zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Juli: Schleuserkriminalität: In fünf Bundesländern durchsucht die Bundespolizei (BPol) Objekte einer mutmaßlichen Schleuser- und Passfälschergruppe. Mehrere Personen werden verhaftet, darunter ein Mann, der albanische Kriminelle mit falschen Pässen versorgt haben soll. Bei der Kontrolle eines türkischen Obstlasters an der tschechisch-sächsischen Grenze werden am 14. Juli 31 Migrant*innen entdeckt.
2. Juli: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Der Untersuchungsausschuss des Bundestages beschließt die Vorladung des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen. Durch Presseberichte wird am 28. Juli bekannt, dass das Innenministerium NRW dem Untersuchungsausschuss die persönliche Zeugenaussage eines ehemaligen V-Mannes verweigert, obwohl dieser sich dazu bereit erklärt hatte. Als Begründung wird angegeben, das Leben des Mannes sei dadurch in Gefahr.
Verfassungsschutz: Der ehemalige Leiter des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) sei Ende Juni angeblich zu wegen „zu forschem Vorgehen“ gegen Rechtsextremisten in der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) versetzt worden. So habe er sich etwa geweigert, Daten von acht AfD-Mitgliedern zu löschen. Am 22. Juli entschied das Verwaltungsgericht (VG) München (Bayern), dass der bayerische Verfassungsschutzbericht 2019 in seiner jetzigen Form nicht mehr verbreitet werden darf. Geklagt hatte die „Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt, die in dem Bericht als rechtsextrem bezeichnet wird. Die Argumente des LfV waren dem Gericht nicht schlüssig genug. Durch Presseberichte wird am 24. Juli bekannt, dass eine Islamfeindin, die früher für das bayerische LfV als V-Person aus Moscheen berichtete, nun als Mitarbeiterin der AfD-Bundestagsfraktion arbeitet.
Repression gegen linken Aktivismus: In sieben Städten in Baden-Württemberg durchsucht die Polizei neun Objekte von Anhänger*innenn der linken Szene. Sie stehen im Verdacht, im Mai drei Menschen auf dem Weg zu einer Demonstration gegen Corona-Auflagen angegriffen und einen dabei lebensgefährlich verletzt zu haben. Für 2019 verzeichnet der Verfassungsschutzbericht, den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am 9. Juli in Berlin vorstellt, bundesweit über 6.400 linksextremistische Taten (Berlin: 205 / NRW: 200). Laut einer Statistik des Landeskriminalamt (LKA) Bayern, die am 17. Juli bekannt wird, sind dem LKA mit Stand vom Juni des Jahres insgesamt 37 „Feindeslisten“ mit Namen und Daten von politischen Gegner*innen bekannt; davon entfallen 11 Listen auf linke Gruppen.
Dschihadismus: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die Unterbringung von dschihadistischen „Gefährdern“ vor ihrer Abschiebung in regulären Gefängnissen für rechtmäßig, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist; sie müssen allerdings getrennt von den übrigen Strafgefangenen untergebracht werden. Geklagt hatte ein dschihadismusverdächtiger Tunesier. Durch Presseberichte wird am 4. Juli bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Anfang des Monats bundesweit 630 islamistische „Gefährder“ gezählt hat (Juli 2019: 702); hinzu kommen 510 sogenannte relevante Personen. 110 „Gefährder“ sind in Deutschland aktuell inhaftiert. Laut einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, die am 9. Juli bekannt wird, waren es Ende Dezember 2019 noch 377 (März 2020: 362 „Gefährder“, 436 relevante Personen). Am 15. Juli durchsuchen Polizeibamt*innen in Berlin in einer Großrazzia 19 Wohnungen und Gewerberäume von 12 Verdächtigen unter dem Vorwurf der Terrorfinanzierung; zu Festnahmen kommt es nicht.
Homophobe Handlungen: Die Staatsanwaltschaft (StA) in Bremen erhebt Anklage wegen Volksverhetzung gegen einen evangelischen Pastor. Er hatte im Oktober 2019 Homosexuelle pauschal als Verbrecher und Homosexualität als „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet. In Berlin wird am 29. Juli eine Transfrau von einer Männergruppe beschimpft und mit einem Stein beworfen, bevor die Gruppe unerkannt flüchtet. Durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass in München Mitte Juli eine „Transperson“ beim Verlassen eines Backshops von einem Mann beleidigt und anschließend gemeinsam mit zwei anderen Männern geschlagen und getreten wurde. Zwei Täter können festgenommen werden.
Angriffe auf Politiker*innen: Die Partei „Die Linke“ in Bayern teilt mit, dass Ende Juni eine Bezirksrätin ihrer Partei von einem Unbekannten überfallen und versucht wurde, sie zu strangulieren. Die Frau konnte sich befreien und fliehen. Durch Presseveröffentlichungen wird am 17. Juli bekannt, dass in Bayern im Jahr 2019 insgesamt 272 Straftaten gegen kommunalpolitische Amts- und Mandatsträger*innen angezeigt wurden (2017: 194).
Antisemitismus: Das Amtsgericht (AG) Freiburg (Baden-Württemberg) hat einen Mann, der einem anderen die Kippa vom Kopf gerissen hatte, zu einer halbjährigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 3.000 EUR verurteilt. In München wird am 9. Juli ein Rabbiner von vier Männer massiv bepöbelt und beleidigt.
3. Juli: „NSU 2.0“-Drohschreiben: Durch Presseveröffentlichungen wird bekannt, dass die Fraktionsvorsitzende der „Linken“ im hessischen Landtag, Janine Wissler, bereits im Februar Drohmails mit rechtsextremen Beschimpfungen erhalten hat. Dabei wurden auch Daten verwendet, die öffentlich nicht zugänglich sind. Die Spur, der mit „NSU 2.0“ unterzeichneten Schreiben, führen zu einem Polizeicomputer in Wiesbaden (Hessen). Am 9. Juli wird bekannt, dass Wissler in den vergangenen vier Tagen erneut zwei Schreiben mit Todesdrohungen erhalten hat. Auch andere Landespolitiker, darunter Innenminister Peter Beuth (CDU) und Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) haben bereits ähnliche Drohschreiben erhalten. Unterdessen konnte ein Polizeibeamter ermittelt werden, unter dessen Kennung die Computerabfragen durchgeführt wurden. Der Mann bestreitet die Abfragen. Innenminister Beuth setzt am 10. Juli einen Sonderermittler ein. Auch die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner und die Vorsitzende der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus haben bereits derartige Drohschreiben erhalten, wie Presserecherchen am gleichen Tag vermelden, zudem steht die Linke-Bundestagsabgeordnete Evrim Sommer auf einer rechten „Feindesliste“. Am 14. Juli erhalten die Linke-Politikerinnen erneute „NSU 2.0“-Drohschreiben. Unter Berufung auf einen internen Polizeivermerk heißt es am 14. Juli, dass eine türkisch-stämmige Kabarettistin ebenfalls rechtsextreme Drohschreiben mit öffentlich nicht zugänglichen persönlichen Daten bekommen hat, die von einem hessischen Polizeicomputer abgerufen wurden. Ebenfalls am 14. Juli tritt Hessens Landespolizeipräsident Udo Münch zurück. Er hatte diese Informationen nach eigenen Angaben nicht bewusst wahrgenommen und somit nicht entsprechend weitergegeben. Am gleichen Tag werden die Zugriffsdaten aller hessischen Polizeibeamt*innen auf sensible Daten vorerst gelöscht und neu vergeben. Drei Tage später tritt der bisherige Polizeipräsident von Südosthessen, Roland Ullmann, Münchs Nachfolge an. Durch Presseberichte wird am 17. Juli bekannt, dass auch Redaktionen und Journalist*innen bereits mit „NSU 2.0“ unterzeichnete Drohmails erhalten haben. In der Nacht zum 21. Juli erhalten mehrere Politiker*innen und andere Personen erneut Drohschreiben. Am gleichen Tag berichtet Tag berichtet Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) dem Landtags-Innenausschuss, dass dem hessischen LKA Informationen über 69 solcher Schreiben an 27 Personen in acht Bundesländern vorliegen. Sie würden seit etwa zwei Jahren fast immer von einer gleichlautenden Adresse verschickt. Am 24. Juli durchsucht die Polizei in Landshut (Bayern) die Wohnung eines ehemaligen Polizisten unter dem Verdacht der Bedrohung, Volksverhetzung und Verunglimpfung von Verfassungsorganen. Der bereits früher wegen rechtsextremer Straftaten bekannte Polizist und seine Ehefrau werden kurzfristig festgenommen; die Auswertung der beschlagnahmten Datenträger dauert an. Da auch drei Schusswaffen und weitere „Zufallsfunde“ entdeckt wurden, eröffnet die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) München ein gesondertes Verfahren wegen illegalem Waffenbesitz. Zudem wird am 28. Juli bekannt, dass der Mann für mehrere rechtsradikale Portale schreibt und im Mai 2019 an einer Konferenz rechter Medien der AfD-Bundestagsfraktion teilnahm. Eine Urheberschaft der NSU-Drohschreiben streitet er jedoch ab.
Gafferproblematik: Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz, dass unter anderem auch das Fotografieren von Unfallopfern unter Strafe stellt.
Neue Verfassungsrichterin: Der Bundesrat wählt die, auf Datenschutz- und Digitalrecht spezialisierte, Universitätsprofessorin Ines Härtel einstimmig als Bundesverfassungsrichterin.
Dschihadist*innen-Prozesse: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle (Niedersachsen) beginnt der Prozess gegen eine Deutsch-Syrerin, die Frauen zur Heirat mit Kämpfern der Terror-Organisation „Islamischer Staat“ (IS) angeworben haben soll; sie räumt die Vorwürfe teilweise ein. Vor dem OLG Düsseldorf (NRW) erhebt die Bundesanwaltschaft (BAW) Anklage gegen ein mutmaßlich tadschikisches Mitglied des „Islamischen Staat“ (IS). Der Mann soll mehrere Anschläge in Deutschland geplant haben und befindet sich seit März 2019 in Untersuchungshaft.
Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Die StA Lüneburg (Niedersachsen) leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den Ende vergangenen Monats vom Bundeswehrgeheimdienst entdeckten rechtsradikalen Reservisten und zwei weitere Beschuldigte wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Zugleich durchsucht die Polizei sieben Objekte in Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern; dabei ergeben sich Verdachtsmomente gegen einen weiteren Verdächtigen. Durch Presseberichte wird am 9. Juli bekannt, dass seit Mai 2017 insgesamt über 800 Reservist*innen von Bundeswehrübungen ausgeschlossen worden sind (Mai 2019: 773). Am 10. Juli wird durch weitere Presseberichte bekannt, dass bei den Durchsuchungen in Niedersachsen zu Monatsbeginn auch eine Hand- und eine Panzergranate gefunden wurde. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linke-Bundestagsfraktion wird am 17. Juli bekannt, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) gegen vier türkischstämmige Soldaten ermittelt, die verdächtig sind, zur rechtsextremen türkischen Organisation „Graue Wölfe“ zu gehören. Am 23. Juli wird durch Presseberichte bekannt, dass das Verteidigungsministerium den Fall eines Oberstleutnants prüft, der im Internet seit Jahren mit einem Mitglied der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ vernetzt ist. Am 30. Juli wird die 2. Kompanie des „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) in Calw (Baden-Württemberg) aufgelöst. Einige Soldaten verbleiben im KSK, andere werden an andere Standorte versetzt.
Rechtsextremismus: Bei einer Razzia der Polizei in sechs Objekten der rechtsextremistischen Gruppe „Freie Kräfte Prignitz“ in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt werden Munition, Hieb- und Stichwaffen, sowie Nazidevolutionalien und Speichermedien sichergestellt. Hintergrund sind Informationen, wonach die Gruppe einen Brandanschlag auf eine Moschee und Angriffe auf Geschäfte von Migranten plante. Zu Festnahmen kommt es nicht. Durch Presseberichte wird am 4. Juli bekannt, dass das BKA Anfang Juni bundesweit 65 rechtsextreme „Gefährder“ gezählt hat. Am 6. Juli gibt das Polizeipräsidium Potsdam (Brandenburg) bekannt, dass die ersten Auswertungen von Speichermedien der Gruppe „Freie Kräfte Prignitz“ ergeben hat, dass diese systematisch Daten über Polizist*innen und deren Familienverhältnisse, Dienststellen und Tarnkennzeichen von Zivilfahrzeugen gesammelt hat. Bei mehreren Gerichten gehen am 7. Juli Bombendrohungen ein, an vier Standorten räumt die Polizei die Gebäude. Für 2019 verzeichnet der Verfassungsschutzbericht, den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am 9. Juli in Berlin vorstellt, bundesweit über 22.300 rechtsextremistische Taten (Berlin: 150 / NRW: 158). Durch weitere Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass das LfV Berlin in der Hauptstadt 700 Personen als gewaltbereite Rechtsextremist*innen einordnet. Am 10. Juli wird durch Presseberichte bekannt, dass der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung kurz nach seinem Amtsantritt im Mai ein rechtsextremistisches Hetzschreiben erhalten hat, das in Form und Inhalt einem Drohbrief an eine Synagogengemeinde in Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) vom gleichen Monat gleicht. Am 13. Juli wird in einem Gefängnis in Dortmund (NRW) ein mutmaßlicher Unterstützer der rechtsextremen „Gruppe S“ tot in seiner Zelle aufgefunden. Fremdverschulden ist nach ersten Ermittlungen nicht erkennbar. Durch weitere Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass in Hannover (Niedersachsen) türkische Geschäftsleute seit einigen Tagen Drohbriefe erhalten, in denen sie beschimpft werden und das Anzünden von Moscheen angedroht wird. Unterzeichnet sind die Schreiben mit „Die Deutschen“. Am 16. Juli durchsucht die Polizei in mehreren Bundesländern die Wohnungen von acht Männern, die die rechtsextreme „Goyim Partei Deutschland“ gegründet und über eine Internetseite massiv rechtes Gedankengut verbreitet und zur Tötung von Juden aufgerufen haben sollen; zwei Männer werden festgenommen. Laut einer Statistik des LKA Bayern sind mit Stand vom Juni des Jahres insgesamt 37 „Feindeslisten“ mit Namen und Daten von politischen Gegner*innen bekannt; davon entfallen 18 Listen auf rechte Gruppen. Auf einem Fluss bei Leipzig (Sachsen) fahren am 25. Juli 30 bis 37 Rechtsextremist*innen stundenlang auf mehreren Schlauchbooten mit gehisster Hakenkreuzflagge; zudem zeigen und skandieren sie den Hitlergruß. Versuche der Polizei die Boote zu stoppen, scheitern. In der Nacht zum 31. Juli werfen in Hanau (Hessen) Unbekannte zwei Molotow-Cocktails auf ein türkisches Lokal, es entsteht Sachschaden.
Anklage gegen Polizeigewerkschafter: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei Hamburg dem früheren Chef der Kripo-Gewerkschaft „Bund Deutscher Kriminalbeamter“ (BDK), gegen den die StA Anklage wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall erhoben hat, bereits im Mai die Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt hat. Er musste seinen Dienstausweis abgeben und darf die Polizeiräume nicht mehr betreten.
4. Juni: Antirassismus-Demonstrationen: Etwa 1.800 Menschen demonstrieren in Berlin friedlich gegen Rassismus. Auch ein Fahrradkorso mit rund 150 Teilnehmer* ìnnen verläuft störungsfrei. Am 11. Juli nehmen in München an einer Demonstration gegen Rassismus nach unterschiedlichen Angaben zwischen 1.100 und 2.500 Menschen teil. An einer zweiten Demonstration beteiligen sich zwischen 700 und 1.000 Personen. Zwischen 1.600 und 2.000 Menschen demonstrieren am 18. Juli in Berlin gegen Rassismus.
Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Bei einem Autokorso gegen Corona-Auflagen mit rund 130 Teilnehmer*innen in Berlin werden zwei Ermittlungsverfahren wegen wechselseitiger Beleidigung eingeleitet. Am 23. Juli verbietet die Berliner Innenbehörde eine Anti-Corona-Demonstration des rechten Vegan-Kochs Attila Hildmann wegen fortdauernder Verstöße gegen die Auflagen, volksverhetzender Reden und Aufforderung zu Straftaten bei vorangegangener Demonstrationen.
6. Juli: G20-Gipfel: Das AG Hamburg spricht einen früheren Polizeibeamten und seine Freundin wegen eines Bierdosenwurfes in Richtung ehemaliger Kollegen beim G20-Gipfel 2017 vom Vorwurf der vorsätzlichen versuchten Körperverletzung frei. Ihnen sei nicht nachzuweisen gewesen, dass sie die Beamten hätten treffen wollen. Am 10. Juli verurteilt das Landgericht (LG) Hamburg fünf junge Männer wegen der Ausschreitungen beim G20-Gipfel. Drei der Angeklagten erhalten Haftstrafen zwischen drei Jahren und Bewährungen von knapp anderthalb Jahren; die anderen zwei müssen 20 Arbeitsstunden ableisten.
Fall Oury Jalloh: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Justizministerium Sachsen-Anhalt den, vom Landtag eingesetzten, Sonderermittlern direkte Gespräche zum Fall Oury Jalloh mit Staatsanwälten und Richtern verweigert. Jalloh war im Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau-Roßlau verbrannt. Die genauen Umstände sind aufgrund zahlreicher Pannen bei den Ermittlungen bis heute nicht geklärt.
„Reichsbürger“: Das Polizeipräsidium Rosenheim (Bayern) gibt bekannt, dass das VG München einen Polizisten wegen fehlender verfassungsmäßiger Treue aus dem Beamtenverhältnis entfernt hat. Gegen den Mann, der den „Reichsbürgern“ nahesteht, wird bereits seit Mitte 2018 ein Disziplinarverfahren geführt. Am 8. Juli durchsuchen unter dem Verdacht auf illegalen Waffenhandel in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Österreich Polizisten 12 Objekte von Mitgliedern der „Reichsbürger“-Szene. Waffen, Munition und Datenträger werden beschlagnahmt; eine Person wird festgenommen.
Angriffe auf Polizist*innen: Bei einer Verkehrskontrolle in Berlin will ein Motorradfahrer sich der Geschwindigkeitskontrolle zu entziehen, indem er versucht den anhaltenden Beamten zu umfahren. Dabei erfasst er ihn mit dem Außenspiegel. Der Beamte erleidet einen Rippenbruch; der Motorradfahrer kann unerkannt entkommen. Am 8. Juli flüchtet ein Angeklagter aus dem LG Bitterfeld (Sachsen-Anhalt), greift zwei Wachtmeister an und verletzt sie; anschließend kapert er ein Auto und kann kurzfristig entkommen. Als am 9. Juli in München (Bayern) Polizist*innen eine Schlägerei von Jugendlichen auflösen wollen, werden sie von zweien massiv angegriffen; die Täter können festgenommen werden. An anderer Stelle in der Stadt spuckt eine junge Frau eine Polizistin an; als sie daraufhin festgenommen werden soll, versuchen Umstehende sie gewaltsam zu befreien. Als eine Polizeistreife am 12. Juli in einem Berliner Park eine illegale Party von mehr als 100 Personen auflösen will, werden die Beamt*innen beim Eintreffen mit Steinen beworfen. Am 15. Juli nehmen StA und Polizei in Frankfurt/M. (Hessen) Ermittlungen wegen versuchten Mordes auf. Hintergrund ist ein schwerer Blumenkübel der Mitte Mai während Kontrollen der Corona-Regeln von einem Unbekannten aus großer Höhe auf die Beamt*innen geworfen wurde und eine Polizistin nur knapp verfehlte. Am 20. Juli greift in München (Bayern) ein Autofahrer bei der Unfallaufnahme einen Polizisten an und verletzt ihn leicht. In Berlin spricht am 23. Juli ein Mann eine Polizeistreife an, schlägt dann die Polizistin nieder und schlägt und tritt anschließend ihren Kollegen bevor er durch den Einsatz von Pfefferspray festgenommen werden kann. Ebenfalls in Berlin entzieht sich am 30. Juli ein Autofahrer einer Verkehrskontrolle indem er beschleunigt auf eine Polizistin zufährt. Die Beamtin kann rechtzeitig zur Seite springen und verletzt sich dabei leicht. Der Fahrer ist flüchtig.
Fußball-Hooligans: Nach dem Klassenerhalt beim Spiel von „Werder Bremen“ gegen den „FC Heidenheim“ werden die Bremer Spieler auf dem Weg zum Bus von Heidenheim-Fans mit Bier übergossen und angegriffen. Auch der Bus wird mit Steinen und Flaschen beworfen. In Bremen greifen am Abend Hooligans die Polizei an.
7. Juli: Oktoberfestattentat 1980: Der Generalbundesanwalt (GBA) stellt die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat endgültig ein. Ein mutmaßlicher rechtsextremistischer Hintergrund war nicht zu klären. Bei dem Anschlag im September 1980 starben 13 Menschen, über 200 wurden teilweise schwer verletzt.
Rechtsradikale Polizist*innen: Vor dem AG Rosenheim (Bayern) beginnt der Prozess gegen zwei BPol-Beamte, die sich im August 2018 in einer Kneipe rassistisch geäußert und den Hitlergruß gezeigt haben sollen. Durch die parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am gleichen Tag bekannt, dass es an der Berliner Polizeischule seit 2017 zu insgesamt fünf rechtsextremistischen oder rassistischen Vorfällen gekommen ist. Am 10. Juli verurteilt das AG Rosenheim einen der beiden BPol-Beamten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen, der andere wird freigesprochen. Durch Presseveröffentlichungen wird am 20. Juli bekannt, dass der Berliner Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG),Bodo Pfalzgraf, zumindest bis in die 1990er Jahre umfassend in rechten Kreisen vernetzt war, wie aus einer Mitgliederliste hervorgeht.
Polizeilicher Todesschuss: In Mainz (Hessen) wird die Polizei alarmiert, weil ein Mann einen anderen mit einem Messer angreift. Als die Beamten eintreffen, flüchtet der Mann zunächst in eine Wohnung, kommt dann wieder zurück und greift auch die Polizisten mit seinem Messer an. Als er durch den Einsatz von Pfefferspray und eines Tasers nicht aufzuhalten ist, schießt ein Beamter viermal auf ihn und trifft ihn tödlich. Am 15. Juli wird die Polizei darüber informiert, dass aus der forensischen Psychiatrie in Bad Schussenried (Baden-Württemberg) zwei Personen geflohen sind. Als sie die Gesuchten in der Innenstadt entdecken, wird ein Beamter von dem Mann mit einem Messer angegriffen. Als er dieses trotz Aufforderung nicht ablegt, schießt der Beamte und verletzt den Mann so schwer, dass er kurz darauf im Krankenhaus stirbt. Auch die Frau greift einen Beamten mit einem Messer an und wird daraufhin in den Oberschenkel geschossen.
Beschwerden über Polizei: Aus der parlamentarischen Anfrage der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus geht hervor, dass 2019 insgesamt 1.820 Beschwerden über ihre Beamt*innen bei der Polizei eingingen (2018: 2.016 / 2017: 1.944 / 2016: 1.868). Lediglich rund 12% wurden von der Behörde anerkannt.
Presseangriffe: In Köln (NRW) wird ein Kamera-Team des Privatsenders RTL angegriffen; dabei wird deren Fahrzeug beschädigt, verletzt wird niemand. Die Polizei rechnet die Angreifer*innen einer Einbrecherbande zu, gegen die Haftbefehle vollstreckt wurden. Am 22. Juli erhebt die StA Leipzig (Sachsen) gegen einen Mann, der im Januar Journalist*innen bedroht und angegriffen hatte, Anklage wegen Nötigung, vorsätzliche Körperverletzung und Sachbeschädigung.
8. Juli: Ermittlungen gegen Folterer: In Baden-Württemberg und Hessen durchsucht die Polizei Wohnungen und Unterkünfte von sieben gambischen Asylbewerbern. Die seit etwa 2017 in Deutschland aufhältigen Personen haben in ihren Anhörungen zugeben zu einer gambischen militärischen Foltereinheit gehört zu haben. Nun ermittelt der GBA.
9. Juli: Alternative für Deutschland (AfD): Erstmals verzeichnet das BfV in seinem Verfassungsschutzbericht 2019, den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am 9. Juli in Berlin vorstellt, die AfD-Jugendorganisation und den rechtsextremen „Flügel“ der Partei. Dem „Flügel“ werden bundesweit mehr als 7.000 Mitglieder zugerechnet. Durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass sich bei den Verfassungsschutzämtern der Länder zunehmend AfD-Mitglieder als „Selbstanbieter“ melden um Informationen über Rechtsextreme in der Partei zu liefern. Am 14. Juli verhüllen in Berlin die AfD-Politikerin Beatrix von Storch und Mitglieder der AFD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ eine Karl-Marx-Büste mit einem Plastiksack um gegen die Rassismusdebatte in Deutschland zu protestieren. Die Polizei ermittelt wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, da die Aktion nicht angemeldet war. Am 17. Juli untersagt das VG München dem LfV, ein AFD-Mitglied in einem schwäbischen Bezirkstag wegen mutmaßlicher rechtsradikaler Internet-Aktivitäten zu beobachten. Durch Presseberichte wird am 23. Juli bekannt, dass der AfD-Ortsverband Bernau (Brandenburg) eine ehemalige Stadtverordnete der NPD in seinen Vorstand gewählt hat. Der im Mai aus der Partei ausgeschlossene Brandenburger AfD-Politiker Andreas Kalbitz bleibt weiterhin ausgeschlossen. Das entscheidet am 25. Juli das Bundesschiedsgericht der AFD. Am 27. Juli entscheidet das LG Berlin, dass der Parteiausschluss des ehemaligen Co-Vorsitzenden der AfD Mecklenburg-Vorpommerns Dennis Augustin, rechtens ist. Augustin, weiterhin Mitglied der AfD-Fraktion eines brandenburgischen Kreistages, war im Juli 2019 ausgeschlossen worden, weil er eine frühere Mitgliedschaft in der NPD-Jugendorganisation verschwiegen hatte (Az: 41 O 207/20). Am 30. Juli reicht Kalbitz beim LG Berlin einen Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen seinen Parteiausschluss ein.
Spionage: Aus dem Verfassungsschutzbericht 2019 geht hervor, dass das BKA im Dezember 2019 einen Mitarbeiter des Bundespresseamtes unter dem Verdacht der Spionage für den ägyptischen Geheimdienst GIS festgenommen hat. Er soll Informationen über ägyptische Oppositionelle in Deutschland geliefert haben.
10. Juli: „Identitäre Bewegung“: Nach Facebook und Instagram sperrt auch der Kurznachrichtendienst Twitter die Konten von mehreren Mitgliedern der rechten „Identitären Bewegung“. Ebenfalls gesperrt wurden Konten von Ablegern in anderen europäischen Staaten. In Deutschland gibt es rund 600 Mitglieder. Am 14. Juli zieht auch das Videoportal Youtube nach und sperrt drei Konten.
Nächtliche Ausschreitungen: Bei der Kontrolle eines betrunkenen Jugendlichen kommt es in Stuttgart (Baden-Württemberg) zu Ausschreitungen. Weitere Polizeikräfte müssen eingesetzt werden; eine Person wird schwer, vier Polizisten leicht verletzt; 11 Personen werden festgenommen. Als Polizeibeamt*innen am 19. Juli in Frankfurt/M. (Hessen) eine Schlägerei beenden wollen, werden sie von Hunderten der etwa 3.000 Menschen angegriffen, die in der Innenstadt eine Party feiern. 39 Personen werden festgenommen. Am 20. Juli verhängt die Stadt ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot an den Wochenenden für den Opernplatz, von dem die Auseinandersetzungen ausgingen. Am 29. Juli beschließt der Gemeinderat in Stuttgart (Baden-Württemberg), zentrale Plätze an den Wochenenden künftig mit rund 30 Videokameras zu überwachen, um Krawalle möglichst frühzeitig zu erkennen.
12. Juli: Mann entwaffnet Polizisten: In Oppenau (Baden-Württemberg) wird die Polizei alarmiert, weil sich ein verdächtiger Mann an einer Hütte aufhält. Von dem polizeibekannten Mann werden die Beamt*innen dann mit Pfeil und Bogen bedroht und entwaffnet, bevor der Mann in den Wald flüchtet. Am 17. Juli wird er gestellt und festgenommen.
Rassistische Handlungen: In Berlin beleidigt auf einem Spielplatz eine unbekannte Frau ein afghanisches Mädchen rassistisch. Am 22. Juli beleidigt in München ein Mann eine dunkelhäutige Schülerin rassistisch; gegen ihn wird Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Ebenfalls in München beschimpft am 23. Juli ein unbekannter Mann eine dunkelhäutige US-Amerikanerin rassistisch. Am 27. Juli beleidigen in Berlin zwei Betrunkene einen Mann, der sie auffordert nicht in einen Hauseingang zu urinieren, rassistisch und bedrohen ihn, bevor sie flüchten. Sie werden kurz darauf festgenommen. Ebenfalls in Berlin beleidigt am 31. Juli ein betrunkener Mann ein jugendliches Pärchen rassistisch und sexistisch. Die von Zeugen gerufene Polizei nimmt den Mann vorläufig fest.
13. Juli: Prozesse gegen Polizist*innen: Das LG Erfurt (Thüringen) verurteilt zwei Polizeibeamte wegen sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung war nicht möglich weil die anzeigende Polin als Zeugin nicht mehr auffindbar war. Die Suche nach ihr war ergebnislos verlaufen. Am 14. Juli verurteilt das AG Würzburg (Bayern) einen Polizeischüler wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 2.400 EUR. Der Mann hatte im Februar 2019 mit seiner Dienstwaffe hantiert und dabei versehentlich einen Kollegen erschossen. Ebenfalls am 14. Juli spricht ein Gericht in Köln (NRW) einen Beamten vom Vorwurf der schweren Körperverletzung an einem Sportjournalisten im November 2018 frei. Die Ermittlungen zum Vorfall und Kolleg*innen-Aussagen weisen etliche Merkwürdigkeiten auf.
Festnahme von Kriegsverbrechern: In Naumburg (Sachsen-Anhalt) und Essen (NRW) werden zwei Syrer festgenommen, die 2012 an der Hinrichtung eines Offiziers der syrischen Regierungstruppen beteiligt gewesen sein sollen.
14. Juli: Abschiebungen: Aufgrund der weltweiten Corona-Krise ist die Zahl der Abschiebungen auf 5.022 Personen gesunken (2019: 10.951). Als ausreisepflichtig gelten 266.605 Personen (2019: 245.597) (Stand Mai 2020) wie das Bundesinnenministerium mitteilt. Im April diesen Jahres wurden 30 Menschen abgeschoben, im Mai waren es 92 und im Juni insgesamt 406 Menschen. Das AG Aschaffenburg (Bayern) spricht ebenfalls am 17. Juli einen Mann von der Aufforderung zu Straftaten frei, der als Verantwortlicher im Impressum einer Webseite für Bürgerasyl dazu aufgerufen hatte, von Abschiebung bedrohte Menschen notfalls in der eigenen Wohnung zu verstecken. Am 31. Juli wird durch Presseberichte bekannt, dass ein Libanese, der im Juli 2000 als „Kofferbomber“ Züge im Hauptbahnhof Köln (NRW) sprengen wollte, bereits Anfang Juni in sein Heimatland abgeschoben wurde.
Sammelabschiebung: Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie schiebt die BPol 19 Menschen aus Pakistan ab; an Bord des Flugzeugs sind bereits zehn weitere aus Griechenland.
Strafvereitelung beim Zoll: In Köln (NRW) durchsucht die Polizei die Räume der für Finanzermittlungen zuständigen Zoll-Spezialeinheit Financial Intelligence Unit (FIU) unter dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt. Die Beamt*innen sollen zwischen Mitte 2018 bis Anfang 2020 mindestens acht Geldwäscheverdachtsfälle nicht weitergeleitet haben.
Polizeischüsse: Um einen mutmaßlichen Serienvergewaltiger an der Flucht zu hindern, geben Polizisten in einem Waldstück bei Potsdam (Brandenburg) mehrere Warnschüsse ab. Der Mann kann trotzdem zunächst entkommen, später jedoch in Berlin festgenommen werden. 15. Juli: Bei der Suche nach dem flüchtigen Straftäter in Oppenau (Baden-Württemberg) gibt ein Polizeibeamter beim Entladen eines Fahrzeugs versehentlich einen Schuss ab. Als ein Autofahrer am 16. Juli in Berlin versucht, vor einer Verkehrskontrolle zu flüchten, schießt ein Beamter zweimal auf das Fahrzeug. Der Mann setzt die Flucht fort und rammt dabei drei andere Fahrzeuge bevor er zu Fuß weiter flüchtet. Er kann kurz darauf festgenommen werden. In dem Wagen wird eine größere Summe Bargeld gefunden. In Berlin bestiehlt am 18. Juli ein Pärchen einen Mann; als dieser es bemerkt, hetzt der Mann den mitgeführten Hund auf ihn. Eintreffende Polizeibeamt*innen nehmen den Mann fest. Die zunächst geflohene Frau wird ebenfalls gestellt, woraufhin der Hund andere Beamt*innen angreift. Ein Polizist erschießt das Tier. In Korbach (Hessen) überfällt ein Mann am 29. Juli eine Tankstelle, greift dabei die Angestellte an und verletzt sie schwer. Bei seiner Festnahme wird er von der Polizei angeschossen.
Kinderpornografie: In zwei Landkreisen in Bayern durchsucht die Polizei neun Gebäude wegen des Verdachts auf Kinderpornografie und beschlagnahmt dabei auch Datenträger von fünf Kindern und Jugendlichen; ermittelt wird gegen neun Verdächtige.
Datenschutz: Der EuGH erklärt die bisherige Datenschutzvereinbarung der EU mit den USA für ungültig. Am 17. Juli erklärt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern für zu weit gefasst und somit für verfassungswidrig. Sie müssen nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden (Az: 1 BvR 1873/13 u.a.).
Rechtsradikalismus: Ein Sportpilot bemerkt auf dem Dach einer leerstehenden Sporthalle in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) große Hakenkreuze und andere illegale Symbole. Die Polizei ermittelt. Auf einem Bahnsteig nehmen Bpol-Beamte in Berlin am 27. Juli einen betrunkenen Mann vorläufig fest, der dort verfassungsfeindliche Parolen grölt.
Asyl: Gegenwärtig befinden sich knapp 1,8 Mio. Asylsuchende in Deutschland, wie am 23. Juli aus Presseberichten hervorgeht. Am 24. Juli landet auf dem Airport in Calden (Hessen) ein Flugzeug mit 83 Menschen aus überfüllten griechischen Flüchtlingslagern. Insgesamt sollen 928 Flüchtlinge aufgenommen werden. Eine ursprüngliche Bereitschaft der Bundesländer, insgesamt 2.100 Personen aufzunehmen, hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Mitte des Monats mit Verweis auf die grundsätzliche Bundeskompetenz verweigert. Durch Presseberichte wird am 30. Juli bekannt, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Berlin schriftlich verboten hat, weitere Geflüchtete aufzunehmen. Am 31. Juli landet wie vorgesehen ein Flugzeug mit 18 Menschen aus griechischen Lagern in Berlin.
20. Juli. Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: In Berlin ermittelt die Polizei gegen zwei ihrer Beamten, die im Dienst Drogen genommen haben sollen. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnungen und Arbeitsplätze waren entsprechende Substanzen gefunden worden. Am 23. Juli stellt die Berliner StA die Ermittlungen zu einem polizeilichen Todesschuss auf eine Frau im Januar ein. Diese war mit einem Messer auf ihren Mitbewohner und einen Polizisten losgegangen. Daraufhin nehmen am 24. Juli etwa 150 bis 200 Personen an einer Gedenkdemonstration für sie teil.
21. Juli: Antisemitischer Mordanschlag: Vor dem LG Magdeburg (Sachsen-Anhalt) beginnt der Prozess gegen den Täter des Anschlags auf eine Synagoge in Halle/Saale im Oktober 2019. Mehrfach breitet der Angeklagte bei seinen Aussagen ein antisemitisch, rassistisch und homophob geprägtes Weltbild aus.
Polizei und Datenschutz: Durch Presseberichte unter Berufung auf ein internes BKA-Schreiben wird bekannt, dass das BKA in der Lage ist, heimlich verschlüsselte WhatsApp-Chats mitzulesen. Das BKA wollte sich dazu nicht äußern. Eine Presseumfrage bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der Bundesländer macht am 26. Juli bekannt, dass seit 2018 über 400 Ordnungswidrigkeits-, Disziplinar- und Strafverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen gegen Polizeibeamt*innen eingeleitet wurden. Durch weitere Presseberichte wird am 27. Juli bekannt, dass gegen Berliner Polizist*innen 2018 insgesamt 24 Strafverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz eingeleitet wurden (eingestellt: 23); 2019 waren es 25 Verfahren (eingestellt: 16), acht Strafverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Am 31. Juli wird bekannt, dass die Polizei in Bayern und anderen Bundesländern die Corona-Listen von Restaurants, mit deren Hilfe die Gesundheitsämter bei Covid-19-Erkrankungen lediglich potentielle Kontaktpersonen identifizieren sollen, ebenfalls auswertet, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) weist die Kritik von Datenschützer*innen daran zurück.
Kriminelle Polizist*innen: Die Polizei in Berlin teilt mit, dass gegen einen Mitarbeiter der Bußgeldstelle, der Protokolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen vernichtet und Daten gelöscht hat, Strafanzeige erstattet wurde. Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion wird am 26. Juli bekannt, dass seit 2015 insgesamt 57 BPol-Beamt*innen wegen schwerer Dienstverstöße suspendiert wurden. In 33 Fällen wurde Anklage erhoben, in 19 Fällen kam es zu Verurteilungen; entlassen wurden sieben Beamte.
22. Juli: Rassistische Angriffe: In einer Berliner U-Bahn wird ein Mann wegen seiner Hautfarbe von einem Pärchen rassistisch beleidigt und geschlagen. Auch eine Frau, die in die Situation eingreift, wird geschlagen. Die alarmierte Polizei nimmt die Personalien der Täter*innen auf.
23. Juli: Organisierte Kriminalität (OK): In mehreren Städten in NRW durchsucht die Polizei Wohnungen und Firmen von Personen, die der organisierten „Clankriminalität“ zugerechnet werden. Auslöser ist die Entführung eines niederländischen Autohändlers; vier Männer werden festgenommen. Am 29. Juli werden in Berlin bei einer Razzia gegen „Clankriminalität“ sieben Lokale durchsucht; 57 Personen werden überprüft, eine festgenommen. Zudem werden Waffen, Drogen und ein Fahrzeug beschlagnahmt. Durch Presseberichte wird am 30. Juli bekannt, dass Beschwerden gegen die Beschlagnahme von 77 Immobilien im Wert von neun Mio. EUR eines arabischen Clans im Juli 2018 bisher sämtlich abgewiesen wurden.
24. Juli: Festnahme von Justizbeamten: In Hessen wurde ein Oberstaatsanwalt unter dem Vorwurf der Bestechlichkeit festgenommen. Er soll einem Unternehmer seit 2015 Gutachtensaufträge in Strafverfahren vermittelt und dafür mehr als 240.000 EUR erhalten haben.
Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: Auf dem Flughafen Frankfurt/M. (Hessen) nimmt die Polizei eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin fest, Die 2015 nach Syrien ausgereiste Frau befand sich zuvor in türkischer Abschiebehaft. Am 28. Juli nimmt die Polizei in Essen (NRW) eine 2018 zurückgekehrte Frau fest, die 2015 mit ihren vier Kindern nach Syrien ausgereist war und sich dem IS angeschlossen haben soll. Ihr Schwager wird ebenfalls festgenommen; ihm wird vorgeworfen, den IS finanziell unterstützt zu haben.
27. Juli: Rechtsextremer Mordanschlag: Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. (Hessen) beantragt der mutmaßliche Mörder Stephan Ernst, die Abberufung eines seiner Pflichtverteidiger. Am 28. Juli entpflichtet das Gericht den Anwalt.
28. Juli: Verurteilung wegen Terrorismus: Das OLG München (Bayern) verurteilt 10 Mitglieder der türkischen kommunistischen Partei TKP/ML wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu Haftstrafen zwischen sechseinhalb und zweidreiviertel Jahren.
Rechtsradikaler Mordanschlag in Hanau: Durch Presseberichte wird bekannt, dass dem rechtsradikalen Täter, der im Februar in Hanau (Hessen) neun Menschen erschossen hatte, im Jahr 2018 noch die Waffenerlaubnis verlängert worden war, obwohl bei ihm bereits 2002 eine paranoide Schizophrenie festgestellt und er seinen Wohnsitz bereits vor Jahren nach München (Bayern) verlegt und dort straffällig geworden war. Es hatte zwischen den zuständigen Behörden keinen Informationsaustausch gegeben.
Beitragsbild: Reise Reise, Halle Synagoge Tür (03), CC BY-SA 4.0