Chronologie Januar 2019

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Januar: Fremdenfeindliche Angriffe: In der Silvesternacht fährt in Bottrop (NRW) ein Autofahrer absichtlich auf einen Mann zu, verfehlt ihn jedoch. Anschließend fährt er in der Innenstadt in eine Personengruppe und verletzt vier Menschen zum Teil schwer. Auf der Weiterfahrt nach Essen versucht er erneut in eine Menschengruppe zu fahren. Bei seiner Festnahme äußert er sich rassistisch. In Berlin greift am Neujahrsmorgen ein Mann einen anderen an; beleidigt ihn fremdenfeindlich und schlägt und tritt ihn. Der Täter kann flüchten.

2. Januar: Rechtsradikalismus: Nach Angriffen auf Passanten durch mutmaßliche Asylbewerber in Amberg (Bayern) werden im Stadtgebiet patrouillierende, mutmaßlich rechte Gruppen beobachtet. Im Internet veröffentlicht die NPD entsprechende Fotos. Darauf sind vier Personen in roten Warnwesten mit der Aufschrift „Wir schaffen Schutzzonen“ zu sehen. Am 3. Januar erklärt Ambergs Bürgermeister, er habe eine Mail erhalten in der erklärt werde, man werde Späher nach Amberg schicken. Unter dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung durchsucht die Polizei am 16. Januar in acht Bundesländern insgesamt 12 Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern einer rechtsradikalen Vereinigung „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“; insgesamt geht es um 40 Beschuldigte. Es werden in großem Umfang Waffen sichergestellt. Am 17. Januar wird bekannt, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) bereits seit März 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen fünf Personen der rechtsextremistischen Gruppe „Aryans“ führt. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung durchsuchen Beamte des Landeskriminalamt (LKA) Sachsen am gleichen Tag ein Objekt in Leipzig von dem aus im Internet NS-Literatur vertrieben wird. Hunderte NS-Bücher und ein Computer werden beschlagnahmt.

Antisemitismus: In Berlin wurden bis Mitte Dezember laut der Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GStA) 2018 insgesamt 295 antisemitische Straftaten registriert, davon 24 Gewaltdelikte (2017: 305). Presseberichten zufolge kam es bis Ende September in München (Bayern) zu 52 antisemitischen Delikten (2017 gesamt: 51). Bundesweit wurden im ersten Halbjahr 2018 insgesamt 401 Straftaten registriert. In Berlin beleidigt ein Mann seinen Nachbarn antisemitisch und hört damit auch nicht auf, als Polizeibeamte eintreffen.

3. Dezember: Angriffe auf Polizisten: Berliner Polizisten wurden in der Silvesternacht bei der Festnahme von zwei Jugendlichen aus einer Gruppe heraus gezielt mit Böllern beworfen. Bei einer Straßenkontrolle im Rahmen einer großen Razzia greift in Essen (NRW) am 13. Januar ein Polizeischüler die Beamten an. Er wird festgenommen und eine Strafanzeige sowie disziplinarische Ermittlungen eingeleitet. In einer Berliner U-Bahn beschimpft und bespuckt am 18. Januar ein Mann einen Objektschützer und schlägt ihn anschließend. Am 23. Januar gerät auf dem Hauptbahnhof in Köln (NRW) ein Bahn-Mitarbeiter mit einem Beamten der Bundespolizei (BPol) in Streit und schlägt ihn mit der Faust heftig ins Gesicht. Der Beamte muss im Krankenhaus behandelt werden; der Täter wird festgenommen.

Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Auf eine Beschwerde des früheren NPD-Politikers Maik Schneider ordnet das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg (Brandenburg) dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen „Verfahrensverzögerungen durch die Justiz“ an. Schneider war im März 2016 wegen eines Brandanschlages auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft festgenommen worden. Am 9. Dezember wird der Revisionsprozess gegen Schneider vor dem Landgericht (LG) Potsdam (Brandenburg) fortgesetzt. Laut vorläufigen Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) ist es bis Anfang Dezember 2018 bundesweit zu insgesamt 143 Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte gekommen; was etwa der Hälfte des Vorjahres entspricht.

Alternative für Deutschland (AfD): Auf das AfD-Büro in Döbeln (Sachsen) wird ein Sprengstoffanschlag verübt. Menschen kommen nicht Schaden. Noch am gleichen Abend werden drei Männer als mutmaßliche Täter festgenommen jedoch am nächsten Tag bereits wieder auf freien Fuß gesetzt. Am 7. Dezember wird der brandenburgische AfD-Landesvorsitzende Andreas Kalbitz offiziell zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl erklärt. Er gehört zum Rechtsaußen-Flügel seiner Partei. Am Nachmittag des gleichen Tages wird in Bremen der Bundestagsabgeordnete und Bremer AfD-Vorsitzende Frank Magnitz von Unbekannten überfallen und muss in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Der AfD-Bundesvorstand hat beschlossen, dass der umstrittene sachsen-anhaltinische AfD-Politiker André Poggenburg zwei Jahre lang keine Parteiämter mehr bekleiden darf. Hintergrund sind umstrittene Tweets des rechtslastigen Politikers. Dieser tritt daraufhin aus der AfD aus und gründet die Partei „Aufbruch deutscher Patrioten“ (AdP).

Nach der Auswertung von Videoaufzeichnungen widerspricht die Bremer Staatsanwaltschaft (StA) am 9. Januar der AfD-Darstellung wonach Magnitz mit einem Kantholz brutal zusammengeschlagen wurde. Vielmehr sei er von hinten angesprungen worden und gestürzt; sämtliche Verletzungen stammten demnach von diesem Sturz. Laut Presseberichten hat das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Beobachtung von drei AfD-Politikern eingestellt, nachdem diese in den bayerischen Landtag gewählt wurden. Durch Presseberichte wird am 10. Januar bekannt, dass ein Berliner Polizeibeamter als stellvertretender Schatzmeister in den Vorstand der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) gewählt wurde. Am 11. Januar veröffentlicht die Bremer Polizei im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung das Video, das den Angriff auf Magnitz zeigt. Es widerspricht der AfD-Darstellung eindeutig. Durch Presseberichte wird an diesem Tag zudem bekannt, dass die Bremer StA gegen Magnitz wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Seine Abgeordnetenimmunität wurde dafür bereits im Dezember 2018 aufgehoben. Mehr als 1.000 Menschen protestieren am 12. Januar beim der Europawahlversammlung in Riesa (Sachsen) gegen die AfD. Am 15. Januar erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD zum Prüffall und den rechtsnationalen Parteiflügel um Björn Höcke zum Verdachtsfall. Die AfD kündigt umgehend eine rechtliche Prüfung dieser Entscheidung an. Das LG Berlin verurteilt am gleichen Tag einen AfD-Bundestagsabgeordneten dazu, dem Sohn Boris Beckers ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 EUR zu zahlen. Er hatte Noah Becker Ende 2017 als „kleinen Halbneger“ bezeichnet. Berufung gegen das Urteil ist möglich. Am 18. Januar wird bekannt, dass die StA Konstanz (Baden-Württemberg) wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen die Bundestagsabgeordnete Alice Weidel und drei Mitglieder ihres Kreisverbandes ermittelt. Hintergrund sind ungeklärte Großspenden. Presseberichten zufolge kandidieren auf der AfD-Landesliste für die thüringische Landtagswahl im Oktober auch fünf Polizisten. Das LfV Bayern hat die völkische AfD-Gruppe „Flügel“ und die Nachwuchsorganisation JA als Beobachtungsobjekt eingestuft und kann damit auch geheimdienstliche Mittel einsetzen. Am 25. Januar erteilt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) dem LfV die Zustimmung, die AfD auch in Bremen als Prüffall einzustufen. Am 28. Januar stellt die Internet-Plattform „Netzpolitik.org“ das BfV-Gutachten zur AfD online. Am 30. Januar teilt die Berliner StA mit, dass sie gegen einen früheren Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten wegen Anstiftung zu einem schweren Brandanschlag in der Ukraine ermittelt.

Cyberkriminalität: Hunderte Politiker in Bund, Ländern und Kommunen sowie Prominente und Journalisten sind Ziel eines Hackerangriffs geworden, bei dem in massivem Umfang persönliche Daten gestohlen und ins Internet gestellt wurden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wusste demnach bereits im Dezember 2018 davon. Aufgefallen war der Datendiebstahl durch Anrufe auf der Privatnummer eines SPD-Politikers. Das BKA wird jedoch erst in der Nacht zum 5. Januar informiert. Nach heftiger Kritik korrigiert das BSI am gleichen Tag seine bisherigen Auskünfte dahingehend, dass das Ausmaß des Hackerangriff erst im Januar erkannt worden sei. Am 6. Januar durchsucht die Polizei in Heilbronn (Baden-Württemberg) die Wohnung eines Mannes aus dem IT-Bereich, der mit dem Hacker in Verbindung steht und die elterliche Wohnung eines Schülers in Mittelhessen. Er wird vorübergehend festgenommen und ist geständig. Die Polizei zweifelt jedoch daran, dass es sich um einen Einzeltäter handelt, da der Schüler nicht in der Lage war, den ErmittlerInnen zu zeigen, wie er die Daten im Netz erbeutet hatte. Am 17. Januar informiert ein Sicherheitsexperte darüber, dass er rund 773 Mio. E-Mail-Adressen und über 21 Mio. gestohlene Passwörter entdeckt hat.

4. Januar: Rockerkriminalität: In der Innenstadt von Köln (NRW) fallen auf offener Straße mehrere Schüsse; Verletzte gibt es nicht. Wenig später wird in Tatortnähe ein Mann mit einer scharfen Schusswaffe und Kontakten ins Rocker-Milieu festgenommen; nach weiteren Personen wird gefahndet. Am 21. Januar gibt die Kölner Ortsgruppe der „Bandidos“ in der Presse ihre Selbstauflösung bekannt. Die Polizei bestätigt dies zunächst nicht. Am 24. Januar verurteilt das LG Stuttgart (Baden-Württemberg) sieben Rocker der „Osmanen Germania BC“ wegen gefährlicher Körperverletzung, Erpressung und Drogendelikten zwischen Bewährungsstrafen und sechseinhalb Jahren Haft. In einen Clubhaus der „Hells Angels“ in Gummersbach (NRW) bricht am 27. Januar ein Feuer aus. Die Hintergründe sind unklar.

G20-Gipfel: Beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg hat sich ein V-Mann des niedersächsischen Verfassungsschutzes mehrfach an Straßenblockaden gegen Regierungsfahrzeuge beteiligt. Am 15. Januar reicht die Hamburger Innenbehörde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Klage gegen die vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Mitte Dezember 2018 angeordnete Löschung Datenbank zur biometrischen Gesichtserkennung ein. Die Klage hat aufschiebende Wirkung; die Daten bleiben daher bis zu einem Urteil ungelöscht. Bis Ende 2018 wurden insgesamt 827 Ermittlungsverfahren gegen über 1.000 G20-Demonstrierende eingeleitet; in 248 Fällen wurde bereits Anklage erhoben und 120 Verfahren bereits angeschlossen.

Waffenverbotszonen: Erstmals kontrolliert die Polizei in der mit Jahresbeginn eingerichteten Waffenverbotszone in der Innenstadt von Wiesbaden (Hessen). Insgesamt werden am Wochenende 190 Personen kontrolliert; fünf Messer werden beschlagnahmt. Trotz einer Gerichtsentscheidung, die die von der BPol erlassene Allgemeinverfügung vorerst suspendierte, wurden die Kontrollen in der Nacht des 19. Januar fortgesetzt. Man habe gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt und halte sie daher für einen nicht „abschließend geklärten Rechtsstreit“ erklärt die BPol.

Fall Oury Jalloh: Die Anwältin der Familie des umgekommenen Asylbewerbers Oury Jalloh stellt einen Antrag auf Klageerzwingung beim OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt). Jalloh war im Januar 2005 bei einem Brand in einer Arrestzelle der Polizei Dessau ums Leben gekommen; die genauen Umstände sind ungeklärt. Ende November 2018 hatte die Justiz weitere Ermittlungen abgelehnt.

6. Dezember: Organisierte Kriminalität: Nach BKA-Angaben waren 2017 mindestens 671 Menschen in Deutschland Opfer von Menschenhandel; 171 von ihnen waren minderjährig. In mehreren Städten des Ruhrgebietes (NRW) geht die Polizei am 12. Januar gegen arabische „Clans“ vor. Shisha-Bars, Wettbüros, Cafés und Teestuben werden durchsucht. 14 Personen werden festgenommen und 10 Waffen sichergestellt; darüber hinaus werden 10 Strafanzeigen und über 500 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten erstattet sowie rund 430 Verwarnungsgelder verhängt. 25 Betriebe werden geschlossen und mehrere 1.000 EUR Bargeld und Hunderte Kilo unversteuerter Tabak beschlagnahmt. Am 15. Januar wird in Berlin ein stadtbekannter arabischer „Clanchef“ unmittelbar nach der Urteilsverkündung in einem Prozess wegen Anstiftung zu schwerer Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe erneut festgenommen. Der neue Vorwurf: Verabredung eines Verbrechens und Anstiftung zu einer Entführung. Bei einer gemeinsamen deutsch-italienischen Razzia gegen die „Cosa Nostra“ werden in Köln (NRW) und Mannheim (Baden-Württemberg) vier Verdächtige festgenommen. In Baden-Württemberg, Ungarn und der Schweiz durchsucht die Polizei am 23. Januar Wohnungen und Firmensitze wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und gewerbsmäßigem Betrug. Der Geschäftsführer eines Pharma-Großhandels steht im Verdacht, gefälschte Krebsmedikamente vertrieben zu haben. Am 24. Januar durchsuchen Polizeibeamte in Berlin und Brandenburg insgesamt 26 Wohnungen und Kneipen; vier Personen werden wegen des Verdachts des Waffenschmuggels festgenommen. Am 30. Januar wird der Haftbefehl des zur Monatsmitte in Berlin im Gerichtssaal festgenommenen „Clanchefs“ aufgehoben und der Mann auf freien Fuß gesetzt.

7. Januar: Sammelabschiebung: In Kabul landet der 20. Abschiebeflug aus Deutschland mit 36 Männern. Damit wurden bisher rund 500 Personen nach Afghanistan abgeschoben. Die meisten der Abgeschobenen kommen aus Bayern. Laut dem Sprecher des bayerischen Flüchtlingsrates flüchten deshalb immer mehr afghanische Asylbewerber in umliegende EU-Staaten.

8. Januar: Kriminelle Polizisten: Vor dem LG Hamburg beginnt der Prozess gegen einen Polizeibeamten, dem vorgeworfen wird, eine kriminelle Bande gegen Bezahlung vor Razzien gewarnt, Adressen von Zeugen an professionelle Schläger gegeben, mit Komplizen Hausdurchsuchungen fingiert und bei Raubtaten auch selbst „Schmiere“ gestanden zu haben.

Marode Berliner Schießstände: Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) teilt mit, dass 453 Polizeibeamte, die aufgrund der schadstoffbelasteten Schießstände erkrankt sind, eine finanzielle Entschädigung erhalten. Insgesamt hatten 785 Beamte einen Antrag gestellt.

9. Januar: Rechtsextremismus: Das LfV Sachsen teilt mit, dass es die Gruppierung „Pro Chemnitz“ seit Ende 2018 beobachtet, da sie „erkennbar rechtsextremistische Inhalte“ verbreite. Bundesweit bekleben am 14. Januar Mitglieder rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ (IB) Medienhäuser und Parteibüros mit Plakaten und Flugblättern „gegen linke Gewalt“. In Berlin wird dabei eine Mitarbeiterin der taz körperlich bedrängt; in Frankfurt/M. (Hessen) können dabei mehrere Personen festgenommen werden. Auch in Berlin kann die Polizei drei Verdächtige rasch identifizieren. Aus der parlamentarischen Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag geht am 30. Januar hervor, dass sich deutsche Rechtsextremisten seit Dezember 2015 in mindestens 12 Fällen zu Schießübungen in Tschechien und Bulgarien aufhielten.

Anschlag auf Fußballmannschaft: Der Attentäter, der im April 2017 einen Bombenanschlag auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins BVB Dortmund verübte und dafür Ende 2018 zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde, zieht seinen Revisionsantrag zurück. Der Antrag der StA besteht weiter.

Fremdenfeindliche Handlungen: In einem Berliner Bus beleidigt ein Mann eine Frau fremdenfeindlich und tritt sie.

Hambacher Forst: Die Polizei besichtigt den Hambacher Forst und die neu gebauten Baumhäuser. Am 10. Januar teilt sie dann mit, dass die von den Besetzern erwartete Räumung vorerst nicht stattfindet.

10. Januar: Rechtsradikale Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Berliner Polizeibeamter als stellvertretender Schatzmeister in den Vorstand der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) gewählt wurde. Zudem wird durch Presseberichte bekannt, dass das LKA Hessen gegen einen Beamten ermittelt, polizeiliche Daten an die Neonazi-Gruppe „Aryans“ weitergegeben zu haben. Es ist bereits der sechste hessische Polizeibeamte der im Verdacht steht, Kontakte ins rechte Milieu zu unterhalten. Medien berichten am 13. Januar, dass bei der türkischstämmigen Anwältin im Prozess um die NSU-Morde in Frankfurt/M. (Hessen), die im August 2018 eine rechtsextreme Drohung erhalten hatte, erneut ein Droh-Fax mit Daten aus einem Polizeicomputer eingegangen ist. Zudem wird darin auch auf die im Rahmen der bisherigen Affäre suspendierten Polizisten eingegangen; unterzeichnet ist das Fax wiederum mit „NSU 2.0“. Durch Presseberichte wird am 17. Januar bekannt, dass die StA Frankfurt/M. (Hessen) gegen zwei weitere Polizeibeamte ermittelt. Bei einem der Beamten fand bereits im Dezember 2018 eine Wohnungsdurchsuchung statt. Dabei wurden Waffen und ein „museal eingerichtetes Zimmer mit diversen NS-Devotionalien“ wie SS-Uniformen, Fahnen und Abzeichen gefunden. Dem anderen Polizisten wird zur Last gelegt, seinem Kollegen Nachrichten mit mutmaßlich volksverhetzenden Inhalten geschickt zu haben. Damit stehen unterdessen 12 hessische Polizisten im Verdacht, rechtsradikale Verbindungen zu unterhalten. Am 24. Januar wird bekannt, dass der hessische Polizeibeamte, der in den Jahren 2015/2016 Polizeidaten an eine rechtsextremistische Bekannte weitergegeben hatte, inzwischen in Niedersachsen Dienst tut. Zudem wurden auch in der Hamburger Polizei seit 2015 vier rechte Vorfälle gezählt. Wie am 29. Januar berichtet wird, sind bei der Frankfurter Anwältin erneut Drohschreiben eingegangen, die nach Ansicht der Ermittler erneut auf Insiderwissen aus der hessischen Polizei hindeuten. Unterzeichnet sind sie diesmal mit dem Namen eines Polizeiausbilders, der damit jedoch offenbar nichts zu tun hat.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Vor dem LG Siegen (NRW) beginnt der Prozess gegen den ehemaligen Heimleiter der Flüchtlingsunterkunft in Burbach. Er soll zwischen 2013 und 2014 mehrfach angeordnet haben, Flüchtlinge bei Fehlverhalten in ein sog. Problemzimmer einzusperren, wo sie misshandelt wurden. Der Mann hat ein Geständnis angekündigt. Insgesamt sind in dem Fall über 30 Personen angeklagt. Nach einem umfassenden Geständnis verurteilt das LG Siegen (NRW) den früheren Leiter der Flüchtlingsunterkunft am 22. Januar zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe und einer Zahlung von 1.200 EUR an die UNO-Flüchtlingshilfe.

Affäre um ehemaligen Undercover-Agenten Mauss: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil gegen Werner Mauss auf. Das LG Bochum (NRW) hatte den ehemaligen Undercover-Agenten 2017 wegen Steuerhinterziehung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt (Az: 1 StR 347/18). Dagegen hatten sowohl Mauss wie auch die StA Berufung eingelegt. Der Prozess muss neu verhandelt werden.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Durch eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion wird bekannt, dass Gerichte von Januar bis September 2016 über rund 131.000 abgelehnte Asylbescheide des BAMF geurteilt hat. Knapp ein Drittel endete zugunsten der Flüchtlinge. Am 28. Januar wird bekannt, dass die StA Hechingen (Baden-Württemberg) gegen sechs Mitarbeiter der BAMF-Außenstelle Sigmaringen ermittelt. Sie stehen im Verdacht, von Sprachmittlern Zuwendungen bekommen und falsche Abrechnungen ausgestellt zu haben. Beim zweiten Vorwurf handelt es sich laut StA jedoch „nur um relativ geringe Beträge“.

Mutmaßlich illegale Abschiebungen: Bis Ende November 2018 wurden neun Flüchtlinge rechtswidrig aus der Bundesrepublik abgeschoben. Das wird durch eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion bekannt.

12. Januar: Antisemitische Straftaten: In Berlin beleidigt ein Mann einen Kippa-Träger antisemitisch und wirft einen Stein nach ihm. Der Täter kann flüchten. Das LG Frankfurt/M. (Hessen) verurteilt am 17. Januar einen Mann, der im Internet antisemitische Propaganda der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) verbreitet hatte, zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe.

13. Januar: Tödlicher Pfefferspray-Einsatz: Ein Ende Dezember 2018 festgenommener Randalierer, gegen den Pfefferspray eingesetzt worden war und der daraufhin das Bewusstsein verloren hatte, ist im Krankenhaus verstorben. Die näheren Umstände sind noch-unklar.

15. Januar: Verfassungsschutz: Das BfV erklärt die AfD zum Prüffall und den rechtsnationalen Parteiflügel um Björn Höcke zum Verdachtsfall. Am 22. Januar stellt Bundesinnenminister Seehofer (CSU), Michael Niemeier und Sinan Selen als neue Vizepräsidenten des BfV vor. Gegen den Willen des BfV stellt die Internet-Plattform „Netzpolitik.org“ das Gutachten zur AfD am 28. Januar online.

Spionageermittlungen: BKA-Beamte nehmen einen afghanisch-stämmigen Mitarbeiter der Bundeswehr unter Spionageverdacht fest. Der Mann, der als Sprachberater und landeskundlicher Berater arbeitet, soll jahrelang für den iranischen Geheimdienst gearbeitet haben. Die Enttarnung des Mannes gelang dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) durch ein Täuschungsmanöver nach über einjähriger Observation.

Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: Nach der Auswertung seines Laptops erlässt die StA Frankfurt/M. (Hessen) Haftbefehl gegen einen aus Ägypten ausgewiesenen Schüler wegen des Verdachtes der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) nimmt die Polizei am 30. Januar drei Iraker fest, die im Verdacht stehen einen Anschlag vorbereitet zu haben. Ein weiterer Mann wird in Mecklenburg-Vorpommern festgenommen.

Polizeischuss: In einer Raumschießanlage der Polizei in Garlsdorf (Niedersachsen) löst sich aus der Waffe einer Beamtin ein Schuss. Das Geschoss zersplittert auf dem Boden und verletzt drei Kollegen.

16. Januar: Dschihadisten-Prozesse: Vor dem Kammergericht (KG) Berlin wird der Prozess gegen einen Iraker und seinen Sohn wegen Mitgliedschaft im IS fortgesetzt. Ein Zeuge widerruft dabei seine bisherigen belastenden Aussagen. Vor dem OLG Stuttgart (Baden-Württemberg) erhebt die BAW am gleichen Tag Anklage gegen eine deutsche Dschihadistin. Die Frau war Ende 2013 nach Syrien ausgereist und hatte dort einen IS-Kämpfer geheiratet. Im September 2017 war sie von Kurden festgenommen und im April 2018 nach Deutschland ausgewiesen worden. Am 23. Januar erhebt die GStA vor dem OLG Frankfurt/M. (Hessen) Anklage gegen einen Syrer, der sich in den Jahren 2013/2014 in Syrien der radikal-religiösen Terrormiliz „Ahrar al-Sham“ angeschlossen haben soll. Vor dem OLG Frankfurt/M. (Hessen) beginnt am 29. Januar der Prozess gegen einen Mann, dem vorgeworfen wird, sich Ende 2013 an Kämpfen des IS in Syrien beteiligt zu haben. Seinen Syrien-Aufenthalt räumt der Angeklagte ein, weitere Vorwürfe bestreite er. Am 30. Januar beginnt vor dem LG Berlin der Prozess gegen einen Bosnier, der in den Jahren 2017/2018 in umfangreichen Internet-Videos Propaganda für den IS betrieben hatte.

Salafismus: Nach Angaben im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses leben in der Stadt über 1.000 Salafisten. Ihre Radikalisierung erfolge zumeist in Privatwohnungen, Gefängnissen, dem Internet und einigen Moscheen.

Polizeischuss: Bei einem Einsatz gegen einen Randalierer schießt ein Polizeibeamter auf den Mann als dieser ihn mit einem Messer angreift. Der Mann wird verletzt.

„Reichsbürger“: Ein Berliner Arbeitsgericht erklärt die Klage eines selbsternannten „Volkslehrers“ gegen seine fristlose Entlassung für rechtens. Der Mann hatte im Internet Verschwörungstheorien verbreitet und gegen Juden gehetzt. Er sei daher „dauerhaft für den Schuldienst ungeeignet“. Am gleichen Tag wird durch Presseberichte bekannt, dass die StA Neuruppin (Brandenburg) gegen eine „Reichsbürgerin“ wegen Bedrohung und versuchter Erpressung ermittelt. Die Frau hatte Steckbriefe leitender Justizbeamter verbreitet und dazu aufgerufen, diese und ihre Familien auszuspähen. Das Verwaltungsgericht (VG) München (Bayern) setzt die im Juni wegen mutmaßlicher Verbindung zur „Reichsbürger-Szene“ suspendierte Bürgermeisterin von Bolsterlang am 24. Januar mit sofortiger Wirkung wieder ins Amt ein. In Hessen und Bayern durchsucht die Polizei an diesem Tag zudem fünf Objekte eines mutmaßlichen „Reichsbürgers“ und einer weiteren Person wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. Durch Presseberichte wird am 25. Januar bekannt, dass die seit längerem in Berlin durchgeführten Solidaritäts-Demonstrationen mit den französischen „Gelbwesten“ von der seit einigen Jahren vom Verfassungsschutz (VfS) beobachteten „Reichsbürger“-Gruppierung „Staatenlos“ organisiert werden.

Love-Parade-Katastrophe: Das LG Duisburg (NRW) hat eine Einstellung des Prozesses zur Love-Parade-Katastrophe von 2010 vorgeschlagen. Bei einer Massenpanik waren damals 21 Menschen gerötet und 652 verletzt worden. Am 30. Januar teilt einer der Angeklagten mit, dass er einer Prozesseinstellung nicht zustimmt.

Gafferproblematik: Bei einem schweren Autobahnunfall bei Pforzheim (Baden-Württemberg) öffnen Schaulustige den Krankenwagen, um einen Blick auf den Schwerverletzten zu werfen, teilt die Polizei mit. Am nächsten Tag widerspricht der örtliche DRK-Kreisverband dieser Darstellung: Gaffer seien dem Einsatzwagen zwar nahe gekommen, es habe jedoch niemand versucht die Fahrzeugtür zu öffnen. Die Polizei teilt daraufhin mit, ihre Meldung zu überprüfen.

17. Januar: Waffenverbotszonen: Das VG Berlin hebt das von der BPol im November 2018 verhängte Waffenverbot im Berliner Nahverkehr wegen „erheblicher Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Verfügung auf (Az: VG 3 L 363.18).

Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Die StA stellt das Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten des Sondereinsatzkommandos (SEK), der im Februar 2018 in Wuppertal (NRW) einen Rocker erschossen hatte, ein. Es habe sich dabei um ein „tragisches Missverständnis“ gehandelt. Durch Presseberichte wird am 22. Januar bekannt, dass ein Hamburger Gericht auf Antrag der StA Strafbefehl gegen einen nordrhein-westfälischen Polizisten erlassen hat, der im Juli 2017 beim G20-Gipfel in Hamburg eingesetzt war. Bei einem Streit in einer Gefangenen-Sammelstelle war er mit einem anderen Beamten in Streit geraten und hatte diesen leicht verletzt. Insgesamt gab es in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel bis Anfang Dezember letzten Jahres 150 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten; 84 wurden „mangels Tatverdacht“ bereits wieder eingestellt. Bei einer Fahrzeugkontrolle am 27. Januar wird in Berlin ein alkoholisierter Polizeischüler ohne Führerschein und ohne Fahrzeugversicherung gestoppt. Gegen ihn werden nun auch dienstrechtliche Konsequenzen geprüft. Am 28. Januar wird bekannt, dass die Berliner Polizei in den eigenen Reihen ermittelt, ob ein von einem Angriff auf einen Objektschützer aufgenommenes Handyvideo für eine illegale Öffentlichkeitsfahndung per Twitter genutzt wurde.

18. Januar: Asyl: Der Bundestag beschließt, dass Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten sollen und Asylanträge damit schneller abgelehnt werden könnten. 2018 wurden in Deutschland rund 185.000 Asylanträge gestellt (2017: ca. 220.800). Dies erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am 23. Januar bei der Vorstellung des Migrationsberichtes.

Missstände an Berliner Polizeischulen: Die Berliner Polizei gibt bekannt, dass die Prüfungsklausuren für 80 Auszubildende verschoben werden. Hintergrund ist der Verdacht, dass deren Inhalte vorab illegal beschafft wurden. Am 22. Januar gibt die Schulleitung bekannt, dass sich der Verdacht nicht bestätigt habe; es habe sich um Prüfungsaufgaben des letzten Jahrgangs gehandelt.

Tödlicher Taser-Einsatz: In Pirmasens (Rheinland-Pfalz) leistet ein Mann massiven Widerstand gegen seine Verbringung in eine Psychiatrie. Daraufhin setzen Polizeibeamte einen Elektroschocker (Taser) ein. Kurz darauf stirbt der Mann an einem Herzinfarkt.

19. Januar: Polizeischuss: In Wolgast (Mecklenburg-Vorpommern) schießt ein Polizeibeamter auf einen psychisch Kranken, der ihn mit einer Machete angreift. Der Mann wird schwerverletzt in ein Krankenhaus gebracht, auch der Beamte erleidet Verletzungen am Arm.

20. Januar: Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: Vor dem Bahnhof in Roßlau (Sachsen-Anhalt) versammeln sich rund 150 Personen des rechten Spektrums um gegen den dortigen Angriff auf vier Männer, die am Vorabend von einer rechten Demonstration in Magdeburg zurückkamen zu protestieren. Dabei wird eine junge Frau angegriffen und leicht verletzt.

Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: In einem Schreiben des Verteidigungsministeriums an den zuständigen Bundestagsausschuss von Mitte des Monats werden offiziell Kontakte des im April 2017 festgenommenen Soldaten in die rechtsextreme „Prepper“-Szene bestätigt.

21. Januar: Abschiebungen: Von Januar bis November 2018 wurden insgesamt 8.658 ausreisepflichtige Asylsuchende in andere EU-Länder abgeschoben (2017 gesamt: 7.102). Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Bundestags-Linksfraktion hervor. Durch Presseberichte wird am 31. Januar bekannt, dass in der Vorwoche in Passau (Bayern) eine schwangere Palästinenserin in Abschiebehaft genommen wurde. Ein Sohn im Vorschulalter kam in ein Waisenhaus.

Münchner Amoklauf: Der BGH weist die Beschwerde eines Darknet-Waffenverkäufers gegen seine Verurteilung zu sieben Jahren Haft als unbegründet zurück. Er hatte im Sommer 2016 einem Jugendlichen die Waffe verkauft, mit der dieser in einem Einkaufszentrum Amok gelaufen war und neun Menschen und sich selbst erschossen hatte.

Bayerische Grenzpolizei: Seit ihrem Bestehen hat die Bayerische Grenzpolizei 37 Schleuser gefasst und 696 illegale Einreisen festgestellt; zudem wurden etwa 12.500 Straftaten verzeichnet. Dies erklärt Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in seiner Halbjahresbilanz.

24. Januar: „Reichsbürger“ bei der Polizei: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in der niedersächsischen Polizei in zwei Fällen dienstliche Verfahren wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“ geführt werden.

25. Januar: Marode Polizeigebäude: Wegen Rattenbefall werden erste Räume einer Berliner Einsatzhundertschaft geschlossen.

28. Januar: Illegale Einreisen: Medien berichten unter Berufung auf die BPol-Statistik, dass von Januar bis November 2018 insgesamt etwa 14.000 illegal nach Deutschland eingereiste Flüchtlinge festgestellt wurden (2017: 7.5000, 2016: 6.300, 2015: 7.700).

29. Januar: Gewalt gegen Obdachlose: Vor dem LG Berlin beginnt der Prozess gegen einen Mann, der im Juli 2018 zwei Obdachlose angezündet hatte. Einer der Männer war später an seinen Brandverletzungen gestorben.

30. Januar: Rechtsextreme Gruppe „Combat 18“: Aus der parlamentarischen Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag geht hervor, dass bei Angehörigen von „Combat 18 Deutschland“ bei einer Einreisekontrolle nach Tschechien im September 2017 Schusswaffenmunition gefunden wurde.

Fußball-Hooligans: Die vor zwei Jahren scheinbar aufgelöste rechte Hooligan-Gruppe „Inferno Cottbus“ existiert offenbar weiter und soll versuchen, andere Fans des FC Energie Cottbus durch Gewaltandrohungen gefügig zu machen. Zudem stünden „führende Köpfe“ der Gruppierung im Zentrum der rechtsextremen Szene der Stadt.

Prozesse gegen Polizisten: Vor einem Berliner AG beginnt der Prozess gegen einen ehemaligen Polizeischüler wegen Geheimnisverrat. Er hatte einem befreundeten „Clan-Mitglied“ ein Fahndungsfotos zugeschickt und war daraufhin entlassen worden.

Beitragsbild: Twitteraccount _0rbit vor dessen Löschung (Screenshot).

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