zusammengestellt von Otto Diederichs
1. März: Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Die Staatsanwaltschaft (StA) Würzburg (Bayern) leitet gegen einen Polizeischüler Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ein. Er hatte am 28. Februar versehentlich einen Kollegen angeschossen; dieser war wenig später im Krankenhaus gestorben. Durch Presseberichte wird am 14. März bekannt, dass ein leitender Beamter der nordrhein-westfälischen Polizei vom Dienst suspendiert wurde. Er steht im Verdacht der Strafvereitelung im Amt. Am 15. März wird ein Beamter der Kreispolizei Paderborn (NRW) von Dienst suspendiert. Gegen ihn werden Ermittlungen wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials eingeleitet. Vor dem Innenausschuss des hessischen Landtags erklärt Innenminister Peter Beuth (CDU) am 21. März, dass es dort aktuell 38 straf- und dienstrechtliche Verfahren gegen Polizisten wegen rechter Umtriebe gibt. Am 29. März leitet die StA München (Bayern) Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten ein, der am Vortag auf ein Fluchtfahrzeug geschossen hatte. Bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffeneinsatzes wird der Beamte vom Dienst suspendiert.
Waffenverbotszonen: Durch persönliche Kontakte wird bekannt, dass das Verwaltungsgericht (VG) Berlin im Januar die „sofortige Vollziehung“ des Waffenverbotes der Bundespolizei (BPol) in Zügen und auf Bahnhofsgelände für „materiell rechtswidrig“ erklärt hat.
Abschiebungen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die BPol in einem als vertraulich eingestuften Bericht „Rückführung 2020“ an das Bundesinnenministerium (BMI) bereits im April 2018 darauf hingewiesen hat, dass es immer schwieriger werde, genügend Polizisten für Abschiebeflüge zu finden. Als einer der Gründe wird „Einsatzmüdigkeit“ der Beamten benannt. In 2018 wurden insgesamt 52 islamistische Gefährder aus der Bundesrepublik abgeschoben (2017: 57). Am 10. März wird durch Presseberichte bekannt, dass Hessen einen als Gefährder geltenden Libanesen abschob. Insgesamt wurden aus Hessen 2018 fast 200 „Intensivtäter“ abgeschoben. Am 19. März entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Bundesrepublik leichter in die EU-Länder abschieben kann, in denen Asylbewerber erstmals europäischen Boden betreten haben. Ein Verbot bestehe erst, wenn in dem anderen Land unmenschliche Bedingungen und „extreme Not“ drohe (Az: C-163/17, C-297/17 u.a.). In Berlin demonstrieren am 30. März geschätzte 6.000 Menschen gegen das von Innenminister Horst Seehofer (CSU) geplante „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, mit dem vor Abschiebungen eine Vorbereitungshaft ausgeweitet werden soll.
2. März: Rechtsradikalismus: Laut einer Studie des „Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit“ in Leipzig (Sachsen) kam es im Jahr 2018 zu 28 gewaltsamen Angriffen auf Journalisten (2017: 8 / 2016: 19 / 2015: 43). Zumeist hatten diese Angriffe demnach einen rechtsradikalen Hintergrund. Durch Presseberichte wird am 5. Februar bekannt, dass die NPD auf ihrer Website zur Bildung von Bürgerwehren in Hessen aufruft. Im Februar waren demnach bereits in mehreren Städten Gruppen in roten Warnwesten mit der Aufschrift „Wir schaffen Schutzzonen“ unterwegs. Nach Zählung des sächsischen Opferhilfeverein RAA vom 7. März kam es in Sachsen 2018 zu insgesamt 317 Fällen von rechten Angriffen (Chemnitz: 79 / Dresden: 60 / Leipzig: 60). Am 9. März wird bekannt, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) in einer vertraulichen Sitzung des Bundestagsinnenausschuss Mitte Februar eingeräumt hat, dass die bisher bekannt gegebenen Zahlen über enttarnte Rechtsradikale in der Bundeswehr (2018: 4 / 2017 : 6) „zu kurz“ gegriffen und nur diejenigen der eindeutig „erkannten“ seien. Tatsächlich habe der Dienst seit 2013 jährlich „etwa zehn“ weitere Verdachtsfälle bearbeitet. Insgesamt bearbeite der MAD aktuell 450 Verdachtsfälle. Vor dem Amtsgericht (AG) Dieburg (Hessen) beginnt am 20. März der Prozess gegen einen Polizeibeamten wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen. Er soll eine Bekannte der rechtsradikalen Gruppe „Aryans“ mit Informationen versorgt habe. Der Beamte räumt ein, Dienstgeheimnisse verletzt zu haben und wird am 21. März zu einer Geldstrafe von 6.750 EUR verurteilt; seine Ex-Freundin zu einer Geldstrafe von 1.875 EUR. Durch Presseberichte wird am 29. März bekannt, dass die NPD im Jahr 2017 drei Erbschaften im Gesamtwert von rund 750.000 EUR antreten konnte.
Bodycams: Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion speichert die BPol die Einsatzaufnahmen von Bodycams in einer Internet-Cloud von Amazon. Nach einem einjährigem Modellversuch gibt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den Einsatz von Bodycams bei der bayerischen Polizei am 11. März generell frei. Insgesamt sollen 1.400 Bodycams angeschafft werden. Laut Presseberichten vom 25. März hat der Bundesdatenschutzbeauftragte „bereits 2018 der Bundespolizei und dem Bundesinnenministerium mitgeteilt“, dass er die Speicherung von Bodycam-Daten „in der Amazon-Cloud für rechtswidrig“ hält.
3. März: Angriffe auf Polizisten: Ein entdeckter Fahrraddieb wirft in Berlin bei der Flucht das Fahrrad auf den Polizisten; dieser bleibt jedoch unverletzt. Der Täter wird festgenommen, sein Komplize kann flüchten. In Berlin bewerfen am 8. März Unbekannte Polizisten mit Pflastersteinen; zwei Beamte werden leicht verletzt. Am gleichen Tag beschimpft auf einem U-Bahnhof in Frankfurt/M. (Hessen) eine Frau einen Polizeibeamten als Nazi, bespuckt und schlägt ihn. Als am 9. März in Berlin ein Polizeibeamter einem Mann, der überfallen wird zu Hilfe eilt, wird er ebenfalls geschlagen und gegen den Kopf getreten. Herbeigerufene Einsatzkräfte können die Täter festnehmen. In einem „Ankerzentrum“ für Asylbewerber in München (Bayern) wehrt sich am 11. März eine Familie gegen ihre Verlegung nach Ingolstadt und verletzt dabei zwei Polizisten im Gesicht. Als am 18. März in Berlin ein Streifenbeamter einen Autofahrer auffordert, seinen Wagen umzuparken, da dieser „verkehrswidrig“ abgestellt sei, schlägt der Mann zu; daraus entwickelt sich eine Schlägerei zwischen dem Fahrer und dem Beamten. Als Polizeibeamt*innen am 30. März angebliche Zollkontrollen in einem Berliner Club unterstützen, werden sie vom Türsteher mit Reizgas besprüht. Fünf Beamte und eine Beamtin werden mit Augen- und Atemwegsreizungen im Krankenhaus behandelt werden. Der Türsteher wird festgenommen.
4. März: „Reichsbürger“: Vor einem Berliner AG beginnt der Prozess gegen zwei mutmaßliche „Reichsbürger“ wegen gewerbsmäßiger Erpressung und versuchter Nötigung. Sie hatten versucht, über ein Inkassounternehmen in Malta, Senatoren, Minister, Zollämter, Steuerverwaltungen, Richter u.a. über erfundene Schulden in Millionenhöhe zu deren Begleichung zu bewegen. Die Angeklagten erscheinen jedoch nicht. Am 15. März wird bekannt, dass die Bundeswehr Anfang Februar einen Marinesoldaten suspendiert hat, den das AG Oldenburg (Niedersachsen) im November 2018 als „Reichsbürger“ eingestuft hatte. Insgesamt bearbeitet der MAD derzeit 34 „Reichsbürger“-Verdachtsfälle bei der Bundeswehr. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Brandenburg hat im dortigen Bundesland rund 650 Personen als „Reichsbürger“ einstuft (2017: 560). Für das gesamte Bundesgebiet beziffert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deren Zahl auf etwa 19.000. Durch eine parlamentarische Anfrage der hessischen FDP-Fraktion wird am 19. März bekannt, dass in Hessen 2018 insgesamt 112 Waffen von „Reichsbürgern“ eingezogen wurden.
Kinderpornografie: Die StA Cottbus (Brandenburg) ermittelte 2018 in 769 Fällen von Internetkriminalität – vorwiegend Kinderpornografie – wie aus einer parlamentarischen Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervorgeht (2017: 410). Am 7. März verurteilt das Landgericht (LG) Limburg/Lahn (Hessen) vier Männer, die im Darknet das Kinderpornoportal „Elysium“ betrieben hatten, zu Haftstrafen zwischen knapp vier und knapp 10 Jahren. Für einen der Angeklagten wird zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. Durch Presseberichte wird am 13. März bekannt, dass es laut einer Untersuchung des Landesinnenministeriums innerhalb der letzten 10 Jahre bei Beamten der Polizei NRW insgesamt 15 Fälle von Kinderpornografie oder Kindesmissbrauch gegeben hat. In 14 Fällen wurden die Beamten aus dem Dienst entfernt, vorläufig des Dienstes enthoben oder befinden sich bereits in Rente. Am 15. März wird ein Beamter der Kreispolizei Paderborn (NRW) vom Dienst suspendiert. Gegen ihn werden Ermittlungen wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials eingeleitet. In Würzburg (Bayern) durchsucht die Polizei am 20. März eine Kindertagesstätte. Zwei Personen werden unter dem Verdacht der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie festgenommen. Einer der Festgenommenen wird am 21. März wieder auf freien Fuß gesetzt, der andere wird dem Haftrichter vorgeführt.
5. März: Dschihadisten-Prozesse: Vor dem Berliner Kammergericht (KG) erhebt der Generalbundesanwalt (GBA) Anklage gegen einen russischen Dschihadisten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Bei dem im August 2018 festgenommenen Mann waren seinerzeit Sprengstoffe gefunden worden. Am 13. März verurteilt das Berliner KG drei Männer wegen Unterstützung des „Islamischen Staat“ (IS) und weiterer Straftaten zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und drei Jahren und 10 Monaten. Am 8. März erhebt die Bundesanwaltschaft (BAW) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (NRW) Anklage wegen IS-Mitgliedschaft gegen drei Iraker, die im Juni 2018 festgenommen worden waren. Am 21. März verurteilt das OLG München (Bayern) einen Syrer wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu sieben Jahren Haft.
Gewalt gegen Obdachlose: Das LG Berlin verurteilt einen Mann, der im Juli 2018 zwei schlafende Obdachlose mit Benzin übergossen und angezündet hatte, wegen Totschlag und versuchtem Totschlag, zu einer achtjährigen Haftstrafe. Einer der Männer war damals an seinen Verletzungen gestorben, der andere überlebte leichtverletzt. Am 5. Februar brennen in Berlin Teile des Zeltes eines Obdachlosen. Der Mann bleibt unverletzt; die Polizei geht von Brandstiftung aus.
Polizeischüsse: In Lohfelden (Hessen) werden Polizeibeamt*innen alarmiert, weil ein Mann vom Balkon seiner Wohnung mehrere Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgeben hat. Als die Einsatzkräfte eintreffen geben sie mehrere Schüsse auf den Mann ab; dieser wird schwerverletzt ins Krankenhaus eingeliefert. Die näheren Umstände sind unklar.
6. März: Dschihadismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) bis Anfang Februar insgesamt 446 Islamist*innen in Deutschland registrierte, den zugetraut wird „dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten“; 330 von ihnen befanden sich zu diesem Zeitpunkt in Haft. Bundesweit wurden 2016 insgesamt 52 Gefährder abgeschoben.
Fahndungs-Apps: Die BPol teilt mit, dass seit Ende 2018 bisher 1.500 Smartphones mit einer integrierten Fahndungs-App an die Beamt*innen ausgegeben wurden. Insgesamt sollen es rund 10.000 werden. Mit der App lässt sich schneller prüfen, ob jemand zur Fahndung ausgeschrieben ist.
8. März: Alternative für Deutschland (AfD): In Berlin wird am 14. März ein AfD-Bus mit Steinen und Farbbeuteln beworfen, dabei zersplittern dessen Scheiben. Verletzt wird niemand, die Täter können unerkannt flüchten. Durch Presseberichte wird am 15. März bekannt, dass die StA Zürich (Schweiz) einem Rechtshilfeantrag der StA Konstanz (Baden-Württemberg) zugestimmt hat, um dubiose Wahlkampfspenden an die AfD aufzuklären. Auch die StA Essen (NRW) hat in einem weiteren Fall ein Ermittlungsverfahren gegen die AfD wegen illegaler Wahlkampfspenden aus der Schweiz eingeleitet. Vor dem AG Fulda (Hessen) beginnt der Prozess gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) wegen Psychoterror und Falschanschuldigung eines Linksaktivisten. Laut Presseberichten vom 22. März haben mehrere angebliche Spender eingeräumt, bei Wahlkampfspenden an den AfD-Mann Jörg Meuthen 2016 lediglich als „Strohmänner“ fungiert zu haben. Am 28. März verurteilt das AG Fulda (Hessen) den früheren JA-Vorstand wegen falscher Verdächtigungen und Missbrauch von Notrufen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einer Zahlung von 1.000 EUR an den Geschädigten.
Verfassungsschutz: Das BfV akzeptiert die Entscheidung des VG Köln (NRW) vom Februar, wonach es die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf und will sie juristisch anfechten. Man sehe seine Aufgabe vorrangig darin, die Aktivitäten der „unter Extremismusverdacht stehenden Teilorganisationen „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ zu beobachten. Durch Presseberichte wird am 17. März bekannt, dass das LfV Brandenburg im dortigen Bundesland rund 650 Personen als „Reichsbürger“ einstuft (2017: 560). Für das gesamte Bundesgebiet beziffert das BfV deren Zahl auf etwa 19.000. Durch Presseberichte wird am 23. März ein vertraulicher Bericht des BfV bekannt, in dem dieses Lücken bei der Überwachung rechtsextremer Terrorverdächtiger beklagt.
Antisemitismus: Während eines Zweitligaspiels zwischen dem FC Union Berlin und dem FC Ingolstadt in Berlin beleidigt ein Union-Fan den Ingolstädter Kapitän per Twitter als „Scheiss Judenvieh“. Der Verein erstattet Anzeige.
Hamburger Polizeiaffäre: Der Hamburger Polizeipräsident setzt eine Untersuchungskommission ein, die schwere Vorwürfe gegen die Leitung des Landeskriminalamtes (LKA) wegen mangelnder Führung und Zusammenarbeit untersuchen soll. Hintergrund ist die Absetzung des Leiters einer eigens gegründeten Einheit zur Aufklärung ungeklärter Kriminalfälle Ende 2018.
Organisierte Kriminalität: In mehreren Städten des Ruhrgebietes (NRW) und in den Niederlanden werden Wohnungen, Gaststätten und Fahrzeuge unter dem Vorwurf durchsucht, in großem Stil Rauschgift aus den Niederlanden einzuschmuggeln. Neun Tatverdächtige werden festgenommen. Bei einem zweiten Großeinsatz am gleichen Tag werden weitere sieben Personen festgenommen. Die Europäische Polizeibehörde Europol teilt mit, dass bei einer internationalen Razzia in 2018 über 13 Mio. gefälschte Medikamente im Wert von rund 165 Mio. EUR sichergestellt und 435 Personen verhaftet wurden. In mehreren Bundesländern durchsuchen am 13. März Polizeibeamte rund 70 Objekte einer Bande der Geldwäsche, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung und weitere Delikte vorgeworfen werden; drei Personen werden festgenommen. Bei einer gemeinsamen Razzia und Polizei gegen eine europaweit operierende Bande am 20. März in Berlin und Brandenburg werden 20 Objekte durchsucht und vier Personen festgenommen. Sie stehen im Verdacht, niedrig besteuertes Heizöl in Polen als Diesel verkauft und so in großem Stil Steuern hinterzogen zu haben. Am 26. März durchsucht die Polizei in Bremen und Niedersachsen 22 Objekte und Wohnungen unter dem Verdacht des organisierten Drogenhandels. 12 Personen werden vorläufig festgenommen, eine Cannabisplantage und Vermögenswerte von knapp 1,2 Mio. EUR werden beschlagnahmt. In Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein durchsucht die Polizei am 27. März insgesamt 13 Objekte unter dem Verdacht des Menschenhandels und gewerbsmäßigen Betruges. In Berlin durchsuchen am gleichen Tag Polizei-, Zoll- und Steuerfahndungsbeamte, Juweliere, Shisha- und Sportbars. Größere „auffällige Geldbeträge“ werden beschlagnahmt und 17 Anzeigen erstattet.
Fußball-Hooligans: Vor Spielbeginn hält der Chemnitzer FC am 9. März eine offizielle Trauerfeier für den verstorbenen Neo-Nazi und Gründer der Fan-Vereinigung „Hoonara“ (Hooligans-Nazis-Rassisten) ab. Zu einer offenbar vereinbarten Straßenschlacht treffen sich am gleichen Tag in der Innenstadt von München (Bayern) bis zu 100 Hooligans der Vereine FC Bayern und VfL Wolfsburg und prügeln aufeinander ein. Sie flüchten beim Auftauchen der Polizei. An der Beerdigung des „Hoonara“-Gründers in Chemnitz (Sachsen) nehmen am 18. März rund 1.000 Hooligans und Neo-Nazis teil. Ebenfalls am 18. März verurteilt das AG Düsseldorf (NRW) zwei Hooligans des 1. FC Köln wegen einer Randale im Jahr 2013 zu Geldstrafen zwischen 650 EUR und 5.000 EUR auf Bewährung. Bei eines Fußballspiel gegen Serbien am 20. März wird einer der Serbien-Spieler aus dem Zuschauerblock mehrfach rassistisch beschimpft. Nachdem der Vorfall öffentlich wird, stellen sich am 21. März drei Männer der Polizei in Wolfsburg (Niedersachsen). In der Innenstadt von Mannheim (Baden-Württemberg) prügeln sich am 27. März rund 90 Hooligans rivalisierender Vereine. 49 Personen werden vorläufig festgenommen. Am 29. März bestätigt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen Gebührenbescheid der Stadt Bremen an die Deutsche Fußball Liga (DFL) (Az: 2 BvR 675/14) für Polizeikosten bei einem Hochrisikospiel im Jahr 2015 in Höhe von 415.000 EUR. Zur Klärung noch offener Fragen wird das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen zurück verwiesen.
9. März: Kriminelle Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Beamter, der 2011 wegen Besitz und Beschaffung von Kinderpornografie verurteilt wurde, weiterhin als Polizist arbeitet; er wurde lediglich degradiert und versetzt. Auch zwei weitere vorbelastete Beamte der Polizei NRW sind weiterhin im Dienst. Am 13. März wird durch weitere Presseberichte bekannt, dass es laut einer Untersuchung des Landesinnenministeriums innerhalb der letzten 10 Jahre bei Beamt*innen der Polizei NRW insgesamt 15 Fälle von Kinderpornografie oder Kindesmissbrauch gegeben hat. In 14 Fällen wurden die Beschuldigten aus dem Dienst entfernt, vorläufig des Dienstes enthoben oder befinden sich bereits in Rente. Am gleichen Tag wird in Fürstenfeldbruck (Bayern) ein Polizist unter dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Pornografie festgenommen; einige Vorwürfe räumt er ein.
Rechtsextremismus: Nach Aussagen der LfVs Sachsen und Brandenburg beobachten sie bei Rechtsextremisten eine „zunehmende Militanzbereitschaft“. So würde man sich gezielt auf Straßenkämpfe mit politischen Gegnern, insbesondere aus dem linken Spektrum vorbereiten. Durch Presseberichte wird am 13. März bekannt, dass in den letzten Monaten mehr als 100 Droh-E-Mails mit Absendern wie „Nationalsozialistische Offensive“, „NSU 2.0“ oder „Wehrmacht“ an Politiker, Anwälte, Journalisten, den Zentralrat der Juden und Behörden geschickt wurden. Darin werden neben persönlichen Angriffen auch Bombenanschläge angedroht. Der Hauptbahnhof in Lübeck (Schleswig-Holstein) oder das Finanzamt Gelsenkirchen (NRW) waren daraufhin bereits vorsorglich geräumt worden. Auf Beschluss der Generalstaatsanwaltschaften (GStA) der Länder vom Januar werden die Ermittlungen gebündelt bei der StA Berlin geführt (Az: 231 UJs. 181/19). Durch Presseberichte wird am 10. März bekannt, dass der im Mai 2016 in Stuttgart (Baden-Württemberg) gegründete rechtsextreme Verein „Uniter e.V.“ von einem Mitarbeiter des LfV Baden-Württemberg mitgegründet wurde und dieser auch bis 2017 im Vorstand saß. Während das LfV den Verein nicht als Beobachtungsobjekt führt, hat der GBA unterdessen einen solchen angelegt.
In München (Bayern) blockieren am 14. März 12 Personen der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ den Eingang zum Münchner Flüchtlingsrat und versperren Helfern den Weg. Auf dem Handy einer türkisch-stämmigen Berliner Comedienne geht am 15. März eine anonyme Droh-SMS ein, in der sie mit dem Tode bedroht wird. Unterzeichnet ist sie mit „SS-Obersturmbannfüher“. Im vergangenen Jahr wurden 80% aller politisch motivierten Straftaten (= 1.562) in Brandenburg von Rechtsextremist*innen begangen. Dies erklärt Landesinnenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) am 18. März bei der Vorstellung der Kriminalstatistik 2018. In einem Haus in Berlin sprühen am 19. März Unbekannte nachts eine Morddrohung mit vollem Namen eines Bewohners an die Wand. Nach Aussagen der „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus“ gab es bereits am 16. März drei ähnliche Parolen in diesem Stadtteil. Im Prozess vor dem AG Köln (NRW) gegen einen MAD-Soldaten wegen Geheimnisverrat sagen am 20. März mehrere Zeugen aus, dass der Gründer des rechtsextremen Vereins „Uniter“ vor einer Razzia im September 2017 gewarnt war; auch der Gründer, ein ehemaliger KSK-Soldat bestätigt dies. Bei „Uniter“ organisierten sich Soldaten, Polizisten und andere Sicherheitsleute. Am 21. März veröffentlicht das „Bündnis gegen Rechts“ zwei Drohbriefe gegen Migranten, die Ende Februar bei linken Einrichtungen in Wiesbaden und Mainz (beide Hessen) eingingen. Darin heißt es u.a.: „Wir drücken ab, aber ihr spannt den Hahn“. Bei einem Rechtsrockkonzert mit rund 500 Teilnehmer*innen in Ostritz (Sachsen) werden am 23. März Pressevertreter und Polizeibeamte angegriffen und mit Bierbechern beworfen und einem Feuerlöscher besprüht. Die Polizei leitet sechs Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Waffengesetz ein. Wegen Sieg-Heil-Rufen werden zudem Ermittlungen gegen Unbekannt geführt. An der Gegenveranstaltung eines Friedensfestes nehmen etwa 2.000 Personen teil. In den Rathäusern mehrerer Bundesländer gehen am 26. März Emails mit Bombendrohungen ein. Die Rathäuser und umliegende Straßen und Gebäude werden geräumt. Gegen Mittag gibt die Polizei Entwarnung. Ob es einen Bezug zu früheren Drohungen gegen Politiker*innen und öffentliche Einrichtungen gibt, ist derzeit noch unklar. Durch Presseberichte wird am 29. März bekannt, dass das LG Koblenz (Rheinland-Pfalz) im Prozess gegen das rechtsextreme Netzwerk „Aktionsbündnis Mittelrhein“ einen der 13 Angeklagten vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung und anderer Straftaten freigesprochen hat.
10. März: Taser-Einsatz: Bei einem Beziehungsstreit greift in Berlin ein Mann seine Frau mit einem Messer an. Als er seine Messer trotz Aufforderung und Schusswaffenandrohung der Polizei nicht ablegt, schießt ein Beamter mit einem Taser auf ihn. Der Mann wird festgenommen.
Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der unter Terrorverdacht stehende Soldat Franco A. zu einer Chatgruppen des rechtsextremen Vereins „Uniter e.V.“ gehörte. Im Prozess vor dem AG Köln (NRW) gegen einen MAD-Soldaten wegen Geheimnisverrat sagen am 20. März mehrere Zeugen aus, dass der Gründer des rechtsextremen Vereins „Uniter“ vor einer Razzia im September 2017 gewarnt war; auch der Gründer, ein ehemaliger KSK-Soldat bestätigt dies. Am 27. März spricht das Gericht den MAD-Mann vom Vorwurf des Geheimnisverrats frei, da ein Nachweis „nicht positiv“ geführt werden konnte. Die StA kündigt umgehend an, Rechtsmittel einzulegen.
11. März: Angriffe auf Flüchtlingsheime: Gegen einen ehemaligen NPD-Mann wird wegen des Verdachtes im November 2015 einen Brandanschlag auf eine Begegnungsstätte in Jüterbog (Brandenburg) begangen zu haben, ermittelt. Dies bestätigt die StA. Gegen den Mann läuft bereits ein Prozess wegen eines Brandanschlages auf eine, als Flüchtlingsunterkunft geplante Sporthalle in Nauen (Brandenburg). Durch eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag wird am 16. März bekannt, dass 2018 bundesweit insgesamt 173 Angriffe auf Flüchtlingsheime registriert wurden (2017: 312 / 2016: 995).
Asyl: In einer „Ankerzentrum“ genannten Massenunterkunft für Flüchtlingen in München (Bayern) leben aktuell 230 Menschen, darunter mehr als 80 Kinder. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion wird am 12. März bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2018 von über 11.430 Asylanträgen iranischer Flüchtlinge lediglich 2.619 anerkannt hat.
12. März: „Whistleblower“: Das Europaparlament und die EU-Staaten einigen sich auf Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern. Sie müssen nun von den einzelnen Staaten formell bestätigt und umgesetzt werden.
Streckenradar: Das VG Hannover (Niedersachsen) entscheidet, dass das bundesweit erste Streckenradar vor zwei Monaten unrechtmäßig in Betrieb gegangen ist und sofort abgeschaltet werden muss. Für eine Kennzeichenerfassung sämtlicher vorbeifahrender Autos gebe es keine Rechtsgrundlage (AZ: 7 A 849/19, 7 B 850/19).
13. März: Rechtsradikale Polizist*innen: Im Landtag erklärt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dass ein Verfahren gegen einen Beamten des Präsidiums Oberbayern wegen der Verbreitung von „volksverhetzenden Inhalten“ über Whatsapp-Nachrichten im Jahr 2018 mit der Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde; auch das Disziplinarverfahren endete mit einer Geldbuße. Ermittelt werde noch gegen den Beamten, der seinerzeit bewusst fälschlich erklärt hatte, ein zweiter Beamter sei nicht zu ermitteln gewesen; er ist vom Dienst suspendiert. Aufgrund von Presserecherchen teilt das Polizeipräsidium München (Bayern) am 15. März mit, dass bereits im Februar vier Polizisten einer bayerischen USK-Sondereinheit, ein Beamter des Polizeipräsidiums und ein SEK-Beamter vom Dienst suspendiert wurden. Acht weitere USK-Polizisten seinen versetzt worden. Hintergrund ist eine rechtsradikale und antisemitische Chatgruppe, an der insgesamt 47 Beamt*innen beteiligt waren, die Ende 2016 bei Ermittlungen gegen einen Beamten wegen eines anderen Deliktes entdeckt worden war. Vor dem Innenausschuss des hessischen Landtags erklärt Innenminister Peter Beuth (CDU) am 21. März, dass es aktuell 38 straf- und dienstrechtliche Verfahren gegen Polizist*innen wegen rechter Umtriebe gebe. Laut Pressemeldungen vom 23. März wurde unterdessen zudem ein Beamter der Polizei Alsfeld (Hessen) wegen möglicher Verfassungsuntreue vom Dienst suspendiert. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion wird am 29. März bekannt, dass zwei baden-württembergische Polizeibeamte zumindest zeitweise Mitglieder des rechten Vereins „Uniter“ waren.
Brandenburger Polizeigesetz: SPD und Linke beschließen eine Verschärfung des Polizeigesetzes: Gewahrsamsfristen werden verlängert, Verdächtige können künftig mit Aufenthaltsauflagen belegt werden, die Polizei kann Kontaktverbote erlassen, die Schleierfahndung wird ausgeweitet und die Polizei mit Bodycams ausgerüstet. Online-Durchsuchungen und das Auslesen von Chat-Programmen wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Hessisches Terror-Abwehrzentrum: Innenminister Peter Beuth (CDU) eröffnet ein „Hessisches Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum“ (HETAZ). Es ist beim LfV angesiedelt.
14. März: Stasi-Gedenkstätte: Das VG Berlin entscheidet den Eilantrag eines Pressemediums, wonach die Kulturverwaltung Auskünfte über die bisher geheimgehaltenen Begleitumstände der Kündigung des Direktors der Stasi-Gedenkstätte geben muss (Az: VG 27 L 6 19). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hambacher Forst: Die Polizei Aachen (NRW) teilt mit, dass sie bei einer Waldbegehung trotz des gerichtlichen Rodungsstopp mehrere frische Baumstümpfe und neue Baumhäuser mit frischen Schnittkanten entdeckt hat. Der Energiekonzern RWE hat Strafanzeige angekündigt. Am 26. März nimmt die Polizei im Hambacher Forst einen Mann fest, der bei Aufräumarbeiten am Vortag Fäkalien auf RWE-Mitarbeiter geworfen haben soll.
15. März: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Durch Presseberichte unter Berufung auf Unterlagen des Bundestags-Untersuchungsausschuss wird bekannt, dass der spätere Attentäter Anis Amri vermutlich ursprünglich plante, gemeinsam mit zwei Komplizen, 2016 einen Bombenanschlag auf ein Berliner Einkaufszentrum zu verüben. Am 26. März entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Untersuchungsausschuss des Bundestages auch Akten des Verfassungsschutzes (VfS) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) einsehen darf. Dies war im März 2018 von der Ausschussmehrheit abgelehnt worden. Im Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses sagt am 29. März ein V-Mann-Führer des LKA aus, er habe vor dem Anschlag keine Kenntnis vom späteren Attentäter Amri gehabt. Außerdem wird bekannt, dass das LKA bereits im November 2018 angeforderte Akten immer noch nicht geliefert hat.
Polizeischuss: Als in Bad Honnef (NRW) ein Senegalese, der abgeschoben werden soll, die Beamten mit einem Messer bedroht, schießt ihm ein Polizist in den Arm.
Polizeikennzeichnung: Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion wird bekannt, dass durch die Ende 2014 in Hessen eingeführte Polizeikennzeichnung im Jahr 2018 drei Straftaten und ein Dienstvergehen aufgeklärt werden konnten (2017: zwei Straftaten, ein Dienstvergehen / 2016: ein Dienstvergehen).
16. März: Angriffe auf Flüchtlinge: Durch eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag wird bekannt, dass 2018 bundesweit insgesamt 1.775 Angriffe auf Flüchtlinge registriert wurden (2017: 1.903 / 2016: 2.561).
„March Against Racism“: In Berlin demonstrieren rund 2.500 Teilnehmer*innen gegen Rassismus und rechte Parteien. Auch in Köln (NRW), Eisenach (Thüringen), Chemnitz (Sachsen) und Frankfurt/M. (Hessen) gibt es Demonstrationen.
19. März: Polizeischüsse: Bei einer Personenkontrolle in Dortmund (NRW) schießen Polizisten auf einen Mann und verletzen ihn.. Nach Polizeiangaben ist der Mann zunächst geflohen und hat die Beamten, nachdem er gestellt wurde, mit einem spitzem Gegenstand bedroht. Nachdem er diesen trotz mehrfacher Aufforderung nicht abgelegt habe, hätten die Beamten geschossen und ihn mit zwei Schüssen in Ober- und Unterkörper getroffen.
Polizeivertrauensstelle: Laut dem Jahresbericht der im Dezember 2017 in Thüringen eingerichteten Polizeivertrauensstelle wurden dort 402 Beschwerden über Maßnahmen oder am Verhalten von Polizisten eingereicht. Der Großteil wurde als unbegründet eingestuft.
20. März: Prozess gegen ehemaligen Richter: Vor dem LG Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) beginnt der Prozess gegen einen pensionierten Amtsrichter in Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) wegen Rechtsbeugung in mehreren Fällen.
Rassistische Handlungen: In Leipzig (Sachsen) beleidigt und verprügelt eine Gruppe von Männern einen jungen Westafrikaner. Nach Zählung der Non-Government-Organisation „ReachOut“ kam es in Berlin 2018 zu 309 fremdenfeindlichen Angriffen (2017: 261). In München (Bayern) bepöbelt am gleichen Tag ein Mann einen Taxifahrer rassistisch und tritt ihn; als herbeigerufene Polizisten erscheinen, zeigt er ihnen den Hitlergruß. Am 18. März pöbelt in Berlin zunächst zwei kopftuchtragende Frauen und ihre Kinder an und boxt die schwangere Frau anschließend in den Bauch. In Marburg (Hessen) sprüht am 21. März ein Mann einem Busfahrer mit Migrationshintergrund Reizgas ins Gesicht und ruft rechte Parolen. Der Täter kann flüchten. Bei einem Fußballspiel gegen Serbien wird einer der Serbien-Spieler aus dem Zuschauerblock mehrfach rassistisch beschimpft. Nachdem der Vorfall öffentlich wird, stellen sich am 21. März drei Männer der Polizei in Wolfsburg (Niedersachsen). Am 27. März teilt das sächsische Justizministerium mit, dass vier Justizangestellte vom Dienst suspendiert wurden. Sie sollen gegen ausländische Häftlinge in „ungerechtfertigter Weise handgreiflich“ geworden sein; insgesamt seien damit sechs Angestellte deshalb suspendiert worden. Staatsanwaltliche und disziplinarrechtliche Ermittlungen seien eingeleitet. Am 31. März beleidigt in Berlin ein Mann einen Polizisten rassistisch. Seine Personalien werden aufgenommen.
Homophobe Angriffe: In einer Berliner U-Bahn wird ein Mann zunächst homophob beleidigt und beim Aussteigen angegriffen.
22. März: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: Bei Razzien in Hessen und Rheinland-Pfalz werden 11 Personen festgenommen. Die drei Hauptverdächtigen stehen im Verdacht einen islamistisch-motivierten Terroranschlag geplant zu haben. Durch Presseberichte wird am 25. März bekannt, dass gegen sechs der Festgenommenen Haftbefehl erlassen wurde; die übrigen fünf wurden wieder auf freien Fuß gesetzt . Am gleichen Tag wird von der österreichischen Polizei in Wien ein irakischer IS-Symphatisant festgenommen, der im Verdacht steht, im Winter 2018 Anschläge auf Bahnstrecken in Bayern und Berlin begangen zu haben, die jedoch fehlschlugen. Der Mann ist „tatsachengeständig“, bestreitet jedoch einen terroristischen Hintergrund. Am 27. März werden auf dem Prager Flughafen zwei weitere Männer festgenommen, die mit dem verdächtigen Iraker eine Terrorzelle gegründet haben sollen. Am 29. März wird durch Presseberichte bekannt, dass bei Hausdurchsuchungen bei dem in Wien festgenommenen Iraker u.a. eine leistungsfähige Drohne und ein Nachtsichtgerät gefunden wurden. In mehreren Städten in NRW und Baden-Württemberg durchsucht die Polizei am 29. März mehrere Objekte und nimmt 11 Tadschiken unter dem Verdacht einer schweren staatsgefährdenden Straftat fest. Am nächsten Tag werden sie alle wieder freigelassen.
27. März: Polizeischüsse: In München (Bayern) geben Polizeibeamte insgesamt drei Schüsse auf den Fluchtwagen eines verdächtigen Betrügers ab. Sein Komplize kann festgenommen werden. Am nächsten Tag wird der Beamte vom Dienst suspendiert bis geklärt ist, ob der Schusswaffeneinsatz rechtmäßig war.
Prozesse gegen Polizisten: Das AG Stuttgart (Baden-Württemberg) verurteilt einen Polizeibeamten wegen unnötiger Gewalt bei einer Unfallaufnahme 2017 zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Er hatte einem bereits fixierten Mann mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Das Verfahren gegen die übrigen Beamten wird eingestellt. Durch Presseberichte wird am 28. März bekannt, dass das LG Augsburg (Bayern) in zweiter Instanz zwei Polizeibeamte, die im September 2016 betrunken einen Migranten verprügelt hatten, zu einer 11monatigen Bewährungsstrafe, bzw. zu einer Geldstrafe von 9.000 EUR verurteilt hat. Ein Disziplinarverfahren steht noch aus.
Frontex: Die EU beschließt einen Personalausbau der EU-Grenzschutztruppe Frontex auf 10.000 Kräfte bis zum Jahr 2027.
28. März: Polizei und Datenschutz: In ihrem Jahresbericht 2018 stellt die Berliner Datenschutzbeauftragte fest, dass der Missbrauch polizeilicher Datenbanken durch Beamte für private Zwecke „sehr häufig“ stattfindet.
Schleuserkriminalität: Das LG Passau (Bayern) verurteilt einen Spediteur wegen illegalen Einschleusens von Ausländern unter menschenunwürdigen und lebensgefährlichen Bedingungen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und 10 Monaten.
Biometrische Gesichtserfassung: In ihrem Jahresbericht 2018 stellt die Berliner Datenschutzbeauftragte fest, dass die Trefferquote in der ersten Testphase der BPol auf einem Berliner Bahnhof bei 80% lag. 29% der Erfassten seien jedoch fälschlich erkannt wurden, was rund 100.000 Personen betrifft.