Chronologie April 2018

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. April: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: In Berlin nimmt eine Anlaufstelle für Terroropfer offiziell die Arbeit auf. Nach dem Ende März bekannt gewordenen Umgang des Berliner Untersuchungsausschusses mit den zur Verfügung gestellten Ermittlungsakten entwickelt sich ein Streit zwischen dem Ausschuss und der Justizverwaltung. Am 5. April erklärt der Präsident des Abgeordnetenhauses, der Umgang mit den Akten sei teilweise zwar „nicht sachgerecht“ gewesen, es sei jedoch kein Material verschwunden. Durch Presseberichte wird am 10. April bekannt, dass dem Berliner Untersuchungsausschuss immer noch 13 Observationsberichte des späteren Attentäters Amri fehlen. Sie liegen im Büro des vom Senat eingesetzten Sonderermittlers, der seinen Bericht jedoch bereits im Oktober 2017 abgeschlossen hatte. Am 11. April stellt die Berliner Staatsanwaltschaft (StA) die Ermittlungen gegen zwei Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) wegen Aktenmanipulation ein. Die polizeiinternen Disziplinarverfahren laufen weiter. Interne ErmittlerInnen der Berliner Polizei werfen ihren KollegInnen in ihrem Bericht insgesamt 254 zum Teil gravierende Fehler bei der Überwachung des Attentäters Amri vor, darunter 32 schwere, die sich letztlich auf das Ermittlungsergebnis ausgewirkt haben. Am 17. April erstattet ein Berliner FDP-Abgeordneter aufgrund des durchgesickerten internen Berichtes wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen und besonderer Geheimhaltungspflicht Strafanzeige gegen Unbekannt. Im Berliner Untersuchungsausschuss räumt am 20. April ein Kriminalbeamter Fehler bei der Observierung des späteren Attentäters Anis Amri ein. Am 26. April veröffentlicht die Berliner Innenverwaltung eine Kurzfassung des polizeiinternen Untersuchungsberichtes. Am gleichen Tag beklagt der Untersuchungsausschuss des Bundestages eine unvollständige Zulieferung von Polizeiakten durch die Berliner Innenverwaltung.

Fremdenfeindliche Handlungen: In Berlin beschimpft und bedroht ein betrunkener Mann ein Paar rassistisch. Am 3. April wird in Berlin ein Afghane von einen Unbekannten fremdenfeindlich beschimpft und getreten. Wiederum in Berlin beleidigt am 9. April ein Mann mehrere Personen rassistisch und fremdenfeindlich. Er kann festgenommen werden. Am 12. April wird in Berlin erneut eine Frau fremdenfeindlich beleidigt.

Angriffe auf Polizisten: In Berlin beleidigt und bespuckt ein Betrunkener herbeigerufene Polizeibeamte, nachdem er zuvor ein Paar rassistisch beleidigt hatte. Er wird festgenommen. Am 8. April greift in Berlin ein Zechpreller die alarmierten Polizeibeamten an und verletzt einen von ihnen leicht.

Nach seiner Festnahme versucht am 9. April ein Mann auf einer Berliner Polizeidienststelle zu flüchten und verletzt dabei drei Beamte. Als Polizisten am 14. April in Berlin eine Anzeige wegen Falschparkens schreiben, erscheint der Fahrer. Er weigert sich jedoch den Wagen wegzufahren und greift schließlich eine Polizistin an. Als er festgenommen wird, erscheinen weitere Personen und versuchen ihn zu befreien. In Lebach (Saarland) randaliert am 29. April ein Mann mit einer Axt in einem Wohnhaus und schießt mit einer Luftpistole auf die herbeigerufenen Polizizei: er wird unverletzt überwältigt.

2. April: Ostermärsche: An den bundesweit rund 100 Ostermärschen nahmen nach Angaben der Organisatoren mehrere tausend Menschen teil; die meisten mit rund 4.000 in Frankfurt/M. (Hessen).

G20-Gipfel: Die Senatsinnenverwaltung gibt bekannt, dass Berlin der Stadt Hamburg voraussichtlich knapp 2,1 Mio. EUR für den Einsatz beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Rechnung stellen werde. Eine genaue Abrechnung liege noch nicht vor. Auf einer Sonder-Ausschusssitzung zum G20-Gipfel der Hamburger Bürgerschaft am 5. April räumt die Polizei zwar einzelne Fehler ein, verteidigt ihren Einsatz jedoch insgesamt; er sei „alternativlos“ gewesen

3. April: Europäischer Haftbefehl: Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Schleswig-Holstein beantragt beim Oberlandesgericht (OLG) Schleswig für den früheren katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont einen Auslieferungshaftbefehl. Puigdemont war Ende März aufgrund eines von Spanien beantragten Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Am 5. April entlässt das OLG Puigdemont unter Auflagen und einer Kaution von 75.000 EUR vorerst aus der Abschiebehaft.

4. April: Salafismus: Die salafistische Szene in Deutschland wird in „Tendenzmeldungen“ der Verfassungsschutzämter auf rund 11.000 Personen beziffert. Laut bayerischem Verfassungsschutz leben dort 730 Salafisten, von denen ein Viertel gewaltbereit sei.

5. April: Reichsbürger“ bei der Polizei: Die Hamburger Polizei entlässt einen ihrer Angestellten fristlos und entzieht ihm die Waffengenehmigung. Der Mann war bei einer „Merkel-muss-weg“-Demonstration als Redner aufgetreten und hatte „Reichsbürger“-Thesen vertreten. In Berlin, Brandenburg und Thüringen durchsucht die Polizei am 8. April die Wohnungen von mehreren „Reichsbürgern“. Acht von ihnen stehen im Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben. Zu Festnahmen kommt es nicht.

Antisemitische Straftaten: Bei der Fahrscheinkontrolle in einer Berliner Straßenbahn beleidigt ein Fahrgast die Kontrolleure antisemitisch. Das Amtsgericht (AG) Ebersberg (Bayern) verurteilt am 17. April einen Mann aufgrund eines antisemitischen facebook-Kommentars wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe. Ebenfalls am 17. April werden in Berlin zwei Männer von drei Unbekannten zunächst antisemitisch beschimpft und danach angegriffen. Die Täter können flüchten. Nach Kenntnis der unabhängigen „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin“ (RIAS) kam es in der Stadt 2017 zu 947 Vorfällen (2016: 590). Eine von zwei Personen abgehaltene „Berlin trägt Kippa“-Aktion wird am 25. April von Passanten gestört; TeilnehmerInnen werden beschimpft und eine Fahne gestohlen. Einen Tag später wird in Berlin erneut ein junger Mann mit Kippa beschimpft.

Linksextremismus: Laut bayerischem Verfassungsschutz wurden dort 2017 insgesamt 54 linke Gewalttaten verübt. Das erklärt Innenminister Herrmann (CSU).

Dschihadismus: Laut bayerischem Verfassungsschutz reisten 2017 insgesamt fünf Personen aus Bayern in den Irak oder Syrien aus, um sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen (2015: 19). Das erklärt Innenminister Herrmann (CSU). Rund 1.560 Männer und Frauen werden von den Landeskriminalämtern (LKÄ) als islamistische Gefährder oder „relevante Personen“ eingestuft, wie aus einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Seit Anfang 2017 wurden 10 als Gefährder eingestufte Personen abgeschoben. Am 13. April schiebt das Land NRW einen islamistischen Gefährder nach Algerien ab. Die Sicherheitsbehörden sollen rund 500 Tschetschenen in Deutschland als mögliche islamistische Gefährder im Visier haben. Am 19. April bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des OLG Celle (Niedersachsen) gegen eine Jugendliche, die im Februar 2016 auf dem Hauptbahnhof in Hannover einem Beamten der Bundespolizei (BPol) ein Messer in den Hals gestochen hatte. Sie war dafür wegen versuchten Mordes und Unterstützung des IS zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt worden (Az: 3 StR 286/17). Ein im Februar in Afghanistan festgenommener deutscher Taliban-Unterstützer wird an Deutschland überstellt und in Untersuchungshaft genommen. Zwei deutsche IS-Frauen, die am gleichen Tag mit ihren Kindern zurückkehren, bleiben hingegen auf freiem Fuß, da hier kein deutscher Haftbefehl vorliegt. Die Bundesanwaltschaft (BAW) beantragt ihn umgehend.

Frontex: Die BPol teilt mit, dass Beamte von BPol, Länderpolizeien und Zoll im Jahr 2017 an insgesamt 41.582 Einsatztagen an den EU-Außengrenzen ihren Dienst versehen haben. Damit seien im Durchschnitt täglich 114 deutsche Beamte im Frontex-Einsatz gewesen).

Kriminelle Polizisten: Presseberichten zufolge hat die Polizei in Sachsen-Anhalt vier Auszubildende wegen Drogendelikten entlassen hat. Am 5. April wird eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz (Rheinland-Pfalz) veröffentlicht, wonach ein Polizeibeamter wegen schuldhaftem Rückfall in seine Alkoholsucht und in deren Folge begangenen Verkehrsstraftaten entlassen werden kann (Az: 3 A 11721/17.OVG). Die StA Kassel (Hessen) führt Ermittlungen gegen zwei Polizeianwärter der BPol. Sie sollen sich im Februar an einem minderjährigen Kollegen sexuell vergangen haben.

Weißer Ring“: Die StA Lübeck (Schleswig-Holstein) nimmt Ermittlungen gegen den früheren Leiter der dortigen Außenstelle der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ auf. Er soll über mehrere Jahre ratsuchende Frauen sexuell belästigt und genötigt haben. Bei sieben von insgesamt 18 Anzeigen bestehe ein Anfangsverdacht.

6. April: Rechtsradikalismus: Gegen ein zum Hitler-Geburtstag auf einem Privatgrundstück in Ostritz (Sachsen) geplantes Neonazi-Festival protestieren 40 BürgermeisterInnen der Region. Laut bayerischem Verfassungsschutz wurden dort 2017 insgesamt 68 rechte Gewalttaten verübt (2016: 113). Das erklärt Innenminister Herrmann (CSU). Laut einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom 12. April ermittelt der Militärische Abschirmdienst (MAD) in 431 Fällen rechtsradikaler Vorfälle bei der Bundeswehr (2017: 289 / 2018: 23). Am 15. April beschließt die rechtsextreme „Wählergruppe Pro Köln“ ihre sofortige Selbstauflösung. Vor dem Verwaltungsgericht (VG) München (Bayern) beginnt am 19. April der Prozess der rechten Erlanger „Burschenschaft Frankonia“ gegen ihre Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht. Am 20. April weist das Gericht die Klage ab. Als Gegenveranstaltung zum Neo-Nazi-Festival im sächsischen Ostritz beginnt am 20. April ein Friedensfest unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten Kretschmer (CDU). Beim Festival selbst beschlagnahmt die Polizei am 21. April Kleidungsstücke mit Neo-Nazi-Aufschriften und -symbolen und leitet Ermittlungsverfahren ein. Am Neo-Nazi-Festival nehmen rund 1.000 Personen teil; am Friedensfest etwa 3.000; zu größeren Auseinandersetzungen kommt es nicht. Durch Presseberichte wird am 25. April bekannt, dass in Zusammenhang mit dem Nazi-Festival auch gegen den Thüringer NPD-Chef ermittelt wird. Als zwei Journalisten am 29. April vor dem Haus des Thüringer NPD-Vorsitzenden in Fretterode (Thüringen) filmen, werden sie von zwei Männern angegriffen und verfolgt. Die Unbekannten bringen den Wagen der Reporter zum stehen und demolieren ihn. Außerdem verletzen sie die Journalisten bevor sie deren Ausrüstung stehlen und flüchten.

Reichsbürger“: Der BGH hebt das Urteil gegen einen „Reichsbürger“, der im März 2017 wegen Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden war, auf und verweist den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht (LG) Halle (Sachsen-Anhalt) zurück. Am 9. April wird der Mann daraufhin vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt. Am 11. April durchsucht die Polizei die Wohnungen und Büros von zwei „Reichsbürgern“ in Berlin und Brandenburg. Sie sollen Ausweise des „Deutschen Reichs“ hergestellt haben. Laut einem vertraulichen Lagebild der Sicherheitsbehörden, das am 13. April durch Pressemeldungen bekannt wird, wurden durch „Reichsbürger“ von 2015 bis 2017 über 10.500 Straftaten verübt. Teile der Szene, heißt es dort, seien bereit „ihre Ideologie im Sinne eines Selbstschutzes unter Gewaltanwendung zu verteidigen“. Bei der bayerischen Polizei laufen Medienberichten zufolge Disziplinarverfahren gegen 11 ihrer Beamten wegen mutmaßlicher Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“; fünf Beamte wurden bereits vom Dienst suspendiert. Bei der BPol gibt es demnach sieben Verdachtsfälle; vier Beamte wurden die Dienstwaffen abgenommen. Beim Bundesnachrichtendienst (BND) läuft ein Verfahren gegen einen Mitarbeiter. Bei der Bundeswehr liegen vier Fälle vor, gegen acht weitere Soldaten ermittelt der Militärische Abschirmdienst (MAD). Der Verfassungsschutz stuft derzeit etwa 18.000 Personen als „Reichsbürger“ ein (2016: rund 10.000); davon gelten 950 als rechtsextrem (2016: 500-600).

Linksradikaler Brandanschlag: Die BAW übernimmt die Ermittlungen zu einem Brandanschlag auf Starkstromleitungen Ende März in Berlin. Ermittelt wird wegen Verdachts der „verfassungsfeindlichen Sabotage“. Zu der Tat hatte sich eine „Vulkangruppe NetzHerrschaft zerreißen“ bekannt.

7. April: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Im ersten Vierteljahr kam es bundesweit zu insgesamt 28 Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte. Dies geht aus Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) hervor. Am 13. April teilt die Polizei mit, dass sie in Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Nußdorf (Bayern) zwei Männer festgenommen hat; einer habe die Tat bereits gestanden.

8. April: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In Berlin werden sechs mutmaßliche Dschihadisten festgenommen. Laut Polizei habe es „vereinzelte Hinweise“ gegeben, dass sie eine Gewalttat auf den am diesem Tag stattfindenden Halbmarathon geplant hätten. Am 9. April erklärt die Polizei, bei den Durchsuchungen seien weder Waffen, Sprengstoff oder sonstiges Verdächtiges gefunden worden. Die Männer werden daraufhin wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Am 12. April werden im Saarland drei Syrer als Terrorverdächtige festgenommen.

9. April: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Bayern) beantragt ein Rechtsanwalt schriftlich seine Beiordnung als dritter Pflichtverteidiger des Mitangeklagten André E. und zugleich eine mehrwöchige Unterbrechung des Prozesses. Am 10. April lehnt das Gericht die Beiordnung ab. Daraufhin stellt André E. einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Da einer der neuen Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe am 17. April wegen eines „familiären Notfalls“ nicht zum Plädoyer vor Gericht erscheint, muss der Prozess erneut unterbrochen werden. Am 24. April beginnt der erste Verteidiger von Beate Zschäpe mit seinem Plädoyer. Dabei weist er den Vorwurf, Zschäpe sei Mittäterin an den NSU-Morden, zurück. Am 26. April fordern ihre Verteidiger, Zschäpe wegen Brandstiftung und Beihilfe bei Raubüberfällen nur zu einer 10jährigen Haftstrafe zu verurteilen. Eine Mittäterschaft bei den NSU-Morden weisen sie zurück.

10 April: Love-Parade-Katastrophe: Im Prozess um die Love-Parade-Katastrophe erklärt ein Rechtsmediziner, die Todesopfer seien in dem Gedränge zusammengedrückt worden und dadurch erstickt.

Neue Polizeipräsidentin: Die Juristin Barbara Slowik wird neue Berliner Polizeipräsidentin.

11. April: Razzia bei Rapper-Band: In Hamburg stürmt die Polizei 16 Objekte der Rapper-Band „187 Strassenbande“ sowie eine Wohnung in Hamm (NRW). Hintergrund ist ein wiederholtes Internet-Posting der Band mit Drogen und Waffen. Es werden verschiedene Waffen, kleinere Drogenmengen und Bargeld sichergestellt.

Neuer Opferbeauftragter: Der Bundestagsabgeordnete Edgar Franke (SPD) wird neuer Opferbeauftragter der Bundesregierung für Terroropfer.

Homophobe Angriffe: Aus einer 15-köpfigen Gruppe heraus wird in Berlin ein homosexueller Mann angegriffen und ausgeraubt.

Fußball-Hooligans: Nach einem Fußballspiel zwischen den Vereinen SV Babelsberg und Wacker Nordhausen wird ein Bus mit Fans des SV Babelsberg auf einer Autobahnraststätte in Sachsen-Anhalt angegriffen. Vier Personen werden leicht verletzt. Ebenfalls an diesem Tag erklärt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bundesweite Stadionverbote für gewaltbereite Fußballfans für zulässig (1 BvR 3980/09). Bei einem Drittliga-Spiel in Unterhaching (Bayern) bedrohen Hooligans des FSV Zwickau am 15. April zunächst Ordner und greifen anschließend eingesetzte Polizeikräfte an. Es kommt zu 12 Festnahmen. Am 26. April erklärt das OVG Lüneburg (Niedersachsen) einen Bescheid der Polizei Hannover für rechtens, mit dem einem Hooligan untersagt wurde, sich bei bestimmten Fußballspielen in ausgewiesenen Bereichen der Stadt aufzuhalten.

Gewalt gegen Obdachlose: Das LG München (Bayern) verurteilt zwei Männer, die im Juli 2015 eine Obdachlose erschlagen hatten, zu einer lebenslangen und einer Haftstrafe von 11 Jahren. Die Leiche der Frau war im September 2016 bei Bauarbeiten gefunden worden.

12. April: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Die frühere Pegida-Frontfrau bezahlt ihre Geldstrafe in Höhe von 3.000 EUR wegen Volksverhetzung. Damit entfällt die verhängte 120-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.

13. April: Polizeilicher Todesschuss: Vor einer ungeöffneten Bäckerei in Fulda (Hessen) greift ein Mann mehrere Personen mit Steinen an. Auch die herbeigerufenen Polizisten greift er sofort an. Daraufhin schießen die Beamten. Von insgesamt 12 Schüssen treffen ihn vier; zwei davon sind tödlich.

Staatstrojaner: Das BKA verbietet dem Leiter eines Informationstechnik-Prüfunternehmens aus Essen (NRW), über die bisherigen Test des vom BKA entwickelten Staatstrojaners „Remote Control Interception Software“ zu berichten, mit dem Computer und Mobiltelefone unbemerkt ausgespäht werden sollen.

Kinderpornografie: Die StA Hannover (Niedersachsen) gibt bekannt, dass im Rahmen von Ermittlungen gegen einen im Darknet operierenden Kinderporno-Ring zwei Männer verhaftet worden sind. Am 30. April beginnt vor dem LG Hechingen (Baden-Württemberg) der Prozess gegen den „Moderator“ der Plattform. Der Mann ist geständig (Az: 1 KLs 14 Js 2125/18). Ebenfalls am 30. April gibt die StA Trier (Rheinland-Pfalz) bekannt, dass gegen alle 214 Teilnehmer einer Whatsapp-Gruppe ermittelt wird, die sich gegenseitig Kinderpornos zugeschickt hatte.

14. April: Polizeischuss: Vor einem Berliner Polizeiabschnitt randaliert und pöbelt ein Mann. Als Beamte aus der Wache kommen, bedroht er sie mit einem Schlagstock. Als er diesen trotz Aufforderung nicht fallen lässt, schießt ihm ein Beamter ins Bein.

16. April: Alternative für Deutschland (AfD): Die AfD darf laut einem Urteil des LG Gießen (Hessen) rechtsextremistisch genannt werden. Durch Presseberichte wird am 19. April bekannt, dass ein mutmaßlicher Komplize, des unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehrsoldaten Franco A., Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten ist. Gegen den Mann ermittelt die BAW.

17. April: Verdacht auf rechtsterroristische Vereinigung: In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen durchsucht die Polizei die Wohnungen von vier Personen mit „nationalsozialistischer Gesinnung“. Sie stehen im Verdacht, Anfang 2017 eine rechtsterroristische Vereinigung „Nordadler“ gegründet zu haben. Die BAW ermittelt bereits seit Anfang Januar.

Funkzellenabfrage: Die Berliner Polizei hat 2017 in 474 Fällen Funkzellenabfragen durchgeführt (2016: 432 / 2015: 256). Dies geht aus dem Jahresbericht des Justizsenats hervor.

Rockerkriminalität: Im Saarland durchsuchen Polizei und Zoll rund 20 Objekte der Rockergruppe „Road Gang“. Es werden mehrere Waffen und 10 Kilo Drogen beschlagnahmt. Sechs Personen werden festgenommen. Am 24. April werden in Köln (NRW) zwei Männer auf offener Straße niedergeschossen und schwer verletzt. Nach Presseinformationen gehören sie zur Rockergruppe “Bandidos“.

Prozesse gegen Polizisten: Das VG Düsseldorf (NRW) verurteilt drei Angehörige des Kölner Spezialeinsatzkommandos (SEK) zu Geldstrafen zwischen 200 und 300 EUR wegen Verstoßes gegen die Wohlverhaltenspflicht. Sie hatten im Mai 2014 im Rahmen eines fragwürdigen Aufnahmerituals neue Kollegen misshandelt. Strafrechtliche Ermittlungen wurden eingestellt.

18. April: Organisierte Kriminalität: In 12 Bundesländern (Schwerpunkt NRW) durchsucht die BPol mit etwa 1.500 BeamtInnen insgesamt 62 Bordelle und andere Objekte wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schleusung. 100 Personen werden vorübergehend festgenommen; sieben werden verhaftet.

19. April: Polizeilicher Todesschuss: In Langenfeld (NRW) wird die Polizei informiert, dass ein Mann vom Balkon seiner Wohnung Schüsse abgibt. Als PolizistInnen in die Wohnung eindringen, feuert er auf sie. Die BeamtInnen schießen zurück und treffen ihn tödlich. Bei der Waffe des Mannes handelte es sich um eine Gaspistole.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Die Polizei gibt bekannt, dass sie gegen mehrere Mitglieder einer rechten Burschenschaft ermittelt. Sie sollen in Kahla (Thüringen) minderjährige Flüchtlinge verfolgt und angegriffen haben. Die Beschuldigten bestreiten die Tat.

Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Die StA Neuruppin (Brandenburg) ermittelt gegen einen hochrangigen Polizeibeamten wegen privater Nutzung hochwertiger Dienstwagen. Der Mann ist vom Dienst suspendiert. In Berlin torkelt am 21. April ein betrunkener Polizist außer Dienst mit einem Gullydeckel über die Straße. Gegen ihn wird ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.

Fremdenfeindliche Angriffe: In Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) hetzen Betrunkene zunächst ihre Hunde auf zwei vorbeikommende Eritreer und greifen sie dann auch selbst an. Am 20. April hetzen auch in Berlin Unbekannte ihren Kampfhund auf DeutschtürkInnen, die sie zuvor beleidigt haben. Am 29. April kann einer der Männer festgenommen werden. Am gleichen Tag wird, wiederum in Berlin, ein Mädchen auf einem Spielplatz von einem Unbekannten fremdenfeindlich beschimpft und in einem anderen Stadtteil ein Junge von Jugendlichen zunächst beschimpft und dann verprügelt. Sie können entkommen.

20. April: Polizeischuss: Als in Hamburg ein Mann, der auf der Straße zuvor PassantInnen mit einem Messer bedroht hatte, auch auf die herbeigerufenen PolizistInnen „bedrohlich“ zugeht, schießt ihm ein Beamter ins Bein.

Asyl: Die StA Bremen ermittelt gegen mehrere MitarbeiterInnen und die frühere Leiterin der dortigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Sie sollen in 1.200 Fällen merkwürdige asylrechtliche Entscheidungen zugunsten der AntragstellerInnen getroffen haben. Zudem hat das BAMF allein im Jahre 2017 die Zusammenarbeit mit 30 DolmetscherInnen „aufgrund von Verletzungen gegen den Verhaltenskodex“ beendet. Presseberichten vom 27. April zufolge sei bei den Vorfällen in der Bremer BAMF-Außenstelle von deren Leiterin „massiv gegen geltendes Recht und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, sicherheitsrelevante Vorgaben und innerbetriebliche Anweisungen verstoßen“ worden.

Vorratsdatenspeicherung: Das VG Köln (NRW) entscheidet, dass ein Provider und die Telekom nicht verpflichtet sind, bei der Vorratsdatenspeicherung auch die Verbindungsdaten zu speichern (Az: 9 K 7427/17).

Ermittlungen gegen Polizeigewerkschafter: Der Bundesvorsitzende der rechtskonservativen „Deutschen Polizeigewerkschaft“ (DPolG), Rainer Wendt, ist vom Land NRW 11 Jahre besoldet, befördert und belobigt worden, obwohl er die ganze Zeit keinen Dienst versah. Hierfür habe es „keine rechtliche Grundlage“ gegeben, heißt es in einem Bericht des Innenministeriums.

Ex-RAF: Das OLG Stuttgart (Baden-Württemberg) erlässt der ehemaligen RAF-Angehörigen Verena Becker ihre restliche Haftstrafe von 430 Tagen. Becker war 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

21: April: Gafferproblematik: Um bei einem Großbrand in Feldkirchen (Bayern) einen besseren Blick zu haben, blockieren Gaffer die S-Bahngleise. Nachdem sie von der Polizei geräumt sind, müssen die Gleise weiterhin gesichert werden um eine Rückkehr zu verhindern.

23. April: Abschiebungen: Als PolizeibeamtInnen in den frühen Morgenstunden in Witzenhausen (Hessen) einen Syrer zur Abschiebung abholen, blockieren rund 60 Personen ihre Streifenwagen. Daraus entwickelt sich eine Straßenschlacht. Nach der Räumung wird der Mann in Abschiebehaft gebracht. Am 24. April startet in Düsseldorf (NRW) der 12. Sammelabschiebeflug nach Afghanistan. Wie viele Personen dabei abgeschoben wurden ist unbekannt. Am 27. April wird bekannt, dass der in Witzenhausen (Hessen) in Abschiebehaft genommene Mann laut einer Entscheidung des VG Kassel gar nicht abgeschoben werden durfte.

25. April: Anschlag auf Fußballmannschaft: Im Prozess um den Anschlag auf den Mannschaftsbus des Vereins „Borussia Dortmund“ im April 2017 sagen acht Spieler des Vereins als Zeugen aus.

27. April: Europol: Presseberichten zufolge hat die Polizeibehörde Europol in mehreren Ländern die Propaganda-Kanäle des IS lahmgelegt.

28. April: Anschläge auf türkische Einrichtungen: In Berlin werfen Unbekannte die Fenster einer Moschee ein und hinterlassen einen Schriftzug, der auf den kurdisch-türkischen Konflikt hindeutet.

Razzia gegen arabische Clans: Mit einem Großaufgebot von Polizei, Zollfahndung, Ordnungs- und Ausländeramt wird in Essen (NRW) eine Razzia durchgeführt. 493 Personen, 149 Fahrzeuge und 21 Objekte werden kontrolliert; drei Haftbefehle werden vollstreckt. Daneben werden mehrere Ordnungswidrigkeiten festgestellt und in größerem Umfang Verwarnungsgelder erhoben.

29. April: Bundesnachrichtendienst: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass der BND künftig offenlegen muss, wenn MitarbeiterInnen wegen Geheimnisverrates vor Gericht stehen (Az: BVerwG 6 VR 1.18).

30. April: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei in München (Bayern) einen Anschlag auf eine im Bau befindliche Flüchtlingsunterkunft im Sommer 2017 bisher verschwiegen hatte. Auch weitere Straftaten in Zusammenhang mit Flüchtlingen wurden nicht veröffentlicht.

Beitragsbild: Kippa (Gilabrand at English Wikipedia, Kippa, CC BY 3.0).

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