Schlagwort-Archive: Gefahrengebiete

Kommentar: Wahlkampfgebiet Nordkiez

Seit einigen Monaten kommt der Friedrichshainer Nordkiez in Berlin aus den Schlagzeilen nicht mehr heraus. Das hat weniger mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung vor Ort zu tun, sondern vor allem mit dem Wahlkampf in der Hauptstadt. Denn in Berlin wird im September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt.

Der attraktive innerstädtische Friedrichshainer Nordkiez steht unter einem enormen Aufwertungsdruck. Die Mietpreise steigen rasant, die alteingesessenen Bewohner*innen werden seit Jahren verdrängt. Gleichzeitig wohnen und leben hier die Reste der Hausbesetzerszene in einigen Wohnprojekten und Szenetreffs. Treffpunkt ist regelmäßig der „Dorfplatz“, wie die Kreuzung von Liebigstraße und Rigaerstraße genannt wird. Kommentar: Wahlkampfgebiet Nordkiez weiterlesen

Das Stadion als Gefahrengebiet

von Prof. Dr. Thomas Feltes und Dr. Andreas Ruch, Ruhr-Universität Bochum

Grenzen polizeilicher und privater Eingriffsbefugnisse im Umfeld von Fußballspielen

I. Gefährliche Orte, gefährliche Personen? Die polizeiliche Ausweisung von Gefahrengebieten

Nach den Polizeigesetzen der Länder (vgl. Rachor 2012, Kap. E, Rn. 331) darf die Polizei die Identität einer Person feststellen, wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben. Historisch betrachtet handelt es sich um „Razzia-Vorschriften“ (Hmb Bü-Drs. 13/5422, S. 23), die es der Polizei gestatten, an „verrufenen“ Orten wie z. B. Bahnhofsvierteln oder Rotlichtmilieus anlasslose Personenkontrollen durchzuführen. Hamburg hat als einziges Bundesland darüber hinaus eine Vorschrift geschaffen, die anlasslose Personenkontrollen in weiter gefassten räumlichen Gebieten gestattet (§ 4 Abs. 2 Hmb PolDVG). Das Stadion als Gefahrengebiet weiterlesen

Gemeingefährlich – Gefahrengebiete bescheren der Polizei Sonderbefugnisse

von Christian Schröder

Nachdem die Hamburger Polizei im Januar 2014 große Teile des Bezirks Altona zum „Gefahrengebiet“ erklärte, sind die polizeirecht­lichen Befugnisse zur verdachtsunabhängigen Kontrolle an bestimmten Orten bundesweit zum ersten Mal seit vielen Jahren zum Gegenstand einer breiten politischen Debatte geworden.

Der spektakulären Einrichtung des „Gefahrengebiets“ und der damit verbundenen Ermächtigung zu verdachtsunabhängigen Kontrollen am 4. Januar 2014 waren Proteste gegen die Räumung der Roten Flora, die städtische Flüchtlingspolitik und den Abriss der Esso-Häuser vorausgegangen. Zwar ließ sich die polizeiliche Version eines Angriffs auf die Davidwache und der schweren Verletzung eines Beamten nicht halten. Dennoch begründete die Polizei ihre Maßnahme mit einem „hohen Aggressionspotential gegenüber Polizeibeamten und polizeilichen/staat­lichen Einrichtungen“.[1] Städtische Protestakteure skandalisierten erfolgreich die Sonderkontrollzonen. Am 9. Januar wurde das Gefahrengebiet verkleinert, am 13. Januar ganz aufgehoben. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) verteidigte die „Gefahrengebiete“ vehement gegen jede Kritik, und Innensenator Michael Neumann (SPD) nannte sie „eine Erfolgsgeschichte“.[2] Gemeingefährlich – Gefahrengebiete bescheren der Polizei Sonderbefugnisse weiterlesen