von Bafta Sarbo
Als Racial Profiling werden rassistische Polizeikontrollen bezeichnet, bei denen Menschen anhand von phänotypischen Merkmalen, insbesondere der Hautfarbe, polizeilichen Maßnahmen unterzogen werden. Trotz aller Kritik bleibt es eine ständige Praxis der Polizei.
Den Begriff Racial Profiling und die Diskussionen darüber kennen viele vor allem aus den USA, aber auch in Deutschland und allen anderen europäischen Ländern gibt es sie. Allerdings hat Racial Profiling in Deutschland eine andere Grundlage als in den USA. Hier geht es seltener darum, Drogendelikte festzustellen, sondern in der Regel um Migrationskontrolle, also darum illegale Einreisen, unerlaubte Grenzübertritte festzustellen. Eine zentrale Rechtsgrundlage sind dabei die §§ 22 und 23 des Bundespolizeigesetzes (BPolG), die es der Bundespolizei erlauben, nicht nur an Grenzen, sondern insbesondere an Bahnhöfen, Flughäfen und in Zügen Menschen zu kontrollieren.[1] Racial Profiling in Deutschland: Keine Frage individuellen Fehlverhaltens weiterlesen →
von Nora Keller
„Die ziehen, spritzen und schniefen einfach alles, das ist so am Kotti“, sagt der Serien-Kriminalist am Freitag um 20.30 Uhr im ZDF. Im Polizeilehrbuch werden Orte wie das Kottbusser Tor als Gegenden bezeichnet, an denen „die Häufung dunkler Existenzen zu einer polizeilichen Gefahr wird“.[1] Diese Orte, an denen die Polizei erweiterte Befugnisse hat und sich dort aufhaltende Personen ohne besonderen Anlass oder Verdacht kontrollieren kann, heißen in Berlin kriminalitätsbelastete Orte (kbO).
Das Kottbusser Tor umfasst eine große Straßenkreuzung mit mehreren öffentlichen Plätzen um einen U-Bahnhof im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Die den Platz umschließenden Häuserblocks bieten Raum für mehrere tausend Menschen sowie viele Bars, Cafés, Restaurants und eine Bibliothek. Viele der AnwohnerInnen leben in ärmlichen Verhältnissen und das Gebiet um das Kottbusser Tor ist mit etwa 70 Prozent der Ort mit dem höchsten Anteil von Personen mit Migrationsgeschichte in Berlin.[2] Seit einigen Jahren steigen im Zuge von Gentrifizierungsprozessen die Mieten, wodurch es zur Verdrängung ärmerer BewohnerInnen kommt. Solche Veränderungsprozesse stoßen auf starken Protest, zum Beispiel durch die Kampagne „I love Kotti“ von der Initiative Kotti und Co. Wer hat Angst vorm Kottbusser Tor? Zur Konstruktion „gefährlicher“ Orte weiterlesen →
von Christian Schröder
Nachdem die Hamburger Polizei im Januar 2014 große Teile des Bezirks Altona zum „Gefahrengebiet“ erklärte, sind die polizeirechtlichen Befugnisse zur verdachtsunabhängigen Kontrolle an bestimmten Orten bundesweit zum ersten Mal seit vielen Jahren zum Gegenstand einer breiten politischen Debatte geworden.
Der spektakulären Einrichtung des „Gefahrengebiets“ und der damit verbundenen Ermächtigung zu verdachtsunabhängigen Kontrollen am 4. Januar 2014 waren Proteste gegen die Räumung der Roten Flora, die städtische Flüchtlingspolitik und den Abriss der Esso-Häuser vorausgegangen. Zwar ließ sich die polizeiliche Version eines Angriffs auf die Davidwache und der schweren Verletzung eines Beamten nicht halten. Dennoch begründete die Polizei ihre Maßnahme mit einem „hohen Aggressionspotential gegenüber Polizeibeamten und polizeilichen/staatlichen Einrichtungen“.[1] Städtische Protestakteure skandalisierten erfolgreich die Sonderkontrollzonen. Am 9. Januar wurde das Gefahrengebiet verkleinert, am 13. Januar ganz aufgehoben. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) verteidigte die „Gefahrengebiete“ vehement gegen jede Kritik, und Innensenator Michael Neumann (SPD) nannte sie „eine Erfolgsgeschichte“.[2] Gemeingefährlich – Gefahrengebiete bescheren der Polizei Sonderbefugnisse weiterlesen →
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