Literatur

Literatur zum Schwerpunkt

Zum Themenkomplex „Jugend – Polizei – Kriminalität“ können wir an dieser Stelle nur wenige Hinweise geben, die Einblicke darin bieten, wie polizeilicherseits auf abweichendes Verhalten Jugendlicher reagiert wird. Wir verzichten bewußt auf die umfängliche kriminologische Literatur zur Kriminalität des Jugendalters und – mit Ausnahme einer empfehlenswerten Neuerscheinung – auf die Diskussion um Alternativen zum Strafen bzw. alternative Strafformen.

Insgesamt gilt, daß es keine Veröffentlichung gibt, die aktuell und systematisch über „Polizei und Jugend“ informiert. In der polizeilichen Fachöffentlichkeit dominieren Selbstdarstellungen. Das dort vermittelte Bild zeigt eine hilflos-entschlossene Polizei: In je unterschiedlichen Mischungsverhältnissen agiert sie zwischen Repression und Prävention, zwischen Intensivtäterprogrammen und belehrender Erziehung zur Normtreue, zwischen bürokratischer Bearbeitung und sozialer Intervention, zwischen Skandalisierung und Infragestellung der eigenen Handlungsfähigkeit. Um diesen Eindruck zu überprüfen, empfehlen wir:

Kunath, Werner: Junge Vielfachtäter. Ein Bekämpfungskonzept der Hamburger Polizei, in: Kriminalistik 48. Jg., 1993, H. 12, S. 790-793

Seit Anfang der 80er Jahre bemüht sich die Hamburger Polizei besonders um Jugendliche Intensiv- bzw. Vielfachtäter. In dem Beitrag stehen die organisatorischen Veränderung bei der Polizei im Vordergrund.

Deppe, Klaus Peter: Aufbruch mit neuen Ideen. Ein etwas anderer Ansatz zur „Bekämpfung“ der Jugendkriminalität, in: Kriminalistik 48. Jg., 1994, H. 2, S. 123-127

Der Autor stellt das Jugendkommissariat und das „Modellprojekts Interventions- und Präventionsprogramm straffällige Jugendliche“ vor, die seit Ende 1992 in Magdeburg arbeiten.

Wieben, Hans-Jürgen: Jugendsachbearbeitung. Vom Dasein eines Mauerblümchens, in: Deutsche Polizei 44. Jg., 1995, Nr. 3, S. 18-21 u. Nr. 4, S. 20-23

Die polizeiliche Jugendsachbearbeitung wird vor allem wegen der fehlenden Spezialisierung und der geringen Qualifikation des Personals kritisiert. In Übereinstimmung mit dem 22. Jugendgerichtstag fordert Wieben eine professionalisierte Jugendpolizei. Jugendgerechte Sachbearbeitung habe „eher täter- nicht tatorientiert zu sein“; sie sei „deliktsübergreifend an der Person festzumachen“.

Feldmann, Jörg: Graffiti: Das Konzept der Polizei in Hamburg zur Bekämpfung dieser besonderen Art der Sachbeschädigung, in: Die Polizei 89. Jg., 1998, H. 3, S. 81-89

Die repressiven und präventiven Maßnahmen der Hamburger Polizei werden dargestellt. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht über Graffiti und ihre polizeiliche Bekämpfung in anderen Bundesländern.

Thomas, Norbert: Mit der AG Jaguar erfolgreich gegen junge Gewalttäter, in: Polizei – heute 27. Jg., 1998, Nr. 6, S. 207-210

Der damalige Wiesbadener Polizeipräsident schildert das Vorgehen seiner Behörde gegen jugendliche Gewalttäter – ein typisches Beispiel für die Gleichzeitigkeit von proaktiver Überwachung und lokaler Zusammenarbeit der „Institutionen sozialer Kontrolle“.

Zerr, Norbert; Dreher, Gunther: Kinderkriminalität. Die lieben Kleinen, in: Deutsche Polizei 47. Jg., 1998, Nr. 8 (Supplement)

Angereichert mit vielen Einzelfällen liefern die Autoren einen Überblick über „Kinderkriminalität“; auch sie behaupten, daß die Täter und Opfer „immer jünger“ werden. Sie plädieren für die Lockerung des Legalitätsprinzips, legen aber Wert auf den „erheblichen pädagogischen Effekt“, der vom „ersten Kontakt mit der Polizei“ „hinsichtlich der Verdeutlichung von Normen“ ausgeht.
(sämtlich: Norbert Pütter)

Zirk, Wolfgang: Jugend und Gewalt. Polizei-, Sozialarbeit und Jugendhilfe. Stuttgart, München, Hannover u.a. 1999 (Richard Boorberg Verlag), 191 S., DM 37,–

Wolfgang Zirk, ehemals Jugendbeauftragter im LKA Berlin, hat eine „deformation professionelle“: Jugendliche sind ihm suspekt, vor allem in Gruppen, die „den Einzelnen in einer kriminellen Karriere fördern“ könnten (S. 22). Diese Gruppen werden im ersten Teil des Buches akribisch beschrieben: Zirk identifiziert Sprayer und Hänger („die hängen einfach nur so rum“), Punks und Skins, Grufties und Technos und beklagt zugleich die praktischen „Schwierigkeiten bei der Einteilung und Zuordnung von jungen Menschen“ (S. 19). Fallbeispiele von einzelnen Delikten dienen dazu, die „Ähnlichkeit der Gewaltvorfälle in den Großstädten“ festzustellen. Aus welchen Quellen der Autor seine Erkenntnisse speist, bleibt in der Regel verborgen; über die Konventionen des Zitierens setzt er sich großzügig hinweg. Auch im zweiten und dritten Teil des Buches finden sich Allgemeinplätze statt Analysen. In kurzen, lexikalischen Absätzen über polizeiliche Maßnahmen, das Jugendgerichtsgesetz, die Ermittlungsarbeit in Jugendsachen und über den Täter-Opfer-Ausgleich steht wenig Neues; Hintergründe und Diskussionen bleiben unbenannt. Insgesamt illustriert das Buch eher den Sinneszustand des Autors als die beschriebenen Phänomene. Das erlaubt Einblick in die eindimensionale Perspektive eines Berufstandes, der seit neuestem sogar pädagogische Kompetenzen zu besitzen glaubt.
(Christine Hohmeyer)

Mischnick, Ruth: Der Täter-Opfer-Ausgleich und der außergerichtliche Tatausgleich in der Behördenwirklichkeit. Eine kriminologische Studie zur Handhabung von Konfliktschlichtungsinstrumentarien durch die Staatsanwaltschaften Köln und Wien im Vergleich, Aachen 1998 (Shaker Verlag), 464 S., DM 98,–

„Es hat sich gezeigt, daß die Staatsanwälte viele Verfahrensakten in rein ‚summarischer Weise‘ erledigten, um mit der täglichen Masse an Arbeit fertig zu werden. Sie entscheiden in einem höchst bürokratischen Vorgang am Schreibtisch nach einem arbeitstechnischen Routineprogramm. Dieses Routineprogramm wird durch ein umfassendes Formularwesen gestützt. Um ihre Funktionsfähigkeit und die der Behörde zu erhalten, bedarf es hochformalisierter Handungsstile, durch welche für die Masse der Straftaten die Art und Weise ihrer Behandlung schon festgelegt ist, bevor sie begangen werden. Die routinemäßige oder bürokratische Verfahrensbehandlung kann nicht ohne das ‚Wertesystem‘ der Organisation gesehen werden. Dieses ist bei der Staatsanwaltschaft vorwiegend repressiver Natur.“ (S.145 f.)
Dieses Zwischenergebnis, dem das Ergebnis des deutsch-österreichischen Vergleichs insgesamt entspricht, zieht Ruth Mischnick in einer insgesamt mit Informationen reich bespickten, methodisch durchsichtigen und zuverlässigen Arbeit, die das gelungene Muster einer Implementationsstudie genannt werden kann. Welche Kluft zwischen einer gesetzlich ermöglichten Reform, nämlich der Entkriminalisierung von Vergehen Jugendlicher, und der Reformpraxis! Dabei sind die versammelten Gründe, die für eine Reform des Strafrechts allgemein, des Jugendstrafrechts im besonderen in Richtung Täter-Opfer-Ausgleich als Alternative „zum übelzufügenden Reaktionskatalog des Strafrechts“ sprechen, durchschlagend. Nicht nur werden Jugendliche und wird ihr konflikthaftes soziales Verhalten eben als soziales Verhalten in ganz anderer Weise ernstgenommen, so daß ein erfolgreiches Bewältigen solcher Konflikte möglich wird. Vielmehr werden auch endlich die Opfer entdeckt.

Den Hauptteil der Arbeit (S. 78ff.) stellen zwei empirische Untersuchungen dar. Die Autorin ist interessiert an den „Faktoren, die die Staatsanwälte im Ermittlungs- bzw. Vorverfahren jeweils einbeziehen, um zu entscheiden, welche Strafverfahren einem außergerichtlichen Lösungsversuch zugeführt werden“. (S. 2). Mischnick hat hierfür den Raum Köln und Wien in den Jahren 1991-1993 gewählt. Sie hat ihre Daten und Informationen statistisch und mit Hilfe durch einen Leitfaden verknüpfter Befragungen von Staatsanwälten an beiden Orten erhoben.
Ihre empirischen Ergebnisse fallen unter reformerischer Perspektive bescheiden aus. Trotz erheblicher Unterschiede im Kölner und im Wiener Kontext werden die reformerischen Angebote von beiden Staatswaltschaften nur in solch minimalem Maße genutzt, daß die Reformblockade System hat: Das „System“ reicht von der starken Konvention herkömmlichen Strafrechts und des in und mit ihm gemeinten Sinns über professionelle Eigensinnigkeiten, die zum Quasidogma geworden sind, bis hin zur institutionalisierten Ökonomie der Zeit.

Nicht nur für diejenigen, die am Täter-Opfer-Ausgleich interessiert sind, stellt diese Studie eine Pflichtlektüre dar. Das nicht primär deswegen, weil sie ernüchtert; vielmehr, weil sie darauf aufmerksam macht, wie Reformen ansetzen müssen, wollen sie nicht am bürokratischen Panzer abprallen. Da die Ergebnisse weithin verallgemeinert werden können, kann in jedem Fall gefolgert werden, daß der Gesetzgeber, will er in der Tat Reformen, mehr tun muß, als gutgemeinte Gesetze mit einigen Reformsahnehäuptchenparagraphen zu verabschieden. Ruth Mischnick präsentiert selbst am Ende die Alternative einer (aufwendigeren) „gemeinwesenorientierten Konfliktschlichtung“.
(Wolf-Dieter Narr)

Sonstige Neuerscheinungen

Cremer-Schäfer, Helga; Steinert, Heinz: Straflust und Repression. Zur Kritik der populistischen Kriminologie, Münster 1998 (Westfälisches Dampfboot), 286 S., DM 39,80

Die „kritische Kriminologie“, hierzulande verkörpert im „Arbeitskreis Junger Kriminologen“ und dem „Kriminologischen Journal“, ist in der Krise: Noch vor wenigen Jahren gehörte die Kritik am Strafrecht und den Institutionen des staatlichen Gewaltmonopols zum guten Ton. Der weitgehend gemeinsam vertretene Etikettierungsansatz ermöglichte es, den Begriff der „Kriminalität“ zu hinterfragen und statt dessen von Kriminalisierungsprozessen zu reden. Mittlerweile kehrt auch bei den nicht mehr ganz so jungen deutschsprachigen KriminologInnen der „Realismus“ ein, der zuvor schon ihre britischen KollegInnen in den Bann schlug und sie Law and order zu einem „labour issue“ erklären ließ.
Der vorliegende Band enthält neue und ältere Aufsätze der beiden AutorInnen, die aber eine Einheit bilden. Mit ihrem theoretischen Buch stellen sie sich gegen die „Anpassung zurück“ ihrer KollegInnen. Sie zeigen den Funktionswandel der „Institution ‚Verbrechen & Strafe‘“ und deren Zusammenhang mit der komplementären Institution „Schwäche & Fürsorge“. Sie beharren auf dem Zusammenhang von Herrschaftsverhältnissen, (Arbeits-)Moral und Strafpolitik, und sie nehmen Kriminalitätsdiskurse unter die Lupe (für den Schwerpunkt dieses Heftes besonders interessant: Gewalt in der Schule, S. 127 ff.; Gewalterfahrungen von Jugendlichen, S. 135 ff; „Kriminalität der jungen Leute“, S. 155 ff.). Das ganze gipfelt in einer Kritik der Kriminologie als Herrschaftswissen, als „‚Magd der Rechtswissenschaft‘ und der Polizei“ von den Anfängen bei Hans Gross bis zu den „verwirrten Denkbewegungen“ der Neuen Realisten. Die fundierte Polemik macht das Lesen zum Spaß – was will man mehr?

Aden, Hartmut: Polizeipolitik in Europa. Eine interdiziplinäre Studie über die Polizeiarbeit in Europa am Beispiel Deutschlands, Frankreichs und der Niederlande, Opladen 1998 (Westdeutscher Verlag), 470 S., DM 78,–

Die meisten Studien und Artikel zur Europäisierung der „inneren Sicherheit“ halten sich an der Beschreibung der neuen rechtlichen und administrativen Strukturen in der EU auf und „erklären“ diese mit der gängigen Legitimationslüge über den Abbau der EU-Binnengrenzen, den resultierenden „Sicherheitsverlust“ und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen. Von diesem unpolitischen und empirisch nicht haltbaren Unsinn ist Aden weit entfernt. Die polizeiliche Europäisierung muß im Zusammenhang der nationalen Polizeientwicklung(en) gesehen werden. Diese These untermauert er mit einem überaus materialreichen und politisch sensiblen Vergleich zwischen den Niederlanden, Frankreich und der BRD.

Im ersten Teil des Buches geht es um den Zusammenhang zwischen dem in allen drei Staaten anzutreffenden Trend zur Zentralisierung und den Projekten der Polizeikooperation in Europa. Teil 2 sucht nach den Einflußfaktoren der Polizeipolitik. Aden demonstriert das Funktionieren „konservativ-pragmatischer Sicherheitsallianzen“ zwischen den korporatistischen Interessen von Apparat und Polizeibediensteten, den etablierten Parteien und einer auf Unsicherheitsängsten aufbauenden „Öffentlichkeit“.

Gegenüber den von diesen Allianzen ausgehenden Bestrebungen zur Vorsorge gegen alle denkbaren „Unsicherheiten“ bleiben bürgerrechtliche Erwägungen chancenlos. Angesichts dieser Art von Vorsorge – so Teil 3 – haben rechtliche Regelungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene vielfach nur noch symbolischen Charakter, aber kaum noch begrenzende Wirkung. Im vierten Teil schließlich geht es um die Krisen dieser Polizeikonzeption. Auch mehr internationale Zusammenarbeit und mehr ‚operative‘ Befugnisse werden kaum zur Effizienz bei der „Bekämpfung schwerer Straftaten“ und „organisierter Kriminalität“ führen. Eine politische Umkehr ist aber – so Aden – allenfalls im Bereich der häufig vorkommenden Straftaten zu sehen.
Allein daß Aden den LeserInnen Polizei und Polizeipolitik der Nachbarstaaten nahe bringt, gibt dem Buch einen hohen politischen Gebrauchswert. Der Autor reiht sich damit in die kleine Gruppe von „ÜbersetzerInnen“ ein, die Bürgerrechtsbewegung und Linke dringend brauchen, um die europäisierte Innere Sicherheit nicht alleine der Exekutive zu überlassen. Die Fülle des Materials bewirkt allerdings auch, daß der rote Faden der Analyse ab und zu nicht mehr erkennbar ist. Spannende Ansätze können dadurch nicht zu Ende entwickelt werden. So fehlt etwa die Vermittlung zwischen den Allianzen der Inneren Sicherheitspolitik auf nationaler und auf EU-Ebene. Auch aus der richtigen Feststellung der Abstraktheit der Polizeizentralen und ihrer Arbeit zieht Aden keine Folgerungen mehr. Für die theoretische Frage, was die Prozesse der nationalen Zentralisierung und Internationalisierung der Polizei für das Verhältnis von BürgerInnen und Staat und die Entwicklung staatlich-kapitalistischer Herrschaft bedeuten, liefert Aden Material. Die Diskussion zu führen, ist nicht nur seine Sache.
(beide: Heiner Busch)

Pütter, Norbert: Der OK-Komplex. Organisierte Kriminalität und ihre Folgen für die Polizei in Deutschland, Münster 1998 (Westfälisches Dampfboot), 450 S., DM 62,–

Die Arbeit, die auf ein empirisches Forschungsprojekt an der FU Berlin zurückgeht, setzt in ihrer Untersuchung des „OK-Komplexes“ nicht – wie sonst üblich – beim Phänomenfeld Kriminalität an, sondern interessiert sich für die mit „Organisierter Kriminalität“ verknüpften Veränderungen polizeilicher Verbrechensbekämpfung. Die Prämisse des Buches ist, daß „von OK nur reden kann, wer über die Polizei nicht schweigt“ (S. 18). Sein Gegenstand ist deshalb der „Versuch der Bestandsaufnahme faktischer OK-Bekämpfung in der Bundesrepublik“ (S. 23) und der Wandel einer vom OK-Diskurs durchwirkten Polizei.

Die empirische Grundlage der Arbeit stellen 71 Interviews dar, die bei sechs Staatsanwaltschaften und bei elf mit der OK-Bekämpfung befaßten Polizeibehörden geführt wurden. Daß dem Aussagenmaterial eine gewisse Selektivität eigen ist, verheimlicht der Autor nicht (S. 422) – dennoch hält er die darauf basierenden eigenen Analysen und Resultate für ausreichend tragfähig. Die immense Menge von Informationen über polizeiliche OK-Bekämpfung und deren Analyse und Bewertung wird in vier Hauptkapiteln organisiert, die sich „vom Besonderen zum Allgemeinen“ bewegen: Im der Einleitung sich anschließenden Kapitel steht der OK-Ermittlungsprozeß von der Verdachtschöpfung bis zum Strafverfahren im Vordergrund. Im dritten Kapitel geht es um die organisatorisch-institutionelle Struktur der „OK-Polizeien“ sowie um den rechtlichen Rahmen, insbesondere die Rolle der Staatsanwaltschaften. Antworten auf die Grundfragen der Arbeit finden sich in den beiden kürzeren abschließenden Kapiteln.

Pütter entfaltet in den deskriptiv-analytischen Kapiteln mit Sorgfalt und ohne den Blick für die eigenen Fragestellungen zu verlieren den apparativen und ideologischen Kosmos der realen polizeilichen OK-Bekämpfung: „täterorientiert, deliktsübergreifend, Vorfeld“ lauten die neuen Schlüsselbegriffe; auch der Verdacht muß erst erarbeitet werden (S. 31). Dieser Umstand wiederum macht den systematischen Einsatz verdeckter Polizeimethoden für die OK-gerichtete Polizei besonders charakteristisch (S. 70f.). Viele behandelte Aspekte der OK-Polizei, insbesondere die rechtlichen und justiziellen des dritten Kapitels, sind in der kritischen Diskussion dieser Entwicklung schon von anderen Autoren problematisiert worden. Die Originalität der Arbeit liegt eher darin, daß sie die Gesamtheit der polizeilichen Argumentationsstruktur anhand von Interviewstellen gleichsam auf sich selbst zurückführen kann. Die Anti-OK-Logik, die danach strebt, hochorganisierte illegale Strukturen zu zerschlagen, steht in auffallendem Kontrast zur Praxis, die an kriminellen Ausländergruppen und im Rolichtmilieu hängen bleibt (S. 155). Es entsteht das widersprüchliche Bild einer einerseits definitionsmächtigeren und das Recht beeinflussenden OK-Polizei, die andererseits der althergebrachten Logik der repressiven Unterbindung von Individualhandlungen folgt und kriminogene Strukturen nicht wirklich tangiert (S. 157), gar am Ende der „erfolgreichen“ OK das Feld bestellt (S. 280f). Die Erfolgsaussichten der gegenwärtigen OK-Bekämpfungsphilosophie werden deshalb entschieden pessimistisch beurteilt. Dafür handele man sich „sieben ‚Neben‘-folgen der OK-Bekämpfung“ ein – zugunsten der institutionellen Macht der Polizei und zum Nachteil der individuellen Bürgerrechte (S. 304f).

Zu den Vorzügen der Arbeit gehört in erster Linie der klare Sprachstil; der Argumentationskette läßt sich durchweg leicht folgen. Dafür nimmt man auch die häufigen Redundanzen im Text in Kauf. Zum Verständnis von Thema und Empirie trägt auch der Anhang bei, in dem u.a. der Interviewleitfaden dokumentiert ist. Eher unglücklich geraten ist die Plazierung des Anmerkungsapparates am Ende des Textes. Vermissen muß man auch einen Personen und Schlagwortindex, was bei einem Buch dieser inhaltlichen Fülle und dieser Preisklasse ein klares Manko darstellt. Daß die Fachliteratur nur bis 1996 berücksichtigt wurde, tut dem Werk dagegen keinen weiteren Abbruch.

Auch wenn Pütters Beschreibungen und analytische Zuspitzungen an manchen Stellen zu Nachfragen Anlaß geben und zu Widerspruch reizen, wünscht man dem Buch (gerade deshalb) eine zahlreiche Leserschaft.
(Detlef Nogala)

Gössner, Rolf: Erste Rechts-Hilfe. Rechts und Verhaltenstips im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten, Göttingen 1999 (Verlag Die Werkstatt), 383 S., DM 39,80

Sowohl für jene, die sich bereits mit der „wehrhaften“ Staatsmacht konfrontiert sahen, als auch für solche Interessierte, denen derartige Erfahrungen (bislang) erspart blieben, dürfte die Lektüre des neuen Buches von Rolf Gössner ein Gewinn sein.
Gössner, seit langem anwaltlicher Vertreter von Polizei- und Geheimdienstopfern, Demonstrations- und Prozeßbeobachter und selbst betroffen von Polizeiübergriffen und geheimdienstlicher Überwachung, weiß, wovon er schreibt. Sein Buch will nicht nur Rechts- und Handlungshilfe sein, sondern auch ein „Plädoyer für eine bürgerrechtliche Opposition gegen den permanenten Ausbau des ‚Sicherheitsapparates‘, gegen den ‚starken‘ und autoritären Staat.“ (Vorwort).

Das Spektrum der Themen deckt fast alle möglichen Berührungspunkte mit staatlicher Gewalt ab: es reicht von polizeilichen Alltagseinsätzen (u.a. Befragungen, Personenkontrollen, Verhaftung, ED-Behandlung, Hausdurchsuchung) über Demonstrationseinsätze (u.a. Vermummungsverbot, Sitzblockaden, Polizeikessel) bis zu verdeckten Polizeieinsätzen (Lauschangriff, Verdeckte Ermittler etc.) und Geheimdienstaktionen.

Eingeleitet wird das Buch durch einen kurzen geschichtlichen Abriß der Entwicklung des bundesdeutschen Repressionsapparates. Dieser bemüht sich – wie auch der anschließende Rechtshilfe-Teil – um Verständlichkeit für alle Interessierten, was eines der Hauptverdienste des Buches ist. Das Anliegen des Autors, auch „Neulingen“ die Probleme im Umgang mit staatliche Sicherheitsorganen nahezubringen, spiegelt sich insbesondere in den vielen praktischen Verhaltenstips wider. Zu einigen der sachgerecht untergliederten Situationen finden sich ausführliche Checklisten.

Detailliert dargestellt sind die rechtlichen Voraussetzungen der polizeilichen Standardmaßnahmen, die überdies Rechtswirklichkeit und Rechtsprechung berücksichtigen. Besonders hilfreich sind die erörterten Möglichkeiten zur rechtlichen Gegenwehr gegen Übergriffe und zum Verhalten als Zeuge oder Beschuldigter im Strafverfahren. Auf bestimmte Einzelprobleme wie Kirchenasyl, Arbeitskampfrecht, Berufsverbote, Kronzeugen usw. wird in Exkursen eingegangen. Zu allen Themen wird weiterführende Literatur genannt; ein Anhang mit der Kurzvorstellung von Bürgerrechtsorganisationen und Anti-Repressionsgruppen aus dem In- und Ausland rundet das in jeder Hinsicht gelungene Buch ab.
(Anja Lederer)

Lange, Hans-Jürgen: Innere Sicherheit im Politischen System der Bundesrepublik Deutschland (Studien zur Inneren Sicherheit 2), Opladen 1999 (Leske + Budrich), 477 S., DM 88,–

Die Habilitationsschrift des Marburger Politologen analysiert mit politikwissenschaftlichen Instrumenten die Innere Sicherheit in der BRD. Eingerahmt zwischen einem einleitenden Teil („Theoretische Vorüberlegungen“) und dem „Schlußteil“ untersucht Lange die „Europäisierung der nationalstaatlichen ‚inneren‘ Sicherheit“ sowie die „Innere Sicherheit in den Ländern: das Beispiel Nordrhein-Westfalen“. In allen Feldern zeichnet sich das Buch durch eine überaus detail- und kenntnisreiche Darstellung aus. Die Entwicklung der westdeutschen Polizei nach dem Krieg, die Herausbildung des institutionellen Geflechts europäischer Politik Innerer Sicherheit werden ebenso nachgezeichnet wie die Organisation der nordrhein-westfälischen Polizei, der sicherheitsbezogenen Innenverwaltung oder die Struktur berufsständischer Vertretungen. Interpretativ greift der Autor auf verschiedene politikwissenschaftliche Ansätze zurück: die Föderalismusdiskussion wird ebenso berücksichtigt wie der „neue Institutionalismus“ oder die Netzwerkanalyse, mit deren Hilfe er die nordrhein-westälische Organisationsreform erklärt.

Das Buch liefert nicht nur eine Fülle an Informationen, es präsentiert auch eine Reihe diskussionswürdiger Thesen. So wird die Europäisierung nicht als automatische Folge allgemeiner Integrationstendenzen interpretiert (Spill over), sondern als ein Versuch, die unüberschaubaren polizeilichen und geheimdienstlichen Institutionen unter einem gemeinsamen Dach zu formieren (S. 196). Die Reform der Polizei in NRW – emprischer Hauptteil der Untersuchung, der u.a. auf 110 Experteninterviews beruht – wird auf den Konflikt zwischen Schutz- und Kriminalpolizisten und die berufsständischen Interessen der Gewerkschaft der Polizei zurückgeführt, die innerhalb der „hegemonialen Koalition“ mit der sozialdemokratisierten Ministerialbürokratie die Initiative ergriffen habe (S. 294). Während die vertikalen Verhandlungsprozesse (Innenministerkonferenz, europäische Gremien) nahezu ausschließlich sicherheitsbürokratisch bestimmt seien, seien die horizontalen (die in einem Bundesland) von korporatistischen Staat-Verbände-Beziehungen geprägt (S. 401ff.).

Mit der vorliegenden Untersuchung hat Lange nicht nur einen aktuellen Überblick über „Innere Sicherheit“ in Deutschland vorgelegt; er hat die Diskussion auch um längst überfällige politikwissenschaftliche Perspektiven bereichert. Gleichwohl wird die Ausdauer, die die Lektüre des Buches verlangt, nicht immer belohnt. Der Spagat zwischen einer allgemeinen Abhandlung über Entwicklung und Zustand von Innerer Sicherheit und den beiden Fallstudien führt nicht nur zu einer erheblichen Materialfülle. Er verhindert auch, daß ein klarer Interpretationsrahmen sichtbar bleibt. Mit Recht steht am Ende die demokratische Frage; die Frage nach der Herrschaftsfunktion des staatlichen Gewaltapparates und ihrer politischen Bedeutung geht in der politologischen Analyse leider unter.
(Norbert Pütter)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert