von Martin Kutscha
Mit eindringlichen Worten hat das Bundesverfassungsgericht die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung, „terrorverdächtige“ Flugzeuge abzuschießen, für verfassungswidrig erklärt. Regierungspolitiker reagierten darauf – fast schon wie gewohnt – mit Forderungen nach einer Verfassungsänderung oder schlicht nach Anwendung von Kriegsrecht in Deutschland.
Es ist nicht eben häufig, dass die schmale Bürgerrechtsbewegung in der Bundesrepublik einen durchschlagenden Erfolg ihres Engagements in einer wichtigen Grundrechtsfrage feiern kann. Zu diesen Fällen zählt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz, das im Juni 2004 von der damaligen „rot-grünen“ Regierungsmehrheit im Bundestag verabschiedet worden war.[1] Abwehr eines Grundrechts-GAUs – Karlsruhe verbietet den „Rettungsabschuss“ weiterlesen →
von Norbert Pütter
In seinen Grundlinien bleibt sich der deutsche Anti-Terrorismus treu: Mit „streng rechtsstaatlichen Gesetzen“ wird das beschnitten, was Demokraten bislang für rechtsstaatlich selbstverständlich hielten. Wo das nicht reicht, weil die politischen Mehrheiten fehlen, findet man praktische Lösungen, um die Arbeit der Exekutiven zu „verbessern“.
Mit drei gesetzgeberischen Schnellschüssen hatte der Bundesgesetzgeber auf die Anschläge vom 11. September 2001 reagiert: Er strich das „Religionsprivileg“ aus dem Vereinsgesetz, erhöhte Steuern, um zusätzliche Gelder für den Anti-Terror-Kampf zu beschaffen, und beschloss mit dem „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ eine Vielzahl von Maßnahmen, die sich vor allem auf die Kontrolle von AusländerInnen bezogen und die deutschen Geheimdienste mit neuen Befugnissen ausstatteten.[1] In den vergangenen dreieinhalb Jahren versuchte man, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung des Terrorismus durch weitere Gesetze zu verbessern. Zu Lande, zu Wasser und in der Luft – Terrorismusbekämpfung als Ermächtigungspolitik weiterlesen →
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