Archiv der Kategorie: CILIP 132

Zentraldateien der Polizei mit Millionen Datensätzen

Die deutschen Polizeien verfügen über Millionen Datensätze zur Identifizierung von unbekannten Tatverdächtigen. Im „Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System“ (AFIS) waren mit Stand 8. April 2023 in der Datei „AFIS-P“ 3,4 Millionen Personendatensätze von Tatverdächtigen enthalten, die mit Tatortspuren abgeglichen werden können. Deutlich größer ist die Zahl der in AFIS-A gespeicherten Personendatensätze von 5,6 Millionen. Hier handelt es sich nicht um Tatverdächtige oder Beschuldigte, sondern um schutzsuchende Menschen und solche, die ohne Aufenthaltstitel von der Polizei festgestellt wurden. Sie wird nur übertroffen von der Datei digitaler Lichtbilder DIGIBILI, die 6,7 Millionen Porträtaufnahmen (aus erkennungsdienstlichen Behandlungen) enthält. Die nach Personendatensätzen deutlich größte Zentraldatei ist der „Erkennungsdienst“, wo neben „Haut­leistenbildern“ (Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke) auch Licht­bilder, Personenbeschreibungen und Handschriftenproben enthalten sind und die 9,8 Mio. Datensätze enthält. Die Datei zur Vorhaltung von DNA-Mustern von Tatverdächtigen und offenen Tatortspuren enthält gut 0,8 Mio. Personendatensätze, die sowohl von den deutschen als auch den europäischen Polizeibehörden zum Abgleich zur Verfügung stehen. Die Fahndungsdateien enthalten 0,85 Mio. Datensätze zur Personenfahndung und 15,5 Mio. zur Sachfahndung.[1] Zentraldateien der Polizei mit Millionen Datensätzen weiterlesen

Europol kriminalisiert Anti-Frontex-Kampagne

In ihrem jährlichen „Bericht über die Lage und Entwicklung des Terrorismus in der Europäischen Union“ (TE-SAT) listet Europol terroristische Vorfälle in den 27 Mitgliedstaaten und damit im Zusammenhang stehende Verhaftungen.[1] Wie Europol schreibt, erwähnt der Bericht aber auch „gewalttätige extremistische Vorfälle, Handlungen und Aktivitäten“ sowie entsprechende „Netzwerke“. Im aktuellen TE-SAT wird hierzu unter anderem „Abolish Frontex“ genannt. Dieser internationale Zusammenschluss arbeitet zur EU-Migrationsabwehr und besteht derzeit aus 132 Gruppen und Organisationen, darunter aus der Seenotrettung oder Rechtsberatung, sowie der Selbstorganisation von Geflüchteten. Auch eine „No-Border-Bewegung“ wird erwähnt. Deren Anhänger*innen bezeichnet Europol als „Extremisten“, die „Narrative zur Unterstützung ihrer eigenen Vorstellungen über Migration“ entwickelten. Dabei werde vor allem die Grenzagentur Frontex „als Feindbild gesehen“. Außerdem zählt Europol ein Grenzcamp vom August 2022 in Rotterdam zu den Netzwerken, die linken Terrorismus begünstigten. Europol kriminalisiert Anti-Frontex-Kampagne weiterlesen

Frontex bereitet massenhafte Abschiebungen vor

Frontex soll die EU-Staaten bei „Rückführungen“ und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber*innen in ihre Herkunftsländer oder auch in Drittstaaten außerhalb Europas stärker unterstützen. Seit ihrer 2019 erneuerten Verordnung hat die Agenur am eigenen Sitz in Warschau ein „Europäisches Rückkehrzentrum“ eingerichtet. Im Corona-Jahr 2020 brachte Frontex rund 12.000 Menschen in Drittstaaten, 2021 bereits 18.000 und im vergangenen Jahr rund 25.000. Die freiwillige Rückkehr ist laut Frontex die „bevorzugte Form“, dies sei aber nur bei 40 Prozent der Betroffenen der Fall.[1] Alle anderen „Rückführungen“ erfolgen unter Zwang. Zwei Drittel der Betroffenen werden mit Linienflügen aus der EU geschafft und ein Drittel mit Charterflügen. [2] Mit Abstand die meisten erfolgen jeweils aus nur einem Mitgliedstaat, in geringerem Umfang auch als „gemeinsame Rückführungen“ aus drei oder mehr Mitgliedstaaten. Möglich sind zudem Sammelflüge, bei denen die Menschen vom Zielland selbst abgeholt werden. Im zweiten Halbjahr 2022 wurden derartige „Rückholflüge“ mithilfe von Deutschland und Frankreich organisiert. Frontex bereitet massenhafte Abschiebungen vor weiterlesen

Neue Richtlinie zum polizeilichen Informationsaustausch

Am 11. Juni 2023 trat eine neue Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen den Polizei- und Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten in Kraft.[1] Abgelöst wurden damit der 16 Jahre alte Rahmenbeschluss 2006/960/JI („Schwedische Initiative“) sowie Vorschriften des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ). Diese hatten – jenseits der Regeln für die großen IT-Systeme der EU – bisher den europarechtlichen Rahmen abgesteckt für grenzüberschreitende Datenübermittlungen zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten, etwa wenn im Nachklapp zu Treffern bei Abfragen in den DNA-, oder Fingerabdruckdatenbanken anderer Mitgliedstaaten diese um weitere Informationen ersucht wurden. Neue Richtlinie zum polizeilichen Informationsaustausch weiterlesen

Untersuchungsausschuss zu „Pegasus“ endet

Mehrere europäische Regierungen setzen Software zum Ausspähen von Telefonen auch gegen Medienschaffende, Anwält*innen und die Opposition ein. Bekannt wurden Fälle aus Polen, Spanien, Griechenland und Ungarn. Mit der Software erhalten Behörden Zugriff auf Inhalte und Funktionen eines Mobiltelefons. Mikrofon und Kamera können aus der Ferne aktiviert werden, das Gerät wird so zu einer Wanze umfunktioniert.

Wegen der gleichzeitigen Betroffenheit mehrerer EU-Staaten hatte das EU-Parlament einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, der im Mai nach 14 Monaten seinen Abschlussbericht beschlossen hat.[1] Darin verurteilt er „aufs Schärfste den Einsatz von Spähsoftware durch die Regierungen der Mitgliedstaaten, Mitglieder von Regierungsbehörden oder staatliche Institutionen zu dem Zweck, Opposition, Kritiker*innen und die Zivilgesellschaft zu überwachen, zu erpressen, einzuschüchtern, zu manipulieren und zu diskreditieren“. Weitreichendere Forderungen finden sich in den Mitte Juni vorgelegten Empfehlungen zur „Prüfung des Einsatzes von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware“.[2] Untersuchungsausschuss zu „Pegasus“ endet weiterlesen