Archiv der Kategorie: CILIP 054

(2/1996) Aktenauskünfte (Informationsfreiheit)

Einsichtnahme von JournalistInnen in Stasiakten – ‚Trüffelschweine‘ für die Staatsanwälte

von Wolfgang Gast

In der Juni-Ausgabe seiner Verbandszeitschrift ‚Stacheldraht‘ prangerte der ‚Bund der Stalinistisch Verfolgten‘ die vom Bundestag beabsichtigte Novellierung des Stasiunterlagengesetzes (StUG) an. „Die jetzigen Änderungsvorschläge“, hieß es, „kommen dem Beginn einer Amnestie gleich“. (1) Im Visier der Opfervereinigung ist eine parteiübergreifend geplante Stichtagsregelung. Die Behörde des ‚Bundesbeauftragten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik‘, nach ihrem Leiter kurz ‚Gauck-Behörde‘ genannt, soll künftig in den Fällen keine Auskunft mehr erteilen dürfen, in denen eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR vor dem 1.1.76 „endgültig beendet“ wurde. Im Gegensatz zur bisher gültigen Praxis soll dann bei Personenüberprüfungen für diesen Betroffenenkreis eine Unterrichtung über eine frühere Stasimitarbeit entfallen – unabhängig von der Art und Weise oder dem Grad der Verstrickung in Repressionsmaßnahmen der Stasi. Der Antrag, von CDU/CSU, FDP und SPD gemeinsam eingebracht, wurde Ende Juni im Innenausschuß des Bundestages beraten. Mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle wird aber nicht vor Anfang 1997 gerechnet.

Viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des StUG wird zur Begründung der Gesetzesänderung von den Bonner Altparteien der Rechtsfrieden in der Bundesrepublik und die notwendige Integration ehemaliger Stasimitarbeiter angeführt. So heißt es im Entwurf, „es ist angebracht, die Erteilung von Auskünften durch den Bundesbeauftragten maßvoll einzuschränken“. (2) Einsichtnahme von JournalistInnen in Stasiakten – ‚Trüffelschweine‘ für die Staatsanwälte weiterlesen

Anschriften für Auskunftsbegehren (Dokumentation)

Die Durchsetzung von formell geregelten Rechten hat immer auch etwas damit zu tun, wie häufig und mit welchem Nachdruck von diesen Rechten Gebrauch gemacht wird. Nicht anders verhält es sich auch bei den Auskunfts- und Einsichtsrechten in Aktenvorgänge der Sicherheitsbehörden. Die nachfolgend aufgeführten Adressen sollen dabei mit dazu beitragen, die erste Hemmschwelle nach Möglichkeit etwas zu senken, indem zumindest schon einmal die Adresse zur Hand ist, an die Aktenauskunftsanträge zu richten sind. Anschriften für Auskunftsbegehren (Dokumentation) weiterlesen

Über die schwierige Aktenauskunft bei Sicherheitsbehörden – Ein authentischer Fall

von Otto Diederichs

Irgendwann zu Beginn der 70er Jahre muß Frau Gabriele Weber erstmals in den Blick der deutschen Sicherheitsbehörden geraten sein: Die damals Jugendliche war Mitglied der ‚Roten Hilfe Bonn‘, einer jener undogmatischen Gruppen dieser Zeit, die sich der Gefangenenbetreuung widmeten. Den sog. ‚Knastgruppen‘ schenkten Verfassungsschutz und Polizeilicher Staatsschutz ein besonderes Augenmerk, da man sie pauschal der Unterstützung des Terrorismus verdächtigte. Genau bekannt ist es trotz aller Bemühungen zwar auch heute noch nicht, aber sehr wahrscheinlich war dies der Grund. Wenn nicht, beginnt die Geschichte mit Sicherheit am 18. Oktober 1974.

An diesem Tag wurde Jürgen Bodeux, später Kronzeuge im sog. ‚Schmücker-Prozeß‘, aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit zur Vernehmung gebracht. In diesem bisher längsten Strafprozeß in der Geschichte der Bundesrepublik, welcher von Justizskandalen nur so wimmelte, ging es um die Verwicklungen der Sicherheitsbehörden in den Feme-Mord an dem V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes Ulrich Schmücker. (1) Über die schwierige Aktenauskunft bei Sicherheitsbehörden – Ein authentischer Fall weiterlesen

Aktenauskunft und Akteneinsicht bei der Berliner Polizei – Betrachtung aus Sicht des Datenschutzes

von Claudia Schmid

Das Recht der Bürger auf Zugang zu ihren Daten ist von elementarer Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hat dies im Volkszählungsurteil von 1983 besonders hervorgehoben: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß“.

Zwar auf das Volkszählungsgesetz bezogen, aber durchaus auch auf andere Bereiche übertragbar, heißt es in der Entscheidung an anderer Stelle: „Würde das Volkszählungsgesetz 1983 demnach verhindern, daß der Bürger Kenntnis erlangen könnte, wer wo über welche seiner personenbezogenen Daten in welcher Weise und zu welchen Zwecken verfügt, so wäre sein Rechtsschutz verfassungsrechtlich unzureichend.“ Aktenauskunft und Akteneinsicht bei der Berliner Polizei – Betrachtung aus Sicht des Datenschutzes weiterlesen

Auskünfte bei Sicherheitsbehörden – Viele Vorbehalte und kaum genutzt

von Otto Diederichs

Da Auskünfte und Einsichten aus bzw. in Akten von deutschen Behörden im allgemeinen schon außerordentlich schwer zu erhalten sind – bis hin zur faktischen Unmöglichkeit, ist es um so erstaunlicher, daß ein solches Recht auch bei den Sicherheitsbehörden besteht. Dennoch ist die Aktenauskunft für Betroffene (und zwar nur für Betroffene) in sämtlichen Polizeigesetzen der Länder und in fast allen Verfassungsschutzgesetzen verankert. Interessant wird somit die Frage, unter welchen Voraussetzungen Aktenauskunft gewährt wird und in welchem Umfange die BürgerInnen von diesem Recht Gebrauch machen.

Im März 1980 teilte der seinerzeitige parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Andreas von Schoeler (damals FDP) dem Innenausschuß des Bundestages mit, im Sommer des Jahres sollten neue ‚Richtlinien für die Errichtung und Führung von Dateien über personenbezogene Daten beim Bundeskriminalamt‘ (Dateirichtlinien) in Kraft treten. Darin werde erstmalig auch ein Auskunftsanspruch für die BürgerInnen geregelt. Wesentliche Schwierigkeiten beim Abstimmungsprozeß mit den Ländern (als den Datenlieferanten) seien nicht zu befürchten. „Künftig wird grundsätzlich Auskunft erteilt – bis auf begrenzte Ausnahmen“, so von Schoeler. (1) Der für das Bundeskriminalamt (BKA) zuständige Ministerialrat Kurt Fritz schätzte die polizeilichen Dateien, die künftig auskunftsfähig sein würden, gar auf 80%. (2) Bereits im zweiten Halbjahr 1980 verlangten daraufhin 370 BürgerInnen Auskunft darüber, ob beim BKA Daten über sie gespeichert seien. Im Vorgriff auf die zu erwartende neue Regelung teilte das BKA daraufhin 240 Personen mit, daß keine Erkenntnisse über sie vorhanden seien, 100 erhielten die Mitteilung, daß über sie Informationen vorhanden seien und in 30 Fällen wurde die Auskunft verweigert. (3) Im Frühjahr 1981 traten die Dateirichtlinien schließlich in Kraft – und parallel dazu ebenfalls die bundeseinheitlich geltenden ‚Richtlinien für die Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen‘, kurz ‚KpS-Richtlinien‘, die ebenfalls eine Auskunftsregelung für Betroffene enthielten. (4) Auskünfte bei Sicherheitsbehörden – Viele Vorbehalte und kaum genutzt weiterlesen

Das Recht auf freien Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen

von Peter Schaar

Ein Blick über den Zaun macht es deutlich: Auf dem Feld des freien Zugangs zu Informationen hat Deutschland – gemeinsam mit Großbritannien – die Rolle der europäischen Nachhut und des Bremsers übernommen. Anders als in vielen anderen Staaten gibt es hier weder ein konstitutionell noch ein einfachgesetzlich verbürgtes Recht auf freien und voraussetzungslosen Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Dabei gibt es im internationalen Bereich eine Vielzahl von Beispielen, die belegen, daß ein allgemeines Informationszugangsrecht handhabbar ist und in den jeweiligen Gesellschaften allgemein akzeptiert wird. Das Recht auf freien Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen weiterlesen

Gesetzentwürfe der GRÜNEN zu einem allgemeinen Akteneinsichtsrecht – Datenschutz kontra Informationszugang?

von Lena Schraut

Unter dieser Fragestellung diskutierten die Grünen/ Alternativen Anfang der 80er Jahre ein allgemeines Akteneinsichtsrecht, als (ausgelöst durch den ‚Volkszählungsboykott‘ und das im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 postulierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung) Datenschutzfragen die bundesrepublikanische Öffentlichkeit stark beschäftigten.

Während in den angelsächsischen Ländern die BürgerInnen bereits seit längerem ein Recht auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen besitzen, entwickelte sich in der Bundesrepublik der Datenschutz als reines Abwehrrecht gegen informationelle Zumutungen des Staates. Dies gilt auch für die Auskunfts- und Akteneinsichtsregelungen der Datenschutz- und Spezialgesetze, da sie als reine Betroffenenrechte nur den Zugang zu Informationssammlungen über die eigene Person eröffnen.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Bestandteil des in Art. 2 Grundgesetz (GG) garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Als Herr der Informationen über seine Lebenssachverhalte entscheidet jeder Einzelne grundsätzlich selbst über deren Preisgabe. In dieser Verfügungsgewalt wird er/sie erst eingeschränkt, wenn ein überwiegendes Allgemeininteresse an ’seinen/ ihren Daten‘ besteht. Dazu bedarf es jedoch eines Gesetzes. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verwaltung ist somit nur dann zulässig, wenn entweder die Betroffenen eingewilligt haben oder eine entsprechende Rechtsvorschrift dies erlaubt. Daraus folgt, daß jeder, der von einer Verwaltung Informationen über einen Dritten begehrt, an dessen Recht auf informationeller Selbstbestimmung scheitert, wenn letzterer der Informationsübermittlung nicht vorher zugestimmt hat, oder wenn ein Gesetz sie nicht ausdrücklich gestattet. Gesetzentwürfe der GRÜNEN zu einem allgemeinen Akteneinsichtsrecht – Datenschutz kontra Informationszugang? weiterlesen

Grundsätzliches zu Aktenauskunft und Akteneinsicht – Mehr Licht!

von Peter Schaar und Otto Diederichs

Mit dem immer umfassenderen Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken wird eine alte Forderung der Bürgerrechtsbewegung aktueller denn je: Das Recht auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung. Im Kern geht es dabei um die Ersetzung des ´Prinzips der Geheimhaltung´ durch das ´Prinzip der Öffentlichkeit´. Die Forderung nach „prinzipiell freiem Zugang zu Amtsunterlagen, Akten und Datenbeständen staatlicher und kommunaler Behörden“, wie es die ´Humanistische Union´ als eine der ersten bereits 1980 forderte (1), steht dabei keineswegs im Widerspruch zum Datenschutz, der immer dann besonders strapaziert wird, wenn es darum geht, staatliches Handeln möglichst im Dunkeln zu halten.

Das Gegenteil ist indes der Fall: Bei ihrer Argumentation können sich die Befürworter eines allgemeinen Aktenauskunfts- und Akteneinsichtsrechtes sogar auf frühe Forderungen von Datenschutzexperten selbst stützen. Grundsätzliches zu Aktenauskunft und Akteneinsicht – Mehr Licht! weiterlesen