von Wolfgang Gast
In der Juni-Ausgabe seiner Verbandszeitschrift ‚Stacheldraht‘ prangerte der ‚Bund der Stalinistisch Verfolgten‘ die vom Bundestag beabsichtigte Novellierung des Stasiunterlagengesetzes (StUG) an. „Die jetzigen Änderungsvorschläge“, hieß es, „kommen dem Beginn einer Amnestie gleich“. (1) Im Visier der Opfervereinigung ist eine parteiübergreifend geplante Stichtagsregelung. Die Behörde des ‚Bundesbeauftragten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik‘, nach ihrem Leiter kurz ‚Gauck-Behörde‘ genannt, soll künftig in den Fällen keine Auskunft mehr erteilen dürfen, in denen eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR vor dem 1.1.76 „endgültig beendet“ wurde. Im Gegensatz zur bisher gültigen Praxis soll dann bei Personenüberprüfungen für diesen Betroffenenkreis eine Unterrichtung über eine frühere Stasimitarbeit entfallen – unabhängig von der Art und Weise oder dem Grad der Verstrickung in Repressionsmaßnahmen der Stasi. Der Antrag, von CDU/CSU, FDP und SPD gemeinsam eingebracht, wurde Ende Juni im Innenausschuß des Bundestages beraten. Mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle wird aber nicht vor Anfang 1997 gerechnet.
Viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des StUG wird zur Begründung der Gesetzesänderung von den Bonner Altparteien der Rechtsfrieden in der Bundesrepublik und die notwendige Integration ehemaliger Stasimitarbeiter angeführt. So heißt es im Entwurf, „es ist angebracht, die Erteilung von Auskünften durch den Bundesbeauftragten maßvoll einzuschränken“. (2) Einsichtnahme von JournalistInnen in Stasiakten – ‚Trüffelschweine‘ für die Staatsanwälte weiterlesen