Chronologie Dezember 2019

1. Dezember: Koalitionsvertrag Sachsen: CDU, SPD und Grüne stellen ihr Verhandlungsergebnis vor. Im innenpolitischen Bereich wollen die drei Parteien u.a. eine Kennzeichnung von Polizist*innen und Bescheinigungen für „anlasslose“ Kontrollen einführen. Bei der Polizei sollen 1.000 neue Stellen geschaffen werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den V-Leute-Einsatz des Verfassungsschutzes will man „konkretisieren“. Am 20. Dezember nimmt die neue Regierung ihre Arbeit auf.

Autobrände in Berlin: Laut Medienberichten hat die Berliner Polizei von Jahresanfang bis zum 28. November insgesamt 512 Fahrzeugbrände registriert. Da zum Teil mehrere Autos angezündet werden, liegt die Zahl der Fälle bei 297. Nur in 36 Fällen vermutet die Polizei einen politischen Hintergrund.

Rechte KSK-Soldaten: Laut Medienberichten hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) „mindestens zwei“ rechtsextreme Soldaten beim Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr enttarnt. Ein Unteroffizier soll in den kommenden Tagen suspendiert werden. Ein Stabsoffizier sei schon vor einigen Wochen suspendiert worden, ein weiterer gelte beim MAD als „Verdachtsfall“.

DNA-Reihenuntersuchung: Bis zum Nachmittag haben in Grevenbroich 945 der 1.013 angeschriebenen Männer an einem DNA-Massentest teilgenommen, von dem sich die Polizeien aus Bonn und Neuss sowie das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen Hinweise zur Aufklärung der Entführung und Ermordung der damals elfjährigen Claudia Ruf im Jahre 1996 erwarten.

Ende Gelände: Nach den Protesten gegen den Braunkohleabbau in der Lausitz und im Leipziger Revier, an denen sich am Samstag (30. November) über 4.000 Personen beteiligt haben, stellt die Polizei 29 Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. 2700 Polizist*innen aus mehreren Bundesländern waren eingesetzt. Nur bei der Besetzung des Tagebaus in Jänschwalde sei es zu Rangeleien gekommen, bei denen wie die Polizei angibt, drei Beamte verletzt worden seien. Ein im Netz kursierendes Video zeigt, wie sechs Einsatzkräfte vergeblich versuchten, den Demonstrierenden den Zugang zu verwehren, und dabei Tritte austeilen.

Volksverhetzung: Die brandenburgische Polizei bestätigt den Eingang einer Anzeige wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter. Bei einem Besuch der Gedenkstätte Lindenstraße in Potsdam, wo eine Ausstellung über Zwangssterilisierungen während der NS-Herrschaft gezeigt wird, hatte Keuter verlauten lassen, man müsse die Euthanasie-Morde „aus ihrer Zeit heraus“ verstehen.

2. Dezember: Asyl-Widerrufe: Laut Medienberichten hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den ersten zehn Monaten des Jahres 134.761 Entscheidungen in „Widerrufsprüfverfahren“ gefällt. Laut Asylgesetz sollen solche Verfahren drei Jahre nach der Anerkennung als Flüchtling oder der Gewährung des subsidiären Schutzes durchgeführt werden. In 2,8 Prozent der Fälle entzog das Amt den Schutzstatus. Gestiegen ist damit nicht nur die Zahl der Entscheidungen, sondern auch die Widerrufsquote (2018: 85.052 Entscheidungen, 1,2 Prozent Widerrufe).

Drogen-Razzia in Bremen: Nach mehrwöchigen Ermittlungen durchsucht die Polizei in Bremen und Bremerhaven 15 Objekte und stellt dabei mehrere Kilogramm Cannabis, eine größere Menge Heroin, zahlreiche Verkaufsportionen Kokain und Ecstasy sowie Waffen und Bargeld sicher. Gegen zwei der mutmaßlichen Haupttäter werden Haftbefehle erlassen.

Angriffe auf Homo- und Transsexuelle: Bei einer Preisverleihung des Bündnisses gegen Homophobie berichtet Polizeipräsidentin Barbara Slowik, dass die Berliner Polizei in den ersten neun Monaten des Jahres 261 Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe gegen homo- und transsexuelle Menschen registriert hat – 77 mehr als im Vorjahreszeitraum.

Gallant Phoenix: Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wird das Bundeskriminalamt (BKA) im kommenden Jahr zwei Beamt*innen zu einer US-Militärbasis in Jordanien entsenden, wo die US-Armee Dokumente und Materialien aus der Hinterlassenschaft des IS lagert und auswertet. Zu „Gallant Phoenix“, einer Operation, an der auch die US-Bundespolizei FBI und die CIA beteiligt sind, wurden bereits Mitarbeiter des BND entsandt.

Untersuchungsausschuss Halle-Attentat: Der Untersuchungsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt, der auf Antrag der AfD den gescheiterten Anschlag auf die Synagoge und die Morde vom 9. Oktober in Halle sowie den Polizeieinsatz untersuchen soll, konstituiert sich. Ab Januar wird er mit seiner inhaltlichen Arbeit beginnen

Attentat an der Berliner Gedächtniskirche Dezember 2016/ Untersuchungsausschüsse und Medienrecherchen: Vor dem Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages geht es am 2. Dezember um einen V-Mann des Landeskriminalamtes, der bereits früh von Anschlagsplänen Anis Amris berichtet hatte. Der LKA-Mitarbeiter (Rasmus M.) wiederholt die Vorwürfe, die er am 14. November bereits im Untersuchungsausschuss des Bundestags vorgebracht hat: Der BKA-Ermittler Philipp K. habe ihm im Februar 2016, acht Monate vor dem Berliner Anschlag, in einem persönlichen Gespräch nicht nur mitgeteilt, dass das BKA die Glaubwürdigkeit des V-Mannes in Zweifel ziehe, sondern auch über „Anweisungen von ganz oben“ berichtet, den V-Mann „aus dem Spiel zu nehmen“. Der BKA-Beamte bestätigt zwar die Zweifel an dem V-Mann, bestreitet aber das persönliche Gespräch samt der Anweisungen von oben.

Laut Medienberichten vom 5. Dezember soll dem Untersuchungsausschuss des Bundestages eine handschriftliche Notiz vorliegen, die der Ermittler der nordrhein-westfälischen LKA nach dem Gespräch im Februar 2016 angefertigt hatte.

Am 5. Dezember berichtet der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb24), dass der Bundesnachrichtendienst (BND) sechs Wochen vor dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt umfangreiche Informationen über Anis Amri und dessen Gefährlichkeit hatte. Insbesondere habe der BND Material vom marokkanischen Geheimdienst DST erhalten, diese aber nicht an die ermittelnden Polizeistellen weitergegeben.

Vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses bestreitet der Leitende Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg am 6. Dezember, dass es 2016 durch die Zusammenziehung mehrerer gegen Anis Amri laufender Verfahren möglich gewesen wäre, den Mann in U-Haft zu nehmen. Dazu habe weder der Anfangsverdacht auf einen geplanten Villeneinbruch noch der Drogenhandel Amris ausgereicht.

Im Bundestagsuntersuchungsausschuss geht es am 12. Dezember erneut um den V-Mann des LKA Nordrhein-Westfalen und die Frage, ob das BKA versucht hat, den Informanten mundtot zu machen.

Am 15. Dezember berichtet der Tagesspiegel, dass auch das BKA nicht sämtliche Informationen, die es vom marokkanischen Geheimdienst erhalten hat, an den Staatsschutz des Berliner LKA weitergegeben hat.

Dschihadist*innen – Verhaftungen, Anklagen, Prozesse: Am 2. Dezember lehnt ein der IS-Mitgliedschaft angeklagter 26-jähriger Mann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. den angebotenen Deal ab, gemäß dem er bei einem Geständnis eine Strafe von höchstens zwei Jahren und acht Monaten erhalten hätte. Laut Anklage war der Mann im Juli 2013 zusammen mit fünf anderen nach Syrien gereist, um sich dem IS anzuschließen, kehrte aber schon im November nach Deutschland zurück.

Am 3. Dezember wird eine 30-jährige Deutsch-Syrerin, die aus der Türkei abgeschoben wurde, bei der Ankunft auf dem Frankfurter Flughafen wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in U-Haft genommen. Die Frau war Ende 2014 nach Syrien ausgereist und soll als Mitglied eines „Schwesternnetzwerks“ weitere Frauen zur Reise in das IS-Gebiet angeworben haben. Ihre vier in Syrien geborenen Kinder wurden vom Jugendamt in Obhut genommen.

Am 3. Dezember verurteilt das OLG-Düsseldorf eine 47-jährige Kölnerin als IS-Terroristin und Kriegsverbrecherin zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Sie war 2015 mit ihrem damals neunjährigen Sohn aus erster Ehe nach Syrien ausgereist. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland war sie 2018 festgenommen worden. Das Gericht folgt der Bundesanwaltschaft. Die Frau sei ausgereist, um sich dem IS anzuschließen und habe in sozialen Medien ihre Verbundenheit mit der Miliz unter Beweis gestellt

Am 4. Dezember erhebt die Bundesanwaltschaft vor dem OLG Hamburg Anklage gegen einen kosovarischen Staatsbürger wegen Unterstützung des IS und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Er soll 2016 und 2017 mehrfach über ein Hawala-System Geld an einen IS-Kämpfer in Syrien überwiesen haben und einen Facebook-Account für ein mazedonischen IS-Mitglied betrieben haben.

Am 6. Dezember klagt die Bundesanwaltschaft vor dem OLG München eine deutsche Staatsangehörige wegen Mitgliedschaft im IS und Beteiligung an Kriegsverbrechen an. Sie war 2016 gemeinsam mit ihrem – nach islamischem Ritus geheirateten – Ehemann nach Syrien und später in den Irak gereist und hatte dort mit ihrer Familie in Häusern von Leuten gewohnt, die vor dem IS geflohen waren. Sie habe den Haushalt und sich um den im November 2016 geborenen gemeinsamen Sohn gekümmert und dabei auch Zugriff auf vollautomatische Gewehre gehabt. Im April 2018 war sie von den kurdischen Sicherheitsbehörden ausgewiesen worden und sass 2019 zeitweise in deutscher Untersuchungshaft.

Am 12. Dezember klagt die Bundesanwaltschaft vor dem OLG Celle einen Syrer wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Liwa Al-Izza Lil-lah“ an. Er soll 2013 und 2014 an Kampfhandlungen und Patrouillendiensten der Organisation in der syrischen Provinz Rakka beteiligt gewesen sein.

Am 16. Dezember verurteilt das OLG Hamburg eine 41-Jährige Bremerin wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft. Sie habe die geplante Schleusung von IS-Kämpfern nach Deutschland unterstützt.

Rechte Demos und Gegen-Demos: In Rostock demonstrieren am 2. Dezember 160 AfD-Anhänger*innen gegen den geplanten Bau einer Moschee. 750 Gegner*innen protestieren und blockieren die Rechten.

Am 4. Dezember demonstrieren in Wuppertal mehrere Hundert Personen gegen eine AfD-Veranstaltung.

Um den „ruhigen, feierlichen“ Charakter des für den 15. Dezember angemeldeten „Weihnachtsliedersingens“ von Pegida zu schützen, untersagt die Versammlungsbehörde Dresden am 5. Dezember der Gegenkundgebung „Nationalismus raus aus den Köpfen“ die Nutzung jeglicher akustischer Kundgebungsmittel von der Fahrradklingel bis zum Lautsprecher. Am 11. Dezember hält das Verwaltungsgericht Dresden zwar am Verbot von „Lautsprechertechnik“ fest, lässt aber die „Verwendung sonstiger akustischer Kundgebungsmittel“ zu.

Laut einer am 12. Dezember veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken gab es im 3. Quartal 2019 insgesamt 23 „Veranstaltungen von Rechtsextremisten mit überregionaler Teilnehmermobilisierung“. Im selben Zeitraum habe der Verfassungsschutz „keine Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands (registriert), bei denen eine (rechts-)extremistische Einflussnahme/Steuerung erkennbar war.“

700 Personen demonstrieren am 21. Dezember gegen die „Sonnwendfeier“ von NPD & Co und blockieren die Demo der Rechten in Eschede (Niedersachsen).

Am 28. Dezember nehmen in Aue-Bad Schlema (Sachsen) 2.200 Personen an einer Kundgebung teil, zu der ein NPD-Funktionär aufgerufen hat, nachdem an Heiligabend bei einem Streit auf einer Weihnachtsfeier in einer Kirchgemeinde ein freiwilliger Helfer von einem Asylsuchenden schwer verletzt worden war. Die Kirche distanziert sich von der rechten Kundgebung und hat ein Friedensgebet organisiert.

Rechte Polizist*innen: Die Brandenburger Polizei weitet am 2. Dezember das Disziplinarverfahren gegen neun Bereitschaftspolizisten aus Cottbus aus. Die Beamten hatten am 28. November – einen Tag vor Beginn der Demonstrationen gegen den Braunkohleabbau in der Lausitz – vor einem Graffiti („Stoppt Ende Gelände“) der Neonazi-Gruppe „Defend Cottbus“ posiert und waren dann vom Einsatzleiter aufgefordert worden, die Parole zu übermalen. Allerdings blieben sowohl das Symbol der Gruppe und das Kürzel DC stehen.

Am 10. Dezember bestätigt das Verwaltungsgericht Bayreuth die bereits 2017 erfolgte Entlassung eines Bundespolizei-Anwärters aus dem Dienst. Er hatte während seiner Ausbildung in einer Gemeinschaftsunterkunft „hörbar“ „Sieg heil“ gerufen.

Am 13. Dezember wird bekannt, dass das Disziplinarverfahren gegen einen sächsischen Polizisten, der auf seiner Facebook-Seite gegen Geflüchtete gehetzt hatte und deshalb im September 2017 vom Amtsgericht Dresden wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, eingestellt wurde und er nach wie vor im Amt ist.

Am 17. Dezember berichtet der „Tagesspiegel“, dass der Regionalchef Ost des Vereins „Uniter“ Dozent an der Polizeihochschule Brandenburg ist. Laut dem Leiter der Hochschule gebe es gegen den Mann weder straf- noch disziplinarrechtliche Vorwürfe, er werde dennoch seine Funktion und Mitgliedschaft in dem Verein niederlegen.

Am 19. Dezember verurteilt das Landgericht (LG) Schwerin einen ehemaligen Angehörigen des SEK des LKA Mecklenburg-Vorpommern zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Bei einer Durchsuchung im Jahre 2017 hatte man ein umfangreiches Waffenarsenal und mehr als 50.000 Schuss Munition in seinem Haus gefunden. Bei einer zweiten Durchsuchung im Mai 2019 waren es nur noch 202 Schuss Munition, was das Gericht als positiv bewertete. Der Mann war Administrator der Chatgruppe Nordkreuz, zu der auch ein weiterer Polizist und ein Anwalt gehören, gegen die die Bundesanwaltschaft wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt.

Am 23. Dezember berichtet der NDR, dass gegen weitere fünf Beamte der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns Disziplinarverfahren wegen rassistischen Äußerungen in rechten Chatgruppen in Gang sind.

3. Dezember: Bayerisches Integrationsgesetz teilweise verfassungswidrig: Nach einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs verstößt das 2016 von der CSU durchgesetzte Gesetz in mehreren Punkten gegen die Rundfunk- und Meinungsfreiheit. Der Gerichtshof moniert unter anderem die Verpflichtung, die „Leitkultur“ in Rundfunkangeboten zu vermitteln.

„Sturm auf Connewitz“: Das Landgericht Leipzig bestätigt eine Entscheidung des Amtsgerichts und verurteilt einen 27-jährigen Rechtsreferendar wegen schweren Landfriedensbruchs zu 16 Monaten auf Bewährung. Der Mann hatte am 11. Januar 2016 an dem Neonazi-Angriff auf den Leipziger Stadtteil Connewitz teilgenommen. Am 4. Dezember verurteilt das Amtsgericht Leipzig Philipp S., der ebenfalls an dem Angriff teilgenommen hatte, zu einer Bewährungsstrafe von 17 Monaten. Anhand von DNA-Spuren war ihm nachgewiesen worden, einen Stein in ein Musikhaus geworfen zu haben. Ein Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe von 2.100 Euro gibt es am 12. Dezember für Raik M., der gestanden hat, bei dem Angriff dabei gewesen zu sein. Im Chatverlauf auf seinem Handy war von „Zeckenviechern“ und „Bürgerkrieg“ die Rede gewesen.

Gegen AfD-Einschüchterung: Acht führende Polizist*innen aus Niedersachsen protestieren in einem gemeinsamen Appell gegen Einschüchterungsversuche der AfD. Diese hatte dem Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme eine Verletzung der Neutralitätspflicht vorgeworfen, weil er auf einer Veranstaltung gesagt hatte, er schäme sich, „wenn AfD-Politiker Muslima als Kopftuchmädchen titulieren oder die Nazis als Vogelschiss in der tausendjährigen Geschichte.“

Anklage wegen Angriff auf Roma: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage wegen versuchten Mordes gegen fünf Männer, die am 24. Mai in Erbach (Baden-Württemberg) einen Brandanschlag auf eine Roma-Familie verübt haben sollen, bei dem es glücklicherweise weder zu Verletzungen noch zu Sachschaden kam. Die Staatsanwaltschaft schließt ein rassistisches Motiv nicht aus. Eine Fackel war knapp neben einen Wohnwagen geworfen worden, in dem eine Frau und ihr neun Monate alter Sohn schliefen. Es gab aber weder Verletzte noch Sachschaden.

Razzia gegen Schwarzarbeit: Etwa 400 Beamt*innen von Zoll und Polizei durchsuchen 33 Wohnungen und Geschäftsräume im Rhein-Main-Gebiet. Fünf Männer werden festgenommen. Sie sollen durch Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit auf dem Bau mehr als 8,7 Millionen Euro Schaden verursacht haben.

Werder zahlt alleine: Die Mitgliederversammlung der Deutschen Fußballliga entscheidet mit den Stimmen von 32 der 34 Vereine, dass der SV Werder Bremen alleine für die Polizeikosten in Höhe von bisher 1,17 Mio Euro aufkommen soll, die das Land Bremen der Liga für die besondere Polizeipräsenz bei Risikospielen in Rechnung stellt.

Clanitis: Am 3. Dezember kündigt Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) die Bildung von Spezialstaatsanwaltschaften an, die sich speziell mit kriminellen Clans und Banden befassen sollen. Neun Staatsanwält*innen werden neu eingestellt.

NRW-Innenminister Herbert Reul präsentiert am 10. Dezember die „Sicherheitskooperation Ruhr“, eine neue in Essen angesiedelte Dienststelle gegen Clankriminalität, in der zunächst zehn Mitarbeiter*innen von Polizei, Zoll und Steuerfahndung künftig zusammenarbeiten sollen.

Am 12. Dezember kontrollieren rund 100 „Einsatzkräfte“ von Polizei, Zoll, Finanz- und Gesundheitsamt mehrere „Objekte“ in Wuppertal, darunter Shisha-Bars, Kneipen und Wettbüros, um „mögliche Strukturen im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität zu erkennen und aufzudecken“. Die Polizei stellt mehrere Anzeigen u.a. wegen Ordnungswidrigkeiten. Eine Shisha-Bar wird wegen zu hoher Kohlenmonoxid-Werte geschlossen.

Am 11. Dezember präsentieren die Berlin Polizeipräsidentin und der Innensenator das erstmals vollständig öffentlich zugängliche Lagebild Organisierte Kriminalität (OK) für 2018, das sich am Lagebild des BKA orientiert und „erstmalig auch die Bedeutung krimineller Mitglieder von Großfamilien ethnisch abgeschotteter Subkulturen (‚Clankriminalität’)“ abbilde. Diesem Bereich rechnet die Polizei fünf der insgesamt 59 als OK-relevant veranschlagten Ermittlungskomplexe zu.

In Berlin-Neukölln stellt die Polizei am 18. Dezember im Rahmen ihrer mittlerweile fast täglich stattfindenden Durchsuchungen und Kontrollen in zwei Cafés 35 „Verkaufseinheiten“ Cannabis und eine „Verkaufseinheit“ Kokain sicher. Das Ordnungsamt schließt die Cafés.

4. Dezember: Sieg für Werder-Fans: Das Amtsgericht Bremen gibt drei Werder-Fans recht, die gegen eine großangelegte Erkennungsdienstliche Behandlung geklagt hatten. Die Polizei hatte am 1. September nach dem Spiel gegen den FC Augsburg 179 Fans einzeln mit Namensschildern abfotografiert, um sie mit Bildern von vorhergehenden Auseinandersetzungen abzugleichen. Fotos dürfen nach dem AG-Urteil nur angefertigt werden, wenn die Betroffenen schon als Beschuldigte ermittelt wurden oder ihre Identität nicht anders festgestellt werden könnte. (Az. 92a Gs 708/19).

Mord an einem Georgier: Nachdem sich Hinweise auf eine Verwicklung staatlicher Stellen Russlands verdichten, übernimmt der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im Fall eines georgischen Asylsuchenden, der im August in Berlin ermordet wurde. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang zwei russische Diplomaten aus. Weil der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Berliner Landeskriminalamt um die Sicherheit des beschuldigen Russen fürchten, wird dieser aus dem Untersuchungsgefängnis in Berlin-Moabit in den Sicherheitsbereich des Gefängnisses Berlin-Tegel verlegt.

Bericht der Polizeibeauftragten: Von Juli 2018 bis Juni 2019 erhielt die rheinland-pfälzische Polizeibeauftragte 160 Eingaben, darunter 81 von Bürger*innen und 27 von Polizist*innen sowie 38 Petitionen, die dem Petitionsausschuss des Landtages vorgelegt werden. 116 Eingaben seien erledigt worden, in den restlichen Fällen seien noch polizeiinterne oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Gange.

Todesfälle bei Polizeieinsätzen: Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein befasst sich mit zwei tödlichen Polizeieinsätzen. Am 1. November war ein Mann in Ahrensburg nach einer Verfolgungsfahrt bei der Festnahme fixiert worden und gestorben. Am 2. November hat ein Polizeibeamter in Lübeck tödliche Schüsse auf einen bewaffneten Mann abgegeben. Am 5. Dezember berichten Medien, dass die Polizei im zweiten Fall nunmehr davon ausgeht, dass der 52jährige Mann es darauf angelegt hatte, von Polizist*innen erschossen zu werden.

Keine Nachkontrolle illegaler Überwachung: Die taz berichtet, dass die Hamburger G10-Kommission nicht bereit ist einen Fall rechtswidriger Überwachung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) genauer zu untersuchen. Der Betroffene war 2018 über die Überwachung benachrichtigt worden und hatte dagegen geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte das LfV die Rechtswidrigkeit der Aktion eingestanden.

Innenministerkonferenz: Die Innenminister tagen bis zum 6. Dezember in Lübeck. Sie wollen zwar „schwere Straftäter“ nach Syrien abschieben; da es in dem Land zur Zeit aber keine Ansprechpartner gibt, wird der Abschiebestopp um ein weiteres Halbjahr verlängert. Polizei und Verfassungsschutz sollen bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus stärker kooperieren. Die Minister fordern härtere Strafen für das Zünden von Pyros in Stadien. Die Minister vereinbaren einen Bund-und Länder-übergreifenden „Polizei-IT-Fonds“, in dem für die ersten fünf Jahre 300 Millionen Euro bereitgestellt werden. Nicht einigen konnte man sich bezüglich der Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen in polizeilichen Presseerklärungen. Am Abend des 5. Dezembers demonstrieren mehrere hundert Personen gegen die IMK. Aufgerufen hatte u.a. der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Verurteilungen wegen Kraftwerksblockade: Das Amtsgericht Eschweiler verurteilt fünf Aktivist*innen, die im November 2017 an der Blockade des Kohlekraftwerks Weisweiler beteiligt waren, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu Geldstrafen von 50 bzw. 60 Tagessätzen à fünf Euro. In einem separaten Verfahren vor dem Landgericht Aachen fordert RWE von den fünf Person Schadensersatz von zwei Millionen Euro für den Kraftwerksstillstand.

Mehr Haftentschädigung gefordert: Der Rechtsausschuss des Bundesrats folgt einem Hamburger Vorschlag und empfiehlt, die Haftentschädigung von bisher 25 auf 75 Euro pro Tag anzuheben

Neues Polizeirecht Hamburg: Die Hamburger Bürgerschaft beschließt wesentliche Verschärfungen des Polizeirechts. Das neue Gesetz enthält u.a. einen „Palantir-Paragrafen“, der die Polizei zum Einsatz einer Software ermächtigt, um ihre Datenbanken zu durchforsten und vorbeugend „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Organisationen, Institutionen, Objekten und Sachen“ zu ermitteln.

Ermittlungen gegen DPolG-Vize: Der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Schleswig-Holstein tritt von seinen Gewerkschaftsämtern zurück. Die Staatsanwaltschaft Kiel weitet ihre Ermittlungen gegen den Mann aus, der in nunmehr fünf Fällen polizeiinterne Dokumente an die Presse weitergegeben haben soll, darunter einen vertraulichen Bericht über den Einsatz von V-Leuten in der Rocker-Szene. Am 11. Dezember wird er vom Dienst suspendiert.

Abschiebungen nach Afghanistan: Vom Flughafen München aus werden erneut 44 Personen nach Afghanistan abgeschoben. Seit der ersten Abschiebung im Dezember 2016 sind nun insgesamt 800 Männer in 30 Flügen nach Afghanistan abgeschoben worden.

Verschärfte Grenzkontrollen: Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundespolizei-Präsident Dieter Romann präsentieren eine Bilanz der am 6. November eingeführten verschärften Kontrollen an den deutschen Grenzen und im Hinterland. Danach wurden 178 abgeschobene Asylsuchende, die trotz Einreisesperre wieder einreisen wollten, und 249 mit Haftbefehl gesuchte Personen angehalten sowie 1.235 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz registriert. Am 6. Dezember bestätigt das BMI Pläne einer neuerlichen Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes, mit der ein Verstoß gegen eine Wiedereinreisesperre zu einem eigenständigen Haftgrund für die Abschiebehaft werden soll.

SEK-Einsatz: In Ganderkesee nahe Oldenburg wird die Polizei wegen häuslicher Gewalt alarmiert. Eine Frau war auf die Straße gerannt, weil ihr Partner sie gewürgt und bedroht hat. Wegen der Befürchtung, dass der Mann bewaffnet sei, wird das SEK angefordert. Dieses stürmt unter Einsatz einer Blendgranate die Wohnung. Nach Angaben der Polizei sei der Mann tot aufgefunden worden, er habe sich selbst getötet.

SEK-Mann leicht verletzt: Weil die Polizei vermutet, dass ein wegen Bedrohung beschuldigter 51-jähriger Mann Waffen besitzt, wird in Gladbeck ein SEK mit der Festnahme beauftragt. Bei der Erstürmung der Wohnung soll der Mann geschossen und einen SEK-Beamten angeschossen haben.

1,1 Tonnen Tabak beschlagnahmt: Nach einem Jahr Untersuchungen durch die gemeinsame Ermittlungsgruppe „Zigaretten“ stellen Polizei und Zoll stellen bei der Durchsuchung von 13 Wohnungen und anderen Objekten in Berlin über eine Tonne Shisha-Tabak sowie 80.000 Euro in bar sicher. 274 Beamt*innen von Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaft seien im Einsatz gewesen.

5. Dezember: Bombendrohung gegen Moschee: 18 Besucher*innen müssen die Moschee in Mannheim verlassen. Im Juli hatte die Moschee schon einmal eine Drohung erhalten. Auch in diesem Fall keine Bombe gefunden.

Verdeckter Ermittler: Das Landgericht Stuttgart stuft die Aussage eines Verdeckten Ermittlers des Landeskriminalamts Baden-Württemberg „in wesentlichen Teilen als nicht glaubhaft“ ein und verurteilt einen 39-jährigen geständigen Angeklagten wegen Beihilfe zur Einfuhr von hundert Kilogramm Kokain zu bloßen viereinhalb Jahren Haft. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich zuvor auf das Strafmaß geeinigt. Die Verteidigung hatte in dem Prozess von Informationen eines anderen LKA-Mitarbeiters profitiert, gegen den wegen Geheimnisverrats ermittelt wird. Am 13. Dezember teilt das LKA auf Medienanfragen mit, dass der verdeckte Ermittler, gegen den wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt wird, „momentan keine neuen Einsätze mehr“ übernehme.

Angriff auf Motorradpolizisten: Auf einer Landstraße nahe Hamm (NRW) will sich ein 24-jähriger Autofahrer einer Polizeikontrolle entziehen und versucht den ihn verfolgenden Motorradpolizisten von der Straße abzudrängen. Gegen ihn ergeht Haftbefehl wegen versuchten Mordes.

6. Dezember: „Gefährder“: Auf eine FDP-Anfrage erklärt die Bundesregierung, dass seit Ende 2016 über 90 islamistische „Gefährder“ und „relevante Personen“ in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben wurden. Bei weiteren 225 Personen werde eine Ausweisung geprüft. Wie der NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) erklärt, seien 2019 allein 11 islamistische Gefährder aus NRW abgeschoben worden. Am 17. Dezember erklärt Stamp, dass NRW die asyl- und ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für die Abschiebung „sicherheitsgefährdender Ausländer“ bei der Zentralen Ausländerbehörde Essen zentralisiert. Gemäß einer am 17. Dezember veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage stufen die Bundesbehörden derzeit 752 Personen als Gefährder und 778 als „relevante Personen“ ein. Zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) rechts 46 Gefährder und 126 „relevante Personen“, zur PMK links fünf Gefährder und 85 „relevante Personen“, zur PMK „ausländische Ideologie“ 21 Gefährder und 48 „relevante Personen“ und zur PMK „religiöse Ideologie“ 679 Gefährder und 517 „relevante Personen“. Laut dem Obmann der Unionsfraktion im Innenausschuss des Bundestages laufen derzeit bundesweit über 1000 Ermittlungsverfahren im Bereich Islamismus: etwa 890 Verfahren in den Ländern und 150 beim Bundeskriminalamt.

Drogenkontrolle: 170 Bayerischen Polizist*innen, darunter Beamte des Unterstützungskommandos (USK), sind bei einem Rap-Konzert in der Münchner Olympiahalle im Einsatz und kontrollieren einen Großteil der Besucher*innen. Die Polizei stellt 22 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Widerstands und registriert 31 Fahrten unter Drogeneinfluss. Die beiden Musiker werden festgenommen. Im Internet erhält die Polizei diverse Drohungen.

Angriff auf irakisches Mädchen: In Sebnitz (Sachsen) attackieren zwei Jugendliche ein 11-jähriges Mädchen, zerren ihr das Tuch vom Kopf, bringen sie zu Fall und treten mehrfach auf sie ein. Wegen der „offensichtlichen politischen Motivation der mutmaßlichen Täter“ übernimmt das Staatsschutzdezernat der Polizeidirektion Dresden die Ermittlungen.

7. Dezember: Polizeischuss in Hamburg: Als ein Autofahrer um 3 Uhr morgens nach einem Unfall auf der Reeperbahn nicht anhält, versucht ein Polizist ihn zu stoppen. Laut Polizeibericht fährt der Autofahrer „mit Vollgas“ auf ihn zu. Der Schuss des Polizeibeamten habe den Reifen des Fahrzeugs getroffen. Der Fahrer wird kurz darauf festgenommen.

7. Dezember: Polizeiliche Todesschüsse: Zeugen melden am Nachmittag, dass ein Mann in Wuppertal mit einem Hammer auf Autos eingeschlagen und Personen bedroht habe. Bei der Fahndung treffen die Polizisten auf einen 25-Jährigen, der sie laut ersten Medienberichten mit dem Hammer angreift, worauf sie auf ihn schossen. Der Mann stirbt kurze Zeit später an den Verletzungen. Am 10. Dezember wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Klärung der Umstände seines Todes in Auftrag gegeben hat. Offenbar ist weder die Zahl der Schüsse noch die Frage, ob der Mann auch die Polizisten angegriffen hat, geklärt.

15. Dezember: In Mannheim rufen die Familienangehörigen eines 44-jährigen Mannes die Polizei, weil sich der Mann „psychisch auffällig“ verhält und mit einem Messer selbst verletzt. Nach Polizeiangaben bedroht er auch die in der Wohnung angekommenen Polizisten, worauf diese auf ihn schießen. Der Mann stirbt später im Krankenhaus.

28. Dezember: Am frühen Morgen entdeckt eine Streifenwagenbesatzung in Stuttgart nach Zeugenhinweisen einen Kleinwagen, der frontal gegen eine Litfasssäule geprallt ist und von dem sich der 32-jährige Fahrer und seine 69-jährige Mutter entfernen. Nach 100 Metern werden sie von dem Polizisten und der Polizistin eingeholt. Laut Polizeiangaben geht der Mann mit einem Schwert mit einer 70 Zentimeter langen Klinge auf die Polizist*innen zu und legt die Waffe auch nach einem Pfeffersprayeinsatz nicht ab. Beide Beamt*innen geben mehrere Schüsse ab, an denen der Mann im Krankenhaus stirbt. Er habe „offensichtlich unter dem Eindruck einer psychischen Erkrankung“ gestanden.

8. Dezember: Festnahme nach verdeckten Ermittlungen: Die Polizei in Frankfurt/M. nimmt einen 46jährigen Mann fest, der zwischen September und Dezember insgesamt 24 Brände gelegt haben soll – neun an linken Zentren und Wohnprojekten, 15 an weiteren Häusern in Frankfurt. Der Festnahme seien „aufwändige verdeckte Ermittlungen“ vorausgegangen.

9. Dezember: Lübcke-Mord: Auf Anfrage des Tagesspiegels teilt das hessische LKA mit, dass es den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten „als Gewaltdelikt im Phänomenbereich ,Politisch motivierten Kriminalität – rechts‘“ bewertet. Walter Lübcke war am 2. Juni vor seinem Haus getötet worden. Laut offizieller Zählung ist er nun das 95. Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung.

Verdeckte Überwachungsmaßnahmen: Der Bericht des BKA nach § 88 des BKA-Gesetzes über seine verdeckten Überwachungen zu Zwecken der Gefahrenabwehr wird veröffentlicht. Demnach hat das Amt zwischen dem 25. Mai 2018 und dem 30. April 2019 einen „Gefahrenabwehrvorgang“ bearbeitet, bei dem eine längerfristige Observation durchgeführt und Bilder und Videoaufnahmen außerhalb von Wohnungen angefertigt wurden sowie sieben Telekommunikationsüberwachungen erfolgten. Zudem gab es in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zur Eigensicherung „der vom BKA beauftragten Person“ einen Lauschangriff in einer Wohnung und in drei weiteren Ermittlungsverfahren ebenfalls zur Eigensicherung Lauschangriffe außerhalb von Wohnungen.

1.Mai-Prozess: Vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) beginnt das Hauptverfahren gegen eine Frau, die an der „Revolutionären 1. Mai-Demo“ bei ihrer Festnahme mit der Holzlatte ihres Transparents zweimal auf eine Polizeibeamtin eingeschlagen oder eingestochen haben soll. Die angeblich Geschlagene erklärt jedoch, von dem Schlag weder etwas gemerkt noch anschließend Verletzungen festgestellt zu haben. Der Prozess wird am 8. Januar fortgesetzt.

Durchsuchungen wegen Falschgeld: Zwischen dem 9. und dem 16. Dezember lassen die Staatsanwaltschaften aus mehreren Bundesländern, darunter die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M., gemeinsam mit dem BKA Wohnungen von 24 Verdächtigen durchsuchen, denen die Beschaffung von Falschgeld im Darknet vorgeworfen wird. Die Maßnahmen sind Teil einer von Europol koordinierten Operation, bei der es auch in sechs weiteren EU-Staaten zu Durchsuchungen kam.

Messerangriff auf Polizisten: Bei einer Personenkontrolle am Münchner Hauptbahnhof am Morgen wird ein Polizist von einem unbeteiligten 23-jährigen Mann mit einem Messer angegriffen und verletzt. Passant*innen und der kontrollierte Eritreer können den Angreifer überwältigen. Der Mann wird in der forensischen Psychiatrie untergebracht.

10. Dezember: Drogenprozess: Vor der LG Frankfurt/Oder beginnt der Prozess gegen den 63-jährigen Fahrer eines LKW, auf dessen Ladefläche Polizei und Zollfahndungsamt 658 Kilo Heroin gefunden hatten. Der LKW war kontrolliert worden, weil niederländische Ermittler*innen den Transport gemeldet hatten.

Strafverfahrensdateien des BKA: Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, hat das Bundeskriminalamt hat mit Stand vom 19. November in der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) 242 und in der Staatsschutzabteilung (ST) 135 Strafverfahrensdateien geführt.

Razzia gegen Hooliganszene: Die „Ermittlungskommission Rampe“ der NRW-Polizei durchsucht acht Wohnungen in Bottrop, Dortmund und Gelsenkirchen sowie in Heiligenhaus und Köln nach Beweismitteln. Messer, Baseballschläger, Schusswaffen, „Gegenstände zur Vermummung“ sowie elektronische Geräte werden sichergestellt. Festnahmen gibt es keine. Die Sonderkommission ermittelt wegen einer Massenschlägerei in Oberhausen am 1. Oktober 2019.

Anti-Terror-Einsatz: In Mönchengladbach und anderen Städten Nordrhein-Westfalens durchsucht die Polizei mehrere Wohnungen. Die Aktion wird mit dem Verdacht auf IS-Mitgliedschaften begründet. Festnahmen gibt es keine, man suche lediglich nach Beweisen.

Übergriffe auf Geflüchtete und Unterkünfte: Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken wurden im 3. Quartal 2019 bei Straftaten gegen Asylsuchende und Asylunterkünfte 44 Personen verletzt. Bei 31 politischen Straftaten waren Unterkünfte Tatort oder Angriffsziel. 286 Straftaten richteten sich gegen Asylsuchende außerhalb von Unterkünften und weitere 12 Delikte gegen Hilfsorganisationen und Helfer*innen.

11. Dezember: Hohe Durchfallquote: Das NRW-Innenministerium legt dem Innenausschuss des Landtags einen Bericht über „Abbrecher- und Durchfallquote bei der Polizeiausbildung“ vor. Danach sind 15 Prozent aller Kommissar-Anwärter*innen, die 2019 das Studium abschließen sollten, bei den Prüfungen durchgefallen. Beim Jahrgang der 2020 abschließen sollte, haben schon rund 14 Prozent die Ausbildung abgebrochen.

Durchsuchung wegen Twitter-Fotos: Wegen Verstoßes gegen das PKK-Verbot lässt die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft die Wohnung einer Aktivistin der Kurdistan-Solidarität durchsuchen. Ein Laptop und ein Mobiltelefon werden beschlagnahmt. Der Frau wird vorgeworfen, via Twitter Bilder des im Sommer 2018 im Osten der Türkei bei einem Luftangriff gefallenen Jakob R. geteilt zu haben, der sich der kurdischen Guerilla angeschlossen hatte.

Nicht rechtsextrem, sondern schizophren: Das Landgericht Essen urteilt, dass der Mann, der in der Silvesternacht 2018/19 in Essen und Bottrop mit seinem Auto gezielt auf Menschen mit Migrationshintergrund losgefahren und 14 Personen zum Teil schwer verletzt hatte, nicht rechtsradikal ist, sondern an paranoider Schizophrenie leidet. Er wird auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen.

Demo von Polizist*innen: Etwa 300 Polizeibeamt*innen demonstrieren vor dem bayerischen Finanzministerium in München und fordern, dass der Freistaat ihnen die monatliche „Ballungsraumzulage“ verdoppelt, so wie das die Stadt München für ihre Polizeiangestellten getan hat.

Durchsuchung wegen Angriff auf jüdisches Restaurant: Beamt*innen der Soko REX des LKA Sachsen, der Polizeidirektion Chemnitz sowie der örtlichen Polizei durchsuchen die Wohnung eines 28-jährigen Mannes im Raum Stade (Niedersachsen), der zusammen mit anderen am 27. August 2018 im Kontext der rechten Aufmärsche in Chemnitz das jüdische Restaurant Schalom mit Flaschen und Steinen angegriffen haben soll.

VVN und Gemeinnützigkeit: Nachdem der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) im November wegen der Nennung im Bayerischen Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, setzt das Berliner Finanzamt für Körperschaften den Vollzug des ergangenen Steuerbescheid wegen „unbilliger Härte“ vorerst aus. Der bayerische Landtag lehnt mit den Stimmen von CSU, AfD, FDP und Freien Wählern die Anträge von Grünen und SPD ab, die VVN-BdA nicht weiter durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

Sicherheitsüberprüfungen: Der hessische Landtag verabschiedet eine Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Die Möglichkeiten zur Kontrolle von Sozialen Medien werden erweitert. Die Betroffenen werden künftig über das Ergebnis der Überprüfung informiert.

Familiennachzug: Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken hervorgeht, wurden von August 2018 bis November 2019 nur 12.200 Familiennachzug-Visa für Angehörige von Geflüchteten ausgestellt, die in Deutschland subsidiären Schutz erhalten haben. Im April 2018 hatten sich die Koalitionsfraktionen geeinigt, ab August 2018 monatlich jeweils 1.000 Visa zu genehmigen. Im April und Juni sowie seit August 2019 wurde dieses Kontingent unterschritten.

12. Dezember: Rechte Straftaten: Im 3. Quartal gab es laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken 187 islamfeindliche, rechtsgerichtete Delikte. Acht Personen seien im Zusammenhang mit solchen Delikten als verletzt gemeldet worden. Gemäß einer am 17. Dezember veröffentlichten Antwort der Bundesregierung wurden im 3. Quartal 205 antisemitische Straftaten registriert, davon fünf Gewalttaten (zwei aus dem „Phänomenbereich Religiöse Ideologie“), bei denen vier Personen verletzt wurden.

Ein Jahr Polizeigesetz NRW: Laut Innenminister Herbert Reul wurden in diesem Jahr zehn Aufenthalts- und Kontaktverbote (davon zwei „zur Verhinderung einer terroristischen Straftat“) ausgesprochen, 29 Personen in den verlängerten Polizeigewahrsam genommen (dreimal mit terroristischem Hintergrund und viermal gegen Klima-Aktivist*innen), 62 Anordnungen zur präventiven Überwachung der Telekommunikation erlassen und 44 Mal „strategisch“ gefahndet.

Nächste Polizeirechtsverschärfung im Südwesten: CDU und Grüne in Baden-Württemberg einigen sich auf weitere Änderungen des Polizeigesetzes. BodyCams sollen auch in Wohnungen eingesetzt werden können. Bei Demonstrationen und Großveranstaltungen sollen präventive Durchsuchungen von Personen möglich sein. Die Regelungen zu den Automatischen Kennzeichenlesesystemen werden an die Rechtsprechung des BVerfG angepasst. Einen präventiven Gewahrsam über die schon bisher möglichen 14 Tage hinaus soll es nicht geben und auch keine Online-Durchsuchung.

13. Dezember: Papierflieger-Prozess: Vor dem Amtsgericht Nürnberg beginnt der Prozess gegen die Anmelderin und Versammlungsleiterin einer Kundgebung der „Women in Exile“ , die am 27. Juli 2018 vor dem Bundesamt Migration und Flüchtlinge stattgefunden hat. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Frau, trotz polizeilicher Anordnung das Werfen von insgesamt ca. 50 Papierfliegern mit politischen Forderungen über den Zaun des Amtes nicht unterbunden und damit gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Die Vernehmung einer Zeugin des Ordnungsamtes sowie die Verkündung des Urteils sollen im Januar erfolgen.

Waffenrecht: Als Reaktion auf das Attentat von Halle beschließt der Bundestag mit den Stimmen der Grossen Koalition eine Verschärfung des Waffenrechts, die u.a. vor Erteilung eines Waffenscheins eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorsieht. Die Kompetenz der Landesregierungen zur Festlegung von Waffen- oder Messerverbotszonen wird erweitert. Die Polizei nutzt solche Zonen schon bisher für verdachtsunabhängige Kontrollen. Am 20. Dezember billigt auch der Bundesrat die Gesetzesverschärfung.

„Versuchter Mord“: Das Landgericht Tübingen verurteilt zwei Reutlinger Polizistinnen zu zwölf bzw. fünf Jahren Haft. Die eine soll versucht haben, ihren Ehemann, ebenfalls ein Polizist, mit einer Überdosis Insulin zu vergiften, das ihr die andere beschafft hatte.

Gesetzentwurf „gegen Hasskriminalität“: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) präsentiert den Entwurf eines Gesetzes mit dem die Internetüberwachung erheblich ausgedehnt würde. Vorgesehen ist nicht nur eine Verschärfung der im Netzwerkdurchsetzungsgesetz enthaltenen Meldepflichten von Plattformbetreibern, sondern auch eine Änderung des Telemediengesetzes, nach dem Betreiber auf Anfrage von Polizei oder Geheimdiensten Bestandsdaten inkl. der Passwörter von Kund*innen mitteilen müssen.

14. Dezember: Neonazi-Konzerte: In Bad Harzburg (Niedersachsen) beendet die Polizei ein Konzert dreier einschlägig bekannter Bands. Sie kontrolliert die etwa 150 Anwesenden und erteilt Platzverweise. Ein Mann wird wegen Zeigens des Hitlergrußes angezeigt. Auch in Kunrau (Sachsen-Anhalt) löst die Polizei ein Nazikonzert in einer Scheune auf und stellt die Personalien der etwa 50 Anwesenden fest.

Einigung über ASOG-Revision: Die Berliner Koalitionsparteien SPD, Grüne und Linke haben sich über die wesentlichen Punkte einer Novellierung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes geeinigt. So soll die Polizei künftig BodyCams einsetzen dürfen. Zudem soll die präventive Überwachung der Telekommunikation von „Gefährdern“ erlaubt werden. Die Videoüberwachung wird hingegen nicht ausgeweitet und auch eine Todesschussregelung wird nicht eingeführt.

15. Dezember: Katastrophenübung: 2500 Mitarbeiter*innen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Stadtverwaltung und Deutschem Fußballbund nehmen in Vorbereitung auf die Fußball-EM 2020, die auch in München stattfindet, an einer Katastrophenübung teil, für die auch Straßen und U-Bahnverbindungen gesperrt werden.

Angriff auf Asylunterkunft: In den frühen Morgenstunden schlagen maskierte Täter mit Holzknüppeln die Scheiben einer Unterkunft für minderjährige Geflüchtete in Dresden-Klotzsche ein. Die Polizei nimmt in der Nähe drei junge Männer fest und stellt bei der anschließenden Durchsuchung ihrer Wohnungen Beweismittel sicher.

16. Dezember: Polizeigesetz Niedersachsen: Mit den Stimmen von SPD und CDU bessert der Landtag das erst im Mai verschärfte Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz auf die Schnelle nach. Er passt die Regelungen zur Schleierfahndung und zum automatischen Kennzeichenlesesystem an das im Februar veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kennzeichenerfassung an.

Braune Geschichte: Innenministerium und Landeskriminalamt NRW stellen ein Gutachten von Martin Hölzl vor, 2016 im Zusammenhang mit dem 70. Jahrestag der Gründung des LKA in Auftrag gegeben worden war. Danach waren die vier ersten Direktoren des LKA, die das Amt zwischen 1949 und 1969 leiteten, an NS-Gewalttaten beteiligt.

Stellenplan BfV: In einer Antwort auf eine Anfrage der Linken verweigert die Bundesregierung jegliche öffentliche Auskunft über den Stellenplan des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Diese Informationen seien als Verschlusssache „VS-Geheim amtlich geheim gehalten“ eingestuft.

17. Dezember: Konzept gegen Rechtsextremismus: Bundesinnenminister Horst Seehofer kündigt die Schaffung von je 300 zusätzlichen Stellen beim BfV und beim BKA an. Beim BfV soll zudem eine „Zentralstelle zur Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe im öffentlichen Dienst“ entstehen.

Größte Razzia der Hamburger Wirtschaftsstaatsanwaltschaft: 420 Polizist*innen und sechs Staatsanwält*innen durchsuchen den Sitz der Firma ZytoService und 46 weitere Objekte, darunter Villen, Arztpraxen, Apotheken und ein Krankenhaus , in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Neun Ärzte, drei Apotheker und zwei Geschäftsführer von Pharmafirmen werden des Betrugs im Zusammenhang mit Krebsmedikamenten beschuldigt.

18. Dezember: Razzia in rechter Szene: Polizist*innen der Besonderen Aufbau-Organisation Hessen R durchsuchen zwölf Wohnungen und Objekte, die der rechten Szene zugeordnet werden, und stellen Waffen, Drogen, Schießpulver, Pyrotechnik, Schwefelsäure und rechtsextreme Devotionalien sicher. Laut Innenministerium wurde eine mit Haftbefehl gesuchte Person verhaftet. Die nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke im Juli gegründete 140-köpfige BAO hat bisher bei über 700 Kontrollen 30 rechte Straftäter festgenommen.

Beihilfe zum Landesverrat: Die Bundesanwaltschaft erhebt vor dem OLG Koblenz Anklage gegen eine deutsch-afghanische Doppelbürgerin. Sie soll ihrem Ehemann, der als Übersetzer bei der Bundeswehr gearbeitet hat, bei der Spionage für den iranischen Geheimdienst geholfen haben. Gegen den Mann war bereits im August Anklage erhoben worden.

19. Dezember: Verfassungsschutz-Chef entlassen: Der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen versetzt den Leiter der Verfassungsschutz-Abteilung im Innenministerium Frank Nürnberger in den einstweiligen Ruhestand. Nürnberger war erst im Februar 2018 von Stübgens Amtsvorgänger Karl Heinz Schröter (SPD) ernannt worden.

G20 in Hamburg: Zweieinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel kommt der letzte Untersuchungsgefangene gegen Auflagen frei. Der 24-jährige Franzose, der einer der fünf Angeklagten im Prozess um die Ausschreitungen auf der Elbchaussee am 7. Juli 2017 ist, muss sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden.

Freispruch für Polizisten: Das Amtsgericht Düsseldorf spricht einen Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. Bei einem Einsatz in einem Bordell im Juli 2018 hatte er einen betrunkenen und randalierenden auf dem Boden fixiert und fesseln wollen. Weil sich der Mann aufgebäumt habe, habe der Polizist „durch einen sogenannten Blendschlag schulmäßig die Körperspannung des Verdächtigen“ gebrochen.

Schusswaffeneinsatz durch die Bundespolizei: Laut Angaben der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken haben Bundespolizist*innen 2018 insgesamt 63 Mal Schusswaffen eingesetzt – davon einmal gegen Personen, einmal gegen Sachen und 61 Mal gegen Tiere (2017: 82 Fälle, davon 3 Schüsse auf Personen, 76 gegen Tiere, 3 Warnschüsse).

Rechter Angriff auf Jugendwohnprojekt: In Neuruppin (Brandenburg) dringen drei Männer in ein linkes Jugendwohnprojekt ein, reißen Bilder von den Wänden und brüllen rechte Parolen. Die Polizei stellt die Personalien von drei Verdächtigen fest, der Staatsschutz ermittelt.

20. Dezember: Daten illegal gehortet: netzpolitik.org berichtet unter Bezug auf die Berliner Datenschutzbeauftragte, dass die Berliner Polizei seit 2013 keine Daten mehr in ihrem Informationssystem POLIKS gelöscht hat. Kurz vor Weihnachten schickt die Datenschutzbeauftragte der Polizei eine offizielle Beanstandung.

21. Dezember: Attacke auf Haus eines alevitischen Repräsentanten: In Wiesloch (Baden-Württemberg) wird das Haus von Ecevit Emre, einem ehemaligen Bundestagskandidaten der Linken und Vertreter der alevitischen Gemeinde, mit Stahlkugeln beschossen. Der Staatsschutz schließt politische Motive nicht aus.

Falscher Alarm auf dem Berliner Breitscheidplatz: Die Polizei lässt den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche räumen und nach gefährlichen Objekten durchsuchen. Uniformierte Polizisten haben laut der Presseerklärung der Polizei zwei Männer gesehen, die sich „sehr zügig“ von dem Platz entfernt hätten. Deren Identitätsfeststellung ergab zunächst, dass einer der beiden per Haftbefehl gesucht werde. Später erklärt die Polizei, es habe sich lediglich um eine Verwechslung, eine „Namensgleichheit“ mit einem als „Gefährder“ eingestuften Mann.

Demo gegen Nazi-Anschläge: In Berlin-Neukölln demonstrieren rund tausend Personen gegen die anhaltende rechte Gewalt in dem Berliner Bezirk. Nach Angaben der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus gab es seit Mai 2016 insgesamt 55 Angriffe von Neonazis, darunter 16 Brandanschläge, 14 auf PKWs.

22. Dezember: Videoüberwachung: Wie aus der Antwort der hessischen Landesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, nutzte die Landespolizei 2018 in 19 Städten 23 Videoüberwachungsanlagen mit 191 Kameras zur Kontrolle des öffentlichen Raumes. 2020 sollen Anlagen in vier Städten neu eingerichtet und in drei Städten erneuert und gegebenenfalls erweitert werden

Anschläge verhindert: Das BKA erklärt gegenüber der Zeitung „Die Welt“, dass die deutschen Sicherheitsbehörden in den vergangenen drei Jahren neun islamistische Anschläge verhindert hätten – zuletzt durch die Festnahme eines 24-jährigen Deutschen am 12. November in Offenbach und eines 26-jährigen Syrers in Berlin am 19. November.

Pfefferspray-Einsatz: Am Rande des Fußballspiels zwischen dem SC Paderborn und Eintracht Frankfurt werden sieben Eintracht-Fans, ein Polizist und ein Ordner verletzt, als die Polizei im Eingangsbereich des Stadion wegen einer Rangelei Pfefferspray einsetzt. Vier Verletzte müssen kurzzeitig ins Krankenhaus.

25. Dezember: Abschiebungen: In den ersten zehn Monaten des Jahres sind nach Angaben der Bundespolizei 20.996 Menschen aus Deutschland abgeschoben worden. Allein aus dem Bundesland Hessen gab es in den ersten elf Monaten insgesamt 1578 Abschiebungen (ganzes Jahr 2018: 1.754).

26. Dezember: Demo-Statistik: Wie die Berliner Polizei auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes mitteilt, hat es in der Hauptstadt in diesem Jahr 5.350 Versammlungen unter freiem Himmel gegeben (2018: 4.771, 2017: 4.897). Damit wird auch die bisher jährliche Zahl der öffentlichen Versammlungen (2015: 5.023) überboten. Laut einer dpa-Umfrage bei den Polizeipräsidien in NRW, deren Ergebnisse am 27. Dezember veröffentlicht werden, hat 2019 auch dort die Zahl der Demos zugenommen – und zwar sowohl in der Landeshauptstadt Düsseldorf (2019: 898, 2018: 606) als auch in den anderen Regionen. Nur in der Region Aachen, wo wegen des Hambacher Waldes seit Jahren häufig demonstriert wird, sei die Zahl (377) „auf hohem Niveau konstant“ geblieben.

27. Dezember: Zahl der Asylgesuche: Laut Medienberichten zeigt die Statistik des EU-Statistikamts Eurostat auch für 2019 wiederum eine sinkende Zahl der Asylanträge in Deutschland. Von Januar bis November seien insgesamt 133.270 Erstasylanträge gestellt worden, 13 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Bereits 2018 war die Zahl der Anträge – um16 Prozent – zurückgegangen.

Tasereinsatz: In Neunkirchen/Saar wird der Polizei eine Bedrohung mit einer Pistole und einem Messer gemeldet. Laut der Pressemitteilung der örtlichen Polizeiinspektionen begeben sich „mehrere Kommandos“ zu der Örtlichkeit. Plötzlich sei ein 42-jähriger betrunkener Mann mit einer Machete aus dem Haus gekommen und auf einen der Polizisten zugegangen. Der habe seine Schusswaffe gezogen und sie, als der Mann stehen geblieben sei, durch seinen Taser ersetzt. Als der Mann wiederum auf ihn zukam, habe der Polizist den Taser eingesetzt.

Böllerverbotszonen: 80 Polizist*innen, teils in Zivil, sind in den vom Senat festgelegten Verbotszonen im Einsatz. 57 Personen werden kontrolliert, acht vorläufig festgenommen, diverse Platzverweise ausgesprochen. In Vorbereitung auf Silvester will die Polizei die Zonen teilweise mit Gittern abriegeln. Silvester 2018 waren 1.600 Polizist*innen im Einsatz, dieses Jahr sollen es einige Hundert mehr sein.

29. Dezember: Indizierung „angeregt“: Das brandenburgische Innenministerium teilt mit, dass das LKA von Januar bis Anfang Dezember 2019 insgesamt 69 Tonträger bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Indizierung angezeigt habe. In 55 Fällen habe es sich um rechtsextremistische, in vier Fällen um linksextremistische Musik gehandelt.

30. Dezember: SEK-Einsatz nach Fehlalarm: Nachdem der Polizei Schüsse gemeldet werden, kommt es zu einem Großeinsatz am früheren „Checkpoint Charlie“ in Berlin, bei dem SEK-Beamte mit Maschinenpistolen den Bereich weiträumig absperren. Gerüchte eines Überfalls auf ein Café bestätigen sich nicht. Gefunden wird eine Patronenhülse, die vermutlich zu einer Schreckschusspistole gehört.

31. Dezember: Rüge fürs BKA: Durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird ein Prüfbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten vom Mai 2018 bekannt. Darin wird das BKA insbesondere für Datenerhebungen gerügt, die es aufgrund von Anfragen ausländischer Behörden durchgeführt hat, obwohl diese zum Teil „unsubstantiiert“ gewesen seien.

Silversternacht in Leipzig: Im Stadtteil Connewitz ist die Polizei schon am frühen Abend sehr präsent und führt immer wieder Personenkontrollen durch. Nach Mitternacht kommt es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Feiernden. In einer ersten Presseerklärung behauptet die Polizei, „eine Gruppe von Gewalttätern habe versucht, einen brennenden Einkaufwagen mitten in eine Einheit der Bereitschaftspolizei zu schieben.“ Ein Beamter sei so schwer verletzt worden, „dass er das Bewusstsein verlor und im Krankenhaus notoperiert werden musste.“ Die Darstellung muss in der Folge nach Medienrecherchen, insbesondere der taz, revidiert werden. Zwölf Personen werden festgenommen, acht bereits am Morgen wieder freigelassen. Im Falle des angeblich „notoperierten“ Polizisten ermittelt die Soko LinX des LKA wegen versuchten Mordes.

Bild: Brennender Einkaufswagen in Leipzig/ Connewitz am 31. Dezember (Aiko Kempen auf Twitter).

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