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Keine präventive Wirkung, gerichtlich nicht verwendungsfähige Aufzeichnungen – Die Ergebnisse des Abschlussberichts Body-Cam in Sachsen-Anhalt

Florian Krahmer

Seit einiger Zeit versuchen verschiedene Landespolizeien, Body-Cams als neues Einsatzmittel einzuführen. Hierzu werden in der Regel Pilotprojekte in ausgewählten Polizeirevieren durchgeführt und im Anschluss in einem Bericht ausgewertet. Zwei Beispiele hierfür sind der „Abschlussbericht – Erprobung des präventiven Einsatzes von Körperkameras in der Sächsischen Polizei – Body-Cam“[1] aus dem Jahr 2019[2] und der im August diesen Jahres vorgestellte „Abschlussbericht – Modellversuch Body-Cam“ aus Sachsen-Anhalt[3].

Obwohl beide Evaluationen eine ähnliche Methodik aufweisen und im Grunde zu gleichen Ergebnissen kommen, wurden in der öffentlichen Berichterstattung ihre scheinbar gegensätzlichen Ergebnisse präsentiert. Der sächsische Bericht gilt als Nachweis für die präventive Wirkung von Body-Cams zur Verhinderung von Gewalt gegen Polizeibeamt*innen. Der Bericht aus Sachsen-Anhalt wiederum wurde als Widerlegung dieser präventiven Wirkung dargestellt[4]. Keine präventive Wirkung, gerichtlich nicht verwendungsfähige Aufzeichnungen – Die Ergebnisse des Abschlussberichts Body-Cam in Sachsen-Anhalt weiterlesen

Prozess im Griff der Polizei – Das Verfahren um den Tod von Oury Jalloh

Im Dezember 2008 sprach das Landgericht Dessau zwei Polizisten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung bzw. Körperverletzung mit Todesfolge frei. Nachdem nun das schriftliche Urteil vorliegt, scheint der „Fall“ Oury Jalloh erledigt. Dennoch: einen Freispruch für die Institution Polizei darf es nicht geben.

Mit Händen und Füßen an eine Matratze gefesselt, verbrannte Oury Jalloh aus Sierra Leone am 7. Januar 2005 in Zelle 5 des Gewahrsamstrakts der Dessauer Polizei. Vier Monate später erhob die Staatsanwaltschaft Dessau gegen die Polizeibeamten Sch. und M. Anklage wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung mit Todesfolge – jeweils begangen durch Unterlassen. Es dauerte fast zwei Jahre, bis am 27. März 2007 das Verfahren gegen die beiden Beamten vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau begann. Nach 58 Sitzungstagen verkündete der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff am 8. Dezember 2008 die Freisprüche und bezichtigte gleichzeitig die Polizei der systemischen Lüge. Am 2. März 2009 folgte das schriftliche Urteil. Die Polizei ist weißer gewaschen als zuvor. Prozess im Griff der Polizei – Das Verfahren um den Tod von Oury Jalloh weiterlesen