„Wer das Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: raus und zwar schnell,“ so der heutige Bundeskanzler Gerhard Schröder am 20. Juli 1997. Die Konstruktion des „Ausländers“ als kriminellen Kraftprotzes ist das ideale Unterfutter für eine populistische Wahlmobilisierung.
Der moderne Staat und die von ihm und in ihm zivilisierte Gesellschaft werden konstituiert durch Grenzen, durch soziale und politische Einschließungen/Eingrenzungen und Ausschließungen/Ausgrenzungen. Die Staatsbürger (ab dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert auch die Staatsbürgerinnen) werden von den Ausländerinnen und Ausländern oder Fremden abgegrenzt. Kriminalpolitische Kategorie: Ausländer – Fürchte deinen Nächsten wie dich selbst“[1] weiterlesen