Chronologie September 2019

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. September: Rassistische Handlungen: In einem Berliner Bus randaliert eine Gruppe Jugendlicher. Als die Busfahrerin eingreift, wird sie als Hure beschimpft und aufgefordert ein Kopftuch zu tragen. Sie können unerkannt flüchten. Am 6. September beleidigt in Berlin ein betrunkenes Pärchen zwei Männer rassistisch. Es wird vorläufig festgenommen. Wiederum in Berlin beschimpft am 6. September ein Mann drei Taxifahrer rassistisch und tritt gegen die Autotüren. Er kann unerkannt flüchten. Am 10. September wird in Berlin ein Jugendlicher von einem betrunkenen Mann lautstark rassistisch beschimpft und verfolgt. Er wird vorübergehend festgenommen. Erneut werden in Berlin am 13. September eine Busfahrerin und ihr Kollege von einem Mann rassistisch beleidigt und bedroht; die Polizei nimmt seine Personalien auf. Am 25. September wird in Berlin eine Muslima von einem Betrunkenen rassistisch beschimpft und mit Alkohol übergossen; Zeug*innen halten den Mann zur Identitätsfeststellung fest. Am 26 September wird in Berlin ein Autofahrer von einem Straßenbahnfahrer rassistisch beschimpft bevor dieser weiterfährt; die Polizei ermittelt.

Angriffe auf Polizist*innen: Als Sicherheitsmitarbeiter der Berliner S-Bahn einen betrunkener Mann beim Beschmieren eines Zuges stellen, werden sie von ihm angegriffen; auch die herbeigerufene Polizei greift der Mann an. Er wird in Gewahrsam genommen.In Berlin schlägt am 3. September ein Mann zunächst auf einen anderen ein als der ihn darauf anspricht, er solle nicht in der Öffentlichkeit urinieren und schlägt und tritt anschließend auch auf Polizisten ein. Er wird festgenommen. Ebenfalls am 3. September bepöbelt und belästigt ein Mann in München (Bayern) Passant*innen. Als Polizist*innen ihn in Gewahrsam nehmen, spuckt er einem Beamten ins Gesicht. Am 7. September versucht in Hofheim (Hessen) ein Jugendlicher sich nach einer Schlägerei der Personenkontrolle zu entziehen und greift dabei eine Polizistin an. In Heidelberg (Baden-Württemberg) kommt es am 13. September bei einer Einschulungsfeier zu einer Schlägerei zweier Familien, dabei wird eine Polizistin durch einen Messerstich ins Bein leicht verletzt. Am 15. September wird die Polizei in Augsburg (Bayern) zu einer Ruhestörung gerufen. Als die Beamt*innen an der Wohnungstür klopfen, schießt ein Mann einem Polizisten sofort mit einer Gaspistole ins Gesicht und verbarrikadiert sich anschließend. Als ein Spezialeinsatzkommando (SEK) die Wohnung stürmt, schießt er erneut auf die Beamt*innen. Es wird Haftbefehl erlassen. Am gleichen Tag greift in Herrenberg (Baden-Württemberg) bei einer Verkehrskontrolle ein Mann die Beamt*innen an. Diese setzen Pfefferspray gegen ihn ein. Kurz darauf kollabiert der Mann und stirbt. Als am 17. September in Berlin ein Polizist einen handgreiflichen Streit eines Jugendlichen mit seiner Freundin beenden will, wird er von dem Jungen massiv angegriffen und muss ambulant behandelt werden. Andere Beamt*innen nehmen den Jugendlichen fest. Am 25. September rammt in Ottendorf-Okrilla (Sachsen) ein Mann mit seinem Auto absichtlich ein Polizeifahrzeug und greift bei seiner Festnahme die Beamt*innen an. Der Mann gilt als „Reichsbürger“. In Berlin greifen am 29. September drei Jugendliche einen Polizisten in Zivil an; sie können festgenommen werden. Der Mann muss ärztlich behandelt werden.

2. September: Prozesse gegen Polizist*innen: Das Landgericht (LG) Bonn (NRW) verurteilt den Polizeibeamten, der im November 2018 bei einem Schießtraining versehentlich einen Kollegen erschossen hatte, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Zahlung von 3.000 EUR an eine Polizeistiftung. Am 4. September entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Thüringen), dass einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes (LKA), der sich 2016 auf Facebook rassistisch geäußert hatte, nicht fristlos gekündigt werden durfte. Er hätte zuvor abgemahnt und bis zur regulären Kündigungsfrist auf einen weniger sicherheitsrelevanten Arbeitsplatz versetzt werden müssen (Az:2 AZR 26/19). Am 16. September beginnt vor dem LG Berlin der Prozess gegen einen Polizeibeamten, der eine internationale Autoschieber-Bande mit Informationen aus dem Polizeicomputer versorgt haben soll. Die Staatsanwaltschaft (StA) Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) erhebt Anklage gegen einen früheren SEK-Beamten erhoben hat. Er soll 2016 die rechte Gruppe „Nordkreuz“ mitgegründet und mit gestohlenen Waffen und Munition versorgt haben. Auch weitere SEKler sollen in die Affäre verwickelt sein.

Antisemitismus: Der Fußballverein Eintracht Frankfurt verhängt gegen einen Zuschauer, der Ende August einen israelischen Schiedsrichter als „Judensau“ beschimpft hatte, ein Stadionverbot. Am 7. September beleidigt an einer Berliner Straßenbahnhaltestelle ein Mann einen anderen antisemitisch. Er kann unerkannt flüchten. Am gleichen Tag stürmen ebenfalls in Berlin jüdische Israelis die Bühne eines israelischen Filmfestivals, halten Transparente hoch und skandieren Parolen. Vor einer Berliner Diskothek schlägt am 9. September ein Mann einem anderen, der sich auf Hebräisch unterhält ins Gesicht; danach flüchtet er unerkannt. Ein Berliner Jugendschöffengericht verurteilt am 12. September zwei Jugendliche wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung zu Strafen zwischen zwei Monaten Dauerarrest und einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Sie hatten im Juni 2018 drei andere Jugendliche wegen Hörens hebräischer Musik beleidigt und geschlagen. Ebenfalls am 12. September gibt die Polizei in München (Bayern) bekannt, dass gegen einen Beamten eines Sonderkommandos ein rechtskräftiger Strafbefehl wegen des Versendens eines rassistischen und antisemitischen Videos innerhalb einer Chatgruppe erlassen wurde; gegen weitere Beamte wird ermittelt. Der Vorfall war im März bekannt geworden. An einer Pro-Palästina-Demonstration in Berlin nehmen am 24. September rund 500 Personen teil; ein Auftritt von zwei antisemitischen palästinensischen Rappern wird verboten. Laut einer am 25. September veröffentlichten Statistik eines Berliner Rundfunksenders kam es in der Stadt im ersten Halbjahr zu 404 antisemitischen Vorfällen (2018: 579); davon 13 körperliche Angriffe (2018: 23 / 2017: 9).

Rassistische Angriffe: In Berlin greifen zwei Männer unvermittelt einen türkischstämmigen Bundeswehrsoldaten an; schlagen und treten auf ihn ein und beschimpfen ihn rassistisch. Sie können unerkannt flüchten. Auf dem Hauptbahnhof von Bielefeld (NRW) besprüht am 11. September ein Mann ein Gruppe von Schüler*innen und die Lehrerin mit Reizgas. Nach seiner Festnahme erklärt er sich von der Gruppe gestört gefühlt zu haben und zudem sei er Rassist. In Chemnitz (Sachsen) wird am 14. September ein behinderter Libyer aus seinem Rollstuhlfahrer gestoßen und attackiert. Der rechtsradikale Täter kann festgenommen werden. Durch Presseberichte wird am 19. September bekannt, dass die Polizei auch einen Zusammenhang mit einem Angriff auf einen dunkelhäutigen Mann prüft. Vor dem LG Berlin beginnt am 23. September der Prozess wegen versuchten Mordes gegen eine Frau, die Ende März in einer U-Bahn drei Roma beschimpft, geschlagen und mit einem Messer auf sie eingestochen hatte. Alle drei erlitten mehrere Stichwunden.

3. September: Gewalt gegen Obdachlose: In Berlin zünden Unbekannte die Decke eines auf einer Parkbank schlafenden Obdachlosen an; er wird leicht verletzt. Am 5. September greifen wiederum in Berlin Unbekannte drei Obdachlose massiv an und verletzen zwei von ihnen schwer; sie müssen im Krankenhaus stationär behandelt werden. Am 23. September sticht in Berlin ein Mann mit einem abgebrochenen Flaschenhals auf einen schlafenden Obdachlosen ein; der Mann muss notoperiert werden. Der Täter kann festgenommen werden.

Kinderpornografie: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Hamburg gegen den früheren Fußballnationalspieler Christoph Metzelder wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften ermittelt. Seine Wohn- und Büroräume wurden durchsucht, Handy und PC beschlagnahmt.

Ermittlungen gegen Polizeigewerkschafter: Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) empfängt den Vize-Vorsitzenden der rechtskonservativen Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) zu einem Vier-Augen-Gespräch, obwohl gegen den Polizeifunktionär wegen Geheimnisverrats ermittelt wird. Ende August waren hierzu mehrere Objekte und die Privatwohnung des Mannes durchsucht worden.

4. September: Beschwerde gegen BKA-Gesetz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass bereits im Mai erneut Verfassungsbeschwerde gegen das geltende Bundeskriminalamt-Gesetz (BKAG) erhoben wurde. Bereits beim Inkrafttreten des Gesetzes im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Ermittlungen gegen Justizbeamte: Gegen vier Justizbeamte der Justizvollzugsanstalt (JVA) Sehnde (Niedersachsen) wird wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit ermittelt. Sie sollen Drogen und Mobiltelefone in die JVA geschmuggelt haben und sind vom Dienst suspendiert. Ermittelt wird auch gegen etliche JVA-Insassen.

Schleuserkriminalität: In mehreren Bundesländern durchsuchen Beamt*innen der Bundespolizei (BPol) insgesamt 25 Objekte wegen des Verdachts der Schleuserkriminalität. In fünf Bundesländern durchsucht die Polizei am 12. September 33 Objekte einer deutsch-vietnamesischen Schleuserbande. Neun Personen werden festgenommen; Datenträger, Mobiltelefone und ein größerer Bargeldbetrag werden beschlagnahmt.

5. September: Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Geflüchtete: Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion geht hervor, dass es im ersten Halbjahr bundesweit zu insgesamt 609 Angriffen auf Flüchtlinge gekommen ist (Brandenburg: 160 / Baden-Württemberg: 62 / Niedersachsen: 58 / Sachsen: 58).

„Reichsbürger“: In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durchsucht die Polizei vier Objekte der, den „Reichsbürgern“ zugeordnete Gruppe „Geeinte deutsche Völker und Stämme“, wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Erpressungsversuchen und anderen Delikten. Durch Presseberichte wird am 10. September bekannt, dass der als selbsternannter „Volkslehrer“ bekannt gewordene Berliner „Reichsbürger“ die Berufung gegen seine Kündigung zurückgezogen hat. In Ottendorf-Okrilla (Sachsen) rammt am 25. September ein, als „Reichsbürger“ geltender Mann mit seinem Auto absichtlich ein Polizeifahrzeug und greift bei seiner Festnahme die Beamten an.

Rechtsradikalismus: Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP wird der hessische NPD-Landesvorsitzende Stefan Jagsch zum Ortsvorsteher der Gemeinde Altenstadt (Hessen) gewählt. Am Bahnhof von Oranienburg (Brandenburg) zeigt am 9. September ein Unbekannter den Besuchern der Gedenkstätte Sachsenhausen den Hitlergruß. Ein rechtsradikaler „Republikaner“, der in der Stadtverordnetenversammlung von Hanau (Hessen) mit einem NPD-Mann eine Fraktion bildet, wurde vor etwa drei Wochen vom SPD-Oberbürgermeister mit einem „Ehrenbrief“ ausgezeichnet. In Henningsdorf (Brandenburg) konnte ein Oberschullehrer, der Mitte 2018 öffentlich seine rechten Tattoos zur Schau stellte, etwa ein Jahr lang weiter unterrichten und wurde erst dann ins Schulamt Neuruppin versetzt. Am 16. September teilt das Bildungsministerium mit, dass dem Lehrer seinerzeit bereits gekündigt worden war, er gegen diese Kündigung jedoch erfolgreich geklagt hatte und deshalb versetzt worden war. Die StA ergänzt, dass auch sie damals einen Strafbefehl beantragt hatte, dem jedoch ebenfalls widersprochen wurden. Am 21. September übergibt sich in einem Berliner Taxi ein Betrunkener und schlägt im Streit um die Reinigungskosten den Fahrer. Den herbeigerufenen Polizist*innen zeigt er mehrfach den Hitlergruß; er wird in Gewahrsam genommen. Durch Presseberichte wird am 23. September ein vertraulicher Lagebericht der europäischen Polizeibehörde Europol bekannt. Demnach versuchen rechtsradikale Gruppen verstärkt Mitglieder aus Militär und Sicherheitsbehörden anzuwerben. In den EU-Mitgliedsstaaten gab es demnach 2018 insgesamt 44 Verhaftungen in Zusammenhang mit rechtem Terrorismus (2016: 12).

G20-Gipfel: Aus einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft geht hervor, dass die Mehrzahl der ermittelten mutmaßlichen 942 Tatverdächtigen an den Ausschreitungen beim G20-Gipfel im Juli 2017 aus Deutschland stammt (802 / Ausland: 103).

6. September: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt, dass sich der Ausschuss auf die Verhängung von Ordnungsgeldern für aussageunwillige Zeugen verständigt hat. Hintergrund ist die weitgehende Aussageverweigerung von zwei LKA-Beamten im April. Am 18. September entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dass dem Berliner Untersuchungsausschuss Akten des Bundesinnenministeriums und „dessen nachgeordnete Behörden“ „ungeschwärzt“ zur Verfügung gestellt werden müssen.

Polizeischuss: In Hamm (NRW) wird die Polizei zu einem heftigen Streit unter vier Männern gerufen. Als sie diese zunächst getrennt hatten, kehrte einer der Männer mit einem Messer zurück und sticht mehrfach auf einen seiner Kontrahenten ein; ein Beamter schießt daraufhin auf ihn. Beide Männer werden schwer verletzt.

Homophobe Angriffe: In Berlin wird ein homosexuelles Paar von drei Männern zunächst homophob beleidigt und dann geschlagen und getreten. Die Täter können flüchten. Am 13. September werden in Berlin zwei Männer von einem anderen Mann auf einer Treppe in den Rücken gestoßen und homophob beleidigt. In einem anderen Stadtteil werden zudem zwei Männer von einer Gruppe Jugendlicher homophob beleidigt, geschlagen und getreten. Einer der Männer erleidet einen Jochbeinbruch; die Täter können unerkannt flüchten. Am 24. September werden auf dem Oktoberfest in München (Bayern) vier junge Männer aus einer etwa zehnköpfigen Gruppe heraus homophob beleidigt, geschlagen und getreten. Die polizeiliche „Wiesn-Streife“ stellt lediglich die Personalien fest. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht am 26. September hervor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) im ersten Halbjahr bundesweit 58 Angriffe auf LGBTI-Personen gezählt hat (2018: 97 / 2013: 50). Am gleichen Tag wird in Berlin ein Mann von zwei Mitarbeitern eines Privaten Sicherheitsdienstes homophob beleidigt und von seinem Fahrrad gestoßen.

7. September: Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass sechs hessische Polizeianwärter im Verdacht stehen, in einer Whatsapp-Gruppe rechtsradikale und antisemitische Bilder und Sprüche verschickt zu haben. Die Polizeiakademie hatte ihnen demnach bereits im Juli mitgeteilt, dass sie nicht ins Beamtenverhältnis übernommen würden. Sie StA ermittelt. Am 12. September gibt die Polizei in München (Bayern) bekannt, dass gegen mehrere Beamte einer Chatgruppe ermittelt wird, in der mindestens ein rassistisches und antisemitisches Video verschickt wurde; gegen einen Beamten wurde bereits ein rechtskräftiger Strafbefehl erlassen. Der Vorfall war im März bekannt geworden. Zwei Polizisten sind bereits suspendiert; 10 weitere in andere Einheiten versetzt. Durch Presseberichte wird am 19. September bekannt, dass die StA Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) Anklage gegen einen früheren SEK-Beamten erhoben hat. Er soll 2016 die rechte Gruppe „Nordkreuz“ mitgegründet und mit gestohlenen Waffen und Munition versorgt haben. Auch weitere SEKler sollen in die Affäre verwickelt sein. Bei der Klima-Demonstration in Frankfurt/M. (Hessen) wurde ein Polizist mit einem in der rechten Szene beliebten Aufkleber auf der Uniform gesehen. Die Polizei kündigt eine Untersuchung an. Am 26. September teilt die Polizei mit, der Beamte sei anhand eines Fotos identifiziert worden. Strafrechtlich sei der Aufnäher zwar nicht relevant, es seien jedoch dienstrechtliche Prüfungen eingeleitet worden.

Homophobe Handlungen: In einer Berliner U-Bahn werden eine Transfrau und ihr Begleiter von drei Männern zunächst homophob beleidigt und später mit einer Plastikflasche beworfen. Die Täter können unerkannt flüchten. Am 8. September wird in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen erneut von Unbekannten beschmiert. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion wird am 24. September bekannt, dass es seit Januar bundesweit zu 42 Sachbeschädigungen im Bereich „sexuelle Orientierung“ gekommen ist (2018: 25). In Berlin wird ein Mann am 26. September von zwei Mitarbeitern eines Privaten Sicherheitsdienste homophob beleidigt und von seinem Fahrrad gestoßen. Sie können flüchten; die Polizei ermittelt. In neun Fällen waren Denkmäler und Gedenkstätten betroffen. Am 30. September wird in Berlin das Denkmal für die homosexuelle Emanzipationsbewegung zerkratzt und beschädigt.

Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA in Hessen gegen sechs Polizeianwärter ermittelt, die im Verdacht stehen, in einer Whatsapp-Gruppe rechtsradikale und antisemitische Bilder und Sprüche verschickt zu haben. Die StA Trier (Rheinland-Pfalz) ermittelt gegen einen BPol-Beamten, der am 8. September nach einer Verfolgungsjagd den Fahrer des gestellten Fahrzeugs geschlagen und getreten hatte, wie ein Video dokumentiert. Am 12. September gibt die Polizei in München (Bayern) bekannt, dass gegen mehrere Beamte einer Chatgruppe ermittelt wird, in der mindestens ein rassistisches und antisemitisches Video verschickt wurde. Der Vorfall war im März bekannt geworden. Zwei Polizisten sind bereits suspendiert; 10 weitere in andere Einheiten versetzt.

8. September: Rechtsextremismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Berliner Justizverwaltung bei der StA eine Schwerpunktabteilung Rechtsextremismus einrichtet, in der rechte Straftaten zentralisiert und täterorientiert bearbeitet werden sollen. In Berlin wurden 2018 insgesamt 1.766 rechte Straftaten gezählt, davon 125 Gewalttaten. Bundesweit hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 2018 insgesamt 24.1000 Rechtsextremisten gezählt. Durch Presseberichte wird am 10 September bekannt, dass bei rechtsextremen Ausschreitungen in Leipzig (Sachsen) im Januar 2016 auch ein sächsischer Justizvollzugsbeamter festgenommen wurde, der bis 2019 dennoch weiterhin uneingeschränkt im Dienst verbleiben konnte. Dort hatte er auch Kontakt zu inhaftierten Rechtsextremisten. In interner Runde stellen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und BfV-Präsident Thomas Haldenwang am 24. September ein Konzept vor, nach dem der Verfassungsschutz 300 zusätzliche Stellen zur Überwachung der rechten Szene bekommen und sich künftig auch um „rechtsextreme Umtriebe im öffentlichen Dienst“ kümmern soll. Am 25. September beginnt vor dem LG Hannover (Niedersachsen) der Prozess gegen zwei Männer wegen Verstoß gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Bei ihnen waren Ende März über 50 Waffen, Munition, NS-Devotionalien und anderes gefunden worden. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 28. September bekannt, dass bei Rechtsextremen im Zusammenhang mit 563 Straftaten – darunter 235 Gewaltdelikte – imJahr 2018 insgesamt 1.091 Waffen sichergestellt wurden (2017: 676).

Körperverletzung im Amt: Nachdem bei einer Verfolgungsjagd an der deutsch-belgischen Grenze das Fahrzeug in Prüm (Rheinland-Pfalz) gestoppt werden kann, schlägt und tritt ein BPol-Beamter den Fahrer, wie ein Video dokumentiert. Gegen den Beamten wird ermittelt. Am 13. September gibt die StA Frankfurt/M. (Hessen) bekannt, dass sie gegen acht BPol-Beamte Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung erhoben hat. Sie hatten im Dezember 2017 auf dem Hauptbahnhof einen Drogenkonsumenten kontrolliert und dessen Widerstand so rabiat gebrochen, dass der Mann einen Rippenbruch erlitt. Dennoch hatten die Beamten ihm einen Arzt verweigert. Laut einer Studie der Ruhr-Universität Bochum (NRW) ist das Dunkelfeld bei Körperverletzungen durch Polizeibeamt*innen „mindestens fünfmal so groß … wie das Hellfeld“. Befragt wurden hierzu 3.375 Personen. Hauptsächlich betroffen sind davon Teilnehmer*innen von Demonstrationen, Blockaden und Besetzungen sowie Fußballfans.

9. September: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: In Hamburg wird eine zurückgekehrte Deutsch-Tunesierin als Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) festgenommen. Die Frau war 2015 mit ihren drei Kindern in ein IS-Gebiet ausgereist.

Dschihadist*innen-Prozesse: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. (Hessen) verurteilt einen jungen Iraker wegen Werbung für den IS und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 5-2 Ofs 23/18 – 4-18). Im Prozess gegen die deutsche Frau eines IS-Kämpfers vor dem OLG München (Bayern) sagt die Mutter eines Kindes aus, dass im Sommer 2015 im Irak angekettet verdurstete. Die Frau und ihre Tochter waren als Sklavinnen gehalten worden. Der Prozess läuft bereits seit April. Am 18. September verurteilt das OLG Frankfurt/M. (Hessen) einen deutschen IS-Kämpfer wegen Unterstützung einer Dschihadistenmiliz zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe.

Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) die Bundeswehr-Eliteeinheit „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) zu einem „Arbeitsschwerpunkt“ erklärt hat. Von den rund 1.100 KSK-Angehörigen stehen „weit über zwei Dutzend“ im Verdacht rechtsradikaler Umtriebe. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion geht hervor, dass der MAD aktuell 478 sog. „Verdachtsfälle Operationen im Phänomenbereich Rechtsextremismus“ bearbeitet (Mai: 428). Am 23. September teilt die StA Stuttgart (Hessen) mit, dass ein KSK-Soldat und Mitgründer des rechten Netzwerkes „Uniter“ vom Amtsgericht (AG) Böblingen wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Der Mann scheidet zum Monatsende aus der Bundeswehr aus.

10. September: Dschihadismus: Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entscheidet, dass die Bundesregierung einen, vermutlich von Kurden gefangengehaltenen, deutschen IS-Kämpfer nicht nach Deutschland zurückholen muss.

Alternative für Deutschland (AfD): Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Niedersachsen erklärt im Verfassungsschutzausschuss des Landtages, sein Amt habe die AfD als „Prüffall“ eingestuft. Damit wird die rechtspopulistische Partei in sechs Bundesländern als „Prüffall“ geführt. Am 13. September verbietet der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern das AfD-Meldeportal „Neutrale Schule“ auf der Schüler angebliche Verstöße ihrer Lehrer*innen gegen das Neutralitätsprinzip melden sollen. Das Portal muss binnen einer Woche gelöscht werden, anderenfalls drohen Zwangsgelder. Durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass ein Grünen-Kommunalpolitiker in der Gemeinde Gohrisch (Sachsen) mit einem AfD- und einem CDU-Politiker eine Fraktion gebildet hat. Die Polizeidirektion Dresden (Sachsen) teilt mit, dass auf den Fuhrpark der AfD ein Brandanschlag verübt wurde. Nach dem Rücktritt des bisherigen Landeschefs am Vortag wählt die Bremer AfD am 15. September einen früheren BPol-Beamten zu ihrem neuen Vorsitzenden. Durch Presseberichte wird am 19. September bekannt, dass die AfD im Kreistag von Leer (Niedersachsen) eine Fraktion mit der Allgemeinen Wählergemeinschaft gebildet hat, deren Vorsitzender bereits wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Betrug verurteilt ist. Nach heftiger Kritik beendet die SPD in der Stadtvertretung von Sassnitz auf Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) am 20. September die Zusammenarbeit mit der AfD. Am gleichen Tag heißt es, dass eine parteiinterne AfD-Arbeitsgruppe bei drei Parteimitgliedern „offenbar tatsächliche Anhaltspunkte“ für rechtsradikale verfassungsfeindliche Einstellungen sieht. Mehrere andere Fälle sind ihrer Meinung nach „mehrdeutig interpretierbar“ oder durch öffentliche Klarstellungen aus der Welt zu schaffen. Am 23. September schlägt ein Berliner AfD-Bezirksverordneter einem Mann ins Gesicht, der eine Bürgerversammlung durch „Zwischenquatschen, Beleidigungen, Plappern und sinnloses Klatschen“ gestört haben soll.

11. September: Ermittlungen gegen Dschihadist*innen: In mehreren norddeutschen Bundesländern durchsucht die Polizei 16 Wohnungen von 11 mutmaßlichen Dschihad-Unterstützer*innen. Gegen sie wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, zwei Männer werden festgenommen; größere Bargeldbeträge werden beschlagnahmt.

Polizeilicher Todesschuss: Auf der Autobahn bei Hellersdorf (Berlin) stoppen Brandenburger Polizeibeamte ein von der polnischen Polizei zur Fahndung ausgeschriebenes Fahrzeug, dessen Fahrer des Mordes verdächtig ist. Als der Fahrer eine Waffe zieht und diese trotz Aufforderung nicht ablegt, schießen die Beamten auf ihn und treffen ihn tödlich. Nach der Obduktion teilt die SrA Frankfurt/O. (Brandenburg) am 26. September mit, dass von den insgesamt 10 abgegebenen Schüssen fünf den Mann getroffen hatten.

Polizeischuss: Nachdem er zuvor eine Frau, einen Ordnungsamtsmitarbeiter und einen Kollegen gebissen hatte und nicht zu bändigen war, erschießt in Größnitz (Sachsen-Anhalt) ein Polizist einen Hund.

Asyl: Nach einer Schätzung des Berliner Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) kamen in den letzten 10 Jahren rund 100.000 Asylsuchende nach Berlin, von denen etwa 80.000 in der Stadt geblieben sind. Am 17. September teilt die EU-Asylagentur EASO mit, dass im Juli rund 62.900 Menschen Asyl in Europa beantragten. Dies ist die höchste Zahl seit März 2017 . Am 18. September beginnt vor dem AG Sonthofen (Bayern) der Prozess gegen einen Pfarrer, der einem afghanischen Flüchtling 14 Monate lang Kirchenasyl gewährt hatte. Durch Presseberichte wird am 25. September bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine schwangere Polin abschieben will, weil sie den Vater wegen fehlender Papiere nicht heiraten kann und dieser vor der Geburt keine Bindung zu dem Kind hat. Die Frau lebt daher im Kirchenasyl in Friedberg (Hessen). Ebenfalls am 25. September weist Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine Verlängerung der Grenzkontrollen zu Österreich an und kündigt am 29. September zudem eine zügige Umsetzung der Verstärkung der Schleierfahndung an allen deutschen Grenzen „zur besseren Bekämpfung der Sekundärmigration“ an. Vor dem LG Hildesheim (Niedersachsen) beginnt am 27. September der Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Hannover. Ihm und zwei Mitangeklagten wird Betrug und Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Sie sollen seit 2017 Gelder für vom ASB betriebene Heime in Höhe von 8,1 Mio. EUR unterschlagen haben.

12. September: Rechtsextremer Mordanschlag: Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt eine Haftbeschwerde des Mannes ab, der dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Juni den Kontakt zu einem Waffenhändler vermittelt hatte. Er sei sowohl der Beihilfe verdächtig, wie auch den Täter in seinem Vorhaben bestärkt zu haben. Durch Presseberichte wird am 19. September bekannt, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke auf einen versuchten Mord an einem irakischen Flüchtling im Januar 2016 ausgeweitet hat. Der Name des mutmaßlichen Mörders taucht elf Mal in einem internen Prüfbericht des hessischen LfV zur Mordserie des „Nationalistischen Untergrund“ (NSU) von 2013 auf.

13. September: Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Vor dem LG Gießen (Hessen) gesteht ein Jugendfreund des unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehrsoldaten Franco A., Munition und Sprengkörper aufbewahrt zu haben. A. steht im Verdacht aus rechtsextremer Gesinnung Anschläge geplant zu haben. Am 16. September verurteilt ihn das LG Gießen (Hessen) zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 2.500 EUR. Am 25. September teilt die StA mit, dass gegen das Urteil Revision beim BGH eingelegt wurde.

Rechtsanwalt ausgespäht: Aus Presseberichten wird bekannt, dass die sächsische StA und das LKA zwischen 2013 und 2016 die Handydaten eines Rechtsanwaltes ausgespäht haben aus denen sich auch Bewegungsprofile „in Echtzeit“ ergeben. Der Anwalt hat Anzeige erstattet.

Umweltdemonstrationen: In Berlin demonstrieren rund 1.000 Schüler*innen für mehr Klimaschutz und bilden eine Menschenkette vor dem Kanzleramt. In Hamburg blockieren am gleichen Tag rund 129 Klimaschützer eine große Kreuzung; sie werden von der Polizei geräumt. Am 14. September demonstrieren 80 bis 150 von Ihnen im Hafen gegen Umweltverschmutzung durch Kreuzfahrtschiffe und in Frankfurt/M. (Hessen) etwa 15.000 Menschen gegen die Internationale Automobilausstellung. Bei einer weiteren Demonstration in Frankfurt/M. am 15. September erteilt die Polizei 88 Platzverweise, 26 Menschen werden in Gewahrsam genommen und drei Strafverfahren eingeleitet. An den weltweiten Klimademonstrationen beteiligen sich in Deutschland rund 1,4 Mio. Menschen. Die größte Demonstration findet dabei in Berlin mit 270.000 Teilnehmern statt (Köln u. Hamburg: 70.000 / München u. Hannover: 25.000 / Frankfurt/M.: 20.000 Münster u. Freiburg: 20.000). Bei der Hamburger Polizei gehen nach der Demonstration „eine erhebliche Anzahl von Beschwerden“ wegen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gegen Teilnehmer*innen einer Sitzblockade ein. Die Behörde weist dies zurück. Auch aus Frankfurt/M. (Hessen) werden am 22. September durch Presseberichte Vorwürfe wegen „übertrieben aggressiven“ Verhaltens von Polizist*innen und Strafanzeigen gegen Blockierer*innen bekannt.

Fußball-Hooligans: In München (Bayern) kommt es zu einer Massenschlägerei von rund 100 Hooligans von drei rivalisierenden Vereinen. Vermutet wird, dass sie sich per Internet dazu verabredet hatten. Am 15. September versuchen in Erfurt (Thüringen) mehrere Hooligans des BFC Dynamo bei einem Spiel gegen Rot-Weiß-Erfurt ohne Eintrittskarten den Gästeblock zu stürmen; sechs Polizist*innen werden dabei verletzt. Nach einem Spiel des TSV 1860 gegen den 1. FC Kaiserslautern in München (Bayern) versuchen am 28. September FCK-Hooligans den Platz zu stürmen; es gibt Auseinandersetzungen mit der Polizei.

14. September: Waffenverlust bei Berliner Polizei: Bei der Berliner Polizei ist bereits vor über 10 Monaten eine Maschinenpistole verschwunden, deren Verschwinden jedoch erst Monate später entdeckt wurde und sie bisher auch nicht aufgefunden wurde.

Rockerkriminalität: Mit einem Motorradkorso demonstrieren in Berlin 400 bis 500 Rocker der „Hells Angels“ gegen das seit zwei Jahren bestehende Verbot, ihr Vereinsabzeichen auf der Kutte zu zeigen; 14 Motorräder werden von der Polizei wegen technischer Mängel sichergestellt.

15. September: Tod durch Pfefferspray: Bei einer Verkehrskontrolle in Herrenberg (Baden-Württemberg) greift ein Mann die Polizisten an; diese setzen Pfefferspray gegen ihn ein. Kurt darauf kollabiert der Mann und stirbt.

16. September: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): In einem Sondervotum zum Abschlussbericht des 2. Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss beklagt die CDU-Fraktion im Landtag eine Verschleppungstaktik der Landesregierung. Akten seien teilweise nur umfassend geschwärzt an den Ausschuss geliefert worden. Am 22. September wird bekannt, dass der Name des mutmaßlichen Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke (CDU) 11 Mal auch in einem internen Prüfbericht des hessischen LfV zur Mordserie des „Nationalistischen Untergrund“ (NSU) vom September 2013 auftaucht. In der Endfassung von 2014 jedoch überhaupt nicht mehr. Nach rund vier Jahren stellt der 2. NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags am 30. September seinen Abschlussbericht vor. Darin werden alle Sicherheitsbehörden des Bundeslandes scharf kritisiert. Zudem beklagt der Ausschuss, dass wichtige Akten für ihn nicht einsehbar waren.

Kriminelle Polizisten: Vor dem LG Berlin beginnt der Prozess gegen einen Berliner Polizeibeamten, der eine internationale Autoschieber-Bande mit Informationen aus dem Polizeicomputer versorgt haben soll.

17. September: Demonstrationsrecht: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (NRW) entscheidet, dass die Polizei in NRW keine Fotos von Demonstrationen und Versammlungen für ihre Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien verwenden darf. Es bestätigt damit eine Entscheidung des VG Gelsenkirchen von Oktober 2018 (Az: 15 A 4753/18).

18. September: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Die Bremer StA erhebt Anklage gegen die frühere Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle wegen Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung und Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt erhoben hat. Mit ihr werden zudem zwei Rechtsanwälte wegen „gewerbsmäßiger“ Verleitung zum Asylmissbrauch erhoben. Durch Presseberichte wird am 20. September bekannt, dass die StA ihre Ermittlungen auf sieben weitere ehemalige Bremer BAMF-Mitarbeiter*innen und einen leitenden Mitarbeiter der Nürnberger BAMF-Zentrale ausgeweitet hat.

Bundesnachrichtendienst (BND): Auf die Klage eines Presseorgans entscheidet das BVerwG, dass der BND Auskünfte über seine Hintergrundgespräche mit ausgewählten Journalist*innen, die zum Stillschweigen verpflichtet sind, geben muss. Am 23. September teilt der BND mit, er werde vorerst dennoch keine Auskünfte geben sondern wolle zunächst die Urteilsbegründung prüfen.

Polizeischuss: In einem Gruppenwagen der Berliner Polizei gibt ein Beamter versehentlich einen Schuss aus seiner Maschinenpistole ab. Das Geschoss durchschlägt die Karosserie des Wagens und trifft auch einen zweiten Gruppenwagen; verletzt wird niemand.

19. September: Spionageermittlungen: Die StA München (Bayern) ermittelt gegen 17 Mitarbeiter*innen der Firma Airbus wegen des Verdacht des „Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ und „Geheimnishehlerei“. Die Verdächtigen sollen sich vertrauliche Rüstungspapiere der Bundeswehr verschafft haben.

20. September: Abschiebungen: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im hessischen Landtag wird bekannt, dass 23 Personen erfolgreich gegen ihre Inhaftierung in der Abschiebehaftanstalt Darmstadt geklagt haben. Am 24. September teilt die BPol mit, dass ein afghanischer Flüchtling aus Griechenland zurückgeholt wurde. Anfang August hatte das VG München (Bayern) die BPol dazu verpflichtet, dass der Mann der Ende Mai an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen und umgehend nach Griechenland zurückgebracht worden war, wieder nach Deutschland geholt wird. Durch Presseberichte wird am 27. September bekannt, dass im ersten Halbjahr 11.496 Personen ohne Bleiberecht abgeschoben wurden (2018: 12.266). Die Zahl der Ausreisepflichtigen lag demnach bei 246.737 Personen (2018: 234.603). Als Hauptgrund gelten fehlende Dokumente aus den Heimatländern.

Organisierte Kriminalität: Laut dem veröffentlichten Lagebild „Organisierte Kriminalität“ des LKA Düsseldorf (NRW) hat die Polizei des Bundeslandes 2018 rund 21,7 Mio. EUR kriminelles Vermögen beschlagnahmt (2017: 4,6 Mio. EUR). Laut dem am 23. September vorgestellten BKA-Lagebericht „Organisierte Kriminalität“ 2018 werden die meisten Ermittlungsverfahren hierzu mit 107 Verfahren in NRW geführt (Bayern: 78 / Berlin: 59). Davon betreffen in NRW 22 Verfahren Clan-Kriminalität (Bayern: 7 / Berlin: 5).

24. September: Verfassungsschutz: In einer internen Runde stellen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und BfV-Präsident Thomas Haldenwang ein Konzept vor, nach dem der Verfassungsschutz 300 zusätzliche Stellen zur Überwachung der rechten Szene bekommen und sich künftig auch um „rechtsextreme Umtriebe im öffentlichen Dienst“ kümmern soll.

Vorratsdatenspeicherung: Im Streit um das Gesetz zur anlasslosen Überwachung und Speicherung von Telekommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) ruft das BVerwG den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung an. Das Gesetz ist seit zwei Jahren ausgesetzt (BVerwG 6 C 12.18).

26. September: Polizeikennzeichnung: Das BVerwG entscheidet, dass die seit Januar 2013 in Brandenburg geltende Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen rechtmäßig ist. Dagegen hatten ein Polizeihauptmeister und eine Polizeiobermeisterin geklagt (Az: 2 C 31.18 u. 2 C 33.18).

Cyberkriminalität: In Rheinland-Pfalz hebt die Polizei ein kriminelles Darknet-Forum aus, über das Waffen- und Drogenhandel und Kinderpornografie vertrieben wurde. Sieben Tatverdächtige werden festgenommen; insgesamt wird gegen 13 Personen ermittelt.

„Weißer Ring“: Das AG Lübeck (Schleswig-Holstein) spricht den früheren Leiter der dortigen Opferberatung „Weißer Ring“ vom Vorwurf des Exhibitionismus frei. Geklagt hatte eine Frau nach einem Vorfall im April 2016.

27. September: Waffenverluste bei Bundeswehr: Durch Presseberichte wird bekannt, dass bei der Bundeswehr seit 2014 insgesamt 39 Waffen, 39 Waffenteile und 19.445 Schuss Munition verloren gegangen sind. Nur ein geringer Teil davon wurde wiedergefunden (https://www.tagesspiegel.de/politik/gefahr-fuer-leib-und-leben-unschuldiger-bundeswehr-meldet-maschinengewehre-und-andere-waffen-als-verloren/25063576.html).

Menschenhandel: Das BKA teilt mit, dass die Zahl abgeschlossener Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel und Ausbeutung 2018 bei knapp 390 lag.

29. September: Demonstrationen gegen Rechts: In Hamburg demonstrieren am 29. September rund 800 Menschen gegen einen angekündigten Marsch von Rechtsextremen.

Rechtsextremistische Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“: Vor dem OLG Dresden (Sachsen) beginnt der Prozess gegen acht Männer der Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ wegen der Planung von Anschlägen die einen Umsturz auslösen sollten.

30. September: Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: Das VG Minden (NRW) entscheidet, dass die Partei „Die Rechte“ am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus im November eine Demonstration in Bielefeld durchführen darf. Gegen das Urteil kann noch Beschwerde eingelegt werden (AZ: 11 L 886/19).

Beitragsbild: Der neue „Kids-Wasserwerfer“ der Polizei Berlin beim Tag der offenen Tür am 22. September 2019 (Lennart Mühlenmeier).

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