von Heiner Busch
Die „Bekämpfung“ von Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche lebt von einer antikapitalistischen Rhetorik. Dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden bei diesem Kampf notwendigerweise an Grenzen stoßen, wird ebenso vergessen wie die Tatsache, dass sie dabei nicht nur gegen „Weiße-Kragen-Täter“ agieren.
Geschichten von „Geld und Gier“ haben Hochkonjunktur. Bürgerliche Zeitungen applaudieren auf ihren Wirtschaftsseiten, dass Staatsanwaltschaften und Polizei endlich auch „Topmanager wie Kriminelle behandeln“.[1] Schutzvereinigungen der AktionärInnen fordern die Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts, und Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die noch vor kurzem selbst die Hühneraugen vor geschönten Bilanzen schlossen, verdienen ihr Geld nun mit „forensic accounting“, mit innerbetrieblicher Detektivarbeit also, oder beraten Banken über die besten Möglichkeiten im Kampf gegen Geldwäsche.[2] Stinkendes Geld, schmutzige Geschäfte – Der polizeiliche Antikapitalismus führt in die Irre weiterlesen →
von Norbert Pütter
Der Logik der Geldwäsche entspricht, dass sie ein potentiell globaler Vorgang ist: Um die illegale Herkunft von Geld zu verschleiern, bieten sich Transfers über staatliche Grenzen hinweg an. Zum einen könnten in diesen Staaten Strafbarkeitslücken bestehen, zum andern könnten die nationalen Grenzen Schutz vor den Strafverfolgungsbehörden bieten, die die Spur des gewaschenen Geldes verfolgen wollen. Wer den „Kampf gegen die Geldwäsche“ gewinnen will, muss deshalb nach globalen Antworten suchen.
Betrachtet man die internationalen Übereinkünfte gegen die Geldwäsche, so zeigt sich ein unübersichtliches Geflecht von Erklärungen, Konventionen, Vereinbarungen und Aktionsprogrammen: Die Vereinten Nationen (UN) haben u.a. in den Konventionen von Wien (1988) und Palermo (2000) die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen gegen die Geldwäsche aufgefordert;[1] seit 1997 betreiben die UN ein „Global Programme against Money Laundering“.[2] Bereits 1988 verständigten sich Vertreter des internationalen Bankensystems auf Grundsätze gegen den Missbrauch des Bankensystems („Basler Prinzipien“).[3] Der Europarat verabschiedete 1990 eine Anti-Geldwäsche-Konvention und richtete ein Expertenkomitee zur Evaluation des Kampfes gegen die Geldwäsche ein.[4] In den 90er Jahren hat auch Interpol ihre Anstrengungen gegen die Geldwäsche intensiviert.[5] In Richtlinien von 1991 und 2001 hat die Europäische Union verbindliche Mindeststandards für das Geldwäsche-Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben.[6] Die „Financial Action Task Force“ – Die weltweite Bekämpfung der Geldwäsche weiterlesen →
von Norbert Pütter
Die Geldwäsche gilt unter Kriminalstrategen noch immer als die „Achillesferse der Organisierten Kriminalität“. Obwohl die Innenminister nicht müde werden, die großen Erfolge zu feiern, bleibt die Bilanz nach einem Jahrzehnt intensiver „Geldwäschebekämpfung“ dürftig.
Mit der Strafbarkeit der Geldwäsche (1992) und dem nachfolgenden Geldwäschegesetz (GwG) (1993) begannen die deutschen Polizeien mit der Einrichtung von Spezialdienststellen für „Finanzermittlungen“.[1] In den 90er Jahren entstanden sowohl bei einigen Staatsanwaltschaften wie beim Zollkriminalamt entsprechende Spezialisierungen. Nach dem Vorbild der „Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift“ bildeten Zoll und Polizei in einigen Ländern gemeinsame Ermittlungsgruppen (GFG). Wie viele PolizistInnen, ZöllnerInnen und StaatsanwältInnen sich in Deutschland ausschließlich mit der Aufdeckung und Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigen, ist nicht bekannt. Allein in der nordrhein-westfälischen Polizei sind ca. 200 FinanzermittlerInnen tätig.[2] Die Suche nach der Geldwäsche – Aufwand und Misserfolg der Verdachtschöpfung weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.