. Ebenfalls in Dresden (Sachsen) skandiert am gleichen Tag ein Mann auf einem S-Bahnhof rechtsradikale Parolen. Er wird festgenommen. In Berlin stellen Soziologen der Universität Leipzig (Sachsen) eine Studie zu rechtsradikalen Einstellungen der Bevölkerung vor. Demnach nimmt die Zustimmung zu solchen Positionen zu. Dabei erreichen Männer höhere Werte als Frauen; insbesondere ältere Personen tendieren dazu. Am 8. November schließt der Landesverband Sachsen/Sachsen-Anhalt der Strafverteidiger-Vereinigung den Chef der rechtspopulistischen Bewegung „Pro Chemnitz“ als Mitglied ihrer Vereinigung aus. In Wittenberg (Sachsen-Anhalt) wird in der Nacht des 9. November auf ein als Denkmal aufgestelltes Flüchtlingsboot ein Brandanschlag verübt; die Täter sind unbekannt. Vor dem Messegebäude in Leipzig (Sachsen) bepöbeln am 10. November mehrere Jugendliche Delegierte des Grünen-Parteitages mit rechtsradikalen Parolen und beschädigen Aufsteller. Durch Presseberichte wird am 14. November bekannt, dass das AG Böblingen (Baden-Württemberg) einen Soldaten der Bundeswehr-Eliteeinheit „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) wegen Verwendens von Kennzeichen verbotener Organisationen zu einer Geldstrafe von 4.000 EUR verurteilt hat. Der Mann hatte auf einer KSK-Party im April 2017 mehrfach den Hitlergruß gezeigt. Gegen zwei weitere Soldaten der Einheit wird wegen des gleichen Delikts noch ermittelt. Aus „formellen Gründen“ setzt das LG Koblenz (Rheinland-Pfalz) den Prozess gegen mehrere Mitglieder des „Aktionsbündnis Mittelrhein“ wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung am 21. November vorerst aus. Er soll im nächsten Jahr begonnen werden. Das Verfahren war 2017 wegen „überlanger Verfahrensdauer“ ohne Urteil eingestellt worden; anschließend jedoch vom Oberlandesgericht (OLG) aufgehoben worden. Durch Presseberichte wird am 30. November bekannt, dass gegen sechs KSK-Soldaten Ermittlungsverfahren geführt werden. Dabei geht es neben Rechtsradikalismus auch um sexuellen Missbrauch von Kindern, Besitz von kinderpornografischem Material, um Landfriedensbruch und andere Delikte.

Demonstrationen gegen Rechts: Rund 5.000 Menschen demonstrieren in München (Bayern) gegen den Einzug der AfD in das bayerische Landesparlament.

Gewalt gegen Obdachlose: Auf einem Berliner U-Bahnhof wird ein Obdachloser von einem Mann geschlagen um Geld von ihm zu bekommen. Er kann festgenommen werden. Vor dem Berliner LG beginnt am 16. November der Prozess gegen zwei Männer wegen versuchter Tötung. Sie hatten im Juni einen Obdachlosen in den Landwehrkanal geworfen.

6. November: Schleuserkriminalität: In Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen durchsuchen BPol-Beamte mehrere Wohnungen und nehmen vier Personen fest. Sie stehen im Verdacht, in mindestens 200 Fällen Scheinehen arrangiert zu haben.

7. November: Razzia bei Greenpeace: In einer bundesweiten Aktion durchsucht die Polizei Büros, Lager und Wohnungen der Umweltschutzorganisation Greenpeace wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Um für einen raschen Kohleausstieg zu werben hatten AktivistInnen Ende Juni den Kreisverkehr um die Berliner Siegessäule gelb eingefärbt.

Organisierte Kriminalität: In Berlin und Brandenburg durchsucht die Polizei elf Wohnungen von Mitgliedern eines arabischen Clans. Kokain und eine Handgranate werden beschlagnahmt; drei Personen werden festgenommen. In NRW gibt es nach Angaben des dortigen Chefermittlers im Landeskriminalamt (LKA) vom 15. November rund 50 kriminelle arabische Clans. Das Dunkelfeld sei jedoch hoch. Am 22. November durchsucht die Berliner Polizei ein Anwesen von Mitgliedern eines arabischen Clans in Kleinmachnow (Brandenburg) und eine Wohnung in Berlin nach illegalen Waffen sowie des Verdachtes der Kindesentziehung. In einem Prozess gegen Clanmitglieder verhängt ein Berliner AG am gleichen Tag Beugehaft gegen einen aussageunwilligen Zeugen. Am 23. November wird durch Presseberichte bekannt, dass bei der Durchsuchung in Kleinmachnow (Brandenburg) Kriegsmunition gefunden wurde, Die Herkunft ist unklar. In Berlin und Brandenburg durchsuchen Polizei und Zollfahndung (ZFA) insgesamt 12 Wohnungen und Lagerräume einer Zigarettenschmugglerbande. Große Mengen Zigaretten und Tabak sowie eine hohe Summe Bargeld werden beschlagnahmt.

Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) verbietet die, von der rechten Initiative „Wir für Deutschland“ angemeldete Demonstration „Trauermarsch für die Toten von Politik“ am Abend der „Reichskristallnacht“ am 9. November („Progromnacht“). Hiergegen legen die Veranstalter umgehend einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin ein, dem das Gericht am 9. November stattgibt (Az: 1 L 350.18) und die Demonstration erlaubt. Noch am gleichen Tag wird das Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg bestätigt (Az: 1 S 116.18).120 bis 150 Personen nehmen an der Demonstration teil (GegendemonstrantInnen: mehrere Tausend). Auch für Wuppertal (NRW) hebt das VG Düsseldorf ein Verbot des Polizeipräsidenten für eine Demonstration der rechtsextremen Partei „Die Rechte“ am 9. November auf (Az: 18 L 3256/18). Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 9. November zudem bekannt, dass Rechtsextremisten im ersten Dreivierteljahr bereits Demonstrationen mit rund 15.264 TeilnehmerInnen organisierten. Im Gesamtjahr 2017 waren es rund 11.285 Teilnehmer (2016: fast 30.000; 2015: etwa 60.000). In Bielefeld (NRW) nehmen am 10. November rund 400 Personen an einer Demonstration der Partei „Die Rechte“ teil (GegendemonstrantInnen: etwa 6.000). Durch Presseberichte wird am 14. November bekannt, dass die rechtsextreme Initiative „Wir für Deutschland“ angekündigt hat, mangels Beteiligung keine größeren Demonstrationen mehr veranstalten zu wollen, sondern sich künftig um „unsere Vereinsarbeit und die Landesverbände“ zu kümmern.

Hambacher Forst: Nach der Räumung des Hambacher Forstes Mitte September hat die Polizei Aachen (NRW) 193 Strafverfahren eingeleitet. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor.

8. November: Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Vor dem LG Siegen (NRW) beginnt der Prozess gegen Wachmänner, Sozialbetreuer und Heimleiter des Flüchtlingsheimes Burbach wegen Misshandlung von AsylbewerberInnen. In mindestens 53 Fällen sollen sie zwischen Dezember 2013 und September 2014 Betroffene geschlagen, getreten und anderweitig misshandelt oder dies zumindest geduldet haben. In ihren Aussagen am 14. November belasten sich die ersten der insgesamt 29 Angeklagten gegenseitig. Sowohl Sozialarbeiter wie auch Wachmänner wollen jeweils nur auf Anweisung ihrer Vorgesetzten gehandelt haben. Vor einem Berliner AG beginnt am 28. November der Prozess gegen zwei Security-Mitarbeiter einer Notunterkunft wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Sie hatten bei einem Streit unter den Flüchtlingen im Februar 2016 mehrere Personen derart geschlagen und getreten, dass diese Frakturen erlitten.

Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Zwischen Juli und September kam es in der Bundesrepublik zu 37 Anschlägen auf Flüchtlingsheime; neun Menschen wurden dabei verletzt. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Vor einer Jugendkammer des LG Traunstein (Bayern) beginnt am 27. November der Prozess gegen zwei junge Männer, die innerhalb von zwei Monaten drei Anschläge auf bayerische Flüchtlingsheime verübt haben.

Asyl: Der Deutsche Bundestag verschärft das Asylgesetz. Anerkannte Asylbewerber sind bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren künftig zu einer Mitwirkung verpflichtet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann diese auch durch Zwangsgelder durchsetzen. Durch Presseberichte wird am 10. November bekannt, dass der Personalrat des Berliner Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) dass Abgeordnetenhaus in einem Brief darüber informiert hat, dass das LAF wegen Personalmangels mit der Bearbeitung von Asylanträgen nicht mehr zeitgerecht nachkomme und daher viele zunächst unbearbeitet liegen blieben.

9. November: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Vor der Sitzung des Berliner Untersuchungsausschusses am 9. November wird durch Presseberichte bekannt, dass die Berliner Polizei vermutlich einen V-Mann im Umfeld des späteren Attentäters Anis Amri platziert hatte, dies bislang jedoch verschwiegen hat. Bei seiner Befragung im Ausschuss beruft sich der LKA-Chef darauf, dass er „zu verdeckten Maßnahmen (…) öffentlich nichts sagen“ darf. Laut Presseberichten vom 23. November unter Berufung auf Aussagen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses hatte das Berliner LKA nach Aussagen seines Leiters drei V-Leute im Ausland im Einsatz, die auch Amri kannten. Durch weitere Presseberichte wird am 27. November bekannt, dass einer der V-Leute von Amri in die Anschlagspläne eingeweiht wurde, dies dem LKA aber erst nach dem ausgeführten Anschlag mitgeteilt habe.

Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Gegen einen Offizier des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) läuft ein Verfahren vor dem AG Köln (NRW). Er steht im Verdacht, Verdächtige aus dem Umfeld des rechtsextremen Soldaten Franco A. vor bevorstehenden Ermittlungen gewarnt zu haben. Franco A. soll einen Terroranschlag vorbereitet haben.

Missstände an Berliner Polizeischulen: Nachdem die Berliner Polizeischule in den vergangenen Monaten zunehmend wegen schwacher Unterrichtsqualität und Disziplinlosigkeiten in Verruf geraten ist, soll nun eine einwöchige Untersuchung der Schulinspektion stattfinden. Dies teilt die Bildungsverwaltung mit. Im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklärt Innensenator Andreas Geisel (SPD) am 12. November, dass an der Polizeischule 12 neue Ausbilder angestellt wurden, insbesondere für den Deutschunterricht. Am 26. November kündigt die neue Schulleiterin an, wegen „grundsätzlichen Schwierigkeiten im sprachlichen Bereich“ sollten PolizeischülerInnen künftig weniger Englisch- und dafür mehr Deutschunterricht erhalten

November: Brandenburgisches Polizeigesetz: Mehr als 1.000 Menschen demonstrieren in Potsdam (Brandenburg) gegen das geplante neue Polizeigesetz; aufgerufen hatten über 40 Organisationen.

11. November: Betrugsaffäre an Polizeihochschule Sachsen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass gegen einen Mitarbeiter der sächsischen Polizeihochschule in Rothenburg (Sachsen) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Er soll Auszubildenden gestattet haben, Prüfungsaufgaben vorab zu fotografieren. Der Rektor der Schule wurde ins Innenministerium versetzt.

12. November: Dschihadisten-Prozesse: Vor dem OLG Stuttgart (Baden-Württemberg) beginnt der Prozess gegen einen Islamisten, der die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) unterstützt und im Dezember 2017 einen Anschlag auf eine Eislaufbahn in Karlsruhe geplant haben soll. In Berlin startet am 22. November der Prozess gegen zwei mutmaßliche Dschihadisten wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen des IS und der Anwerbung eines Selbstmordattentäters. Am 26. November sagt in diesem Prozess ein LKA-Beamter aus, er habe sich bei seinen Ermittlungen gegen die Beschuldigten einmal als Postbote verkleidet und der Mutter ein IS-Hinrichtungsfotos zugestellt. Hintergrund sei gewesen auf diese Weise im Rahmen der Telefonüberwachung weitere Hinweise zu erhalten.

Marode Berliner Schießstände: In Berlin verstirbt ein weiterer Schießausbilder der Polizei an Krebs. Es wird ein Zusammenhang mit den Schadstoffbelastungen der maroden Schießstände vermutet.

G20-Gipfel: Auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft nach polizeilichen Beobachtern bei G20-Prozessen antwortet die Innenbehörde, dies sei in diesem Jahr bisher nur zweimal geschehen; Fälle aus 2017 seien „nicht erinnerlich“. In einem Prozess im Oktober hatte ein Polizeibeamter dagegen ausgesagt, dies geschehe weitgehend regelmäßig. Nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg etwa wurden 148 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet; 78 davon wurden eingestellt.

13. November: Rechtsterroristische Gruppe „Oldschool Society“: Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Dresden (Sachsen) erhebt Anklage gegen ein Mitglied der rechtsterroristischen Vereinigung „Oldschool Society“ wegen Beteiligung an einem geplanten Anschlag auf ein Asylheim in Borna im Mai 2015. Der Anschlag konnte seinerzeit verhindert werden.

Tötung von Obdachlosem: Einer der beiden Obdachlosen, die Mitte Juli in einem Berliner S-Bahnhof mit Benzin übergossen und angezündet worden waren, ist verstorben. Dies teilt die Berliner StA mit. Gegen den mutmaßlichen Täter soll Anklage wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben werden; der zweite Mann hatte leichtere Brandverletzungen erlitten.

Reichsbürger“: Vor dem LG Darmstadt (Hessen) beginnt der Berufungsprozess eines mutmaßlichen „Reichsbürgers“ gegen seine Verurteilung wegen versuchter Nötigung. Bei dem Mann waren im Frühjahr 2017 insgesamt 15 Schusswaffen beschlagnahmt worden; daraufhin hatte er demn Landrat unrechtmäßigen Handelns beschuldigt und 100.000 $ Schadensersatz gefordert. Ein AG hatte ihn dafür zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Salafismus: In Mönchengladbach (NRW) durchsucht die Polizei einen Moscheeverein und 15 Privatwohnungen. Laptops, Mobiltelefone und Unterlagen werden beschlagnahmt. Der Verein gilt als Anlaufstelle für Salafisten und Islamisten; ein Vereinsverbot wird geprüft. Laut Angaben des Verbundes der Verfassungsschutzämter vom 14. November umfasste die Salafistenszene in Deutschland Ende 2017 rund 10.800 Personen (2016: 9.700; 205: 8.350). Insgesamt wachse die Szene unterdessen jedoch langsamer.

Funkzellenabfragen: In Berlin wurden im letzten Jahr insgesamt 59.032.674 Handydaten aus 474 Funkzellen gesammelt; daraus ergaben sich 426 Ermittlungsverfahren. Dies gibt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bekannt. Um hier zu mehr Transparenz zu kommen, soll ein „Funkzellenabfrage-Transparenz-System“ (FTS) eingeführt werden, bei dem BürgerInnen prüfen können, ob sie davon betroffen waren.

14. November: Sammelabschiebung: In Kabul landet ein Flug mit 42 abgeschobenen Afghanen. Es ist die 18. Sammelabschiebung seit Dezember 2016; abgeschoben wurden dabei 425 Männer.

Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In Bochum (NRW) wird eine Frau wegen Terrorverdacht festgenommen. Sie soll sich im Februar 2014 dem IS angeschlossen haben. Am 15. November wird in Kassel (Hessen) ein mutmaßlicher IS-Dschihadist festgenommen. Er soll sich der Terrormiliz 2013 angeschlossen haben und an mehreren Gefechten beteiligt gewesen sein.

Keine Tattoos für Polizisten: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entscheidet, dass bayerische Polizisten keine sichtbaren Tattoos tragen dürfen (Az: 3 BV 16.2072).

Stasi-Gedenkstätte: Das Berliner Arbeitsgericht weist die Kündigungsschutzklage des früheren Direktors der Stasi-Gedenkstätte, Hubertus Knabe, gegen seine Entlassung zurück und verweist ihn an das LG. Hintergrund sind Sexismus- und Belästigungsvorwürfe an der Gedenkstätte. In einem Eilverfahren entscheidet das LG am 23. November, dass Knabe bis zur Wirksamkeit seiner Kündigung zunächst auf seine Stelle zurückkehren kann. Daraufhin beruft der Stiftungsrat der Gedenkstätte ihn auf einer außerordentlichen Sitzung am 25. November mit sofortiger Wirkung von seinem Posten als Leiter ab. Dennoch erscheint Knabe am 26. November in der Gedenkstätte und wird dabei von VertreterInnen der „Verfolgten des SED-Regimes“ begrüßt. Noch am gleichen Tag legt Kultursenator Klaus Lederer (Linke) Widerspruch gegen die Entscheidung des LG ein, dem dieses in einem weiteren Eilverfahren stattgibt und Knabe das Haus wieder verlassen muss.

15. November: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Nach Überprüfung der Vorwürfe wegen manipulierter Asylverfahren darf die Bremer BAMF-Außenstelle ihren regulären Betrieb wieder aufnehmen. Die bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten seien auf Fehlverhalten weniger Beschäftigter zurückzuführen.

Freie Kameradschaft Dresden“: Nach einer Pause wegen Krankheit und Neubesetzung von SchöffInnen beginnt der Prozess gegen vier Mitglieder der rechten „Freie Kameradschaft Dresden“. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch vorgeworfen. Hintergrund der Umbesetzung ist die frühere Affäre einer Schöffin mit einem der Angeklagten, die sie jedoch verschwiegen hatte.

Vorgehen gegen Linke: Mit einem Großaufgebot von 560 BeamtInnen, darunter auch Spezaleinsatz-Kräfte mit Maschinenpistolen, Rammböcken und Trennschleifern durchsucht die Polizei in Berlin in verschiedenen Stadtteilen vier Wohnungen mutmaßlicher Linksextremisten. Hintergrund ist ein ein Angriff auf eine Spätverkaufsstelle im Mai, bei dem der Besitzer erheblich verletzt wurde. Dass der Einsatz eine politische Dimension hat, bestreitet Berlins Innensenator jedoch.

Körperverletzung im Amt: Pro Jahr werden gegen Polizisten rund 2.000 Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet; zur Anklage gebracht werden jedoch weniger als drei Prozent. Nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg etwa wurden 148 solcher Verfahren eingeleitet; 78 davon wurden eingestellt. Dies geht aus einer Studie der Universität Bochum (NRW) hervor.

16. November: Erkennungsdienstliche Behandlung: Durch Berichte in der Fachpresse wird bekannt, dass das OVG Koblenz (Rheinland-Pfalz) bereits im September entschieden hat, dass die erkennungsdienstliche Behandlung eines Beschuldigten auch bei mangelndem Tatverdacht zulässig sein kann, wenn ein Restverdacht fortbesteht (Az: 7 A 10084/18.OVG u. 7 A 10256/18.OVG).

17. November: Demonstration gegen Rechts: Unter dem Motto „#ausgehetzt! Für ein solidarisches Europa“ demonstrieren am Rande des AfD-Parteitages in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) zwischen 350 und 500 Menschen gegen die RechtspopulistInnen.

Polizeischuss: In Brandenburg a.d. Havel (Brandenburg) greift ein Mann Polizisten mit einer Säge an. Als er seinen Angriff trotz eines Warnschusses nicht stoppt, gibt ein Beamter einen gezielten Schuss ab, verfehlt den Mann jedoch. Bei der Festnahme werden drei Beamte leicht verletzt.

Polizeischuss: In Dortmund (NRW) wird die Polizei zu einer bewaffneten Auseinandersetzung in einer Flüchtlingsunterkunft gerufen. Als die Beamten eintreffen, werden sie mit einem Messer angegriffen. Als der Angreifer durch den Reizgas-Einsatz nicht zu stoppen ist, schießt ihm ein Beamter ins Bein.

19. November: Kriminelle Polizisten: In einer Tankstelle in Bochum (NRW) nimmt ein Mann eine Frau als Geisel und droht mit einer Bombendrohung. Bei seiner Festnahme entpuppt sich der Geiselnehmer als Polizeibeamter. In Berlin beginnt am 20. November der Prozess gegen einen Polizeibeamten wegen Bestechlichkeit, Verletzung von Dienstgeheimnissen und illegalem Drogenhandel. Der im März festgenommene Oberkommissar soll Gaststättenbetreiber seit Herbst 2015 vor bevorstehende Razzien gewarnt haben.

20. November: Häusliche Gewalt: In Berlin stellt Familienministerin Franziska Giffey (SPD) die BKA-Statistik zu „Partnerschaftsgewalt“ vor. Danach wurden 2017 insgesamt 113.965 Frauen von ihren Partnern misshandelt (2016: 109.000); 147 wurden getötet.

Rechtsradikale Straftaten: In Chemnitz (Sachsen) kam es von August bis Oktober zu insgesamt 112 rechtsradikalen Straftaten. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Bundestags-Linksfraktion hervor.

21. November: Interpol: Der Südkoreaner Kim Jong Yang wird neuer Interpol-Chef. Sein Vorgänger, der Chinese Meng Hongwei, war im September in China ohne Hinweise auf seinen Verbleib festgenommen worden. Ihm wird Korruption vorgeworfen.

Neuer Verfassungsschutz-Chef: Der bisherige Referatsleiter beim LfV Schleswig-Holstein, Michael Fischer, wird zum neuen Leiter des Berliner Verfassungsschutzes ernannt. Durch Presseberichte wird am 30. November bekannt, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zuvor Seehofers (CSU) Vorschlag, den CDU-Innenpolitiker Armin Schuster zu ernennen, abgelehnt hatte.

Verfassungsschutz-Chefin entlassen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) die LfV-Chefin Maren Brandenburger entlassen hat. Durch einen Fehler ihres Amtes war ein V-Mann in der linken Szene der Universität Göttingen enttarnt worden.

Mutmaßlich illegale Abschiebungen: Das VG Gelsenkirchen (NRW) hat seine Entscheidung von Mitte Juli, wonach der mutmaßliche frühere Bin-Laden-Leibwächter Sami A., nicht nach Tunesien hätte abgeschoben werden dürfen, geändert und diese nachträglich für rechtens erklärt.

22. November: Polizeischuss: In Würzburg (Bayern) greift ein Mann einen Polizisten mit einem Messer an. Daraufhin schießt der Beamte auf ihn. Beide Männer müssen im Krankenhaus behandelt werden.

23. November: Bayerische Grenzpolizei: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die eigens zur Bekämpfung illegaler Einreisen eingerichtete 500 Mann starke bayerische Grenzpolizei, innerhalb von fünf Monaten gerade einmal neun Migranten aufgegriffen hat.

Rechtsradikale Polizisten: In Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) beleidigen vor einem Gasthaus zwei Ex-Polizisten ein deutsch-gambisches Paar zunächst fremdenfeindlich und greifen sie später an. Die Polizei hat Ermittelungen eingeleitet.

25. November: Bürgerwehren: Nach Presserecherchen sind in der Bundesrepublik derzeit in mindestens 10 Bundesländern und über 30 Städten rechtsradikale Bürgerwehren aktiv.

26. November: Antisemitische Straftaten: In Berlin bedrängt eine Gruppe Jugendlicher eine israelische TV-Reporterin und zündet Böller.

Polizeischuss: In NRW wird ein Polizist bei einem Einsatztraining von einem Kollegen angeschossen. Er muss intensivmedizinisch behandelt werden.

Razzia in Frauengefängnis: Die GStA Sachsen lässt ein Frauengefängnis in Chemnitz wegen möglicher Anschlagsplanungen auf Weihnachtsmärkte in Chemnitz und Dresden durchsuchen. Eine der dort einsitzenden Frauen steht im Verdacht, Kontakt zum IS zu unterhalten.

27. November: Anschlag auf Fußballmannschaft: Wegen 28-fachen Mordversuchs und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion verurteilt das LG Dortmund (NRW) den Mann, der im April 2017 einen Anschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund verübt hat, zu 14 Jahren Haft. Am 30. November teilt das LG mit, dass sowohl der Verurteilte wie auch die StA gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt haben.

29. November: Geldwäsche: Mit einem Großaufgebot von Staatsanwälten, BKA-Beamten, Steuerfahndern und BPol-Beamten lässt die StA Frankfurt/M. (Hessen) sechs Objekte der Deutschen Bank durchsuchen; Geschäftsunterlagen werden beschlagnahmt. Hintergrund ist der Verdacht auf Geldwäsche durch Beihilfe bei der Gründung von Offshore-Gesellschaften.

Fall Oury Jalloh: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die GStA Sachsen-Anhalt neue Ermittlungen zum Todesfall des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh abgelehnt hat. Eine diesbezügliche Beschwerde aus dem Jahr 2017 sei unbegründet.

Unbescholtene im Polizeicomputer: Aus einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus geht hervor, dass die Berliner Polizei in ihrem Computersystem rund 240.000 Personendatensätze führt. Etwa 65.000 davon stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit einer Straftat.

30. November: „Ankerzentren“: Sogenannte „Ankerzentren“ für die Abschiebung von Flüchtlingen gibt es derzeit nur in Bayern, Sachsen und dem Saarland, wie aus Presseberichten hervorgeht. Die übrigen Bundesländer lehnen solche Einrichtungen ab.

Beitragsbild: Amtseinführung der neuen Berliner Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik am 13.Juni 2018 durch Innensenator Andreas Geisel. Links: Hans-Georg Maaßen, Ex-Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz (Christian Ditsch).

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