von Martina Kant
Als amnesty international im Mai 1995 die Dokumentation „Ausländer als Opfer – Polizeiliche Mißhandlungen in der Bundesrepublik Deutschland“ veröffentlichte, schlugen die Wellen hoch. Polizeiführung, Innenministerkonferenz und Polizeigewerkschaften stellten sich schützend vor die deutsche Polizei. Von unzulässigen Verallgemeinerungen, pauschalen (Vor-)Verurteilungen und Verunglimpfungen der gesamten Polizei war die Rede. Verlässliches offizielles Datenmaterial über das Ausmaß polizeilicher Übergriffe und ihre Sanktionierung durch Straf- und Disziplinarrecht gibt es jedoch bis heute nicht. Es ist offenbar auch nicht erwünscht.
Mehr als 70 Berichte hatte amnesty international (ai) zwischen Januar 1992 und März 1995 über Vorfälle erhalten, bei denen PolizistInnen während des Dienstes „gegen Menschen in unverhältnismäßiger oder ungerechtfertigter Weise Gewalt angewandt oder in ihrem Gewahrsam befindliche Personen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen haben sollen“.[1] Vor der Veröffentlichung des Berichts hatte ai die Innenministerkonferenz um entsprechende Daten gebeten, erhielt aber lediglich die Auskunft, dass „weder bei den Innenministerien der Länder noch beim Bundesministerium des Innern berufsständische Statistiken über Straf- und Ermittlungsverfahren geführt werden“.[2] Ausmaß von Polizeiübergriffen und ihre Sanktionierung – Über das Problem einer zahlenmäßigen Erfassung weiterlesen →
von Norbert Pütter
Polizisten, die prügeln, BürgerInnen verletzen, beleidigen: das sind die Bilder, die mit polizeilichen Übergriffen verbunden werden. Die Reaktionen auf derartige Berichte sind bekannt: Teile der Öffentlichkeit entrüsten sich, die beschuldigten Polizist(inn)en leugnen, die Verantwortlichen wiegeln ab – bis zum nächsten „Fall“. Wer jedoch die Berichte über Polizeigewalt ernst nimmt, gelangt recht bald vom Fehlverhalten einzelner zu den institutionellen und politischen Bedingungen polizeilichen Handelns.
Was genau ein „Übergriff“ durch die Polizei ist, ist nur schwer bestimmbar. Im umgangssprachlichen Verständnis bezieht sich der Begriff auf die Anwendung übermäßiger körperlicher (physischer) Gewalt. Rechtlich betrachtet wird die polizeiliche Gewaltanwendung von einem legalen Eingriff in die Rechte der BürgerInnen zu einem „Übergriff“, wenn sie „unverhältnismäßig“ geschieht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, demzufolge „unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen (sind), die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen“,[1] soll gewährleisten, dass „von Zwangsmitteln und Zwangsmaßnahmen kein unangemessener Gebrauch gemacht wird“.[2] Polizeiübergriffe – Polizeigewalt als Ausnahme und Regel weiterlesen →
von Siegfried Krempl
Hamburger Kessel – Münchner Kessel. Hamburger Polizeiskandale – Münchner Polizeiskandale: Zwei Städte und die gleichen Vorfälle! Die Polizeien unserer Großstädte entwickeln offenkundig eigene Handlungsdynamiken und unkontrollierbare Eigenarten.
Die bayerische Metropole war im letzten Jahr ein unrühmliches Beispiel für Polizeigewalt und Polizeiskandale. München steht mit dieser Entwicklung nicht allein. Auch die Polizeien in anderen Städten und in anderen Bundesländern sorgten und sorgen immer wieder für negative Schlagzeilen. Aber in München kam es in der jüngeren Vergangenheit zu einer seltsamen Häufung derartiger Vorkommnisse. Münchner Polizeiskandale – Unheimliche Ordnungshüter in der heimlichen Hauptstadt weiterlesen →
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