von Norbert Pütter
Die Geldwäsche gilt unter Kriminalstrategen noch immer als die „Achillesferse der Organisierten Kriminalität“. Obwohl die Innenminister nicht müde werden, die großen Erfolge zu feiern, bleibt die Bilanz nach einem Jahrzehnt intensiver „Geldwäschebekämpfung“ dürftig.
Mit der Strafbarkeit der Geldwäsche (1992) und dem nachfolgenden Geldwäschegesetz (GwG) (1993) begannen die deutschen Polizeien mit der Einrichtung von Spezialdienststellen für „Finanzermittlungen“.[1] In den 90er Jahren entstanden sowohl bei einigen Staatsanwaltschaften wie beim Zollkriminalamt entsprechende Spezialisierungen. Nach dem Vorbild der „Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift“ bildeten Zoll und Polizei in einigen Ländern gemeinsame Ermittlungsgruppen (GFG). Wie viele PolizistInnen, ZöllnerInnen und StaatsanwältInnen sich in Deutschland ausschließlich mit der Aufdeckung und Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigen, ist nicht bekannt. Allein in der nordrhein-westfälischen Polizei sind ca. 200 FinanzermittlerInnen tätig.[2] Die Suche nach der Geldwäsche – Aufwand und Misserfolg der Verdachtschöpfung weiterlesen →
von Ben Hayes
Die Europol-Konvention wurde 1995 unterzeichnet und trat im Herbst 1999 in Kraft. Jetzt soll sie generalüberholt werden. Was wird geändert und vor allem wie?
Dass die Zuständigkeiten und Befugnisse von Europol über den in der Konvention vorgezeichneten Rahmen hinaus ausgedehnt werden sollten, stand spätestens seit dem EU-Gipfel von Tampere im Oktober 1999 fest. Die Frage war jedoch, wie diese Veränderungen, die dem Amt u.a. mehr Spielraum im „operativen“ Bereich geben sollten, zu bewerkstelligen seien. Zusatz- oder Änderungsprotokolle, die wie die Konvention selbst von sämtlichen Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen, wollte man vermeiden. Der Rat behalf sich deshalb zunächst mit bloßen „Empfehlungen“: Am 28. September 2000 forderte er die Mitgliedstaaten auf, „etwaige Ersuchen seitens Europol um die Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen … unverzüglich“ zu bearbeiten. Auf demselben Schleichweg wurde am 30. November 2000 die Beteiligung Europols an „gemeinsamen Ermittlungsgruppen“ angegangen: Die Mitgliedstaaten sollten „in vollem Umfang die Möglichkeiten zur Unterstützung“ solcher Gruppen durch das Amt nutzen. Änderung der Europol-Konvention – Noch weniger Datenschutz und ohne die Parlamente weiterlesen →
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