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Eine Nummer für alles und jeden: Zur geplanten Einführung einer Personenkennziffer

Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die ab 2008 vergebene Steuer-ID als Identifikationsnummer aller in Deutschland lebenden Personen etablieren. Damit soll der Datenaustausch zwischen Behörden vereinfacht werden. Neu sind die Pläne für ein sol­ches Personenkennzeichen in der Geschichte nicht, die Bedenken gegen eine solche Katalogisierung von Menschen bleiben ebenso aktuell.

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer einheitlichen Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung zur Änderung weiterer Gesetze“ (Registermodernisierungsgesetz, RegModG)[1] soll ein wesentlicher Schritt in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gegangen werden. Die scheitere bislang, so suggeriert der Gesetzentwurf, nicht nur an der geringen digitalen Verfügbarkeit der Daten von Bürger*innen in der Verwaltung; fragten die Behörden untereinander Daten ab, so könnten sie dies bislang nur mit alphanumerischen Daten wie Name/Vorname, Geburtsdatum und -ort. Gerade Na­men seien heutzutage aber eine große Fehlerquelle – sei es wegen unterschiedlicher Transkription nicht lateinisch geschriebener Namen, Übertragungsfehlern, Namensänderungen infolge von Heiraten oder dem Wechseln des Geschlechts. Eine Nummer für alles und jeden: Zur geplanten Einführung einer Personenkennziffer weiterlesen