zusammengestellt von Otto Diederichs
1. November: Dschihadist*innen-Prozesse: Vor dem Landgericht (LG) Frankfurt/M. (Hessen) beginnt der Prozess gegen einen 18-Jährigen aus Gießen wegen Vorbereitung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Da dem mutmaßlich verhinderten Kämpfer des „Islamischen Staates“ (IS) „Reifedefizite“ attestiert wurden, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am 15. November verurteilt das LG Frankfurt/M. (Hessen) zwei Männer wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten bzw. einer knapp zweijährigen Bewährungsstrafe. Am 27. November verurteilt das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg Angehörige einer zum IS ausgereisten Frau wegen Terrorfinanzierung zu Bewährungsstrafen zwischen neun und 18 Monaten. Sie hatten ihrer Verwandten im März 2017 rund 27.000 EUR zugeschickt.
Rechtsextremismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in einem Kindermalheft der rechtskonservativen Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Mecklenburg-Vorpommern ein bekannter Rechtsextremist eine Anzeige aufgeben konnte. Nach dem Bekanntwerden wurde die weitere Verteilung von Landesinnenminister Lorenz Caffier (CDU) verboten. Am 2. November wird ebenfalls durch Presseberichte bekannt, dass der Grünen-Politiker Cem Özdemir Ende Oktober eine Morddrohung von der rechtsextremen Gruppe „Atomwaffen-Division Deutschland“ erhalten hat. Dabei handelt es sich um einen Ableger eines US-amerikanischen Neonazinetzwerkes. Eine ähnliche Drohung erhielt auch die Grünen-Politikerin Claudia Roth. Laut einer Meldung vom am 8. November wurde eine amerikanische Aktivistin, die wegen Bedrohungen durch die dortige „Atomwaffen-Division“ (AWD) nach Deutschland übergesiedelt war, auch hier von der Gruppe bedroht. Eine entsprechende Information hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Herbst 2018 aus den USA erhalten. Am 7. November verweigert die Bundespolizei (BPol) einem, mit Flug aus Irland ankommenden, mutmaßlichen AWD-Mitglied die Einreise. Ebenfalls am 14. November teilt der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) mit, dass seit Juli gegen insgesamt 17 hessische Rechtsextremist*innen Haftbefehle vollstreckt wurden. Auf einer Veranstaltung am 16. November gibt das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen bekannt, dass es in diesem Bundesland aktuell 1.476 Rechtsextremisten gibt. Nach einer rechtsextremen Demonstration in Remagen (Rheinland-Pfalz) mit 130 Teilnehmer*innen am gleichen Tag (Gegendemonstrant*innen: 800-900) kommt es auf der Rückfahrt auf dem Hauptbahnhof Bonn (NRW) zu einer Massenschlägerei zwischen beiden Gruppen. Am 20. November verbietet die Bremer Innenbehörde den rechtsextremen Verein „Phalanx 18“. Am 25. November wird bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Celle (Niedersachsen) gegen die 2012 gegründete, rechtsextreme Partei „Die Rechte“, Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet hat. Hintergrund ist ein Wahlplakat der Partei zur Europawahl.
Demonstrationen gegen Rechts: Der Stadtrat von Dresden (Sachsen) beschließt unter dem Motto „Nazinotstand“, Demokratie und Zivilgesellschaft in der Stadt zu stärken. Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Minden (NRW) ein polizeiliches Demonstrationsverbot für die Partei „Die Rechte“ zu Ehren einer inhaftierten Holocaust-Leugnerin für ungültig erklärt hatte, demonstrieren die Neo-Nazis am 9. November in Bielefeld. In über 14 Gegendemonstrationen stellen sich ihnen mehr als 10.000 Menschen entgegen. Bereits am 29. November demonstrieren in Braunschweig (Niedersachsen) etwa 900 Menschen gegen den bevorstehenden Parteitag der AfD; am nächsten Tag, beim Parteitag selbst sind rund 20.000. Die Kundgebungen bleiben friedlich.
Polizei und Datenschutz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass seit Anfang 2018 mindestens 158 Verfahren gegen Polizeibeamt*innen geführt wurden, weil sie in ihren Dienstcomputern „Nachbarn, Familienmitglieder oder Kollegen“ ausspionierten. In rund 52 Fällen wurden Geldbußen verhängt.
Angriffe auf Polizist*innen: In einem Jugendheim in Aichach (Bayern) dringt eine Gruppe betrunkener Jugendlicher in eine private Geburtstagsfeier ein, pöbelt die Gäste an und versprüht einen Feuerlöscher. Als herbeigerufene Polizist*innen erscheinen, werden diese Berichten zufolge ebenfalls angegriffen und zwei Beamt*innen durch Tritte und Schläge leicht verletzt. Auf einem U-Bahnhof in Berlin soll am 3. Oktober ein Mann randaliert haben; als herbeigerufene Polizist*innen erscheinen, kommt es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der dem Bericht zufolge auch die Beamt*innen angegriffen werden. Der Mann wird gefesselt und in Gewahrsam genommen. Am 4. November verurteilt ein Gericht in München (Bayern) einen psychisch kranken Mann, der im April 2018 auf einer Polizeiwache eine Polizistin mit einer Luftdruckpistole bedroht haben soll, zu einer Bewährungsstrafe. Am 5. November soll ein Mann seine Frau mit dem Kind auf dem Arm gegen eine Hauswand geschubst haben. Eine Zeugin ruft die Polizei, in der Folge wird der Mann zu Boden gebracht und gefesselt. Drei Polizist*innen sollen dabei verletzt worden sein. Am gleichen Tag wird berichtet, in Augsburg (Bayern) habe sich ein Schwarzfahrer geweigert, seine Personalien anzugeben und auf dem Hauptbahnhof eine Polizistin aus dem Zug geschubst. Er wird daraufhin festgenommen. Am 8. November spricht das LG Lüneburg (Niedersachsen) einen Mann frei, der im August 2015 einen Polizisten niedergeschlagen und dabei schwer am Kopf verletzt haben sollte, da ihm die Tat nicht nachzuweisen war. Bei einer Drogenkontrolle in Berlin versucht am 14. November der jugendliche Dealer zu flüchten, er soll dabei einen Beamten zu Boden geschlagen und ihm gegen den Kopf getreten haben. Nach kurzer Verfolgung wird er festgenommen. Medien berichten am gleichen Tag, dass es im Jahr 2018 im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen zu 497 Angriffen auf Polizeibeamt*innen gekommen sei. Als am 15. November in München (Bayern) bei einer öffentlichen Gedenkfeier für einen verstorbenen Rapper Polizist*innen ein Feuer löschen wollen, werden sie Berichten zufolge von etwa 30 Jugendlichen angegriffen.
2. November: Polizeiliche Todesschüsse: In Lübeck (Schleswig-Holstein) alarmiert ein Mann die Polizei, nachdem er und seine Tochter im Stadtpark von einem „bedrohlich wirkenden“ Mann angesprochen worden seien. Nach ersten Berichten soll es sodann zu einem Schusswechsel mit der Polizei gekommen sein. Kurz darauf wird ein Mann auf einer angrenzenden Straße liegend gefunden; er stirbt kurze Zeit später. Näheres ist zunächst nicht bekannt. Am 7. November wird vermeldet, dass gegen einen der beteiligten Beamten wegen des Verdachts auf Totschlag ermittelt wird. In Hoppenstädten (Rheinland-Pfalz) wird die Polizei alarmiert, weil ein Mann mit einer Axt einen Menschen bedroht und auf dessen Auto eingeschlagen haben soll. Eine erste Suche nach dem Mann bleibt erfolglos. Einige Stunden später meldet eine Frau, ein mit einer Axt bewaffneter Mann laufe auf Tennisplätze zu. Dort wird er von der Polizei mit einem Kopfschuss erschossen. Näheres ist aktuell nicht bekannt. Am 4. November gibt die Staatsanwaltschaft (StA) bekannt, dass es sich bei dem Erschossenen um einen Flüchtling aus Eritrea handelt.
Polizeischüsse: In Berlin wird die Polizei zu einem leerstehenden Haus gerufen, in dem mehrere Obdachlose ein Feuer entzündet haben sollen. Die Beamt*innen fordern sie auf, sich davon zu entfernen. Drei der Männer folgen der Aufforderung, der vierte soll ein Messer gezogen und dieses nicht niedergelegt haben. Daraufhin schießt eine Beamtin auf ihn und trifft ihn in die Schulter. Am 16. November wirft in Weißenfels (Sachsen-Anhalt) ein Mann, der zuvor selbst die Polizei gerufen hatte, angeblich eine Flasche auf den Streifenwagen und tritt den Beamt*innen anschließend mit einer gezogenen Schusswaffe entgegen. Ein Beamter schießt auf ihn und trifft ihn in den Oberkörper; der Mann wird schwer verletzt.
Fußball: Während des Spiels zwischen dem 1. FC Union Berlin und Hertha BSC Berlin schießen Hertha-Anhänger*innen Leuchtraketen auf den Platz; das Spiel wird für 10 Minuten unterbrochen. Nach Spielende stürmen dann Union-Fans auf den Platz zum Hertha-Block. Torwart und Spieler von Union stellen sich ihnen entgegen und stoppen sie. Am gleichen Tag greifen in einem Zug in Messel (Hessen) 40 bis 50 Ultras des FC Eintracht Frankfurt Fans des SV Darmstadt an; fünf Darmstädter werden dabei verletzt. Angaben der BPol, die Darmstädter*innen hätten im Vorfeld von diesem Angriff gewusst, weist der Verein zurück. Am 4. November beginnt in Frankfurt/M. (Hessen) ein Schmerzensgeldprozess gegen das Land Hessen. Ein Fan des Vereins Eintracht Frankfurt war im Vorfeld eines Europa-League-Spiels im Februar beim Polizeieinsatz gegen Zuschauer*innen von Beamt*innen über eine Bande geschubst worden und hatte dabei einen Lendenwirbelbruch erlitten. Bei einem Fußballspiel zwischen zwei Landesliga-Clubs kommt es in Berlin am 15. November zu antisemitischen Beschimpfungen einer Fan-Gruppe. Nach dem Spiel werden die Anhänger*innen des unterlegenen Vereins angegriffen.
3. November: Dschihadismus: Durch eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Bundestag wird bekannt, dass nach Erkenntnissen des BKA 111 deutsche IS-Kämpfer*innen in kurdischen Gefangenenlagern festgehalten werden; neun von ihnen stammen aus Berlin. Am 7. November weist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Beschwerde des Auswärtigen Amtes (AA) zurück und weist das AA an, eine deutsche IS-Anhängerin und ihre Kinder aus einem kurdischen Gefangenenlager in Syrien nach Deutschland zurückzuholen. Der Hessische Innenminister gibt am 11. November bekannt, dass sich die Zahl der nach Hessen zurückgeholten „kleinen Kinder“ „im einstelligen Bereich“ bewegt. Am 15. November landen zwei von türkischen Behörden als IS-Anhängerinnen eingestufte und abgeschobene Frauen in Frankfurt/M. (Hessen). Medien melden am 16. November, dass eine der Frauen festgenommen wurde. Gegen sie hat der Generalbundesanwalt (GBA) einen Haftbefehl beantragt. Seit Wochenbeginn hat die Türkei damit bereits neun Personen nach Deutschland abgeschoben. Am 23. November landet erstmals eine mit deutscher Unterstützung aus dem Irak zurückgeholte IS-Unterstützerin mit ihren Kindern auf dem Flughafen Frankfurt/M. (Hessen). Gegen die Frau wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Nachdem Anfang Oktober in Zwickau (Sachsen) ein zum Gedenken an das erste NSU-Opfer Enver Simsek gepflanzter Baum von Unbekannten abgesägt worden war, pflanzt die Stadt für alle NSU-Mordopfer 10 neue Bäume. Am 4. Oktober besucht Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die neue Gedenkstätte; etwa 20 Rechte demonstrieren dagegen.
Prozesse gegen Polizist*innen: Vor dem LG Zwickau (Sachsen) beginnt der Prozess gegen drei Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Sie hatten im Juli 2015 einen gefesselten Mann in einer Bankfiliale über 10 Minuten zu Boden gedrückt. In der Folge war der Mann verstorben. Am 6. November erhebt die StA Würzburg (Bayern) Anklage gegen einen Polizeischüler, der im Februar versehentlich einen Mitschüler erschossen hatte. Vor dem LG Tübingen (Baden-Württemberg) beginnt am 8. November der Prozess gegen zwei Polizistinnen wegen versuchten Mordes. Eine von ihnen gesteht zu Prozessbeginn dass sie auf Anraten ihrer Kollegin im Februar versucht hatte, ihren Ehemann durch eine Überdosis Insulin zu töten. Am 15. November verurteilt ein Hamburger Gericht einen Polizisten wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Hintergrund ist ein Streit in einer Gefangenensammelstelle während des G20-Gipfels 2017, bei dem der Beamte einen Kollegen leicht verletzte. Vor dem LG Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) beginnt am 19. November der Prozess gegen einen SEK-Beamten des Landeskriminalamtes (LKA). Er ist wegen der Hortung teilweise gestohlener Waffen und Munition des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz angeklagt. Diese Vorwürfe räumt der Beamte ein, bestreitet jedoch, rechtsextrem zu sein. Am 26. November stellt ein Gericht in Frankfurt (Hessen) das Verfahren gegen sechs BPol-Beamte wegen Nötigung und unterlassener Hilfeleistung gegen Geldauflagen zwischen 300 EUR und 500 EUR ein. Laut Anklage hatten sie im Dezember 2017 einen wegen Drogenbesitz festgenommenen Mann, der sie mit einem Messer angegriffen haben soll, zusammengeschlagen und ohne medizinische Versorgung in eine Zelle gesperrt.
Ermittlungen gegen Linke: In Leipzig (Sachsen) überfallen und schlagen zwei Vermummte die Angestellte einer Immobilienfirma, die in der Stadt ein Haus mit teuren Eigentumswohnungen baut. Da die Tat auf einer als linksradikal eingestuften Internetseite positiv dargestellt wird, gelten Linke als Täter*innen. Am 13. November verüben in Berlin Unbekannte einen Steinwurf- und Buttersäureangriff auf den privaten Wohnsitz der Geschäftsführerin einer Hausverwaltung, die auch für ein linkes Wohnprojekt zuständig ist. Hierzu erscheint wiederum auf einer als linksradikal eingestuften Internetseite ein Selbstbezichtigungsschreiben.
5. November: Antisemitismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass eine Schule in Grünberg (Hessen) gegen drei ihrer Schüler*innen Anzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet hat. Die Schüler*innen hatten auf der Rückfahrt von einem Besuch des KZ Buchenwald im Bus antisemitische Lieder abgespielt. Am 18. November wird in Berlin ein Rentner aus einer vierköpfigen Gruppe heraus von einem Jugendlichen antisemitisch beleidigt und geschlagen. Polizist*innen übergeben ihn seinem Vater. Kurz vor der Einweihung wird am 19. November in München (Bayern) ein Denkmal für einen von den Nazis deportierten jüdischen Historiker mit Farbe beschmiert. In Haidhausen (Bayern) schlagen Unbekannte am 20. November die Scheiben eines israelischen Restaurants ein und zerstören die Innenbeleuchtung. Nach Polizeiangaben wurde am 22. November in einem Berliner Autohaus ein Mann von einem Angestellten antisemitisch beleidigt; die Polizei ermittelt. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Brandenburger Landtag wird am 26. November bekannt, dass es bis September diesen Jahres in Brandenburg zu sechs Angriffen auf jüdische Einrichtungen und 94 weiteren antisemitischen Straftaten gekommen ist (2018 gesamt: 3/92).
Ermittlungen gegen Justizbeamt*innen: Durch Pressemitteilungen wird bekannt, dass die StA die Ermittlungen nach dem Tod eines Syrers im Gefängnis Kleve (NRW) eingestellt hat. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Justizbeamt*innen sei nicht feststellbar. Den Zellenbrand bei dem der, aufgrund einer Verwechselung inhaftierte Mann im September 2018 umgekommen war, habe er selbst gelegt. Auch ein Hilferuf über die Gegensprechanlage sei nicht nachweisbar. Am 18. November legt der Anwalt der Familie Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein.
„Reichsbürger*innen“: In Hannover (Niedersachsen) nimmt die Polizei einen „Reichsbürger“ fest, der am Vorabend zwei Jugendliche mit einem Gewehr bedroht haben soll. Am 27. November leitet die Polizei in Paderborn (NRW) ein Disziplinarverfahren gegen einen ihrer Beamten wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zur „Reichsbürger*innen“-Bewegung ein; er darf das Polizeigebäude nicht mehr betreten. In NRW stehen derzeit fünf Polizist*innen unter dem Verdacht, den „Reichsbürger*innn“ anzugehören. In NRW rechnet der Verfassungsschutz insgesamt rund 3.200 Menschen der „Reichsbürger*innen“-Szene zu.
Grenzkontrollen: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) weist die BPol an, mit sofortiger Wirkung die Grenzkontrollen zu intensivieren um illegale Einreisen zu verhindern. Auch die Schleierfahndung soll ausgeweitet werden.
6. November: Hasskriminalität: In neun Bundesländern durchsucht die Polizei insgesamt 21 Wohnungen wegen Hasskriminalität im Internet. Es ist bereits die zweite große Aktion in diesem Jahr.
7. November: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Der Untersuchungsausschuss im Bundestag beschließt den Pegida-Gründer Lutz Bachmann als Zeugen zu laden um zu klären, ob ihm zu dem Anschlag Interna aus der Berliner Polizei zugespielt wurden. Bachmann hatte wenige Stunden nach dem Anschlag im Dezember 2016 einen Tweet abgesetzt, in dem er dies behauptete. Am 8. November sagt im Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus der frühere Berliner Generalstaatsanwalt als Zeuge aus, der StA hätten Anfang 2016 Polizeiunterlagen vorgelegen, dass „möglicherweise ein Anschlag auf ein Haus in Berlin geplant sei“, diese seien jedoch nicht ernst genommen worden. Vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages erheben am 14. November Polizeibeamte aus NRW schwere Vorwürfe gegen das Bundesinnenministerium, das BKA und die Berliner Polizei. Ihre Hinweise auf die Gefährlichkeit des späteren Attentäters Anis Amri seien damals mit Hinweis auf „ganz oben“ abgewürgt worden.
Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Am 10. November bestätigt die StA Mühlhausen (Thüringen), dass sie gegen einen Polizeibeamten Ermittlungen wegen des Verdachts auf Besitz kinderpornografischen Materials führt. Am 18. November stellt die StA Frankfurt/M. (Hessen) das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten wegen Volksverhetzung ein. Der Mann hatte im Dezember 2016 in einer Chatgruppe verfassungswidrige Bilder verschickt. Zwar zeigten die Bilder zweifelsfrei verfassungswidrige Kennzeichen, so die StA, doch seien sie lediglich in einer geschlossenen Chatgruppe verschickt worden, somit habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Das bisher ruhende, polizeiinterne Disziplinarverfahren wird wieder aufgenommen. Durch Presseberichte wird am 21. November bekannt, dass die StA Detmold (NRW) gegen einen Mitarbeiter der Polizei in Paderborn wegen des Verdachts auf Kinderpornografie ermittelt. Der Mann war im Juli als IT-Ermittlungsunterstützer für kinderpornografisches Material eingestellt worden. Gegen ihn läuft zudem bereits ein anderes Strafverfahren. Die Paderborner Polizei hat den Mann mit sofortiger Wirkung freigestellt; polizeiliche Diensträume darf er nicht mehr betreten. Am gleichen Tag wird vermeldet, dass bei der Bereitschaftspolizei in Königsbrunn (Bayern) ein Fall strafrechtlich und disziplinarisch geprüft wird, in dem ein Polizeilehrer einer Schülerin vorab prüfungsrelevante Informationen gegeben haben soll; die Prüfungen müssen zudem für alle 720 Polizeischüler*innen wiederholt werden.
Sammelabschiebung: In Kabul landet ein Flug mit 36 aus Deutschland abgeschobenen Afghanen. Es ist der 29. Sammelabschiebeflug seit Dezember 2016.
Verfassungsschutz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit Mai gegen einen seiner Mitarbeiter wegen möglicher rechtsextremer Umtriebe ermittelt; der Mann wurde suspendiert. Durch weitere Presseberichte wird am 14. November bekannt, dass das BfV diesen Fall trotz entsprechender Anfrage im März und einer Auskunftsklage vor dem VG Köln (NRW) (Az: 6 L 903/19) bisher geheim gehalten hatte.
Folgen polizeilicher Arbeitsbelastung: Durch eine Studie der Freien Universität Berlin (FU) wird bekannt, dass 25,5% der Berliner Polizeibeamt*innen aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen einen „riskanten Alkoholkonsum“ haben, 19% leiden unter Burnout-Symptomen und 22% zeigen Symptome von Angststörungen oder Depressionen.
9. November: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Durch eine zweitägige Pegida-Kundgebung von maximal 12 Personen gegen einen antifaschistischen Kongress des DGB wird in München (Bayern) eine Hauptverkehrsstraße lahmgelegt. Auf eine entsprechende Anzeige eines Gegendemonstranten prüft die StA, ob dabei durch gezeigte Videos antisemitische Inhalte verbreitet wurden.
10. November: Homophobe Handlungen und Angriffe: In Berlin beschmieren Unbekannte das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Am 22. November beschimpft vor einem Lokal in München (Bayern) der Wirt zunächst eine Transgender-Frau sexistisch und rassistisch und schlägt einem ihrer Begleiter ins Gesicht; er wird vorübergehend festgenommen. Ebenfalls in München werden am 23. November drei Männer auf einer Rolltreppe von einer siebenköpfigen Gruppe Jugendlicher zunächst homophob beschimpft und danach geschlagen und getreten; zwei der Angreifer können festgenommen werden.
Umweltdemonstrationen: In Berlin besetzen rund 50 Umweltaktivist*innen einen Flughafen; etwa 100 weitere blockieren die Zufahrtsstraßen. Zu Auseinandersetzungen mit der Polizei kommt es nicht. Anlässlich des bevorstehenden Weltklimagipfels in Madrid beteiligen sich am 29. November in Berlin 50.000 bis 60.000 Menschen an der „Fridays for Future“-Demonstration; In München (Bayern) sind es rund 18.000 Teilnehmer*innen. Bei der Demonstration gegen den Braunkohleabbau besetzen am 30. November rund 400 Menschen das Tagebaugebiet Jänschwalde (Brandenburg), weitere blockieren die Gleise der Kohle-Bahn, so dass das Kraftwerk heruntergefahren wird. Auch das Abbaugebiet Schleenhain (Sachsen) wird besetzt. Die Initiative „Ende Gelände“ als Veranstalterin der Demonstrationen spricht von rund 4.000 Protestierenden; vereinzelt kommt es zu Konfrontationen mit der Polizei.
11. November: Marode Berliner Schießstände: Das VG Berlin lehnt die Klage eines Schießlehrers auf Anerkennung seiner Schwermetallvergiftung durch die schlecht gelüfteten Berliner Schießstände als Berufskrankheit ab (Az: 5 K 143.17).
12. November: Mutmaßliche Dschihadist*innen: In Offenbach (Hessen) nimmt die Polizei drei mutmaßliche IS-Anhänger fest, die einen Sprengstoffanschlag im Rhein-Main-Gebiet geplant haben sollen. Am 13. November wird einer von ihnen in Untersuchungshaft genommen, die beiden anderen werden zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. In Berlin nimmt die Polizei am 18. November einen syrischen Mann fest, der seit Januar einen Bombenbau vorbereitet haben soll. Am gleichen Tag wird auch in Lübeck (Schleswig-Holstein) ein Gebäudekomplex wegen des Verdachtes der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat durchsucht; Waffen werden nicht gefunden, zu Festnahmen kommt es nicht. Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion wird bekannt, dass die Sicherheitsbehörden aktuell gegen 116 Personen ermittelt, die aus IS-Gebieten in die Bundesrepublik zurück gekehrt sind.
Rechtsradikalismus: Vor einer Polizeidienststelle in Berlin zeigt ein Mann den Hitlergruß. Er wird festgenommen. Am 13. November zeigt in Berlin ein betrunkener Mann den Hitler-Gruß und schlägt einem anderen eine Flasche ins Gesicht; er wird festgenommen. Am 14. November verurteilt das Amtsgericht Fulda (Hessen) einen Mann, der im November 2018 drei Mal mit einer Warnweste mit der Aufschrift „Wir schaffen Schutzzonen“ durch Fulda patrouilliert war und NPD-Material verteilt hatte, zu einer Geldstrafe von 600 EUR. In Weimar (Thüringen) spuckt und uriniert am 20. November ein Betrunkener gegen das Bild eines KZ-Überlebenden; Gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt. In Jena (Thüringen) grölt am gleichen Tag ein Mann in einem Bus Nazi-Parolen; auch gegen ihn wird Anzeige erstattet. Am 21. November verurteilt das LG München (Bayern) einen notorischen Holocaust-Leugner zu vier Jahren Haft. Am 25. November greift in einem Zug in Bayern ein Mann einen anderen an und ruft dabei rechtsradikale Parolen; er wird festgenommen. Allein in der Woche vom 18.-24. November kam es in München (Bayern) zu mindestens sechs rechten Angriffen auf andere Personen. In der Presse wird am 30. November berichtet, dass das VG Gießen (Hessen) im August Europa-Wahlplakate der NPD mit der Aufschrift „Migration tötet“ für rechtens erklärt hat, da es sich dabei um eine „empirisch zu beweisende Tatsache“ handele (Az: 4 K 2279/19.GI). Die Plakate hatte die Gemeinde Ranstadt abhängen lassen, dagegen hatte die NPD geklagt.
Rassistische Angriffe: In Berlin beleidigt ein Mann drei Jugendliche rassistisch, zeigt den Hitlergruß und schlägt einem von ihnen ins Gesicht. Er kann unerkannt entkommen. In einem anderen Berliner Stadtteil beleidigt am gleichen Tag in einer Straßenbahn ein Mann eine Frau rassistisch und schlägt mit einer Holzlatte auf einen anderen Mann ein, der der Frau beisteht. Er kann ebenfalls unerkannt flüchten. Am 14. November teilt die Berliner GStA mit, dass die Ermittlungen wegen eines rassistischen Angriffs auf einen türkischstämmigen Soldaten eingestellt wurden. Den Angriff Anfang September habe der Soldat vermutlich vorgetäuscht; nun wird gegen ihn ermittelt. In einer Berliner U-Bahn beleidigt ein Mann andere Fahrgäste rassistisch und bespuckt sie; mit einem von ihnen entwickelt sich eine Schlägerei. Der Täter kann unerkannt flüchten. Am gleichen Tag wird zudem in einem Berliner Taxi eine Frau vom Fahrer rassistisch beleidigt. Am 19. November wird in einem Berliner Bus eine telefonierende Frau zur Ruhe aufgefordert und anschließend rassistisch beleidigt. Der Täter entkommt unerkannt.
Asyl: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass Bewohner*innen von Asylunterkünften nicht mit dem Entzug von Kleidung, Unterkunft und Nahrung bestraft werden dürfen. Der Fall geht auf einen afghanischen Minderjährigen zurück, der an einer Schlägerei in einer belgischen Unterkunft beteiligt war. Im Prozess um misshandelte Flüchtlinge in einer Unterkunft in Burbach (NRW) spricht das LG Siegen am 20. November zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung aus Mangel an Beweisen frei. In dem seit etwa einem Jahr laufenden Prozess wurden bisher 10 Angeklagte verurteilt, drei wurden freigesprochen, in zwei Fällen kam es zu Einstellungen. Mehr als 20 Fälle müssen noch verhandelt werden. Am 21. November verurteilt das OLG Celle (Niedersachsen) einen Syrer wegen Propaganda für den IS zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe (Az: 5 sTs 1/19). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Rockerkriminalität“: Vor dem LG München (Bayern) beginnt der Prozess gegen einen Rocker der „Hells Angels“ wegen zweifachen versuchten Mordes. Er soll im Mai 2015 zwei Mitgliedern einer verfeindeten Gruppe ein Messer in den Bauch gestochen haben. Am 27. November hebt der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen ein Mitglied der „Mongols“ auf und ordnet eine Neuverhandlung an. Zwar sei das Urteil des LG Hamburg „sehr sorgfältig begründet“, doch sei die Urteilsbegründung einen Tag zu spät vorgelegt worden. Der Verurteilte war im Sommer als Drahtzieher eines Mordanschlages auf einen rivalisierenden „Hells Angel“ zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
13. November: Stasi-Gedenkstätte: Das Arbeitsgericht Berlin erklärt die Kündigung des stellvertretenden Leiters der Stasi-Gedenkstätte für rechtens, da er junge Bewerberinnen für Praktikumsplätze in „inadäquate Gesprächssituationen“ gebracht habe.
Alternative für Deutschland (AfD): Der Rechtsausschuss des Bundestages wählt seinen Vorsitzenden, den AfD-Politiker Stephan Brandner, wegen regelmäßiger antisemitischer Provokationen ab.
„Gafferproblematik“: Das Bundeskabinett beschließt eine Gesetzesvorlage, wonach u.a. Fotos von Unfalltoten künftig als Straftat gelten. „Gaffern“ drohen dann Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren.
Schleusungskriminalität: In sechs Bundesländern durchsucht die BPol insgesamt 38 Objekte einer Gruppe, die Osteuropäer als Leiharbeiter eingeschleust haben soll; ein Verdächtiger wird festgenommen.
Kinderpornografie: In sieben Bundesländern durchsucht die Polizei insgesamt 26 Objekte und schaltet im Internet eine Plattform für Kinderpornografie ab; zu Festnahmen kommt es nicht.
14. November: Salafismus: In Berlin landet eine in der Türkei unter IS-Verdacht festgenommene und nun abgeschobene siebenköpfige Familie. Sie wird von den deutschen Behörden dem salafistischen Milieu zugerechnet; Haftbefehle liegen angeblich nicht vor. Am 15. November teilt die Berliner Justizverwaltung mit, dass gegen den Familienvater doch ein Haftbefehl vorlag und dieser vollstreckt wurde. Am 20. November erklärt das LfV Berlin, dass in der Stadt etwa 1.120 Salafist*innen bekannt seien (2018: 1.020).
Organisierte Kriminalität (OK): Bei einer Razzia in einem Lokal in Berlin, das als Stammlokal im arabischen OK-Milieu gilt, beschlagnahmt die Polizei 100 Schuss Munition. Durch Presseberichte wird am 18. November bekannt, dass die Polizei im Rahmen eines EU-Projektes zu Bekämpfung russischer OK bisher insgesamt 243 Haftbefehle vollstreckt und 2.255 Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Unter der Federführung der NRW-Polizei werden am 19. November in fünf Bundesländern 60 Objekte durchsucht; 27 Beschuldigte werden identifiziert. Sie sollen illegale Vermögen in Millionenhöhe an den Banken vorbei ins Ausland transferiert haben.
15. November: Bundesnachrichtendienst (BND): Der BND teilt mit, dass seit 2017 gegen einen seiner Mitarbeiter disziplinarische Ermittlungen wegen des Verdachts des Rechtsextremismus geführt werden.
Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Flüchtlinge: In Schöningen (Niedersachsen) beschießen vier Männer von einem Balkon aus Flüchtlinge mit Leuchtmunition; sie werden vorläufig festgenommen.
Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der BGH die Anklage gegen einen rechtsradikalen Bundeswehrsoldaten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zugelassen hat. Er war 2016 unter Terrorverdacht festgenommen worden; dass OLG Frankfurt/M. (Hessen) hatte ein Anklage im Juni 2018 jedoch nicht zugelassen.
20. November: G20-Gipfel: Das VG Berlin entscheidet, dass zwei beim G20-Gipfel in Hamburg 2017 akkreditierten Journalisten diese nachträglich zu Unrecht entzogen wurde (Az: VG 27 K 516.17, 519.17). Insgesamt war 32 Journalist*innen ihre Akkreditierung entzogen worden.
22. November: Polizeigewerkschafter als Innenstaatssekretär: Medien berichten, dass der umstrittene, von Skandalen umwitterte Vorsitzende der rechtskonservativen Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, als neuer Staatssekretär in Sachsen-Anhalts CDU-geführtes Innenministerium berufen werde. Am 23. November teilen die Koalitionspartner SPD und Grüne mit, dass sie der Personalie nicht zustimmen werden. Daraufhin zieht die CDU das Stellenangebot an Wendt zurück. Durch weitere Presseberichte wird am 25. November bekannt, dass das Innenministerium NRW erst Ende Oktober gegen Wendt eine Disziplinarmaßnahme wegen Verletzung von Dienstpflichten verhängt und ihm die Pension gekürzt hatte.
Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: Das OVG Lüneburg (Niedersachsen) hebt ein polizeiliches Demonstrationsverbot vom Vortag auf und entscheidet, dass die NPD in Hannover eine Demonstration gegen Journalist*innen, die in der rechten Szene recherchieren, durchführen darf (Az: 11 ME 376/19). Mit rund 110 Personen demonstriert die NPD daraufhin in der Stadt (Gegendemonstrant*innen: rund 7.000); am Rande der Demonstration kommt es immer wieder zu Gerangel, vier Personen werden festgenommen. Durch Presseberichte wird am 29. November bekannt, dass die Polizei bei den NPD-Demonstrant*innen Vermummungen akzeptiert hatte.
Waffenverlust bei Münchner Polizei: Die Polizei in München (Bayern) bestätigt, dass seit Oktober eine Dienstpistole, die ausgemustert und gegen ein neues Modell eingetauscht wurde, als vermisst gilt; das LKA ermittelt.
26. November: Urteile gegen JVA-Mitarbeiter*innen: Der BGH hebt das Urteil des LG Limburg (Hessen) von jeweils neunmonatigen Bewährungsstrafen gegen zwei Justizvollzugs-Beamt*innen wegen fahrlässiger Tötung auf und spricht sie frei. Die JVA-Mitarbeiter*innen hatten 2015 einem Häftling Freigang gewährt, bei dem dieser ohne Führerschein und mit gestohlenem Kfz-Kenzeichen einen tödlichen Autounfall verursacht hatte. Der BGH sah darin keine Verletzung der Sorgfaltspflicht.
28. November: Rechtsextremer Mordanschlag: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei im Fall des Mordanschlags auf den Kasseler CDU-Politiker Walter Lübcke im Juni bei dem Hauptverdächtigen eine Datensammlung über 60 Personen und Objekten gefunden hat.
Abrechnungsbetrug bei Flüchtlingsheimen: Das LG Hildesheim (Niedersachsen) verurteilt zwei Männer wegen Millionenbetrugs mit Flüchtlingsheimen zu Haftstrafen von dreieinhalb und sechseinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 22 KLs 4252 Js 87202/18).
29. November: Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass neun Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei Cottbus (Brandenburg) in Uniform kurz vor einer geplanten Demonstration von Braunkohlegegner*innen in der Lausitz vor Symbolen einer rechten Gruppierung und einem Graffiti-Schriftzug „Stoppt Ende Gelände“ posiert haben und das Foto in einer rechtsextremen Chatgruppe verbreitet wurde. Sie wurden aus dem bevorstehenden Einsatz abgezogen, die Polizeiführung leitete Disziplinarverfahren ein. Sechs Tatverdächtige einer rechten Gruppierung wurden vor Ort festgestellt. Die neun Beamten mussten den Schriftzug überstreichen, hinterließen aber das Kürzel „DC!“, das für die rechtsradikale Organisation „Defend Cottbus“ steht. Durch weitere Presseberichte wird bekannt, dass bei einem Beamten der Wasserschutzpolizei Rostock (Mecklenburg-Vorpommern), der durch rechtsextreme Äußerungen aufgefallen war, eine Hausdurchsuchung stattfand. Dabei wurden Waffen und Munition gefunden.
Drogenfahndung: Die StA Bielefeld (NRW) erhebt Anklage gegen zwei Männer, in deren Lagerhalle im April etwa 35.000 Liter Chemikalien gefunden wurden, die zur Herstellung von synthetischen Drogen verwendet werden.