zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Dezember: Bundesnachrichtendienst (BND): Der Umzug des BND von Pullach (Bayern) nach Berlin ist weitgehend abgeschlossen. 4.000 der rund 6.500 MitarbeiterInnen sind bereits übersiedelt. Durch Presseberichte unter Berufung auf Unterlagen des Bundesrechnungshofes wird am 8. Dezember bekannt, dass beim BND Ende August fast 970 Planstellen unbesetzt waren. Als Grund gilt der Umzug nach Berlin, den etliche Geheimdienstler nicht mitmachen wollten.
2. Dezember: Rechtsradikalismus: Nach „Sieg Heil“-Rufen beendet die Polizei in der Nacht ein Rechtsrock-Konzert in Ostritz (Sachsen). Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus wird am 7. Dezember bekannt, dass in Berlin derzeit 38 Haftbefehle gegen Neonazis nicht vollstreckt werden können, da deren Aufenthaltsort unbekannt ist. Die NPD hat laut Medienberichten bundesweit rund 4.000 Mitglieder (2016: 5.000); die Neonazi-Partei „Die Rechte“ ca. 600 Mitglieder (2017: 650); „Der III. Weg“ = etwa 500; die Partei „Pro NRW“ = 400. Das Landgericht (LG) Bamberg (Bayern) verurteilt am 14. Dezember vier Mitglieder der rechtsradikalen „Weisse Wölfe Terrorcrew“ wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Eine Frau erhält eine Geldstrafe von 1.875 EUR, die drei Männer Haftstrafen zwischen einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung. Vom Hauptvorwurf, der Bildung einer kriminellen Vereinigung werden sie freigesprochen. Aus Presseberichten wird am 21. Dezember bekannt, dass die Chemnitzer Polizei vor den Ausschreitungen Ende August sowohl vom sächsischen Verfassungsschutz wie auch von Polizeien aus dem Bundesgebiet davor gewarnt wurde, dass es vermutlich zu rechtsradikalen Krawallen kommen werde. Die Hinweise blieben jedoch unbeachtet.
Marode Polizeigebäude: Die Berliner Staatsanwaltschaft (StA) hat aufgrund der Strafanzeige eines Berliner SPD-Abgeordneten Ermittlungen wegen Körperverletzung gegen Unbekannt aufgenommen. Hintergrund der Anzeige sind massive Mängel an vielen Polizei- und Feuerwehrgebäuden; wie etwa Legionellen-, Ratten- und Schimmelbefall.
Homophobe Angriffe: In Berlin beleidigt ein Mann zwei Homosexuelle und attackiert sie. Einer von ihnen erleidet einen Nasenbeinbruch. Der Mann wird festgenommen. Wiederum in Berlin wird am 24. Dezember ein Pärchen aus einer Gruppe heraus homophob beschimpft. Ein versuchter Angriff auf die beiden Männer wird von der Gruppe selbst verhindert.
3. Dezember: DschihadistInnen-Prozesse: Das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Niedersachsen) verurteilt zwei Palästinenser wegen Werbung für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und Aufrufen zu Anschlägen zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe. Vor dem OLG Frankfurt/M. (Hessen) beginnt der Prozess gegen einen jugendlichen Iraker, der einen Selbstmordanschlag geplant haben soll. Das LG Frankfurt/M. (Hessen) verurteilt am 7. Dezember einen Mann zu dreieinhalb Jahren Haft. Er hatte zwischen 2011 und 2016 versucht junge Männer als Rekruten für den IS anzuwerben. Einer von ihnen war dabei in Syrien erschossen worden. Am gleichen Tag erhebt die StA Frankfurt/M. (Hessen) Anklage gegen zwei junge Männer, die versucht haben sollen, sich auf den Philippinen an Sprengstoffen ausbilden zu lassen um später Anschläge zu begehen. Das OLG Düsseldorf (NRW) verurteilt am 10. Dezember einen deutschen Taliban-Kämpfer zu sechs Jahren Haft. Der Mann war geständig. Nachdem im Prozess gegen zwei mutmaßliche IS-Mitglieder vor dem Kammergericht (KG) Berlin die Dolmetscherin wegen Zweifeln an ihren Übersetzungen ausgewechselt worden war, beantragen die Verteidiger am 12. Dezember, auch den neuen Dolmetscher zu entbinden. Der Antrag wird abgelehnt. Durch Presseberichte wird am 28. Dezember bekannt, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) eine deutsche mutmaßliche IS-Sittenwächterin und ihren Ehemann wegen der Tötung eines, im Irak als Sklavin gehaltenen Kindes angeklagt hat. Die Frau war im Januar 2016 in der Türkei festgenommen und an Deutschland ausgeliefert worden.
Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: In Königs-Wusterhausen (Brandenburg) demonstrieren mehrere Personen gegen die Flüchtlingspolitik (GegendemonstrantInnen: etwa 300). Hintergrund ist eine erfundene Vergewaltigung durch zwei Flüchtlinge. Am 24. Dezember demonstrieren in Wuppertal (NRW) 25 AnhängerInnen der Partei „Die Rechte“ (GegendemonstrantInnen: etwa 140). Zu Zwischenfällen kommt es nicht.
„Reichsbürger“: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei bei einem „Reichsbürger“ in Essenbach (Bayern) etliche 1.000 Schuss Munition, drei Schusswaffen sowie mehrere Hieb- und Stichwaffen sichergestellt hat. Laut Polizeiangaben gibt es in Niederbayern etwa 230 „Reichsbürger“. Am gleichen Tag entscheidet das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz (Rheinland-Pfalz), dass „Reichsbürger“ von den Behörden entwaffnet werden dürfen, da nicht darauf zu vertrauen ist, dass diese Personen „mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß“ umgehen. Zudem gibt es der Bundesregierung zufolge in Deutschland insgesamt 19.000 „Reichsbürger“ von denen 950 als rechtsextrem eingestuft werden. Bei Wohnungsdurchsuchen bei zwei hessischen Polizeibeamten werden am 17. Dezember Unterlagen gefunden, die auf Verbindungen zu den „Reichsbürgern“ hinweisen.
Rassistische Angriffe: In Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) wird ein Gambier von drei Unbekannten rassistisch beleidigt und mit einem Hammer geschlagen. Durch Presseberichte wird am 11. Dezember bekannt, dass das LG Magdeburg (Sachsen-Anhalt) einen Mann, der im Sommer seine Hunde auf eine syrische Familie gehetzt hatte, wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt hat. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linke-Bundestagsfraktion heißt es, dass es im ersten Dreivierteljahr bundesweit zu insgesamt 578 islamfeindlichen Straftaten gekommen ist (2017: 780), dabei wurden 40 Menschen verletzt (2017: 27). In Berlin werden am 26. Dezember zwei Iraner rassistisch beschimpft und einer von ihnen getreten. Die Täter können unerkannt flüchten.
4. Dezember: Rechtsextremismus: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass gegen 467 Rechtsextremisten Haftbefehle nicht vollstreckt werden können weil diese untergetaucht sind. Die rechtsextreme Szene umfasst in der Bundesrepublik etwa 24.100 Personen; etwa die Hälfte von ihnen gilt als „gewaltorientiert“ (2017: 1.270 /2016: 12.700). Der sog. unstrukturierten Rechten werden mehr als 13.000 Personen zugerechnet. Unter dem Vorwurf, die seit 2000 verbotene Rechtsrockband „Blood & Honour“ wiederbeleben zu wollen, durchsucht die Polizei am 12. Dezember in fünf Bundesländern insgesamt 15 Objekte. Vier Rechtsextremisten werden festgenommen. Ebenfalls am 12. Dezember erklärt die Generalbundesanwaltschaft (GBA) im Bundestags-Innenausschuss, sie habe bei ihren Ermittlungen gegen eine mutmaßliche rechtsextreme „Schattenarmee“ innerhalb der Bundeswehr eine Namensliste mit vermeintlichen politischen Gegnern gefunden. Am 18. Dezember verurteilt das LG Berlin den Betreiber der Internetseite „Migrantenschreck“ wegen Waffenhandels zu zwei Jahren und 10 Monaten Haft; der Tatgewinn von rund 99.000 EUR wird eingezogen. Gegen das Urteil ist Revision möglich.
Alternative für Deutschland (AfD): Wegen Werbung für den, als rechtsextremistisch geltenden „Verein Gedächtnisstätte“ schließt die AfD in Kiel (Schleswig-Holstein) die Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Fraktion aus. Bei der Wahl für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) fällt der AfD-Kandidat am 11. Dezember im Landtag in München (Bayern) durch. Bei einer Abtreibungsdebatte im Landtag von Stuttgart (Baden-Württemberg) wird ein AfD-Abgeordneter nach mehreren lauten Zwischenrufen am 12. Dezember des Saales verwiesen. Da er sich weigert zu gehen, wird er von Polizeibeamten hinausgeführt. Am 14. Dezember hebt der Justizausschuss des Thüringer Landtages die Immunität des AfD-Vorsitzenden Björn Höcke auf. Die StA Chemnitz leitet daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Höcke wird vorgeworfen das Foto eines Mädchens, das im Sommer mutmaßlich von einem Marokkaner getötet, wurde, missbräuchlich auf seiner Facebook-Seite verwendet zu haben. Am 18. Dezember erklärt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Klage der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung für unzulässig. Bei einer AfD-Veranstaltung in Köln (NRW) stürmen am 20. Dezember mehrere Dutzend AfD-GegnerInnen das Podium und entrollen Transparente. Bei dem daraufhin folgenden Polizeieinsatz wird ein Beamter verletzt. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion wird am 22. Dezember bekannt, dass der bayerische Verfassungsschutz drei AfD-Bezirksräte wegen rechtsextremer Äußerungen beobachtet.
Kinderpornografie: Das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass es eine Kinderpornografie-Plattform im Internet abgeschaltet hat. Der Betreiber sei in Russland festgenommen worden.
Verfassungsschutz: Das Verwaltungsgericht (VG) Köln (NRW) hat auf eine entsprechende Klage der Zeitung entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bisher für vertraulich erklärte Treffen ihres früheren Leiters, Hans-Georg Maaßen, mit AfD-Politkern Rechenschaft ablegen muss (Az: 6 L 1932/18). Durch Presseberichte unter Berufung auf Unterlagen des Bundesrechnungshofes wird am 8. Dezember bekannt, dass beim BfV Ende August mehr als 1.000 Planstellen unbesetzt waren.
5. Dezember: Bayerische Grenzpolizei: In den ersten drei Monaten nach ihrer Gründung im Juli hat die Bayerische Grenzpolizei über 1.300 offene Haftbefehle vollstreckt. Das berichtet ihr Leiter in der Fachpresse.
G20-Gipfel: Das VG Hamburg entscheidet, dass die 24-stündige Ingewahrsamnahme von drei Italienern während des G20-Gipfels „rechtswidrig“ gewesen ist. Am 13. Dezember startet die Hamburger Polizei ihre vierte Internet-Fahndung nach 53 Personen, die während des G20-Gipfels im Juli 2017 an Ausschreitungen beteiligt gewesen sein sollen. Am 18. Dezember beginnt vor dem LG Hamburg der erste Prozess um die Randale an der Elbchaussee. Am gleichen Tag untersagt der Hamburger Datenschutzbeauftragte der Polizei den umfassenden Abgleich von biometrischen Gesichtsdaten für die Suche nach vermeintlichen G20-RandaliererInnen und ordnet die Löschung der Datenbank an. In einem Berufungsverfahren verringert das LG Hamburg die Freiheitsstrafe eines Mannes wegen gefährlicher Körperverletzung von dreieinhalb auf zweieinhalb Jahre.
Love-Parade-Katastrophe: Im Love-Parade-Prozess gegen sechs Mitarbeiter der Stadt und vier des Veranstalters legt ein Gutachter seinen Untersuchungsbericht vor. Demnach hätten die Sicherheitsvorkehrungen schon im Planungsstadium als unzureichend erkannt werden müssen. Bei der Love-Parade im Juli 2010 waren in Duisburg (NRW) 21 Menschen zu Tode gekommen und 652 verletzt worden.
Organisierte Kriminalität: Unter Führung der EU-Justizbehörde Eurojust geht die Polizei in mehreren europäischen Ländern gegen die italienische Mafia-Organisation „Ndrangheta“ vor. In Deutschland kommt es zu Durchsuchen in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Dabei geht es um Geldwäsche und Drogenhandel; durchsucht werden Restaurants, Büros und Wohnungen. 14 Personen werden festgenommen; Vermögenswerte in Millionenhöhe beschlagnahmt. Durch Presseberichte wird am 6. Dezember bekannt, dass die StA Duisburg und die Polizei in Köln (beide NRW) zudem gegen zwei Beamte und drei Polizeibedienstete wegen des Verdachtes ermittelt, dienstliche Informationen an die „Ndragheta“ weitergegeben zu haben. Am 9. Dezember kontrolliert die Polizei in Mülheim/Ruhr (NRW) die Gäste einer Hochzeitsfeier zweier arabischer Familienclans. Eine Person wird festgenommen, drei vorläufig in Gewahrsam genommen. Nach längeren verdeckten Ermittlungen gegen eine Menschenhändler-Bande durchsucht die Polizei am 12. Dezember 14 Wohnungen in Niedersachsen und Berlin. Beweismaterial und Drogen werden beschlagnahmt. Am 13. Dezember durchsucht die Polizei in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen insgesamt 28 Objekte einer mutmaßlichen international organisierten Autoschieber-Bande. Sechs Personen werden festgenommen, darunter auch ein Berliner Polizeibeamter. An polizeilichen Kontrollstellen zur Zufahrt einer Clan-Hochzeit werden am 30. Dezember in Langenfeld (NRW) zwei mit Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen; weiterhin werden Autos, Waffen und eine größere Summe Bargeld beschlagnahmt.
6. Dezember: Gewalt gegen Obdachlose: In Berlin beginnt der Prozess gegen zwei Männer, die im Mai versucht hatten, einen Obdachlosen anzuzünden. Wiederum in Berlin versuchen am 7. Berlin zwei Männer einen schlafenden Obdachlosen anzünden. Eine vorbeikommende Frau verhindert dies. Die Täter können festgenommen werden. Vor dem LG Berlin beginnt am 11. Dezember der Totschlagsprozess gegen zwei Männer, die im März ein Zelt mit zwei Obdachlosen in einen Teich gezogen und mit Gegenständen beworfen hatten. Einer der Männer war dadurch ertrunken.
Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Im Fall des Ende September nach einem Zellenbrand in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kleve (NRW) ums Leben gekommenen Syrers, ziehen zwei Brandexperten das von den Behörden eingeholte Gutachten erheblich in Zweifel. Der Landtag in Düsseldorf hat unterdessen einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Durch Presseberichte wird am 21. Dezember bekannt, dass in Hannover die Weihnachtsfeier einer Polizeidirektion (PD) eskaliert ist; es kommt zu Sachbeschädigungen, Verletzten und Diebstahl. Am 22. Dezember gibt die PD bekannt, die Vorfälle würden untersucht.
Kriminelle Polizisten: Die StA Duisburg und die Polizei in Köln (beide NRW) ermitteln gegen zwei Beamte und drei Polizeibedienstete wegen des Verdachtes, dienstliche Informationen an die italienische Mafiaorganisation „Ndragheta“ weitergegeben zu haben. Bei einer Razzia gegen eine internationale Autoschieber-Bande wird am 13. Dezember auch ein bereits suspendierter Berliner Polizeibeamter festgenommen. In Berlin wird am 20. Dezember ein Polizeibeamter festgenommen, der im Verdacht steht, eine Prostituierte vergewaltigt und verprügelt zu haben. Er wird wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen.
Rockerkriminalität: Bei einer Razzia gegen zwei verfeindete Rockergruppen werden in Nordrhein-Westfalen 14 Männer in Gewahrsam genommen; mehrere Schusswaffen werden beschlagnahmt. Hintergrund ist ein Mordversuch vom Oktober. Vor dem LG München (Bayern) beginnt am 10. Dezember der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen drei Rocker der „Hells Angels“. Sie hatten Ende Oktober 2017 in einem Club auf mehrere Gäste eingeschlagen und getreten. Am 14. Dezember weist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig (Sachsen) eine Klage von 14 Mitgliedern des „Hells Angels MC Bonn“ gegen das 2016 gegen den Club erlassene Vereinsverbot endgültig ab (Az: 1 A 14.16).
7. Dezember: Dschihadismus: Die Bundesregierung hat ein Rückholprogramm für Kinder gestartet, deren Mütter als verurteilte Dschihadistinnen im Irak inhaftiert sind. Die ersten drei Kinder wurden bereits Ende Oktober zurückgeholt. Insgesamt sind rund 50 Kinder bekannt; ausgegangen wird von mindestens 300. Durch Presseberichte wird am 11. Dezember bekannt, dass sich ein, als Topgefährder eingestufter Salafist, nach seiner Haftentlassung trotz angeordneter Polizeiaufsicht im November in die Türkei abgesetzt hat. In einem Zeitungsinterview erklärt der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, in der Bundesrepublik befänden etwa 440 islamistische Gefährder, über 130 von ihnen seien in Haft.
Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Vor dem Berliner Untersuchungsausschuss sagt der frühere Innensenator Frank Henkel (CDU) aus, Informationen über den Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri seien „als offizieller Fall nicht über meinen Schreibtisch gegangen“. Zudem wird bekannt, dass er sich für seine noch ausstehende Vernehmung vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss für einen Trainings-Workshop angemeldet hat. Durch Presseberichte wird am 13. Dezember bekannt, dass Linke, Grüne und FDP vor dem BVerfG klagen, um im Bundestags-Untersuchungsausschuss die Vernehmung eines Geheimdienstmitarbeiters zu erzwingen. Durch ein Schreiben der BAW an das Bundesjustizministerium wird am gleichen Tag bekannt, dass der Attentäter Amri auch einen Sprengstoffanschlag in Deutschland plante.
Körperverletzung im Amt: In Bayern wurden bis September insgesamt 155 Anzeigen gegen PolizeibeamtInnen wegen Körperverletzung im Amt erstattet (2017: 222 /2016: 292). Zumeist werden sie jedoch eingestellt.
8. Dezember: Nordrhein-Westfälisches Polizeigesetz: In Düsseldorf (NRW) demonstrieren etwa 3.000 Menschen gegen das geplante neue Polizeigesetz.
Niedersächsisches Polizeigesetz: In Hannover (Niedersachsen) demonstrieren nach unterschiedlichen Angaben zwischen 1.800 und 6.000 Personen gegen das geplante neue Polizeigesetz.
Angriffe auf PolizistInnen: Als die Polizei in Berlin einen Betrunkenen, der auf der Autobahn Schlangenlinien fährt, kontrolliert, geht dieser mit einem Holzknüppel auf den Beamten los. Er kann entwaffnet und festgenommen werden. Nach einer Ruhestörung und Tätlichkeiten kommt es am 11. Dezember im sog. „Ankerzentrum“ in Bamberg (Bayern) zu einem Polizeieinsatz. Dabei werden die Beamten von mehreren Flüchtlingen mit Eisenstangen und Steinen angegriffen. Vier Eritreer werden wegen versuchter Tötungsdelikte und besonders schwerer Brandstiftung festgenommen. Auf dem Flughafen Frankfurt/M. (Hessen) beißt am gleichen Tag ein betrunkener Mann, der zuvor mehrere Personen belästigt hatte, einen Polizisten in den Oberschenkel; auch ein zweiter Beamter wird leicht verletzt. Bei einem Solidaritätskonzert für die verbotene Kurdenpartei PKK werden in Berlin am 16. Dezember PolizeibeamtInnen von mehreren Personen angegriffen. Drei von ihnen müssen im Krankenhaus behandelt werden. Es kommt zu mehreren Festnahmen. Bei einer Polizeikontrolle in Berlin gibt ein Autofahrer am 19. Dezember Vollgas und fährt einen der Beamten an; sein Kollege gibt daraufhin einen Schuss auf das Fahrzeug ab. Der Beamte muss in eine Klinik gebracht werden; der Täter kann flüchten. Bei einer AfD-Veranstaltung in Köln (NRW) wird am 20. Dezember ein Polizist im Einsatz von AfD-Gegnern „vom Podium gezerrt“ und verletzt sich bei seinem Sturz „erheblich“. Nach einem Unfall in Berlin reagiert am 24. Dezember ein alkoholisierter Mann bei der Kontrolle aggressiv und schlägt einem Beamten gegen den Kehlkopf; er wird festgenommen. Im Jahr 2017 wurden in Berlin knapp 4.000 PolizistInnen bei Einsätzen angegriffen, 480 von ihnen erlitten dabei gefährliche oder schwere Verletzungen. Dies erklärt Polizeipräsidentin Barbara Slowik am 27. Dezember bei einem Pressegespräch.
Fußball-Hooligans: Bereits vor dem Anpfiff kommt es beim Drittligaspiel zwischen dem KFC Uerdingen und dem FC Hansa Rostock zu einer Schlägerei zwischen etwa 160 Fans beider Vereine. Nach dem Spiel geraten sie am Hauptbahnhof Duisburg (NRW) erneut aneinander. Der Bahnverkehr wird vorübergehend eingestellt. Durch Presseberichte wird am 19. Dezember bekannt, dass die Polizei in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) eine Razzia gegen Fußball-Hooligans durchgeführt hat, die im August eine mit Fahrgästen besetzte S-Bahn überfallen, verriegelt und mit Fußball-Parolen beschmiert hatten. Acht Personen werden festgenommen. Bei einem Legends Cup Spiel in Saarbrücken (Saarland) stürmen rund 120 Hooligans des türkischen Fußball-Meisters Galatasaray Istanbul auf Fans des 1. FC Saarbrücken los. Es gibt zwei Verletzte.
9. Dezember: Rechtsradikale PolizistInnen: Gegen fünf Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt/M. (Hessen) wird ermittelt. Diese hatten in einem rechten Chat-Forum ausländerfeindliche Inhalte verbreitet. Sie sind vom Dienst suspendiert. Durch Presseberichte wird am 15. Dezember bekannt, dass die Beamten als Gruppe „NSU 2.0“ ein Drohschreiben an eine Rechtsanwältin geschickt haben könnten, die Opfer der rechtsextremen Terrorgruppe NSU vor Gericht vertreten hatte. Durch weitere Presseberichte wird am 17. Dezember bekannt, dass die StA ihre Ermittlungen auf weitere BeamtInnen ausgeweitet hat. Ebenfalls am 17. Dezember reicht ein Strafverteidiger aus Köln (NRW), der ebenfalls NSU-Opfer vertreten hat, Klage ein, nachdem er ein ähnliches Schreiben wie die hessische Anwältin erhalten hat. Auch eine Polizeidienststelle in Marburg (Hessen) wurde durchsucht. Weitere Verdachtsfälle gibt es zudem in den Polizeipräsidien Wiesbaden, Offenbach und Fulda. Am 18. Dezember tauchen in mehreren Behörden, Medien und bei Strafverteidigern weitere „NSU 2.0“-Drohschreiben auf. Ebenfalls am 18. Dezember entscheidet das OVG Berlin nach einem jahrelangen Rechtsstreit die Entlassung eines rechtsradikalen Polizisten für rechtens. 10 Jahre lang hatte der Beamte zuvor aufgrund der ungeklärten Rechtslage seine vollen Bezüge erhalten. Bei einer von rassistischen Gesängen begleitete Schlägerei in Offenbach (Hessen), wurde auch ein Kommissaranwärter festgenommen. Das teilt Innensenator Peter Beuth (CDU) am 19. Dezember in einer Innenausschusssitzung des Landtages mit. Durch Presseberichte wird am 21. Dezember bekannt, dass die suspendierten Beamten eines Polizeireviers in Frankfurt/M. (Hessen) zwischen Oktober 2015 und Oktober 2016 etwa 50 rechtsextremistische WhatsApp-Nachrichten ausgetauscht haben. Weiterhin sei die zeitliche Nähe einer mutmaßlich ungerechtfertigten Computerabfrage und dem Eingang des Drohschreibens bei einer hessischen Rechtsanwältin auffällig.
Polizeilicher Todesschuss: In Georgenzell (Thüringen) schießt ein Mann, der seine Ex-Freundin verfolgt und bedroht, auf die eintreffenden BeamtInnen. Bei dem daraus entstehenden Schusswechsel wird der Mann erschossen.
10. Dezember: Antisemitismus: Laut einer Umfrage der „Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) haben in Deutschland 41 % der 1.233 Befragten 2017 antisemitische Erfahrungen gemacht (europäischer Durchschnitt: 28%).
Polizeischuss: Der Polizeibeamte, der bei einem Einsatztraining Ende November in Bonn (NRW) von einem Kollegen schwer angeschossen worden war, verstirbt im Krankenhaus. Am 11.Dezember leitet die StA ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt ein.
11. Dezember: Festnahmen von mutmaßlichen DschihadistInnen: In Hamburg wird eine mutmaßliche IS-Unterstützerin festgenommen. Sie soll der Terrormiliz in mindestens vier Fällen geholfen haben. Am 19. Dezember durchsucht die Polizei in Baden-Württemberg mehrere Wohnungen. Auf einem Anwesen in Plankstadt wird eine Kalaschnikow samt Munition gefunden; drei Personen werden festgenommen. Am 21. Dezember wird bei einer Hausdurchsuchung in Mannheim (Baden-Württemberg) ein weiterer Mann festgenommen, am nächsten Morgen jedoch wieder freigelassen. Am gleichen Tag wird in Hamburg ein junger Mann festgenommen, der im Internet zur Tötung von Polizeibeamten und zur Unterstützung des IS aufgerufen hatte. Auf dem Flughafen Frankfurt/M. (Hessen) wird am 22. Dezember bei seiner Einreise ein Verwandter einer, der am 19. Dezember Festgenommenen verhaftet, gegen den bereits ein Haftbefehl vorliegt. Am 27. Dezember teilt die StA Karlsruhe (Baden-Württemberg) mit, dass die drei am 19. Dezember festgenommenen Personen weiterhin in Haft sind; weitere Angaben macht sie nicht. Am 29. Dezember nimmt die Polizei in Mainz (Rheinland-Pfalz) einen Syrer fest, der an Anschlagsplänen in den Niederlanden beteiligt sein soll. Ein Auslieferungsantrag liegt bereits vor.
„Fall Maaßen“: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) teilt mit, dass im Fall des Pamphlets, das der frühere BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen im Oktober ins hausinterne Intranet stellte und das letztlich seine Entlassung zur Folge hatte, Disziplinarmaßnahmen „aus Rechtsgründen nicht in Betracht“ kommen. In einem Pressegespräch beklagt Maaßen am 21. Dezember eine „öffentliche Herabwürdigung“ und erklärt sich zum „Spielball“ der Politik.
Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Geflüchtete: Das LG Siegen (NRW) verkündet die Urteile gegen die ersten drei von insgesamt 26 Angeklagten, die in der Notaufnahme in Burbach (NRW) Geflüchtete misshandelt oder dies zumindest geduldet hatten. Einer von ihnen erhält wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung eine einjährige Bewährungsstrafe; die beiden anderen wegen Freiheitsberaubung Geldstrafen von 900 EUR und 1.200 EUR.
12. Dezember: Abschiebungen: Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion wird bekannt, dass bis Ende Oktober insgesamt 19.781 Personen aus Deutschland abgeschoben wurden (2017 gesamt: 23.966). Das hessische Innenministerium teilt zudem mit, dass aus diesem Bundesland im ersten Dreivierteljahr insgesamt 1.504 Asylbewerber abgeschoben wurden (2017 gesamt: 1.148); sieben geplante Abschiebungen seien zudem durch Eilanträge verhindert worden. Am 20. Dezember weist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) die Beschwerde eines Deutsch-Türken zurück und entscheidet, dass der Mann wegen der Schwere seiner Drogendelikte und mangelnder Integration aus Deutschland in die Türkei abgeschoben werden darf (Beschwerde-Nr.: 18706/16). Durch die Arbeit eines Solidaritätskreises ist ein im Juni nach Italien abgeschobener Kameruner am 21. Dezember nach Deutschland zurückgekommen und hat in Stuttgart (Baden-Württemberg) erneut einen Asylantrag gestellt.
Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Der unter Terrorverdacht stehende Oberleutnant war Mitglied einer rechtsextremen Chatgruppe innerhalb der Bundeswehr. Dies erklären BfV-Beamte im Bundestags-Innenausschuss.
13. Dezember: Rechtsradikale Straftaten: Das Amtsgericht (AG) Frankfurt/M. (Hessen) verurteilt einen Mann, der in einem Regionalzug Reisende mit einem Messer bedroht und Nazi-Parolen gerufen hatte, zu einer Geldstrafe von 1.300 EUR.
Straßburger Terroranschlag: Weil von dem Terroranschlag im französischen Straßburg auch sechs deutsche Staatsbürger betroffen sind, nimmt auch die BAW Ermittlungen wegen Mord, Mordversuch und gefährlicher Körperverletzung gegen den Täter auf.
14. Dezember: Stasi-Gedenkstätte: Der entlassene Direktor der Gedenkstätte, Hubertus Knabe und der Stiftungsrat einigen sich darauf, dass Knabe seinen Posten räumt und schließen einen Vergleich, der die laufenden Rechtsstreitigkeiten beendet. Näheres wird nicht bekannt.
Waffenverbotszonen: Die Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden (Hessen) beschließt eine Waffenverbotszone für die Innenstadt. Sie tritt im Januar in Kraft und gilt von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetages.
16. Dezember: Polizeilicher Todesschuss: In Bochum (NRW) wollen Polizeibeamte einen Mann überprüfen. Als dieser angeblich einen „nicht näher genannten“ Gegenstand aus der Tasche zieht, schießt ein Beamter auf ihn. Der Mann stirbt noch vor Ort. Am 17. Dezember erklärt die Polizei, bei dem Gegenstand, habe es sich um eine „kleine, augenscheinliche Schusswaffe“ gehandelt, mit der der Mann auf die Polizisten gezielt habe. Am 21. Dezember gibt die StA bekannt, dass es sich bei dem „waffenähnlichen Gegenstand“ um ein pistolenartiges Feuerzeug gehandelt habe und gegen den Beamten nun wegen Totschlags ermittelt werde.
Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Im Revisionsprozess gegen ehemaligen NPDler, der im Sommer 2015 einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Nauen (Brandenburg) verübt hatte, entscheidet das LG Potsdam, dass der Mann vorerst weiter in Haft bleibt.
17. Dezember: „Reichsbürger“ bei der Polizei: Bei einer Hausdurchsuchung bei zwei Beamten von Polizeipräsidien in Hessen werden Unterlagen beschlagnahmt, die die Männer mutmaßlich als „Reichsbürger“ ausweisen. Sie werden vom Dienst suspendiert.
18. Dezember: Ermittlungen gegen Dschihadisten: In Berlin durchsucht die Polizei eine Moschee und weitere Objekte. Der Imam steht im Verdacht, einen syrischen Dschihad-Kämpfer finanziert zu haben. Auf Nachfragen der Presse bestätigen die Berliner Sicherheitsbehörden am 27. Dezember, dass sie gegen einen 16-Jährigen Schüler wegen Verbreitung von IS-Videos ermitteln.
Prozesse gegen PolizistInnen: Das AG Berlin verurteilt einen Beamten der Bundespolizei (BPol), der beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom entfernt hatte, zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe; zudem muss er an die Frau eine Entschädigung in Höhe von 3.095,59 EUR zahlen. Durch Presseberichte wird am 21. Dezember bekannt, dass gegen einen Beamten der Berliner Polizei ein Strafbefehl über 3.500 EUR verhängt wurde. Der Mann hatte im Dezember 2017 Drohbriefe gegen Mitglieder der linken Szene und Einzelpersonen verschickt. Am 21. Dezember wird bekannt, dass der Beamte die Tat zugegeben und den Strafbefehl akzeptiert hat. Von 2014 bis zum ersten Halbjahr 2018 wurden zudem gegen 54 BeamtInnen Disziplinarverfahren wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz eingeleitet.
Biometrische Gesichtserfassung: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte untersagt der Polizei den umfassenden Abgleich von biometrischen Gesichtsdaten für die Suche nach vermeintlichen G20-RandaliererInnen und ordnet die Löschung der Datenbank an, in der die Gesichtsabdrücke Tausender Bürger digital gespeichert sind.
19. Dezember: Mutmaßlich illegale Abschiebungen: Das VG Gelsenkirchen (NRW) entscheidet, dass die Stadt Bochum den, im Juli widerrechtlich nach Tunesien abgeschobenen, islamistischen Gefährder und früheren Leibwächter von Osama Bin Laden, Sami A., doch nicht zurückholen muss. Grund hierfür ist die Zusicherung Tunesiens, dass ihm dort keine Folter droht.
Münchner Amoklauf: Der LG Karlsruhe (Baden-Württemberg) verurteilt den Mann, der dem Münchner Amokläufer im Darknet die Waffe verkauft hatte, zu sechs Jahren Haft. Der Täter hatte damit im Juli 2016 in einem Münchner Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen.
Polizeischuss: Bei einer Polizeikontrolle in Berlin gibt ein Autofahrer Vollgas und fährt einen der Beamten an; sein Kollege gibt daraufhin einen Schuss auf das Fahrzeug ab. Der Täter kann flüchten.
21. Dezember: Asyl: An deutschen VGs haben sich seit 2015 knapp 400.000 Asylverfahren aufgestaut. Etwa die Hälfte der bundesweit rund 1.700 VerwaltungsrichterInnen ist mit solchen Verfahren befasst.
Rechtsextremistische Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“: Es werden Hinweise darauf bekannt, dass es bei den rechtsradikalen Krawallen in Chemnitz (Sachsen) Ende August auch Verbindungen zur Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ gab.
Ermittlungen gegen mutmaßliche DschihadistInnen: Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion wird bekannt, dass die BAW zunehmend mehr Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche dschihadistische TerroristInnen führt (2015: 108 / 2017: 1.052 / bis 10.12.2018: 855); vielfach werden sie jedoch wieder eingestellt. Nach Warnungen über einen möglicherweise geplanten Terroranschlag auf einen Flughafen im deutsch-französischen Grenzgebiet, eröffnet die StA Stuttgart am gleichen Tag Ermittlungen wegen vermuteter Ausspähungen des dortigen Flughafens. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durchsucht die Polizei daraufhin vier Wohnungen von mutmaßlichen Salafisten. Noch am Nachmittag gibt die Polizei jedoch Entwarnung und die Sicherheitsmaßnahmen werden zurückgefahren. Nach einem Anschlag auf eine Eisenbahnstrecke in Berlin findet die Polizei am 23. Dezember in der Nähe der Gleise eine IS-Flagge und Schriftstücke mit arabischen Schriftzeichen. Ob ein Zusammenhang besteht, wird noch geprüft.
Hambacher Forst: Im Hambacher Forst (NRW) greifen Vermummte am Abend das sog. Sicherheitscamp des Energiekonzerns RWE an. Dabei wird ein Werkschützer von einem Stein am Kopf getroffen und muss ins Krankenhaus gebracht werden. Auch die alarmierte Polizei wird mit Steinen angegriffen. Am Abend des 24. Dezember wird das RWE-Camp erneut angegriffen; durch Molotow-Cocktails werden zwei Fahrzeuge in Brand gesetzt. Bei Durchsuchungen des sog. Wiesencamps am Hambacher Forst, des Waldes und einer Werkstatt in Düren (NRW) werden am 28. Dezember zahlreiche Gegenstände sichergestellt und drei Personen von der Polizei festgenommen.
23. Dezember: Stasi-Akteneinsicht: Bis Ende November wurden in 2018 insgesamt 42.700 Anträge auf persönliche Stasi-Akteneinsicht gestellt (2017: ca. 49.000).
Grenzkontrollen: Bis November wurden bei Grenzkontrollen insgesamt 38.600 illegale Einreiseversuche festgestellt; 24. 000 Personen stellten daraufhin einen Asylantrag; 13.000 Menschen wurde die Einreise verweigert und 9.281 Personen aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls festgenommen. Dies geht aus einem Bericht des Bundesinnenministerium (BMI) hervor.
24. Dezember: Polizeischuss: Bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt schießt in Berlin ein Polizeibeamter auf einen aggressiven Schäferhund, verfehlt das Tier jedoch. Personen kommen nicht zu Schaden.
30. Dezember: Polizeischüsse: Als Polizeibeamte bei einer Fahrzeugkontrolle in Berlin den Wagen durchsuchen wollen, fährt der Fahrer plötzlich auf einen Polizisten los. Dieser kann zur Seite springen und gibt zwei Schüsse auf die Reifen ab. Dem Fahrer gelingt dennoch die Flucht.
Marode Berliner Schießstände: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die im Frühjahr eingesetzte Kommission zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Schießstände der Berliner Polizei „unstreitig dem aktuellen technischen Stand nicht entsprechen“. Bei 13 Schießtrainern wird deren Todesursache in Zusammenhang mit den dortigen Luftbelastungen vermutet. Insgesamt haben rund 800 Beamte eine finanzielle Entschädigung beantragt.