von Martin Kutscha
Mit eindringlichen Worten hat das Bundesverfassungsgericht die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung, „terrorverdächtige“ Flugzeuge abzuschießen, für verfassungswidrig erklärt. Regierungspolitiker reagierten darauf – fast schon wie gewohnt – mit Forderungen nach einer Verfassungsänderung oder schlicht nach Anwendung von Kriegsrecht in Deutschland.
Es ist nicht eben häufig, dass die schmale Bürgerrechtsbewegung in der Bundesrepublik einen durchschlagenden Erfolg ihres Engagements in einer wichtigen Grundrechtsfrage feiern kann. Zu diesen Fällen zählt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz, das im Juni 2004 von der damaligen „rot-grünen“ Regierungsmehrheit im Bundestag verabschiedet worden war.[1] Abwehr eines Grundrechts-GAUs – Karlsruhe verbietet den „Rettungsabschuss“ weiterlesen