Schlagwort-Archive: Bundeswehr im Inland

Weltmeister der Inneren Sicherheit – Bilanz der WM 2006

von Anja Lederer

Vom 9. Juni bis 9. Juli 2006 präsentierte sich die BRD als aufgeräumte Gastgeberin für Fußballinteressierte aus aller Welt. Zu handfesten Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Fans kam es kaum. In der Partystimmung nahezu unbemerkt ging die WM mit zahlreichen nicht zu legitimierenden polizeilichen Maßnahmen der „vorbeugenden Gefahrenabwehr“ einher. Die so erreichten Stan­dards der Inneren Sicherheit wirken über die WM hinaus.

Nur 7.212 Straftaten, rund 9.000 – teilweise vorläufige – Festnahmen und rund 870 Verletzte im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft – das vermeldete die polizeiliche Statistik am 11. Juli 2006.[1] „Es war ein großes Fest, und es gibt keine hässlichen Bilder, die wir dabei ignorieren müssen“, äußerte Michael Endler, Leiter der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS) bei der Vorstellung der WM-Bi­lanz.[2] Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann resümierte gar: „Das war nicht mehr als bei einem größeren Schützenfest.“[3] Fast scheint es, als seien Innenpolitiker und Polizei selbst überrascht worden von der Harmlosigkeit dessen, was sich in dem Monat der Fußball-Weltmeister­schaft abgespielt hatte. Weltmeister der Inneren Sicherheit – Bilanz der WM 2006 weiterlesen

Abwehr eines Grundrechts-GAUs – Karlsruhe verbietet den „Rettungsabschuss“

von Martin Kutscha

Mit eindringlichen Worten hat das Bundesverfassungsgericht die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung, „terrorverdächtige“ Flugzeuge abzuschießen, für verfassungswidrig erklärt. Regierungspolitiker reagierten darauf – fast schon wie gewohnt – mit Forderungen nach einer Verfassungsänderung oder schlicht nach Anwendung von Kriegsrecht in Deutschland.

Es ist nicht eben häufig, dass die schmale Bürgerrechtsbewegung in der Bundesrepublik einen durchschlagenden Erfolg ihres Engagements in ei­ner wichtigen Grundrechtsfrage feiern kann. Zu diesen Fällen zählt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz, das im Juni 2004 von der damaligen „rot-grünen“ Regierungsmehrheit im Bundestag verabschiedet worden war.[1] Abwehr eines Grundrechts-GAUs – Karlsruhe verbietet den „Rettungsabschuss“ weiterlesen

Mehr Staat wagen – Innere Sicherheit und die Vorhaben der großen Koalition

von Norbert Pütter

Nicht mehr „Freiheit“, sondern mehr Staat verheißt das Regierungsprogramm für die Innere Sicherheitspolitik der nächsten Jahre: Ausweitung des Strafrechts, Ausbau von Vorfeldbefugnissen, Verflechtung von Polizei und Geheimdiensten, Verwischung von Militär- und Polizeiaufgaben … Am Ende der „zweiten Gründerjahre“, die die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung[1] ankündigte, wird der Sicherheitsstaat Deutschland weiter ausgebaut worden sein.

Ihrer Natur nach sind Koalitionsvereinbarungen Kompromisse, bei denen alle Beteiligten Abstriche von ihren eigentlichen Vorhaben machen müssen. In den Fragen Innerer Sicherheitspolitik fiel der Regierungskompromiss leicht, weil jenseits aller parlamentarisch-publizistischen Scheingefechte seit Jahrzehnten Einigkeit zwischen CDU/CSU und SPD darüber besteht, wie „Innere Sicherheit“ hergestellt werden soll. Für die Bürgerrechte ist die große Koalition im Bund die denkbar negativste Regierungsvariante, weil die rechtsstaatlich/bürgerrechtlich motivierten Skrupel, durch die sich Bündnisgrüne und – neuerdings wieder – FDP neben ihren großen Wunschpartnern zu profilieren suchten, als hemmende Elemente ausfallen. So kann die „große Koalition der Inneren Sicherheit“ nun endlich ungehindert umsetzen, was sie unter „Freiheit wagen“ versteht. Mehr Staat wagen – Innere Sicherheit und die Vorhaben der großen Koalition weiterlesen

Zu Lande, zu Wasser und in der Luft – Terrorismusbekämpfung als Ermächtigungspolitik

von Norbert Pütter

In seinen Grundlinien bleibt sich der deutsche Anti-Terrorismus treu: Mit „streng rechtsstaatlichen Gesetzen“ wird das beschnitten, was Demokraten bislang für rechtsstaatlich selbstverständlich hielten. Wo das nicht reicht, weil die politischen Mehrheiten fehlen, findet man praktische Lösungen, um die Arbeit der Exekutiven zu „verbessern“.

Mit drei gesetzgeberischen Schnellschüssen hatte der Bundesgesetzgeber auf die Anschläge vom 11. September 2001 reagiert: Er strich das „Religionsprivileg“ aus dem Vereinsgesetz, erhöhte Steuern, um zusätzliche Gelder für den Anti-Terror-Kampf zu beschaffen, und beschloss mit dem „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ eine Vielzahl von Maßnahmen, die sich vor allem auf die Kontrolle von AusländerInnen bezogen und die deutschen Geheimdienste mit neuen Befugnissen ausstatteten.[1] In den vergangenen dreieinhalb Jahren versuchte man, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung des Terrorismus durch weitere Gesetze zu verbessern. Zu Lande, zu Wasser und in der Luft – Terrorismusbekämpfung als Ermächtigungspolitik weiterlesen