Chronologie August 2017

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. August: Automatische Gesichtserkennung: Mit 300 Freiwilligen beginnt die Bundespolizei (BPol) auf einem zentralen Berliner Umsteigebahnhof einen halbjährigen Testlauf zur automatischen Gesichtserkennung. Davon versprechen sich die Sicherheitsbehörden neue Erkenntnisse zur Abwehr möglicher Terrorakte. DatenschützerInnen halten das Projekt hingegen für rechtswidrig. Am 23. August zweifelt auch die Bundesdatenschutzbeauftragte an der Rechtsgrundlage des Projektes und fordert dessen Einstellung, was Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bei einem Informationsbesuch am 24. August jedoch zurückweist.

Abschiebungen: Im ersten Halbjahr kam es zu insgesamt 12.545 Abschiebungen. Dies wird durch Presseberichte bekannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stoppt am gleichen Tag die Abschiebung eines als Gefährder eingestuften 18-Jährigen von Bremen nach Dagestan. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern erlässt am 9. August eine Abschiebeverfügung für zwei Bosnier, die Ende Juli in Güstrow festgenommen wurden. Sie sollen als mutmaßliche Dschihadisten einen Anschlag geplant haben, mussten jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt werden. In einer Grundsatzentscheidung lehnt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 22. August die Klage zweier Männer gegen ihre Abschiebung ab und entscheidet, dass die Männer, die in Göttingen (Niedersachsen) als mutmaßliche Sympathisanten des „Islamischen Staat“ (IS) festgenommen wurden, ausgeflogen werden können. Für eine Abschiebung bedürfe es keiner konkreten Gefahr sondern es genügten durch Tatsachen gestützte Prognosen, dass von einer Person ein entsprechendes Risiko ausgehe, so das BVerwG.

„Reichsbürger“: Der Verfassungsschutz in Sachsen gibt die Zahl der dortigen „Reichsbürger“ mit 718 Personen an; etwa 70 von ihnen werden dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet. Vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth (Bayern) beginnt am 29. August der Prozess gegen einen Reichsbürger, der im Oktober 2016 in Georgensmünd einen Polizisten erschossen hatte.

Kriminelle PolizistInnen: Vor einem Amtsgericht (AG) in München (Bayern) beginnt der Prozess gegen einen Polizisten wegen mehrfachen Betruges. Der Beamte ist bereits vom Dienst suspendiert.

Fremdenfeindliche Handlungen: Ein Berliner Amtsgericht spricht eine Frau, die in einem Supermarkt einen Mann und dessen Kinder fremdenfeindlich beschimpft hatte, der Volksverhetzung für schuldig. Sie muss im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs eine Entschädigung an die Familie zahlen; die Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. In der Nacht des 2. August bedrängen und beleidigen wiederum in Berlin zwei Männer einen dunkelhäutigen Mann. Ein Pärchen, das ihm helfen will, wird ebenfalls angegriffen und beschimpft. Einer der Täter kann festgenommen werden.

In Altötting (Bayern) wird am 5. August ein Eritreer von zwei Männern angegriffen und geschlagen. Die Täter sind als Rechtsextremisten bekannt.

Am 7. August wird in Berlin ein Mann fremdenfeindlich beleidigt und krankenhausreif geprügelt. Der Täter kann flüchten. Wiederum in Berlin beschimpft ein Mann am 26. August einen Jugendlichen fremdenfeindlich und besprüht ihn mit Reizgas. Der Täter kann entkommen.

Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Am fünften Tag ihres Plädoyers erklärt die Bundesanwaltschaft (BAW) den Mitangeklagten Ralf Wohlleben als „Mastermind“ und zentralen Helfer des NSU. Anschließend geht das Oberlandesgericht (OLG) in München (Bayern) in die Sommerpause. Am 31. August, dem ersten Prozesstag nach der Sommerpause wird das Plädoyer der Staatsanwaltschaft (StA) durch Sprechchöre von der Zuschauertribüne unterbrochen. Die DemonstrantInnen werfen der BAW „institutionellen Rassismus“ und „Missachtung der Betroffenen“ vor. Nach einer Unterbrechung nimmt die BAW ihr Plädoyer wieder auf und widmet sich dabei der Rolle der mutmaßlichen Terrorhelfer und Mitwisser.

2. August: Gewalt gegen Obdachlose: Das LG München (Bayern) verurteilt zwei Obdachlose zu jeweils dreieinhalb Jahren Haft. Sie hatten im Dezember 2016 eine ebenfalls obdachlose Frau vergewaltigt.

3. August: Dschihadismus: Bereits im Mai übergab der amerikanische Geheimdienst eine Liste mit potenziellen Selbstmordattentätern des IS an die internationale Polizeibehörde Interpol. Dies wird durch Presseberichte bekannt. Eine der darauf verzeichneten Personen stammt demnach aus Solingen (NRW). In einer Haftanstalt in Hamburg erhängt sich am 30. August ein Mann der verdächtig war, Mitglied der syrischen „Dschabhat-al-Nusra“-Front zu sein. Er war im Mai mit drei anderen Männern festgenommen worden.

Verfassungsschutz: Die GRÜNEN-Fraktion im bayerischen Landtag reicht beim Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes Klage gegen das 2016 in Kraft getretene Verfassungsschutzgesetz Bayerns ein.

4. August: Rechtsradikale Straftaten: In Berlin zeigen zwei Touristen vor dem Reichstag den Hitlergruß und fotografieren sich dabei gegenseitig. Sie erhalten Strafanzeigen wegen der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen. Im ersten Halbjahr wurden bundesweit insgesamt 5.883 rechtsextreme Straftaten registriert, darunter 322 Gewaltdelikte. 224 Menschen wurden dabei verletzt. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor. 2016 hat der sächsische Verfassungsschutz insgesamt 149 rechtsextreme Gewalttaten registriert (2015: 109). Dies wird am 8. August durch Presseberichte bekannt. Der konspirativen rechtsextremen Gruppe „Freie Kräfte Neukölln“ in Berlin werden von den Sicherheitsbehörden für die Zeit von Januar 2016 bis Juli 2017 insgesamt 172 Straftaten von Propagandadelikten bis zu Brandstiftungen zugeordnet. Dies wird am 10. August durch Presseberichte bekannt.

Hamburger Amoklauf: Durch Presseberichte wird bekannt, dass den Behörden der psychisch labile Zustand des Amoktäters seit Längerem bekannt war. Dennoch versuchte ein Beamter des Hamburger Landeskriminalamtes (LKA) ihn im Juni 2016 als Informanten anzuwerben, was jedoch misslang. Am 11. August gibt die BAW bekannt, dass sie bisher keine Hinweise darauf hat, dass der Anschlag vom 28. Juli in Zusammenhang mit dem IS steht.

Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Im ersten Halbjahr wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) 153 Angriffe auf Asylunterkünfte registriert (2016: 706). Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor. Rund vier Monate nach dem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Kremmen (Brandenburg) nimmt die Polizei am 15. August einen Tatverdächtigen fest; er legt ein Geständnis ab. Vor einer Berliner Flüchtlingsunterkunft nimmt die Polizei am 31. August zwei Jugendliche vorläufig fest, die volksverhetzende Sprüche in Richtung des Gebäudes gerufen hatten. Der Staatsschutz ermittelt.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Laut einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion wurden im ersten Halbjahr 642 Angriffe auf Flüchtlinge verübt (2016: über 1.500).

Freiheitsberaubung: Nach einem Verkehrsunfall in Ergolding (Bayern) gerät die Tochter des Unfallopfers in einen derartigen emotionalen Ausnahmezustand, dass sie die Rettungsmaßnahmen behindert. Daraufhin fesseln PolizeibeamtInnen die Frau mit Handschellen an einen Laternenmast. Dies wird durch Pressemeldungen bekannt.

Schießerei bei Festnahmeversuch: In Ullendorf (Sachsen) entdeckt am 5. August eine Polizeistreife einen mit Haftbefehl gesuchten Mann. Als die BeamtInnen ihn stoppen wollen, rammt er den Streifenwagen und schießt auf die BeamtInnen. Ein Polizist schießt zurück, dennoch kann der Mann zunächst entkommen: Ein SEK nimmt die Fahndung auf. Am 9. August kann der Mann in Welstropp (Sachsen) festgenommen werden.

Alternative für Deutschland (AfD): 6. August: In Berlin wird ein türkisch-stämmiger Mann von zwei Wahlplakat-Aufhängern der rechtspopulistischen AfD fremdenfeindlich beschimpft. Sie können sich unerkannt entfernen. Am 9. August gibt die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken (Saarland) bekannt, dass sie gegen eine Bundestagskandidatin der AfD wegen des Anfangsverdachtes der Beschimpfung von Religionsgemeinschaften und Volksverhetzung ermittelt. Die Frau soll auf einem Landesparteitag im Juni den Islam beschimpft haben.

G20-Gipfel: 7. August: In Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen beim G20-Gipfel Anfang Juli führt die Hamburger StA 109 Ermittlungsverfahren gegen namentlich Beschuldigte und 53 gegen Unbekannte. 33 Menschen sitzen noch in Untersuchungshaft. Dies gibt die Staatsanwaltschaft bekannt. Beim Berliner Verwaltungsgericht (VG) haben neun JournalistInnen, denen beim G20-Gipfel die Akkreditierung entzogen wurde, Klage gegen das Bundespresseamt eingereicht. Dies bestätigt am 9. August ein Gerichtssprecher. Aus Berichten unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage der Hamburger Linksfraktion geht am 16. August hervor, dass Polizeieinheiten während der G20-Proteste in 67 Fällen Reizgas verschossen haben und damit eine Vorgabe des Einsatzleiters ignorierten. Am 18. August teilt die Berliner Innenverwaltung mit, dass nach ihrer Schätzung etwa 400 als linksextrem eingestufte BerlinerInnen zum G20-Gipfel gereist seien, nur in wenigen Fällen sei es gelungen Meldeauflagen zu erlassen. Das BKA gibt am 21. August bekannt, das 14 JournalistInnen, denen während des G20-Gipfels der Zugang zum Medienzentrum verweigert worden war, bereits Entschuldigungsschreiben erhalten haben; weitere Briefe seien in Vorbereitung. Grund für die Entziehung der Akkreditierungen seien rechtswidrig gespeicherte Daten, Namensverwechselungen und sonstige Fehler gewesen. Durch Presseberichte wird am 28. August bekannt, dass die Hamburger Polizei in mehr als 2.000 Fällen wegen mutmaßlicher Straftaten von G20-GegnerInnen und in 60 Fällen gegen PolizistInnen wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Zudem beginnt vor dem AG Hamburg der erste Prozess gegen einen G20-Demonstrationsteilnehmer, der noch gleichen Tag wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer rund zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt wird. In einem zweiten Prozess am 29. August erhält ein Angeklagter eine halbjährige Haftstrafe auf Bewährung. Am 30. August räumt das Bundesinnenministerium ein, dass in mindestens vier der bekannten 32 Fälle die Presse-Akkreditierung zu Unrecht entzogen worden sei. Im Bereich der „Datenqualität“ gebe es beim BKA „Handlungsbedarf“.

„Identitäre Bewegung“: In zwei Häfen verhindern tunesische Fischer die Einfahrt des Schiffes der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ (IB), mit denen diese Flüchtlings-Rettungsaktionen im Mittelmeer verhindern will. Sie wirft den Nichtregierungsorganisationen (NGO) vor, mit „Schleppern“ zusammen zu arbeiten. Die „Identitären“ hatten ihre Kampagne im Mai im Internat gestartet und seither rund 170.000 EUR hierfür eingesammelt. Am 17. August erklärt die IB ihre Aktion im Mittelmeer für beendet. In Cottbus (Brandenburg) durchsucht die Polizei am 24. August die Wohnung des IB-Chefs im Raum Berlin-Brandenburg wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz im Juli.

8. August: Neue Direktion für Spezialeinheiten: In Berlin weiht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine neue Direktion der Bundespolizei (BPol) ein. Sie soll künftig die Einsätze der GSG 9 und anderer BPol-Spezialeinheiten koordinieren.

Organisierte Kriminalität: In Wiesbaden (Hessen) veröffentlicht das BKA sein „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität“ für 2016. Darin wird die Zahl der Ermittlungsverfahren mit 563 bei 8.655 Verdächtigen angegeben. Laut der Antwort des Bundesinnenministerium auf eine parlamentarische Anfrage der GRÜNEN leben in der Bundesrepublik 562 polizeibekannte Mitglieder italienischer Mafia-Clans (2008: 136). Seit 2008 seien insgesamt 102 Ermittlungsverfahren geführt und rund 5,6 Mio. EUR als illegale Gewinne beschlagnahmt worden.

Ermittlungen gegen mutmaßliche DschihadistInnen: Auf Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW) wird ein mutmaßlicher Dschihadist in Untersuchungshaft genommen. Er soll u.a. im Sommer 2014 in Syrien gemeinsam mit weiteren IS-Mitgliedern einen Mann wegen Gotteslästerung erschossen haben. Nach Angaben der BAW vom 11. August führt sie gegenwärtig über 600 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche DschihadistInnen – mit steigender Tendenz (2013:70).

„Schleuser“: Vor dem Landgericht Traunstein (Bayern) beginnt der Prozess gegen zwei mutmaßliche „Schleuser“ und einen Helfer. Ihnen wird eine Schleusung auf dem Mittelmeer zur Last gelegt, bei der im September 2015 mindestens 13 Menschen ertranken. Am 11. August verurteilt das Gericht die Männer zu Haftstrafen zwischen vier Jahren und zwei Jahren auf Bewährung. Vor dem Berliner Landgericht beginnt der Prozess gegen vier Männer, die verdächtig sind Mitglieder einer österreichisch-deutschen „Schleuser“-Organisation zu sein.

9. August: Homophobe Angriffe: Im ersten Halbjahr gab es 130 Straftaten gegen Homosexuelle, Lesben und Transsexuelle (2016: 102); 70 Tatverdächtige konnten ermittelt werden (2016: 58). Die geht aus einer parlamentarischen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion hervor. Nach einem Streit wegen einer Verkehrsbehinderung beleidigt am 31. August in Berlin ein Mann seinen Kontrahenten zunächst homophob und fährt ihn anschließend an. Der Täter kann unerkannt entkommen.

11. August: Prozesse gegen mutmaßlichen Dschihadisten: Das Landgericht Saarbrücken (Saarland) verurteilt einen, wegen Mordversuches angeklagten Syrer wegen Betrugsversuches zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe. Der im Dezember 2016 festgenommene Mann hatte per Internet Kontakt zum IS aufgenommen und um Geld für Anschläge gebeten. Am 18. August ordnet das AG Frankfurt/M. (Hessen) an, einen terrorverdächtigen Tunesier in Abschiebehaft zu nehmen. Der Mann war im Februar unter dem Verdacht von Anschlagsplänen festgenommen worden.

13. August: Übergriff durch Private Sicherheitskräfte: Nach einem verbalen Streit am Pfandautomaten eines Berliner Supermarktes sollen drei Mitarbeiter einer Security-Firma einen Mann geschlagen und getreten haben. Die Polizei ermittelt gegen die Wachmänner.

14. August: Angeblicher „Rädelsführer“ freigesprochen: Nach sechseinhalb Jahren spricht das Oberlandesgericht Dresden (Sachsen) einen Mann endgültig vom Vorwurf des besonders schweren Landfriedensbruchs endgültig frei. Er war angeklagt, bei Ausschreitungen bei einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden 2011 als „Rädelsführer“ agiert zu haben.

Fußball: Um Ausschreitungen zu verhindern nimmt die Berliner Polizei im Vorfeld eines DFB-Pokalspiels vorsorglich 91 Fans des BFC Dynamo in Gewahrsam. Bei einem weiteren Pokalspiel in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) kommt es im Stadion zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den Fan-Blöcken. Das Spiel muss minutenlang unterbrochen werden.

16. August: Geheimdienstliche Agententätigkeit: Die BAW erhebt Anklage gegen einen Schweizer Geheimagenten wegen des Verdachtes des Ausspionierens deutscher SteuerfahnderInnen. Der Mann wurde im April festgenommen.

17. August: Antisemitische Beleidigungen: In Berlin wird eine junge Frau von zwei Männern antisemitisch beleidigt; sie können unerkannt entkommen.

Antisemitische Straftaten: Laut der nichtstaatlichen Berliner Recherchestelle (RIAS) kam es in der Stadt im Jahr 2016 zu 470 antisemitischen Vorfällen; darunter 17 körperliche Angriffe, 18 Bedrohungen und 53 Sachbeschädigungen.

18. August: Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Der Bundesgerichtshof (BGH) verwirft die Beschwerde des Bundeswehroffiziers Franco A. gegen seine Inhaftierung. Er steht im Verdacht rechtsradikale Anschläge geplant zu haben.

Fall Oury Jalloh: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die seit 2014 zuständige Staatsanwaltschaft (StA) Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) bereits vor drei Monaten von den Ermittlungen um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh entbunden wurde und diese an die StA Halle übergeben wurden. Der an Händen und Füßen gefesselte Jalloh soll nach Polizeiangaben im Januar 2005 die Matratze seiner Arrestzelle selbst angezündet haben und dabei verbrannt sein.

Elektronische Fußfessel: In Oldenburg (Niedersachsen) entfernt ein unter Auflagen aus der Haft entlassener Straftäter seine elektronische Fußfessel und setzt sich ab. Am nächsten Tag kann er in Nauen (Brandenburg) wieder festgenommen werden. Wie der Mann seine Fußfessel unbemerkt ablegen konnte, ist unbekannt.

19. August: Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: Mehrere hundert Rechtsextreme beteiligen sich in Berlin an einem Rudolf-Heß-Gedenkmarsch; der jedoch nach kurzer Wegstrecke von GegendemonstrantInnen gestoppt wird. Es kommt zu mehreren einzelnen Auseinandersetzungen, die Polizei nimmt 39 Personen kurzzeitig fest. Etwa 250 Neonazis, die auf dem Weg nach Berlin aufgrund von Bahnstörungen festsitzen, melden eine Spontan-Demonstration in Falkensee (Brandenburg) an, bei der es zu einzelnen Sachbeschädigungen kommt.

21. August: „Keltische Druiden“: Die BAW teilt mit, dass sich der Verdacht der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung gegen die im Januar festgenommenen Mitglieder der „Keltischen Druiden“ nicht bestätigt habe. Da bei der damaligen Razzia jedoch etliche Waffen beschlagnahmt wurden, bleibt der Anführer weiter in Haft.

23. August: Polizeischuss: In München (Bayern) retten PassantInnen eine junge Frau vor der Vergewaltigung. Der flüchtende Täter kann von der Polizei nach einem Warnschuss festgenommen werden.

24. August: „Freie Kameradschaft Dresden“: Das LG Dresden (Sachsen) verurteilt zwei Rechtsradikale wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu jeweils knapp vier Jahren Haft.

Grenzkontrollen: Die EU-Kommission lehnt die von Bayern beantragte Verlängerung der seit Herbst 2015 bestehenden Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze ab.

Änderung der Strafprozessordnung: Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) in Kraft, wonach PolizeibeamtInnen und StaatsanwältInnen künftig eigenständig bei mutmaßlichen Autofahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Blutproben anordnen können.

25. August: Internetplattform verboten: Bundesinnenminister de Maizière (CDU) verbietet die linke Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ und lässt sie abschalten. Die Internetseite laufe „nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider“ und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Bei Durchsuchungen von fünf Objekten in Freiburg (Baden-Württemberg) werden u. a. Schlagstöcke, Zwillen beschlagnahmt. Entgegen der ersten Berichterstattung wurden die Waffen nicht bei den Verdächtigen gefunden, das BMI bezeichnet sie später als Zufallsfunde. Am nächsten Tag meldet sich die Seite von einem anderen Server wieder zurück. Am 30. August reichen vier Betroffene beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage gegen das Verbot und „gegen das Konstrukt eines Vereins“; sowie vor dem VG Freiburg gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmen, ein.

Interpol: Knapp 50.000 Personen werden von Interpol mit einem internationalen Haftbefehl – einer so genannten „red notice“ – gesucht (2015: 11.492). Dies wird durch Presseberichte bekannt.

28. August: Rechtsradikalismus: In Mecklenburg-Vorpommern durchsucht die Polizei die Wohnungen und Büros eines Polizisten und eines Rechtsanwaltes wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Die dem rechten Spektrum angehörenden Männer sollen im Internet geplant haben linke Politiker zu internieren und zu liquidieren. Haftbefehle werden nicht erlassen; gegen den Polizeibeamten werden jedoch disziplinarische Maßnahmen eingeleitet. In Brandenburg kam es 2017 bisher zu 61 rechtsextremen Aktionen (2016 insgesamt: 171; 2015: über 200). Schwerpunkte liegen dabei auf Cottbus und Rathenow. Dies geht am 30. August aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor .

Internetkriminalität: Vor dem LG München (Bayern) beginnt der Prozess gegen einen Waffenhändler, der in mindestens fünf nachgewiesenen Fällen Waffen und Munition im Darknet verkauft hatte; darunter auch die Waffen des Amokläufers vom Olympia-Einkaufszentrum im Jahr 2016

Urteil gegen Polizistenmörder: Der BGH gibt bekannt, dass er dass er das Urteil gegen einen Mann, der im Dezember 2015 in Herborn (Hessen) einen Polizisten erstochen und einen weiteren schwer verletzt hatte, bestätigt hat. Der Mann hatte gegen ein Urteil vom Dezember 2015 zu lebenslanger Haft Revision eingelegt.

29. August: Anschlag auf Fußballmannschaft: Die StA Dortmund (NRW) erhebt gegen den Mann, der im April einen Anschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund verübt haben soll, Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.

Datenschutzbeauftragte beklagt Probleme: Die Berliner Datenschutzbeauftragte beklagt massive Probleme bei den Verkehrsbetrieben (BVG). Eine Prüfung habe ergeben, dass betriebliche Daten – wie etwa Gesundheitsdaten von Beschäftigten oder Strategien des Betriebsrates – nur unzureichend gegen fremde Zugriffe gesichert seien .

Angriffe auf Polizisten: In Berlin wird ein Betrunkener festgenommen nachdem er versucht hatte, mehrere Personen zu Angriffen auf PolizeibeamtInnen aufzuwiegeln. Bei seinem Abtransport schlägt er einem Beamten ins Gesicht. Gegen den Mann wurde ein Haftbefehl erlassen. In einer Berliner Moschee randaliert am 30. August ein Mann nach dem Gebet. Als herbeigerufene PolizistInnen erscheinen greift er auch diese an und verletzt fünf von ihnen bevor er festgenommen werden kann.

30. August: Rockerkriminalität: Nach den Schüssen auf ein Berliner Lokal am 10.Mai durchsucht die Polizei mehrere Wohnungen und kann einen Fluchtwagen sicherstellen. Fünf Verdächtige sitzen bereits seit Mai in Untersuchungshaft.

Beitragsbild: Solidaritätsdemonstration gegen das Verbot von Indymedia Linksunten in Berlin (Matthias Monroy)

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