Chronologie Juli 2019

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Juli: Rechtsextremismus: Das Verwaltungsgericht (VG) Meiningen (Thüringen) erklärt Auflagen für ein in Themar geplantes Rechtsrock-Konzert für rechtmäßig; darunter auch ein Alkoholverbot (Az: 2 E 769/19 Me, Az: 2 E 770/19 Me). Zugleich ruft der Bürgermeister von Themar zu einer Gegendemonstration gegen die „geistige Brandstifterei“ des Konzerts auf. Die Polizei hat für den Zeitraum des Konzerts eine in der Nähe gelegene Tankstelle als „Führungsstützpunkt“ angemietet und damit auch eine dortige Alkoholversorgung ausgeschlossen. Zwei Journalisten, die über die rechte Szene in Dortmund (NRW) recherchieren, haben Drohbriefe mit einem weißem Pulver erhalten. Dieses entpuppte sich als Backpulver. Am 4. Juli entscheidet auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar (Thüringen), dass auf dem Rechtsrock-Konzert in Themar kein Alkohol ausgeschenkt werden darf (Az: 3 EO 467/19). Am 5. Juli bricht die Polizei die Konzerte von zwei Bands vorzeitig ab weil sie gegen Auflagen verstoßen. Sie erhalten zudem für das gesamte Konzert ein Auftrittsverbot. Am 6. Juli beschlagnahmt die Polizei auf dem Konzertgelände 16 Bierfässer und knapp 200 Sixpacks Bier. In der Stadt versammeln sich rund 400 Festival-Gegner*innen. Am 6. Juli wird bekannt, dass eine rechtsextremistische Gruppe „Nordkreuz“ Todeslisten von rund 25.000 politischen Gegner*innen angelegt hatte, die bei Durchsuchungen im August 2017 und April 2018 sichergestellt worden waren. Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus vom 11. Juli kam es 2018 in Berlin zu 1.766 rechten Straftaten, davon 125 Gewaltdelikte. Ebenfalls am 11. Juli lässt die Polizei in München (Bayern) zwei Moscheen räumen weil dort rechtsextreme Bombendrohungen eingegangen sind. In Markneukirchen (Sachsen) löst die Polizei am 12. Juli eine als private Veranstaltung getarnte rechtsextreme Musikveranstaltung auf und erteilt den 45 Zuhörer*innen Platzverweise. Durch Presseberichte wird am 13. Juli bekannt, dass in rechtsextremistischen Kreisen eine Adressenliste mit mehreren 1.000 Namen mutmaßlicher Antifa-Mitglieder kursiert, die ein baden-württembergischer AfD-Landtagsabgeordneter 2017 per E-Mail verbreitete. Am 15. Juli gibt das Unternehmen Flixbus bekannt, dass ein Busfahrer, der ein rechtsextremistisches Tattoo auf einem Unterarm trägt, entlassen wurde. Am 17. Juli entscheidet das VG Kassel (Hessen), dass die Stadt eine von der rechtsextremen Kleinpartei „Die Rechte“ angemeldete Kundgebung genehmigen muss (Az: 6 L 1806/19.KS). Die Stadt legt Beschwerde dagegen ein. Am 19. Juli weist der Hessische Verfassungsgerichtshof die Beschwerde ab; die Kundgebung kann stattfinden. An gleichen Tag bestätigt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe (Baden-Württemberg), dass Bundestag und Bundesrat einen Antrag eingereicht haben, um die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Im Jahr 2018 hatte die rechtsextreme Partei noch Gelder in Höhe von 878.325 EUR erhalten. An der Kundgebung der Kleinpartei „Die Rechte“ nehmen am 20 Juli in Kassel (Hessen) etwa 120 Personen teil; die Zahl der Gegendemonstrant*innen beträgt rund 10.000 Menschen. Eine für den gleichen Tag in Halle (Sachsen-Anhalt) geplante Demonstration der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ wird von der Versammlungsbehörde wegen Sicherheitsbedenken untersagt. Gegen eine von den „Identitären“ daher als Sommerfest deklarierten Versammlung mit rund 250 Teilnehmer*innen demonstrieren etwa 3.000 Menschen. Am 22. Juli gehen auch bei Moscheen in Duisburg (NRW), Mannheim (Baden-Württemberg) und Mainz (Rheinland-Pfalz) sowie bei der Parteizentrale der Links-Partei in Berlin Bombendrohungen mit zum Teil rechtsextremen Unterschriften ein. Nach Durchsuchungen kann Entwarnung gegeben werden. Auch gegen Moscheen in Iserlohn (NRW) und Köln (NRW) hat es im Juli bereits solche Bedrohungen gegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) prüft, ob es in allen Fällen Zusammenhänge gibt. Am 23. Juli durchsucht die Polizei in Erlensee (Hessen) die Wohnung des Bruders des rassistisch motivierten Schützen, der auf einen Eritreer in Wächtersbach (Hessen) geschossen hat, auf eine mögliche Mitwisserschaft an der Tat. Der Mann war in der Vergangenheit mehrfach als Rechtsextremist aufgefallen. Am 30. Juli lässt die Bundesanwaltschaft (BAW) in vier Bundesländern die Wohnungen von sechs Rechtsextremist*innen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung durchsuchen. Die Verdächtigen sollen innerhalb der rechtsextremen Gruppe „Wolfsbrigade“ die Untergruppierung „Sturmbrigade“ als „bewaffneten Arm“ gebildet haben. Durch weitere Presseberichte vom gleichen Tag wird bekannt, dass das Bürgeramt Bremen sich weigert, die Adressen von Mitarbeiter*innen von Opferberatungsstellen, Journalist*innen und anderen Personen, die zum Thema Rechtsextremismus arbeiten, zu sperren, auch wenn diese bereits Drohungen erhalten hatten. Medien berichten unter Berufung auf das Bundesjustizministerium am 31. Juli, dass der Generalbundesanwalt (GBA) im laufenden Jahr bereits 15 Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextremist*innen eingeleitet hat. Zudem wird am 31. Juli vermeldet, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Dortmund (NRW) Anzeigen gegen die rechtsextreme Kleinpartei „Die Rechte“ wegen volksverhetzender Inhalte ihrer Plakate zur Europawahl abgelehnt hat.

Homophobe Angriffe: Beim Betreten eines Hauses wird in Berlin ein Mann als „Schwuchtel“ beschimpft und gewürgt. Der Täter wird wenig später festgenommen. Am 6. Juli wird in einem Club in Berlin eine Frau homophob beleidigt und geschlagen; sie muss in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Wiederum in Berlin werden am 8. Juli eine Hauswand und ein Fahrzeug homophob beschmiert sowie Reifen zerstochen und eine Seitenscheibe eingeschlagen. Am 22. Juli werden in Berlin zwei Frauen und Mann homophob und rassistisch beleidigt; die Täter können unerkannt flüchten. Am 26. Juli beleidigt in einer Berliner Straßenbahn ein Betrunkener Frauen homophob, schubst eine von ihnen gegen die Tür und zeigt den Hitlergruß. Er wird in Gewahrsam genommen. Laut einer Zählung des Anti-Gewalt-Projektes „Maneo“ kam es im Jahr 2018 in Berlin zu 67 Fällen von Körperverletzungen mit homophobem Hintergrund (2017: 80 / 2016: 77) und 123 Beleidigungen (2017: 68 / 2016: 45), wie am 27. Juli berichtet wird. In einer Berliner U-Bahn bepöbelt und bedroht am gleichen Tag ein betrunkener Jugendlicher zwei Männer homophob. In Berlin versuchen am 28. Juli – dem Christopher-Street-Day (CSD) – zwei Jugendliche vergeblich, eine vor einem Rathaus hängende Regenbogenfahne anzuzünden. Sie können flüchten.

Rassistische Handlungen: In einem Regionalzug in Brandenburg bepöbelt ein Mann Mitreisende rassistisch. Er wird festgenommen. Am 2. Juli wird auf einem Berliner U-Bahnhof ein Mann festgenommen, als er rassistische Parolen an die Wand schmiert. Wiederum in Berlin wird am 4. Juli ein Mann rassistisch beleidigt. Die Polizei stellt die Personalien des Täters fest. Am 8. Juli beschimpft in Berlin ein Mann spielende Kinder rassistisch und bedroht sie. Am gleichen Tag wird ebenfalls in Berlin eine Frau von einem Unbekannten rassistisch beleidigt. Zudem beschimpft in einem anderen Stadtteil ein betrunkener Mann mehrere Passant*innen rassistisch und zeigt den Hitlergruß; er wird festgenommen. In einer Warteschlange in einer Berliner Kfz-Zulassungsstelle beleidigt am 9. Juli ein Mann einen anderen, der versucht sich vorzudrängeln, rassistisch. Am 12. Juli beleidigt wiederum in Berlin eine Frau eine andere Frau aufgrund ihres Kopftuchs rassistisch. In Berlin wird am 14. Juli die Polizei verständigt, weil ein Mann eine Familie rassistisch beschimpft; als sich Zeug*innen einmischen, werden auch sie rassistisch und homophob beleidigt. Am 22. Juli werden in Berlin zwei Frauen und ein Mann rassistisch und homophob beleidigt; die Täter*innen können unerkannt flüchten.

Bundesnachrichtendienst (BND): In Berlin beginnen 50 Personen von Geheimdiensten ihr Studium am neugeschaffenen BND-Projekt „Intelligence and Security Studies“ (MISS).

2. Juli: Rechtsextremer Mordanschlag: Der Tatverdächtige im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), der Rechtsextremist Stephan E., widerruft sein Geständnis. Er bleibt jedoch in Haft. Durch Presseberichte wird am 8. Juli bekannt, dass der Anwalt des Tatverdächtigen Stephan E. gegen die BAW Strafanzeige wegen des Verdachts des Geheimnisverrates erstattet hat, da offenbar „Informationen gezielt an die Öffentlichkeit“ gebracht worden seien.

Polizeieinsatz in Flüchtlings-WG: Nach Angaben mehrerer Flüchtlings-Hilfsorganisationen sind Polizeibeamt*innen in Berlin am 2. Juli gewaltsam in eine Jugend-WG für Flüchtlinge eingedrungen; haben Türen eingetreten und den Jugendlichen mit vorgehaltener Waffe Handschellen angelegt. Die Hintergründe bleiben unklar.

Demonstrationsrecht: Das VG Hannover (Niedersachsen) entscheidet, dass ein Betretungsverbot für das hannoversche Flughafengebäude im Rahmen einer geplanten Demonstration „Gegen die zentrale Abschiebebehörde“ rechtswidrig ist (Az: 10 B 3049/19).

Hessische Sicherheitsgesetze: Acht Einzelpersonen und ein IT-Unternehmen reichen beim BVerfG Klage gegen die in 2018 erlassenen neuen Polizei- und Verfassungsschutzgesetze ein. Sie sehen ihre Grundrechte durch deren Überwachungsmöglichkeiten beeinträchtigt.

3. Juli: Rassistische Angriffe: In Berlin wird ein Mann aufgrund seiner Hautfarbe von zwei Männern beschimpft und angegriffen; es kommt zu einer Schlägerei. In Dresden (Sachsen) beschmiert am 18. Juli ein Mann die Tür seines libyschen Nachbarn mit Hakenkreuzen, schlägt mit einer Machete dagegen und versucht, die Tür anzuzünden. Er wird festgenommen. Am 22. Juli wird in Wächtersbach (Hessen) ein Eritreer von einem Mann angeschossen und schwer verletzt. Der Täter erschießt sich später selbst. Am 23. Juli erklären die Ermittler*innen, ein rassistisches Motiv für diese Tat sei „ganz klar“. Ebenfalls am 23. Juli durchsucht die Polizei in Erlensee (Hessen) die Wohnung des Bruders des Schützen auf eine mögliche Mitwisserschaft an der Tat. Der Mann war in der Vergangenheit mehrfach als Rechtsextremist aufgefallen. Ebenfalls am 23. Juli beleidigt in Berlin ein Mann einen Türken, der seinen Gebetsteppich ausrollt und attackiert ihn; auch eine Frau mischt sich ein und bewirft den türkischen Mann mit Mülltüten.

4. Juli: Polizeischüsse: In Böblingen (Baden-Württemberg) wird die Polizei zu einer Ruhestörung gerufen. Als die Beamt*innen eintreffen, werden sie Medien zufolge mit einem Messer angegriffen und verletzt. Daraufhin geben sie mehrere Schüsse auf den Angreifer ab und verletzen ihn lebensgefährlich.

Dschihadisten-Prozesse: Im Prozess gegen eine deutsche Anhängerin der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Bayern) sagt die Mutter eines Mädchens aus, dass von der Angeklagten als Sklavin gehalten worden und bei einer ihrer Strafmaßnahmen verdurstet sein soll. Am 5. Juli verurteilt das OLG Stuttgart (Baden-Württemberg) eine deutsche IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation zu einer fünfjährigen Haftstrafe. Am 27. Juli leitet die StA Frankfurt/M. (Hessen) gegen einen jugendlichen Deutsch-Ägypter ein Verfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. Er war im Dezember 2018 nach Ägypten ausgereist, um sich dem IS anzuschließen.

Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Die StA Duisburg (NRW) teilt mit, dass gegen eine Duisburger Polizistin wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen an eine Drogenbande ermittelt wird. Die Frau wurde vom Dienst suspendiert. Durch Presseberichte wird am 10. Juli bekannt, dass gegen mehrere Polizist*innen in Bayern weiterhin wegen der Verbreitung antisemitischer und rechtsextremistischer Videos ermittelt wird. Ein Beamter erhielt inzwischen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung in Höhe von 3.000 EUR. Medien vermelden am 26. Juli, dass es laut einer Studie der Universität Bochum (NRW) deutlich mehr rechtswidrige Polizeigewalt gibt als bislang bekannt. Das Dunkelfeld sei mehr als fünf Mal so groß wie das Hellfeld. Von der StA werden bundesweit jährlich über 2.000 Ermittlungsverfahren gegen Polizist*innen eingeleitet; allerdings werden anschließend nur unter zwei Prozent auch vor Gericht verhandelt. Presseberichten vom 29. Juli zufolge hat das Kammergericht (KG) Berlin die StA bereits im April 2018 angewiesen, im Falle eines im September 2016 von der Polizei erschossenen irakischen Asylbewerbers die Ermittlungen gegen den Todesschützen wieder aufzunehmen.

Tödlicher Taser-Einsatz: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im hessischen Landtag wird bekannt, dass vier Tage nach dem Einsatz eines Elektroschockers (Taser) im Januar 2018 die betroffene Person verstorben war.

Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Geflüchtete: In Bremen werden vier junge Afghanen von einer Männergruppe angegriffen und geschlagen. Als die Polizei die Täter stellt, fallen rassistische Äußerungen.

Alternative für Deutschland (AfD): Der Berliner AfD-Landesverband startet sein Internetportal „Blick nach Links“, auf dem Medienberichte und Antworten auf parlamentarische AfD-Anfragen veröffentlicht werden sollen; auch Nutzer*innen sollen dort ihre Meldungen zum „Kampf gegen Links“ einstellen können. Auf seinem jährlichen Kyffhäuser-Treffen in Leinefelde (Thüringen) ruft der völkisch-nationale „Flügel“ der AfD am 6. Juli zum „Widerstand“ gegen die etablierten Parteien und die Große Koalition auf. Am 8. Juli kündigt ein Berliner Hotel der AfD-Bundestagsfraktion kurzfristig die Räumlichkeiten für eine Pressekonferenz. Durch Presseberichte wird am 13. Juli bekannt, dass ein baden-württembergischer AfD-Landtagsabgeordneter 2017 per E-Mail eine Adressenliste mit mehreren 1.000 Namen mutmaßlicher Antifa-Mitglieder verbreitete, die seither in rechtsextremistischen Kreisen kursiert. Am 25. Juli entscheidet der sächsische Verfassungsgerichtshof (VGH), dass die AfD ihre Kandidat*innenliste für die Landtagswahl trotz formaler Mängel bei der Aufstellung von 18 auf 30 erweitern darf. In Arendsee (Sachsen-Anhalt) wird am 28. Juli ein Brandanschlag auf die Gartenlaube eines AfD-Politikers verübt. Der in der Laube schlafende AfD-Mann und seine Freundin bleiben unverletzt. Medien berichten am 30. Juli, dass die Hamburger Bürgerschaft in einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion zu Verflechtungen und Kontakten der Hamburger Linkspartei zu „linksextremistischen Gruppen“ Namen schwärzen ließ, um kein „Nachschlagewerk der rechten Szene“ zu liefern.

5. Juli: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Die StA Dresden (Sachsen) leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Billigung von Straftaten gegen bisher unbekannte Pegida-Anhänger*innen ein. Sie hatten bei einer Veranstaltung den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) vor laufenden Kameras gutgeheißen. Weitere mögliche Straftatbestände – so die StA – werden noch geprüft.

Drogenfahndung: StA und Zoll teilen am 5. Juli mit, dass im Juni in Emmerich (NRW) bei einer aus den Niederlanden eingereisten Frau über 50 Kilo Crystal Meth und Ecstasy gefunden wurden.

6. Juli: Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte unter Berufung auf Unterlagen des Bundeskriminalamts (BKA) wird bekannt, dass die von einem Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) gegründete rechtsextremistische Gruppe „Nordkreuz“ Todeslisten von rund 25.000 politischen Gegner*innen angelegt hatte. Zudem hatte der Beamte mit drei weiteren Polizist*innen Munition aus Polizeibeständen gestohlen; er sitzt seit Juni in Untersuchungshaft. Durch Presseberichte wird am 10. Juli bekannt, dass gegen mehrere Polizist*innen in Bayern weiterhin wegen der Verbreitung antisemitischer und rechtsextremistischer Videos ermittelt wird. Der Fall war vor rund vier Monaten bekannt geworden; 15 Polizist*innen wurden damals vom Dienst suspendiert oder versetzt. Ein Beamter erhielt nun einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung in Höhe von 3.000 EUR.

8. Juli: Angriffe auf Polizist*innen: Laut einem von Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) vorgestellten Lagebild kam es 2018 in Bayern zu 7.689 körperlichen oder verbalen Angriffen auf Polizist*innen (2010: 6.280 /2015: 6.919); in 11 Fällen handelte es dabei um versuchte Tötungsdelikte. Insgesamt seien demnach 2.566 Beamt*innen verletzt worden. Nach Angaben der Berliner Polizei vom 9. Juli wurden dort 2018 insgesamt 6.959 Polizist*innen im Dienst angegriffen (2017: 6.811), dabei wurden 1.608 Beamte leicht und 11 schwer verletzt. In Köln (NRW) werden bei einer Verkehrskontrolle am 13. Juli  Polizist*innen zunächst von dem Autofahrer angegriffen. Bei seiner Festnahme solidarisieren sich daraufhin rund 30 Personen aus einer Bar mit dem Mann. Es muss Verstärkung gerufen werden und kommt so zu einem Großeinsatz. Am 14. Juli alarmiert in Obergiesing (Bayern) ein Mann die Polizei, weil seine Wohnungstür aufgebrochen ist und von drinnen Stimmen zu hören sind. Als die Beamt*innen die Einbrecher*innen festnehmen, wehren sich diese heftig; vier Polizist*innen werden verletzt, eine Beamtin muss vom Dienst abtreten. Nach einem Verkehrsunfall bei Heilbronn (Baden-Württemberg) am 18. Juli weigert sich zunächst ein LKW-Fahrer, den Rettungskräften Platz zu machen und beschimpft und bespuckt die Einsatzkräfte. Danach versuchen etliche Fahrzeugfahrer*innen, sich ebenfalls durch die Rettungsgasse zu schlängeln; die Polizei fertigt rund 100 Strafanzeigen. Am 19. Juli gibt der Polizeipräsident von München (Bayern) bekannt, dass im Jahr 2018 insgesamt 1.333 Polizist*innen im Dienst beleidigt oder angegriffen wurden (2017: 1.189). Dabei wurden 459 Beamt*innen verletzt (2017: 4.16). Nachdem er zuvor die Wohnungstür seines libyschen Nachbarn mit Hakenkreuzen beschmiert und anzuzünden versucht hatte, bedroht am 18. Juli in Dresden (Sachsen) der Täter die eintreffenden Polizist*innen mit einer Machete. Er wird festgenommen. Nachdem Polizist*innen in Berlin am 23. Juli die Personalien eines Mannes aufnehmen wollen, der zuvor einen Radfahrer angegriffen und verletzt hatte, greift er auch die Beamt*innen an. Der Mann wird festgenommen. Als am 27. Juli in Berlin Polizist*innen einer schwer betrunkenen Frau helfen wollen und einen Rettungswagen rufen, werden sie von ihrem Begleiter angegriffen. Der Mann wird in Gewahrsam genommen. In München (Bayern) wird die Polizei am 27. juli wegen Lärmbelästigung durch eine Party gerufen. Als die Beamt*innen eintreffen, werden sie mit einem Weißbierglas beworfen; ein Beamter wird am Kopf getroffen und muss vom Dienst abtreten.

Organisierte Kriminalität: Die Europäische Polizeibehörde Europol teilt mit, dass bei einer internationalen Anti-Doping-Razzia in 33 Ländern insgesamt 17 kriminelle Gruppen zerschlagen, 234 Personen festgenommen, neun Untergrundlabore geschlossen und rund 24 Tonnen Steroide beschlagnahmt wurden. Am 10. Juli wird in Bremen der mutmaßliche Chef eines kriminellen libanesischen „Clans“ festgenommen und abgeschoben.

Rechtsradikalismus: In Berlin zeigt ein betrunkener Mann den Hitlergruß und beschimpft mehrere Passant*innen rassistisch; er wird festgenommen. Am 9. Juli schlagen Unbekannte in Berlin eine Glasscheibe am Mahnmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma ein. Am 13. Juli pöbelt in Berlin ein betrunkener Mann eine Gruppe Jugendlicher mit „Heil Hitler“-Rufen an. Einer der Jugendlichen schlägt ihm daraufhin ins Gesicht. Nachdem an einem Gymnasium in Leonberg (Baden-Württemberg) Schüler*innen im Klassenchat Nachrichten mit Hitlergrüßen, Hakenkreuzen und Gewaltfantasien verschickten, hat der Direktor die Polizei informiert, wie am 26. Juli bekannt wird.

Gewalt gegen Obdachlose: In Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) wird ein Mann festgenommen, der einen Obdachlosen tagelang in seiner Wohnung gefangen gehalten und misshandelt hatte.

9. Juli: Abschiebungen: In Leipzig (Sachsen) versuchen etwa 30 Personen zunächst die Abschiebung eines kurdischen Syrers zu verhindern und melden dann eine Spontan-Demonstration an, an der sich rund 500 Menschen beteiligen. Es kommt zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Das Amtsgericht (AG) Erding (Bayern) spricht eine Frau von der „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ und einem damit verbundenen Strafbefehl über 1.200 EUR frei. Die Frau hatte im Oktober 2018 mit einer Flugblattaktion auf dem Flughafen die Abschiebung eines Kurden verhindert. Erneut demonstrieren am 10. Juli in Leipzig (Sachsen) mehrere hundert Menschen mit einer Solidaritätskundgebung für den abgeschobenen Syrer; zu Auseinandersetzungen mit der Polizei kommt es diesmal nicht. Am gleichen Tag wird in Bremen der mutmaßliche Chef eines libanesischen „Clans“ festgenommen und abgeschoben. Am 12. Juli eröffnet des Innenministerium Brandenburg am Flughafen Schönefeld eine Sammelstelle für abgelehnte Asylbewerber*innen, die dort zwei Tage vor ihrer Abschiebung untergebracht werden sollen. Die Sammelstelle hat 20 Plätze. Medien berichten unter Berufung auf den Jahresbericht der Bundespolizei (BPol) 2018 am 17. Juli, dass im vergangenen Jahr insgesamt 26.000 Abschiebungen durchgeführt wurden; weitere rund 27.600 konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht durchgeführt werden.

10. Juli: Schleuser*innen: In vier Bundesländern durchsucht die Polizei mehrere Gebäude unter dem Verdacht der bandenmäßigen Vermittlungen von Scheinehen. Der Schwerpunkt liegt im Raum Leipzig (Sachsen). Vor dem Landgericht (LG) Berlin gesteht am 17. Juli ein Mann seine Beteiligung an der Schleusung von Vietnames*innen über Deutschland nach Großbritannien, wo sie mutmaßlich zum illegalen Cannabis-Anbau eingesetzt wurden.

„Reichsbürger*innen“: Vor dem VG München (Bayern) fordert ein ehemaliger Biathlet-Co-Nationaltrainer seinen Waffenschein zurück, der ihm wegen mutmaßlicher Nähe zur „Reichsbürger*innen“-Bewegung entzogen worden war. Insgesamt liegen beim VG rund 70 derartige Klagen vor; die meisten bleiben erfolglos. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es in Deutschland rund 19.000 „Reichsbürger*innen“, von denen 950 als rechtsextrem gelten. Vor einem AG in Berlin beginnt der Prozess gegen einen „Reichsbürger“ wegen Erpressung und versuchter Nötigung. Der Mann hatte gemeinsam mit seiner Partnerin Forderungen an Behörden geschickt. Gegen die Kundgebung eines den „Reichsbürger*innen“ zugerechneten selbsternannten „Volkslehrers“ demonstrieren am 14. Juli in Berlin rund 100 Menschen der Initiative „Omas gegen Rechts“. Der Mann war 2018 wegen Verunglimpfung des Rechtsstaats und Volksverhetzung fristlos aus dem Schuldienst entlassen worden.

GSG 9: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Teil der BPol-Eliteeinheit GSG 9 seit Monatsbeginn dauerhaft in Berlin stationiert wurde. Als Begründung gilt eine veränderte Sicherheitslage durch islamistische Terroranschläge. Der Hauptsitz der Spezialeinheit soll jedoch in St. Augustin (NRW) bleiben.

Antisemitismus: Am Bahnhof in Potsdam (Brandenburg) wird am 26. Juli ein Kippa tragender Jude angespuckt, beleidigt und bedroht. Gegen zwei Männer wird ermittelt. Aus einem Wohnungsfenster heraus wird ein Rabbiner der Jüdischen Gemeinde zu Berlin am 28. Juli in arabischer Sprache beschimpft und bespuckt.

11. Juli: „Identitäre Bewegung“: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilt mit, dass die „Identitäre Bewegung“ als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Begründet wird dies mit dem „rechtsextremen Hintergrund einiger Aktivistinnen und Aktivisten“ sowie deren „Anti-Asyl-Agitation im Zusammenhang mit der Migrationsbewegung“. Eine für den 20. Juli in Halle (Sachsen-Anhalt) geplante Demonstration der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ wird von der Versammlungsbehörde wegen Sicherheitsbedenken untersagt. Gegen eine von den „Identitären“ daher als Sommerfest deklarierten Versammlung mit rund 250 Teilnehmer*innen demonstrieren etwa 3.000 Menschen.

Rechtsterroristische Gruppe „Oldschool Society“: Das OLG Dresden (Sachsen) verurteilt ein Gründungsmitglied der „Oldschool Society“ (OSS) wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“ zu einer knapp eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe.

Repression gegen Links: Laut einer Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wurden 2018 in Berlin 1.223 linke Straftaten registriert, davon 288 Gewaltdelikte. Durch Pressemeldungen unter Berufung auf das Bundesjustizministerium wird am 31. Juli bekannt, dass der GBA im laufenden Jahr fünf Ermittlungsverfahren gegen sog. Linksextremist*innen eingeleitet hat.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Durch Presseberichte wird bekannt, dass das BAMF seit dem Sommer 2017 einen rechtsextremen Mitarbeiter als Bürosachbearbeiter beschäftigte. Nach einem Hinweis des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) NRW wurde der Mann freigestellt.

Dschihadismus: Das VG Berlin entscheidet, dass die Bundesregierung Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück holen muss. Konkret geht es dabei um drei minderjährige Kinder und deren Mütter, die sich in einem syrischen Flüchtlingslager befinden. Durch Presseberichte unter Berufung auf das BKA wird am 23. Juli bekannt, dass bundesweit 702 islamistische „Gefährder*innen“ gezählt werden (2018: 774). Als „relevante Personen“, somit als potentielle Unterstützer*innen gelten dabei 512 Personen.

12. Juli: Asyl: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in der Flüchtlingsunterkunft Oberding (Bayern) ein wegen Vergewaltigung, versuchtem Totschlag und anderer Straftaten verurteilter Iraker und ein Nigerianer, gegen den wegen versuchter Vergewaltigung ermittelt wird, untergebracht sind. Einen ähnlichen Fall hatte es bereits 2018 gegeben. Am 19. Juli gibt der Pfarrer der Evangelischen Gemeinde in Immenstadt (Bayern) bekannt, dass er wegen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ einen gerichtlichen Strafbefehl in Höhe von 4.000 EUR erhalten hat. Seine Gemeinde hatte einem Afghanen über ein Jahr Kirchenasyl gewährt.

13. Juli: Polizeischüsse: Bei der Verfolgung von mutmaßlichen Einbrechern geben in Niedersachsen Polizist*innen mehrere Warnschüsse ab.

Prozesse gegen Polizist*innen: Vor dem AG Frankfurt/M. (Hessen) beginnt der Prozess wegen Körperverletzung im Amt gegen einen Polizisten, der einen Rentner, der ihn im November 2017 angeblich beschimpft und angegriffen hatte, unverhältnismäßig verprügelt haben soll. Am 22. Juli verurteilt das LG Ansbach (Bayern) einen Polizeibeamten wegen sexueller Übergriffe im Dienst zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 29. Juli beginnt vor einem Berliner AG der Prozess gegen einen Polizeibeamten wegen unerlaubtem Waffenbesitz. Der Beamte war im Januar 2018 betrunken an einem tödlichen Autounfall beteiligt gewesen, wurde aber nur wegen bei einer Hausdurchsuchung gefundenen Schlagringen angeklagt. Er wird zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.700 EUR verurteilt.

16. Juli: Polizeischuss: In Dresden (Sachsen) verursacht ein Autodieb zwei Verkehrsunfälle. Als Polizeibeamt*innen ihn stellen, tritt er ihnen bewaffnet entgegen; ein Beamter schießt und verletzt den Mann.

Polizeischüsse: In Hamburg beobachten Zivilpolizist*innen einen Mann, der ein Fahrzeug aufbricht. Als sie ihn festnehmen wollen, fährt er direkt auf sie zu. Die Beamt*innen schießen auf ihn; der Mann wird schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht.

17. Juli: Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Ein AG in Berlin erklärt die Entlassung eines Bundeswehr-Hausmeisters wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene für rechtens (Az: 60 Ca 455/19). Aus Presseberichten geht am 19. Juli hervor, dass das Parlamentarische Kontrollgremium (PKgr) des Bundestages bereits seit einigen Monaten „Erkenntnisse und Maßnahmen“ zu „möglichen rechtsextremistischen Netzwerken mit Bezügen zur Bundeswehr“ untersucht. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion geht am 21. Juli hervor, dass von der Bundeswehr seit dem Jahr 2017 insgesamt 21 Neonazis und „Reichsbürger*innen“ als Bewerber aus Sicherheitsgründen abgelehnt wurden; bei zwei Personen wird eine Verbindung zur „Identitären Bewegung“ derzeit noch geprüft.

Militärischer Abschirmdienst (MAD): Der MAD bearbeitet aktuell rund 500 rechtsradikale Verdachtsfälle bei der Bundeswehr.

18. Juli: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: In Düren und Köln (beide NRW) durchsucht die Polizei die Wohnungen von als „Gefährder“ eingestuften Personen; vier Männer werden zur Gefahrenabwehr in Gewahrsam genommen. In Köln wird zudem mit einem Sprengstoff-Spürhund eine Baustelle überprüft, auf der zwei der mutmaßlichen Dschihadisten arbeiten. Dort werden zwei weitere Männer in Gewahrsam genommen, Sprengstoff wird jedoch nicht gefunden. Am 27. Juli wird einer der Mitte Juli in Düren (NRW) festgenommenen Männer wieder auf freien Fuß gesetzt. Zwar habe er eine extremistisch-salafistische Gesinnung, eine konkrete Gefahr gehe von ihm jedoch nicht aus.

Waffenverbotszonen: In der seit Jahresbeginn geltenden Waffenverbotszone in Wiesbaden (Hessen) wurden seitdem 93 Waffen und waffenähnliche Gegenstände sichergestellt, davon 75 Messer; kontrolliert wurden 3.340 Personen. Dies gibt die Stadt bekannt.

19. Juli: Tod in Polizeizelle: Auf dem Hauptbahnhof von Erfurt (Thüringen) nimmt die Polizei einen mutmaßlich drogensüchtigen Mann wegen Diebstahls fest. Am nächsten Morgen wird er in der Zelle tot aufgefunden. Die angeordnete Obduktion bringt keine Aufklärung der Todesursache.

20. Juli: Ex-RAF: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei seit Anfang Juni rund 50 Hinweise auf drei seit Jahrzehnten untergetauchte frühere Mitglieder der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) erhalten hat. Im Juni hatte das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen neue Fahndungsfotos der drei Personen veröffentlicht, die im Juni 2016 bei Bremen einen Geldtransporter überfallen hatten.

Fußball: Kurz nach Beginn eines Testspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und dem spanischen Verein Rayo Vallecano in Rottach-Egern (Bayern) kommt es zu einer Schlägerei zwischen mehr als 40 Anhänger*innen beider Vereine.

„Verfolgen statt nur löschen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass 2016 bei der StA Köln (NRW) ein Sonderdezernat zur Verfolgung von Hasskriminalität im Internet eingerichtet wurde. Die Zahl der bisher ermittelten beschuldigten Personen beträgt 80.

23. Juli: Anschlag auf Linken-Politikerin: In Zittau (Sachsen) wird ein Sprengstoffanschlag auf das Haus einer Stadträtin der Linken verübt. Es entsteht erheblicher Sachschaden, Menschen werden nicht verletzt.

Demonstrationen gegen Rechts: In Wächtersbach (Hessen) halten rund 400 Menschen eine Mahnwache gegen Rassismus für den am Vortag niedergeschossenen Eritreer ab.

Private Sicherheitsdienste: Medienberichten zufolge haben sich in einem Flüchtlingsheim in Berlin Ende Juni die Mitarbeiter*innen eines privaten Sicherheitsdienstes geweigert, für eine hochschwangere Frau einen Rettungswagen oder ein Taxi zu rufen. Als die Frau mit ihrem Mann schließlich das Krankenhaus erreichten, war das Baby bereits tot. Am 24. Juli nimmt die StA daraufhin Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung auf.

24. Juli: Schusswaffengebrauchsstatistik: 2018 schossen Polizeibeamt*innen bundesweit insgesamt 56 Mal auf Menschen; dabei wurden 11 Personen getötet. Das geht aus der vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Schusswaffengebrauchsstatistik hervor.

Entschädigung für DDR-Flüchtlinge: Grundsätzlich können DDR-Flüchtlinge, die durch ihren seinerzeit illegalen Grenzübertritt gesundheitliche Schäden davon getragen haben, entschädigt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (Az: BVerwG 8 C1.19).

Cyberkriminalität: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in den letzten Jahren mindestens acht deutsche Unternehmen, darunter sechs Dax-Konzerne, von Hackerangriffen betroffen waren. Vermutet wird deren Ursprung in China.

26. Juli: Polizeischüsse: In Regensburg (Bayern) wollen Polizist*innen ein verdächtiges Fahrzeug überprüfen. Daraufhin gibt der Fahrer Gas und flüchtet; im weiteren Verlauf der sich anschließenden Verfolgungsjagd rammt er ein Polizeifahrzeug und verletzt zwei Beamt*innen. Um das Fahrzeug zu stoppen, geben die Einsatzkräfte mehrere Schüsse auf die Reifen ab. Der Fahrer wird festgenommen.

Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Brandenburg keine Ermittlungen gegen den Präsidenten des LfV Sachsen wegen uneidlicher Falschaussage aufnimmt. Die entsprechende Passage im brandenburgischen NSU-Untersuchungsausschuss sei teilweise „aus dem Zusammenhang gerissen“.

29. Juli: Neues Ermittlungsverfahren wegen Todesschuss: Durch Presseberichte wird am 29. Juli bekannt, dass das KG Berlin die StA bereits im April 2018 angewiesen hat, im Falle eines von der Polizei erschossenen irakischen Asylbewerbers die Ermittlungen gegen den Todesschützen wieder aufzunehmen. Der Mann war im September 2016 vor einer Berliner Flüchtlingsunterkunft erschossen worden, weil er angeblich mit einem Messer bewaffnet auf den bereits festgenommenen mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Tochter losstürmte. Auf dem sichergestellten Messer fanden sich jedoch keinerlei Spuren des Mannes und auch Zeug*innen des Vorfalls hatten kein Messer gesehen. Die StA hatte die Ermittlungen nach wenigen Monaten eingestellt.

30. Juli: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Die Berliner Polizeiführung informiert über ihre organisatorischen Veränderungen nach dem Weihnachtsmarktanschlag 2016: Demnach wurden u.a. eine ständige „Führungsgruppe für herausragende Sofortlagen“ und seit Mitte 2018 bei der Justizverwaltung eine „Zentrale Anlaufstelle für Betroffene“ eingerichtet. Außerdem stehe man mit den Polizeien anderer europäischer Länder in regelmäßigem Austausch. Eine interne Nachbereitungskommission des Polizeieinsatzes bei dem Anschlag 2016, bei dem 12 Menschen getötet und über 70 verletzt worden waren, hatte 2017 katastrophale Einsatzmängel aufgelistet.

Sammelabschiebung: 45 Männer aus mehreren Bundesländern werden nach Afghanistan abgeschoben. Es ist die 26. Sammelabschiebung seit Dezember 2016; insgesamt wurden seither über 600 Männer abgeschoben.

Abrechnungsbetrug bei Flüchtlingsheimen: Die StA Hannover (Niedersachsen) erhebt Anklage gegen fünf Männer und eine Frau wegen Abrechnungsbetrug rund um Flüchtlingsheime. Sie sollen Rechnungen auf ihre Privatkonten umgeleitet und dem Land dadurch einen Schaden von rund 10 Mio. EUR verursacht haben.

31. Juli: Ermittlungen gegen Dschihadist*innen: Durch Pressemeldungen unter Berufung auf das Bundesjustizministerium wird bekannt, dass der GBA im laufenden Jahr bereits 231 neue Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Dschihadist*innen eingeleitet hat (2018: 884 / 2017: 1.048).

Akteneinsicht: Das OVG Münster (NRW) entscheidet, dass das BfV den Linkspolitiker*innen Petra Pau und Bodo Ramelow Einsicht in die über sie angelegten Akten gewähren muss. Die bisherige Auskunftsverweigerung sei rechtswidrig (Az: 16 A 1009/14 u. 16 A 1010/14).

Beitragsbild: Anfang Juli richtete die GSG 9 die sogenannte „Combat Team Conference 2019“ aus. In dem Vergleichswettkampf von Spezialeinheiten der ganzen Welt schießen die Polizisten (auf den Bildern sind keine Frauen zu sehen) gegeneinander und lassen sich von Wasserwerfern bespritzen (Bild: Bayerisches Staatsministerium des Innern).

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